SELBSTLADE- HANDFEUERWAFFE MIT EINEM BEWEGLICHEN VERSCHLUSS MIT VERRIEGELUNGSWARZEN

申请号 EP00909113.3 申请日 2000-01-27 公开(公告)号 EP1147358B1 公开(公告)日 2003-01-08
申请人 Heckler & Koch GmbH; 发明人 SCHWEIKART, Thomas;
摘要 The invention relates to an arrangement of locking projections (21) at the locking head (19) of a locked self-loading hand gun. The locking head (19) can be mounted in two different ways, whereby the cartridge extractor (23) is arranged horizontally to the left or right. A locking projection (21) is omitted at the place of the cartridge extractor (23) so that an uneven number of locking projections (21) is provided. The locking projections (21) are arranged in such a way that they extend along both sides of the lips (27) of a given magazine when the lock (3) is released instead of being distributed over the circumference of the locking head (19) with the same angular distance.
权利要求 Verriegelte Selbstlade-Handfeuerwaffe mit einem Lauf (1), einem Magazin (5) zur Aufnahme von Patronen und einem beweglichen Verschluß (3), welcher einen Verschlußkopf (19) aufweist, der- mit mehreren Verriegelungswarzen (21) bestückt ist, welche um seinen Umfang verteilt an entsprechenden Anordnungsstellen (20) angeordnet sind,- einen Patronenauszieher (23) trägt und- zum Umstellen der Richtung des Patronenauswurfs wahlweise in einer von zwei unterschiedlichen Lagen einbaubar ist, dadurch gekennzeichnet, daß- eine gerade Anzahl von Anordnungsstellen (20) vorgesehen ist, und- der Patronenauszieher (23) anstelle einer Verriegelungswarze (21) an einer Anordnungsstelle (20) angeordnet ist und sich in jeder Einbaulage des Verschlußkopfes (19) bei unverriegeltem Verschluß (3) horizontal neben der Lauf-Mittelachse (15) befindet.Waffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als vier Anordnungsstellen (20) vorgesehen sind und deren Anzahl durch vier nicht teilbar ist.Waffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zehn Anordnungsstellen (20) vorgesehen sind.Waffe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Längsnuten (9) zum Durchlassen der Verriegelungswarzen (21) mit dem Lauf (1) verbunden sind und dabei die den horizontalen Anordnungsstellen (20) zugeordneten horizontalen Längsnuten (9) einen verbreiterten Einlauf (31) aufweisen.Waffe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkelabstand zwischen den Anordnungsstellen (20) ungleich ist und die Anordnungsstellen (20) derart positioniert sind, daß die an diesen angeordneten Verriegelungswarzen (21) über Lippen (27) eines vorgegebenen Magazins (5) hinweglaufen.Waffe nach Anspruch 5, bei welcher das Magazin (5) die Patronen in Zickzackanordnung aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Lippen (27) des Magazins (5) zwei Verriegelungswarzen (21) hindurchlaufen, von denen jeweils eine auf eine der beiden Lagen ausgerichtet ist, welche die obersten Patronen im Magazin (5) einnehmen.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Selbstlade-Handfeuerwaffe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Eine solche Waffe ist aus der CH 580 269 A bekannt. Ähnliche Waffen sind aus der DE 24 43 044 A und US 2 481 548 A bekannt.

Eine solche Waffe ist in der gleichzeitig mit dieser Patentanmeldung eingereichten Patentanmeldung DE-A-19903327 der Anmelderin (mit dem Titel "Verschlußvorrichtung für eine Handfeuerwaffe" beschrieben. Der Offenbarungsinhalt dieser Patentanmeldung wird durch vorstehende Bezugnahme zu einem Teil der vorliegenden Unterlagen erklärt.

In diesen Unterlagen wird bei absoluten Lageangaben, wie etwa "horizontal", "vorne", "links" oder "rechts" von einer Lage der Waffe im normalen Anschlag ausgegangen, bei der die Seelenachse (Mittel-Längsachse) des Laufes horizontal verläuft und die Schußrichtung nach vorne weist.

Die beschriebene Waffe weist einen Verschluß mit Verschlußkopf auf, der in einer von zwei Einbaulagen einbaubar ist. Hierdurch kann die Waffe wahlweise nach rechts oder links auswerfen. Linkshänder können nun, ihrer Eignung entsprechend, eine solche Waffe optimal bedienen. Es ist letztlich zur Einstellung einer solchen Waffe nur erforderlich, den Verschlußkopf entsprechend einzubauen.

