Handfeuerwaffe sowie Schrotmunition hierfür

申请号 EP86101927.1 申请日 1986-02-14 公开(公告)号 EP0193766B1 公开(公告)日 1988-08-24
申请人 Obisco Trading and Consulting SA; 发明人 ;
摘要
权利要求 1. Handfeuerwaffe zum Verschiessen von eine Treibladung (24) und eine im zeitlichen Abstand von dieser anzündbare Sprengladung (26) aufweisender Schrotmunition mit zielnahem Zerlegungspunkt, welche separate Anzünder (28, 30) für die Treib- und und die Sprengladung aufweist, wobei eine mit einer Abzugeinheit (18) gekoppelte Anzündeinrichtung zum Betätigen des Treibladungsanzünders (28) und des Sprengladungsanzünders (30) mit unterschiedlichen Zeitabständen vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zieloptik (12) mit einer Laser-Distanzmesseinrichtung (14) zum automatischen Bestimmen der Distanz zu einem durch die Zieloptik (12) anvisierten Ziel vorgesehen ist; dass die Anzündeinrichtung eine elektronische Steuereinheit (16) zum nach Massgabe der durch die Laser-Distanzmesseinrichtung (14) auf sie aufgegebenen gemessenen Distanzwerte variabel zeitverzögerten Anzünden der Treibladung (24) im zeitlichen Abstand zu der mit fester Zeitverzögerung nach dem Anzünden detonierenden Sprengladung (26) aufweist; und dass eine elektrische Versorgungseinheit (10) zur Energieversorgung der elektrischen bzw. elektronischen Komponenten vorgesehen ist.2. Handfeuerwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Laser-Distanzmesseinrichtung (14) ermittelten Distanzwerte in die Zieloptik (12) einspiegelbar sind.3. Handfeuerwaffe nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum automatischen Ermitteln der Elevation/Depression und Aufgabe der entsprechenden Werte auf die Zieloptik (12) und die elektronische Steuereinheit (16).4. Handfeuerwaffe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Steuereinheit (16) mit für die ballistischen Eigenschaften der verwendeten Schrotmunition, wie vo, Masse und dergleichen, charakteristischen Codewerten beaufschlagbar ist.5. Handfeuerwaffe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abzugeinheit (18) zwei Stufen aufweist, wobei in der ersten Stufe ohne Betätigung der durch die elektronische Steuereinheit (16) beaufschlagbaren elektronischen Auslöseeinrichtung die elektrischen bzw. elektronischen Komponenten aktiviert und der durch die elektronische Steuereinheit (16) festgelegte Auslösezeitpunkt für die Treibladung (24) laufend an die durch die Laser-Distanzmesseinrichtung (14) aufgegebenen momentanen Distanzwerte angepasst und in der zweiten Stufe bis zur Betätigung der Auslöseeinrichtung die in der ersten Stufe zuletzt aufgegebenen Werte festgehalten werden.6. Handfeuerwaffe nach Anspruch 2 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Stufe der Abzugeinheit (18) die Distanzanzeige blinkend/ver- änderlich und in der zweiten Stufe fest in die Zieloptik (12) einspiegelt ist.7. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die verbleibende Schusszahl automatisch in die Zieloptik (12) einspiegelbar ist.8. Handfeuerwaffe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Versorgungseinheit (10) in dem Kolben und die elektronische Steuereinheit (16) in einem Handgriff der Waffe integriert sind.9. Handfeuerwaffe nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Versorgungseinheit (10) eine Generatoreinrichtung zum Umwandeln zumindest eines Teiles der bei der Betätigung der Abzugeinheit (18) aufgebrachten mechanischen Energie in elektrische Energie aufweist.10. Handfeuerwaffe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Generatoreinrichtung zur Erzeugung einer für die Funktion der Anzündeinrichtung bei dem durch die jeweilige Betätigung der Abzugeinheit (18) ausgelösten Schuss ausreichenden elektrischen Energiemenge ausgebildet ist.11. Handfeuerwaffe nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Generatoreinrichtung zur Erzeugung der gesamten für die Energieversorgung der elektrischen bzw. elektronischen Komponenten erforderlichen elektrischen Energie ausgebildet ist.12. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Generatoreinrichtung zur induktiven Erzeugung elektrischer Energie ausgebildet ist.13. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Generatoreinrichtung zur piezoelektrischen Erzeugung elektrischer Energie ausgebildet ist.14. Handfeuerwaffe nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Versorgungseinheit (10) eine Speichereinrichtung zum Sammeln der bei der intervallweisen Betätigung der Abzugeinheit (18) stossweise aufgebrachten Energie aufweist.15. Handfeuerwaffe nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichereinheit eine mechanische Schwungmasse aufweist.16. Handfeuerwaffe nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichereinheit einen elektrischen Akkumulator oder dergleichen aufweist.17. Schrotmunition zur Verwendung bei der Handfeuerwaffe nach einem der vorangehenden Ansprüche, mit einer mit einem Treibladungsanzünder (28) ausgestatteten