PATRONENAUSWURFANORDNUNG

申请号 EP03797251.0 申请日 2003-08-27 公开(公告)号 EP1535016A1 公开(公告)日 2005-06-01
申请人 Heckler & Koch GmbH; Murello, Johannes; 发明人 MURELLO, Johannes;
摘要 The invention relates to a cartridge ejector arrangement with at least two cartridge withdrawal forks (7) mounted in a sprung manner on a moving breech or breechblock (1), preferably opposing each other. According to the invention, amongst other things, a rapid change from right-handed to left-handed ejection and vice versa may be achieved, whereby at least one stationary ejector (27) may be provided on one or one of the cartridge withdrawal forks (7), such that on a recoiling breech or breechblock (1), the cartridge or cartridge case (23) is withdrawn by all cartridge withdrawal forks (7) in common from a cartridge bearing and, once free of the cartridge bearing, is pivoted about the cartridge withdrawal fork (7) and hence ejected to the side thereof which has no provided ejector (27). The above arrangement is particularly suitable for a repeating or self-loading shotgun.
权利要求
Patentansprüche
1. Patronenauswurfanordnung mit mindestens zwei an ei- * nem beweglichen Verschluß oder Verschlußkopf (1) federnd angebrachten Patronenauszieherkrallen (7) , die bevorzugt einander gegenüberliegen, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein stationärer Ausstoßer (27) einer oder jeweils einer der Patronenauszieher- krallen (7) derart zuordenbar ist, daß bei zurückfahrendem Verschluß oder Verschlußkopf (1) die Patrone oder Patronenhülse (23) von allen Patronenauszieherkrallen (7) gemeinsam ausgezogen wird und um diejenige Patronenauszieherkralle (7) schwenkt und dabei zu deren Seite hin ausgeworfen wird, der kein Ausstoßer (27) zugeordnet ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander gegenüberliegende Patronenauszie- herkrallen (7) und ein umsetzbarer Ausstoßer (27) vorgesehen sind.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausstoßer (27) zwei Ausstoßervorsprünge (29) aufweist, die beiderseits einer der beiden Patronen- auswerferkrallen (7) angeordnet sind und in Längs- rillen bzw. längs eines Steges (25) des Verschlusses oder Verschlußkopfes (1) laufen, die in dessen Stoßboden (5) beiderseits der Patronenauszieherkralle (7) einmünden.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Patronenauszieherkrallen (7) ein hakenartiges Ende (17) mit einer dem Stoßboden zugewandten Fläche (19) aufweisen, die, wenn die hakenartigen Enden (17) den Rand einer Patrone (23) umgreifen, derart einen spitzen Winkel zu einer zum Stoßboden parallelen Ebene bilden, daß diese Flächen (19) sich zur Mitte des Stoßbodens (5) hin von diesem nach vorne entfernen.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der spitze Winkel zwischen 0 und 15° liegt.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie einer Schrotflinte oder einer Waffe mit einem Kaliber von mehr als 15 mm zuge- ordnet ist.
说明书全文

Patronenauswurfanordnύng

Die Erfindung betrifft eine Patronenauswurfanordnung mit mindestens zwei an einem beweglichen Verschluß oder Verschlußkopf federnd angebrachten Patronenauszieherkrallen, die bevorzugt einander gegenüberliegen (Oberbegriff des Anspruchs 1) .

Lagebezeichnungen, wie "oben" oder "vertikal", die hier verwendet werden, beziehen sich auf die in Gebrauchslage befindliche Waffe, zu der die genannte Anordnung gehört. Die Schußrichtung verläuft dabei horizontal nach "vorne" .

Eine Handfeuerwaffe, besonders eine Selbstladewaffe, mit einem Lauf und einem Verschluß, der sich beim Öffnen etwa längs der Seelenachse (Mittelachse des Laufes) vom hinte- ren Ende des Laufes weg nach hinten bewegt, weist in aller Regel eine Patronenauswurfanordnung mit einer Auszieherkralle und einem Ausstoßer auf. Die Auszieherkralle umgreift den Rand oder Halbrand der Patrone oder greift in deren Boden-Umfangsnut ein. Der Ausstoßer sitzt, auf die Seelenachse bezogen, der Kralle etwa gegenüber, so daß der Rand des Patronenbodens dagegen aufläuft . Der Ausstoßer wird hier als stationär bezeichnet. Hierunter wird hier verstanden, daß er entweder fest an der Waffe oder deren Gehäuse angebracht ist oder daß er beweglich im Verschluß oder Verschlußkopf angebracht ist und am Ende dessen Rücklaufes gegen einen waffenfesten Widerstand aufläuft .

