HANDFEUERWAFFE MIT MITTIGER ODER AUSSERMITTIGER VISIERLINIE

申请号 EP00940288.4 申请日 2000-05-30 公开(公告)号 EP1183493B1 公开(公告)日 2007-05-02
申请人 Heckler & Koch GmbH; 发明人 WEICHERT, Berthold; GIELKE, Gerhard;
摘要 The invention relates to a small arm (1, 5) on which a sighting device (21, 27) is mounted by means of a mounting device (15, 17) in such a manner that its design or its mounting renders the arm at least difficult to use for a left-handed rifleman or renders the conversion of the arm (1, 5) for the use of a left-handed rifleman difficult or impossible. To overcome this problem, a mounting device (15, 17) is provided that can be mounted on the arm (1, 5) either at the right-hand side or the left-hand side or so as to face the right-hand side or the left-hand side. The sighting device (21, 27) is preferably mounted on the mounting device (15, 17) in such a manner that it can be shifted and that it points forward. The arm (1, 5) is preferably provided with a mounting surface (9) at each side. The arm is furthermore a combined arm (1, 5), especially a semi-automatic rifle (1) with a rifle grenade unit (5), the two mounting surfaces (9) being mounted either on the grenade launcher (5) or on the rifle (1), especially so close to the sighting device (33) thereof.
权利要求 Handfeuerwaffe aus einem Schnellfeuergewehr (1) mit einem Lauf (3) und einem Handschutz (7) sowie einem unter dem Lauf (3) nahe dem Handschutz (7) angebrachten Granatwerfer (5), dem eine eigene Visiereinrichtung (17, 21, 21', 27) mit außermittiger Visierlinie zugeordnet ist, wobei- zwei einander bezüglich der Mitte gegenüberliegende, jeweils außermittige und seitlich ausgebildete Montageflächen (9) vorgesehen sind,- die Visiereinrichtung einen Visierträger (17) aufweist, der mittels eines Trägerteils (15) an der einen oder anderen der Montageflächen (9) so anbringbar ist, dass die Visiereinrichtung stets in die Zielrichtung weist, unabhängig davon, ob sie an der einen oder anderen Montagefläche (9) angebracht ist, und- die Visiereinrichtung als offene Visiereinrichtung mit einem Korn (27) an der Vorderseite des Visierträgers (17) ausgebildet ist,dadurch gekennzeichnet, dass- ein Kimmenblatt (21, 21') an der Rückseite des Visierträgers (17) angebracht ist,- der Visierträger (17) von dem Trägerteil (15) lösbar ist,- der Visierträger (17) in zwei zueinander entgegengesetzten Ausrichtungen auf dem Trägerteil (15) anbringbar ist, und- die beiden Montageflächen (9) an den beiden Seiten des Granatwerfers (5) und dem Handschutz (7) benachbart ausgebildet sind.Handfeuerwaffe (1, 5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder Montagefläche (9) wenigstens eine Gewindebohrung (11) zum Befestigen des Trägerteils (15) ausgebildet ist.Handfeuerwaffe (1, 5) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Montagefläche aus mindestens zwei, jeweils um eine Gewindebohrung (11) herum ausgebildeten Teilflächen (9) besteht, die bevorzugt auf jeweils einer Seite der Waffe (1, 5) in einer gemeinsamen Ebene liegen.Handfeuerwaffe (1, 5) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Visierträger (17) auf dem Trägerteil (15) mittels Schrauben befestigbar ist.Handfeuerwaffe (1, 5) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Korn (27) und das Kimmenblatt (21) jeweils umklappbar sind, und daß die Oberseite des Visierträgers (17) mindestens eine Vertiefung (19) zur Aufnahme des umgeklappten Korns (27) und Kimmenblatts (21) aufweist.Handfeuerwaffe (1, 5) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kimmenblatt (21') aus durchsichtigem Kunststoff gebildet ist, auf dem Zielmarkierungen übereinanderliegend angebracht sind.Handfeuerwaffe (1, 5) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kimmenblatt (21) aus Blech oder einem opaken Kunststoffstreifen besteht, worin übereinanderliegende Zielmarkierungen ausgespart sind.
说明书全文

Die Erfindung befaßt sich mit einer Handfeuerwaffe aus einem Schnellfeuergewehr und einem unter dessen Lauf angebrachten Granatwerfer mit außermittiger Visierlinie der im oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art. Eine solche Handfeuerwaffe ist aus der US 3 165 836 A bekannt:

Eine weitere, ein Schnellfeuergewehr und einen Granatwerfer aufweisende Handfeuerwaffe ist in der DE 1 944 650 A beschrieben; ein Gewehrgranatgerät in der US 3 156 992 A.