Treibladung (24) und einer hiervon räumlich und wirkungsmässig getrennten, mit einem Sprengladungsanzünder (30) versehenen Sprengladung (26), wobei der Detonationszeitpunkt der Sprengladung (26) gegenüber dem Zeitpunkt des Betätigens des Sprengladungsanzünders (30) eine feste zeitliche Verzögerung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprengladung (26) nur nach Abbrennen der Treibladung (24) zur Detonation bringbar ist.18. Schrotmunition nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die feste zeitliche Verzögerung des Detonationszeitpunktes des Sprengladungsanzünders (30) im Verhältnis zum Betätigen desselben einer Schussdistanz von ca. 500 m entspricht.19. Schrotmunition nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibladungsanzünder (28) und/oder der Sprengladungsanzünder (30) elektrisch bzw. elektronisch betätigbar ist bzw. sind.20. Schrotmunition nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Treibladungsanzünder (28) und/oder der Sprengladungsanzünder (30) mechanisch betätigbar ist bzw. sind.21. Schrotmunition nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass derTreibladungsanzünder (28) als Ringanzünder und der Sprengladungsanzünder (30) als Zentralanzünder ausgebildet ist.22. Schrotmunition nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Sprengladungsanzünder (30) seitlich an der Sprengladung (26) angeordnet ist.23. Schrotmunition nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Sprengladungsanzünder (30) ein Zündhütchen (36) oder dergleichen mit nachgeordnetem schnellbrennenden Zündsatz (40) oder dergleichen, einen daran anschliessenden Verzögerungsbrennsatz (44) und einen wirkungsmässig zwischen diesem und der Sprengladung (26) angeordneten Sprengzündsatz (46) aufweist.24. Schrotmunition nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Verzögerungsbrennsatz (44) bei einem Versagen des Zündhütchens (36) und/oder des schnellbrennenden Zündsatzes (40) durch die Treibladung (24) anzündbar ist bzw. sind.25. Schrotmunition nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Verzögerungsbrennsatz (44) und der Sprengzündsatz (46) in einem in einem die Sprengladung (26) aufweisenden Geschosskopf (34) parallel zur Geschosslängsachse liegenden Zündröhrchen (50) oder dergleichen aufgenommen sind, welches längsverschieblich in einer von der Sprengladung (26) umgebenen Zündhülse (54) liegt und die eine Feder (58) oder dergleichen mit seinem einen Ende in Anlage an eine Treibladungskartusche (32) gedrückt ist; und dass einerseits das Zündröhrchen (50) im Bereich des Sprengzündsatzes (46) und andererseits die Zündhülse (54) jeweils mindestens eine Bohrung (52; 56) aufweisen, die bei bestehender Verbindung zwischen Geschosskopf (34) und Treibladungskartusche (32) gegeneinander versetzt liegen und beim Ablösen des Geschosskopfes (34) von der Treibladungskartusche (32) durch Längsverschieben des Zündröhrchens (50) in der Zündhülse (54) unter Einwirkung der Feder (58) miteinander in Ausrichtung bringbar sind.26. Schrotmunition nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Zündhülse (54) und das Zündröhrchen (50) an ihrem der Treibladungskartusche (32) abgewandten Ende jeweils durch einen Boden abgeschlossen sind; und dass die Feder eine zwischen dem Boden des Zündröhrchens einerseits und dem Boden der Zündhülse andererseits sich abstützende Druckfeder (58) ist.27. Schrotmunition nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass der schnellbrennende Zündsatz (40) sich konzentrisch zur Geschossachse im wesentlichen von dem Zündhütchen (36) bis zu einer dem Geschosskopf (34) zugewandten Trennfläche der Treibladungskartusche (32) erstreckt und innerhalb einer Schutzhülse (42) liegt, welche im wesentlichen vollständig von der Treibladung (24) umgeben ist; und dass die Zündhülse (54) konzentrisch zur Geschossachse liegt.28. Schrotmunition nach Anspruch 27 und Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Zündröhrchen (50) und/oder die Zündhülse (54) an ihrem bzw. ihrer der Treibladungskartusche (32) zugewandten Ende eine Aufweitung (60) zum Beaufschlagen des Verzögerungsbrennsatzes (44) mit den Gasen der Treibladung (24) aufweist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Handfeuerwaffe zum Verschiessen von eine Treibladung und eine in zeitlichem Abstand von dieser anzündbare Sprengladung aufweisender Schrotmunition mit zielnahem Zerlegungspunkt, welche separate Anzünder für die Treib- und die Sprengladung aufweist, wobei eine mit einer Abzugeinheit gekoppelte Anzündeinrichtung zum Betätigen des Treibladungsanzünders und des Sprengladungsanzünders mit unterschiedlichen Zeitabständen vorgesehen ist sowie eine Schrotmunition zur Verwendung bei einer derartigen Handfeuerwaffe, mit einer mit einem Treibladungsanzünder ausgestatteten Treibladung und einer hiervon räumlich und wirkungsmässig getrennten, mit einem Sprengladungsanzünder versehenen Sprengladung.