Die Patrone oder Patronenhülse wird quer zur Seelenachse ausgeworfen. Dabei sitzt, bezogen auf die Seelenachse, die Auszieherkralle an der Seite, zu der hin die Patrone oder Patronenhülse ausgeworfen wird. Der Ausstoßer sitzt auf der gegenüberliegenden Seite. Bei Patronen mit zB einer Randnut, die, dem Stoßboden (vordere Fläche des Verschlusses) zugewandt, eine ebene Fläche bildet, sitzt die Auszieherkralle beim Ausziehen mit einer komplementären Haltefläche satt in der Nut auf. Die Patrone oder deren Hülse kann daher erst von dieser Kralle freikommen, wenn sie schräggestellt ist. So wird ein zuverlässiges Ausziehen der Patronenhülse sichergestellt. Bei einem Patronenrand mit runder Kontur, wie et- wa bei Handfeuer- und Schrotpatronen, ist dieser Halt im wesentlichen nur durch Kraftschluß gewährleistet . Eine entsprechend kräftige Feder belastet dann die Auszieherkralle, um ein zuverlässiges Ausziehen zu ermöglichen.

Soweit den Abbildungen der US-3 906 651 entnehmbar, ist dort eine derartige Patrone mit runder Randkontur gezeigt. Diese Patrone sitzt auf dem Stoßboden eines Verschlusses, der zwei gegenüberliegende Auszieherkrallen aufweist. Von diesem Stand der Technik geht die Erfindung aus.

Dieser Druckschrift ist nicht entnehmbar, aus welchem Grund diese Auszieheranordnung gewählt ist, und wie der Ausstoßer angeordnet und ausgebildet sein soll. Die Kon- tur der beiden Auszieherkrallen ist ebenfalls ungewöhnlich und erleichtert das Abrutschen vom Patronenrand. Ein solches Abrutschen muß ja bei einer der Krallen möglich sein, wenn sie nicht ungewöhnlich weich abgefedert sein sollte .

Allerdings läßt Fig. 2 dieser Druckschrift eine Längsnut im Verschluß erkennen, die sich nahe einer der Krallen befindet und den Ausstoßer aufnehmen könnte.

Das Ausziehen von Schrotpatronen etwa der Kaliber 12 oder 10 ist besonders bei sehr langen Patronenhülsen und in Selbstladewaffen oft problematisch, weil der sich rasch öffnende Verschluß die Auszieherkrallen mitnimmt, die ih- rerseits dann vom Patronenrand mit runder Kontur abrutschen können. Hier könnte die doppelte Auszieherkralle, die aus der genannten Druckschrift bekannt ist, vielleicht Abhilfe schaffen. Auch bei extrem großen Patronen, die einen unverhältnismäßig kleinen Rand haben, (Leucht-, Tränengas- oder Schrotpatronen des Kalibers 4 (26,5 mm), Granatpatronen (4 cm) o. dgl . ) könnte die doppelte Auszieherkralle vorteilhaft sein.

Früher hat man bei Handfeuerwaffen, besonders bei Ordonnanzwaffen, vorausgesetzt, daß der Schütze ein Rechtshänder ist . Linkshändern wurde der rechtshändige Gebrauch der Waffe antrainiert. Heute versucht man, den Eigenheiten des Schützens gerecht zu werden und Waffen auch für den Gebrauch durch Linkshänder einzurichten. Gerade bei Selbstladegewehren der Bullpup-Bauweise (das Magazin befindet sich hinter dem Griffstück) erfordert dies den Patronenauswurf vom Gesicht des Schützen weg, da sich der Auswerfer auf Höhe des Backenknochens befindet .

Aber auch bei anderen Waffen, zum Beispiel bei Bord- Maschinengewehren von Hubschraubern, ist die Auswurfrichtung nicht willkürlich wählbar und sollte am besten den Einbaubedingungen angepaßt werden. Dabei kann der Patro- nenauswurf überallhin erfolgen außer zur Nachladeeinrichtung hin. Wird zum Beispiel ein über der Waffe sitzender Entgurter verwendet, dann kann der Auswurf nach rechts oder links, aber auch nach unten erfolgen, je nachdem, wo ein Hülsenschacht oder Hülsensack angebracht werden kann.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Patronenauswurfanordnung zu schaffen. Besonders soll mindestens einem der oben umrissenen Nachteile mindestens teilweise abgeholfen werden und bevorzugt eine Anordnung der ein- gangs genannten Art geschaffen werden, deren Auswurfrichtung veränderbar ist. Zur Lösung dieser Aufgabe wir vorgeschlagen, daß die eingangs genannte Anordnung dadurch weitergebildet wird, daß mindestens ein stationärer Ausstoßer einer oder jeweils einer der Patronenauszieherkrallen derart zuordenbar ist, daß bei zurückfahrendem Verschluß oder Verschlußkopf die Patrone oder Patronenhülse von allen Patronenauszieherkrallen gemeinsam aus einem Patronenlager ausgezogen wird und, wenn sie vom Patronenlager freigekommen ist, um diejenige Patronenauszieherkralle schwenkt und dabei zu des- sen Seite hin ausgeworfen wird, der kein Ausstoßer zugeordnet ist (Anspruch 1) .

