Schusswaffe

申请号 EP89890241.6 申请日 1989-09-18 公开(公告)号 EP0360787B1 公开(公告)日 1993-01-27
申请人 STEYR-DAIMLER-PUCH AKTIENGESELLSCHAFT; 发明人 Zedrosser, Ulrich;
摘要
权利要求 Schußwaffe (1), mit einer vom Lauf (3) getrennten, den Laderaum (5) bildenden Abschußkammer (4), die in einem waffengehäusefesten Abschußblock (6) quer zur Laufrichtung zwischen einer Feuerstellung und einer Ladestellung hin- und herbewegbar ist, wobei der Laderaum (5) der Abschußkammer (4) in der Ladestellung frei zugänglich einerends durch eine Ladeöffnung (7) des Abschußblockes (6) an einen Magazinansatz (8) und andernends durch eine Auswurföffnung (9) des Abschußblockes (6) an einen Auswurfschacht (10) anschließt, und mit einem in Laufrichtung längsverschiebbar geführten Gleitstück (14), das einen aus einer hinter dem Magazinansatz (8) liegenden Ausgangslage über den Magazinansatz (8) hinweg zum Abschußblock (6) bis in dessen Ladeöffnung (7) vorschiebbaren Zubringer (16) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschußblock (6) im der Feuerstellung der Abschußkammer (4) zugewandten Randbereich (9a) der Auswurföffnung (9) eine mit Abstand von der Innenkante (9b) der Auswurföffnung (9) angeordnete Auswurfnase (20) aufweist, welche in der Ladestellung der Abschußkammer (4) bis in die Höhe der Laderauminnenwandung vorstehende Auswurfnase (20) in eine sich zur Innenkante (9b) der Auswurföffnung (9) hin erstreckende, muldenförmig verlaufende Leitfläche (21) übergeht, und daß die Abschußkammerbewegung von der Ladestellung in die Feuerstellung auslösbar ist, bevor der Zubringer (16) seine ladeöffnungsseitige Endlage erreicht.Schußwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswurföffnung (9) im feuerstellungsabgewandten Randbereich (9c) abgerundet ist.Schußwaffe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ladeöffnung (7) im feuerstellungszugewandten Randbereich (7a) nach innen erweitert ist.Schußwaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswurfschacht (10) vor und der Magazinansatz (8) hinter dem Abschußblock (6) angeordnet sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Schußwaffe, mit einer vom Lauf getrennten, den Laderaum bildenden Abschußkammer, die in einem waffengehäusefesten Abschußblock quer zur Laufrichtung zwischen einer Feuerstellung und einer Ladestellung hin- und herbewegbar ist, wobei der Laderaum der Abschußkammer in der Ladestellung frei zugänglich einerends durch eine Ladeöffnung des Abschußblockes an einen Magazinansatz und andernends durch eine Auswurföffnung des Abschußblockes an einen Auswurfschacht anschließt, und mit einem in Laufrichtung längsverschiebbar geführten Gleitstück, das einen aus einer hinter dem Magazinansatz liegenden Ausgangslage über den Magazinansatz hinweg zum Abschußblock bis in dessen Ladeöffnung vorschiebbaren Zubringer trägt.

