Verbindungselement für die Verbindung von mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen

申请号 EP08017600.1 申请日 2008-10-08 公开(公告)号 EP2048471B1 公开(公告)日 2012-04-11
申请人 WECO Pyrotechnische Fabrik GmbH; 发明人 Alef, Georg;
摘要
权利要求 Verbindungselement (10) für die Verbindung von mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen (12, 14) mit einem Unterteil (16) und einem Oberteil (18) und mindestens einer Aufnahme (22, 24) für die Leitungen (12, 14) in einem ersten und/oder einem zweiten Endteil (26, 28), wobei durch das Unterteil (16) und dem mit diesem verbindbaren Oberteil (18) wenigstens zwei Zündkammern (20.1, 20.2, 20.3) gebildet sind, und wobei weiterhin das Verbindungselement (10) ein Haltemittel (32) für mindestens eine Leitung (12, 14) vorsieht, welches sowohl durch das Unterteil (12) und Oberteil (14) gebildet als auch wandartig ausgebildet ist und mindestens eine Durchfuhr (34) zur Aufnahme mindestens einer Leitung (12, 14) bildet, und wobei die mindestens eine Leitung (12, 14) in einem Klemmsitz in der mindestens einen Durchfuhr (34) im Haltemittel (32) und in der mindestens einen Aufnahme (22, 24) aufnehmbar ist, wobei das Haltemittel (32) und/oder das erste und/oder zweite Endteil (26, 28) mindestens ein Fixiermittel (54) für die mindestens eine Leitung (12, 14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel (54) zumindest teilweise in das Material der mindestens einen Leitung (12, 14) eingreift.Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (12) und das Oberteil (14) eine Gelenkverbindung (36) aufweisen.Verbindungselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung (36) an dem ersten oder zweiten Endteil (26, 28) angeordnet ist.Verbindungselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkverbindung (36) an einer Längsseite (11) des Unterteils (16) und Oberteiles (18) angeordnet ist.Verbindungselement gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (16) und das Oberteil (18) mindestens eine Rastung (42) zur Verbindung aufweisen.Verbindungselement gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (16) und/oder Oberteil (18) mindestens eine Aufnahme (44) an ihrer Innenwandung (46) und/oder Außenwandung zur Aufnahme mindestens eines Rastelementes (48) aufweisen.Verbindungselement gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (16) und/oder Oberteil (18) eine zur Erzielung der Rastung (42) ausreichende Flexibilität aufweist.Verbindungselement gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieses mindestens ein Sicherungselement (50) für mindestens eine Leitung (12, 14) zur Verhinderung einer axialen Verschiebung derselben aufweist.Verbindungselement gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (50) im Bereich der mindestens einen Aufnahme (22, 24) und/oder der mindestens einen Durchfuhr (34) des Haltemittels (32) angeordnet ist.Verbindungselement gemäß einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (50) elastisch ausgebildet ist.Verbindungselement gemäß einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (50) lippenartig ausgebildet ist.Verbindungselement gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel (54) als Vorsprung im Bereich der mindestens einen Durchfuhr (34) des Haltemittels (32) und/oder der mindestens einen Aufnahme (22, 24) angeordnet ist.Verbindungselement gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel (54) zackenartig ausgebildet ist.Verbindungselement gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der mindestens einen Zündkammer (22) Anzündmasse (56) angeordnet ist.Feuerwerkskörperanordnung mit mindestens einem einzeln und/oder zu einer Gruppe zusammengefassten Feuerwerkskörper und dem Feuerwerkskörper beziehungsweise Gruppen von Feuerwerkskörpern zugeordneten pyrotechnischen Leitungen (12, 14), dadurch gekennzeichnet, dass den pyrotechnischen Leitungen (12, 14) mindestens ein Verbindungselement gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14 zugeordnet ist.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungselement für die Verbindung von mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen und eine Feuerwerkskörperanordnung, welche ein derartiges Verbindungselement aufweist.

Seit langem aus dem Stand der Technik bekannt sind zur Verbindung von pyrotechnischen Leitungen, insbesondere Zündschnüren, der Einsatz von Hülsen, in aller Regel hergestellt aus Pappmaterialien. Derartige Papphülsen wurden im Bereich professioneller Großfeuerwerkstechnik bereits seit Jahrzehnten eingesetzt. Aber auch im Bereich der freiverkäuflichen Feuerwerkskörper, welche insbesondere zu Silvester von Endverbrauchern eingesetzt werden, besteht ein Interesse der sicheren Verbindung mehrerer Feuerwerkskörper miteinander, um eine gezielte Abbrennung eines Feuerwerkes mit einer unter Umständen nur einmaligen Zündung zu ermöglichen.

Im Handel freiverkäufliches Feuerwerk wird an Endverbraucher abgegeben nicht nur in Form einzelner Feuerwerkskörper, sondern auch in letzter Zeit zunehmend in Form so genannter Batteriefeuerwerkskörper, in welchen mehrere einzelne Feuerwerkskörper in Gruppen zusammen angeordnet sind, und in welchen die einzelnen Feuerwerkskörper im Innern miteinander in Verbindung stehen. Bei derartigen Batteriefeuerwerken kann dann je nach Art der Vornahme der inneren Verbindung gezielt eine Zündung der einzelnen Feuerwerkskörper ausgelöst werden. Es besteht gerade ein Interesse daran, diese bereits in erhältlichen Batteriefeuerwerkskörpern ermöglichte gezielte Zündung unterschiedlicher Feuerwerkskörper auch die Endverbraucher frei wählbar zu ermöglichen durch Auswahl unterschiedlichster Feuerwerkskörper, gleich ob diese als einzelne Feuerwerkskörper oder aber als Batteriefeuerwerkskörper ausgebildet sind. Hierzu wird eine möglichst einfache Verbindung von Feuerwerkskörper miteinander gewünscht, welche nicht nur einfach handhabbar ist, sondern auch eine sichere An- beziehungsweise Überzündung ohne Ausfälle ermöglicht, sowie das Verletzungsrisiko möglichst niedrig hält.