Ein solcher Verschlußkopf weist rund um seinen Umfang eine Anzahl von Anordnungsstellen auf, an denen radial verlaufende Vorsprünge, die sogenannten Verriegelungswarzen, angeordnet sind. Die Anordnungsstellen sind üblicherweise gleichmäßig verteilt, weisen also den gleichen Winkelabstand zueinander auf, bezogen auf die Längsmittelachse von Lauf und Verschluß. Die Verriegelungswarzen laufen beim Schließen des Verschlusses in komplementäre, ortsfeste Längsnuten ein, durchlaufen diese und hintergreifen sie dann schließlich infolge einer Drehung des Verschlußkopfes um seine Längsmittelachse. Diese Drehung überstreicht einen Winkel, der etwa die Hälfte des obengenannten Winkelabstandes beträgt und Verriegelungswinkel genannt wird.

Zum Steigern der Schußgenauigkeit sollten möglichst viele solcher Verriegelungswarzen vorgesehen und möglichst polsymmetrisch gegenüber der Längsmittelachse angeordnet sein.

Am Umfang des vorderen Verschlußkopfendes ist jedoch ein Patronenauszieher angebracht, welcher der Drehung des Verschlußkopfes folgt. Der Verschlußkopf müßte demnach idealerweise vor den Verriegelungswarzen verlängert sein, um den Patronenauszieher aufnehmen zu können, ohne eine die Schußgenauigkeit erhöhende Anordnung der Verriegelungswarzen zu beeinträchtigen. Eine solche Verlängerung des Verschlußkopfes widerspricht aber dem Bestreben, die Waffe möglichst kurz zu bauen. Es wäre auch möglich, den Radialabstand der Verriegelungswarzen von der Längsmittelachse zu vergrößern, aber dies würde die Sperrigkeit der Waffe erhöhen.

Hiervon ausgehend möchte die Erfindung eine Selbstladewaffe mit einem Patronenauszieher der eingangs genannten Art zur Verfügung stellen, in welcher das vorstehend angesprochene Problem hoher Schußgenauigkeit bei ausreichend hoher Verriegelungswarzenzahl möglichst vorteilhaft gelöst ist.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß

  • eine gerade Anzahl von Anordnungsstellen vorgesehen ist und
  • der Patronenauszieher anstelle einer Verriegelungswarze an einer Anordnungsstelle angeordnet ist und sich in jeder Einbaulage des Verschlußkopfes und bei unverriegeltem Verschluß horizontal neben der Lauf-Mittelachse befindet.

Diese beiden Merkmale sind ursächlich miteinander verknüpft.

Zunächst ist festzustellen, daß in den beiden Einbaulagen des Verschlußkopfes, also in den Gebrauchslagen für Rechts- bzw. Linkshänder, die vom Patronenauszieher jeweils eingenommenen Lagen einander diametral so gegenüberliegen, daß der Auswurf in jeder der Einbaulage horizontal erfolgt. Dies hat den Vorteil, daß oberhalb der Waffe sperrige Aufklärungs- und Zielmittel angebracht werden können (etwa ein aktives Nachtsichtgerät mit Infrarot-Scheinwerfer).Zusätzlich kann der Feind horizontal ausgeworfene Patronenhülsen schlechter sehen, als solche, die schräg nach oben über die Deckung hinaus ausgeworfen werden und dort bei ungünstigem Sonnenlicht spiegeln oder nachts von einem Infrarot-Beobachtungsgerät erfaßt werden könnten. Dabei ist die gerade Anzahl von Anordnungsstellen notwendig, so daß sich eine ungerade Anzahl von Verriegelungswarzen ergibt.

Man nimmt somit bei der Erfindung bewußt in Kauf, an einer der Anordnungsstellen keine Verriegelungswarze anzuordnen. Versuche haben gezeigt, daß dieser Verzicht auf eine Verriegelungswarze die von einem üblichen Selbstladegewehr geforderte Schußleistung nicht merklich beeinträchtigt.

Wie bereits angesprochen, nimmt der Patronenauszieher nur bei entriegeltem Verschluß eine horizontale Anordnungsstelle ein. Beim Verriegeln hingegen wird der Patronenauszieher gemeinsam mit den Verriegelungswarzen um etwa eine halbe Teilung zwischen den Anordnungsstellen verschwenkt.

