GESCHÜTZ UND MILITÄRISCHES FAHRZEUG

申请号 EP12769882.7 申请日 2012-05-15 公开(公告)号 EP2710323B1 公开(公告)日 2015-07-29
申请人 Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG; 发明人 RACZEK, Matthias; KÖSTER, Jens; CZOK, Matthias;
摘要
权利要求 Geschütz mit einem Unterbau (30) und einem gegenüber dem Unterbau (30) drehbar gelagerten Turm (10), der eine schließbare Öffnung (12) aufweist,
wobei die Öffnung (12) durch ein an dem Unterbau (30) angeordnetes Schließelement (20) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung hin und her bewegbar ist, wobei das Schließelement (20) in der Offenstellung eine den Unterbau (30) gegenüber dem Boden abstützende Stütze bildet.
Geschütz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (20) schwenkbar an dem Unterbau (30) angelenkt ist.Geschütz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (20) um eine Achse (S) verschwenkbar ist, welche in einer Indexstellung des Turms (10) quer zur Rohrseelenachse (R) der in dem Turm (10) gehaltenen Waffe (11) angeordnet ist.Geschütz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (12) in der Indexstellung über das Schließelement (20) verschließbar ist.Geschütz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (20) in der Offenstellung einen Aufgang zur Erleichterung des Einstiegs in den Turm (10) bildet.Geschütz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement (20) eine Ausrüstungsaufnahme (22) zur Aufnahme von Ausrüstungsgegenständen aufweist.Geschütz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterbau (30) als Transportplattform ausgebildet ist.Militärisches Fahrzeug mit einem Geschütz (4), das einen Unterbau (30) und einen gegenüber dem Unterbau (30) drehbar gelagerten Turm (10) mit einer schließbaren Öffnung (12) aufweist,
wobei die Öffnung (12) durch ein an dem Unterbau (30) angeordnetes Schließelement (20) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließelement zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung hin und her bewegbar ist, wobei das Schließelement (20) in der Offenstellung eine den Unterbau (30) gegenüber dem Boden abstützende Stütze bildet.
Militärisches Fahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Geschütz (4) nach einem der Ansprüche 2 bis 7 ausgebildet ist.Militärisches Fahrzeug nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterbau (30) an einer Ladefläche des Fahrzeugs angeordnet ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Geschütz mit einem Unterbau und einem gegenüber dem Unterbau drehbar gelagerten Turm, der eine schließbare Öffnung aufweist. Einen weiteren Gegenstand der Erfindung bildet ein militärisches Fahrzeug mit einem Geschütz, das einen Unterbau und einen gegenüber dem Unterbau drehbar gelagerten Turm mit einer schließbaren Öffnung aufweist.

Geschütze mit Waffen größeren Kalibers, wie z. B. Artilleriegeschütze, Haubitzen oder Kampfpanzer, weisen üblicherweise einen drehbar auf einem Unterbau angeordneten Turm auf, in welchem die Waffe in Azimut und Elevation richtbar aufgenommen ist. Derartige Geschütze mit großkalibrigen Waffen sind beispielsweise aus der US 4,065,999 A und DE 35 24 924 C1 bekannt.

Der Turm ist üblicherweise geschlossen ausgebildet, so dass die im Inneren des Turms liegenden Komponenten, beispielsweise teilautomatisiert arbeitende Ladevorrichtungen usw., vor Witterungseinflüssen und Verunreinigungen geschützt sind. Um dem Bedienpersonal einen Zugang zum Turminneren zu ermöglichen, weist der Turm in der Regel eine schließbare Öffnung beispielsweise in Form einer an dem Turm angelenkten Heckluke auf. Durch Öffnen der Heckluke wird für das Bedienpersonal ein Zugang zum Inneren des Turms geschaffen, um beispielsweise die Waffe zu betätigen, Munitionskörper im Inneren des Turms einzulagern, von Zeit zu Zeit erforderliche Wartungstätigkeiten durchzuführen usw. Aufgrund der teilweise hoch über dem Boden angeordneten Öffnung kann es nach dem Öffnen der Luke zudem erforderlich sein, dass das Bedienpersonal unter Verwendung einer Steighilfe, beispielsweise in Form einer Leiter, in das Innere des Turms eintritt.

