VORRICHTUNG UND VERFAHREN ZUM STARTEN EINES UNTERWASSERLAUFKÖRPERS

申请号 EP10715813.1 申请日 2010-04-22 公开(公告)号 EP2425200B1 公开(公告)日 2016-05-11
申请人 ATLAS ELEKTRONIK GmbH; 发明人 BRENNER, Axel; BARTHOLOMÄUS, Ralf; BÜNSCH, Wolfgang; HUCKFELDT, Sönke; FUHRMANN, Dirk;
摘要
权利要求 Startvorrichtung zum Starten eines Unterwasserlaufkörpers (4, 5)
mit einem landseitigen Trägersystem zum Transport des Unterwasserlaufkörpers (4, 5) und einem Verbringungssystem (8) zum landgestützten Verbringen des Unterwasserlaufkörpers (4, 5) in ein Küstengewässer (25, 28), wobei
das Trägersystem (2) landseitig verfahrbar ist und das Verbringungssystem (8) aufweist und das Verbringungssystem einen aus dem Trägersystem ausfahrbaren Ausleger (8), eine Laufkatze (9) und
ein Seil (23) aufweist, wobei die Laufkatze (9) an dem Ausleger (8) verfahrbar ist und das Seil (23) an einem ersten seiner beiden Enden mittelbar oder unmittelbar mitdem Unterwasserlaufkörper (4, 5) verbindbar und über die Laufkatze (9) geführt ist und mit seinem zweiten Ende mit einem Antrieb in Verbindung steht, mittels dem bei ausgefahrenem Ausleger (8) und an eine äußere Endposition am Ausleger (8) verfahrene Laufkatze (9) der Unterwasserlaufkörper (4, 5) zu Wasser gelassen werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass
das Verbringungssystem (8) einen Käfig (7) oder einen rohrartigen Behälter zur Aufnahme des Unterwasserlaufkörpers (4. 5) aufweist, wobei das erste Ende des Seils (23) mit dem Käfig (7) verbindbar ist oder der rohrartige Behälter mehr als eine Öffnung aufweist, und der
Käfig (7) oder rohrartige Behälter in das Küstengewässer (25, 28) senkrecht absenkbar ist,
wobei aus diesem Käfig (7) oder rohrartigen Behälter heraus der Unterwasserlaufkörper (4, 5) aus einer stationären, ruhigen Horizontalposition startbar ist.
Startvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Trägersystem eine optisch täuschende Tarneinrichtung, insbesondere eine optische Dünennachbildung, Wüstensandnachbildung, Felsnachbildung oder Camouflageabdeckung, aufweist.
Startvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Verbringungssystem modular ausgebildet ist und eine Mehrzahl von Modulen aufweist, die untereinander lösbar und zueinander wiederverbindbar sind.
Startvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass bei einer Ausbildung des Verbringungssystem mit Ausleger (8), wobei das Trägersystem ein Container ist, der Ausleger (8)
als Teleskopausleger mit mehren Teleskopsegmenten ausgebildet ist und der Container (2) ein Gegengewicht aufweist, welches im Bereich desjenigen Endes des Containers (2) angeordnet ist, das einer, ggf. verschließbaren, insbesondere heckseitigen, Öffnung (6) zum Ausfahren des Auslegers (8) gegenüber liegt.
Startvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Verbringungssystem einen Käfig (7) zur Aufnahme des Unterwasserlaufkörpers aufweist, wobei der Käfig (7) mittels eines Antriebs um eine im Bereich der Containeröffnung (6) angebrachte Schwenkachse in einer Vertikalebene schwenkbar ist.
Startvorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Käfig (7) Befestigungsmittel zum Befestigen einer Kassette, welche eine Nachrichtenleitung aufweist, die die Startvorrichtung (1,1') und den Unterwasserlaufkörper (4, 5) verbindet, wobei die Kassette insbesondere eine Spule aufweist, auf die die Nachrichtenleitung aufgewickelt ist, sowie einen Schutzschlauch zum Führen der Nachrichtenleitung mit einer Länge, die einem Mehrfachen der Länge des Käfigs (7) entspricht.
Startvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Container (2) einen mit wenigstens einem Arbeitsplatz (15, 16) ausgestatteten Kontrollraum (10) aufweist, der Einrichtungen zum Starten und Steuern des Unterwasserlaufkörpers (4, 5) aufweist, wobei der Kontrollraum (10) insbesondere von dem den Unterwasserlaufkörper (4, 5) aufnehmenden Raum (12) durch eine Trennwand (11) getrennt ist, die im Bereich des Unterwasserlaufkörpers (4. 5) einen Vorsprung (14) in Richtung des Kontrollraums (10) aufweist.
Startvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass das Trägersystema) ein Container (2),b) ein Fahrzeug,c) ein Fahrzeug mit einem Container (2), insbesondere ein Sattelzug,d) ein Fahrzeug mit verschließbarer oder offener Ladefläche mit oder ohne Abdeckung, insbesondere einer Plane,e) ein Fahrzeug mit einem oder mehreren verbundenen Anhängern mit Containern (2) oder ohne Container (2), insbesondere ein Lastzug, oderf) ein Schienenfahrzeugist.
Fahrzeug, dadurch gekennzeichnet dass es eine Startvorrichtung nach Anspruch 1 aufweistVerfahren zum Starten eines Unterwasserlaufkörpers (4, 5) mittels einer Startvorrichtung (1,1') nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder mittels eines Fahrzeuges nach Anspruch 9, wobei der Unterwasserlaufkörper (4, 5) in einem landseitigen Trägersystem (2) zu einer Startposition transportiert und mittels eines Verbringungssystems (8) landgestützt aus diesem Trägersystem (2) in ein Küstengewässer (25, 28) verbracht und dort von der Startposition aus gestartet wird, wobei das Trägersystem (2) ein Container ist, das Verbringungssystem (8) aufweist und landseitig zur Startposition verfahren wird und das Verbringungssystem (8) einen Käfig (7) oder einen rohrartigen
Behälter aufweist, in dem der Unterwasserlaufkörper (4, 5) aufgenommen ist, der Unterwasserlaufkörper (4, 5) mittelbar oder unmittelbar mittels eines über eine auf einem ausfahrbaren Ausleger (8) verfahrbare Laufkatze (9) geführten Seils (23) aus dem Container (2) herausgefahren wird,
der Unterwasserlaufkörper (4, 5) in dem Käfig (7) oder in dem rohrartigen Behälter in das Küstengewässer (25, 28) senkrecht abgelassen wird und aus dem heraus der Unterwasserlaufkörper (4, 5) gestartet wird.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Startvorrichtung zum Starten eines Unterwasserlaufkörpers sowie ein entsprechendes Verfahren, bei dem mittels einer derartigen Startvorrichtung ein Unterwasserlaufkörper gestartet wird.

Herkömmlicherweise werden Unterwasserlaufkörper von Über- oder Unterwasserfahrzeugen aus gestartet. Die dazu erforderlichen Wasserfahrzeuge und deren Unterhaltung sind jedoch überaus kostspielig.

Die US 5,253,605 A offenbart eine Startvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, Unterwasserlaufkörper signifikant kostengünstiger zu starten.

Die Erfindung löst dieses Problem mittels einer Startvorrichtung nach Anspruch 1 zum Starten eines Unterwasserlaufkörpers, die ein landseitiges, insbesondere landseitig verfahrbares, Trägersystem zum Transport des Unterwasserlaufkörpers und ein Verbringungssystem zum landgestützten Verbringen des Unterwasserlaufkörpers in ein Küstengewässer aufweist, wobei das Trägersystem das Verbringungssystem umfasst.

Ferner löst die Erfindung dieses Problem mittels eines Verfahrens nach Anspruch 10 zum Starten eines Unterwasserlaufkörpers mit einer derartigen Startvorrichtung, wobei der Unterwasserlaufkörper in einem landseitigen, insbesondere landseitig verfahrbaren, Trägersystem zu einer Startposition transportiert und mittels eines Verbringungssystems landgestützt aus dem Trägersystem in ein Küstengewässer verbracht und dort von der Startvorrichtung aus gestartet wird.

Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Unterwasserlaufkörper nicht notwendigerweise von einer seegestützten Plattform aus gestartet werden müssen, sondern dass dies auch mittels eines landgestützten Systems möglich ist. Hierzu sieht die Erfindung ein landgestütztes Verbringungssystem vor, mittels dem direkt von Land aus Unterwasserlaufkörper ins Wasser verbracht und dort gestartet werden können. Auf diese Weise sind seegestützte Plattformen entbehrlich, so dass auf die Verwendung kostspieliger Über- oder Unterwasserfahrzeuge verzichtet werden kann.