Die CH-PS 580 269 zeigt einen Verschluß, dessen Auswurfrichtung umstellbar ist. Dieser Verschluß weist jedoch eine ungerade Anzahl von Anordnungsstellen auf. Die DE-AS 24 43 044 zeigt einen Verschlußkopf mit zehn Verriegelungswarzen; wo der Auszieher sitzen soll, ist nicht ersichtlich.

Im Prinzip würden bereits vier Anordnungsstellen genügen, doch dann würde eine Verriegelungswarze beim Zurücklaufen des Verschlusses nach unten stehen und beim Vorlaufen den Boden der obersten Patrone im Magazin von hinten her erfassen. Voraussetzung ist natürlich, daß das Magazin als nach unten von der Waffe abstehendes Stangenmagazin ausgebildet, oder als Magazin, das Patronen in ähnlicher Weise von unten her mittig nachführt, etwa ein Tellermagazin.

Wenn die Patronen in diesem Magazin einreihig angeordnet wären, dann würde-der Boden der obersten Patrone mittig hintergriffen. Bei der heutzutage meist üblichen Zickzackanordnung der Patronen im Magazin würde dagegen die oberste Patrone außermittig ergriffen. Dann bestünde unter Umständen sogar die Gefahr, daß auch noch die nachfolgende Patrone von der Verriegelungswarze gestreift wird, weil die senkrecht nach unten ragende Verriegelungswarze weit in das Magazin hinunterreicht.

Um den Nachladevorgang zu verbessern und dieser Gefahr abzuhelfen, ist es zweckmäßig, zwei Verriegelungswarzen zwischen den Magazinlippen hindurchzuführen, die beiderseits der vertikalen Längsmittelebene der Waffe und leicht zueinander hin geneigt verlaufen. Von diesen beiden Verriegelungswarzen ergreift jeweils eine alternierend die oberste Patrone in einem Magazin mit Zickzacklagerung. - Bei einem derartigen Magazin wird die oberste Patrone jeweils nur von einer der beiden Magazinlippen und von der nachfolgenden Patrone in ihrer Lage gehalten. - Diese oberste Patrone wird jeweils etwa mittig von hinten her von der einen Verriegelungswarze erfaßt. Die andere Verriegelungswarze läuft frei über der zweiten Patrone hinweg, weil diese deutlich tiefer liegt als die oberste.

So ist die Nachführung der obersten Patrone verbessert, weil diese immer mittig erfaßt wird. Die Gefahr des zufälligen Eingriffes in die nachfolgende Patrone ist ausgeräumt, weil die Unterkante der schrägliegenden Verriegelungswarze deutlich über der zweitobersten Patrone liegt.

Um diese vorteilhafte Lage der Verriegelungswarzen zu erreichen, ist demnach eine Anzahl von Anordnungsstellen erforderlich, die zwar gerade ist (die Anordnungsstellen müssen einander paarweise gegenüberliegen), aber nicht durch vier teilbar (es darf nicht Anordnungsstellen geben, die um 90° zueinander versetzt sind)(Anspruch 2).

Der eingangs gestellten Forderung nach möglichst vielen Verriegelungswarzen steht das Problem der Verschmutzung bei einer zu filigranen Bauausführung entgegen, so daß sich zehn Anordnungsstellen als optimal erwiesen haben. Bei dieser Zahl von Anordnungsstellen können sogar serienmäßige Magazine anderer Hersteller für die erfindungsgemäße Waffe verwendet werden, da es nicht erforderlich ist, nach Optimieren des Nachführvorganges auch noch das Magazin zu optimieren.

Wie bereits oben umrissen, ist an der Rückseite des Patronenlagers für jede Verriegelungswarze eine Aufnahme in Form einer Längsnut vorgesehen, die zur Längsachse der Waffe parallel ist. Diese Längsnuten gehen von einer radialen Aussparung aus, durch die der Verschlußkopf beim Öffnen oder Schließen des Verschlusses hindurchläuft. Unmittelbar vor dem Patronenlager ist eine Ringnut angeordnet, in die diese Längsnuten einmünden. Die axiale Länge dieser Ringnut entspricht etwa der axialen Länge der Verriegelungswarzen. Wenn der Verschluß ganz geschlossen ist, dann sitzen die Verriegelungswarzen in dem Ringraum, der von der Ringnut gebildet ist, und können in dieser, also in Umfangsrichtung, verlagert werden.

Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden jedoch die beiden horizontalen - beiderseits der Längsmittelachse angeordneten - Längsnuten weder verbreitert noch vertieft. Auch wird an der dem Patronenauszieher gegenüberliegenden Anordnungsstelle eine Verriegelungswarze angeordnet. Um dennoch das Anlaufen des Patronenausziehers zu vermeiden, ist jede dieser beiden Längsnuten mit einer Abschrägung versehen. Diese bildet einen Einlauf, gegen den der Patronenauszieher sanft anläuft, um dann in seine gewünschte Lage gedrückt zu werden (Anspruch 4).

Wie eingangs erwähnt, ist im Idealfall der Winkelabstand zwischen den Anordnungsstellen gleich.

Es hat sich in einer Weiterbildung der Erfindung (Anspruch 5) jedoch als besonders vorteilhaft erwiesen, den Winkelabstand zwischen den untenliegenden Anordnungsstellen so weit zu verringern, daß die jeweils dort angeordneten Verriegelungswarzen optimal nach unten in das Magazin eingreifen. Wegen der beiden, jeweils um 180° gedrehten Einbaulagen des Verschlußkopfes gilt entsprechendes auch für die - zu den unteren Anordnungsstellen spiegelbildlichen - obenliegenden Anordnungsstellen. Dabei kann der Abstand zwischen den beiden untersten/obersten Verriegelungswarzen bis auf die Breite einer Verriegelungswarze verringert werden. Die Drehbewegung, die der Verschlußkopf dann beim Verriegeln durchläuft, entspricht dem halben Abstand dieser beiden Verriegelungswarzen.

Die zu den beiden untersten/obersten Anordnungsstellen jeweils unmittelbar benachbarten Anordnungsstellen können so versetzt werden, daß die zwischen ihnen entstehende Lücke über die jeweilige Magazinlippe hinweglaufen kann. So ist es möglich, durch Versetzen der Verriegelungswarzen die Waffe an vorhandene Magazine völlig anzupassen - und dies, obwohl wesentliche Abmessungen des Verschlusses eigentlich stets ein eigenes Magazin erfordern würden.

Somit ist es problemlos geworden, bei einer Truppe schrittweise die veralteten Waffen durch neue zu ersetzen, da die neuen Waffen die Magazine der alten verwenden können, und umgekehrt.

Bei zehn Anordnungsstellen (und neun Verriegelungswarzen) hat sich folgender Winkelabstand als besonders vorteilhaft herausgestellt:

Der Winkel von der Mitte der horizontalen Verriegelungswarze (oder des Patronenausziehers) zur Mitte der nächsten Verriegelungswarze beträgt etwa jeweils 30°, von der Mitte dieser zur Mitte der folgenden jeweils etwa 42° (die Lücke zwischen diesen beiden Verriegelungswarzen läuft über jeweils eine Magazinlippe hinweg), und zwischen den Mitten der beiden untersten und obersten Verriegelungswarzen 36°.

In einem Selbstladegewehr, das für die Patrone .223 eingerichtet ist und bei dem die Auswurfrichtung durch entsprechenden Einbau des Verschlußkopfes horizontal rechts oder links ist, kann z.B. das Magazin des US-Gewehres M16 verwendet werden.

Der Gegenstand der Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels und der beigefügten schematischen Zeichnung noch näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:

Fig. 1
einen Schnitt durch Teile eines Schnellfeuergewehres in der vertikalen Längsmittelebene, und

Fig. 2
eine Ansicht aus Richtung des Laufes nach hinten gegen Verschlußkopf und Magazin.

Die Zeichnung zeigt im wesentlichen nur den Lauf 1, den Verschluß 3 und das Magazin 5 eines Schnellfeuergewehrs.

Der Lauf 1 sitzt mit seinem hinteren Ende in einer Hülse 7, die fest im Gehäuse des Schnellfeuergewehres (nicht gezeigt) verankert ist. Im hinteren Ende des Laufes 1 ist ferner ein Patronenlager 13 ausgebildet. Die Achse der Laufbohrung legt eine Längsmittelachse 15 fest.

Im hinteren Ende der Hülse 7 ist ein Kranz von Längsnuten 9 ausgebildet, die in eine Ringnut 11 einmünden, die an das Patronenlager 13 angrenzt.

Der Verschluß 3 ist längs der Längsmittelachse 15 translationsbeweglich. Er ist aus einem Verschlußträger 17 und aus einem Verschlußkopf 19 gebildet. Letzterer ist drehbar und längsbeweglich am Verschlußträger 17 angebracht.

