Sicherungseinrichtung für einen Zünder eines Gefechtskopfes

申请号 EP87114311.1 申请日 1987-10-01 公开(公告)号 EP0267407B1 公开(公告)日 1991-01-16
申请人 GEBRÜDER JUNGHANS GMBH; 发明人 Hälssig, Andreas; Mossmann, Horst; Dinger, Horst;
摘要
权利要求 1. Sicherungseinrichtung für einen Zünder eines Gefechtskopfes, mit einem Rotor (3), der am Außenumfang Ausnehmungen (12, 13) aufweist, die in Sicherstellung des Zünders mit einem federbeaufschlagten Sicherungsglied (5) in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsglied (5) als Einbausicherung des Zünders ein axial verschieblicher Stift (5) mit einem Sperrfortsatz (9) an seinem einen Stirnende ist, welcher einen Trägerboden (1) der Zündeinrichtung federbelastet überragt, wobei das Sicherungsglied (5) einen Bund (10) aufweist, der in Scharfstellung des Rotors (3) unter einen Rand (14) des Rotors (3) axial anschlägt und in Sicherstellung des Rotors (3) axial gegen Federkraft bis in eine Randausnehmung (12, 13) verschieblich ist.2. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsglied (5) parallel zur Drehachse (2) des Rotors (3) axial verschieblich ist.3. Sicherungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (12) einen Teilkreis des Rotors (3) umfaßt und zum Bond (10) offen ist und axial in eine Ringnut (13) übergeht, die gegenüber dem Bund (10) frei bewegbar ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Sicherungseinrichtung für einen Zünder eines Gefechtskopfes nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

In dem DE-GM 81 19 466.8 ist bereits eine Zündeinrichtung beschrieben, die in einen Gefechtskopf eingebaut ist. Unter Berücksichtigung strenger Sicherheitsanforderungen ist es nicht gänzlich auszuschließen, daß der Rotor dieser bekannten Zündeinrichtung schon vor deren Einbau in den Gefechtskopf nicht mehr in Sicherstellung steht, sondern bereits in seine Scharfstellung übergegangen ist.

Aus der DE-A-30 15 424 A1 ist eine Sicherungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 für Zünder von drallosen oder drallarmen Geschossen bekannt, die einen Rotor mit Randausnehmen aufweist, in die eine zweiarmige und unter der Kraft einer Feder stehende Klinke in Sicherstellung des Zünders eingreift. Die um eine Drehachse schwenkbare Klinke steht ferner mit einem Rückschießbolzensystem in Verbindung und bildet zusammen mit der Rückstellfeder und dem Rückschießbolzenzystem zusätzlich eine Sicherheitseinrichtung bei fehlerhafter Montage.

Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Sicherungseinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, durch welche der Einbau der Zündeinrichtung durch mechanische Mittel dann ausgeschlossen wird, wenn der Rotor vor dem Einbau in Scharfstellung steht. Dabei sollen diese mechanische Mittel jedoch nicht verhindern, daß bei eingebauter Zündeinrichtung der Rotor aus seiner Sicherstellung in die Scharfstellung übergehen kann.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale von Patentanspruch 1 gelöst. Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 und 3 beschrieben.

Das eingesetzte Einbausicherungsglied bewirkt, daß in seiner einen Stellung (Sperrstellung) die einbaurichtung Zuordnung der Zündeinrichtung zur Munition verhindert und daß in seiner anderen Stellung (Einbaustellung) diese Zuordnung erlaubt wird. Durch die Koppelstelle zwischen dem Rotor und dem Einbausicherungsglied blokkiert der in Scharfstellung stehende Rotor das Einbausicherungsglied in Sperrstellung. In der Sicherstellung des Rotors wird das Einbausicherungsglied zum Übergang in die Einbaustellung freigegeben. Mit dieser Sicherungseinrichtung wird zwangsweise erreicht, daß eine Zündeinrichtung mit in Scharfstellung stehendem Rotor nicht in die Munition eingebaut werden kann. Nur wenn der Rotor in Sicherstellung steht, läßt sich die Zündeinrichtung an einem Gefechtskopf befestigen.