Diese beispielsweise aus der US-A-3 667 147 bekannten Schußwaffen ermöglichen mit ihren zwischen einer Feuerstellung und einer Ladestellung hin- und herbewegbaren, einen vom Lauf getrennten Laderaum bildenden Abschußkammern einen verhältnismäßig einfachen, funktionssicheren Lade- und Abschußvorgang, da die Patronen zum Laden durch den Zubringer auf direktem, geradem Weg aus dem im Magazinansatz steckenden Magazin durch die Ladeöffnung in den Laderaum der in der Ladestellung liegenden Abschußkammer eingeschoben werden können und dann die bereits geladene Abschußkammer erst zur eigentlichen Patronenzündung und Schußabgabe in die Feuerstellung gebracht wird. Allerdings ist es bei diesen Abschußkammern notwendig, in der Ladestellung nicht nur zu laden, sondern auch zu entladen und leere Patronenhülsen oder aufgrund von Ladehemmungen, Fehlzündungen u.dgl. nicht abgeschossene Patronen aus dem Laderaum zu entfernen, was aber bisher zu Schwierigkeiten führt. Das Entladen erfolgt nämlich durch das Einschieben einer neuen Patrone in den Laderaum, so daß diese neue Patrone zweckmäßigerweise auch Ausstoßerfunktion übernimmt und bei ihrem Eindringen in den Laderaum die dort befindliche Patronenhülse od.dgl. nach Überwinden einer federbelasteten Verschlußklappe in einen angrenzenden Auswurfschacht hinausdrückt, durch den sie allein schwerkraftbedingt nach unten abfallen soll. Dadurch ergeben sich aber zu viele Störungen beim Auswerfen, so daß die bekannten Schußwaffen hauptsächlich für hülsenlose Munition bestimmt sind und die Auswurfeinrichtung nur bedarfsweise bei Fehlzündungen zum Einsatz kommt. Abgesehen davon, ist die Verschlußklappe mit ihrer Bewegungsmechanik selbst recht störanfällig und auch der bekannte Zubringer, der gegen Federkraft zurückschiebbar auf einer Ausstoßerstange zum Ausschieben der Patronenhülsen bei abgenommenem Magazin abgestützt ist, stellt einen aufwendigen, die Baulänge beträchtlich erhöhenden Bestandteil des Gleitstückes dar.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diese Mängel zu beseitigen und eine Schußwaffe der eingangs geschilderten Art zu schaffen, die sich durch ihre einfache, robuste und funktionssichere Auswurfeinrichtung auszeichnet.

Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß der Abschußblock im der Feuerstellung der Abschußkammer zugewandten Randbereich der Auswurföffnung eine mit Abstand von der Innenkante der Auswurföffnung angeordnete Auswurfnase aufweist, welche in der Ladestellung der Abschußkammer bis in die Höhe der Laderauminnenwandung vorstehende Auswurfnase in eine sich zur Innenkante der Auswurföffnung hin erstreckende, muldenförmig verlaufende Leitfläche übergeht, und daß die Abschußkammerbewegung von der Ladestellung in die Feuerstellung auslösbar ist, bevor der Zubringer seine ladeöffnungsseitige Endlage erreicht. Beim Laden einer neuen Patrone, die durch das Vorbewegen des Zubringers aus dem im Magazinansatz sitzenden Magazin in den Laderaum der in Ladestellung fixierten Abschußkammer eingeschoben wird, läßt sich die leere Patronenhülse oder die nicht abgeschossene Patrone ohne jede Behinderung durch eine Verschlußklappe od.dgl. aus dem Laderaum in den Abwurfschacht ausschieben. Allerdings beginnt bereits während der letzten Ein- bzw. Ausschiebephase des Ladens bzw. Entladens die Abschußkammer mit ihrer Bewegung in die Feuerstellung, so daß durch die Relativverschiebung zwischen Abschußblock einerseits und Abschußkammer anderseits im Bereich der Auswurföffnung die ausgeschobene Patronenhülse od.dgl. mitgenommen und aufgrund des dabei aufgebrachten Drehmomentes um die Auswurfnase in den Auswurfschacht abgekippt wird. Die Leitfläche ergibt dabei eine entsprechende Führung für den Hülsenboden, so daß es am Ende der Ausschiebebewegung zu einem Wegschleudern der zu entladenden Patronenhülse od.dgl. kommt und diese leere Patronenhülse zwangsweise durch den Abwurfschacht ausgeworfen wird. Der kraftvolle Hülsenauswurf erfolgt unabhängig von der Lage und Halterung der Waffe und läuft funktionssicher und störungsfrei ab. Dabei spielt es an und für sich keine Rolle, wie Gleitstück bzw. Zubringer und Abschußkammer zusammenwirken oder wie die Abschußkammerbewegung erreicht wird, entscheidend ist lediglich, daß sich der Beginn der Abschußkammerbewegung von der Lade- in die Feuerstellung und das Ende der zum Laden bzw. Entladen erforderlichen Zubringervorschubbewegung kurzzeitig überschneiden, so daß die ausgestoßene Patronenhülse durch die sich in Bewegung setzende Abschußkammer den gewünschten Auswurfimpuls bekommt, der zusammen mit der Leitfläche und der Auswurfnase automatisch zum kräftigen Hülsenabwurf führt. Der Zubringer kann als starrer, kurzer Mitnehmerfinger im Gleitstück angeordnet sein, so daß der Lade- und Entladevorgang mit einfachen, robusten und vor allem auch platzsparenden Bauteilen erzielbar ist.