Insgesamt ermöglicht die Erfindung somit ein signifikant kostengünstigeres System zum Starten von Unterwasserlaufkörpern, das überdies aufgrund seiner Mobilität sehr flexibel einsetzbar ist.

Bei einer besonderen Ausführungsform ist das Trägersystem ein Container, insbesondere ein landseitig verfahrbarer Container. Bei einer weiteren Ausführungsform ist das Trägersystem ein Fahrzeug mit einem Container, insbesondere ein Sattelzug.

Die erfindungsgemäße Startvorrichtung sieht daher ein Trägersystem vor, das vorzugsweise ein Trailer zum Transport des Containers ist. Alternativ kann der Container jedoch fest mit einem Fahrgestell verbunden sein.

Vorteilhafterweise ist der Container ein vierzig Fuß Container mit in der Handelsschifffahrt üblichen Abmessungen. Derartige Container weisen eine Länge von 12,19 m, eine Breite von 2,44 m und eine Höhe von 2,60 m auf. Vorzugsweise ist der Container daher gemäß ISO 668 ausgebildet. Dies ist vorteilhaft, da ein derartiger Container mit üblichen Verladeeinrichtungen auf Schiffen oder auf Lastkraftwagen und Trailer zur Aufnahme derartiger Standardcontainer verladen werden kann. Dies erleichtert die Handhabung derartiger Container und verringert die bei der Herstellung und Verwendung anfallenden Kosten.

Eine besondere Ausführungsform des Containers ist ein Gefahrengutcontainer, insbesondere ein modifizierter Tank zum Transport von Flüssigkeiten. Hierdurch ist der Transport der Unterwasserlaufkörper als Gefahrengut deklariert, jedoch aufgrund der Hülle des Containers nicht als Unterwasserlaufkörpertransport erkennbar. Darüber hinaus sind dank der erhöhten sicherheitstechnischen Anforderung an Gefahrengutcontainer die Untennrasserlaufkörper geschützt transportierbar und bei Unfällen besonders gesichert.

Bei einer weiteren Ausführungsform ist das Trägersystem ein Fahrzeug, insbesondere ein Fahrzeug, das derart ausgebildet ist, um Lasten zu transportieren, insbesondere ein Fahrzeug mit verschließbarer oder offener Ladefläche mit oder ohne Abdeckung, insbesondere einer Plane. Das Trägersystem ist somit vorteilhafterweise ein Kleinlaster, Kleintransporter, Kastenwagen, Lieferwagen oder Pritschenwagen.

Eine weitere spezielle Ausführungsform des Trägersystems ist ein Fahrzeug mit einem oder mehreren verbundenen Anhängern mit oder ohne Containem, insbesondere ein Lastzug, ein zwei- oder mehrachsiger Sattelzug, ein drei- oder mehrachsiger Sattelanhänger oder mehrachsiger Gliederzug. Derartige Fahrzeuge sind insbesondere Hängerzüge, EuroCombi oder Road-Trains. Die Anhänger weisen ungelenkte Achsen bzw. alternativ ein oder mehr gelenkte Achsen auf. Dies ist vorteilhaft, da mehrere Unterwasserlaufkörper gleichzeitig transportiert werden können und die Last durch das Gewicht der Unterwasserlaufkörper je Achse reduzierbar ist.

Eine alternative Ausführungsform des Trägersystems ist ein Schienenfahrzeug mit einem oder mehreren Waggons, insbesondere ein Eisenbahnwagen als Güterwagen oder Reisezugwagen, mit oder ohne eigenen Antrieb. Auf diese Weise sind auch Orte an Küstengewässern mit Schienenverkehr erreichbar. Vorteilhafterweise werden hierdurch die Transportkosten gesenkt, falls Schienen im Bereich von Küstengewässern bereits verlegt sind, wie es beispielsweise bei Hafenanlagen der Fall ist.

Diese Ausführungsformen des Trägersystems sind insbesondere deshalb vorteilhaft, da je nach Größe, Gewicht und Anzahl der Verbringungssysteme und/oder des/der Unterwasserlaufkörper ein entsprechend dimensioniertes Trägersystem auswählbar ist, um die anfallenden Kosten zu minimieren.

Bevorzugt weist das Trägersystem eine optisch täuschende Tarneinrichtung, insbesondere eine optische Dünennachbildung, Felsnachbildung oder Camouflageabdeckung, beispielsweise ein Tarnzelt oder eine Wüstensand-Tarneinrichtung, auf. Vorteilhafterweise umfasst die optische Täuschung die Nachbildung von natürlich gegebenen geografischen Eigenschaften, insbesondere Dünen, Felsen oder Hügel. Die Oberflächenstruktur der Nachbildung ist vorteilhafterweise mit typischen Gegenständen der Startumgebung wie z.B. Pflanzen oder Gestein, insbesondere Gras, Sträucher oder Sand, erweiterbar.

Vorzugsweise weist die Tarneinrichtung Farbe und/oder Muster der Startumgebung auf. Unter "Startumgebung" ist die Umgebung in der das Trägersystem sich zum Starten eines des Unterwasserlaufskörpers befindet, zu verstehen. Diese Ausführungsformen sind insbesondere deshalb vorteilhaft, da die Erkennungs- und somit auch die Ortungswahrscheinlichkeit der Trägersysteme sinkt.

Das Verbringungssystem weist erfindungsgemäß einen an bzw. aus dem Trägersystem ausfahrbaren Ausleger, eine Laufkatze und ein Seil auf, wobei die Laufkatze an dem Ausleger verfahrbar ist und das Seil an einem ersten seiner beiden Enden mittelbar oder unmittelbar mit dem Unterwasserlaufkörper verbindbar und über die Laufkatze geführt ist und mit seinem zweiten Ende mit einem Antrieb in Verbindung steht, mittels dem bei ausgefahrenem Ausleger und an eine äußere Endposition am Ausleger verfahrene Laufkatze der Unterwasserlaufkörper zu Wasser gelassen werden kann. Der Unterwasserlaufkörper kann somit mit Hilfe der Laufkatze und dem verfahrbaren Ausleger aus dem Trägersystem herausgefahren und über dem Gewässer im Wesentlichen senkrecht ins Wasser gelassen und dann gestartet werden.

Diese Ausführungsform ist insbesondere deshalb vorteilhaft, da ein kontrolliertes Verbringen des Unterwasserlaufkörpers ins Wasser auch bei flachen Gewässern gewährleistet ist. Der Unterwasserlaufkörper kann selbst bei geringer Wassertiefe gestartet werden, da er aus einer stationären, ruhigen Horizontalposition heraus beschleunigt werden kann. Dies wird ermöglicht durch das im Wesentlichen senkrechte, an einem Seil geführte Herablassen des Unterwasserlaufkörpers in eine vorbestimmte Wassertiefe.

In der erfindungsgemäßen Ausführungsform weist das Verbringungssystem einen Käfig zur Aufnahme des Unterwasserlaufkörpers auf, wobei das erste Ende des Seils mit dem Käfig verbindbar ist. Dank eines derartigen Käfigs benötigt der Unterwasserlaufkörper keine Ausklinkeinrichtung, um ihn vom Seil zu trennen, was bei einer alternativen unmittelbaren Befestigung des Seils am Unterwasserlaufkörper erforderlich wäre. Dies würde jedoch zunächst zu einem Absinken und somit zu einer vertikal gerichteten Beschleunigung des Unterwasserlaufkörpers führen. Dank des Käfigs kann jedoch der Unterwasserlaufkörper horizontal aus dem Käfig heraus beschleunigt werden.

Die Ausbildung als Käfig, d.h. mit nur wenigen Streben, welche den Unterwasserlaufkörper umgeben, ist insbesondere deshalb vorteilhaft, da beim Wassern des Unterwasserlaufkörpers keine Luft verdrängt werden muss, wie dies beispielsweise bei einem rohrartigen Behälter der Fall wäre. Darüber hinaus entsteht im Wesentlichen beim Starten des Unterwasserlaufkörpers auch kein Rückstoß am Käfig, der zu unkontrollierbaren Bewegungen des Käfigs führen würde und somit einen horizontalen Start des Unterwasserlaufkörpers erschweren würde. Die Verwendung eines Käfigs ist daher auch vorteilhaft im Hinblick auf die notwendige Wassertiefe. Würde nämlich ein Unterwasserlaufkörper mit laufendem Propeller zunächst aufgrund einer Neigung eine dynamische Tauchfahrt aufnehmen, wäre eine substanziell tiefere Wassertiefe zum Starten erforderlich. Dank der mittels des Käfigs unterstützten horizontalen Startausrichtung des Unterwasserlaufkörpers sind jedoch auch geringe Wassertiefen ausreichend, um den Unterwasserlaufkörper zu starten.