Die Ballistik der kleinkalibrigen, sehr rasanten Gewehrpatrone und der vergleichsweise trägen, aber sehr großkalibrigen Granatenpatrone ist so unterschiedlich, daß das Gewehrvisier nicht soweit aptiert werden kann, daß es ein befriedigendes Zielen beim Abschießen der Granaten ermöglicht.

Die Aufgabe der Erfindung liegt darin, daß die Visiereinrichtung für den zugehörigen Granatwerfer auf diesen eingeschossen werden kann; die Visiereinrichtung bleibt somit immer justiert, selbst wenn der Granatwerfer mit Toleranz am Gewehr angebracht ist oder an ein anderes Gewehr angebaut wird, bei dem unter Umständen andere Verbindungselemente zur Abringung des Granatwerfers verwendet werden.

Diese Aufgabe wird durch eine Handfeuerwaffe nach Anspruch 1 gelöst. Dabei ist die Visiereinrichtung eine offene Visiereinrichtung, zumal diese ohnehin einen solchen verhältnismäßig großen Augenabstand benötigt. Eine solche offene Visiereinrichtung, also eine visiereinrichtung aus Korn einerseits und Kimme, Rahmenvisier o.dgl. andererseits, ist robust und einfach herzustellen.

Der Visierträger ist vom Trägerteil lösbar, damit der visierträger beim Umsetzen von der einen auf die andere Montagefläche umgedreht werden kann, wenn auch das - vorzugsweise gekröpfte - Trägerteil umgedreht werden muß. Dabei ist bevorzugt der Visierträger auf dem Trägerteil lösbar aufgeschraubt (Anspruch 4). Natürlich muß für eine Zentrierung des Visierträgers gesorgt werden, etwa durch Schrauben mit Paßschaft oder durch eine zur Längsachse der Waffe symmetrische Ausbildung am Visierträger mit einer komplementären Aufnahme am Trägerteil. Bevorzugt weist der visierträger eine Längsnut auf, deren Seitenwände beiderseits passend das Trägerteil umgreifen.

Die offene Visiereinrichtung weist ein Korn und ein Kimmenblatt auf; diese beiden sind auf den Visierträger herab umklappbar und sitzen dann geschützt in jeweils einer Aufnahme (Anspruch 5). So ist die Visiereinrichtung bei Nichtgebrauch vor Beschädigungen geschützt. Da sie dann in Aufnahmen des Visierträgers aufgenommen ist, kann selbst ein Herunterfallen der Waffe nicht das Verstellen der Visiereinrichtung hervorrufen.

Ein Kimmenblatt, das für die vorliegende Visiereinrichtung geeignet ist, ist ein sogenanntes Rahmenvisier, also ein länglicher, aufrechter Rahmen, an dessen Seitenschenkeln ein Schieber geführt ist, der eine Kimme aufweist. An den Rahmenschenkeln sind Beschriftungen, die anhand der Einstellhöhe des Schiebers die Schußentfernung bezeichnen.

Vorzugsweise werden aber zwei andere, alternative Ausführungen als besonders vorteilhaft angesehen: das Kimmenblatt kann entweder aus durchsichtigem Material bestehen (Anspruch 6); in diesem Fall ist das Kimmenblatt lediglich eine einfacher Streifen aus einem solchen Material. Auf diesem Streifen sind übereinanderliegend die Konturen von Kimmen sowie gegebenenfalls zugehörige Beschriftungen aufgebracht. Für den Schützen ist somit das Ziel nicht weitgehend von der Kimme verdeckt, wie üblich, sondern er hat - wie im Zielfernrohr - das gesamte Ziel im Auge. Das Ziel ist allerdings von der Kimmenlinie überlagert. Außerdem hat ein solches Kimmenblatt den Vorteil, daß es keine Aussparungen aufweist, in denen sich Schlamm festsetzen könnte. Nachteilig ist allerdings der Umstand, daß das durchsichtige Kimmenblatt Licht schluckt und daß es nach längerer Benutzung ersetzt werden muß, weil es verkratzt ist. Dieses Verkratzen wäre zwar im Falle der Verwendung von Glas geringfügig, aber man müßte dann andere Nachteile in Kauf nehmen. Bevorzugtes Material des Kimmenblatts ist durchsichtiger Kunststoff, insbesondere Polycarbonat. Ein solches Kunststoff-Kimmenblatt ist ein billiges Spritzgußteil: jeder Waffe könnte bei der Auslieferung eine Anzahl von Kimmenblättern beigepackt werden, so daß es von Zeit zu Zeit erneuert werden kann.

Nach einer alternativen Ausführung besteht das Kimmenblatt aus opakem Material (Anspruch 7), in das übereinanderliegend Aussparungen eingebracht sind, die jeweils an der Unterseite von einer kimmenförmigen Kante begrenzt sind. Neben den Aussparungen oder Ausstanzungen befindet sich die Beschriftung.

