Verbindungselement für die Verbindung von mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen |
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申请号 | EP08017600.1 | 申请日 | 2008-10-08 | 公开(公告)号 | EP2048471B1 | 公开(公告)日 | 2012-04-11 |
申请人 | WECO Pyrotechnische Fabrik GmbH; | 发明人 | Alef, Georg; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungselement für die Verbindung von mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen und eine Feuerwerkskörperanordnung, welche ein derartiges Verbindungselement aufweist. Seit langem aus dem Stand der Technik bekannt sind zur Verbindung von pyrotechnischen Leitungen, insbesondere Zündschnüren, der Einsatz von Hülsen, in aller Regel hergestellt aus Pappmaterialien. Derartige Papphülsen wurden im Bereich professioneller Großfeuerwerkstechnik bereits seit Jahrzehnten eingesetzt. Aber auch im Bereich der freiverkäuflichen Feuerwerkskörper, welche insbesondere zu Silvester von Endverbrauchern eingesetzt werden, besteht ein Interesse der sicheren Verbindung mehrerer Feuerwerkskörper miteinander, um eine gezielte Abbrennung eines Feuerwerkes mit einer unter Umständen nur einmaligen Zündung zu ermöglichen. Im Handel freiverkäufliches Feuerwerk wird an Endverbraucher abgegeben nicht nur in Form einzelner Feuerwerkskörper, sondern auch in letzter Zeit zunehmend in Form so genannter Batteriefeuerwerkskörper, in welchen mehrere einzelne Feuerwerkskörper in Gruppen zusammen angeordnet sind, und in welchen die einzelnen Feuerwerkskörper im Innern miteinander in Verbindung stehen. Bei derartigen Batteriefeuerwerken kann dann je nach Art der Vornahme der inneren Verbindung gezielt eine Zündung der einzelnen Feuerwerkskörper ausgelöst werden. Es besteht gerade ein Interesse daran, diese bereits in erhältlichen Batteriefeuerwerkskörpern ermöglichte gezielte Zündung unterschiedlicher Feuerwerkskörper auch die Endverbraucher frei wählbar zu ermöglichen durch Auswahl unterschiedlichster Feuerwerkskörper, gleich ob diese als einzelne Feuerwerkskörper oder aber als Batteriefeuerwerkskörper ausgebildet sind. Hierzu wird eine möglichst einfache Verbindung von Feuerwerkskörper miteinander gewünscht, welche nicht nur einfach handhabbar ist, sondern auch eine sichere An- beziehungsweise Überzündung ohne Ausfälle ermöglicht, sowie das Verletzungsrisiko möglichst niedrig hält. Aus der Nachteilig an diesem Stand der Technik ist Jedoch, dass die Überlappung der Zündschnüre in einem Teilbereich gerade für einen Endverbraucher mit einem gewissen Risiko verbunden ist, da das hülsenartige Kopplungsmittel ein Blindarbeiten erfordert, welches eine gewisse Erfahrung voraussetzt. Daher kann es bei dem In der Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorgenannten aus dem Stand der Technik genannten Nachteile zu vermeiden. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verbindungselement mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1. Pyrotechnische Leitungen im Sinne der vorliegenden Erfindung sind nicht nur Zündschnüre jeglicher Art, insbesondere so genannte "grüne chinesische Feuerwerkszündschnüre", sondern auch sonstige Stoppine, aber auch elektrische Zünder, insbesondere elektrische Zweidraht-Zünder, Das erfindungsgemäße Verbindungselement kann daher nicht nur für die Verbindung zweiter Feuerwerkskörper und/oder Gruppen von Feuerwerkskörpern eingesetzt werden, sondern es kann Insbesondere auch eine Zuordnung eines elektrischen Zünders zu einer Zündschnur eines Feuerwerkkörpers oder einer Gruppe von Feuerwerkskörpern zur Verfügung gestellt werden. Bevorzugt werden von dem erfindungsgemäßen Verbindungselement ein elektrischer Zünder und eine Zündschnur oder aber zwei Zündschnüre aufgenommen, es ist jedoch auch