Um die beim Verschuss von Munitionskörpern entstehenden, teilweise erheblichen Rückstoßkräfte abzuleiten, ist zudem häufig vorgesehen, dass der den Turm tragende Unterbau vor dem Verschießen der Munitionskörper über hydraulisch betätigbare Abstützvorrichtungen gegenüber dem Boden abgestützt wird.

Bei solchen Geschützen ergeben sich damit für das Bedienpersonal zunächst einige Vorbereitungstätigkeiten, bevor sich das Geschütz in einem Zustand der Kampfbereitschaft befindet. Zunächst werden die Abstützvorrichtungen zur Abstützung des Unterbaus betätigt. Anschließend wird die Öffnung des Turms geöffnet, wonach das Bedienpersonal dann ggf. unter Zuhilfenahme einer an der Öffnung anzusetzenden Steighilfe in das Innere des Turms eintreten und erst dann die Waffe bedienen kann.

Es ist daher Aufgabe der Erfindung, die beim Überführen des Geschützes in einen Zustand der Kampfbereitschaft durchzuführenden Tätigkeiten zu vereinfachen.

Bei einem Geschütz der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Öffnung durch ein an dem Unterbau angeordnetes Schließelement verschließbar ist, das zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung hin und her bewegbar ist, wobei das Schließelement in der Offenstellung eine den Unterbau gegenüber dem Boden abstützende Stütze bildet.

Über das an dem Unterbau angeordnete Schließelement können die Vorgänge beim Überführen des Geschützes in einen Zustand der Kampfbereitschaft vereinfacht werden, da das Schließelement nach dem Öffnen der Turmöffnung als Abstützung und/oder Steighilfe dienen kann. Auf diese Weise wird mit Öffnen der Öffnung gleichsam eine Abstützung und/oder Steighilfe erreicht, ohne dass hierzu separate Vorbereitungen durchzuführen wären. Das Geschütz lässt sich mit wenigen Schritten rasch in einen Zustand der Kampfbereitschaft überführen.

Das Schließelement kann hydraulisch bewegbar sein und in der Offenstellung eine Stütze zum Ableiten der beim Verschießen von Munitionskörpern auftretenden Abschussreaktionskräfte in den Untergrund bilden.

Gemäß einer konstruktiv vorteilhaften Ausgestaltung ist das Schließelement schwenkbar an dem Unterbau angelenkt. Das Schließelement kann über ein Scharnier mit dem Unterbau gelenkig verbunden sein.

In diesem Zusammenhang ist es ferner von konstruktivem Vorteil, wenn das Schließelement um eine Achse verschwenkbar ist, welche in einer Indexstellung des Turms quer zur Rohrseelenachse der in dem Turm gehaltenen Waffe angeordnet ist. In der Indexstellung befindet sich die Waffe bzw. deren Rohrseelenachse mittig über dem Unterbau, der Azimutrichtwinkel beträgt 0°. In dieser Stellung nimmt das Geschütz eine kompakte, für Überführungs- oder Marschfahrten geeignete Stellung ein. Durch die quer bzw. senkrecht dazu ausgerichtete Schwenkachse kann eine heckseitig am Turm angeordnete Öffnung geschlossen werden.

Vorteilhaft ist ferner eine Ausgestaltung, bei welcher die Öffnung in der Indexstellung des Turms mit dem Schließelement verschließbar ist. Zum Transport kann der Turm in eine vorgegebene Indexstellung überführt werden, in welcher die Öffnung derart gegenüber dem Schließelement ausgerichtet ist, dass sie durch das Schließelement verschlossen werden kann. Beim Öffnen der Öffnung schwenkt das Schließelement aus der Rotationskontur des Turms, so dass dieser anschließend azimutal gerichtet werden kann.

Um dem Bedienpersonal den Zugang in das Innere des Geschützes zu erleichtern, hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Schließelement in der Offenstellung einen Aufgang zur Erleichterung des Einstiegs in den Turm bildet. Für das Bedienpersonal ist es nicht erforderlich, zunächst in einem gesonderten Vorbereitungsschritt eine Steighilfe zu beschaffen und im Bereich der Öffnung zu positionieren. Der Aufgang kann an der Innenseite des Schließelements angeordnet und gemäß einer konstruktiven Ausgestaltung nach Art einer Treppe oder Leiter ausgebildet sein.