An der Vorderseite des Verschlußkopfes 19 ist ein Kranz von zehn Anordnungsstellen 20 über den Umfang verteilt angeordnet, die den in Fig. 1 gezeigten Lagen der Längsnuten 9 entsprechen. An neun dieser Anordnungsstellen 20 ist jeweils eine Verriegelungswarze 21 angeordnet, an der zehnten Anordnungsstelle hingegen ein Patronenauszieher in Gestalt einer Auszieherkralle 23 (Fig. 2). Im Verschlußkopf 19 ist, der Auszieherkralle 23 gegenüberliegend, ein Ausstoßer 25 angebracht.

Das Magazin 5 weist an seiner Oberseite zwei Magazinlippen 27 auf, welche die von unten nach oben nachgeführten Patronen (nicht gezeigt) zurückhalten. In diesem Magazin 5 liegen die Patronen in Zickzackanordnung, so daß sie alternierend von der einen oder anderen Magazinlippe 27 gehalten werden.

Die zehn Anordnungsstellen 20 für die Verriegelungswarzen 21 bzw. die Auszieherkralle 23 sind zueinander bezüglich einer Horizontalen 29 symmetrisch angeordnet. Auf dieser Horizontalen 29 liegt die Anordnungsstelle 20 für die Auszieherkralle 23 und die gegenüberliegende Verriegelungswarze 21. Von jeder dieser horizontalen Anordnungsstellen 20 aus folgen nach unten jeweils zwei weitere Anordnungsstellen 20. Diese sind so angeordnet, daß zwischen die beiden Verriegelungswarzen 21 an diesen Anordnungsstellen jeweils eine Magazinlippe 27 paßt. Die Verriegelungswarzen 21 an den beiden untersten, d.h. tiefliegendsten Anordnungsstellen 20 sind zusätzlich so ausgerichtet, daß abwechselnd jeweils eine von ihnen die im Magazin 5 jeweils obenliegende Patrone mittig von hinten her ergreifen kann.

Beim Öffnen des Verschlusses 3 fährt der Verschlußkopf 19 über das Magazin 5 wieder nach hinten.Sobald der Verschluß 3 offen ist, werden die Patronen im Magazin 5 nach oben nachgeführt. Beim darauffolgenden Schließen des Verschlusses 3 wird wieder die jeweils oberste Patrone von einer dieser beiden untersten Verriegelungswarzen 21 in das Patronenlager 13 geschoben.

Wenn beim Schließen des Verschlusses 3 der Verschlußkopf 19 am hinteren Ende der Hülse 7 angekommen ist, stehen die neun Verriegelungswarzen 21 jeweils genau vor einer Längsnut 9. Die zehnte Längsnut 9 beleibt dabei frei. Sie ist eine der beiden auf der Horizontalen 29 liegenden Längsnuten 9, hinter der die Auszieherkralle 23 steht. - Wie ausgeführt, kann der Verschlußkopf 19 in zwei unterschiedlichen Lagen eingebaut werden: in beiden Einbaulagen liegt die Auszieherkralle 23 auf der Horizontalen 29, jedoch je nach Einbaulage entweder auf der linken oder auf der rechten Verschlußkopfseite (Fig. 2). Diese beiden Längsnuten 9 weisen einen sich nach außen erweiternden Einlauf 31 auf, der die Auszieherkralle 23 beim Schließen des Verschlusses 3 andrücken kann.

Wenn der Verschlußkopf 19 beim Patronenlager 13 angekommen ist, vollführt er eine Drehung, bei der die Verriegelungswarzen 21 in der Ringnut 11 laufen. Die Verriegelungswarzen hintergreifen dann die Materialstege zwischen den Längsnuten 9. Der beim Schuß auftretende Rückstoß wird somit voll in die Hülse 7 und über diese in das Waffengehäuse eingeleitet.

Die voranstehend beschriebene Ausführungsform ist beispielhaft und in keiner Weise einschränkend. So können etwa die Anordnungsstellen 20 auch auf andere Weise verteilt sein, insbesondere mit gleichem gegenseitigen Winkelabstand. Die Verteilung der Anordnungsstellen 20 könnte auch in Anpassung an beliebige Magazine erfolgen, nicht nur das Magazin für das US-Gewehr M16.

Schließlich kann die erfindungsgemäße Handfeuerwaffe für jede geeignete Patrone eingerichtet sein, nicht nur die Patrone .223 Remington.

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