HALTE- UND STÜTZVORRICHTUNG FÜR HANDFEUERWAFFEN

申请号 EP18171494.0 申请日 2018-05-09 公开(公告)号 EP3401630A1 公开(公告)日 2018-11-14
申请人 Barth, Simon; 发明人 Barth, Simon;
摘要 Die vorliegende Erfindung betrifft eine Halte- und Stützvorrichtung (1) für Handfeuerwaffen (2), insbesondere für Langwaffen, mit einem Anschlagschaft (20) und einer Mündung (21), die in üblicher Schussposition nach vorne weist, umfassend ein an einem Körperteil anlegbares Stützorgan (10). Die erfindungsgemäße Halte- und Stützvorrichtung (1) ist dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagschaft (20) über ein oder mehrere Gelenke (11) mit insgesamt mindestens zwei Freiheitsgraden (f) an dem Stützorgan (10) angeordnet ist. Der Vorteil, der durch die erfindungsgemäße Halte- und Stützvorrichtung (1) erreicht wird, besteht insbesondere in der präziseren, sichereren und einfacheren Handhabung beim Abfeuern von Handfeuerwaffen.
权利要求 Halte- und Stützvorrichtung (1) für Handfeuerwaffen (2) mit einem Anschlagschaft (20) und einer Mündung (21), die in üblicher Schussposition nach vorne weist, umfassend ein an einem Körperteil anlegbares Stützorgan (10),
dadurch gekennzeichnet, dass
der Anschlagschaft (20) über ein oder mehrere Gelenke (11) mit insgesamt mindestens zwei Freiheitsgraden an dem Stützorgan (10) angeordnet ist.
Halte- und Stützvorrichtung (1) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das mindestens eine Gelenk (11) reversibel an einer an dem Stützorgan vorgesehenen Aufnahme (12) angebracht ist, wobei das mindestens eine Gelenk (11) über einen Halter (13) mit dem Anschlagschaft (20) verbunden ist.
Halte- und Stützvorrichtung (1) nach den Ansprüchen 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
das mindestens eine Gelenk (11) ein Kugelgelenk, ein Eigelenk, ein Sattelgelenk, ein Kondylengelenk oder eine Kombintation aus mindestens zwei Scharniergelenken ist.
Halte- und Stützvorrichtung (1) nach den Ansprüchen 2 und 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahme (12) eine Lagerschale (110) umfasst, in der der Gelenkkopf (111) des mindestens einen Gelenks (11) reversibel angeordnet ist.
Halte- und Stützvorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüchen 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
an der Lagerschale (110) ein Einrastorgan für den Gelenkkopf (111) des mindestens einen Gelenks (11) vorgesehen ist, das mittels einer händisch zu betätigenden Einrichtung (222) freigebbar ist.
Halte- und Stützvorrichtung (1) nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Gelenkkopf (111) des mindestens einen Gelenks (11) mittels des Einrastorgans in einer definierten Stellung in der Lagerschale (110) einklemmbar ist.
Halte- und Stützvorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Halter (13) reversibel an dem Anschlagschaft (20) angeordnet ist.
Halte- und Stützvorrichtung (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Stützorgan (10) mittels einer Klettverbindung bzw. Klettband (14) an mindestens einem Bekleidungsstück einer Person befestigbar ist.
Halte- und Stützvorrichtung (1) nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Klettverbindung ein Klettband zur Befestigung des Stützorgans (10) an einer Splitterschutzweste oder an einem Tragegestell ist.
说明书全文

Technisches Gebiet

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Halte- und Stützvorrichtung für Handfeuerwaffen, insbesondere aber nicht ausschließlich für Langwaffen, mit einem Anschlagschaft und einer Mündung, die in üblicher Schussposition nach vorne weist, umfassend ein an einem Körperteil anlegbares Stützorgan. Als Handfeuerwaffe sei nachstehend jegliche von einer einzelnen Person tragbare und ohne weitere Personen und (unabhängig von der erfindungsgemäßen Halte- und Stützvorrichtung) zusätzliche Hilfsmittel einsetzbare Feuerwaffe beliebigen Kalibers verstanden.

Stand der Technik

Gemäß dem Stand der Technik sind Langwaffen regelmäßig mit einem Schaft ausgestattet, der gleichzeitig als Griffmöglichkeit und Schulterstütze dient. Bekannte Schäfte bzw. Schulterstützen sind seit jeher auch als abklappbare Stützen bekannt und können in der Weise umgeklappt werden, dass sie von unten, oben oder der Seite her gegen die Waffe anliegen, wobei mit Hilfe eines Scharniers die Schulterstütze nach vorne geschwenkt werden und mittels einer Rast die Lage der Schulterstütze lösbar festgelegt werden kann.