Bevorzugt weist das Schließelement eine Ausrüstungsaufnahme zur Aufnahme von Ausrüstungsgegenständen auf, wodurch zusätzlicher Stauraum zur Verfügung gestellt werden kann. Besonders bevorzugt ist eine Ausgestaltung, bei der die Aufrüstungsaufnahme in der Offenstellung des Schließelements von der Außenseite des Turms her zugänglich ist.

Für den Transport des Geschützes hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Unterbau als Transportplattform ausgebildet ist, so dass die Geschütz nach Art eines standardisierten Transportcontainers mittels eines entsprechenden Transportfahrzeugs verladen und transportiert werden kann.

Bei einem militärischen Fahrzeug der eingangs genannten Art wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass die Öffnung durch ein an dem Unterbau angeordnetes Schließelement verschließbar ist, das zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung hin und her bewegbar ist, wobei das Schließelement in der Offenstellung eine den Unterbau gegenüber dem Boden abstützende Stütze bildet.

Über das an dem Unterbau angeordnete Schließelement können die Vorgänge beim Überführen des Geschützes in einen Zustand der Kampfbereitschaft vereinfacht werden, da das Schließelement nach dem Öffnen der Turmöffnung als Abstützung und/oder Steighilfe dienen kann. Auf diese Weise wird mit Öffnen der Öffnung gleichsam eine Abstützung und/oder Steighilfe erreicht, ohne dass hierzu separate Vorbereitungen durchzuführen wären. Das Geschütz lässt sich mit wenigen Schritten rasch in einen Zustand der Kampfbereitschaft überführen.

Bei dem erfindungsgemäßen Fahrzeug können darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Geschütz beschriebenen Ausgestaltungen zur Anwendung kommen.

Weiter wird vorgeschlagen, dass der Unterbau an einer Ladefläche des Fahrzeugs angeordnet ist. Der Unterbau kann dabei in der zuvor beschriebenen Weise nach Art einer von der Ladefläche lösbaren Transportplattform oder fest an dem Transportfahrzeug ausgebildet sein, beispielsweise in Form eines mit den Längsträgern des Fahrzeugs fest verbundenen Unterbaus.

Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand eines in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert werden. Darin zeigen:

Fig. 1
in perspektivischer Darstellung ein militärisches Fahrzeug mit einem Geschütz in dessen Indexstellung,

Fig. 2
in perspektivischer Darstellung eine weitere Ansicht des Fahrzeugs aus der Fig. 1,

Fig. 3
in perspektivischer Darstellung eine weitere Ansicht des Fahrzeugs aus der Fig. 1, in welcher sich das Schließelement in der Schließstellung befindet,

Fig. 4
eine Seitenansicht des Fahrzeugs gemäß Fig. 3,

Fig. 5
eine Seitenansicht des Fahrzeugs gemäß Fig. 4, in welcher sich das Schließelement in einer Zwischenstellung befindet,

Fig. 6
eine Seitenansicht des Fahrzeugs gemäß Fig. 4, in welcher sich das Schließelement in der Offenstellung befindet.

In der Fig. 1 ist ein als Transportfahrzeug ausgebildetes militärisches Fahrzeug 1 mit einer Fahrerkabine 2 sowie einer im Bereich hinter der Fahrerkabine 2 angeordneten Ladefläche 3 zur Aufnahme von Lasten dargestellt. Im Bereich der Ladefläche 3 ist ein Geschütz 4 aufgenommen, bei welchem es sich um ein sog. Leichtgeschütz handelt, welches während der Schussabgabe zur Ableitung der sich ergebenden Abschussreaktionskräfte abgestützt werden muss.

Das Geschütz 4 besteht aus einem oberhalb eines Unterbaus 30 angeordneten und gegenüber dem Unterbau 30 drehbar gelagerten Turm 10, in welchem eine Waffe 11 in Elevation und Azimut richtbar gelagert ist. Der Turm 10 und der Unterbau 30 bilden insoweit eine Lafettierung der Waffe 4.

In der in Fig. 1 dargestellten Position befindet sich das Geschütz 4 in einer Indexstellung, in welcher der Turm 10 bzw. die Rohrseelenachse R der Waffe 11 parallel zur Fahrzeuglängsachse des Fahrzeugs 1 bzw. zur Längsachse des Unterbaus 30 ausgerichtet ist. In der Indexstellung nimmt das Geschütz 4 eine kompakte Stellung ein, so dass sich diese insbesondere für Überführungsfahrten oder Marschfahrten eignet.