möglich, dass, gegebenenfalls zusätzlich zu einem Zünder, mehr als zwei Zündschnüre aufgenommen werden, um so eine verzweigte Zündung mehrerer Feuerwerkskörper oder aber Gruppen von Feuerwerkskörpern zu erzielen. Das erfindungsgemäße Verbindungselement kann dabei nur in einem Endteil eine Aufnahme aufweisen, wobei dann dort zwei als Zufuhröffnungen ausgebildete Aufnahmen vorgesehen sein können, beispielsweise für zwei Zündschnüre, oder aber zum Beispiel drei Zufuhröffnungen, wenn ein elektrischer Zweidraht-Zünder und eine Zündschnur aufgenommen werden sollen. Durch die Vorsehung von Aufnahmen, insbesondere ausgebildet als Öffnungen, in dem mindestens einen Endteil kann dabei eine Fixierung und sichere Zuordnung der pyrotechnischen Leitungen erzielt werden. Dies insbesondere dann, wenn zusätzliche Haltemittel, Sicherungselement und Fixiermittel vorgesehen werden. Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Verbindungselement jedoch in beiden Endteilen jeweils mindestens eine Aufnahme auf. Die Aufnahme kann dabei als Ausschnitt oder Vertiefung in einem Endteil beziehungsweise dessen Stirnseite ausgebildet sein, oder aber als Öffnung, insbesondere in Form einer Bohrung mit rundem oder sonstwie eckigem, auch sechseckigem Querschnitt. Die Aufnahme kann dabei durch Unterteil und/oder Oberteil gebildet werden. Oberteil und Unterteil des erfindungsgemäße Verbindungselementes können sowohl einteilig aber auch zweiteilig ausgebildet sein. Bei einer einteiligen Ausbildung ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass eine Gelenkverbindung zwischen Oberteil und Unterteil vorgesehen ist, wodurch es dem Benutzer ermöglicht ist, auch optisch die Zuordnung der mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander zu überprüfen. Selbstverständlich kann die Gelenkverbindung auch lösbar zwischen Oberteil und Unterteil ausgebildet sein, so dass das Element letztendlich mindestens zweiteilig ausgebildet sind. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass Oberteil und Unterteil, insbesondere materialeinheitlich, einteilig ausgebildet sind, wobei dann insbesondere durch Vorsehung von im erfindungsgemäßen Verbindungselement angeordnete Haltemittel, Sicherungsmittel und Fixiermittel eine weiter sichere Zuordnung der mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander sichergestellt werden kann. Das erfindungsgemäße Verbindungselement und insbesondere das Oberteil und Unterteil können aus unterschiedlichsten Materialien hergestellt werden, insbesondere bei einer materialeinheitlichen Ausbildung des Unterteiles mit dem Oberteil ist dieses aus einem zumindest teilweise durchscheinenden, insbesondere zumindest teilweise durchsichtigen Material hergestellt. Es kann beispielsweise auch das Oberteil aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden Material hergestellt sein, so dass dann auch in diesen Fällen eine optische Kontrolle der Zuordnung der mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander ermöglicht ist. Bevorzugt wird das erfindungsgemäße Verbindungselement aus Kunststoff oder einem Papiermaterial, insbesondere Pappe hergestellt, kann jedoch auch aus jeglichen sonstigen Materiellen, insbesondere Kunststoff, hergestellt sein. Vorzugsweise ist dabei das erfindungsgemäße Verbindungselement als einfaches Spritzgussteil ausgebildet. Das erfindungsgemäße Verbindungselement kann aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein, welches sich durch nachfolgende leichte Erwärmung, beispielsweise mit einem Föhn, zusammenzieht, und so eine weiter gesicherte Zuordnung der mindestens zwei pyrotechnischen Leitungen zueinander ermöglicht. Das erfindungsgemäße Verbindungselement kann somit sowohl zur insbesondere elektrischen Zündung eines von dem Nutzer zusammengestellten Feuerwerkes, aber auch der Verbindung von Feuerwerkskörpern untereinander oder aber von. Gruppen von Feuerwerkskörpern untereinander oder aber von Gruppen von Feuerwerkskörpern mit einzelnen Feuerwerkskörpern untereinander dienen. Wie bereits vorstehen auch angesprochen, können dabei auch Verzweigungen vorgesehen sein. Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Verbindungselement in seinem einen Endteil zwei Öffnungen zur Aufnahme eines elektrischen Zünders, welcher eine Zweidrahtleltung aufweist, aufweisen. Der elektrische Zünder kann dabei offen oder gekapselt vorliegen. Dem gegenüber kann des zweite Endteil beispielsweise genau eine Öffnung zur Aufnahme einer Zündschnur aufweisen, so dass mit einer derartigen Anordnung eine Zündung eines Feuerwerkes ermöglicht ist. Das zweite Endteil kann jedoch auch zwei Öffnungen zur Aufnahme zweier Zündschnüre, oder aber drei Öffnungen zur Aufnahme von drei Zündschnüren etc. aufweisen, so dass hier eine Verzweigung gleich zu Anfang eines Feuerwerkes ermöglicht ist. Des Weiteren kann jedoch auch vorgesehen sein, dass im ersten Endteil nur eine Zufuhröffnung zur Aufnahme einer Zündschnur vorgesehen ist, wohingegen im zweiten Endteil eins, zwei, drei oder beliebig mehrere Öffnungen zur Aufnahme einer, zweier, dreier oder mehrerer Zündschnüre vorgesehen sein können, so dass dann eine Verzweigung nach Überzündung von der über die Zufuhröffnung im ersten Endteil zugeführte Zündschnur auf die in der mindestens einen oder mehreren Zufuhröffnungen im zweiten Endteil zugeführten Zündschnüre erfolgt. Grundsätzlich kann bei dem erfindungsgemäßen Verbindungselement vorgesehen sein, dass in der mindestens einen Zündkammer, welche auch als Anzünd- oder Überzündungskammer angesprochen werden kann, zusätzliche Anzündmasse angeordnet ist, womit die Sicherheit und der Erfolg der Anzündung beziehungsweise Überzündung weiter erhöht ist. Insbesondere bei Zuführung mehrerer Zündschnüre über das eine Endteil ist es dabei vorteilhaft, Anzündmasse vorzusehen. Erfindungsgemäß ist In einem Inneren des erfindungsgemäßen Verbindungselementes mindestens ein, gegebenenfalls auch auswechselbares beziehungsweise entfernbares, Haltemittel für mindestens eine definierte der pyrotechnischen Leitungen vorgesehen. Durch dieses Haltemittel wird eine definierte Haltung sowie Zuordnung der einen pyrotechnischen Leitung im Verbindungselement selbst vermittelt. Werden über das eine Haltemittel zwei pyrotechnischen Leitungen definiert zueinander gehalten, kann hierüber auch die Sicherheit der An- beziehungsweise Überzündung erhöht sein. Dabei kann vorgesehen sein, dass für jede pyrotechnische Leitung genau ein Haltemittel vorgesehen ist, es kann Jedoch auch vorgesehen sein, dass für eine pyrotechnische Leitung eins, zwei, drei oder mehrere, insbesondere hintereinander angeordnete Haltemittel vorgesehen sind, beziehungsweise ein Haltemittel für mehrere pyrotechnischen Leitungen vorgesehen ist. Insbesondere können auch die Aufnahmen, insbesondere als Bohrungen in Form von Zufuhröffnungen ausgebildet, in den Endteilen als Haltemittel im Sinne der vorliegenden Erfindung für die pyrotechnischen Leitungen dienen. Erfindungsgemäß ist das Haltemittel aus dem Unterteil und dem Oberteil gebildet. Weiter vorteilhaft ist das Haltemittel wandartig, gegebenenfalls austauschbar beziehungsweise entnehmbar, ausgebildet. Bei einer Bildung des Haltemittels sowohl durch das Ober- und das Unterteil können damit bei einer einteiligen Ausbildung derselben bei Vorsehung einer Gelenkverbindung oder aber einer zweiteiligen Ausbildung, gegebenenfalls auch unter Vorsehung einer Gelenkverbindung, jeweils Teilbereiche der