Aus der DE 20 2006 017 118 U1 ist bekannt eine Feuerwerkskörperanordnung mit mehreren einzelnen und/oder zu Gruppen zusammengefassten Feuerwerkskörpern und mit den Feuerwerkskörpern beziehungsweise Gruppen von Feuerwerkskörpern zugeordneten Zündschnüren, wobei den Zündschnüren mindestens zweier Feuerwerkskörper oder Gruppen von Feuerwerkskörpern wenigstens ein Kopplungsmittel zugeordnet ist. Dieses Kopplungsmittel kann dabei hülsen- oder kanalartig ausgebildet sein, und ist den Zündschnüren lose beziehungsweise lösbar zugeordnet. Das Kopplungsmittel kann dabei aus einem brennbaren oder auch aus einem nicht-brennbaren Material gebildet sein, und besteht bevorzugt aus Kunststoff oder Pappe, und entspricht damit dem zumindest aus Großfeuerwerken bekannten Stand der Technik. Zwei Zündschnüre werden einfach in dem insbesondere hülsenartigen Kopplungsmittel derart nebeneinander angeordnet, dass die Zündschnüre in Teilbereichen überlappen, so dass eine Überzündung der Zündschnüre ermöglicht ist.

Nachteilig an diesem Stand der Technik ist Jedoch, dass die Überlappung der Zündschnüre in einem Teilbereich gerade für einen Endverbraucher mit einem gewissen Risiko verbunden ist, da das hülsenartige Kopplungsmittel ein Blindarbeiten erfordert, welches eine gewisse Erfahrung voraussetzt. Daher kann es bei dem In der DE 20 2006 017 118 U1 vorgeschlagenen hülsenartigen Kopplungsmittel zu Fehlzündungen kommen, ausgelöst auch durch ein einfaches Herausziehen/Verrutschen der Zündschnüre aus dem Kopplungsmittel heraus.

FR 2 722 780 A1 stellt den Ausgangspunkt für die Präambel des unabhängigen Anspruchs 1 dar und offenbart Verbindungselemente für Zündschnüre für Feuerwerksartikel, wobei zwei unterschiedliche Zündschnüre T-förmig zueinander im Verbindungselement gehalten werden, wobei eine Zündkammer zur Erzielung einer Überzündung zwischen den beiden Zündschnüren zur Verfügung steht.

EP 0 385 614 A2 offenbart eine Verbindungsvorrichtung für ein Detonationsübertragungsrohr, bei welchem zwei Zündschnüre beabstandet durch einen Kanal gebogen gegenüberliegend angeordnet sind.

Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorgenannten aus dem Stand der Technik genannten Nachteile zu vermeiden.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verbindungselement mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Pyrotechnische Leitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind nicht nur Zündschnüre jeglicher Art, insbesondere so genannte "grüne chinesische Feuerwerkszündschnüre", sondern auch sonstige Stoppine, aber auch elektrische Zünder, insbesondere elektrische Zweidraht-Zünder, Das erfindungsgemäße Verbindungselement kann daher nicht nur für die Verbindung zweiter Feuerwerkskörper und/oder Gruppen von Feuerwerkskörpern eingesetzt werden, sondern es kann Insbesondere auch eine Zuordnung eines elektrischen Zünders zu einer Zündschnur eines Feuerwerkkörpers oder einer Gruppe von Feuerwerkskörpern zur Verfügung gestellt werden. Bevorzugt werden von dem erfindungsgemäßen Verbindungselement ein elektrischer Zünder und eine Zündschnur oder aber zwei Zündschnüre aufgenommen, es ist jedoch auch möglich, dass, gegebenenfalls zusätzlich zu einem Zünder, mehr als zwei Zündschnüre aufgenommen werden, um so eine verzweigte Zündung mehrerer Feuerwerkskörper oder aber Gruppen von Feuerwerkskörpern zu erzielen.

Das erfindungsgemäße Verbindungselement kann dabei nur in einem Endteil eine Aufnahme aufweisen, wobei dann dort zwei als Zufuhröffnungen ausgebildete Aufnahmen vorgesehen sein können, beispielsweise für zwei Zündschnüre, oder aber zum Beispiel drei Zufuhröffnungen, wenn ein elektrischer Zweidraht-Zünder und eine Zündschnur aufgenommen werden sollen. Durch die Vorsehung von Aufnahmen, insbesondere ausgebildet als Öffnungen, in dem mindestens einen Endteil kann dabei eine Fixierung und sichere Zuordnung der pyrotechnischen Leitungen erzielt werden. Dies insbesondere dann, wenn zusätzliche Haltemittel, Sicherungselement und Fixiermittel vorgesehen werden. Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Verbindungselement jedoch in beiden Endteilen jeweils mindestens eine Aufnahme auf. Die Aufnahme kann dabei als Ausschnitt oder Vertiefung in einem Endteil beziehungsweise dessen Stirnseite ausgebildet sein, oder aber als Öffnung, insbesondere in Form einer Bohrung mit rundem oder sonstwie eckigem, auch sechseckigem Querschnitt. Die Aufnahme kann dabei durch Unterteil und/oder Oberteil gebildet werden.