Alternativ zum Käfig ist ein rohrartiger Behälter vorgesehen, insbesondere eine Röhre, mit mindestens einer Öffnung. Auf diese Weise ist die Kräfteverteilung beim Aufliegen des Unterwasserlaufkörpers nicht nur auf einzelne Streben des Käfigs beschränkt, sondern auf die gesamte aufliegende Fläche des rohrartigen Behälters verteilt. Bei einer speziellen Ausführungsform hat der rohrartige Behälter nur eine Öffnung, die sich in Auslaufrichtung des Unterwasserlaufkörpers befindet und mindestens den Durchmesser des Unterwasserlaufkörpers aufweist. Dadurch wird ein Rückstoß beim Starten des Unterwasserlaufkörpers durch den Behälter erzwungen. Dies ist vorteilhaft, da der Unterwasserlaufkörper somit beim Starten einen größeren Vortrieb erhält. Vorteilhafterweise wird ein derartiger rohrartiger Behälter nach seiner Verbringung ins Wasser durch Seile mittels Klemmgeräten, insbesondere Haken oder Keilen, fixiert, so dass den Kräften des Rückstosses entgegengewirkt wird. Die Klemmgeräte sind in Richtung der Öffnung des Behälters an mindestens zwei einander gegenüberliegenden, relativ zur Längsachse des Behälters liegenden Stellen angebracht. Dies erleichtert das kontrollierte Starten des Unterwasserlaufkörpers trotz Rückstosses.

Bei einer weiteren speziellen Ausführungsform hat der rohrartige Behälter mehr als eine Öffnung, insbesondere eine Perforation, so dass sich in dem Behälter befindende Luft beim Wassern des Behälters entweichen kann. Dies ist vorteilhaft, da die Luft ansonsten einen Auftrieb und damit eine unkontrollierte Lageänderung unter Wasser bewirken kann. Durch mehr als eine Öffnung, insbesondere eine am rückseitigen Ende des Containers vorgesehenen Öffnung, wird der Rückstoß beim Starten des Unterwasserlaufkörpers verringert und auf diese Weise kann auf eine Fixierung mittels Klemmgeräten verzichtet werden.

Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform ist der Ausleger als Teleskopausleger mit mehreren Teleskopsegmenten ausgebildet. Ein derartiger Teleskopausleger ermöglicht längere Auslegerreichweiten und damit eine weiter vom Ufer entfernte Startposition, bei der größere Wassertiefen zu erwarten sind. Die Einsatzmöglichkeiten der Startvorrichtung werden hierdurch erweitert, da auch bei nur flach abfallenden Ufern somit eine Verbringung des Unterwasserlaufkörpers ins Wasser möglich ist.

Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform weist der Container ein Gegengewicht auf, welches im Bereich des Endes des Containers angeordnet ist, das einer ggf. verschließbaren, insbesondere heckseitigen, Öffnung zum Ausfahren des Auslegers gegenüber liegt. Diese Ausführungsform ist vorteilhaft im Hinblick auf längere Auslegerreichweiten, die tendenziell ein größeres Kippmoment am Container mit der Gefahr eines Kippens des Containers um eine hintere untere Kante des Containers oder um eine (hintere) Achse eines den Container tragenden Trailers verursachen. Dank des Gegengewichts kann einem derartigen Kippmoment entgegen gewirkt werden. Das Gegengewicht ermöglicht somit längere Auslegerreichweiten. Dies führt, wie oben bereit ausgeführt, jedoch zu einem erweiterten Einsatzgebiet, da die größere Reichweite ein Verbringen eines Unterwasserlaufkörpers auch in nur flach abfallende Gewässer ermöglicht, da dank der längeren Auslegerreichweite größere Wassertiefen erreicht werden können. Vorteilhafterweise ist der Ausleger im oberen Bereich des Containers angebracht. Hierdurch bleibt der Raum unterhalb des Auslegers zur Lagerung einer Mehrzahl von Unterwasserlaufkörpern frei. Auf diese Weise ist es ohne weiteres möglich eine Vielzahl von Unterwasserlaufkörpern in einem einzigen Container unterzubringen.

Bei einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel weist das Verbringungssystem eine Rutscheneinrichtung auf, die unterhalb eines sich im Container befindenden Unterwasserlaufkörpers oder im Anschluss an einen den Unterwasserlaufkörper aufnehmenden Käfig beginnend sich über eine verschließbare, insbesondere heckseitige, Öffnung des Containers erstreckend und abwärts neigend verlängerbar ist. Auf diese Weise kann ein Unterwasserlaufkörper über eine Rutsche ins Wasser verbracht und dann gestartet werden. Der Unterwasserlaufkörper benötigt hierzu lediglich eine geneigte Rutschbahn, die vorteilhafterweise nach Art einer Rinne ausgebildet ist. Diese Rutschbahn beginnt im Container unterhalb des Unterwasserlaufkörpers oder im Anschluss an den genannten Käfig und wird im Zuge von Startvorbereitungen um einen oder mehrere Abschnitte außerhalb des Containers verlängert. Auf diese Weise ist ein Einsatz des Verbringungssystems auch an Stränden oder schlickartigen Küstenabschnitten möglich, an denen der unmittelbare Uferbereich nicht befahrbar ist.

Vorteilhafterweise weist die Rutscheneinrichtung daher mehrere Rutschenverlängerungssegmente auf, welche miteinander verbindbar sind. Hierdurch lässt sich die Rutsche derartig verlängern, dass auch größere Wassertiefen erreichbar sind, in denen der Unterwasserlaufkörper problemlos ohne die Gefahr eine Beschädigung am Gewässergrund gestartet werden kann.

Bei einem weiteren illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel weist das Verbringungssystem einen Käfig zur Aufnahme des Unterwasserlaufkörpers auf, wobei dieser Käfig mittels eines Antriebs um eine im Bereich der Containeröffnung vorgesehene Schwenkachse in einer Vertikalebene schwenkbar ist. Durch ein Verschwenken dieses Käfigs beginnt ab einem vorbestimmten Neigungswinkel der Unterwasserlaufkörper zu rutschen, so dass er über die Rutscheneinrichtung ins Wasser gelangt. Der Unterwasserlaufkörper wird daher durch Verschwenken des Käfigs freigegeben.

Bei einem weiteren besonderen illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel weist das Verbringungssystem ein Katapult auf, mittels dem der Unterwasserlaufkörper aus dem Trägersystem herausgeschleudert wird, insbesondere ein spannbares Federsystem. Hierdurch ist die Entfernung vom Trägersystem zum Küstengewässer erweiterbar, abhängig von der Schleuderkraft des Katapults.

Vorzugsweise weist das spannbare Federsystem elastische Zugseile und eine Spannvorrichtung auf. Für die elastischen Zugseile weist der Unterwasserlaufkörper eine Haltung auf, die derart ausgebildet ist, dass sich das Zugseil löst sobald das Zugseil sich entgegen der gespannten Zugrichtung befindet. Die Halterung ist aufgrund einer federgetriebenen Klappe nicht sichtbar, wenn das Zugseil nicht verbunden ist. Dies ist vorteilhaft, da die dynamischen Eigenschaften des Unterwasserlaufkörpers im Wasser hierdurch unbeeinträchtigt bleiben.

Vorteilhafterweise sind die Befestigungsstellen des Zugseils in Schienen verschiebbar. Diese Schienen des Verbringungssystems sind ortsfest am Trägersystem montiert, insbesondere in den Ecken des Containers. Die Schienen verfügen sowohl über Umlenkrollen, als auch über Befestigungsstellen des Zugseils. Das Zugseil ist von der Befestigungsstelle über die Umlenkrolle mit der Halterung des Unterwasserlaufkörpers verbunden. Auf diese Weise ist das Spannen des Zugseils durch Verkürzung des Zugseils, insbesondere durch eine Winde, oder durch Verlängerung der Entfernung der Umlenkrolle an der Schiene über eine Teleskopschiene, ausführbar. Hierdurch wird der Unterwasserlaufkörper in die vorgespannte Ausgangslage des Katapults versetzt, ohne jedoch Zugkräfte in Auswurfrichtung auszubilden. Der so vorgespannte Unterwasserlaufkörper ist mit einer Befestigungsvorrichtung für die Kassette an dem Trägersystem verbindbar. Auf diese Weise ist der Rückhalt im Katapult gegeben, solange der Auslösemechanismus den Zugkräften der Zugseile nicht freigibt. Die Zugkräfte werden über Umlenkrollen geführten Zugseile durch Spannen erhöht, insbesondere über eine Winde an den Befestigungsstellen des Zugseils. Alternativ wird das Zugseil über ausfahrbare Teleskopschienen gespannt, in dem am Ende die Teleskopschiene eine Umlenkrolle aufweist, über die das Zugseil läuft.