Schrotmunition weist gegenüber Vollmunition eine Reihe von Vorteilen auf, so insbesondere den im Vergleich zu einem Vollgeschoss grösseren Wirkungsbereich. Ein Nachteil der Verwendung von Schrotmunition, und zwar sowohl bei jagdlicher als auch bei infanteristischer Verwendung, liegt jedoch darin, dass diese nur auf verhältnismässig kurze Distanz wirksam ist, bedingt durch die unmittelbar im Anschluss an das Verlassen des Laufes der Handfeuerwaffe beginnende Zerlegung des Geschosses in die einzelnen Schrotkugeln oder dergleichen. Es ist bereits versucht worden, diesem Übelstand dadurch zu begegnen, dass eine Schrotmunition verwendet wird, die sich erst verhältnismässig lange nach dem Verlassen des Laufes der Handfeuerwaffe vollständig zerlegt, jedoch ist auch hierbei keine optimale Anpassung der Zerlegungspunktes des Geschosses an das bekämpfte Ziel möglich.

Aus der DE-C-244 395 ist eine Handfeuerwaffe zur Verwendung von Schrotmunition der gattungsgemässen Art bekannt, bei der verschiedene Abzüge vorgesehen sind und es je nach betätigtem Abzug möglich ist, entweder Treib- und Sprengladung gleichzeitig oder aber nacheinander anzuzünden, nämlich in Form eines Nahstreuschusses bzw. eines Fernstreuschusses. Wird dabei ein «Fernstreuschuss» gewählt, so erfolgt auch in diesem Fall zunächst das Anzünden der Treibladung, die dann ihrerseits die Sprengladung über den entsprechenden Sprengladungsanzünder zur Detonation bringt, wobei es nicht möglich ist, die Zerlegung der Munition an einem zielnahen Punkt in Abhängigkeit von dem jeweils anvisierten Ziel zu bewirken. Auch bei der Wahlschusspatrone nach der DE-C-326 639 sind lediglich fest eingestellte Zündmöglichkeiten vorgesehen, wobei auch hier ein Zerlegen der Munition in einem zielnahen, wählbaren Bereich nicht möglich ist. Aus der DE-B-1 210 360 und der DE-B-1 258 766 sind Laser-Zieloptiken, dort für Panzerabwehrwaffen beschrieben, bekannt, die zwar eine exakte Zielerfassung gewährleisten, jedoch das Problem einer zielnahen Zerlegung von Handfeuerwaffenmunition nicht ansprechen.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bekannte Handfeuerwaffe und die bekannte Schrotmunition dahingehend weiterzubilden, dass auch entfernt liegende Ziele unter Beibehaltung der ballistischen Eigenschaften von Vollgeschossen mit den der Schrotmunition eigenen vorteilhaften Wirkungen zu bekämpfen sind, wobei unter Schrotmunition allgemein nach Verlassen des Laufes der Handfeuerwaffe unter Einwirkung einer separaten Sprengladung zerlegbare Munition verstanden wird.

Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe bei einer Handfeuerwaffe der gattungsgemässen Art durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 aufgeführten Merkmale gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemässen Handfeuerwaffe sind Gegenstand der Ansprüche 2-16. Die Schrotmunition nach der Erfindung ist Gegenstand der Ansprüche 17-28.

Dadurch, dass bei der Erfindung die Sprengladung von der Treibladung getrennt ist und erst nahe dem Ziel ausgelöst wird, lassen sich unter Beibehaltung der ballistischen Eigenschaften von Vollgeschossen auch entfernt liegende Ziele optimal mittels Schrotmunition oder dergleichen mit grossem Wirkungsbereich bekämpfen. Erfindungswesentlich ist, dass infolge der Ausgestaltung der Munition mit Sprengladung mit fester zeitlicher Zündverzögerung gegenüber dem Betätigen des Sprengladungsanzünders in Verbindung mit der zeitlichen Variation, d.h. dem zeitlich variablen Verzögern der Betätigung des Treibladungsanzünders je nach den gemessenen Distanzwerten, eine komplizierte Anpassung der Munition, wie z.B. in der DE-A-3 309 147 beschrieben, selbst an die jeweils zu bekämpfende Distanz überflüssig wird, vielmehr alle diesbezüglichen Anpassungsarbeiten in die elektronische Steuereinheit der Waffe verlagerbar sind, so dass die Munition kostengünstig in der Herstellung und einfach in ihrem Aufbau sein kann.

Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung , in der ein Ausführungsbeispiel anhand der schematischen Zeichnung im einzelnen erläutert ist. Dabei zeigt:

  • Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel einer Handfeuerwaffe nach der Erfindung in der Seitenansicht, wobei im linken Bereich eine Vorderansicht, in Figur 1 von links gesehen, zusätzlich eingezeichnet ist;
  • Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel der bei derHandfeuerwaffe nach Figur 1 verwendbaren Schrotmunition im schematischen Schnitt durch die Längsachse;
  • Fig. 3 ein anderes Ausführungsbeispiel der bei der Handfeuerwaffe nach Figur 1 verwendbaren Schrotmunition nach der Erfindung im schematischen Schnitt durch die Längsachse;
  • Fig. 4 den Geschosskopf der Schrotmunition von Figur 3 nach Verlassen des Laufes beim Anzünden der Sprengladung;
  • Fig. 5 die Schrotmunition von Figur 3 und 4 in einem Betriebszustand, bei dem nach Versagen der Treibladung der Sprengladungsanzünder unwirksam bleibt; und
  • Fig. 6 den Geschosskopf der Schrotmunition von Figur 3 bis 5 in einem Betriebszustand, bei dem nach Versagen des Zündhütchens bzw. des schnellbrennenden Zündsatzes des Sprengladungsanzünders der Verzögerungsbrennsatz des Sprengladungsanzünders durch die Treibladung angezündet wird.

Wie Figur 1 erkennen lässt, weist die dort gezeigte Handfeuerwaffe, bei der es sich im Falle des gezeigten Ausführungsbeispieles um ein Gewehr mit einer Gesamtlänge von 1120 mm, einem Gewicht von 5,8 kg und einem Kaliber von 19,4 mm handelt, einen Kolben mit darin untergebrachter elektrischer Versorgungseinheit in Form einer Batterie 10 auf. Die Batterie 10 liefert die notwendige elektrische Energie für eine Zieloptik 12 und eine Laser-Distanzmesseinrichtung 14, deren jeweils automatisch ermittelten Distanzwerte, das durch die Zieloptik 12 anvisierte Ziel betreffend, in die Zieloptik 12 einspiegelbar sind. Ferner gehört zu den elektrischen bzw. elektronischen Komponenten, welche durch die Batterie 10 versorgt werden, eine elektronische Steuereinheit 16, der sowohl die durch die Laser-Distanzmesseinrichtung 14 ermittelten Distanzwerte als auch die durch eine nicht-gezeigte Einrichtung zum automatischen Ermitteln der Elevation/Depression gemessenen Daten, die zusätzlich auch auf die Zieloptik 12 aufgegeben werden und die mit minimaler Einschwingzeit arbeitet, zuführbar sind. Die elektronische Steuereinheit 16 beaufschlagt eine zweistufige Abzugeinheit 18 zur Betätigung des Auslösemechanismus für in einem Magazin 20 bereitgehaltene Schrotmunition, die aus einem Lauf 22 verschiessbar ist. Die im Magazin 20 bereitgehaltene Schrotmunition ist vorzugsweise mit für die ballistischen Eigenschaften charakteristischen Codewerten kodiert, wobei diese Codewerte automatisch auf die elektronische Steuereinheit 16 aufgebbar sind.