Oberteil und Unterteil des erfindungsgemäße Verbindungselementes können sowohl einteilig aber auch zweiteilig ausgebildet sein. Bei einer einteiligen Ausbildung ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass eine Gelenkverbindung zwischen Oberteil und Unterteil vorgesehen ist, wodurch es dem Benutzer ermöglicht ist, auch optisch die Zuordnung der mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander zu überprüfen. Selbstverständlich kann die Gelenkverbindung auch lösbar zwischen Oberteil und Unterteil ausgebildet sein, so dass das Element letztendlich mindestens zweiteilig ausgebildet sind. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass Oberteil und Unterteil, insbesondere materialeinheitlich, einteilig ausgebildet sind, wobei dann insbesondere durch Vorsehung von im erfindungsgemäßen Verbindungselement angeordnete Haltemittel, Sicherungsmittel und Fixiermittel eine weiter sichere Zuordnung der mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander sichergestellt werden kann. Das erfindungsgemäße Verbindungselement und insbesondere das Oberteil und Unterteil können aus unterschiedlichsten Materialien hergestellt werden, insbesondere bei einer materialeinheitlichen Ausbildung des Unterteiles mit dem Oberteil ist dieses aus einem zumindest teilweise durchscheinenden, insbesondere zumindest teilweise durchsichtigen Material hergestellt. Es kann beispielsweise auch das Oberteil aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden Material hergestellt sein, so dass dann auch in diesen Fällen eine optische Kontrolle der Zuordnung der mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander ermöglicht ist.

Bevorzugt wird das erfindungsgemäße Verbindungselement aus Kunststoff oder einem Papiermaterial, insbesondere Pappe hergestellt, kann jedoch auch aus jeglichen sonstigen Materiellen, insbesondere Kunststoff, hergestellt sein. Vorzugsweise ist dabei das erfindungsgemäße Verbindungselement als einfaches Spritzgussteil ausgebildet. Das erfindungsgemäße Verbindungselement kann aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein, welches sich durch nachfolgende leichte Erwärmung, beispielsweise mit einem Föhn, zusammenzieht, und so eine weiter gesicherte Zuordnung der mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander ermöglicht.

Das erfindungsgemäße Verbindungselement kann somit sowohl zur insbesondere elektrischen Zündung eines von dem Nutzer zusammengestellten Feuerwerkes, aber auch der Verbindung von Feuerwerkskörpern untereinander oder aber von. Gruppen von Feuerwerkskörpern untereinander oder aber von Gruppen von Feuerwerkskörpern mit einzelnen Feuerwerkskörpern untereinander dienen. Wie bereits vorstehen auch angesprochen, können dabei auch Verzweigungen vorgesehen sein. Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Verbindungselement in seinem einen Endteil zwei Öffnungen zur Aufnahme eines elektrischen Zünders, welcher eine Zweidrahtleltung aufweist, aufweisen. Der elektrische Zünder kann dabei offen oder gekapselt vorliegen. Dem gegenüber kann des zweite Endteil beispielsweise genau eine Öffnung zur Aufnahme einer Zündschnur aufweisen, so dass mit einer derartigen Anordnung eine Zündung eines Feuerwerkes ermöglicht ist. Das zweite Endteil kann jedoch auch zwei Öffnungen zur Aufnahme zweier Zündschnüre, oder aber drei Öffnungen zur Aufnahme von drei Zündschnüren etc. aufweisen, so dass hier eine Verzweigung gleich zu Anfang eines Feuerwerkes ermöglicht ist. Des Weiteren kann jedoch auch vorgesehen sein, dass im ersten Endteil nur eine Zufuhröffnung zur Aufnahme einer Zündschnur vorgesehen ist, wohingegen im zweiten Endteil eins, zwei, drei oder beliebig mehrere Öffnungen zur Aufnahme einer, zweier, dreier oder mehrerer Zündschnüre vorgesehen sein können, so dass dann eine Verzweigung nach Überzündung von der über die Zufuhröffnung im ersten Endteil zugeführte Zündschnur auf die in der mindestens einen oder mehreren Zufuhröffnungen im zweiten Endteil zugeführten Zündschnüre erfolgt. Grundsätzlich kann bei dem erfindungsgemäßen Verbindungselement vorgesehen sein, dass in der mindestens einen Zündkammer, welche auch als Anzünd- oder Überzündungskammer angesprochen werden kann, zusätzliche Anzündmasse angeordnet ist, womit die Sicherheit und der Erfolg der Anzündung beziehungsweise Überzündung weiter erhöht ist. Insbesondere bei Zuführung mehrerer Zündschnüre über das eine Endteil ist es dabei vorteilhaft, Anzündmasse vorzusehen.

Erfindungsgemäß ist In einem Inneren des erfindungsgemäßen Verbindungselementes mindestens ein, gegebenenfalls auch auswechselbares beziehungsweise entfernbares, Haltemittel für mindestens eine definierte der pyrotechnischen Leitungen vorgesehen.

Durch dieses Haltemittel wird eine definierte Haltung sowie Zuordnung der einen pyrotechnischen Leitung im Verbindungselement selbst vermittelt. Werden über das eine Haltemittel zwei pyrotechnischen Leitungen definiert zueinander gehalten, kann hierüber auch die Sicherheit der An- beziehungsweise Überzündung erhöht sein. Dabei kann vorgesehen sein, dass für jede pyrotechnische Leitung genau ein Haltemittel vorgesehen ist, es kann Jedoch auch vorgesehen sein, dass für eine pyrotechnische Leitung eins, zwei, drei oder mehrere, insbesondere hintereinander angeordnete Haltemittel vorgesehen sind, beziehungsweise ein Haltemittel für mehrere pyrotechnischen Leitungen vorgesehen ist. Insbesondere können auch die Aufnahmen, insbesondere als Bohrungen in Form von Zufuhröffnungen ausgebildet, in den Endteilen als Haltemittel im Sinne der vorliegenden Erfindung für die pyrotechnischen Leitungen dienen.

Erfindungsgemäß ist das Haltemittel aus dem Unterteil und dem Oberteil gebildet. Weiter vorteilhaft ist das Haltemittel wandartig, gegebenenfalls austauschbar beziehungsweise entnehmbar, ausgebildet. Bei einer Bildung des Haltemittels sowohl durch das Ober- und das Unterteil können damit bei einer einteiligen Ausbildung derselben bei Vorsehung einer Gelenkverbindung oder aber einer zweiteiligen Ausbildung, gegebenenfalls auch unter Vorsehung einer Gelenkverbindung, jeweils Teilbereiche der Wandung des Haltemittel am Unterteil und/oder Oberteil angeordnet sein. Es kann dabei jedoch auch vorgesehen sein, dass nur das Unterteil oder aber nur das Oberteil das Haltemittel aufweist, was insbesondere aus produktionstechnischen Gründen, insbesondere bei einer Herstellung des erfindungsgemäßen Verbindungselementes in einem Spritzgussverfahren, vorteilhaft sein mag. Dies gilt auch in dem Fall, in weichem das erste und/oder zweite Endteil das Haltemittel aufweist. Bevorzugt ist das Haltemittel jedoch In einem Inneren des erfindungsgemäßen Verbindungselementes angeordnet.

