Feuerwerkskörperanordnung

申请号 EP07004566.1 申请日 2007-03-06 公开(公告)号 EP1832837A1 公开(公告)日 2007-09-12
申请人 Comet Feuerwerk GmbH; 发明人 Sprute, Jochen; Schories, Volker; Swart, Heinz Arnold;
摘要 Kleinfeuerwerk für den privaten Gebrauch wird in Form sogenannter Feuerwerkskörperbatterien (10) angeboten. Jede Feuerwerkskörperbatterie (10) verfügt über eine Gruppe mehrerer Feuerwerkskörper (11), die zusammengefasst sind, um durch ein einmaliges Anzünden der Feuerwerkskörperbatterie (10) die einzelnen Feuerwerkskörper (11) derselben nacheinander selbsttätig zu zünden. Aus gesetzlichen Gründen darf eine Feuerwerkskörperbatterie (10) nur eine bestimmte Menge an pyrotechnischem Material enthalten. Dadurch lässt sich mit einer Feuerwerkskörperbatterie (10) für den privaten Gebrauch kein Feuerwerk abbrennen, das vom Effekt her einem Großfeuerwerk angenähert ist.
Die Erfindung sieht es vor, die Zündschnüre mehrerer Feuerwerkskörperbatterien (10) durch eine lösbare Hülse (18) zu verbinden. Diese lösbare Verbindung lässt eine einfache Kopplung mehrere Feuerwerkskörperbatterien (10) mit der den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Menge pyrotechnischen Materials zu, wodurch die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperanordnung den Betrachtern den Eindruck eines lange andauernden Feuerwerks nach Art eines Großfeuerwerks vermittelt.
权利要求 Feuerwerkskörperanordnung mit mehreren einzelnen und/oder zu Gruppen zusammengefassten Feuerwerkskörpern (11) und mit den Feuerwerkskörpern (11) bzw. Gruppen von Feuerwerkskörpern (11) zugeordneten Zündschnüren (15, 16), dadurch gekennzeichnet, dass den Zündschnüren (16) mindestens zweier Feuerwerkskörper (11) oder Gruppen von Feuerwerkskörpern (11) wenigstens ein Kopplungsmittel zugeordnet ist.Feuerwerkskörperanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Kopplungsmittel mindestens zwei Zündschnüre (16) unterschiedlicher Feuerwerkskörper (11) oder unterschiedlicher Gruppen von Feuerwerkskörpern (11), vorzugsweise einen mindestens teilweise überlappenden Bereich der Zündschnüre (16) unterschiedlicher Feuerwerkskörper (11) oder unterschiedlicher Gruppen von Feuerwerkskörpern (11), wenigstens längs eines Teilbereichs vorzugsweise lose umgibt.Feuerwerkskörperanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Kopplungsmittel den Zündschnüren (16) lose bzw. lösbar zugeordnet ist, wobei vorzugsweise das oder jedes Kopplungsmittel hülsenartig oder kanalartig ausgebildet ist.Feuerwerkskörperanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die dem hülsenartigen Kopplungsmittel zugeordneten Zündschnüre (16) mindestens teilweise in das hülsenartige Kopplungsmittel einschiebbar sind.Feuerwerkskörperanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsmittel als eine längliche Hülse (18) mit mindestens einer offenen Stirnseite ausgebildet ist, vorzugsweise die Zündschnüre (16) durch unterschiedliche, offene Stirnseiten in die Hülse (18) einschiebbar sind.Feuerwerkskörperanordnung mit mindestens einer aus mehreren miteinander verbundenen Feuerwerkskörpern (11) gebildeten Feuerwerkskörperbatterie (10), insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch mehrere mit ihren Zündschnüren (16) durch wenigstens ein Kopplungsmittel zusammenkoppelbare Feuerwerkskörperbatterien (10) aus Gruppen mehrerer fest miteinander verbundener Feuerwerkskörper (11).Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens diejenige Feuerwerkskörperbatterie (10), die an wenigstens eine nachfolgende Feuerwerkskörperbatterie (10) ankoppelbar ist, zwei frei zugängliche Zündschnüre (15, 16) aufweist, und vorzugsweise jeweils mindestens zwei Feuerwerkskörperbatterien (10) an ihren zueinander weisenden Zündschnüren (16) durch das Kopplungsmittel zusammenkoppelbar, insbesondere pyrotechnisch verbindbar, sind.Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zündschnüre (16) benachbarter Feuerwerkskörperbatterien (10) von einem hülsenartigen Kopplungsmittel vorzugsweise lösbar zusammenhaltbar sind, wobei insbesondere die zusammengehaltenen Zündschnüre (16) sich bereichsweise überlappen, vorzugsweise die Zündschnüre (16) benachbarter Feuerwerkskörperbatterien (10) lösbar zusammenkoppelbar sind durch ein als eine Hülse (18) ausgebildetes Kopplungsmittel, das mindestens eine offene Stirnseite aufweist, wodurch die Zündschnüre (16) mindestens teilweise in die Hülse (18) einschiebbar sind, insbesondere mit Spiel.Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Feuerwerkskörper (11), Gruppen mehrerer Feuerwerkskörper (11) und/oder Feuerwerkskörperbatterien (10) einem gemeinsamen Träger, beispielsweise einer Platte (20) und oder einer Unterlage (22), zugeordnet sind.Feuerwerkskörperanordnung mit mehreren zu Gruppen, vorzugsweise einer Feuerwerkskörperbatterie, zusammenfassbaren Feuerwerkskörpern (27), die durch Zündschnüre (48, 49) pyrotechnisch zusammengekoppelt sind, insbesondere nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Feuerwerkskörper (27) oder kleinen Gruppen mehrerer Feuerwerkskörper (27) jeweils ein Fuß (26) zugeordnet ist.Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Füße (26) gleich ausgebildet sind, insbesondere jeder Fuß (26) wenigstens einen durchgehenden Kanal (44, 45) aufweist, der vorzugsweise durch einen Flächenmittelpunkt (43) des jeweiligen Fußes (26) verläuft.Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Fuß (26) zwei durchgehende Kanäle (44, 45) aufweist, die sich vorzugsweise kreuzen, und zwar mit einer im Flächenmittelpunkt (43) des jeweiligen Fußes (26) liegenden Kreuzungsstelle (46), insbesondere der oder jeder Kanal (44, 45) im Inneren einer Fußplatte (35) angeordnet ist und an mindestens zwei gegenüberliegenden Seitenflächen (36, 37, 38, 39) der Fußplatte (35) offen ist.Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Fuß (26) als Steckfuß ausgebildet ist, derart, dass benachbarte Füße (26) zusammensteckbar sind, vorzugsweise jeder Kanal (44, 45) im Steckfuß an einem Ende eine gegenüber der betreffenden Seitenfläche (36, 37) des Fußes (26) vorstehende Verbindungshülse (47) aufweist.Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durchgehend durch jeden Kanal (44, 45) mindestens eine Zündschnur (48, 49) verläuft, vorzugsweise bei zusammengesteckten Füßen (26) Endbereiche (50) der Zündschnüre (48, 49) benachbarter Füße (26) überlappen, wobei die Kanäle (44, 45) der benachbarten Füße (26) Kopplungsmittel der Zündschnüre (48, 49) bilden.Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Feuerwerkskörper (27) mindestens eine eigene Zündschnur (32) aufweist, die in den mindestens einen Kanal (44, 45) jedes Fußes (26) hineinragt, vorzugsweise an der Kreuzungsstelle (46) der beiden Kanäle (44, 45) im Flächenmittelpunkt (43) der Fußplatte (35), wobei insbesondere ein in den mindestens einen Kanal (44, 45) hineinragende freie Ende (33) der Zündschnur (32) des Feuerwerkskörpers (27) die mindestens eine Zündschnur (48, 49) im Kanal (44, 45) kreuzt.Feuerwerkskörperanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Fußplatte (35) vorzugsweise mittig eine Hülse (41) angeordnet ist, in die ein unterer Endbereich insbesondere des Hüllkörpers (28) eines Feuerwerkskörpers (27) einschiebbar ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Feuerwerkskörperanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, 6 oder 10.