Um das Wegkippen der ausgestoßenen Patronenhülse od.dgl. weiter zu erleichtern, kann die Auswurföffnung im feuerstellungsabgewandten Randbereich abgerundet sein, wodurch die Hülse beim Abkippen gewissermaßen auf diesem Randbereich abrollt und jede Beeinträchtigung des Abwurfes durch eine Kante vermieden ist.

Günstig ist es auch, wenn die Ladeöffnung im feuerstellungszugewandten Randbereich nach innen erweitert ist, da diese Erweiterung bei Bewegungsbeginn der Abschußkammer der noch etwas aus dem Laderaum vorstehenden neuen Patrone Spielraum zum ordnungsgemäßen, vollständigen Einschieben bietet und das Einschieben aufgrund der gegebenen Keilwirkung selbst unterstützt.

Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung nimmt das Gleitstück eine dem Zubringer entgegengerichtete, gegen Federkraft teleskopartig zusammenschiebbare laufparallele Ausstoßerstange auf, die in Ladestellung der Abschußkammer bei der Rückbewegung des Zubringers aus der Ladeöffnungsseitigen Endlage in die Ausgangslage durch die Auswurföffnung hindurch in den Laderaum einführbar ist. Diese Ausstoßerstange ermöglicht es, bei abgezogenem Magazin die im Laderaum vorhandene leere Patronenhülse auszuwerfen, und zwar durch den Magazinschacht und bringt außerdem durch ihre federnde Gegenhalterwirkung beim üblichen Entladevorgang eine zusätzliche Unterstützung für das Abkippen und Wegschleudern der Patronenhülsen mit sich. Durch die federnde Nachgiebigkeit der Ausstoßerstange bleibt dabei, unabhängig davon, ob diese Ausstoßerstange jeweils tatsächlich in den Laderaum einfahren kann oder nicht, die Gleitstückbewegung unbeeinträchtigt.

Sind der Auswurfschacht vor und der Magazinansatz hinter dem Abschußblock angeordnet, kommt es zu einer zweckmäßigen Konstruktion, wobei das Gleitstück durch eine Vorwärtsbewegung den Lade- und Entladevorgang bewirkt.

In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise veranschaulicht, und zwar zeigen

  • Fig. 1 einen Teil einer erfindungsgemäßen Schußwaffe in teilgeschnittener Seitenansicht während der Anfangsphase des Lade- bzw. Entladevorganges und
  • Fig. 2 die Endphase dieses Lade- bzw. Entladevorganges anhand eines Ausschnittes aus Fig. 1.