Ein spezielles, illustratives, nicht erfindungsgemäßes Beispiel des Verbringungssystems weist zwei oder mehr Zugseile je Schiene auf. Vorteilhafterweise sind die Halterungen an dem Unterwasserlaufkörper vor und nach dem Schwerpunkt des Unterwasserlaufkörpers angebracht. Der Unterwasserlaufkörper ist somit durch den Spannvorgang des Katapults in seiner Ausrichtung kontrollierbar. Hierdurch ist die Flugbahn des Unterwasserlaufkörpers aus dem Katapult vorgegeben. Vorzugsweise verfügt das Verbringungssystem über eine Rückschlagsicherung, da das Auslösen des Katapults das Verbringungssystem durch die Masseträgheit des Unterwasserlaufkörpers möglicherweise bewegt. Vorzugsweise ist die Rückschlagsicherung als Keil, dreieckförmiger Klotz, Anker oder Haken ausgebildet. Das Katapult weist somit eine Befestigungsvorrichtung, insbesondere mit einem Auslösesystem, und eine Spannvorrichtung, insbesondere mittels Umlenkrollen und elastischen Zugseilen, auf.

Eine besondere Ausführungsform des Käfigs weist einen mehrteiligen Zusammenbau auf, so dass die Grundfläche von dem umgebenden Teil trennbar ist. Dies ist vorteilhaft da der Unterwasserlaufkörper gesichert transportierbar und dennoch über die elastischen Zugseile heraushebbar ist.

Bei einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel des Verbringungssystems, bei der das Verbringungssystem nicht Teil des Trägersystems, sondern separat von diesem vorgesehen ist, ist das Trägersystem im Bereich vom Verbringungssystem positionierbar und das Verbringungssystem stationär.

Diese Beispiel ist vorteilhaft im Hinblick auf die Transportkosten, da das Verbringungssystem nicht befördert werden muss, sondern das bereits vor Ort existierende Verbringungssystem verwendbar ist. Des Weiteren ist das Verbringungssystem auf dem Untergrund beschwert oder mit dem Untergrund festgemacht und erreicht hierdurch eine bauliche Stabilität.

Bei einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel des Verbringungssystems ist das Trägersystem im Bereich vom Verbringungssystem positionierbar und das Verbringungssystem transportabel und insbesondere landseitig verfahrbar. Somit ist das Verbringungssystem nicht nur am/auf dem Trägersystem nach dem Transport, sondern auch außerhalb des Trägersystems montierbar.

Ein illustratives, nicht erfindungsgemäßes Beispiel des Verbringungssystems ist daher transportabel und landseitig verfahrbar. Dies ist vorteilhaft, da ein Trägersystem nicht zwingend das Verbringungssystem und die Unterwasserlaufkörper transportieren muss, sondern dadurch der Raum im Trägersystem für eine Mehrzahl von Unterwasserlaufkörpern nutzbar wäre. Das Verbringungssystem kann somit durch ein weiteres Trägersystem transportiert werden. Bei alternativen illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispielen ist ein Verbringungssystem für mehrere Trägersysteme positionierbar. Dadurch ist die Anzahl der Verbringungssysteme auf höchstens eins reduzierbar. Hermit sind Kosten einzusparen.

In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein ein Gegengewicht des Verbringungssystems bereitstellender und ein Kippmoment verringernder füllbarer Behälter vorgesehen. Für die spezielle Ausführungsform des transportablen Verbringungssystems ist es erfindungsgemäß nicht nötig, die schweren massiven Gegengewichte zur Kompensation des Gewichts des Unterwasserlaufkörpers mitzutransportieren, sondern nur den ungefüllten Behälter, der durch das Wasser des Küstengewässers beschwerbar ist. Alternativ zu dem Wasser sind auch Sand, Steine oder weitere schwere Materialen in den Behälter für das Gegengewicht füllbar.

Ein weiteres illustratives, nicht erfindungsgemäßes Beispiel des Verbringungssystems ist eine Hebe-/Kraneinrichtung, an der ein Seil befestigt ist und das wiederum mit dem Käfig verbunden ist, in dem der Unterwasserlaufkörper lagert. Durch Heben, Schwenken und/oder Verfahren des Käfigs ist der Unterwasserlaufkörper in das Wasser verbringbar. Die Befestigung mit einem Seil an dem Käfig erleichtert das Verbringen des Unterwasserlaufkörpers ins Wasser, da keine Ausklinkvorrichtung nötig ist, sondern der Unterwasserlaufkörper direkt aus dem Käfig startbar ist.

Ein spezielles illustratives, nicht erfindungsgemäßes Beispiel des Verbringungssystems ist eine Hebe-/Kranvorrichtung, die an einem befestigten Ufer, insbesondere einer Kaianlage oder einer Felsküste, positionierbar und/oder montierbar ist und einen Kranarm mit einer Reichweite, die vom Wasser bis zum Trägersystem reicht, aufweist. Die Reichweite der Hebe-/Kranvorrichtung ist vorteilhafterweise mindestens derart groß durch entsprechende Dimensionierung des Kranarms ausgebildet, dass der Käfig nebst Unterwasserlaufkörper aus dem Trägersystem hebbar und in das Wasser verbringbar ist, ohne an dem befestigten Ufer anzustoßen. Eine Basis der Hebe-/Kranvorrichtung ist mittels einer oder mehrerer Beschwerungsbehälter, die insbesondere durch Wasser gefüllt sind, auf dem befestigten Ufer positionierbar und stabilisierbar. Mit einer Schwenkvorrichtung ist der Kranarm auf der Basis der Hebe-/Kranvorrichtung schwenkbar. Der Kranarm ist durch eine Teleskopvorrichtung verlängerbar. An der Teleskopvorrichtung ist mittels eines Seils der Unterwasserlaufkörper unmittelbar oder mittelbar über den Käfig verbindbar. An dem Käfig ist die Kassette angebracht. Die Nachrichtenleitung der Kassette ist über eine Verlängerung der Nachrichtenleitung, insbesondere eine schutzschlauchumhüllte Nachrichtenleitung, mit einer stationären Nachrichtenleitung-Verbindungsvorrichtung verbunden. Durch die Freiheitsgrade der Hebe- und Kranvorrichtung ist der Unterwasserlaufkörper in das Wasser verbringbar, wobei die Kassette in dem Käfig über die Verlängerung der Nachrichtenleitung mit der stationären Nachrichtenleitung-Verbindungsvorrichtung verbindbar ist. Dadurch ist eine Verbindung zwischen dem Kontrollraum und der Nachrichtenleitung-Verbindungsvorrichtung herstellbar und auf diese Weise der Unterwasserlaufkörper steuerbar. Der Käfig ist somit in ruhiger horizontaler Lage im Wasser ausrichtbar und der Unterwasserlaufkörper startbar.

Bei einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel der Hebe-/Kranvorrichtung weist diese eine stationäre Basis der Hebe-/Kranvorrichtung auf, die mit der Kaianlage verbunden ist. Die stationäre Basis der Hebe-/Kranvorrichtung besteht aus mindestens einem Pfosten, auf dem, insbesondere über mindestens einen Riegel, ein Ausleger der Hebe-/Kranvorrichtung angebracht ist. Auf dem Ausleger der Hebe-/Kranvorrichtung befindet sich mindestens eine Laufkatze, insbesondere zwei Laufkatzen. Bevorzugt ist die zweite Laufkatze für das Gegengewicht mit einem Beschwerungsbehälter verbindbar. Die erste Laufkatze für den Unterwasserlaufkörper ist mittels eines Seils unmittelbar mit dem Unterwasserlaufkörper oder mittelbar über den Käfig verbunden. Vorteilhafterweise ist die Lage des Gegengewichts auf dem Ausleger positionierbar und das Kippmoment, das durch den Unterwasserlaufkörper auf den Ausleger wirkt, minimierbar. Mittels einer Winde an der Laufkatze für den Unterwasserlaufkörper ist das Seil verkürzbar und somit der Käfig nebst Unterwasserlaufkörper und Kassette hebbar. Durch Heben und Verfahren der Laufkatze für den Unterwasserlaufkörper an dem Ausleger der Hebe-/Kranvorrichtung ist der Unterwasserlaufkörper in das Wasser verbringbar. Vorzugsweise ist die Laufkatze für das Gegengewicht zeitnah zu der Laufkatze für den Unterwasserlaufkörper verfahrbar, damit der Ausleger das Kippmoment kompensiert. Die Nachrichtenleitung der Kassette ist mittels der Verlängerung der Nachrichtenleitung an die stationäre Nachrichtenleitung-Vertiindungs-vorrichtung verbindbar, wodurch der Unterwasserlaufkörper steuerbar ist.