Im Handel erhältliches Feuerwerk, das nicht für Berufsfeuerwerker vorgesehen ist, sogenanntes Kleinfeuerwerk, wird in Form einzelner Feuerwerkskörper oder auch Gruppen mehrerer Feuerwerkskörper, sogenannter Feuerwerkskörperbatterien, angeboten. Bei den Feuerwerkskörpern kann es sich um solche handeln, die beliebige optische und/oder akustische Effekte erzeugen, die auch nach Art von Raketen aufsteigen können.

Während Feuerwerkskörper einzeln angezündet werden müssen, werden bei Feuerwerkskörperbatterien die in Gruppen zusammengefassten Feuerwerkskörper nach dem einmaligen Anzünden nacheinander gezündet und abgebrannt bzw. ausgestoßen. Dieses entspricht auch dem Prinzip von Berufsfeuerwerkern abgebrannten Großfeuerwerken. Jedoch verfügen unter anderen auch aus gesetzlichen Gründen Feuerwerkskörperbatterien nur über eine begrenzte Anzahl zusammengefasster Feuerwerkskörper. Dadurch ist die Anzahl aufeinander folgender Feuerwerkseffekte bei bekannten Feuerwerkskörperbatterien begrenzt. Deshalb ist man bestrebt, die Zeit eines nach dem einmaligen Anzünden abbrennenden Feuerwerks zu verlängern, um auch ein von Nicht-Berufsfeuerwerkern abgebranntes Feuerwerk vom Eindruck her möglichst einem Großfeuerwerk zu anzunähern.

Ausgehend vom Vorstehenden liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Feuerwerkskörperanordnung zu schaffen, die nach dem einmaligen Anzünden ein möglichst lange andauerndes Feuerwerk bietet.

Eine Feuerwerkskörperanordnung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Dadurch, dass Zündschnüren mindestens zweier Feuerwerkskörper oder mindestens zweier Gruppen mehrerer Feuerwerkskörper (sogenannter Feuerwerkskörperbatterien) wenigstens ein Kopplungsmittel zugeordnet ist, ist es möglich, nicht miteinander verbundene Feuerwerkskörper oder Gruppen mehrerer Feuerwerkskörper übergreifend zu zünden, ohne dass - wie bisher üblich - die einzelnen Feuerwerkskörper oder Gruppen von Feuerwerkskörpern (Feuerwerkskörperbatterien) einzeln angezündet werden müssen. Die Erfindung schafft so ein übergreifendes, selbsttätiges Anzünden aufeinander folgender Feuerwerkskörper oder Feuerwerkskörperbatterien, wodurch bei bekannten Feuerwerken der hier angesprochenen Art die üblichen zeitlichen Verzögerungen in der Aufeinanderfolge der pyrotechnischen Effekte der nacheinander zu zündenden Feuerwerkskörper oder Feuerwerkskörperbatterien entfallen. Die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperanordnung bietet so bei den Betrachtern den Eindruck eines lange andauernden Feuerwerks, das den Eindruck eines Großfeuerwerks vermittelt.

Es ist vorgesehen, das oder jedes Kopplungsmittel so auszubilden, dass es mindestens zwei Zündschnüre unterschiedlicher Feuerwerkskörper oder Feuerwerkskörperbatterien wenigstens auf einen Teilbereich ihrer Länge umgibt. Das Kopplungsmittel muss die Zündschnüre nicht zusammenklemmen. Es reicht, wenn das Kopplungsmittel die Zündschnüre mehr oder weniger lose zusammenhält, so dass sie auf einen Teil ihrer Länge überlappend dicht beieinander liegen und/oder sich auch berühren können. Es ist auch nicht notwendig, dass sich die Zündschnüre berühren, weil die brennende Zündschnur des abgebrannten Feuerwerkskörpers oder der abgebrannten Feuerwerkskörperbatterie auch die geringfügig benachbarte Zündschnur des nachfolgenden Feuerwerkskörpers oder der nachfolgenden Gruppe mehrerer zusammengefasster Feuerwerkskörper anzündet.

Bevorzugt ist das jeweilige Kopplungsmittel den Zündschnüren lose bzw. lösbar zugeordnet. Dabei umgibt das Kopplungsmittel jeweils mindestens zwei Zündschnüre, vorzugsweise benachbarte bzw. überlappende Endbereiche derselben, um diese zusammenzuhalten. Eine solche lose Zuordnung jeweils eines Kopplungsmittels zu mindestens zwei Zündschnüren lässt sich leicht herstellen und auch problemlos wieder entfernen, indem das Kopplungsmittel nur auf die Zündschnüre aufgeschoben oder die Zündschnüre in das Kopplungsmittel eingeschoben werden müssen. Dadurch hält das jeweilige Kopplungsmittel die Zündschnüre nur benachbart zueinander, wobei sie sich teilweise berühren können, aber nicht müssen.

Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das jeweilige Kopplungsmittel hülsenartig oder kanalartig ausgebildet. Ein solches Kopplungsmittel ist leicht auf die Zündschnüre aufzuschieben bzw. die Zündschnüre sind in das Kopplungsmittel einfach einschiebbar oder einsteckbar.

Bevorzugt ist das Kopplungsmittel als eine längliche Hülse mit mindestens einer offenen Stirnseite ausgebildet. Durch die offene Stirnseite werden die Zündschnüre in die Hülse hineingesteckt. Zweckmäßigerweise verfügt die längliche Hülse über offene Stirnseiten an ihren beiden gegenüberliegenden Enden. Dann können die Zündschnüre von entgegengesetzten Enden in die Hülse eingesteckt werden, um von dieser danach zusammengehalten zu werden. Dieses Zusammenhalten erfolgt so, dass ein Überzünden möglich ist, d.h. eine brennende Zündschnur die andere Zündschnur für den nachfolgenden Feuerwerkskörper oder die nachfolgende Gruppe von Feuerwerkskörpern (Feuerwerkskörperbatterie) zündet. Eine körperliche, insbesondere klemmende, Verbindung der Hülse und der Zündschnüre ist dazu nicht erforderlich.

Das Kopplungsmittel kann aus einem brennbaren oder auch einem nicht brennbaren Material gebildet sein. Bevorzugt besteht das Kopplungsmittel, insbesondere die Hülse oder der Kanal, aus Kunststoff oder Pappe. Das Kopplungsmittel, insbesondere wenn es als Hülse ausgebildet ist, kann aber auch aus einem flexiblen Material, insbesondere einem Gummischlauch oder einem Schlauch aus einem gummiartigen Kunststoff, gebildet sein.

Eine weitere Feuerwerkskörperanordnung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe, wobei es sich auch um eine bevorzugte Weiterbildung der zuvor beschriebenen Feuerwerkskörperanordnung handeln kann, weist die Merkmale des Anspruchs 6 auf. Bei dieser Feuerwerkskörperanordnung sind mehrere mit ihren Zündschnüren zusammenkoppelbare Feuerwerkskörperbatterien aus Gruppen mehrerer fest miteinander verbundener Feuerwerkskörper vorgesehen. Durch das Zusammenkoppeln mehrerer Feuerwerkskörperbatterien an ihren Zündschnüren wird nach dem Abbrennen der zuerst manuell gezündeten Feuerwerkskörperbatterie die nachfolgende Feuerwerkskörperbatterie und gegebenenfalls weitere darauf folgende Feuerwerkskörperbatterien selbsttätig angezündet. Erfindungsgemäß sind somit mehrere Feuerwerkskörperbatterien pyrotechnisch in Reihe geschaltet oder gegebenenfalls auch parallelgeschaltet, so dass die einzelnen Feuerwerkskörperbatterien nacheinander aktiviert werden und dadurch eine verhältnismäßig lange Aufeinanderfolge von gleichen aber auch unterschiedlichen pyrotechnischen Effekten dem Zuschauer dargeboten wird. Die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperanordnung lehnt sich so prinzipiell an ein Großfeuerwerk an.

Des Weiteren ist vorgesehen, dass mindestens diejenigen Feuerwerkskörperbatterien, an denen eine nachfolgende Feuerwerkskörperbatterie ankoppelbar ist, zwei von außen frei zugängliche Zündschnüre aufweisen. Mit einer ersten Zündschnur wird die erste Feuerwerkskörperbatterie manuell angezündet. Nach Abbrennen dieser Feuerwerkskörperbatterie dient die zweite Zündschnur dazu, die Zündschnur der nachfolgenden Feuerwerkskörperbatterie automatisch zu zünden. Gleichermaßen werden darauf folgende Feuerwerkskörperbatterien automatisch gezündet. Es entsteht so eine aufeinander folgende automatische Zündung der Feuerwerkskörperbatterien durch pyrotechnische Reihenschaltung derselben. Denkbar ist es aber auch, nach einer Feuerwerkskörperbatterie mehrere nachfolgende Feuerwerkskörperbatterien gleichzeitig zu zünden, so dass pyrotechnisch die Feuerwerkskörperbatterien nicht oder nicht nur in Reihe geschaltet sind, sondern parallel.

Bevorzugt sind mindestens zwei Feuerwerkskörperbatterien an zueinander weisenden Zündschnüren zusammenkoppelbar. Dadurch kommt die Reihen- und/oder auch Parallelschaltung der einzelnen Feuerwerkskörperbatterien zustande. Die Folge ist, dass nach dem Zünden der ersten Feuerwerkskörperbatterie eine Kettenzündung nachfolgender Feuerwerkskörperbatterien ohne nochmalige manuelle Zündung erfolgt. Dadurch ist die Anzahl der nacheinander gezündeten Feuerwerkskörper bzw. Feuerwerkskörperbatterien vergrößerbar. Es entsteht dadurch ein verhältnismäßig lange andauerndes automatisches aufeinander folgendes Zünden der Feuerwerkskörper der einzelnen Feuerwerkskörperbatterien. Eine lange andauernde Pause zwischen dem Abbrennen einzelner Feuerwerkskörperbatterien wird so vermieden. Die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperanordnung bietet eine verhältnismäßig lange Aufeinanderfolge von pyrotechnischen Effekten, ohne Unterbrechungen durch nochmalige manuelle Zündungen.

Bevorzugt sind die Zündschnüre benachbarter Feuerwerkskörperbatterien von einem Kopplungsmittel, z.B. eine längliche Hülse, zusammengehalten. Insbesondere hält das Kopplungsmittel die Zündschnüre benachbarter Feuerwerkskörperbatterien lösbar zusammen.

Das Kopplungsmittel, insbesondere die Hülse, verfügt über mindestens eine offene Stirnseite. Durch diese offene Stirnseite sind die Zündschnüre mindestens teilweise in die Hülse oder dergleichen einschiebbar. Dabei kann die Hülse so ausgebildet sein, dass mehrere Zündschnüre hierin mit mindestens einem Teilbereich ihrer Länge überlappend, aber bevorzugt mit Spiel, Aufnahme finden. Dadurch lassen sich die Zündschnüre leicht in die Hülse einschieben, ohne dass dabei die Gefahr der Beschädigung der Zündschnüre besteht.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Feuerwerkskörperanordnung ist vorgesehen, die Feuerwerkskörper oder Gruppen mehrerer Feuerwerkskörper, insbesondere Feuerwerkskörperbatterien, miteinander fest zu verbinden. Diese feste Verbindung kann im einfachsten Falle durch direktes Verkleben, Gummibänder oder Umwickeln mit Klebebändern geschehen. Es ist aber auch denkbar, die einzelnen Feuerwerkskörperbatterien oder -gruppen von mehreren gegebenenfalls bereits verbundenen Feuerwerkskörpern, einem gemeinsamen Träger, beispielsweise einer Grundplatte, zuzuordnen.