Erfindungsgemäß weist das Haltemittel mindestens eine Durchfuhr zur Aufnahme mindestens einer pyrotechnischen Leitung auf. Wie bereits vorstehend beschrieben, kann wie auch bei dem ersten und/oder zweiten Endteil das Haltemittel eine entsprechende Anzahl von Durchfuhren beziehungsweise Aufnahmen, entsprechend den pyrotechnischen Leitungen und deren Ausbildung, aufweisen. So kann beispielsweise bei Einsatz eines zweiadrigen elektrischen Zünders die beiden Adern jeweils in einer eigenen Durchfuhr und zusätzlich in einem Haltemittel aufgenommen sein. Insbesondere können jedoch ein, zwei oder mehrere Zündschnüre in einer, zwei oder mehreren Durchfuhren im Haltemittel aufgenommen sein. Es kann jedoch auch angedacht sein, bei Vorsehung von zwei, drei oder mehreren Zündschnüren diese gemeinsam in einer im Haltemittel angeordneten Durchfuhr aufzunehmen. Die Durchfuhr ist dabei insbesondere öffnungsartig ausgebildet, und an den Querschnitt der einzuführenden pyrotechnischen Leitungen angepasst. Aber auch andere Ausbildungen sind möglich, insbesondere können auch Aussparungen im Randbereich des Haltemittels o. Ä. als Durchfuhr dienen. Bei einer zweiteiligen Ausbildung des Unterteiles und des Oberteiles oder aber einer einteiligen Ausbildung derselben unter Vorsehung einer Gelenkverbindung, gleich auf welche Art, kann dabei vorgesehen sein, dass die Durchfuhr sowohl von dem Ober- oder Unterteil, aber auch nur von Unterteil oder aber nur von dem Oberteil gebildet ist. Die mindestens eine Durchfuhr ist dabei bevorzugt in einer Wandung des Haltemittels angeordnet, so dass bei einer Anordnung des Haltemittels sowohl im Unterteil als auch im Oberteil beispielsweise einfach halbkreisförmige und entsprechend zugeordnete Ausnehmungen oder Aussparungen in der Wandung des Haltemittels im Unterteil sowie im Oberteil vorgesehen sind, so dass bei Verbindung des Unterteiles mit dem Oberteil beispielsweise eine kreisförmige Durchfuhr gebildet ist. Die Durchfuhr kann dabei jedoch auch jeden anderen Querschnitt aufweisen. Insbesondere kann die Durchfuhr auch Fixierelemente aufweisen, durch welche eine weitere Sicherung des Haltes und Sitzes der pyrotechnischen Leitungen im Verbindungselement sichergestellt ist.

Im Übrigen kann das erfindungsgemäße Verbindungselement jegliche Art von Querschnitt aufweisen. Bevorzugt ist dieses im Querschnitt rund ausgebildet, es kann jedoch auch quadratisch oder rechteckig im Querschnitt ausgebildet sein, oder sonst wie drei-, vier- oder mehreckig. Auch eine ellipsenförmige Ausbildung im Querschnitt ist möglich.

Vorteilhafterweise weist, wie bereits weiter oben angesprochen, das Unterteil und das Oberteil des erfindungsgemäßen Verbindungselementes eine Gelenkverbindung auf. Die Gelenkverbindung ist dabei vorteilhafterweise an dem ersten oder zweiten Endteil angeordnet. In einer weiter vorteilhaften, alternativen Ausführungsform ist die Gelenkverbindung an einer Längsseite des Unterteils und Oberteiles angeordnet. Durch die Gelenkverbindung, welche lösbar ausgebildet sein kann, ist es vorteilhafterweise ohne Berücksichtigung der Materialeigenschaften für den Nutzer des erfindungsgemäßen Verbindungselementes möglich, die pyrotechnischen Leitungen in das Verbindungselement unter optischer Kontrolle einzulegen und durch Schließung der Verbindung zwischen Unterteil und Oberteil mindestens eine geschlossene Zündkammer herzustellen. Dabei kann der Nutzer in der Zündkammer noch zusätzliche Anzündmasse einbringen.

Oberteil und Unterteil des erfindungsgemäße Verbindungselement weisen vorteilhafterweise mindestens eine Rastung zur Verbindung derselben auf. Die Rastung kann auf jede denkbare, aus dem Stand der Technik und dem Fachmann bekannte Weise ausgebildet werden. Bevorzugst erfolgt die Rastverbindung zwischen Unterteil und Oberteil des erfindungsgemäßen Verbindungselementes clipartig. Vorteilhafterweise weist das Unterteil und/oder Oberteil mindestens eine Aufnahme an der Innenwandung und/oder Außenwandung zur Aufnahme mindestens eines Rastelementes auf. Die Aufnahme kann dabei in jeder Art und Weise ausgebildet sein, beispielsweise als linien- oder punktförmige Ausnehmung oder aber in Form eines eckigen, zum Beispiel hakenförmigen, Vorsprunges. Ein eckig ausgebildeter Vorsprung, angeordnet auf der Außenwandung des Unterteiles oder Oberteiles, kann dann in eine an dem Gegenteil, das heißt dem zugeordneten Unter- oder Oberteil, angeordnete und entsprechend ausgebildete Öse eingreifen und hierdurch eine Schließung und damit auch sichere Verbindung zwischen Unter- und Oberteil bewirken. Zur Vermeidung derartiger vorspringender Rastelemente ist jedoch vorteilhafterweise vorgesehen, dass das Rastelement an der Innenwandung des Unterteiles und/oder Oberteiles angeordnet ist. Das Rastelement kann dabei insbesondere in Form einer Nase, im Querschnitt gesehen, ausgebildet sein, und in einer punkt- oder linienförmiger Aufnahme, welche an der Innenwandung des Gegenteiles, das heißt des zugeordneten Oberteiles oder Unterteiles, zur Bildung der Rastverbindung. Die Rastnase selbst kann dabei jede übliche Ausbildung aufweisen, ebenso wie der Querschnitt der vorzugsweise punkt- oder linienförmigen Aufnahme. Unter punktförmiger Aufnahme ist in der vorliegenden Erfindung insbesondere eine solche zu verstehen, welche in der Aufsicht kreis- oder ellipsenförmig ausgebildet ist. Bei Vorsehung einer punktförmigen Aufnahme sind insbesondere mehrere derartige Aufnahmen gleichmäßig über die Innenwandung des Oberteiles und/oder Unterteiles vorgesehen. In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist das Unterteil und/oder Oberteil eine zur Erzielung der Rastung ausreichende Flexibilität auf. Bevorzugt ist insbesondere das Rastelement flexibel ausgebildet.