Bei einem weiteren illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel weist das Verbringungssystem eine Hebe-/Senkvorrichtung auf. Der Käfig ist zusätzlich auf Käfigstützen auf dem Trägersystem gelagert, so dass vorteilhafterweise eine horizontale Trägerschiene der Hebe-/Senkvorrichtung unterfahrbar ist. Die horizontale Trägerschiene ist auf einer horizontalen Schienenführung horizontal verfahrbar. Analog hierzu ist eine vertikale Trägerschiene auf einer vertikalen Schienenführung vertikal verfahrbar. Die vertikale Trägerschiene ist mittels Streben mit der horizontalen Schienenführung zur Festigung der Konstruktion verbunden. Dies ist vorteilhaft, da die Hebe-/Senkvorrichtung zum Beladen den Käfig mit ausgefahrener horizontaler Trägerschiene heraushebt und den Hebelkräften entgegenwirkt. Vorzugsweise ist die vertikale Schienenführung an einem befestigtem Ufer, insbesondere einer Kaianlage oder einer Felsküste, angebracht. Die eingefahrene horizontale Trägerschiene wird über die vertikale Trägerschiene ins Wasser abgesenkt. Dies erleichtert das kontrollierte Verbringen der Unterwasserlaufkörper, da der Käfig mit dem Unterwasserlaufkörper stets horizontal ausgerichtet ist und somit startbar. Auf diese Weise ist das Verbringen des Unterwasserlaufkörpers landgestützt stationär aus einem Käfig durchführbar. Im gesunkenen und beladenen Zustand ist die Verlängerung der Nachrichtenleitung von der Kassette zur stationären Nachrichtenleitung-Verbindungsvorrichtung verbindbar. Erfindungsgemäß ist dadurch mittels der Nachrichtenleitung und dem Kontrollraum der Unterwasserlaufköper steuerbar.

Bei einer speziellen Ausführungsform weist das Trägersystem zwei oder mehr, insbesondere die vier erstgenannten Verbringungssysteme auf, nämlich erstens den ausfahrbaren Ausleger, zweitens die Rutscheneinrichtung, drittens das Katapult und viertens die Hebe/Kranvorrichtung. Auf diese Weise ist das Verbringen der Unterwasserlaufkörper in Küstengewässer wahlweise je nach Beschaffenheit der Startumgebung gegeben. Dies ist vorteilhaft, da diese Ausführungsform die Auswahl des möglichen Standorts der Startumgebung und somit die Einsatzmöglichkeit erweitert. Die erfindungsgemäße Startvorrichtung sieht daher vorzugsweise den Einsatz der Rutscheneinrichtung bei sandigen Strandabschnitten, den Einsatz des Auslegers bei Kaianlagen, oder bei einem oder mehreren Trägersystemen eine einzelne Hebe-/Kranvorrichtung bei Kaianlagen oder befestigten Promenaden, oder den Einsatz des Katapults bei unwegsamen Küstenabschnitte, insbesondere Steilhängen mit höherer Wassertiefe, vor.

Bei einer besonderen Ausführungsform weist der Käfig Befestigungsmittel zum Befestigen einer Kassette mit einer die Startvorrichtung und den Unterwasserlaufkörper verbindenden Nachrichtenleitung, insbesondere bei einem Lichtwellenleiter, auf. Unterwasserlaufkörper sind regelmäßig über eine Nachrichtenleitung mit einer Steuerungszentrale zum Steuern des Unterwasserlaufkörpers verbunden. Die Nachrichtenleitung wird zu diesem Zweck vom Unterwasserlaufkörper abgespult, wobei bei bewegten Startplattformen üblicherweise auch von der Startplattform aus eine Nachrichtenleiterspule abgespult wird. Da erfindungsgemäß jedoch die Startplattform während des Laufens des Unterwasserlaufkörpers im Wasser stationär bleibt, wird im Bereich der Startvorrichtung lediglich eine Nachrichtenleiterspule mit geringer Länge benötigt. Dieser Teil der Nachrichtenleitung ist jedoch in einer Kassette untergebracht, die vorteilhafterweise am Käfig befestigt ist.

Vorteilhafterweise umfasst die Kassette dabei eine Spule, auf die die Nachrichtenleitung aufgewickelt ist, sowie einen Schutzschlauch zum Führen der Nachrichtenleitung. Der Schutzschlauch weist dabei eine Länge auf, die einem Mehrfachen der Länge des Käfigs entspricht. Unter einem "Mehrfachen der Länge" sind dabei auch nicht-ganzzahlige Vielfache der Länge zu verstehen. Auf diese Weise ist die Nachrichtenleitung durch den Schutzschlauch geschützt und zwar über eine Länge, die über die Länge des Käfigs hinaus geht. Somit ist die Nachrichtenleitung nicht nur im Bereich des Käfigs geschützt ist, sondern auch im Bereich der Brandung, also auch in einem Bereich, in dem Wellenschlag möglicherweise die Nachrichtenleitung beschädigen könnte, wenn sie ungeschützt im Wasser läge.

Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform ist der Container mit einem Kontrollraum versehen, der mit wenigstens einem Arbeitsplatz ausgestattet ist. Dieser Kontrollraum weist Steuereinrichtungen zum Starten und Lenken des Unterwasserlaufkörpers auf. Beispielsweise kann über diesen Kontrollraum der Startvorgang initiiert werden. Darüber hinaus kann beispielsweise auch aus diesem Kontrollraum heraus eine Mission des Unterwasserlaufkörpers abgebrochen werden, falls dies erforderlich sein sollte.

Bei einer speziellen Ausführungsform ist der Kontrollraum von dem den Unterwasserlaufkörper aufnehmenden Raum durch eine Trennwand getrennt, welche vorzugsweise eine Tür aufweist. Diese Trennwand weist vorteilhafterweise im Bereich des Unterwasserlaufkörpers einen Vorsprung in Richtung des Kontrollraums auf. Auf diese Weise wird die maximale Länge eines Unterwasserlaufkörpers, der in dem Container untergebracht ist, erhöht. Auf diese Weise kann ein Unterwasserlaufkörper durch eine oder mehrere zusätzliche Batteriesektionen erweitert werden. Dies ist vorteilhaft, da dadurch seine Reichweite erhöht werden kann.

Bei einer weiteren Ausführungsform ist das Verbringungssystem modular ausgebildet und weist eine Mehrzahl von Modulen auf, die untereinander lösbar und zueinander wiederverbindbar sind. Somit ist das Verbringungssystem in mehrere kleinere Module lösbar und jedes Modul ist auch einzeln transportierbar. Dies ist vorteilhaft, da die Erkennungswahrscheinlichkeit des Verbringungssystems während des Transports sinkt. Somit ist ein verdeckter bzw. unauffälliger Transport des Verbringungssystems möglich. Die Module sind somit vor Ort, beispielsweise in der Startumgebung, wieder zu einander verbindbar und als ganzes Verbringungssystem nutzbar.

Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus den anhand der beigefügten Zeichnung erläuterten Ausführungsbeispielen. In der Zeichnung zeigen:

Fig. 1
eine Startvorrichtung zum Starten eines Unterwasserlaufkörpers aus einem Container gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in einer perspektivischen Ansicht im Wesentlichen von seitlich hinten;

Fig. 2
die Startvorrichtung gemäß Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht im Wesentlichen von hinten;

Fig. 3
die Startvorrichtung gemäß Fig. 1 in einer perspektivischen Schnittansicht im Wesentlichen von seitlich vorne;

Fig. 4
die Startvorrichtung aus Fig. 1 in einer perspektivischen Schnittansicht im Wesentlichen von oben;

Fig. 5
die Startvorrichtung gemäß Fig. 1 in einer weiteren perspektivischen Ansicht von seitlich hinten;

Fig. 6
die Startvorrichtung gemäß Fig. 1 in einer perspektivischen Schnittansicht im Wesentlichen von der Seite mit teilweise ausgefahrenem Ausleger;

Fig. 7
die Startvorrichtung gemäß Fig. 6 mit vollständig ausgefahrenem Ausleger und ausgefahrener Laufkatze;

Fig. 8
die Startvorrichtung gemäß Fig. 7 mit ins Wasser verbrachtem Unterwasserlaufkörper;

Fig. 9
eine Startvorrichtung gemäß einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel mit einer Rutscheinrichtung in einer seitlichen Schnittansicht;

Fig. 10
die Startvorrichtung aus Fig. 9 mit bereits teilweise herausgelaufenem Unterwasserlaufkörper;

Fig. 11
die Startvorrichtung gemäß Fig. 9 mit vollständig herausgelaufenem Unterwasserlaufkörper;

Fig. 12
die Startvorrichtung gemäß Fig. 9 mit bereits teilweise ins Wasser eingetauchtem Unterwasserlaufkörper;

Fig. 13
eine Startvorrichtung gemäß einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel mit einem Katapult in einer Ansicht von hinten;

Fig. 14
die Startvorrichtung gemäß Fig. 13 in einer perspektivischen Schnittansicht im Wesentlichen von der Seite mit ausgefahrenen Teleskopschienen;

Fig. 15
eine Startvorrichtung gemäß einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel in seitlicher Ansicht mit einer Hebe-/Kranvorrichtung;

Fig. 16
eine Startvorrichtung gemäß einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel in seitlicher Ansicht mit einer weiteren Hebe-/Kranvorrichtung mit Gegengewicht am Ausleger; und

Fig. 17
eine Startvorrichtung gemäß einem illustrativen, nicht erfindungsgemäßen Beispiel in seitlicher Ansicht mit einer Hebe-/Senkvorrichtung beim Beladen und gestrichelt beim Verbringen des Unterwasserlaufkörpers im Wasser.

Fig. 1 zeigt eine Startvorrichtung 1, die einen Container 2 umfasst, der auf einem Trailer 3 montiert ist. Der Trailer dient als Auflieger für ein Zugfahrzeug. Zugfahrzeug nebst Trailer 3 und Container 2 fungieren als Landfahrzeug zum Transport eines oder mehrerer Unterwasserlaufkörper 4, 5 innerhalb des Containers 2.

Sämtliche Figuren 1 bis 8 zeigen den Container 2 mit nicht dargestellter Heckklappe bzw. Hecktoren, welche zum Verschließen einer heckseitigen Öffnung 6 des Containers 2 dienen.

Fig. 2 zeigt die Startvorrichtung gemäß Fig. 1 in einer perspektivischen Heckansicht. Innerhalb des Containers befinden sich zwei Unterwasserlaufkörper 4, 5. Die Unterwasserlaufkörper sind derart im Container 2 ausgerichtet, dass ihre jeweilige Kopfsektion sich im Heckbereich des Containers, während sich die gegenüberliegende Antriebssektion im Frontbereich des Containers befindet.

Die Unterwasserlaufkörper 4, 5 sind in einem bzw. mehreren Käfigen 7 aufgenommen, wobei in dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Käfig 7 als Doppelkäfig ausgebildet ist zur Aufnahme von zwei Unterwasserlaufkörpern. In den Figuren ist lediglich ein Doppelkäfig 7 innerhalb des Containers 2 dargestellt. Es können jedoch auch mehrere Einzel- oder Doppelkäfige übereinander innerhalb eines Containers gestapelt sein.

Der Käfig 7 ist als Gittergestell ausgebildet, so dass er im Falle des Eintauchens in Wasser direkt absinkt, ohne das sich Luftblasen in nach oben gefangenen Räumen innerhalb des Käfigs bilden könnten. D.h. der Käfig ist allseits offen, so dass von allen Seiten Wasser in das Käfiginnere einströmen kann, wenn der Käfig untergetaucht wird.

Oberhalb des Käfigs 7 befindet sich ein aus dem Container 2 ausfahrbarer Ausleger 8, der aus der heckseitigen Öffnung 6 des Containers 2 horizontal herausgefahren werden kann.

Des Weiteren befindet sich an dem Ausleger 8 eine Laufkatze 9, welche längs des Auslegers 8 verfahrbar ist, insbesondere von einem Bereich im Wesentlichen oberhalb der Mitte bzw. des Schwerpunkts 7 des Käfigs nebst Unterwasserlaufkörper 4, 5 bis zum äußersten ausfahrbaren Ende des Auslegers 8. Die Laufkatze 9 trägt ein Seil, mittels dem der Käfig 7 angehoben bzw. abgesenkt werden kann. Das Seil wird vorteilhafterweise über eine an der Laufkatze 9 angeordnete Umlenkrolle zu einem im vorderen Bereich des Containers 2 vorgesehene Antriebseinrichtung geführt, mittels der das Seil aus- bzw. eingefahren werden kann. Die Antriebseinrichtung ist vorteilhafterweise im vorderen Bereich des Containers 2 angeordnet, um aufgrund ihres Gewichts, das für das Heben tonnenschwerer Lasten erforderlich ist, ein Gegengewicht zu bilden.

Im Zusammenhang mit der Erfindung ist der Begriff "Seile" im weiteren Sinne zu verstehen und umfasst auch Hebezeuge wie bspw. Hebegurte oder Ketten, insbesondere Kugelketten, Ringketten, Rollenketten oder Stegketten.

Der Ausleger 8 sowie die Laufkatze 9 dienen zum Beladen und Entladen des Containers 2 und zwar insbesondere des Käfigs 7 und/oder der Unterwasserlaufkörper 4, 5 in den Container 2 sowie zum Verbringen des Käfigs 7 bzw. der Unterwasserlaufkörper 4, 5 in ein Gewässer.

Fig. 3 zeigt im vorderen Bereich des Containers 2, d.h. in demjenigen Bereich, der der heckseitigen Öffnung 6 gegenüberliegt, einen Kontrollraum 10, der mittels einer Trennwand 11 von dem die Unterwasserlaufkörper 4, 5 aufnehmenden Transportraum 12 getrennt wird. Innerhalb der Trennwand 11 befindet sich eine Tür 13, welche einen Durchgang von dem Kontrollraum 10 zum Transportraum 12 bereitstellt.

Die Trennwand 11 weist wenigstens einen Vorsprung 14 auf, in dessen Bereich sich die Länge des Kontrollraums 10 reduziert. Gleichzeitig verlängert sich jedoch in diesem Bereich die entsprechende Länge des Transportraums 12. Im Bereich des Vorsprungs 14 ist daher der Käfig 7 angeordnet. Auf diese Weise ist eine optimale Raumnutzung des Containers 2 gegeben. D.h. es können Unterwasserlaufkörper maximaler Länge im Container untergebracht werden, ohne das dabei der Kontrollraum 10 unnötig eingeengt wird, da nämlich derjenige Bereich des Transportraums 12 neben dem Vorsprung 14 dem Kontrollraum 10 zugeschlagen wird und somit als Garderobenbereich etc. vom Bedienpersonal des Kontrollraums 10 genutzt werden kann.

Im Kontrollraum 10 sind zwei Arbeitsplätze 15, 16 mit Bildschirmen, Tastaturen und Stühlen vorgesehen. Diese Arbeitsplätze dienen als Schnittstelle für Steuerungssysteme der Unterwasserlaufkörper 4 und 5, die ebenfalls im Kontrollraum 10 untergebracht sind.

Der Kontrollraum steht über eine im Container 2 angebrachte ausfahrbare Antenne 17 mit einer mobilen oder stationären Leitstelle in Funkverbindung. Die Antenne 17 dient daher dem Austausch von Daten mit einer übergeordneten Einheit.

Der Container 2 verfügt ferner über eine weitere ausfahrbare Antenne 18, welche als GPS (Global Positioning System) - Antenne zusammen mit einem GPS-Empfänger die aktuelle geographische Position der Startvorrichtung 1 erfasst.

Ferner befinden sich im Bereich des Kontrollraums 10 Klima-bzw. Heizgeräte und dergleichen, um für Menschen sowie die innerhalb des Containers 2 untergebrachten technischen Einrichtungen unschädliche Klimabedingungen zu schaffen.

Fig. 4 zeigt die Startvorrichtung 1 in einer Schnittansicht von oben. Gut zu erkennen sind die beengten Verhältnisse im Kontrollraum 10, welche durch den Fortsatz des Kontrollraums 10 zur Tür 13 in gewissem Umfang entschärft sind. In diesem Bereich befindet sich eine weitere Tür 19, durch die der Kontrollraum 10 betreten werden kann.