Eine weitere Feuerwerkskörperanordnung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 10 auf. Dadurch, dass jedem Feuerwerkskörper oder einer kleinen Gruppe mehrerer Feuerwerkskörper jeweils ein Fuß zugeordnet ist, entsteht ein Sockel, der jedem Feuerwerkskörper oder einer kleineren Gruppe mehrerer Feuerwerkskörper eine gute Standsicherheit verleiht. Außerdem ist es möglich, an den Füßen mehrere Feuerwerkskörper oder mehrere kleine Gruppen von Feuerwerkskörpern zu einer größeren Gruppe oder zu einer Feuerwerkskörperbatterie zusammenzufassen. Dazu ist es gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass alle Füße gleich ausgebildet sind.

Bevorzugt ist vorgesehen, dass jeder Fuß wenigstens einen durchgehenden Kanal aufweist. Der jeweilige Kanal läuft vorzugsweise durch den Flächenmittelpunkt des Fußes. Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass jeder Fuß zwei durchgehende Kanäle aufweist, die sich vorzugsweise kreuzen, und zwar mit einer im Flächenmittelpunkt des Fußes liegenden Kreuzungsstelle. Die Kanäle in den einzelnen Füßen ermöglichen die Bildung durchgehender Kanäle durch mehrere nebeneinander bzw. hintereinander angeordnete Füße mit jeweils mindestens einem Feuerwerkskörper.

Die Kanäle sind durchgehend in einer Fußplatte jedes Fußes angeordnet. Aufgrund der durchgehenden Kanäle sind ihre in den Stirnseiten bzw. Seitenflächen der Fußplatten mündenden Enden offen. Dadurch ist es möglich, unter Zuhilfenahme der Kanäle benachbarte Füße miteinander zu verbinden, indem die Füße zusammensteckbar sind und auf diese Weise Steckfüße bilden. Denkbar ist es auch, dass mindestens einige Stirnseiten oder Seitenflächen der Füße weitere Kupplungsmittel aufweisen, die ein Verbinden der Füße, insbesondere benachbarter Fußplatte, zulassen. Dadurch lassen sich die Füße beliebig aneinanderreihen und dadurch eine Feuerwerkskörperanordnung gewünschter Größe und Anzahl von Feuerwerkskörpern zu bilden.

Das Zusammenstecken der Füße, insbesondere der Fußplatten, an den Seitenflächen erfolgt bevorzugt mittels der Kanäle. Dann ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, jeder Kammer an einem Ende eine gegenüber der betreffenden Seitenfläche des Fußes, insbesondere der Fußplatte, vorstehende Verbindungshülse zuzuordnen. Diese Verbindungshülse ist so bemessen, dass sie in ein keine Verbindungshülse aufweisendes Ende eines Kanals einer benachbarten Fußplatte einsteckbar ist. Mit dieser Art der Verbindung der Fußplatten der Füße wird infolge der Verbindungshülsen ein durchgehender Kanal zwischen benachbarten Füßen bzw. Fußplatten geschaffen.

Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass durch jeden Kanal mindestens eine Zündschnur verläuft. Die mindestens eine Zündschnur erstreckt sich ununterbrochen durch die gesamte Länge des Kanals, wobei bevorzugt die Zündschnur etwas länger ist, so dass sie mindestens durch ein Ende eines Kanals nach außen vorsteht. Auf diese Weise kommt eine Überlappung benachbarter Endbereiche der Zündschnüren miteinander verbundener, benachbarter Fußplatten zustande. Dabei bilden die Kanäle, insbesondere die Verbindungsstelle zwischen aufeinanderfolgenden Kanälen benachbarter Fußplatten, gleichzeitig die Kopplungsmittel der Zündschnüre. Die Kanäle, insbesondere die Verbindungshülsen am Übergang zwischen aufeinanderfolgenden Kanälen benachbarter Fußplatten, dienen somit zu zweierlei Zwecken, nämlich zur formschlüssigen Verbindung der Fußplatten einerseits und als Kopplungsmittel der Zündschnüre in den zu verbindenden bzw. miteinander verbundenen Füßen.

Es ist weiterhin vorgesehen, dass jeder Feuerwerkskörper eine eigene Zündschnur aufweist, die in mindestens einen Kanal jedes Fußes hineinragt. Vorzugsweise ragt die Zündschnur jedes Feuerwerkskörpers in beide Kanäle der Fußplatte hinein, und zwar zweckmäßigerweise an der Kreuzungsstelle der beiden Kanäle im Flächenmittelpunkt der Fußplatte. Auf diese Weise kann die Zündschnur des dem Fuß zugeordneten Feuerwerkskörpers von der Zündschnur in jedem Kanal der Fußplatte des Fußes gezündet werden.

Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Feuerwerkskörperanordnung ist vorgesehen, auf der Fußplatte, vorzugsmittig mittig, also im Flächenmittelpunkt der Fußplatte, eine Hülse anzuordnen. Diese Hülse ist so ausgebildet, dass hierin ein unterer Fußbereich insbesondere des Hüllkörpers eines Feuerwerkskörpers einsteckbar ist. Dadurch wird der Feuerwerkskörper aufrecht in der Mitte der Fußplatte formschlüssig gehalten. In der Mitte der Hülse weist die Oberseite der Fußplatte eine in die sich kreuzenden Kanäle mündende Durchgangsbohrung auf. Diese Durchgangsbohrung dient zum Hindurchführen des Endes der Zündschnur des mit dem unteren Endbereich in die Hülse der Fußplatte eingesteckten Feuerwerkskörpers.

Bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperanordnung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:

Fig. 1
eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Feuerwerkskörperanordnung,

Fig. 2
eine Einzelheit II aus der Fig. 1,

Fig. 3
ein zweites Ausführungsbeispiel einer Feuerwerkskörperanordnung in einer perspektivischen Darstellung,

Fig. 4
eine vergrößerte Einzelheit IV der Feuerwerkskörperanordnung der Fig. 3,

Fig. 5
eine Seitenansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer Feuerwerkskörperanordnung,

Fig. 6
eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Feuerwerkskörperanordnung nach einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung,

Fig. 7
eine Draufsicht auf einen Fuß eines Feuerwerkskörpers der Feuerwerkskörperanordnung der Fig.6, und

Fig. 8
eine Einzelheit VII aus der Fig. 6.

