Schutzkappe

申请号 EP93101492.2 申请日 1993-01-31 公开(公告)号 EP0554816B1 公开(公告)日 1996-05-08
申请人 ALBERT EGER GmbH & Co.; 发明人 Wahl, Gebhard;
摘要
权利要求 Feuerwerkskörperschutzkappe aus einer länglichen, innen hohlen, einseitig geschlossenen Hülse (1) aus einem biologisch abbaubaren oder verrottbaren Material, die aus mehreren miteinander verklebten Papierbahnen gewickelt ist, wobei der Klebstoff biologisch abbaubar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die geschlossene Seite der Hülse (1) verpreßt oder mit einem Verschlußstopfen (2) oder einem Kümpel (4) aus biologisch abbaubarem oder verrottbarem Material verschlossen ist.
Feuerwerkskörperschutzkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das biologisch abbaubare oder verrottbare Material Papier, Altpapier, Pappe, Karton, Vliesstoff, Zellstoff ist.Feuerwerkskörperschutzkappe nach mindestens einem der Ansprüche 1 oder 2, gekennzeichnet durch ein an der Schutzkappe angebrachtes Halteelement zur Befestigung der Schutzkappe an einem Trägerelement.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Feuerwerkskörperschutzkappe aus einer länglichen, innen hohlen, einseitig geschlossenen Hülse aus einem biologisch abbaubaren oder verrottbaren Material, die aus mehreren miteinander verklebten Papierbahnen gewickelt ist, wobei der Klebstoff biologisch abbaubar ist.

Eine solche Feuerwerkskörperschutzkappe ist bekannt aus DE-U-89 10 298.

Derartige Schutzkappen sollen ein Naßwerden feuchtigkeitsempfindlicher Stoffe in Feuerwerkskörpern verhindern und dienen insbesondere der Umhüllung der Lunte und deren Protektion.

Früher wurden derartige Schutzkappen für Feuerwerkskörper aus Metall oder Kunststoffen hergestellt und konnten, nachdem sie nicht mehr benötigt wurden, sehr schlecht oder gar nicht entsorgt werden. Feuerwerkskörper werden auf freiem Gelände gezündet und landen an einem nicht vorhersehbaren Ort, so daß ein Wegräumen der Überbleibsel fast unmöglich ist. Demgegenüber stellen die in der DE-U-89 10 298 beschriebenen Aufsatzhülsen für Feuerwerksraketen bereits eine wesentliche Verbesserung dar, da sie aus einem biologisch abbaubarem oder verrottbarem Material hergestellt und deshalb leicht zu entsorgen sind. Wird die Schutzkappe auf einer Mülldeponie entsorgt, so bewirkt das biologisch abbaubare oder verrottbare Material einen schnellen Zerfall der Schutzkappe in seine Bestandteile. Außerdem kann unter Umständen das Material der Schutzkappe wiederverwertet werden.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung gemäß dem neuen Hauptanspruch ist es demgegenüber, eine Feuerwerkskörperschutzkappe der eingangs beschriebenen Art vorzustellen, die einerseits erhöhten Umweltschutzanforderungen gerecht wird, indem sie vollständig aus einem biologisch abbaubarem oder verrottbarem Material hergestellt ist, andererseits aber auch ein verbessertes Resultat bei der Anwendung auf Feuerwerkskörpern hervorruft.

Diese Aufgabe wird durch die Erfindung dadurch gelöst, daß die geschlossene Seite der Hülse verpreßt oder mit einem Verschlußstopfen oder einem Kümpel aus biologisch abbaubarem oder verrottbarem Material verschlossen ist.

Durch die Verpreßung der geschlossenen Seite der Hülse durch den Verschluß mit einem absprengbaren Verschlußstopfen oder mit einem Kümpel aus biologisch abbaubarem oder verrottbarem Material wird dieses Ziel erreicht.

Bei der erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperschutzkappe kann die Hülse einseitig mit einem Kümpel aus biologisch abbaubarem oder verrottbarem Material luftdicht verschlossen sein. Hierbei wird der Kümpel von außen auf die Hülse aufgesetzt oder innen in die Hülse eingesetzt. Der Kümpel kann verschiedene Formen haben, je nach Einsatzgebiet der Schutzkappe. Der Verschluß oder der Kümpel kann zum Beispiel eine einfache Scheibe sein; er kann zylindrisch oder U-förmig sein, er kann einen halbkugelförmigen, zylindrischen oder kegelförmigen aus der Hülse hinausragenden Überhang haben, oder er kann bündig mit der Hülse abschließen. Eine derart einseitig verschlossene Schutzkappe hat den Vorteil, daß der Schutzgegenstand vor Austrocknung, Verschmutzung, Feuchtigkeit und Beschädigung optimal geschützt wird.