Weiter vorteilhaft weist das Verbindungselement mindestens ein Sicherungselement für mindestens eine Leitung zur Verhinderung einer axialen Verschiebung derselben auf. Das Sicherungselement ist dabei vorteilhafterweise im Bereich der mindestens einen Aufnahme des ersten und/oder zweiten Endteils und/oder der mindestens einen Durchfuhr des Haltemittels angeordnet. Weiter vorteilhafterweise ist das Sicherungselement elastisch, noch weiter bevorzugt lippenartig ausgebildet. Das Sicherungselement kann beispielsweise an dem gesamten Rand der Durchfuhr oder Öffnungsrand der Aufnahme anliegen, aber auch nur in Teilbereichen derselben. Bei einer vollständigen Anlage an den gesamten Randbereich kann dieses insbesondere trichterförmig sich verjüngend im Querschnitt gesehen in Einfuhrrichtung ausgebildet sein. Wird eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verbindungselementes derart gewählt, dass die Aufnahme als auch die Durchfuhr vom Oberteil und Unterteil selbst gebildet werden und die entsprechenden Teilbereiche symmetrisch ausgebildet sind, so kann von dem Benutzer die pyrotechnische Leitung einfach in die Aufnahme und/oder Durchfuhr von oben eingelegt werden, so dass bei Vorsehung eines wie vorstehend beschriebenen Sicherungselementes hier sogleich nicht nur eine Verschiebung in axialer Richtung verhindert wird, sondern auch sogleich eine zusätzliche feste Haltung und Zuordnung der pyrotechnischen Leitung erfolgt. Eine derartige Haltung ist selbstverständlich auch bei den anderen möglichen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verbindungselementes ermöglicht, insbesondere auch bei einer materialeinheitlich und einteilig ausgebildeten Ausführungsform. Das Sicherungselement selbst kann aber auch auf jede andere Art gebildet sein, soweit durch dieses nach Schließung des Verbindungselementes beziehungsweise Einfuhr der pyrotechnischen Leitungen ein Herausziehen dieser aus dem Verbindungselement zumindest behindert ist.

In einer bevorzugten Ausführungsform ist mindestens eine pyrotechnische Leitung in einem Klemmsitz in der mindestens einen Durchfuhr des Halteelementes und/oder in der mindestens einen Aufnahme in dem ersten und/oder zweiten Endteil aufgenommen. Bei Vorsehung eines Klemmsitzes erfolgt eine sichere Fixierung der jeweiligen Leitungen, ohne dass weitergehende Haltemittel notwendigerweise vorzusehen sind. Selbstverständlich können jedoch auch bevorzugt unterschiedlichste Haltemittel miteinander kombiniert werden.

Erfindungsgemäß weist das Halteelement und/oder das erste und/oder zweite Endteil mindestens ein Fixiermittel für die mindestens eine Leitung auf. Vorzugsweise ist das Fixiermittel als Vorsprung der mindestens einen Durchfuhr des Haltemittels und/oder der mindestens einen Aufnahme des ersten und/oder zweiten Endteiles angeordnet. Das Fixiermittel ist dabei vorteilhafterweise zackenartig, das heißt insbesondere dreieckig im Querschnitt gesehen ausgebildet. Erfindungsgemäß greift das Fixiermittel zumindest teilweise in das Material der mindestens einen Leitung ein. Dies ist insbesondere bei Einlage von mindestens einer oder zwei Zündschnüren in das erfindungsgemäße Verbindungselement vorteilhaft. Das Fixiermittel kann insbesondere im gesamten Öffnungsrandbereich der Durchfuhr beziehungsweise der Aufnahmen angeordnet sein, jedoch auch nur in Teilbereichen desselben. Es kann insbesondere auch zusätzlich zu einem Sicherungselement dort vorgesehen sein.

Letztendlich wird mit dem erfindungsgemäßen Verbindungselement eine feste Anordnung und Zuordnung der pyrotechnischen Leitungen zueinander durch unterschiedlichste Mittel sicher gestellt. So kann bereits durch die Aufnahmen in dem ersten und/oder zweiten Endteil selbst eine ausreichende Zuordnung der pyrotechnischen Leitungen zueinander erfolgen, vor allem bevorzugt dann, wenn diese einen Klemmsitz für die pyrotechnischen Leitungen zur Verfügung stellen, was insbesondere durch Vorsehung entsprechend verkleinerter Querschnitte im Hinblick zu dem Querschnitt der aufzunehmenden pyrotechnischen Leitungen erzielbar ist. Des Weiteren wird durch mindestens ein Haltemittel eine zusätzliche Zuordnung und Fixierung der pyrotechnischen Leitungen sichergestellt. Auch das Haltemittel kann hier wiederum einen Klemmsitz für die zu haltenden pyrotechnischen Leitungen aufweisen. Schließlich können zusätzliche Sicherungselemente und/oder Fixiermittel, angeordnet am Haltemittel und/oder dem ersten und/oder dem zweiten Endteil einer weitergehende Festlegung der Anordnung der pyrotechnischen Leitungen vermitteln. Auch kann durch die Vorsehung von mehr als nur einem Halteelement eine zusätzliche Orientierung und Fixierung den pyrotechnischen Leitungen mitgegeben werden.

Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung eine Feuerwerkskörperanordnung mit mindestens einem, bevorzugt mehreren einzelnen und/oder zu mindestens einer Gruppe zusammengefassten Feuerwerkskörpern und mit dem Feuerwerkskörper beziehungsweise Gruppe von Feuerwerkskörper zugeordneten Zündschnüren, wobei die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperanordnung mindestens ein erfindungsgemäßes Verbindungselement aufweist. Bevorzugt ist das Verbindungselement dabei zwischen zwei Feuerwerkskörpern und/oder Gruppen von Feuerwerkskörpern, das heißt insbesondere Batteriefeuerwerkskörper, angeordnet, des Weiteren jedoch bevorzugt auch im Bereich der Anzündung, um über einen elektrischen Zünder die Feuerwerkskörper beziehungsweise Gruppen von Feuerwerkskörpern sicher abbrennen zu können.

Diese und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:

Fig. 1:
Eine Aufsicht auf eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselementes mit einem elektrischen Zünder und einer Zünd- schnur;

Fig. 2:
Eine Seitenansicht der ersten Ausführungsform gemäß Fig. 1;

Fig. 3:
Eine Schnittdarstellung entlang des Schnittes A-B der Fig. 2;

Fig. 4:
Eine Schnittdarstellung entlang des Schnittes C-D der Fig. 2;

Fig. 5:
Eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungsele- mentes in einer Seitenansicht mit einem elektrischen Zünder und einer Zündschnur;

Fig. 6:
Eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselemen- tes in einer Seitenansicht mit zwei Zündschnüren;

Fig. 7:
Eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselemen- tes in einer Seitenansicht mit einer in einem ersten Endteil angeordneten Gelenkverbindung;

Fig. 8:
Eine fünfte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselemen- tes in einer Seitenansicht mit einem materialeinheitlich und einteilig ausge- bildeten Verbindungselement.

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht auf die in den Figuren gezeigten Merkmalskombinationen beschränkt ist. Vielmehr sind die jeweils in der Beschreibung einschließlich der Figurenbeschreibung offenbarten Merkmale mit denjenigen in den Figuren angegebenen Merkmalen kombinierbar, insbesondere sei darauf hingewiesen, dass die in den Patentansprüchen aufgenommenen Bezugszeichen in keiner Weise den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung beschränken sollen, sondern lediglich auf die in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele verweisen. Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass in den Figuren ein erfindungsgemäßes Verbindungselement 10 stets mit zwei Zündkammern 20.1 und 20.2 gezeigt ist, und zur Verdeutlichung schematisch noch eine dritte Zündkammer 20.3 vorgesehen ist, jedoch können auch noch mehrere oder auch nur eine Zündkammer hintereinander oder nebeneinander angeordnet sein, beziehungsweise auch mehrere als ein oder zwei Halteelemente 32.1 und 32.2 vorgesehen sein. Die Haltelemente 32.1 und 32.2. können dabei insbesondere auch mehr als eine Durchfuhr 34.1 beziehungsweise 34.2 aufweisen. In dem Falle, in welchem das Verbindungselement 10 zweikammerig ausgebildet ist, entspricht das zweite Halteelement 32.2 einem zweiten Endteil 28, und die zweite Durchfuhr 34.2 einer Zuführöffnung 24 im zweiten Endteil 28. Zur Verdeutlichung ist dies in den Fig. 1 bis 8 durch die unterschiedliche Verwendung der betreffenden Bezugszeichen kenntlich gemacht, soll jedoch keinerlei Beschränkung des Gegenstandes der vorliegenden Erfindung herbeiführen. Soweit nicht anders angegeben, werden gleiche Bezugszeichen für gleiche Merkmale verwendet.

Fig. 1 zeigt nun ein Verbindungselement 10 in geschlossenem Zustand mit einem Unterteil 16 und einem Oberteil 18 (siehe Fig. 2) und von diesen umschlossenen Innenraum 30 mit Zündkammern 20.1 und 20.2. Eine ebenfalls gezeigte Zündkammer 20.3 ist, wie bereits vorstehend erläutert, schematisch zur Verdeutlichung der Funktionsweise des Verbindungselementes 10 zusätzlich angegeben. Das Verbindungselement 10 nimmt eine zweiadrige Leitung 12 eines elektrischen Zünders über das erste Endteil 26 und zwei in diesem angeordnete Aufnahmen, als Zufuhröffnungen 22.1 und 22.2 ausgebildet, auf. Des Weiteren ist eine Leitung 14, ausgebildet als Feuerwerkszündschnur, über das zweite Endteil 28 und eine in diesem angeordnete Aufnahme, ebenfalls ausgebildet als Zuführöffnung 24, aufgenommen. Bei Ausbildung des Verbindungselementes mit zwei Kammern weist dieses ein Halteelement 32.1 auf, welches eine Durchfuhr 34 aufweist, durch welche die Feuerwerkszündschnur 14 geführt ist. Diese steht in der ersten Zündkammer 20.1 mit dem elektrischen Zünder in Kontakt, und kann so über diesen gezündet werden. Zusätzlich könnte auch in der ersten Kammer 20.1 noch Anzündmasse vorgesehen sein, oder aber vom Nutzer vor Schließung des Verbindungselementes 10 eingegeben werden. Geht man von einem dreikammerigen Aufbau des Verbindungselementes 10 aus, so weist dieses zwei Halteelemente 32.1 und 32.2 mit jeweils einer Durchfuhr 34 und einer Zuführöffnung 24 in der dritten Zündkammer 20.3 auf, so dass eine zweite Haltung der Zündschnur 14 zur Verfügung gestellt ist. Bei der in der Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist an einer Längsseite 11.1 oder 11.2 eine hier nicht näher gezeigte Gelenkverbindung 36 (siehe hierzu Fig. 3 und 4) angeordnet, über welche eine Öffnung des Verbindungselementes 10 zwecks einfacher Einlage der Leitungen 12 und 14 erfolgt.