Figur 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der im Magazin 20 bereitgestellten Schrotmunition. Wie erkennbar ist, weist diese räumlich und wirkungsmässig getrennt eine Treibladung 24 sowie eine Sprengladung 26 auf, wobei die Sprengladung 26 mit den Schrotkugeln oder dergleichen kombiniert ist. Der Treibladung 24 ist ein Treibladungsanzünder 28 in Form eines Ringzünders zugeordnet, während die Sprengladung 26 mittels eines Sprengladungsanzünders 30 zündbar ist. Der Sprengladungsanzünder 30 ist so ausgebildet, dass die Sprengladung 26 nach seiner Betätigung mit einer festen zeitlichen Verzögerung, die beim gezeigten Ausführungsbeispiel einer Schussdistanz von 500 m entspricht, detoniert, während der Treibladungsanzünder 28 bei seiner Betätigung die Treibladung 24 im wesentlichen ohne zeitliche Verzögerung zur Detonation bringt.

Die Laser-Distanzmesseinrichtung 14 arbeitet bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel mit einem Inkrement von 20 cm. Die Anordnung ist so getroffen, dass in einer ersten Stufe bzw. auf einem ersten Weg der Abzugeinheit 18 zunächst von der Batterie 10 aus die elektrischen bzw. elektronischen Komponenten des Systems mit elektrischer Energie beaufschlagt werden. Der durch die Zieloptik 12 das Ziel anvisierende Schütze erkennt in der beim gezeigten Ausführungsbeispiel als Restlichtverstärker ausgelegten Zieloptik eingespiegelt in diesem «Aktivierungszustand» der Abzugeinheit 18 die momentan durch die Laser-Distanzmesseinrichtung 14 angegebene Schussdistanz in Metern, die Visiermarkierung, welche in Abhängigkeit von den Codewerten der im Magazin 20 bereitgehaltenen Schrotmunition einerseits sowie der gemessenen Elevation/Depression andererseits optisch ihre Position variiert, sowie die verbleibende Schusszahl, wobei die Einspiegelung mit Ausnahme der Visiermarkierung blinkend/veränderlich erfolgt. Sobald der Schütze nach dem Fixieren des Zieles die Abzugeinheit 18 durch weiteres Durchziehen des Abzuges in die zweite Stufe bringt, werden die in die Zieloptik 12 eingespiegelten Angaben fixiert, d.h. die Schussdistanz bleibt nunmehr festgelegt, so dass also auch beim Anvisieren eines anderen Zieles die auf die elektronische Steuereinheit 16 aufgegebenen Schusswerte unverändert bleiben. Wird die Abzugeinheit 18 nun bis zum Auslösepunkt durchgezogen, so betätigt der durch die elektronische Steuereinheit 16 beaufschlagte elektronische Auslösemechanismus sogleich den Sprengladungsanzünder 30 sowie mit je nach Schussdistanz, ballistischen Munitionswerten und Elevation festgelegter variabler zeitlicher Verzögerung den Treibladungsanzünder 28. Werden bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel Treibladungsanzünder 28 und Sprengladungsanzünder 30 gleichzeitig betätigt, so explodiert demzufolge die Sprengladung in einer Distanz von 500 m. Ist die Schussdistanz kürzer, so erfolgt das Zünden des Treibladungsanzünders 28 entsprechend lange nach dem Zünden des Sprengladungsanzünders 30.