Auch dieses Kimmenblatt ist aus Gründen der Kosten und des Gewichts bevorzugt aus Kunststoff hergestellt.

Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen und der beigefügten, schematischen Zeichnungen noch näher erläutert. Dabei zeigen:

Fig. 1
einen Längsschnitt durch den vorderen Teil eines Schnellfeuergewehres, unter dessen Lauf ein Granatwerfer angebracht ist;

Fig. 2
eine teilweise geschnittene Ansicht des Schnellfeuergewehres und des Granatwerfers der erfindungsgemäßen Handfeuerwaffe von hinten her gesehen;

Fig. 3
eine teilweise geschnittene Seitenansicht von Visiereinrichtung und zugehöriger Montageeinrichtung;

Fig. 4
eine erste Ausführungsform eines Kimmenblattes; und

Fig. 5
eine zweite Ausführungsform eines Kimmenblattes.

In der Zeichnung sind Teile, die zur Erläuterung der Erfindung unwesentlich sind, der besseren Verständlichkeit halber weggelassen. Die Bezugszeichen gelten durchgehend für alle Figuren.

In Fig. 1 ist der vordere Teil eines Schnellfeuergewehres 1 gezeigt, das einen Lauf 3 und ein Gewehrvisier 33 (Fig. 2) aufweist. Unter dem Lauf ist ein Granatwerfer 5 angebracht, der einen ausschwenkbaren Lauf 13 aufweist. Oberhalb des Granatwerfers 5 und den Gewehrlauf 3 umgebend ist ein Handschutz 7 angeordnet. Am Granatwerfer 5 ist beiderseits dessen Laufes 13 und an den Handschutz 7 angrenzend je eine Montagefläche ausgebildet, die jeweils aus zwei Teilflächen 9 gebildet ist, von denen jede in eine mittige Gewindebohrung 11 einmündet.

Die jeweils beiden Teilflächen 9 auf jeder Seite der Handfeuerwaffe 1, 5 liegen jeweils in einer gemeinsamen, ebenen geometrischen Fläche. Alle Teilflächen 9 sind parallel zu einer vertikalen Längsmittelfläche, die die beiden Seelenachsen der beiden Läufe 3, 13 aufnimmt. Die beiden Paare von Teilflächen 9 sind zu dieser Längsmittelebene parallel angeordnet.

Die Gewindebohrungen 11 weisen einen Einlaufabschnitt auf, der eine Paßbohrung bildet.

Die an den Gewindebohrungen 11 anzuschraubende Visiereinrichtung, einschließlich ihrer Montageeinrichtung ist in Fig. 2 im Querschnitt und in Fig. 3 im Längsschnitt gezeigt.

Die Montageeinrichtung besteht aus einem Trägerteil 15, das einen horizontalen Träger und zwei sich vertikal erstreckende, an der Unterseite rechtwinklig abgewinkelte Füße aufweist. Die der Waffe 1, 5 zugewandten, vertikalen Endflächen der Füße sind ebenso feinbearbeitet wie die Teilflächen 9, kommen gegen diese zur Anlage und sind von einer Paßbohrung durchsetzt. Wenn das Trägerteil 15 mit den genannten Endflächen an den Teilflächen 9 angesetzt wird, dann gelangen die Paßbohrungen in Ausrichtung auf die Gewindebohrungen 11 und das Trägerteil 15 kann somit am Granatwerfer 5 angeschraubt werden. Der Schaft der Schrauben ist jeweils als Paßstift ausgebildet, der die horizontale Paßbohrung im Fuß der des Trägerteils 15 und im Einlauf der Gewindebohrungen 11 durchsetzt und jeweils genau aufeinander ausrichtet. Das Trägerteil 15 ist somit streng reproduzierbar am Granatwerfer 5 anbringbar.

Der obere Teil des Trägerteils 15 bildet eine geradlinige, horizontale Schiene mit parallelen Seitenflanken. Auf dieser Schiene sitzt ein Visierträger 17 passend mit einer Längsnut 31 auf, die an seiner Unterseite ausgespart ist. Der Visierträger 17 kann somit so auf das Trägerteil 15 aufgesetzt werden, daß er wahlweise nach vorne oder nach hinten zeigt. Zwei Schrauben durchsetzen vertikal den Visierträger 17 und greifen in Gewindebohrungen im Trägerteil 15 ein, deren Abstand zum nächsten Ende der Längsnut 31 jeweils gleich ist.

