Feuerwerkskörperanordnung |
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申请号 | EP10000464.7 | 申请日 | 2010-01-19 | 公开(公告)号 | EP2213976A2 | 公开(公告)日 | 2010-08-04 |
申请人 | WECO Pyrotechnische Fabrik GmbH; | 发明人 | Rolf, Peter; Glasmacher, Andreas; | ||||
摘要 | Zur Lösung der Aufgabe, eine Feuerwerkskörperanordnung (10) zur Verfügung zu stellen, welche eine von dem Anwender selbst bestimmbare Anzündfolge ermöglicht, wird eine Feuerwerkskörperanordnung (10) vorgeschlagen, umfassend mindestens zwei Feuerwerkskörper (12.1,12.2) und eine Bodenplatte (14) mit auf einer Oberseite (16) der Bodenplatte (14) angeordneten Aufnahmen (24.1,24.2) für mindestens zwei Feuerwerkskörper(12.1,12.2), wobei die Bodenplatte (14) auf einer Unterseite (18) mindestens eine längliche, in Richtung einer Oberfläche der Unterseite offene Ausnehmung (26) für Anzündmittel (28) und mindestens eine Überzündungsstelle (30) Feuerwerkskörper aufweist, wobei die Überzündungsstelle (30) im Bereich zwischen der Ausnehmung (26) und einer Aufnahme (24) angeordnet ist. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft eine Feuerwerkskörperanordnung umfassend mindestens zwei Feuerwerkskörper und eine Bodenplatte mit auf einer Oberseite der Bodenplatte angeordneten Aufnahmen für die mindestens zwei Feuerwerkskörper, als auch eine entsprechende Bodenplatte. Im Handel frei verkäufliches Feuerwerk wird an Endverbraucher abgegeben, nicht nur in Form einzelner Feuerwerkskörper, sondern auch in letzter Zeit zunehmend in Form so genannter Batteriefeuerwerkskörper, in welchen mehrere einzelne Feuerwerkskörper in Gruppen zusammen angeordnet sind, und in welchen die einzelnen Feuerwerkskörper im Inneren miteinander in Verbindung stehen. Bei derartigen Batteriefeuerwerken kann dann je nach Art der Vornahme der inneren Verbindung (Verleitung) gezielt eine Anzündung der einzelnen Feuerwerkskörper ausgelöst werden. Eine beispielhafte Batteriefeuerwerkskörperanordnung ist in der Nachteilig bei diesen aus dem Stand der Technik bekannten Batteriefeuerwerken ist jedoch, dass einerseits die exakte, in aller Regel parallele Ausrichtung der vereinzelt in einer Aufnahme aufgenommenen Feuerwerkskörper gerade der nach einem Abschuss einer oder mehrerer Feuerwerkskörper aus einem derartigen Batteriefeuerwerk in selbigem verbliebenen Feuerwerkskörpern beeinträchtigt wird, und bei der Herstellung derartiger Batteriefeuerwerkskörper aufgrund der notwendigen exakten Ausrichtungen der jeweiligen vereinzelt aufgenommenen Feuerwerkskörper mit größerem Aufwand gearbeitet werden muss. Andererseits ist es bisher nur bekannt, bereits vorgefertigte Batteriefeuerwerkskörper käuflich zu erwerben, in welchen seitens der Hersteller die vereinzelten Feuerwerkskörper bereits fest installiert und die Anzündfolge derselben vorgegeben ist. Es besteht jedoch ein Bedarf, soweit zulässig im privaten, aber auch im professionellen Bereich, Feuerwerkskörperanordnungen zur Verfügung zu stellen, mit welchen einfach und gegebenenfalls auch unter Wiederverwendung von dem Anwender ein Batteriefeuerwerk zusammengestellt werden kann, wobei auch die Anzündfolge vom Anwender selbst bestimmbar ist. Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Feuerwerkskörperanordnung als auch eine Bodenplatte für Feuerwerkskörper zur Verfügung zu stellen, welche die vorstehend angesprochenen, aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile vermeidet und Bedürfnisse erfüllt. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Feuerwerkskörperanordnung umfassend mindestens zwei Feuerwerkskörper und eine Bodenplatte mit mindestens zwei auf einer Oberseite der Bodenplatte angeordneten Aufnahmen jeweils für mindestens einen Feuerwerkskörper, wobei die Bodenplatte auf einer Unterseite mindestens eine längliche, in Richtung einer Oberfläche der Unterseite offene Ausnehmung für Anzündmittel und mindestens eine Überzündungsstelle je Feuerwerkskörper aufweist, wobei die Überzündungsstelle im Bereich zwischen der Ausnehmung und einer Aufnahme angeordnet ist. Je Feuerwerkskörper ist bevorzugt jeweils eine Aufnahme vorgesehen. Der große Vorteil der erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperanordnung ist, dass aufgrund der Anordnung mindestens einer länglichen Ausnehmung auf der Unterseite der Bodenplatte