Die Fig. 1 bis 5 zeigen Feuerwerkskörperanordnungen mit zwei aus jeweils einer Gruppe von Feuerwerkskörpern gebildeten Feuerwerkskörperbatterien, ohne dass die Erfindung hierauf beschränkt sein soll. Benachbarte Zündschnüre der Feuerwerkskörperbatterien sind erfindungsgemäß durch ein Kopplungsmittel pyrotechnisch insbesondere nach Art einer Reihenschaltung aneinander gekoppelt bzw. verbunden.

Die Feuerwerkskörperanordnung der Fig. 1 und 2 weist zwei im gezeigten Ausführungsbeispiel gleiche Feuerwerkskörperbatterien 10 auf. Jede Feuerwerkskörperbatterie 10 enthält mehrere zusammengefasste und miteinander verbundene Feuerwerkskörper 11, von denen in der Fig. 1 nur ein Feuerwerkskörper 11 pro Feuerwerksköperbatterie 10 angedeutet ist. Die Anzahl der Feuerwerkskörper 11 pro Feuerwerkskörperbatterie 10 kann beliebig sein. Die Feuerwerkskörper 11 weisen einen als Abschussrohr dienenden zylindrischen Hüllkörper 12 aus Pappe oder dergleichen auf. Im Hüllkörper befindet sich mindestens ein pyrotechnischer Effektsatz. Es kann sich dabei um beliebige für Feuerwerkskörper 11 übliche Effektsätze handeln, beispielsweise solche, die Leuchtkugeln, Fontänen, Sterne, Blitze oder dergleichen optische Effekte beliebiger Farben erzeugen. Alternativ oder zusätzlich können die Feuerwerkskörper 11 akustische Effekte, beispielsweise Knall- öder Heuleffekte, erzeugen. Alle Feuerwerkskörper 11 einer Feuerwerkskörperbatterie 10 sind pyrotechnisch in beliebiger Reihenfolge bzw. Gruppierung miteinander verbunden durch entsprechende Überzündungen. Diese Verbindungen können in an sich bekannter Weise so geschehen, dass alle Feuerwerkskörper 11 einer Feuerwerkskörperbatterie 10 nacheinander (in Reihe) und/oder gleichzeitig (parallel) gezündet werden.

Die Feuerwerkskörper 11 jeder Feuerwerkskörperbatterie 10 können außen von einer im gezeigten Ausführungsbeispiel quaderförmigen Schachtel 13 umgeben sein. Die Schachtel 13 ist an der Oberseite 14 vollständig offen oder mit einer abnehmbaren Abdeckung (nicht gezeigt) versehen. Durch die offene Oberseite 14 treten die pyrotechnischen Effekte nach oben durch oberseitige Öffnungen des jeweiligen zylindrischen Hüllkörpers 12 des jeweiligen Feuerwerkskörpers 11 aus.

Vorzugsweise verfügen beide Feuerwerkskörperbatterien 10 über jeweils zwei von außen zugängliche Zündschnüre 15, 16. Es ist auch ausreichend, wenn nur eine Feuerwerkskörperbatterie 10 über zwei Zündschnüre 15, 16 verfügt, so dass die oder jede andere Feuerwerkskörperbatterie 10 mit nur einer einzigen außen liegenden Zündschnur 16 versehen ist. Die außen liegenden Zündschnüre 15, 16 sind mit jeweils einem Feuerwerkskörper 11 der Feuerwerkskörperbatterie 10 verbunden, so dass derjenige Feuerwerkskörper 11 der jeweiligen Feuerwerkskörperbatterie 10 zuerst gezündet wird, dem die Zündschnur 15 bzw. 16 zugeordnet ist. Wenn beide Feuerwerkskörper 11 der gezeigten Feuerwerkskörperanordnung über zwei Zündschnüre 15, 16 verfügen, kann über die Zündschnur 15 wahlweise eine der beiden Feuerwerkskörperbatterien 10 manuell von außen angezündet werden. Die zweite Zündschnur 15 kann dann als Ersatz-Zündschnur 15 dienen, wenn die andere Zündschnur 15 versagen sollte. Wenn nur eine der beiden Feuerwerkskörperbatterien 10 zwei Zündschnüre 15, 16 aufweist, kann nur die Feuerwerkskörperbatterie 10 mit zwei Zündschnüren 15, 16 von außen manuell gezündet werden. Die beiden zwischen den benachbart nebeneinander angeordneten Feuerwerkskörperbatterien 10 liegenden Zündschnüre 16 dienen zum automatischen Anzünden der zweiten Feuerwerkskörperbatterie 10 von der ersten Feuerwerkskörperbatterie 10 aus. Wenn der letzte Feuerwerkskörper 11 der ersten Feuerwerkskörperbatterie 10 gezündet ist, erfolgt gleichzeitig ein Anzünden der Zündschnur 16. Durch eine erfindungsgemäße Kopplung dieser Zündschnur 16 mit der Zündschnur 16 der benachbarten Feuerwerkskörperbatterie 10 wird dabei die Zündschnur 16 der zweiten Feuerwerkskörperbatterie 10 angezündet, wodurch eine Zündung des ersten Feuerwerkskörpers 11 der zweiten Feuerwerkskörperbatterie 10 erfolgt. Aus Gründen der besseren Darstellbarkeit sind die Feuerwerkskörperbatterien 10 in der Fig. 1 mit geringem Abstand nebeneinander angeordnet. Es ist auch denkbar, dass die Feuerwerkskörperbatterien 10 mit benachbarten Seitenwänden 17 aneinander liegend dicht nebeneinander angeordnet sind.