Wandung des Haltemittel am Unterteil und/oder Oberteil angeordnet sein. Es kann dabei jedoch auch vorgesehen sein, dass nur das Unterteil oder aber nur das Oberteil das Haltemittel aufweist, was insbesondere aus produktionstechnischen Gründen, insbesondere bei einer Herstellung des erfindungsgemäßen Verbindungselementes in einem Spritzgussverfahren, vorteilhaft sein mag. Dies gilt auch in dem Fall, in weichem das erste und/oder zweite Endteil das Haltemittel aufweist. Bevorzugt ist das Haltemittel jedoch In einem Inneren des erfindungsgemäßen Verbindungselementes angeordnet. Erfindungsgemäß weist das Haltemittel mindestens eine Durchfuhr zur Aufnahme mindestens einer pyrotechnischen Leitung auf. Wie bereits vorstehend beschrieben, kann wie auch bei dem ersten und/oder zweiten Endteil das Haltemittel eine entsprechende Anzahl von Durchfuhren beziehungsweise Aufnahmen, entsprechend den pyrotechnischen Leitungen und deren Ausbildung, aufweisen. So kann beispielsweise bei Einsatz eines zweiadrigen elektrischen Zünders die beiden Adern jeweils in einer eigenen Durchfuhr und zusätzlich in einem Haltemittel aufgenommen sein. Insbesondere können jedoch ein, zwei oder mehrere Zündschnüre in einer, zwei oder mehreren Durchfuhren im Haltemittel aufgenommen sein. Es kann jedoch auch angedacht sein, bei Vorsehung von zwei, drei oder mehreren Zündschnüren diese gemeinsam in einer im Haltemittel angeordneten Durchfuhr aufzunehmen. Die Durchfuhr ist dabei insbesondere öffnungsartig ausgebildet, und an den Querschnitt der einzuführenden pyrotechnischen Leitungen angepasst. Aber auch andere Ausbildungen sind möglich, insbesondere können auch Aussparungen im Randbereich des Haltemittels o. Ä. als Durchfuhr dienen. Bei einer zweiteiligen Ausbildung des Unterteiles und des Oberteiles oder aber einer einteiligen Ausbildung derselben unter Vorsehung einer Gelenkverbindung, gleich auf welche Art, kann dabei vorgesehen sein, dass die Durchfuhr sowohl von dem Ober- oder Unterteil, aber auch nur von Unterteil oder aber nur von dem Oberteil gebildet ist. Die mindestens eine Durchfuhr ist dabei bevorzugt in einer Wandung des Haltemittels angeordnet, so dass bei einer Anordnung des Haltemittels sowohl im Unterteil als auch im Oberteil beispielsweise einfach halbkreisförmige und entsprechend zugeordnete Ausnehmungen oder Aussparungen in der Wandung des Haltemittels im Unterteil sowie im Oberteil vorgesehen sind, so dass bei Verbindung des Unterteiles mit dem Oberteil beispielsweise eine kreisförmige Durchfuhr gebildet ist. Die Durchfuhr kann dabei jedoch auch jeden anderen Querschnitt aufweisen. Insbesondere kann die Durchfuhr auch Fixierelemente aufweisen, durch welche eine weitere Sicherung des Haltes und Sitzes der pyrotechnischen Leitungen im Verbindungselement sichergestellt ist. Im Übrigen kann das erfindungsgemäße Verbindungselement jegliche Art von Querschnitt aufweisen. Bevorzugt ist dieses im Querschnitt rund ausgebildet, es kann jedoch auch quadratisch oder rechteckig im Querschnitt ausgebildet sein, oder sonst wie drei-, vier- oder mehreckig. Auch eine ellipsenförmige Ausbildung im Querschnitt ist möglich. Vorteilhafterweise weist, wie bereits weiter oben angesprochen, das Unterteil und das Oberteil des erfindungsgemäßen Verbindungselementes eine Gelenkverbindung auf. Die Gelenkverbindung ist dabei vorteilhafterweise an dem ersten oder zweiten Endteil angeordnet. In einer weiter vorteilhaften, alternativen Ausführungsform ist die Gelenkverbindung an einer Längsseite des Unterteils und Oberteiles angeordnet. Durch die Gelenkverbindung, welche lösbar ausgebildet sein kann, ist es vorteilhafterweise ohne Berücksichtigung der Materialeigenschaften für den Nutzer des erfindungsgemäßen