Die erfindungsgemässe Handfeuerwaffe hat in Verbindung mit der erfindungsgemäss verwendeten Munition den Vorteil, dass die Sprengladung mit grosser Genauigkeit, wobei Inkremente von 20 cm erzielbar sind, tatsächlich erst am Zielpunkt explodiert. Demzufolge hat das Geschoss bis zum Zielpunkt eine einwandfreie ballistische Flugbahn wie ein Vollmantelgeschoss oder dergleichen, während dann am Zielpunkt die bekannten Vorteile der Schrotmunition zur Verfügung stehen. Die verwendete Schrotmunition kann über ihre Kodierung in der bereits beschriebenen Weise erkannt werden. Neben Schrotmunition können natürlich auch Pfeilmunition, Sprengmunition oder dergleichen verwendet werden. Bei Ausfall der Batterie 10, bei infanteristischer Verwertung natürlich auch im Nahkampf-Fall lässt sich in herkömmlicher Weise normale Schrotmunition verwenden. Die Anordnung ist im übrigen so getroffen, dass jeweils beim Loslassen des Abzuges aus der zweiten Stufe in die erste Stufe die bereits in der elektronischen Steuereinheit 16, die beispielsweise einen Mikroprozessor oder dergleichen auftragen kann, gespeicherten Auslösewerte gelöscht werden, also unabhängig davon, ob tatsächlich ein Auslösen des Schusses erfolgt ist oder aber der Schütze ohne Schussauslösung ein neues Ziel anpeilt, dessen Distanzwerte usw. wiederum für den beabsichtigten Schuss massgebend sein sollen. Der Lauf 22 kann im übrigen in herkömmlicher Weise entweder mit Zügen, als glatter Lauf oder aber auch geschlitzt ausgebildet sein. Das Magazin 20 kann sowohl ein Trommel- als auch ggf. ein Stabmagazin sein. Im übrigen lassen sich für die Handfeuerwaffe, die natürlich nicht nur für infanteristische, sondern auch für jagdliche Zwecke verwendbar ist, herkömmliche mechanische, elektrische und elektronische Komponenten verwenden.

Während bei dem Ausführungsbeispiel der Schrotmunition gemäss Figur 2 mangels besonderer Sicherungseinrichtungen nur eine beispielsweise für jagdliche Zwecke, aber auch für manche infanteristische Anwendungszwecke durchaus in vorteilhafter Weise verwendbare Schrotmunition mit einer Sprengladung eingesetzt werden darf, die bei einem Versagen des Treibladungsanzünders und dadurch erfolgender Detonation der Sprengladung innerhalb des Laufes 22 der Waffe lediglich, unter gleichzeitigem über die Sprengladung erfolgenden Zünden der Treibladung 24, als zusätzliche Treibladung wirkt, ohne dass hierdurch eine Gefahr für den Schützen hervorgerufen würde, ermöglicht das Ausführungsbeispiel der Munition, wie es in den Figuren 3 bis 6 wiedergegeben ist, auch das Einsetzen hochbrisanter Sprengladungen 26 bzw. von Geschossköpfen, die z.B. Schwermetallkugeln der dergleichen zum Bekämpfen beispielsweise auch gehärteter Ziele gestatten. Hierzu weist der Sprengladungsanzünder 30 bei der Munition, welche eine Treibladungskartusche 32 und einen in dem Fachmann geläufiger Weise lösbar hiermit verbundenen Geschosskopf 34 aufweist, ein zentrales Zündhütchen 36, welches durch einen Zentralzündstift 38 beaufschlagbar ist, auf, dem ein schnellbrennender Zündsatz 40, innerhalb einer Schutzhülse 42 konzentrisch zur Geschosslängsachse innerhalb der Treibladungskartusche 32 angeordnet, einen Verzögerungsbrennsatz 44 sowie einen bei dem Ausführungsbeispiel von Figur 3, Figur 5 und Figur 6 T-förmig ausgebildeten Sprengzündsatz 46 auf. Konzentrisch zum Zündhütchen 36 ist der als Ringzünder ausgebildete Treibladungsanzünder 28 angeordnet, welcher durch einen Zündring 48 beaufschlagbar ist. Der Verzögerungsbrennsatz 44 sowie der Sprengzündsatz 46 befinden sich innerhalb eines Zündröhrchens 50, welches nahe seinem der Geschosskopfspitze zugewandten Ende zwei einander gegenüberliegende Zündbohrungen 52 aufweist, die bei dem Ausführungsbeispiel von Figur 3, Figur 5 und Figur 6 T-förmig von dem Material des Sprengzündsatzes 46 ausgefüllt sind, während der Sprengzündsatz bei dem Ausführungsbeispiel von Figur 4 ausschliesslich innerhalb der Bohrung des Zündröhrchens 50 liegt, so dass die Zündbohrungen 52 dort frei bleiben. Das Zündröhrchen 50 liegt längsverschieblich, konzentrisch zur Geschossachse, innerhalb einer Zündhülse 54, die ebenfalls zwei einander gegenüberliegende Wandbohrungen 56 aufweist, die bei dem Betriebszustand von Figur 3, bei dem der Geschosskopf 34 mit der Treibladungskartusche 32 verbunden ist, so gegenüber den Zündbohrungen 52 versetzt angeordnet sind, dass bei einem Zünden des Sprengzündsatzes 46 die Sprengladung 26 nicht zur Detonation gebracht werden kann. Bewirkt wird dies, wie Figur 3 erkennen lässt, dadurch, dass eine innerhalb der Zündhülse 54 angeordnete Druckfeder 58 das der Geschossspitze abgewandte Ende des Zündröhrchens 50 in eine Stellung presst, in der die Zündbohrungen 52 und die Wandbohrungen 56 nicht miteinander fluchten, wobei das Zündröhrchen 50 in dieser Stellung an der Schutzhülse 42 des schnellbrennenden Zündsatzes 40 anliegt. DieZündhülse 54 weist eine der Treibladung 24 zugewandte Aufweitung 60 auf. Die Sprengladung 26 ist von einer Anzahl Schrotkugeln 62, ggf. auch in Form von Schwermetallkugeln zur Bekämpfung gehärteter Ziele usw., wie dem Fachmann geläufig, umgeben.