In erfindungsgemäß besonderer Weise erfolgt die pyrotechnische Verbindung der beiden Feuerwerkskörperbatterien 10. Dazu dient ein Kopplungsmittel, das im gezeigten Ausführungsbeispiel als eine zylindrische Hülse 18 ausgebildet ist. Die gegenüberliegenden Stirnseiten der Hülse 18 sind offen. Der Innendurchmesser der Hülse 18 ist so bemessen, dass in diese die beiden aus den zueinander weisenden Seitenwänden 17 der Feuerwerkskörperbatterien 10 herausstehenden Zündschnüre 16 leicht einschiebbar sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel (Fig. 2) sind die Zündschnüre 16 durch gegenüberliegende offene Stirnseiten in die Hülse 18 eingeschoben. Dabei überlappen sich Endbereiche der Zündschnüre 16 in einem Überlappungsbereich 19 innerhalb der Hülse 18. Idealerweise verlaufen die Endbereiche der Zündschnüre 16 im Überlappungsbereich 19 innerhalb der Hülse 18 etwa parallel zueinander. Die Zündschnüre 16 können sich dabei im Überlappungsbereich 19 ganz oder teilweise berühren, erforderlich ist das aber nicht. Es reicht, wenn von der Hülse 18 die Zündschnüre 16 im Überlappungsbereich 19 lose benachbart zueinander gehalten werden. Gehalten werden die Zündschnüre 16 der die beiden Feuerwerkskörperbatterien 10 verbindenden Hülse 18 durch die Eigensteifigkeit der Zündschnüre 16. Damit die Hülse 18 von den Enden der Zündschnüre 16 nicht herunterfällt, liegt die Hülse 18 etwa horizontal gerichtet zwischen den benachbarten Seitenwänden 17 der Feuerwerkskörperbatterien 10. Gegebenenfalls kann die Hülse 18 zwischen den Seitenwänden 17 der Feuerwerkskörperbatterien 10 festgeklemmt sein. Es ist auch denkbar, die Hülse 18 zusätzlich durch Kleber oder dergleichen zwischen den Seitenwänden 17 der Feuerwerkskörperbatterien 10 und/oder auf den Zündschnüren 16 zu halten.

Die Hülse 18 kann aus beliebigen Materialien gebildet sein, und zwar sowohl aus brennbaren als auch nichtbrennbaren Materialien. Besonders eignen sich Kunststoff oder Pappe. Aus diesen Materialien gebildete Hülsen 18 sind verhältnismäßig formstabil. Die Hülsen 18 können aber auch schlauchartig aus einem elastischen Material, beispielsweise Gummi oder einem sonstigen gummiartigen Material, beispielsweise Kunststoff mit einer dünnen Wandung, hergestellt sein. Die Länge der Hülse richtet sich nach den Zündeigenschaften der Zündschnüre 16. So kann die Hülse 18 wesentlich kürzer ausgebildet sein als in den Fig. 1 und 2 gezeigt. Im einfachsten Falle reicht ein kurzes Rohr oder ein kurzer Schlauch mit einer Länge von wenigen Millimetern. Bevorzugt liegt die Länge der Hülse 18 zwischen 10 mm und 50 mm. Der Innendurchmesser der Hülse 18 braucht nur wenige Millimeter zu betragen, liegt beispielsweise zwischen 3 mm und 10 mm, je nach dem Durchmesser der Zündschnur 16.

Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Feuerwerkskörperanordnung aus wiederum zwei Feuerwerkskörperbatterien 10, die den Feuerwerkskörperbatterien 10 der Fig. 1 und 2 entsprechen. Auch die pyrotechnische Kopplung der Feuerwerkskörperbatterien 10 erfolgt wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2. Abweichend vom ersten Ausführungsbeispiel sind bei der hier gezeigten Feuerwerkskörperanordnung die beiden Feuerwerkskörperbatterien 10 auch mechanisch miteinander verbunden. Zu diesem Zweck sind beide Feuerwerkskörperbatterien 10 auf einer gemeinsamen Platte 20 angeordnet. Die Feuerwerkskörperbatterien 10 sind mit der Platte 20 fest verbunden, beispielsweise durch Kleben. Denkbar sind aber auch andere Verbindungen der Feuerwerkskörperbatterien 10, beispielsweise durch Zusammenkleben an zwei zusammenliegenden Seitenwänden. Vorzugsweise werden die Feuerwerkskörperbatterien 10 mit denjenigen Seitenwänden zusammengeklebt, aus denen keine Zündschnur 15 bzw. 16 herausragt.

Die Fig. 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Feuerwerkskörperanordnung. Hier sind wiederum zwei Feuerwerkskörperbatterien 10 pyrotechnisch miteinander verbunden. Prinzipiell entspricht die Feuerwerkskörperanordnung der Fig. 5 denjenigen der Fig. 1 - 4. Deswegen werden wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugsziffern verwendet.

Bei der in der Fig. 5 gezeigten Feuerwerkskörperanordnung sind die Feuerwerksköperbatterien 10 mit geringem Abstand nebeneinander liegend angeordnet, und zwar so, dass die Seitenwände 17 der Feuerwerkskörperbatterien 10, aus denen die Zündschnüre 16 herausragen, zueinander benachbart sind und einen geringen Abstand aufweisen. Dadurch entsteht zwischen den benachbarten Seitenwänden 17 ein schmaler Spalt 21. Beide Feuerwerkskörperbatterien 10 sind auf einer gemeinsamen Unterlage 22 angeordnet. Die Unterlage 22 ist plattenartig ausgebildet und mit einem nach oben weisenden, umlaufenden Kragen 23 versehen. Zwischen den Seitenwänden 17 der Feuerwerkskörperbatterien 10 weist die Unterlage einen hochstehenden Steg 24 auf. Dadurch sind auf der Unterlage 22 die Feuerwerkskörperbatterien 10 formschlüssig gegen Verrutschen in Richtung der Ebene der Unterlage 22 gesichert. Die Feuerwerkskörperbatterien 10 können lose auf der Unterlage 22 stehen, aber auch mit dieser verbunden sein, beispielsweise durch Verkleben. Die Unterlage 22 kann ebenso wie die Platte 20 der Feuerwerkskörperanordnung der Fig. 3 und 4 aus Holz, Kunststoff, Pappe oder anderen Materialien gebildet sein. Die Unterlage 22 ist bevorzugt aus einem dünnwandigen tiefgezogenen Kunststoff gebildet.

Bei der Feuerwerkskörperanordnung der Fig. 5 sind die aus geringfügig beabstandeten, zueinander weisenden Seitenwänden 17 herausragenden benachbarten Zündschnüre 16 der beiden Feuerwerksköperbatterien 10 durch die gleiche, untere Stirnseite in die Hülse 18 gesteckt. Die Hülse 18 mit den sich darin befindlichen Endbereichen der Zündschnüre 16 kann sich seitlich neben einer rechtwinklig zu den Seitenwänden 17 verlaufenden Seitenwand 25 befinden. Es ist aber auch denkbar, dass die Hülse 18 mit den darin eingesteckten Endbereichen der Zündschnüre 16 im Spalt 21 zwischen den geringfügig beabstandeten Feuerwerkskörperbatterien 10 sich befindet.