Auf seiner Oberseite weist der Visierträger 17 zwei Aussparungen 19 auf. Am vorderen Ende der vorderen Aussparung 19 ist ein Korn 27 gelenkig so angebracht, daß es zwischen einer vertikalen und einer horizontalen Lage hin- und hergeklappt werden kann. In der horizontalen Lage ist das Korn 27 im wesentlichen ganz in seiner Aussparung 19 aufgenommen, deren Seitenwand deshalb auch höher ist als die der hinteren Aussparung 19, die ein Kimmenblatt 21 aufnimmt, wenn dieses aus seiner vertikalen in seine horizontale Lage umgeklappt ist.

Dem Korn 27 ist eine Höhenjustiereinrichtung 29 zugeordnet, mittels deren die Höhenlage des Kornes 27 einstellbar ist. Dem Kimmenblatt 21 ist eine Seitenjustiereinrichtung 25 zugeordnet, mittels deren die Seitenlage des Kimmenblatts 21 einstellbar ist.

Dem Kimmenblatt 21 ist ferner eine Rastfeder 23 zugeordnet, mittels deren das Kimmenblatt 21 in seiner vertikalen oder seiner horizontalen Lage gehalten werden kann. In Fig. 3 ist das Kimmenblatt 21 in einer Zwischenstellung gezeigt.

In Fig. 2 sind zwei Visiereinrichtungen 21, 27 mittels ihrer jeweiligen Montageeinrichtungen 15, 17 am Granatwerfer 5 angebracht, und zwar eine auf jeder Seite. Diese Anordnung ist grundsätzlich möglich und in manchen Fällen vorteilhaft, aber meist nicht erforderlich. Vielmehr wird nur eine dieser Baugruppen an der Montagefläche (Teilflächen 9) angebracht, die zur Schießgewohrsheit des Schützen (Rechts- oder Linksschütze) paßt. Dabei weist das Trägerteil 15 nach vorne oder nach hinten, je nachdem die Abwinklungen seiner Füße nach rechts oder links weisen. Entsprechend wird der Visierträger 17 mit der visiereinrichtung 21, 27 in einer solchen Ausrichtung auf dem Trägerteil 15 befestigt, daß das Korn 27 stets nach vorne weist.

In Fig. 4 ist die Visiereinrichtung mit zugehöriger Montageeinrichtung in Gebrauchsstellung nochmals gezeigt, und zwar in einem vertikalen Schnitt quer zur Längsmittelachse kurz hinter dem Kimmenblatt 21 und von hinten her gesehen. Das Kimmenblatt 21 besteht aus einem Material, das soweit opak ist, daß sich Kanten als klare Kontur gegenüber dem Ziel abheben.

Übereinanderliegende, durch das Material des Kimmenblatts 21 durchbrochene Aussparungen bezeichnen übereinanderliegende Kimmen, also je eine horizontale Kante mit einer etwa mittigen Einkerbung. Neben jeder Aussparung ist eine Zahl aufgebracht, die die Entfernung angibt, bei der man beim Zielen über die entsprechende Kimme einen Fleckschuß erhält. Wie ersichtlich, gehen die unteren, nahe übereinanderliegenden Aussparungen ineinander über. Ein solches Kimmenblatt kann etwa durch Stanzen aus einem Blech- oder Kunststoffstreifen oder durch Kunststoff-Spritzguß hergestellt werden.

Fig. 5 zeigt eine andere Ausführungsform des Kimmenblatts. Dieses Kimmenblatt 21' ist aus transparentem Material hergestellt. Auf ihm sind linienförmige Abkommen übereinanderliegend aufgebracht, denen jeweils eine Entfernungskennung zugeordnet ist. Das Kimmenblatt 21' ist bevorzugt aus glasklarem Polycarbonat o.dgl. im Spritzguß hergestellt.

Das Fehlen von - beim opaken Kimmenblatt 21 gezeigten - Aussparungen beim Kimmenblatt 21' verleiht letzterem eine überlegene Festigkeit. Außerdem wird nicht, wie beim opaken Kimmenblatt 21, ein Teil des Zielbereiches vom Kimmenblatt 21' abgedeckt, sondern der gesamte Zielbereich befindet sich stets voll im Blickfeld des Schützen.

Die linienförmigen Abkommen und die Beschriftung können beim Druckguß in Form vertiefter Rillen ausgebildet sein. In diesem Fall ist es möglich, eine batteriebetriebene Beleuchtungseinrichtung entweder in den Visierträger 17 baulich mit einzubeziehen oder eine solche Einrichtung auf das Kimmenblatt 21' von oben her aufzustecken. In diesem Fall leuchten alle vertieften Linien auf, so daß auch bei Dämmerung oder Dunkelheit noch sichtbare Ziele, etwa Mündungsfeuer oder beleuchtete Fahrzeuge, zielgenau unter Feuer genommen werden werden können, weil die Abkommen erleuchtet sind.

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