Wie der Darstellung insbesondere in Fig. 2 zu entnehmen ist, ist der Turm 10 im Bereich seiner der Waffe 11 gegenüberliegenden Rückseite offen ausgebildet. Der Turm 10 weist eine Öffnung 12 auf, welche sich über die gesamte Rückseite des Turms 10 erstreckt. Über die Öffnung 12 kann das Bedienpersonal in den Innenraum 13 des Turms 10 gelangen. Ferner ist es möglich, Munitionskörper durch die Öffnung 12 in den Innenraum 13 des Turms 10 zu verbringen. Im Innenraum 13 sind Magazine zur Bevorratung von Munitionskörpern, eine teilautomatisierte Ladevorrichtung zum Laden der Waffe 11 sowie Bedieneinrichtungen zur Steuerung des Geschützes 4 angeordnet.

Um den Innenraum 13 während des Transports des Geschützes 4 vor Witterungseinflüssen und Schmutzeintrag zu schützen, ist ein als Klappe ausgebildetes Schließelement 20 vorgesehen, welches zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung hin und her bewegbar ist. In der Schließstellung bildet das Schließelement 20 einen staubdichten Verschluss der Öffnung 12 des Turms 10, so dass der Innenraum des Turms 10 selbst bei länger andauernden Einsätzen in staubigen Wüstenregionen nicht verunreinigt wird, vgl. Fig. 3.

Das Schließelement 20 ist an dem Unterbau 30 des Geschützes 4 um eine Schwenkachse S gelenkig angelenkt, wozu zwischen dem Schließelement 20 und dem Unterbau 30 ein Scharnier 27 vorgesehen ist. Um die Waffe 11 in azimutaler Richtung richten zu können, ist es daher erforderlich, zunächst das Schließelement 20 aus der Rotationskontur des Turms 10 in eine Offenstellung zu verschwenken, was nachfolgend noch näher erläutert werden wird.

Zunächst befindet sich der Turm 10 in der Indexstellung. Das Schließelement 20 ist in den Bereich vor die Öffnung 12 verschwenkt und verschließt den Turm 20 nach Art einer Heckklappe, vgl. Fig. 4. Das Schließelement 20 befindet sich innerhalb der Rotationskontur des Turms 10, weshalb der Turm 10 in dieser Stellung nicht um die Azimutrichtachse T gedreht werden kann. In dieser Stellung kann das Geschütz 4 durch das Fahrzeug 1 zu einem Einsatzort verbracht werden. Um das Geschütz 4 nun am Einsatzort in Kampfbereitschaft zu versetzen, muss das Schließelement 20 zunächst um die Schwenkachse S aus dem Drehbereich des Turms 10 heraus verschwenkt werden.

Das Verschwenken des Schließelements 20 aus dessen Schließstellung erfolgt über einen in den Figuren nicht dargestellten Antriebsmechanismus, der aufgrund des erheblichen Gewichts des Schließelements 20 hydraulisch ausgebildet ist. Durch Betätigung des Antriebsmechanismus wird das Schließelement 20 zunächst in die in der Fig. 5 gezeigte Zwischenstellung verbracht, in welcher die Öffnung 12 freigegeben ist und sich das Schließelement nur noch teilweise in der Rotationskontur des Turms 10 befindet. In dieser Zwischenstellung ist eine Azimutrichtbewegung des Turms 20 in einem eingeschränkten Winkelbereich bereits möglich.

Um das Geschütz 4 für die Schussabgabe in einen Zustand der Kampfbereitschaft zu versetzen, ist es zur Ableitung der sich ergebenden Abschussreaktionskräfte zudem erforderlich, eine Abstützung des Unterbaus 30 gegenüber dem Boden vorzusehen. Denn bei Leichtgeschützen 4 ist die Masse des Unterbaus 30 im Gegensatz zu beispielsweise kettengetriebenen Kampfpanzern oder Panzerhaubitzen nicht ausreichend, um die sich ergebenden Rückstosskräfte aufzunehmen.