Die erfindungsgemäß lösbare pyrotechnische Verbindung bzw. Kopplung der benachbarten Zündschnüre 16 unterschiedlicher Füllkörperbatterien 10 zum Zünden der zweiten Feuerwerkskörperbatterie 10 von der abgebrannten ersten Feuerwerkskörperbatterie 10 kann bereits bei der Herstellung der Feuerwerkskörperanordnung vorgenommen werden. Es ist auch denkbar, die pyrotechnische Kopplung der Feuerwerkskörperbatterien 10 erst kurz vor dem Gebrauch der Feuerwerkskörperanordnung herzustellen. Dadurch kann derjenige, der die Feuerwerkskörperanordnung benutzen will, entscheiden, ob er die Feuerwerkskörperbatterien 10 pyrotechnisch koppelt, so dass die zweite Feuerwerkskörperbatterie automatisch gezündet wird oder jede Feuerwerkskörperbatterie 10 einzeln anzünden möchte.

Aus Vereinfachungsgründen verfügen die gezeigten Feuerwerkskörperanordnungen nur über zwei Feuerwerkskörperbatterien 10. Die Erfindung eignet sich aber ganz besonders auch für größere Feuerwerkskörperanordnungen mit mehr als zwei Feuerwerkskörperbatterien 10. Dabei können auch unterschiedliche Feuerwerkskörperbatterien pyrotechnisch miteinander verbunden sein durch auf benachbarte Zündschnüren 16 aufgeschobene Hülsen 18. Es ist auch denkbar, Zündschnüre 16 von mehr als zwei Feuerwerkskörperbatterien 10 durch eine Hülse 18 pyrotechnisch miteinander zu verbinden bzw. zu koppeln.

Des Weiteren eignet sich die Erfindung auch für Feuerwerkskörperanordnungen, bei der einzelne Feuerwerkskörper 11 pyrotechnisch miteinander verbunden sind durch auf die Zündschnüre aufgesteckte Hülsen 18. Denkbar ist auch die pyrotechnisch Kopplung von Feuerwerkskörperbatterien 10 und einzelnen Feuerwerkskörpern 11.

Die Erfindung ist auch nicht beschränkt auf die hier gezeigte quaderförmige Gestalt der Feuerwerkskörperbatterien 10. Es können beliebige andere Feuerwerksköperbatterien 10, insbesondere ovale, dreieckige oder auch solche mit mehr als vier Ecken pyrotechnisch in erfindungsgemäßer Weise miteinander verbunden bzw. aneinander gereiht sein. Denkbar ist es auch, Feuerwerkskörperbatterien 10 mit unterschiedlichen Gestalten, insbesondere Grundflächen, pyrotechnisch durch Hülsen 18 zu verbinden.

Die Fig. 6 bis 8 zeigen eine Feuerwerkskörperanordnung nach einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung. Diese Feuerwerkskörperanordnung ist aus mehreren mit jeweils einem Fuß 26 versehenen Feuerwerkskörpern 27 gebildet. Alle Füße 26 sind gleich ausgebildet. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist jedem Fuß 26 ein äußerlich gleicher Feuerwerkskörper 27 zugeordnet. Es handelt sich dabei um identische Feuerwerkskörper 27 mit einem rohrförmigen Hüllkörper 28, der zugleich als Abschussrohr für den mindestens einen Effektsatz 29 dient. Der Effektsatz 29 ist im zylindrischen Hüllkörper 28 angeordnet, und zwar über eine Ausstoßladung 30. Unter der Ausstoßladung 30 befindet sich eine Verdämmung 31, durch die eine Zündschnur 32 geführt ist. Bei der Zündschnur 32 handelt es sich vorzugsweise um eine Stoppine. Ein sich im Inneren des Feuerwerkskörpers 27 befindendes oberen Ende der Zündschnur 32 bzw. Stoppine endet in der Ausstoßladung 30. Ein unteres Ende 33 der vorzugsweise als Stoppine ausgebildeten Zündschnur 32 ragt durch eine untere Stirnseite 34 des Hüllkörpers 28 aus demselben heraus.

Jeder Fuß 26 verfügt über eine quaderförmige Fußplatte 35, die im gezeigten Ausführungsbeispiel eine quadratische Grundfläche aufweist, die von vier senkrecht dazu verlaufenden, gleich großen Seitenflächen 36 bis 39 begrenzt ist. Eine Unterseite der Fußplatte 37 ist ebenflächig ausgebildet. Auf einer vorzugsweise auch ebenflächigen Oberseite 40 verfügt die Fußplatte 35 über eine ringförmige Hülse 41. Die Hülse 41 und die Fußplatte 35 sind einstückig verbunden zur Bildung des vorzugsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestellten Fußes 26. Die zylindrische Hülse 41 ist mittig auf der Oberseite 40 der Fußplatte 35 angeordnet, so dass eine senkrecht zur Oberseite 40 der Fußplatte 35 gerichtete Längsmittelachse 42 einen Flächenmittelpunkt 43 der Oberseite 40 der Fußplatte 35 schneidet.

In jeder Fußplatte 35 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel zwei sich kreuzende Kanäle 44 und 45 angeordnet. Die Fußplatte 35 ist quaderförmig ausgebildet, verfügt nämlich über eine ausreichende Dicke zur Aufnahme der Kanäle 44 und 45. Die Kanäle 44 und 45 verlaufen längs der Mittelachsen der eine quadratische Grundfläche aufweisenden Fußplatte 35 durchgehend durch die Fußplatte 35, so dass gegenüberliegende offene Enden der Kanäle 44 und 45 in den Seitenflächen 36, 37, 38 und 39 der Fußplatte 35 münden. Die rechtwinklig zueinander verlaufenden Kanäle 44 und 45 kreuzen sich an einer Kreuzungsstelle 46, die auf dem Flächenmittelpunkt 43 der quadratischen Fußplatte 35 liegt. Jeweils einem offenen Ende jedes Kanals 44 und 45 ist eine korrespondierend zum Innenquerschnitt des Kanals 44 bzw. 45 ausgebildete Verbindungshülse 47 zugeordnet. Die Verbindungshülse 47 jedes Kanals 44 und 45 ragt gegenüber zwei angrenzenden Seitenflächen 36 und 37 der Fußplatte 35 vor (Fig. 7). Der Außendurchmesser der Verbindungshülse 47 entspricht dem Innendurchmesser der Kanäle 44 und 45. Auf diese Weise kann die Verbindungshülse 47 einer Fußplatte 35 in das keine Verbindungshülse 37 aufweisende gegenüberliegende offene Ende des entsprechenden Kanals 44 bzw. 45 der benachbarten Fußplatte 35 eintreten. Dadurch kommt eine formschlüssige Steckverbindung zwischen den Fußplatten 35 benachbarter Füße 26 zustande. Die Verbindungshülsen 27 dienen dabei als Kopplungsmittel, die es ermöglichen, die Füße 26 durch Zusammenstecken individuell form- und/oder reibschlüssig zu verbinden. Die Füße 26 sind dadurch quasi als Steckfüße ausgebildet.