Die Schrotmunition nach der Erfindung arbeitet bei dem Ausführungsbeispiel, wie es in den Figuren 3 bis 6 wiedergegeben ist, wie folgt:

Bei normaler Funktionsweise schlägt zunächst der Zentralzündstift 38 auf das Zündhütchen 36 des Sprengladungsanzünders 30 auf, woraufhin der schnellbrennende Zündsatz 40 abbrennt und den Verzögerungsbrennsatz 44 innerhalb des Zündröhrchens 50 in Brand setzt, der eine fest bestimmte Zeit brennt. Währenddessen hat an einer erfindungsgemäss gewählten Verzögerung gegenüber dem Zentralzündstift 38 der Zündring 36 den Ringzünder des Treibladungsanzünders 28 betätigt, der seinerseits das Abbrennen der Treibladung 24 bewirkt. Hierdurch löst sich der Geschosskopf 34 von der Treibladungskartusche 32 ab und verlässt den Lauf der Handfeuerwaffe. Die Abstützung des Zündröhrchens 50 an der Treibladungskartusche 32 bzw. dem Endbereich der Schutzhülse 42 für den schnellbrennenden Zündsatz 40 wird durch das Lösen des Geschosskopfes 34 von der Treibladungskartusche 32 aufgehoben, so dass die Druckfeder 58 das Zündröhrchen 50 innerhalb der Zündhülse 54 derart verschiebt, dass die Zündbohrungen 52 des Zündröhrchens 50 mit den Wandbohrungen 56 der Zündhülse 54 in Ausrichtung gebracht werden. In dieser gegenseitigen Relativstellung von Zündröhrchen 50 und Zündhülse 54, die in Figur 4 gezeigt ist, erreicht der abbrennende Verzögerungsbrennsatz 44 den Sprengzündsatz 46 und zündet diesen, woraufhin dieser in der in Figur 4 durch entsprechende Blitzpfeile gekennzeichneten Weise - in Figur 3 bezeichnen entsprechende Blitzpfeile das Anzünden der Treibladung 24 durch den Treibladungsanzünders 28 - die Sprengladung 26 zum festgesetzten Zeitpunkt nach dem Verlassen des Laufes 22 der Handfeuerwaffe zur Detonation bringt.