Verbindungselementes möglich, die pyrotechnischen Leitungen in das Verbindungselement unter optischer Kontrolle einzulegen und durch Schließung der Verbindung zwischen Unterteil und Oberteil mindestens eine geschlossene Zündkammer herzustellen. Dabei kann der Nutzer in der Zündkammer noch zusätzliche Anzündmasse einbringen. Oberteil und Unterteil des erfindungsgemäße Verbindungselement weisen vorteilhafterweise mindestens eine Rastung zur Verbindung derselben auf. Die Rastung kann auf jede denkbare, aus dem Stand der Technik und dem Fachmann bekannte Weise ausgebildet werden. Bevorzugst erfolgt die Rastverbindung zwischen Unterteil und Oberteil des erfindungsgemäßen Verbindungselementes clipartig. Vorteilhafterweise weist das Unterteil und/oder Oberteil mindestens eine Aufnahme an der Innenwandung und/oder Außenwandung zur Aufnahme mindestens eines Rastelementes auf. Die Aufnahme kann dabei in jeder Art und Weise ausgebildet sein, beispielsweise als linien- oder punktförmige Ausnehmung oder aber in Form eines eckigen, zum Beispiel hakenförmigen, Vorsprunges. Ein eckig ausgebildeter Vorsprung, angeordnet auf der Außenwandung des Unterteiles oder Oberteiles, kann dann in eine an dem Gegenteil, das heißt dem zugeordneten Unter- oder Oberteil, angeordnete und entsprechend ausgebildete Öse eingreifen und hierdurch eine Schließung und damit auch sichere Verbindung zwischen Unter- und Oberteil bewirken. Zur Vermeidung derartiger vorspringender Rastelemente ist jedoch vorteilhafterweise vorgesehen, dass das Rastelement an der Innenwandung des Unterteiles und/oder Oberteiles angeordnet ist. Das Rastelement kann dabei insbesondere in Form einer Nase, im Querschnitt gesehen, ausgebildet sein, und in einer punkt- oder linienförmiger Aufnahme, welche an der Innenwandung des Gegenteiles, das heißt des zugeordneten Oberteiles oder Unterteiles, zur Bildung der Rastverbindung. Die Rastnase selbst kann dabei jede übliche Ausbildung aufweisen, ebenso wie der Querschnitt der vorzugsweise punkt- oder linienförmigen Aufnahme. Unter punktförmiger Aufnahme ist in der vorliegenden Erfindung insbesondere eine solche zu verstehen, welche in der Aufsicht kreis- oder ellipsenförmig ausgebildet ist. Bei Vorsehung einer punktförmigen Aufnahme sind insbesondere mehrere derartige Aufnahmen gleichmäßig über die Innenwandung des Oberteiles und/oder Unterteiles vorgesehen. In einer weiter vorteilhaften Ausführungsform weist das Unterteil und/oder Oberteil eine zur Erzielung der Rastung ausreichende Flexibilität auf. Bevorzugt ist insbesondere das Rastelement flexibel ausgebildet. Weiter vorteilhaft weist das Verbindungselement mindestens ein Sicherungselement für mindestens eine Leitung zur Verhinderung einer axialen Verschiebung derselben auf. Das Sicherungselement ist dabei vorteilhafterweise im Bereich der mindestens einen Aufnahme des ersten und/oder zweiten Endteils und/oder der mindestens einen Durchfuhr des Haltemittels angeordnet. Weiter vorteilhafterweise ist das Sicherungselement elastisch, noch weiter bevorzugt lippenartig ausgebildet. Das Sicherungselement kann beispielsweise an dem gesamten Rand der Durchfuhr oder Öffnungsrand der Aufnahme anliegen, aber auch nur in Teilbereichen derselben. Bei einer vollständigen Anlage an den gesamten Randbereich kann dieses insbesondere trichterförmig sich verjüngend im Querschnitt gesehen in Einfuhrrichtung ausgebildet sein. Wird eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verbindungselementes derart gewählt, dass die Aufnahme als auch die Durchfuhr vom Oberteil und Unterteil selbst gebildet werden und die entsprechenden Teilbereiche symmetrisch ausgebildet sind, so kann von dem Benutzer die pyrotechnische Leitung einfach