Günstig ist es auch, daß an der Zündeinrichtung schon vor dem Einnau geprüft werden kann, ob der Rotor in Sicherstellung steht. Es ist heirfür das Einbausicherungsglied manuell zu betätigen. Ist dieses Sicherungsglied blockiert, dann muß der Rotor zunächst in die Sicherstellung gestellt werden.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung zeigen:

  • Figure 1 einen Teilschnitt einer Zündeinrichtung längs der Linie I-I nach Figur 2,
  • Figure 2 einen Schnitt längs der Linie 11-11 nach Figur 1 und
  • Figur 3 eine Ansicht des Rotors in Richtung des Pfeiles 111 in Figur 2.

Eine Zündeinrichtung weist einen Trägerboden (1) auf. An diesem ist ein um eine Achse (2) drehbarer Rotor (3) gelagert. Der Rotor (3) weist eine Bohrung (4) auf. Diese liegt bei der in Figur 2 dargestellten Sicherstellung des Rotors (3) außerhalb der nicht näher dargestellten Zündkette der Zündeinrichtung. Der Rotor (3) ist in seiner Sicherstellung mit bekannten Sicherungsmitteln gehalten. Bei Freigabe der Sicherungsmittel schwenkt der Rotor (3) in Richtung des Pfeiles (P) (vgl. Figure 2), bis die Bohrung (4) in der Linie der Zündkette der Zündeinrichtung steht.

Am Trägerboden (1) ist ein von einem Stift gebildetes Einbausicherungsglied (5) angeordnet. Das Einbausicherungsglied (5) ist einerseits an einer in den Trägerboden (1) eingeschraubten Buchse (6) und andererseits an einer Lagerplatte (7) geführt, die über einen Bolzen (8) mit dem Trägerboden (1) verbunden ist.

Das Einbausicherungslied (5) ist parallel zur Achse (2) verschieblich. Es weist einen Sperrfortsatz (9) und einen Bund (10) auf. Eine Druckfeder (11) drückt das Einbausicherungsglied (5) so, daß sein Sperrfortsatz (9) den Trägerboden (1) überragt (Figur 1).

An dem Außenumfang des Rotors (3) ist eine teilkreisförmige Ausnehmung (12) vorgesehen. Diese geht in eine sich am Umfang des Rotors (3) erstreckende Ringnut (13) über. Die Ausnehmung (12) und die Ringnut (13) des Rotors (3) einerseits und der Bund (10) des Einbausicherungsglieds (5) andererseits bilden eine Koppelstelle zwischen diesen beiden Teilen.

In der in Figur 1 dargestellten Stellung des Einbausicherungsgliedes (5) liegt der Bund (10) unterhalb der Ausnehmung (12). Steht der Rotor (3) in Sicherstellung, dann fluchtet dessen Ausnehmung (12) mit dem Bund (10).

Bei Einbau der Zündeinrichtung in einen Gefechtskopf wird sie mit ihrem Trägerboden (1) auf eine entsprechende Fläche des Gefechtkopfes aufgesetzt. Im Regelfall, wenn der Rotor (3) in Sicherstellung steht, wird dadurch über den Sperrfortsatz (9) das Einbausicherungsglied (5) gegen die Kraft der Feder (11) in die Zündeinrichtung geschoben. Der Bund (10) schiebt sich dabei in die Ausnehmung (12). Der Sperrfortsatz (9) behindert also den Einbau der Zündeinrichtung nicht.

Bei eingebauter Zündeinrichtung liegt der Bund (10) in Höhe der Ringnut (13). Wird dann später der Rotor (3) entsichert, dann schwenkt er ein Scharfstellung. Der Bund (10) behindert dies nicht, da sich die Ringnut (13) frei gegenüber dem Bund (10) bewegt.

Steht der Rotor (3) in Scharfstellung, wenn die Zündeinrichtung eingebaut werden soll, dann schiebt sich der Sperrfortsatz (9) nicht zurück, wenn der Trägerboden (1) auf die entsprechende Fläche des Gefechtskopf aufgesetzt wird. Denn der Bund (10) schlägt dann an dem Rand (14) des Rotors (3) an. Ein Einbau der Zündeinrichtung ist damit nicht möglich.

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