Eine aus biologisch abbaubarem oder verrottbarem Material, wie zum Beispiel Papier, Pappe, Karton, Altpapier, Vliesstoff, Pappmaché, Zellstoffprodukte, verrottbare, organische Stoffe oder dergleichen hergestellte erfindungsgemäße Feuerwerkskörperschutzkappe kann in einfacher Weise wiederverwertet werden, analog zu den bekannten Verfahren der Papierwiederverwertung.

Eine aus Papier- oder Zellstoffprodukten hergestellte Schutzkappe kann vorteilhafterweise zum gewöhnlichen Altpapier gegeben werden und somit in einfacher Weise in den bereits existierenden Recycelkreislauf von Papier gegeben werden, was eine deutliche Entlastung des Müllberges zur Folge hätte und einen positiven Beitrag zum Unweltschutz darstellt.

Als biologisch abbaubares oder verrottbares Material für die Schutzkappe ist insbesondere auch ein Gelatinematerial, oder ein aus pflanzlichen Rohstoffen, wie aus Mais, aus Kartoffeln oder anderen pflanzlichen Stärkelieferanten gewonnenes Stärkematerial, gegebenenfalls mit einer Beimengung von Zusatzstoffen, die aus der konventionellen Nahrungsmittelverpackung stammen, beispielsweise Polyethylen sowie ein aus Harnstoff bestehendes Material verwendbar.

Die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperschutzkappe kann beispielsweise aus Pappmaché gefertigt werden. Hierzu werden kleine Papierschnitzel oder Papierspäne mit einem Bindemittel vermengt und anschließend in die gewünschte Form gepreßt. Die Verwendung von Pappmaché mit organischem Bindemittel zur Herstellung von Schutzkappen hat den großen Vorteil, daß somit biologisch abbaubare und leicht verrottbare Schutzkappen entstehen.

Alternativ kann die erfindungsgemäße Feuerwerkskörperschutzkappe aus einem biologisch abbaubaren organischen Stoff derart gefertigt werden, daß sie mit entsprechendem Bindemittel in die gewünschte Form gespritzt wird. Die Verwendung eines derartigen Stoffes ermöglicht die Herstellung aller möglichen Formen von Schutzkappen und hat den großen Vorteil, daß biologisch abbaubare und leicht verrottbare Feuerwerkskörperschutzkappen entstehen, die die Lunte vor Feuchtigkeit und Beschädigung zu schützen.

In speziellen Anwendungsgebieten ist es auch möglich, eine erfindungsgemäße Feuerwerkskörperschutzkappe mit einem Halteklip zur Befestigung der Schutzkappe an einem Trägerelement auszustatten.

Weitere Einzelheiten oder Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäß ausgebildeten Schutzkappe dargestellt sind. In den Zeichnungen zeigen:

Fig. 1a
eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperschutzkappe, die einseitig mit einem Verschluß versehen ist, im Längsschnitt;

Fig. 1b
eine weitere Feuerwerkskörperschutzkappe die einseitig mit einem anderen Verschluß versehen ist;

Fig. 1c
eine weitere Feuerwerkskörperschutzkappe, die einseitig mit einem weiteren Verschluß versehen ist;

Fig. 2a
eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperschutzkappe, wobei ein Ende der Schutzkappe mit einem Kümpel verschlossen ist;

Fig. 2b
die Feuerwerkskörperschutzkappe aus Figur 2a mit einem anders angeordneten Kümpel;

Fig. 2c
eine weitere Feuerwerkskörperschutzkappe mit einem außen aufgesetzten Kümpel;

Fig. 2d
eine einseitig umgebördelte Feuerwerkskörperschutzkappe mit einer innen eingesetzten Bodenscheibe;

Fig. 2e
eine weitere einseitig umgebördelte Feuerwerkskörperschutzkappe mit einem innen eingesetzten Kümpel;

Fig. 3a
eine andere erfindungsgemäße Feuerwerkskörperschutzkappe mit einseitig zusammengepreßtem, luftdicht verschlossenem Ende; und

Fig. 3b
die Feuerwerkskörperschutzkappe aus Figur 3a in einer Ansicht gemäß Pfeil A.