Oberhalb des Käfigs 7 befindet sich eine Führungsschiene 20 an der der Ausleger 8 geführt und gehalten wird. An dem der heckseitigen Öffnung 6 gegenüberliegenden Endbereich der Führungsschiene 20 ist ein (nicht dargestelltes) Gegengewicht vorgesehen, welches bei ausgefahrenem Ausleger 8 und Laufkatze 9 nebst daran hängendem Käfig 7 mit Unterwasserlaufkörpern 4, 5 ein Kippen des Containers 2 verhindert. Im Bereich der Antennen 17, 18 befindet sich ein Geräteraum 21, in dem weitere Geräte, wie beispielsweise Funkgeräte untergebracht sind.

Fig. 5 zeigt, dass dieser Geräteraum 21 über eine eigene Tür 22 zugänglich ist.

Fig. 6 zeigt den Käfig 7 während des Vorgangs des Verbringens der Unterwasserlaufkörper 4, 5 ins Wasser. Der Käfig 7 befindet sich in einem gegenüber dem Boden des Containers 2 angehobenen Zustand. Dabei wird der Käfig 7 mittels eines Seils 23, welches über die Laufkatze 9 geführt wird, gehalten. Sowohl der Ausleger 8 als auch die Laufkatze 9 sind bereits ein Stück aus dem Container 2 herausgefahren, so dass auch der Käfig 7 nebst Unterwasserlaufkörpern 4, 5 ein entsprechendes Stück aus dem Container 2 hervorgetreten sind.

Fig. 7 zeigt den Ausleger 8 sowie die Laufkatze 9 in ihrem jeweils vollständig aus dem Container 2 herausgefahrenen Zustand. In diesem Zustand befindet sich der Käfig 7 nebst Unterwasserlaufkörpern vollständig außerhalb des Containers und zwar bereits mit einem derartigen Abstand zum Container 2, dass der Käfig sich vollständig außerhalb beispielsweise einer Kaianlage 24 und somit vollständig über einer Wasserfläche 25 befindet.

Fig. 8 zeigt den Käfig 7 im eingetauchten Zustand, d.h. bereits unterhalb der Wasseroberfläche 25. Dazu wurde das Seil 23 soweit von einer Winde abgewickelt, dass der Käfig 7 vollständig im Wasser eingetaucht ist. Von dieser Position aus können die Unterwasserlaufkörper 4, 5 gestartet werden. Fig. 8 zeigt den Unterwasserlaufkörper 5 während des Startvorgangs, wobei sich seine Kopfsektion bereits außerhalb des Käfigs 7 befindet.

Dank der offenen Bauweise des Käfigs 7 erzeugt der startende Unterwasserlaufkörper 5 keinen nennenswerten Rückstoß im bzw. am Käfig 7, der zu einer Lageänderung des Käfigs 7 führen könnte. Daher kann auch in kurzer zeitlicher Folge oder auch im Wesentlichen gleichzeitig der weitere Unterwasserlaufkörper 4 gestartet werden.

Unterwasserlaufkörper 4 im vorliegenden Zusammenhang können jedwede über einen eigenen Antrieb verfügende Unterwasserlaufkörper sein. Insbesondere handelt es sich dabei um Drohnen zur Minensuche und/oder -Vernichtung, um (Schwergewicht-)Torpedos oder autonome Unterwasserfahrzeuge.

Die Unterwasserlaufkörper 4, 5 stehen während des gesamten Einsatzes oder zumindest während eines weiten Abschnittes des Einsatzes über eine (nicht dargestellte) Nachrichtenleitung mit den im Kontrollraum 10 vorgesehenen Steuergeräten in Verbindung. Zu diesem Zweck befindet sich innerhalb des Unterwasserlaufkörpers 4, 5 eine Nachrichtenleitung, die dort auf einer Spule aufgewickelt ist, beispielsweise ein Lichtwellenleiter. Diese Nachrichtenleitung ist über eine entsprechende Verbindung mit einer weiteren in einer außerhalb des Unterwasserlaufkörpers vorgesehenen Kassette 26 (Fig. 6) untergebrachten Spule verbunden. Die Kassette ist am Käfig 7 angebracht und über ein robustes Kabel mit dem Kontrollraum 10 verbunden. Die Kassette 26 verbleibt nach dem Start des Unterwasserlaufkörpers 4 am Käfig 7. Sie beinhaltet einen Schutzschlauch, der die Nachrichtenleitung vor einer Grundberührung sowie vor Wellenschlag schützt. Der Schutzschlauch weist eine derartige Länge auf, um die Nachrichtenleitung sicher in ruhigeres weniger ufernahes Gewässer zu führen. Am Ende des Schutzschlauchs liegt die Nachrichtenleitung frei im Wasser und wird beim Entfernen des Unterwasserlaufkörpers 4 von der sich in diesem Unterwasserlaufkörper 4 befindenden Spule weiter abgewickelt, so dass die abgewickelte Nachrichtenleitung im Wasser im Wesentlichen stationär liegt.

Fig. 9 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel der Erfindung mit einer Startvorrichtung 1' die ebenfalls in einem Container 2 untergebracht ist. Der Container 2 entspricht dem in den Figuren 1 bis 8 dargestellten Container, wobei er jedoch im dargestellten Ausführungsbeispiel keinen Ausleger und keine Laufkatze aufweist.

Der Container 2 enthält jedoch ebenfalls einen Kontrollraum 10, Arbeitsplätze 15, 16 sowie Antennen 17, 18. Ferner ist im Container wiederum ein Käfig 7 mit einem oder mehreren Unterwasserlaufkörpern 4 vorgesehen.

In dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 9 bis 12 wird jedoch der Käfig 7 bei der Verbringung des Unterwasserlaufkörpers 4 ins Wasser nicht seinerseits aus dem Container ins Wasser verbracht, sondern verbleibt im Container 2. Im Bereich der heckseitigen Öffnung 6 des Containers 2 ist eine Rutschbahn 27 vorgesehen, welche direkt an den Käfig 7, insbesondere dessen unteren Rahmen anschließt. Die Rutschbahn 27 mündet im Wasser 28.

Zum Starten des Unterwasserlaufkörpers 4 wird der Käfig 7 in seinem der heckseitigen Öffnung 6 gegenüberliegenden Endbereich entlang einer Führungseinrichtung 29, beispielsweise eine Führungsstange, angehoben, bis der Unterwasserlaufkörper aus dem Käfig 7 heraus auf die Rutschbahn 27 heraus läuft, wie in den Figuren 10 bis 12 dargestellt.

Fig. 10 zeigt den Unterwasserlaufkörper 4 bereit mehr als zur Hälfte aus dem Käfig 7 herausgelaufen.

Fig. 11 zeigt bereits den vollständig aus dem Käfig 7 und dem Container 2 herausgelaufenen Unterwasserlaufkörper 4.

Fig. 12 zeigt den bereits weitgehend ins Wasser 28 eingetauchten Unterwasserlaufkörper 4.

Der Käfig 7 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel nach den Figuren 9 bis 12 kann ebenfalls als Doppelkäfig ausgebildet sein, wie dies im Zusammenhang mit den Figuren 1 bis 8 beschrieben worden ist. Alternativ kann er jedoch auch als Einzelkäfig konstruiert sein. Sofern der Käfig 7 jedoch als Doppelkäfig ausgebildet ist, ist vorteilhafterweise eine doppelbahnige Ausbildung der Rutschbahn 27 vorgesehen. Alternativ kann jedoch auch in diesem Fall die Rutschbahn 27 einbahnig ausgebildet sein.

Die Rutschbahn 27 wird vorteilhafterweise durch Stützen 30, 31 gegenüber dem Untergrund abgestützt. Ferner ist vorzugsweise die Rutschbahn 27 segmentweise aufgebaut, so dass mehrere Rutschbahnsegmente aneinander gesetzt werden können, um die Gesamtlänge der Rutschbahn 27 zu verlängern. Dies ist vorteilhaft, um die Rutschbahn 27 in einen Bereich des Wassers mit ausreichender Wassertiefe zu führen.

Fig. 13 zeigt den Container 2 in dem der Käfig 7 mit dem Unterwasserlaufkörper 4 lagert, sowie Schienen 32, die am Container 2 angebracht sind. Eine besondere Ausführungsform des Käfig 7 weist einen zwei- oder mehrteiligen Zusammenbau auf, so dass eine Grundfläche 7' von einem umgebenden Teil 7" trennbar ist, insbesondere ist nach dem Transport der Käfig derart ausgebildet, dass nur noch der Teil 7' des Käfigs vorhanden ist. Von dieser Position aus ist der Unterwasserlaufkörper 4 aus dem Teil 7' des Käfig mittels elastischer Zugseile 33 heraushebbar. Die Zugseile 33 sind mit den Schienen 32 verbunden. Das Spannen der Zugseile 33 erfolgt entweder durch Verschieben von Umlenkrollen 34 in oder an den Schienen oder durch Verkürzen des Zugseils 33 mittels einer Winde 35, wodurch der Unterwasserlaufkörper 4 eine gestrichelte Position 36 erreicht. Der Unterwasserlaufkörper 4 befindet sich somit in vorgespannter Ausgangsposition des Katapults.