In Längsrichtung durch jeden Kanal 44 und 45 erstreckt sich eine Zündschnur 48, 49. Die in jedem einzelnen Kanal 44, 45 angeordneten Zündschnur 48 bzw. 49 erstreckt sich durchgehend durch den betreffenden Kanal 44 ,45, wobei im gezeigten Ausführungsbeispiel (Fig. 7) ein Endbereich 50 eines Endes jeder Zündschnur 48, 49 geringfügig aus der jeweiligen Verbindungshülse 47 herausragt, also gegenüber der Stirnseite der Verbindungshülse 47 nach außen vorsteht. Auf diese Weise kommt beim Zusammenstecken mehrerer Füße 27 eine Überlappung kurzer Endbereich der Zündschnüre 48, 49 in benachbarten Füßen 46 zustande. Dabei werden die Zündschnüre 48, 49 benachbarter Füße 26 von den Kanälen 44, 45, insbesondere den Verbindungshülsen 47, zwischen aufeinanderfolgenden Kanälen zusammengehalten. Es nehmen so die Kanäle 44, 45, insbesondere die Verbindungshülsen 47, die Funktion von Kupplungsmitteln der Zündschnüre 48, 49 benachbarter Füße 26 wahr.

Aufgrund der sich kreuzenden Kanäle 44, 45 in jeder Fußplatte 35 kreuzen sich auch die in den Kanälen 44 und 45 durchgehend verlaufenden Zündschnüre 48, 49 der Kreuzungsstelle 46 der Kanäle 44, 45 (Fig. 8). An jeder Kreuzungsstelle 46 ragt auch die senkrechte, als Stoppine dienende Zündschnur 32 des jeweiligen Feuerwerkskörpers 27 in die Kanäle 44, 45. Das nach unten aus dem Feuerwerkskörper 27 herausstehende untere Ende 33 der jeweiligen Zündschnur 32 schneidet dabei unter vorzugsweise einem rechten Winkel die Zündschnüre 48 und 49 in den Kanälen 44 und 45. Auf diese Weise überlappen sich an der Kreuzungsstelle 46 sowohl die Zündschnüre 48 und 49 in den Kanälen 44 und 45 als auch die als Stoppine dienende Zündschnur 32 zum Anzünden der Ausstoßladung 30 des Feuerwerkskörpers 27. Dadurch ist ein zuverlässiges Anzünden des Feuerwerkskörpers 27 von der Zündschnur 48 und/oder 49 im jeweiligen Kanal 44 und 45 gewährleistet.

Die Fig. 6 zeigt des Weiteren eine Schutzkappe 51, die auf die jeweilige Verbindungshülse 47 aufsteckbar und durch Reibschluss hierauf gehalten ist. Die Schutzkappe 51 verschließt die offene Seite jeder Verbindungshülse 47 jedes Fußes 26. In der Figur nicht gezeigte Verschlussstopfen dienen dazu, die gegenüberliegende offene Stirnseite jedes Kanals 44 und 45 zu verschließen, solange die Füße 26 mit dem jeweiligen Feuerwerkskörper 27 noch nicht zusammengesteckt sind. Demzufolge dienen die Schutzkappen 51 und die Verschlussstopfen dazu, die offenen Enden der Kanäle 44 und 45 zu verschließen, damit die in den Kanälen 44 und 45 lose liegenden Zündschnüre 48 und 49 nicht aus den Kanälen 44 und 45 herausfallen können, also nicht verloren gehen, wenn die Füße 26 noch nicht zusammengesteckt sind.

Die in den Fig. 6 bis 8 gezeigten Füße 26 dienen nicht nur dazu, durch Zusammenstecken mehrerer Füße 26 eine Feuerwerkskörperbatterie aus einer Vielzahl individuell zusammengestellter Feuerwerkskörper 27 zu bilden. Vielmehr dienen die Füße 26 auch zur pyrotechnischen "Verdrahtung" der einzelnen Feuerwerkskörper 27 durch die in den Kanälen 44 und 45 angeordneten Zündschnüre 48 und 48 zum Zünden der als Stoppine ausgebildeten Zündschnur 32 des jeweiligen Feuerwerkskörpers 27. Beim Zusammenstecken der einzelnen Füße 26 mit jeweils einem Feuerwerkskörper 27 wird automatisch eine lose Verbindung gegenüberliegende Endbereiche der Zündschnüre 48 und 49 herbeigeführt, die zu einem zuverlässigen Überzünden von einem Fuß 26 zum anderen führen.

Abweichend vom in den Figuren 6 bis 8 gezeigten Ausführungsbeispiel ist es auch denkbar, jedem Fuß 26 eine kleine Gruppe mehrerer Feuerwerkskörper 27 zuzuordnen. Beispielsweise können zwei oder auch mehr als zwei Feuerwerkskörper 27 an jedem Fuß 26 vorgesehen sein.

Bezugszeichenliste:

10
Feuerwerkskörperbatterie

11
Feuerwerkskörper

12
Hüllkörper

13
Schachtel

14
Oberseite

15
Zündschnur

16
Zündschnur

17
Seitenwand

18
Hülse

19
Überlappungsbereich

20
Platte

21
Spalt

22
Unterlage

23
Kragen

24
Steg

25
Seitenwand

26
Fuß

27
Feuerwerkskörper

28
Hüllkörper

29
Effektsatz

30
Ausstoßladung

31
Verdämmung

32
Zündschnur

33
unteres Ende

34
untere Stirnseite

35
Fußplatte

36
Seitenfläche

37
Seitenfläche

38
Seitenfläche

39
Seitenfläche

40
Oberseite

41
Hülse

42
Längsmittelachse

43
Flächenmittelpunkt

44
Kanal

45
Kanal

46
Kreuzungsstelle

47
Verbindungshülse

48
Zündschnur

49
Zündschnur

50
Endbereich

51
Schutzkappe

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