Nachteilig bei den bekannten Schulterstützen ist, dass diese durch ihre fixe und diese aufgrund der losen Anordnung am Körper der schießenden Person nur einen eingeschränkten Halt aufweisen und durch ihre nicht einstellbare Ausrichtung eine eingeschränkte individuelle Anordnung am Körper der Person erlauben.

Darstellung der Erfindung

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Halte- und Stützvorrichtung für Handfeuerwaffen zu schaffen, welche die vorgenannten Probleme ausräumt und welche eine individuelle und gleichzeitig haltende Anordnung am Körper einer Person erlaubt.

Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Halte- und Stützvorrichtung sind in den abhängigen Unteransprüchen angegeben.

Erfindungsgemäß ist eine Halte- und Stützvorrichtung der eingangs genannten Art dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlagschaft über ein oder mehrere Gelenke mit insgesamt mindestens zwei Freiheitsgraden an dem Stützorgan angeordnet ist. Als Freiheitsgrad im Sinne der vorliegenden Erfindung ist die Anzahl der möglichen Bewegungen, die das erfindungsgemäße Gelenk ausführen kann, gemeint. Grundsätzlich stehen hierfür die fünf Freiheiten für eine technische Anwendung zur Verfügung, wobei diese Freiheiten erfindungsgemäß mit einem oder mehreren Gelenken erreicht werden kann.

Als Gelenk kommen vorliegend ein Kugelgelenk, ein Eigelenk, ein Sattelgelenk, ein Kondylengelenk oder eine Kombintation aus mindestens zwei Scharniergelenken in Betracht, wobei diese Auflistung keinesfalls erschöpfend sein soll.

Die Vorteile der Halte- und Stützvorrichtung sind insbesondere darin zu sehen, dass mit dieser deutlich genauer geschossen werden kann, die Vorrichtung Kraft einspart und eine deutlich schnellere Reaktion gegenüber bekannten Schulterstützen an Handfeuerwaffen erlaubt.

Kurzbeschreibung der Zeichnungen

Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Halte- und Stützvorrichtung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von der Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.

In den Zeichnungen zeigen

Fig.1 die erfindungsgemäße Halte- und Stützvorrichtung in der Seitenansicht an einer Langwaffe.

Ausführung der Erfindung

Wie aus Fig.1 ersichtlich, umfasst die erfindungsgemäße Halte- und Stützvorrichtung 1 zumindest ein an einem Körperteil anlegbares Stützorgan 10. Der Anschlagschaft 20 ist dabei vorteilhafterweise über ein mit zwei Freiheitsgraden ausgestattetes Kugelgelenk 11 an dem Stützorgan 10 angeordnet.

In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist das mindestens eine Gelenk 11 reversibel an einer an dem Stützorgan 10 vorgesehenen Aufnahme 12 angebracht, wobei das mindestens eine Gelenk 11 über einen Halter 13 mit dem Anschlagschaft 20 verbunden ist, wobei der Halter 13 vorzugsweise reversibel an dem Anschlagschaft 20 angeordnet ist.

Die Aufnahme 12 umfasst vorzugsweise eine Lagerschale 110, in der der Gelenkkopf 111 des mindestens einen Gelenks 11 reversibel angeordnet ist.

Wie aus Fig.1 ersichtlich, ist an der Lagerschale 110 in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ein Einrastorgan für den Gelenkkopf 111 des mindestens einen Gelenks 11 vorgesehen ist, das mittels einer händisch zu betätigenden Einrichtung 222 freigebbar ist. Der Vorteil dieser Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass die Handfeuerwaffe damit jederzeit an- und abgelegt werden kann. Außerdem ist es möglich, dass der Gelenkkopf 111 des mindestens einen Gelenks 11 mittels des Einrastorgans in einer definierten Stellung in der Lagerschale 110 einklemmbar ist.

Weiterhin ist es vorteilhaft, dass das Stützorgan 10 mittels einer Klettverbindung an mindestens einem Bekleidungsstück einer Person befestigbar ist. Beispielsweise kann die Klettverbindung ein Klettband zur Befestigung des Stützorgans 10 an einer Splitterschutzweste oder an einem Tragegestell sein.

Die erfindungsgemäße Halte- und Stützvorrichtung 1 beschränkt sich in ihrer Ausführung nicht auf die vorstehend angegebenen bevorzugten Ausführungsformen. Vielmehr sind eine Vielzahl von Ausgestaltungsvariationen denkbar, welche von der dargestellten Lösung auch bei grundsätzlich anders gearteter Ausführung Gebrauch machen.

Liste der Bezugsziffern

1
Halte- und Stützvorrichtung

2
Handfeuerwaffen

10
Stützorgan

11
Gelenk

12
Aufnahme

13
Halter

14
Klettband

20
Anschlagschaft

21
Mündung

110
Lagerschale

111
Gelenkkopf

112
Einrichtung

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