Die erforderliche Abstützung wird in einfacher Weise durch weiteres Verschwenken des am Unterbau 30 angelenkten Schließelements 20 in die in der Fig. 6 dargestellte Offenstellung erreicht, in welcher sich das Schließelement 20 über eine Stützplatte 23 auf dem Boden abstützt und eine Stütze zur Ableitung der Abschussreaktionskräfte bildet.

Bei dem Ausführungsbeispiel ist das Schließelement 20 derart am Unterbau 30 angeordnet, dass es sich in der Indexstellung des Turms 10 auf einer der Waffe 11 gegenüberliegenden Seite des Turms 10 befindet und insoweit eine heckseitige Abstützung bildet. Aufgrund der heckseitigen Abstützung und der flächigen Abstützung über die sich über etwa die halbe Fahrzeug- bzw. Geschützbreite ersteckende Stützplatte, ist eine sichere Schussabgabe in einem azimutalen Richtbereich der Waffe von bis zu +/- 15° aus der Indexstellung möglich.

Um die teilweise erheblichen Abschussreaktionskräfte sicher ableiten zu können, ist die Stützplatte 23 über zwei an dem Schließelement 20 parallel verlaufend angeordnete Träger 24 mit dem Gelenk 27 verbunden. Die Träger 24 sind als steife Stahlträger ausgebildet und können einen offenen oder hohlen Querschnitt aufweisen. Um die zu verschwenkende Masse gering zu halten, sind die Träger 24 beim Ausführungsbeispiel mit Ausnehmungen versehen.

Wie die Darstellung insbesondere in Fig. 2 erkennen lässt, bildet das Schließelement 20 in der Offenstellung nicht nur eine Stütze zu Ableitung der Abschussreaktionskräfte, sondern gleichzeitig einen Aufgang in den vergleichsweise hoch über dem Boden liegenden Turm 10. Hierzu ist an dem Schließelement 20 im Bereich zwischen den Trägern 24 eine Treppe 21 angeordnet, über welche das Bedienpersonal auf einfache Weise in den erhöhten Innenraum 13 des Turms 10 gelangen kann. Die Treppe ist derart an dem Schließelement 20 angeordnet, dass sie in der Offenstellung nach außen gerichtet ist, wodurch sie eine Steighilfe für das Bedienpersonal bildet.

Ferner weist das Schließelement 20 zu beiden Seiten hin nach Art von Winkelblechen gegeneinander abgewinkelte Bereiche 25, 26 auf. Der eine Bereich 25 verläuft in der Schließstellung in etwa horizontal oberhalb einer Bodenplatte 14 des Turms 10. Im Wesentlichen senkrecht zu den Bereichen 25 sind weitere plattenförmige Bereiche 26 vorgesehen, die in der Schließstellung im Wesentlichen vertikal ausgerichtet sind die Öffnung 12 des Turms 12 nach Art eines Deckels verschließen. In den Bereichen seitlich neben der Treppe 21 sind darüber hinaus Ausrüstungsaufnahmen 22 zur Aufnahme von Ausrüstungsgegenständen vorgesehen. Durch die Ausrüstungsaufnahmen 22 kann zusätzlicher Stauraum bereitgestellt werden. Die Aufrüstungsaufnahmen 22 sind in der Schließstellung des Schließelements 20 von der Innenseite des Turms 10 und in der Offenstellung des Schließelements 20 von der Außenseite des Turms 10 her zugänglich.

Das vorstehend beschriebene Geschütz 4 weist ein Schließelement 20 auf, welches nach dem Öffnen der Turmöffnung 12 als Abstützung und Steighilfe dient. Es ist nicht erforderlich, weitere Maßnahmen zur Abstützung des Unterbaus 30 zu unternehmen und Steighilfen an dem Geschütz 4 anzusetzen. Das Geschütz 4 lässt sich somit allein durch Öffnen der Turmöffnung 12 mit wenigen Schritten rasch in einen Zustand der Kampfbereitschaft überführen.

Bezugszeichen:

1
Fahrzeug

2
Fahrerkabine

3
Ladefläche

4
Geschütz

10
Turm

11
Waffe

12
Öffnung

13
Innenraum

14
Bodenplatte

20
Schließelement

21
Treppe

22
Ausrüstungsaufnahme

23
Stützplatte

24
Träger

25
Bereich

26
Bereich

27
Scharnier

30
Unterbau

R
Rohrseelenachse

S
Schwenkachse

T
Azimutrichtachse

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