Fig. 2 zeigt nun eine Seitenansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 1, und verdeutlicht nochmalig den grundsätzlichen Aufbau des Verbindungselementes 10, insbesondere die Ausbildung mit einem Unterteil 16 und einem Oberteil 18.

Fig. 3 zeigt nun eine Schnittansicht entlang des Schnittes A-B der Fig. 2, der Einfachheit halber jedoch unter Weglassung der Leitungen 12 des elektrischen Zünders. Deutlich ersichtlich sind die beiden, im Querschnitt etwa sechseckigen Öffnungen 22.1 und 22.2 zu erkennen, welche symmetrisch in der Stirnfläche des ersten Endteiles 26 angeordnet sind. Deutlich ist auch die an der Längsseite 11.1 angeordnete Gelenkverbindung 36 zu erkennen, welche ermöglicht, das Oberteil 18 von dem Unterteil 16 zu lösen. Dabei ist Fig. 3 das Oberteil 18 einmal in gelöster und abgeschwenkter Stellung und einmal in geschlossener Stellung und mit dem Unterteil 16 verbunden zu entnehmen. Die Gelenkverbindung 36 kann dabei auf einfachste Art und Weise ausgebildet sein, und insbesondere nur durch Einbringung entsprechender Materialschwächen in Material des Unterteiles 16 und Oberteiles 18 erzielbar sein. Insbesondere ist die Gelenkverbindung 36 gemäß Fig. 4 derart ausgestaltet, dass Unterteil 16 und Oberteil 18 nicht lösbar miteinander verbunden sind, sondern lediglich über die Gelenkverbindung 36 verschwenkbar zueinander ausgebildet sind. Die Verschwenkung erfolgt dabei in Richtung eines Pfeiles 38 des Oberteiles 18 auf das Unterteil 16 zu..

Die Verbindung des Oberteiles 18 mit dem Unterteil 16 ist dabei Fig. 4 zu entnehmen, welche eine beispielhafte Ausbildung einer möglichen Rastung 42 zeigt. Fig. 4 ist dabei eine Schnittansicht entlang des Schnittes C-D der Fig. 2, allerdings ohne die Zündschnur 14. Gut ist Fig. 4 zu entnehmen, dass das Halteelement 32.1 aus zwei symmetrisch von den Innenwandungen 46 des Unterteiles 16 und des Oberteiles 18 ausgehenden wandartigen Bereichen gebildet ist, wobei in der Mitte in jedem der wandartigen Bereiche eine halbkreisförmige Ausnehmung vorgesehen ist zur Bildung der Durchfuhr 34. Am Öffnungsrand der Durchfuhr 34 sind dabei in der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform Fixiermittel 54 angeordnet, welche zackenartig beziehungsweise dreieckig ausgebildet sind. Die Fixiermittel 54 können dabei in die Feuerwerkszündschnur 14 eingreifen und hierdurch einen sicheren Halt derselben sowohl in axialer als auch in vertikaler Richtung vermitteln. Die Fixiermittel 54 müssen jedoch nicht vorgesehen sein.

Die Rastung 42 ist dabei derart ausgebildet, dass die Innenwandung des Oberteiles 18 eine linienförmige Ausnehmung 44 aufweist, welche über eine Teillänge oder aber auch die gesamte Länge des Verbindungselementes 10 angeordnet sein kann. In die Ausnehmung 44 ist eine auf der Innenwandung 46 des Unterteils 16 angeordnete Rastnase 48 eingreifbar. Die Rastnase 48 kann dabei ebenfalls über die gesamte Länge des Verbindungselementes 10 ausgebildet sein, jedoch auch nur in Teilbereichen angeordnet sein, so dass beispielsweise pro Zündkammer 20 jeweils ein bis vier Rastnasen 48 vorgesehen sind. Die Rastnasen 48 sind dabei bevorzugt elastisch ausgebildet, so dass durch Aufbringung eines Drucks von außen und/oder aber Abhebung des Oberteiles 18 eine Lösung der Rastung 42 des Verbindungselementes 10 ermöglicht ist. Das Verbindungselement 10 ist dabei vorzugsweise aus einem Kunststoff gebildet, und ist insbesondere im Bereich der Rastung mit einer gewissen Elastizität versehen.

Fig. 5 zeigt nun eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselementes 10, welche sich von derjenigen in Fig. 1 gezeigten lediglich dahingehend unterscheidet, dass hier der elektrische Zünder eine Kapselung 13 aufweist, so dass die Zündschnur 14 unmittelbar an der Kapselung 13 des elektrischen Zünders anliegt. Hierdurch soll insbesondere verdeutlicht werden, dass das erfindungsgemäße Verbindungselement 10 unterschiedlichste geometrische Abmessungen sowohl im Hinblick auf die Baulänge aufweisen kann, aber, auch wenn hier nicht gezeigt, auch im Hinblick auf den Umfang. So kann das Verbindungselement 10 nicht nur, wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt, mit einem runden Querschnitt ausgebildet sein, sondern beispielsweise auch quadratisch, rechteckig, oder aber einen anderen Querschnitt aufweisen, je nach den an das Verbindungselement gestellten Anforderungen.