Sollte hingegen die Treibladung 24 aus irgendeinem Grunde nicht zünden, so ergibt sich der in Figur 5 gezeigte Betriebszustand, bei dem der Geschosskopf 34, weiterhin mit der Treibladungskartusche 32 verbunden, sich noch im Lauf 22 der Handfeuerwaffe befindet. In diesem Fall brennt der Sprengzündsatz 46 ungenutzt ab, da er wegen der versetzten Anordnung der Zündbohrungen 52 des Zündröhrchens 50 einerseits und der Wandbohrungen 56 der Zündhülse 54 andererseits die Sprengladung 26 nicht beaufschlagen kann. Sollte hingegen aus irgendeinem Grunde der Zündvorgang für den schnellbrennenden Zündsatz 40 des Sprengladungsanzünders 30 versagen, so wird durch die abbrennende Treibladung 24 in der in Figur 6 rechts durch Blitzpfeile gezeichneten Weise über die Treibladung 24 der Verzögerungsbrennsatz 44 angezündet, so dass in diesem Fall die Sprengladung 26 nach Verlassen des Laufes der Handfeuerwaffe mit maximaler Verzögerungszeit zur Detonation kommt. Angemerkt sei dabei, dass der durch den Abbrand der Treibladung 24 erzeugte Gasdruck in jedem Fall grösser ist als die Massenträgheit des Zündröhrchens 50 bei der Beschleunigung zusammen mit der Rückstellkraft der Feder 58.

Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäss einsetzbaren Schrotmunition gewährleistet auch bei hochbrisanten Sprengladungen 26 bzw. entsprechender Ausbildung des Geschosskopfes 34, wie zum Beispiel im Fall der Bekämpfung gehärteter Ziele, maximale Sicherheit für Handfeuerwaffe und Schützen, da ein Detonieren der Sprengladung 26 im Lauf der Waffe bzw. vor Erreichen des gewünschten Detonationszeitpunktes unter allen Umständen vermieden wird.

Ohne dass dies in der Zeichnung gezeigt wäre, kann die elektrische Versorgungseinheit bei der Erfindung mit einer Generatoreinrichtung zum Umwandeln zumindest eines Teiles der bei der Betätigung der Abzugeinheit 18 aufgebrachten mechanischen Energie in elektrische Energie aufweisen, wobei die erzeugte elektrische Energie zumindest ausreicht, um die Versorgung der Anzündeinrichtung für Treibladung und Sprengladung bei dem jeweiligen Schuss sicherzustellen. Vorzugsweise ist aber die gesamte elektrische Versorgungseinheit 10 so ausgelegt bzw. ausgebildet, dass mittels einer entsprechenden, z.B. induktiven oder piezoelektrischen Generatoreinrichtungen durch Betätigung der Abzugeinheit 18 soviel elektrische Energie gewonnen wird, dass diese zur gesamten elektrischen Versorgung, jedenfalls aber zur Ergänzung der jeweils verbrauchten elektrischen Energiemengen, der Handfeuerwaffe ausreicht. Die elektrische Versorgungseinheit kann dabei neben einem Akkumulator oder dergleichen, der durch die Betätigung der Abzugeinheit 18 in der beschriebenen Weise aufladbar ist, beispielsweise auch eine mechanische Schwungmasse (Gyro-Prinzip) enthalten.

BEZUGSZEICHENLISTE

(LIST OF REFERENCE NUMERALS)

  • 10 Batterie
  • 12 Zieloptik
  • 14 Laser-Distanzmesseinrichtung
  • 16 Elektronische Steuereinheit
  • 18 Abzugeinheit
  • 20 Magazin
  • 22 Lauf
  • 24 Treibladung
  • 26 Sprengladung
  • 28 Treibladungsanzünder
  • 30 Sprengladungsanzünder
  • 32 Treibladungskartusche
  • 34 Geschosskopf
  • 36 Zündhütchen
  • 38 Zentralzündstift
  • 40 Schnellbrennender Zündsatz
  • 42 Schutzhülse
  • 44 Verzögerungsbrennsatz
  • 46 Sprengzündsatz
  • 48 Zündring
  • 50 Zündröhrchen
  • 52 Zündbohrung
  • 54 Zündhülse
  • 56 Wandbohrung
  • 58 Druckfeder
  • 60 Aufweitung
  • 62 Schrotkugel

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