Fig. 14 zeigt das gespannte Katapult gemäß Fig. 13 mit zwei elastischen Seilen 33 je Schiene 32 und zusätzlich Verlängerungen der Schienen 32 mit Hilfe einer Teleskopschiene 37. Die Teleskopschiene 37 weist an ihrem Ende zur heckseitigen Öffnung 6 die Umlenkrolle 34 auf, sowie an einer weiteren Stelle an der Schiene 37 eine zweite Umlenkrolle 38. In dem Container 2 sind entsprechend zu dem Umlenkrollen 34, 38 Befestigungen für die Zugseile, insbesondere die Winde 35, angebracht. Eine Befestigungsvorrichtung für die Kassette 39 ist mit dem Container 2 verbunden. Der Unterwasserlaufkörper 4 ist über die Kassette 26 mit der Befestigungsvorrichtung für die Kassette 39, das über ein Auslösesystem verfügt, verbunden. Der Unterwasserlaufkörper 4 weist je Zugseil 33 eine Halterung 40 auf. Die Halterung 40 ist derart ausgebildet, dass sich das Zugseil 33 löst, sobald es sich entgegen der gespannten Zugrichtung befindet. Die Halterung 40 ist aufgrund einer federgetriebenen Klappe nicht sichtbar, wenn das Zugseil 33 nicht verbunden ist. Das elastische Zugseil 33 ist somit von einer Umlenkrolle 41 mit der Winde 35 über die Umlenkrolle 34 oder über die Umlenkrolle 38 mit dem Unterwasserlaufkörper 4 mittelbar über die Halterung 40 verbunden. Der Container 2 weist eine Rückschlagsicherung 42, 42' und 42" auf. Die Rückschlagsicherung 42 ist als Keil ausgeführt, der die Reifen des Sattelanhängers in einer Richtung, nämlich der Rückschlagrichtung, blockiert. Die Rückschlagsicherung 42' ist ein dreieckförmiger Klotz, der ein oder zwei Reifen gleichzeitig in Längsrichtungen blockiert. Die Rückschlagsicherung 42" ist ein Anker, der das Trägersystem, insbesondere den Container 2, mit dem Untergrund verbindet. Über die Befestigungsvorrichtung für die Kassette 39 ist das Katapult im gespannten Zustand durch ein Auslösesystem an der Befestigungsvorrichtung auslösbar. Das Auslösesystem ist steuerbar bzgl. der Verbindung des Unterwasserlaufkörpers 4 mit der Bestfestigungsvorrichtung der Kassette 39 und weist eine Vorrichtung zum kontrollierten Trennen auf, insbesondere ein elektrisch steuerbares Hakensystem. Das Katapult 43 weist somit eine Befestigungsvorrichtung mit Auslösesystem 39, eine Spannvorrichtung, insbesondere mittels der Umlenkrollen 34, 38 und elastischen Zugseilen 33, auf.

Fig. 15 zeigt eine Hebe-/Kranvorrichtung 44, die auf der Kaianlage 24 positioniert ist. Die Reichweite der Hebe-/Kranvorrichtung 44 ist mindestens derart groß ausgebildet, dass der Käfig 7 nebst Unterwasserlaufkörper 4 aus dem Container 2 hebbar und in das Wasser 28 verbringbar ist, ohne an der Kainanlage 24 anzustoßen. Eine Basis der Hebe-/Kranvorrichtung 45 ist mittels Beschwerungsbehälter 46, die insbesondere durch Wasser gefüllt sind, auf der Kaianlage 24 positionierbar und stabilisierbar. Mit einer Schwenkvorrichtung 47 ist ein Kranarm 48 auf der Basis der Hebe-/Kranvorrichtung 45 schwenkbar. Der Kranarm 48 ist durch eine Teleskopvorrichtung 49 verlängerbar. An der Teleskopvorrichtung 49 ist mittels des Seils 23 der Unterwasserlaufkörper 4 unmittelbar oder mittelbar über den Käfig 7 verbindbar. An den Käfig 7 ist die Kassette 26 angebracht. Die Nachrichtenleitung der Kassette 26 ist über eine Verlängerung der Nachrichtenleitung 50, insbesondere eine schutzschlauchumhüllte Nachrichtenleitung, an eine stationäre Nachrichtenleitung-Verbindungsvorrichtung 51 verbindbar. Durch die Freiheitsgrade der Hebe- und Kranvorrichtung 44 ist der Unterwasserlaufkörper 4 in das Wasser 28 verbringbar, wobei die Kassette 26 in dem Käfig 7 über die Verlängerung der Nachrichtenleitung 50 mit der stationären Nachrichtenleitung-Verbindungsvorrichtung 51 verbindbar ist.

Fig. 16 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Hebe-/Kranvorrichtung 52. Die stationäre Basis der Hebe-/Kranvorrichtung 53 ist mit der Kaianlage 24 verbunden. Die stationäre Basis der Hebe-/Kranvorrichtung 53 besteht aus mindestens einem, insbesondere verfahrbaren, Pfosten, auf dem über mindestens einen Riegel ein Ausleger der Hebe-/Kranvorrichtung 54 angebracht ist. Auf dem Ausleger der Hebe-/Kranvorrichtung 54 befinden sich zwei Laufkatzen. Die Laufkatze für das Gegengewicht 55 ist mit einem Beschwerungsbehälter 46 verbindbar. Die Laufkatze für den Unterwasserlaufkörper 56 ist mittels des Seils 23 unmittelbar mit dem Unterwasserlaufkörper 4 oder mittelbar über den Käfig 7 verbunden. Mittels einer Winde 57 an der Laufkatze für den Unterwasserlaufkörper 56 ist das Seil 23 verkürzbar und somit der Käfig 7 nebst Unterwasserlaufkörper 4 und Kassette 26 hebbar. Durch Verfahren der Laufkatze für den Unterwasserlaufkörper 56 an dem Ausleger der Hebe-/Kranvorrichtung 54 ist der Unterwasserlaufkörper 4 in das Wasser 28 verbringbar. Die Laufkatze für das Gegengewicht 55 ist zeitnah zu der Laufkatze für den Unterwasserlaufkörper 56 verfahrbar, so dass ein Kippen der Hebe-/Kranvorrichtung verhindert wird. Die Nachrichtenleitung der Kassette 26 ist mittels der Verlängerung der Nachrichtenleitung 50 an die stationäre Nachrichtenleitung-Verbindungsvorrichtung 51 verbindbar.

Fig. 17 zeit eine Hebe-/Senkvorrichtung 58 in zwei Zuständen. Mit gestrichelten Linien ist die Hebe-/Senkvorrichtung 58 im abgesenkten und beladenen Zustand im Wasser 28 dargestellt. Mit durchgezogenen Linien ist die Hebe-/Senkvorrichtung 58 im Zustand beim Beladen dargestellt. Die Hebe-/Senkvorrichtung 58 besteht unter anderem aus der vertikalen Schienenführung 59, die an der Kaianlage 24 angebracht ist. An der vertikalen Schienenführung 59 ist die vertikale Trägerschiene 60 angebracht, mit der die Höhe der Hebe-/Senkvorrichtung verstellbar ist. Durch Streben 61 ist die vertikale Trägerschiene 60 mit der horizontalen Schienenführung 62 verbunden. An der horizontalen Schienenführung 62 ist die horizontale Trägerschiene 63 geführt. Auf dem Container 2 ist über Käfigstützen 7"' der Käfig 7 gelagert, so dass die horizontale Trägerschiene 63 unter dem Käfig 7 unterfahrbar ist. Der Unterwasserlaufkörper 4 ist somit im Käfig 7 auf der horizontalen eingefahrenen Trägerschiene 63 mittels der vertikalen Trägerschiene ins Wasser 28 verbringbar. Im abgesenkten und beladenen Zustand ist die Verlängerung der Nachrichtenleitung von der Kassette zur stationären Nachrichtenleitung-Verbindungsvorrichtung aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Trotzdem ist die Nachrichtenleitung wie bereits beschrieben mit der Nachrichtenleitung in Verbindungsvorrichtung verbindbar.

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