einerseits der Endverbraucher, soweit zulässig, sein eigenes Feuerwerk selbst konfektionieren kann, indem er insbesondere die Anzündreihenfolge durch Verlegung entsprechender Anzündmittel in der länglichen, insbesondere rinnenförmigen Ausnehmung und Zuordnung von Feuerwerkskörpern zu den entsprechenden Aufnahmen festlegen kann. Zudem wird vorteilhafterweise erreicht, dass Flammen in Öffnungsrichtung der länglichen Aufnahme, das heißt in Richtung auf die Oberfläche der Unterseite der Bodenplatte hin, entweichen können, wodurch eine bei Anzündung entstehende Druckverteilung beziehungsweise Druckentlastung stattfindet, die die Gefahr einer Überzündung der Feuerwerkskörper untereinander verringert. Es wird daher sichergestellt, dass die Überzündung lediglich durch das entsprechende Anzündmittel zur Verfügung gestellt wird, und nicht durch eine unkontrollierte Überzündung der Feuerwerkskörper untereinander. Ein solcher Vorteil lässt sich insbesondere nicht erreichen, würde die Ausnehmung auf der Oberseite angeordnet sein, wobei dann ja die Flammen zur Seite entweichen müssen und dadurch eben das Risiko einer Überzündung von Feuerwerkskörpern untereinander steigt. Die Bodenplatte kann ein- oder mehrteilig ausgebildet sein, insbesondere kann sie auch modular steckbar ausgebildet sein, wobei dem angesprochenen Fachmann entsprechende Verbindungsmittel bekannt sind, beispielsweise übliche Steckverbindungen, so solche mit vorstehenden Hülsen oder Ähnliches. Dabei sollte je modularem Teilelement der Bodenplatte mindestens ein Feuerwerkskörper auf dieser aufnehmbar sein. Bevorzugt ist eine einteilige Ausbildung. Die längliche Ausnehmung kann jeglichen Querschnitt aufweisen, beispielsweise einen halbrunden, halbovalen, oder aber viereckigen Querschnitt, wobei die Ecken gerundet ausgebildet sein können. Besonders bevorzugt ist dabei ein rechteckiger oder quadratischer Querschnitt. Die Aufnahmen für die Feuerwerkskörper können auf verschiedenste Art ausgebildet sein. Im einfachsten Fall können sie einfach als Ausnehmungen auf der Oberseite der Bodenplatte angeordnet sein, in welchem die einzelnen Feuerwerkskörper, welche in der Regel zylinderrohrabschnittartig ausgebildet sind, aufgestellt werden derart, dass eine Anzündschnur derselben durch die Überzündungsstelle hindurch in die längliche Ausnehmung eingreift, in welcher ein Anzündmittel geführt ist. Es kann alternativ jedoch beispielsweise auch vorgesehen sein, dass die Aufnahme für die Feuerwerkskörper gebildet ist durch eine hülsenartige Aufnahme, welche auf der Oberseite der Bodenplatte angeordnet ist, und mittels eines umlaufenden Bundes sicher mit der Oberseite der Bodenplatte verbunden ist. Aber auch jede andere Art der Ausbildung der Aufnahme ist denkbar. In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist die längliche Ausnehmung oberflächennah mindestens eine Hinterschneidung auf. Der Begriff "oberflächennah" im Sinne der vorliegenden Erfindung wird dahin verstanden, dass ausgehend von der Oberfläche der Unterseite die Hinterschneidung in der Ausnehmung in einem Bereich angeordnet ist, welcher maximal etwa 50 % der gesamten Tiefe der länglichen Ausnehmung entspricht, ausgehend von der Oberfläche der Unterseite der Bodenplatte. Bevorzugt liegt die Hinterschneidung nicht weiter von der Oberfläche der Unterseite der Bodenplatte entfernt im Innern der länglichen Ausnehmung als etwa 30 %, bezogen auf die maximale Tiefe der länglichen Ausnehmung. Bevorzugt sind mindestens zwei Hinterschneidungen vorgesehen, die den Längsseiten der länglichen Ausnehmung zugeordnet sind. Durch die Anordnung der Hinterschneidungen wird ermöglicht, dass Anzündmittel wie insbesondere Anzündschnüre und Stoppine einfach einklickbar in die längliche Ausnehmung sind, was die selbständige Konfektionierung durch den Endverbraucher erheblich erleichtert. Die Hinterschneidung kann dabei auf jede dem Fachmann geläufige Art und Weise zu diesem Zweck ausgebildet sein, und weist bevorzugt eine Schrägung in einem Bereich von etwa 30° bis 60° auf. Anzündmittel im Sinne der vorliegenden Erfindung sind die vorstehend genannten Stoppine, aber auch Anzündmasse, insbesondere selbstklebende, als auch Anzündschnüre, wie sogenannte Bickfordsche Anzündschnüre, Anzündlitzen oder Ähnliche. Die Bodenplatte kann aus