Die in der Zeichnung dargestellte, innen hohle Hülse 1 ist aus einem biologisch leicht abbaubarem oder verrottbarem Material hergestellt. Hierzu können beispielsweise Materialien, wie Pappe, Karton, Vliesstoff, Pappmaché oder Papier verwendet werden, wobei als Ausgangsmaterial Zellulose, Zellstoff und vorzugsweise Altpapier verwendet wird. Weitere Materialien, die leicht biologisch abbaubar oder verrottbar sind können aus Pflanzen, wie Kartoffeln, Mais etc. gewonnene Stärke gegebenenfalls mit einer Beimengung von aus der konventionellen Nahrungsmittelverpackungsindustrie stammenden Zusatzstoffen enthalten oder aus Harnstoff oder Gelatine bestehen.

Die Hülse 1 wird beim Ausführungsbeispiel aus Pappe aus mehreren miteinander verklebten Papierschichten gewickelt, sie kann aber auch aus Pappmaché oder verrottbarem Stoff gepreßt bzw. gegossen sein. Ein biologisch sehr leicht abbaubares oder verrottbares Pappmaché entsteht durch Verwendung von Altpapierspänen, die mit einem Bindemittel vermengt werden. Ein derart hergestelltes Pappmaché kann in flüssigem Zustand in einfacher Weise in jede beliebige Form gepreßt werden, so daß nach Erstarren des Pappmachés oder des verrottbaren, organischen Stoffs eine sehr leicht biologisch abbaubare oder verrottbare Schutzkappe zur Verfügung steht.

Die Hülse 1 kann in verschiedenen Ausführungsformen gefertigt werden, wobei der Querschnitt rund, oval oder vieleckig sein kann und die Hülse 1 eine zylindrische, kegelige oder nach innen und außen abgesetzte Form haben kann.

In den Figuren 1a bis 1c sind Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperschutzkappe gezeigt, die einen Verschlußstopfen 2 aus einem Material haben, das nicht verrottbar oder biologisch abbaubar sein muß, wenn der Verschlußstopfen 2 nur formschlüssig eingesetzt und vor der Entsorgung abziehbar ist. Diese Verschlüsse 2 können bündig mit der Hülse 1 enden, wie in Figur 1c oder über das Hülsenende hinausstehen, wie in den Figuren 1a und 1b. Der über das Hülsenende hinausstehende Teil des Verschlusses 2 kann zylindrisch, kegelförmig, halbkugelförmig sein, oder eine beliebige andere Form annehmen.

In den Figuren 2a bis 2e werden weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperschutzkappe gezeigt, bei denen ein Kümpel 4 aus biologisch abbaubarem und verrottbarem Material an einem Ende der Hülse 1 angeordnet ist. Der Kümpel 4 verschließt dieses Ende der Schutzkappe luftdicht und kann innen in die Hülse 1 eingesetzt und verklebt werden, wie in den Figuren 2a und 2b oder von außen auf das Hülsenende aufgesetzt werden, wie Figur 2c zeigt. Ist die Hülse 1 an einer Seite umgebördelt, so wird der Kümpel 4 oder die Bodenscheibe 6 von innen in die Hülse 1 eingesetzt um das umgebördelte Ende der Hülse 1 luftdicht zu verschließen, wie in den Figuren 2d und 2e gezeigt.

Die Figuren 3a und 3b zeigen eine Feuerwerkskörperschutzkappe, bei der ein Ende 5 luftdicht verpreßt ist.

Von den vorgeschlagenen biologisch abbaubaren oder verrottbaren Materialien eignen sich Pappe, Karton, Vliesstoff, Papier oder Zellstoff gegebenenfalls aus Altpapier insbesondere für die Herstellung der Schutzkappe im Wickel- oder Pressverfahren.

Dagegen lassen sich die aus Mais oder Kartoffelstärke gewonnenen Materialien im herkömmlichen Spritzguß- oder Extrusionsverfahren zur Herstellung der Feuerwerkskörperschutzkappe verarbeiten. Die aus Harnstoff bestehenden Materialien lassen sich zur Herstellung der erfindungsgemäßen Feuerwerkskörperschutzkappe auch im Tiefzieh- oder Preßverfahren verarbeiten.

QQ群二维码
意见反馈