Es wird dabei davon ausgegangen, daß jede der Auszieherkrallen nur beschränkt imstande ist, die Patrone oder Pa- tronenhülse in der Lage zu halten, in der sie ausgezogen wird. Die Verwendung mehrerer Auszieherkrallen hat außerdem, besonders bei den oben erwähnten Patronen, durchaus Vorzüge. Wenn nun allen Auszieherkrallen, ausgenommen die, auf deren Seite der Auswurf erfolgen soll, ein Aus- stoßer zugeordnet ist, dann kann der Auswurf in jede Richtung erfolgen, der ein Auszieher zugeordnet ist.

Natürlich ist die Zahl der Auszieherkrallen begrenzt, und nur bei Patronen mit sehr großen Durchmesser werden drei oder mehr Krallen zweckmäßig sein. In einer Ausgestaltung der Erfindung wird daher vorgeschlagen, daß nur zwei einander gegenüberliegende Patronenauszieherkrallen und ein umsetzbarer Ausstoßer vorgesehen sind (Anspruch 2) . Dies ist aber bei einer Bullpup-Waffe notwendig und auch aus- reichend.

Wenn nun zudem der Ausstoßer zwei AusstoßervorSprünge aufweist, die beiderseits einer der beiden Patronenaus- werferkrallen angeordnet sind und in Längsrillen des Ver- Schlusses oder Verschlußkopfes laufen, die in dessen

Stoßboden beiderseits der Patronenauszieherkralle einmünden (Anspruch 3), dann ist eine Anordnung geschaffen, die selbst schwierige Patronen und Patronenhülsen einwandfrei auszieht, und mit einfachsten Mitteln von Rechts- auf Linksauswurf und umgekehrt umrüstbar ist.

Zum Umrüsten muß nämlich nur der Ausstoßer umgesetzt werden. Die Lage des Verschlusses und der Auszieherkrallen bleibt unverändert .

Übliche Patronenauszieherkrallen weisen ein hakenartiges Ende mit einer dem Stoßboden zugewandten Fläche auf, die einen Patronenrand umgreifen. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß, wenn die hakenartigen Enden einen Patronenrand umgreifen, deren Flächen einen spitzen Winkel zu einer zum Stoßboden parallelen Ebene bilden, so daß sie sich zur Mitte des Stoßbodens hin von diesem nach vorne entfernen (Anspruch 4) .

Bevorzugt liegt dieser spitze Winkel zzwischen 0° und 15° (Anspruch 5) .

Im Gegensatz zu der eingangs genannten US-Druckschrift, in der die Auszieherkrallen komplementär zur Kontur des Patronenrandes ausgebildet sind, wird bei der Erfindung bevorzugt eine ebene Fläche verwendet, die auf dem Rand aufsitzt. Es können also Patronen der unterschiedlichsten Bauweise verwendet werden, also auch solche, deren Rand eine vom Stoßboden abgewandte, zu diesem parallele Fläche bildet. Ein solcher Rand kann bei Patronenhülsen für Sonderpatronen, zum Beispiel Leuchtpatronen, vorliegen. Solche Patronenhülsen sind etwa durch Drehen oder durch Gegenfließpressen hergestellt .

Die erfindungsgemäße Anordnung kann für Handfeuerwaffen aller Art verwendet werden. Besonders vorteilhaft ist sie bei großkalibrigen Patronen. So wird es besonders bevorzugt, daß sie zB einer Schrotflinte zugeordnet ist (Anspruch 6) , insbesondere einer Repetier- oder Selbstladeschrotflinte. Hier ist die bauliche Vielfalt und gegenseitige Abweichung von Patronen für ein und dasselbe Kaliber besonders groß, andererseits ist das Bedürfnis zum Umrüsten einer Waffe für Rechtsschützen auf eine solche für Linksschützen besonders groß. Eine solche Waffe ist nämlich nicht eine persönliche Waffe wie ein Schnellfeuergewehr, das einen Soldaten während praktisch seiner gesamten Dienstzeit begleiten kann, sondern wird oft nur für Sondereinsätze ausgegeben. Dabei sind grundsätzlich Wafen mit einem Kaliber von mehr als 15 mm nicht umfaßt.

Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung ist anhand der folgenden Zeichnung noch näher erläutert . In dieser zeigt:

Fig. 1 eine Schrägbildansicht eines Verschlusses einer Selbstladeflinte, der mit der erfindungsgemäßen Anordnung ausgestattet ist,

Fig. 2 die Draufsicht auf den Verschluß mit Ausstoßer,

Fig. 3 die Ansicht einer Auszieherkralle, und

Fig. 4 die Teilansicht eines Ausstoßers, von vorne oder hinten her gesehen.

Fig. 1 zeigt einen Verschlußkopf 1, der längs zweier Führungsstäbe 3 beweglich ist. Dieser Verschluß weist einen Stoßboden 5 auf, beiderseits dessen je eine Auszieherkralle 7 angebracht ist.

Die Auszieherkralle 7 ist in Fig. 3 vergrößert gezeigt. Sie ist zB aus Blech gestanzt und weist eine insgesamt etwa T-förmige Kontur auf, deren Mittelschaft am Ende eine Bohrung 9 aufweist . Quer vom Mittelschaft an dessen anderem Ende erstrecken sich ein hinterer Schenkel 11 und eine vorderer Schenkel 13. Der hintere Schenkel 11 trägt an seinem freien Ende einen abgewinkelten Stutzen 15, der zum Eingriff in eine Spiral-Druckfeder (nicht gezeigt) bestimmt ist. Der vordere Schenekl 13 trägt an seinem freien Ende die eigentliche Kralle 17, die eine dem Mit- telschaft zugewandte 19 Fläche aufweist, die spitzwinklig zur Erstreckung des Mittelschafts verläuft, und damit auch spitzwinklig zum Stoßboden 5 (Fig. 2) . Die beiden

Auszieherkrallen 7 sind je um eine Achse, etwa in Form eines Haltestiftes 21 schwenkbar, der jeweils die Bohrung 9 durchsetzt.

Der Verschluß 1 weist beiderseits einen Längssteg 25 auf, an dessen Außenseite die entsprechende Auszieherkralle 7 angebracht ist. Jeder Längssteg 25 weist eine obere und eine untere Kante auf, die sich bis in den Stoßboden 5 hinein erstrecken.

In Fig. 2 ist der Verschluß der Fig. 1 in Draufsicht gezeigt. Die beiden Krallen 7 sitzen beiderseits einer Pa- trone 23. Hinter dem Verschluß 1 im Bereich seines Rücklaufes sitzt ein Ausstoßer 27. Dieser Ausstoßer ist abgebrochen gezeigt und von oben gesehen. Von vorne oder hinten gesehen, weist der Ausstoßer 27 einen U-förmigen Querschnitt auf. Wenn der Verschluß 1 zurückläuft, dann läuft der eine der Längsstege 25 durch den Ausstoßer 27. Die beiden U-Schenkel dieses Ausstoßers 27 über- und untergreifen dabei den entsprechenden Längssteg 25 und gelangen mit ihren Enden bis in den Stoßboden 5. Die Enden dieser Schenkel sind in Fig. 4 mit 29 bezeichnet.

Da die Patrone oder Patronenhülse 23 mittels der Auszieherkrallen 7 am Verschluß 1 gehalten und mit diesem mitgenommen wird, läuft sie mit dem Verschluß 1 zurück. Der Ausstoßer 27 bleibt während dieser Verschlußbewegung da- gegen ortsfest. So bewegt sich der Längssteg 25 durch die beiden Schenkel des Austoßers 27 nach hinten. Wenn der Stoßboden 5 am Ausstoßer 27 anlangt, dann läuft der Boden der Patrone 23 auf dessen Enden 29 auf und wird gegen die dortige (rechte) Auszieherkralle 7 gedrückt. Wegen der

Zusammenwirkung der runden Kontur des Patronenrandes mit der Schrägfläche 19 (Fig. 3) wird die Auszieherkralle 7 zurückgedrückt, und der Ausstoßer 27 erteilt dem rechten Teil des Patronenrandes einen kräftigen Stoß, so daß die Patrone 23 um den linken Auszieher 7 kippt und ausgeworfen wird.

Das Umsetzen des Ausstoßers 27 auf die andere (linke) Seite des Verschlusses bewirkt analog einen Auswurf nach rechts .

Der Ausstoßer 27 kann in eine Längs- oder Quernut im Waffengehäuse eingesetzt werden. Ein Bauteil der Waffe oder ein Stift kann den Ausstoßer in dieser Lage festhalten.

QQ群二维码
意见反馈