Fig. 6 zeigt eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselementes 10, in welchem nunmehr dieses eine dreikammerige Ausbildung mit drei Kammern 20.1, 20.2 und 20.3 aufweist, wobei als pyrotechnische Leitungen zwei Zündschnüre 14.1 und 14.2 aufgenommen sind. Diese liegen sich in der mittleren Kammer 20.2 unmittelbar gegenüber, und sind fixiert und zueinander orientiert einerseits durch die Zuführöffnungen 22 und 24 des ersten Endteiles 26 und des zweiten Endteiles 28, sondern zusätzlich durch das erste Halteelement 32.1 und das zweite Halteelement 32.2 und die entsprechenden Durchführungen 34.1 und 34.2. Durch eine Punktierung in der mittleren Kammer 20.2 ist eine Anzündmasse 56 angedeutet, welche dort bereits vorgegeben vor Einlage der Leitung 14.1 und 14.2 im Unterteil oder Oberteil sein kann, oder aber vom Benutzer vor, während und/oder nach dem Einlegen der Leitungen 14.1 und 14.2 eingebracht werden kann. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 ist es auch möglich, dass diese keine Gelenkverbindung aufweist, so dass hier lediglich in Richtung der Pfeile 58 die Leitungen 14.1 und 14.2 in das Gehäuse eingeschoben werden, bis diese aneinander stoßen. Zu diesem Zwecke kann das Unterteil 16 oder das Oberteil 18 zumindest in Teilbereichen transparent, insbesondere klar ausgebildet sein, um dem Benutzer eine optische Sicherung der Anordnung der Leitungen 14.1 und 14.2 zu ermöglichen.

Fig. 7 zeigt eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verbindungselementes 10, wobei nun eine Gelenkverbindung 36 am ersten Endteil 26 angeordnet ist. Das Oberteil 18 ist dabei in einer abgeschwenkten Stellung gezeigt, und ist in Richtung eines Pfeiles 40 mit dem Unterteil 16 verbindbar. Der Einfachheit halber wurde die hier im zweiten Endbereich 28.1 angeordnete notwendige Rastung nicht gezeigt. Ebenfalls der besseren Erläuterung halber ist in Fig. 7 ein zweikammeriges beziehungsweise dreikammeriges Verbindungselement 10 mit Zündkammern 20.1, 20.2 und 20.3 gezeigt. Dabei ist eine Leitung 12 ausgebildet als elektrischer Zünder und eine Leitung 14 ausgebildet als Zündschnur, wobei diese benachbart zueinander in der ersten Kammer 20.1 angeordnet sind. Zusätzlich weist das zweite Halteelement 32.2 (bei einer dreikammerigen Ausbildung) beziehungsweise das zweite Endteil 28 eine zweite Durchfuhr 34.2 beziehungsweise Zuführöffnung 24 auf, welche an ihrem Öffnungsrand angeordnet ein Sicherungselement 50 aufweist, welches aus Unterteil 26 und Oberteil 18 gebildet ist. Dieses Sicherungselement ist sich verjüngend in das Innere 30 der Zündkammer 20.2 hinein ausgebildet, und kann bevorzugt flexibel ausgebildet sein. Durch dieses Sicherungselement, welches trichterartig am gesamten Umfang des Öffnungsrandes angeordnet sein kann, ist eine axiale Sicherung der Leitung 14 ermöglicht, so dass ein Herausziehen dieser aus dem Verbindungselement 10 deutlich erschwert wird. In aller Regel wird eine Herausziehung der Leitung 14 nur unter Zerstörung des Sicherungselementes 50 und gegebenenfalls des gesamten Verbindungselementes 10 möglich sein.

Fig. 8 schließlich zeigt eine fünfte Ausführungsform, wobei dieses vorzugsweise eine einstückige Ausbildung aufweist. Das Unterteil 16 und das Oberteil 18 sind dabei materialeinheitlich ausgebildet, und können zwei Kammern 20.1 und 20.2 beziehungsweise drei Kammern 20.1, 20.2 und 20.3 aufweisen. Eine Leitung 12, ausgebildet als elektrischer Zünder, und eine Leitung 14, ausgebildet als Feuerwerkszündschnur, können dabei in das Verbindungselement einschiebbar sein. Die Einschiebung der Leitung 14 erfolgt dabei in Richtung des Pfeiles 58. Es kann auch vorgesehen sein, dass beispielsweise für die Einbringung der Leitung 12, ausgebildet als elektrischer Zünder, hier eine Gelenkverbindung im ersten Endteil 26 zur Verfügung gestellt wird, wobei das Oberteil hierbei nur partiell über den Bereich der Kammer 20.1 lösbar abklappbar ist, oder aber beispielsweise im Bereich der Längsseite 11.1 seitlich abklappbar ist, so dass der elektrische Zünder 12 von oben einfach in die Kammer 20.1 einlegbar ist. Entsprechendes ist auch für die Leitung 14 möglich. Das erste Halteelement 32.1 als auch das zweite Halteelement 32.2 (beziehungsweise bei einer zweikammerigen Ausbildung das Endteil 28) weisen in der ersten Durchfuhr 34.1 beziehungsweise 34.2 (oder aber der Zufuhröffnung 26 bei einer zweikammerigen Ausbildung) jeweils ein Sicherungselement 50.1 und 50.2 auf, welche identisch zu denjenigen in der Fig. 7 gezeigten ausgebildet sein können, aber auch jede andere Ausbildung aufweisen können, um eine axiale Sicherung der Feuerwerkszündschnur 14 herzustellen, und eine Verschiebung derselben in Richtung eines Pfeiles 52 zu vermeiden. Das Element 10 ist dabei aus einem transparenten Material gefertigt.

Durch die vorliegende Erfindung wird somit ein Verbindungselement als auch eine Feuerwerkskörperanordnung zur Verfügung gestellt, welche es dem Nutzer ermöglicht, einfach und sicher Feuerwerkskörper beziehungsweise Gruppen von Feuerwerkskörpern miteinander zu verbinden beziehungsweise deren Anzündung insbesondere über elektrische Anzünder zur möglichen, und zwar sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich. Das erfindungsgemäße Verbindungselement ist damit zur Anwendung für kleine und große Feuerwerke ideal geeignet.

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