jedem für den angegebenen Zweck nutzbarem Material hergestellt sein. Insbesondere sind dabei zu nennen Pappmaterialien, Kunststoffmaterialien, soweit für Feuerwerkskörper geeignet, und/oder metallische Materialien. Auch die Aufnahme für die Feuerwerkskörper kann aus diesen Materialien gebildet sein. Vorzugsweise sind in der erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperanordnung je Feuerwerkskörper mindestens zwei Überzündungsstellen vorgesehen, weiter bevorzugt mindestens drei. Hierdurch wird ermöglicht, die Verzögerungszeit zwischen den einzelnen Feuerwerkskörpern einzustellen. Denn je nachdem, wie die Anzündschnur des Feuerwerkskörpers in der oder den länglichen Ausnehmungen geführt ist, erfolgt die Überzündung zwischen dem in der länglichen Ausnehmung angeordneten Anzündmittel und der Anzündschnur des Feuerwerkskörpers früher oder später. In einer weiter bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Überzündungsstelle als Bohrung zwischen der Aufnahme für den Feuerwerkskörper und der länglichen Ausnehmung ausgebildet. Die Bohrung kann dabei jeden möglichen Querschnitt aufweisen, insbesondere muss die Bohrung nicht einen runden Querschnitt aufweisen, sondern kann beispielsweise auch viereckig, rechteckig, sechseckig, achteckig oder auch n-eckig ausgeführt sein. Bevorzugt ist dabei die Bohrung mit einer Weite ausgebildet, welche nur geringfügig weiter ist als der Durchmesser einer Anzündschnur eines Feuerwerkskörpers, sodass nach Einsetzen des Feuerwerkskörpers in die Aufnahme auf der Bodenplatte ein Herausrutschen der Anzündschnur des Feuerwerkskörpers aus der Überzündungsstelle vermeidbar ist. Die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperanordnung kann in einer vorteilhaften Ausführungsform mindestens zwei sich kreuzende Ausnehmungen aufweisen. Dann werden Aufnahmen für Feuerwerkskörper bevorzugt an den Kreuzungsstellen angeordnet. Aber auch jede andere Ausgestaltung der mindestens einen länglichen Ausnehmung auf der Unterseite der Bodenplatte ist möglich, beispielsweise eine solche, in welcher schlangenförmig oder aber S- beziehungsweise Doppel-S-förmig nur eine einzige oder mehrere Ausnehmungen auf der Unterseite der Bodenplatte ausgebildet sind, auch ohne Kreuzung untereinander. Auch muss kein gleichmäßiges Kreuzungsmuster vorgesehen sein, so können beispielsweise nur einzelne längliche Ausnehmungen sich kreuzen, andere können hingegen gar keine Kreuzungsstelle aufweisen. Auch beispielsweise eine gitternetz- oder rautenartige Anordnung der Ausnehmungen ist möglich. In einer weiter bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist im Bereich mindestens einer Mündung einer Ausnehmung an einem Rand der Bodenplatte mindestens eine Weitung vorgesehen. Bei Vorsehung genau einer länglichen Ausnehmung auf der Unterseite der Bodenplatte ist dieser bevorzugt mindestens eine Mündung zugeordnet, bevorzugt jedoch zwei Mündungen, beispielsweise bei einer linearen, geradlinigen Ausführung der mindestens einen Aufnahme bei einer viereckig ausgebildeten Bodenplatte eine solche, bei welcher die Mündungen an den gegenüberliegenden Seitenrändern der viereckigen Bodenplatte im Wesentlichen gegenüberliegend ausgebildet sind. Die Weitung im Bereich mindestens einer Mündung schafft vorteilhafterweise die Möglichkeit, dort das Anzündmittel mit seinem einen Ende anzuordnen, so dass dieses nicht über die Außenkontur der Bodenplatte hinaussteht. Hierdurch wird das spätere Verpacken, so insbesondere nicht eine Selbstkonfektionierung durch den Endverbraucher erfolgt, erheblich vereinfacht, da hierfür das Anzündmittel einfach in die Weitung verdrückt werden kann. In einer weiter bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Anzündmittel mittels Leim in der länglichen Ausnehmung gehalten, weiter bevorzugt mittels Spritzguss. Das Spritzgussverfahren ist insbesondere bei Anzündschnüren und Stoppinen anwendbar. In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Bodenplatte auf einer Grundplatte anordbar. Die Verbindung zwischen Bodenplatte und Grundplatte kann auf jede Art und Weise erfolgen, beispielsweise auch durch eine einfache Klemmung, so dass die Grundplatte stets wiederholt benutzbar ist. Grundplatte und/oder Bodenplatte können auch Fußelemente aufweisen, um eine beabstandete Aufstellung der Feuerwerkskörperanordnung auf einer Grundfläche zu ermöglichen. Die Fußelemente können dabei insbesondere auch justierbar, insbesondere höhenverstellbar, sein, so dass eine exakt parallele Ausrichtung der erfindungsgemäßen Anordnung erzielbar ist. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Bodenplatte, wie diese in einer Feuerwerkskörperanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung einsetzbar ist. Die Bodenplatte weist dabei insbesondere auf einer Oberseite mindestens zwei Aufnahmen für jeweils mindestens einen Feuerwerkskörper auf, wobei auf einer Unterseite der Bodenplatte eine längliche, in Richtung einer Oberfläche der Unterseite offene Ausnehmung für Anzündmittel vorgesehen ist und des Weiteren mindestens eine Überzündungsstelle je Feuerwerkskörper vorgesehen ist, wobei die Überzündungsstelle im Bereich zwischen der Ausnehmung und einer Aufnahme angeordnet ist. Die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperanordnung kann dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden in einer komplett vorkonfektionierten Form, jedoch kann dem Endverbraucher auch beispielsweise einerseits die Bodenplatte, andererseits Feuerwerkskörper als auch Anzündmittel getrennt zur Verfügung gestellt werden, so dass dieser eine Selbstkonfektion der Feuerwerkskörperanordnung vornehmen kann. Es kann schließlich auch vorgesehen sein, zusätzlich Anzündmasse insbesondere im Bereich von Überzündungsstellen bereits vorkonfektioniert in der mindestens einen länglichen Ausnehmung der Bodenplatte anzuordnen, um hier die Überzündung von Anzündmittel auf die Anzündschnur des Feuerwerkskörpers sicherzustellen. Der Feuerwerkskörper kann im Übrigen bevorzugt als Zylinder- oder Kugelbombette oder mit einer Feuertopffunktion mit losen Sternen, Knall- oder Pfeifpatronen ausgebildet sein. Diese und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht auf die in den Figuren gezeigten Merkmalskombinationen beschränkt ist. Vielmehr sind die jeweils in der Beschreibung einschließlich der Figurenbeschreibung offenbarten Merkmale mit denjenigen in den Figuren angegebenen Merkmalen kombinierbar. Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass die in den Patentansprüchen aufgenommenen Bezugszeichen in keiner Weise den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung beschränken sollen, sondern lediglich auf die in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele verweisen. Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass die in den Figuren beispielhaft gewählte Ausbildung der Bodenplatte in einer quadratischen Form nur der Vereinfachung der Darstellung dient, und die Bodenplatte jede andere Form aufweisen kann. Insbesondere kann die Bodenplatte dabei auch mehrteilig ausgebildet sein, wobei über Steckverbindungen die einzelnen Module dann letztendlich eine Bodenplatte bilden. Auch die Ausbildung der Aufnahme für den Feuerwerkskörper, die in den Figuren gewählt ist, ist lediglich beispielhaft, andere Ausgestaltungen der Aufnahme, wie diese insbesondere auch in der allgemeinen Beschreibung wiedergegeben sind, sind ohne weiteres möglich. Die Bodenplatte 14 weist Seitenränder 22.1, 22.2, 22.3 und 22.4 auf, in welche Mündungen 38 (beispielhaft für Aufnahme 26.2 sind die Mündungen 38.21 und 38.22 bezeichnet in Die länglichen Ausnehmung 26.2 weist an dem Seitenrand 22.3 der Bodenplatte 14 eine rechteckig ausgebildete Weitung 40 auf, in welche eine hier nicht gezeigtes eingelegtes Anzündmittel eindrückbar ist, so dass dieses nicht über die Außenkontur, definiert durch die Seitenränder 22.1 bis 22.4, der Bodenplatte herausragt, und somit eine einfache Verpackbarkeit bei Vorkonfektionierung der Feuerwerkskörperanordnung ermöglicht ist. Des Weiteren ist Bei der in den Durch die vorliegende Erfindung wird eine Feuerwerkskörperanordnung als auch eine Bodenplatte hierfür zur Verfügung gestellt, welche eine einfache Konfektionierung, insbesondere Selbstkonfektionierung durch den Endverbraucher, ermöglicht bei einer gleichzeitig hohen Variabilität der zu erzielenden pyrotechnischen Effekte durch Anordnung einer oder mehrerer Überzündungsstellen und spezifischer Führung von Anzündmitteln bei spezifischer Anordnung einer oder mehrerer länglicher Ausnehmungen auf der Unterseite der Bodenplatte. |