in die Aufnahme und/oder Durchfuhr von oben eingelegt werden, so dass bei Vorsehung eines wie vorstehend beschriebenen Sicherungselementes hier sogleich nicht nur eine Verschiebung in axialer Richtung verhindert wird, sondern auch sogleich eine zusätzliche feste Haltung und Zuordnung der pyrotechnischen Leitung erfolgt. Eine derartige Haltung ist selbstverständlich auch bei den anderen möglichen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verbindungselementes ermöglicht, insbesondere auch bei einer materialeinheitlich und einteilig ausgebildeten Ausführungsform. Das Sicherungselement selbst kann aber auch auf jede andere Art gebildet sein, soweit durch dieses nach Schließung des Verbindungselementes beziehungsweise Einfuhr der pyrotechnischen Leitungen ein Herausziehen dieser aus dem Verbindungselement zumindest behindert ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist mindestens eine pyrotechnische Leitung in einem Klemmsitz in der mindestens einen Durchfuhr des Halteelementes und/oder in der mindestens einen Aufnahme in dem ersten und/oder zweiten Endteil aufgenommen. Bei Vorsehung eines Klemmsitzes erfolgt eine sichere Fixierung der jeweiligen Leitungen, ohne dass weitergehende Haltemittel notwendigerweise vorzusehen sind. Selbstverständlich können jedoch auch bevorzugt unterschiedlichste Haltemittel miteinander kombiniert werden. Erfindungsgemäß weist das Halteelement und/oder das erste und/oder zweite Endteil mindestens ein Fixiermittel für die mindestens eine Leitung auf. Vorzugsweise ist das Fixiermittel als Vorsprung der mindestens einen Durchfuhr des Haltemittels und/oder der mindestens einen Aufnahme des ersten und/oder zweiten Endteiles angeordnet. Das Fixiermittel ist dabei vorteilhafterweise zackenartig, das heißt insbesondere dreieckig im Querschnitt gesehen ausgebildet. Erfindungsgemäß greift das Fixiermittel zumindest teilweise in das Material der mindestens einen Leitung ein. Dies ist insbesondere bei Einlage von mindestens einer oder zwei Zündschnüren in das erfindungsgemäße Verbindungselement vorteilhaft. Das Fixiermittel kann insbesondere im gesamten Öffnungsrandbereich der Durchfuhr beziehungsweise der Aufnahmen angeordnet sein, jedoch auch nur in Teilbereichen desselben. Es kann insbesondere auch zusätzlich zu einem Sicherungselement dort vorgesehen sein. Letztendlich wird mit dem erfindungsgemäßen Verbindungselement eine feste Anordnung und Zuordnung der pyrotechnischen Leitungen zueinander durch unterschiedlichste Mittel sicher gestellt. So kann bereits durch die Aufnahmen in dem ersten und/oder zweiten Endteil selbst eine ausreichende Zuordnung der pyrotechnischen Leitungen zueinander erfolgen, vor allem bevorzugt dann, wenn diese einen Klemmsitz für die pyrotechnischen Leitungen zur Verfügung stellen, was insbesondere durch Vorsehung entsprechend verkleinerter Querschnitte im Hinblick zu dem Querschnitt der aufzunehmenden pyrotechnischen Leitungen erzielbar ist. Des Weiteren wird durch mindestens ein Haltemittel eine zusätzliche Zuordnung und Fixierung der pyrotechnischen Leitungen sichergestellt. Auch das Haltemittel kann hier wiederum einen Klemmsitz für die zu haltenden pyrotechnischen Leitungen aufweisen. Schließlich können zusätzliche Sicherungselemente und/oder Fixiermittel, angeordnet am Haltemittel und/oder dem ersten und/oder dem zweiten Endteil einer weitergehende Festlegung der Anordnung der pyrotechnischen Leitungen vermitteln. Auch kann durch die Vorsehung von mehr als nur einem Halteelement eine zusätzliche Orientierung und Fixierung den pyrotechnischen Leitungen mitgegeben werden. Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung eine Feuerwerkskörperanordnung mit mindestens einem, bevorzugt mehreren einzelnen und/oder zu mindestens einer Gruppe zusammengefassten Feuerwerkskörpern und mit dem Feuerwerkskörper beziehungsweise Gruppe von Feuerwerkskörper zugeordneten Zündschnüren, wobei die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperanordnung mindestens ein erfindungsgemäßes Verbindungselement aufweist. Bevorzugt ist das Verbindungselement dabei zwischen zwei Feuerwerkskörpern und/oder Gruppen von Feuerwerkskörpern, das heißt insbesondere Batteriefeuerwerkskörper, angeordnet, des Weiteren jedoch bevorzugt auch im Bereich der Anzündung, um über einen elektrischen Zünder die Feuerwerkskörper beziehungsweise Gruppen von Feuerwerkskörpern sicher abbrennen zu können. Diese und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht auf die in den Figuren gezeigten Merkmalskombinationen beschränkt ist. Vielmehr sind die jeweils in der Beschreibung einschließlich der Figurenbeschreibung offenbarten Merkmale mit denjenigen in den Figuren angegebenen Merkmalen kombinierbar, insbesondere sei darauf hingewiesen, dass die in den Patentansprüchen aufgenommenen Bezugszeichen in keiner Weise den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung beschränken sollen, sondern lediglich auf die in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele verweisen. Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass in den Figuren ein erfindungsgemäßes Verbindungselement 10 stets mit zwei Zündkammern 20.1 und 20.2 gezeigt ist, und zur Verdeutlichung schematisch noch eine dritte Zündkammer 20.3 vorgesehen ist, jedoch können auch noch mehrere oder auch nur eine Zündkammer hintereinander oder nebeneinander angeordnet sein, beziehungsweise auch mehrere als ein oder zwei Halteelemente 32.1 und 32.2 vorgesehen sein. Die Haltelemente 32.1 und 32.2. können dabei insbesondere auch mehr als eine Durchfuhr 34.1 beziehungsweise 34.2 aufweisen. In dem Falle, in welchem das Verbindungselement 10 zweikammerig ausgebildet ist, entspricht das zweite Halteelement 32.2 einem zweiten Endteil 28, und die zweite Durchfuhr 34.2 einer Zuführöffnung 24 im zweiten Endteil 28. Zur Verdeutlichung ist dies in den Die Verbindung des Oberteiles 18 mit dem Unterteil 16 ist dabei Die Rastung 42 ist dabei derart ausgebildet, dass die Innenwandung des Oberteiles 18 eine linienförmige Ausnehmung 44 aufweist, welche über eine Teillänge oder aber auch die gesamte Länge des Verbindungselementes 10 angeordnet sein kann. In die Ausnehmung 44 ist eine auf der Innenwandung 46 des Unterteils 16 angeordnete Rastnase 48 eingreifbar. Die Rastnase 48 kann dabei ebenfalls über die gesamte Länge des Verbindungselementes 10 ausgebildet sein, jedoch auch nur in Teilbereichen angeordnet sein, so dass beispielsweise pro Zündkammer 20 jeweils ein bis vier Rastnasen 48 vorgesehen sind. Die Rastnasen 48 sind dabei bevorzugt elastisch ausgebildet, so dass durch Aufbringung eines Drucks von außen und/oder aber Abhebung des Oberteiles 18 eine Lösung der Rastung 42 des Verbindungselementes 10 ermöglicht ist. Das Verbindungselement 10 ist dabei vorzugsweise aus einem Kunststoff gebildet, und ist insbesondere im Bereich der Rastung mit einer gewissen Elastizität versehen. Durch die vorliegende Erfindung wird somit ein Verbindungselement als auch eine Feuerwerkskörperanordnung zur Verfügung gestellt, welche es dem Nutzer ermöglicht, einfach und sicher Feuerwerkskörper beziehungsweise Gruppen von Feuerwerkskörpern miteinander zu verbinden beziehungsweise deren Anzündung insbesondere über elektrische Anzünder zur möglichen, und zwar sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich. Das erfindungsgemäße Verbindungselement ist damit zur Anwendung für kleine und große Feuerwerke ideal geeignet. |