Eine nur angedeutete Schußwaffe 1 mit Gehäuse 2 und Lauf 3 weist eine eigene Abschußkammer 4 auf, die einen vom Lauf 3 getrennten Laderaum 5 bildet. Die Abschußkammer 4 ist in einem gehäusefesten Abschußblock 6 quer zur Laufrichtung verschiebbar geführt und läßt sich zwischen einer oberen Feuerstellung zum Auslösen eines Schusses und einer unteren Ladestellung zum Laden und Entladen hin- und herbewegen, wobei der Laderaum 5 in der nicht weiter dargestellten Feuerstellung koaxial zum Lauf 3 liegt und in der dargestellten Ladestellung frei zugänglich einerends durch eine Ladeöffnung 7 des Abschußblockes 6 an einen Magazinansatz 8 und andernends durch eine Auswurföffnung 9 des Abschußblockes 6 an einen Auswurfschacht 10 anschließt. Zur Bewegung der Abschußkammer 4 aus der Ladestellung in die Feuerstellung dient ein Federantrieb 11, wobei durch einen Zündstift 12 im Abschußblock 6 einerseits und eine Zündbohrung 13 in der Abschußkammer 4 anderseits 4 gleichzeitig bei Eintreffen der Abschußkammer 4 in der Feuerstellung die Zündung einer im Laderaum 5 sitzenden Patrone erfolgt. Zur Rückbewegung der Abschußkammer 4 aus der Feuerstellung in die Ladestellung ist ein in Laufrichtung längsverschiebbar geführtes, nur mit seinem Endteil dargestelltes Gleitstück 14 vorgesehen, das über eine Kulissensteuerung 15 bei seiner Verschiebung die Abschußkammer 4 gegen die Kraft des Federantriebes 11 in die Ladestellung zurückbewegt und in dieser arretiert. Das Gleitstück 14 trägt magazinansatzseitig einen Zubringer 16, der aufgrund der Gleitstückbewegung aus einer hinter dem Magazinansatz 8 liegenden Ausgangslage über den Magazinansatz hinweg bis in die Ladeöffnung 7 des Abschußblockes 6 vorschiebbar ist. Dem Zubringer 16 entgegengerichtet, ist mit dem Gleitstück 14 auswurfseitig außerdem eine Ausstoßerstange 18 verbunden, die in nicht weiter dargestellter Weise gegen Federkraft teleskopartig zusammenschiebbar abgestützt ist.

Zum Laden bzw. Entladen der Waffe 1 befindet sich die Abschußkammer 4 in Ladestellung, so daß der Laderaum 5 sowohl vom Magazinansatz 8 her als auch vom Abwurfschacht 10 her frei zugänglich ist. Das Gleitstück 14 ist zurückgefahren und der Zubringer 16 liegt in seiner hinteren Ausgangslage. Steckt ein Magazin 17 im Magazinansatz 8, nimmt nun bei einer Vorwärtsbewegung des Gleitstückes 14 der Zubringer 16 eine Patrone 19 aus dem Magazin 17 mit und schiebt sie durch die Ladeöffnung 7 des Abschußblockes 6 in den Laderaum 5 ein. Sitzt in diesem Laderaum 5 eine leere Patronenhülse 19a oder eine nicht abgeschossene andere Patrone, drückt die neue Patrone 19 diese Patronenhülse 19a od.dgl. durch die Auswurföffnung 9 aus dem Laderaum 5 hinaus. Gibt es keine Patronenhülse 19a im Laderaum 5, wird die Patrone in den leeren Laderaum vorgeschoben, aus dem sich gleichzeitig die Ausstoßerstange 18 zurückzieht.

Das Einschieben der neuen Patrone 19 bzw. das Ausschieben der Patronenhülse 19a erfolgt großteils bei stillstehender Abschußkammer 4 (Fig. 1), doch wird, um ein kraftvolles Abschleudern bzw. Abwerfen der Patronenhülse 19a zu erreichen, knapp vor dem vollständigen Einschieben der Patrone 19 bzw. Ausschieben der Patronenhülse 19a bereits der Federantrieb 11 ausgelöst, so daß sich die Abschußkammer 4 aufwärts zu bewegen beginnt, während noch ein Endbereich der Patronenhülse 19a durch die Auswurföffnung 9 in den Laderaum 5 ragt. Dadurch wird auf diese Patronenhülse 19a ein Drehmoment ausgeübt, das ein Abkippen der Patronenhülse 19a erzwingt, da der Abschußblock 6 im oberen Randbereich 9a der Auswurföffnung 9 mit Abstand von der Innenkante 9b der Auswurföffnung eine Auswurfnase 20 und eine von der Auswurfnase 20 zur Innenkante 9b muldenförmig verlaufende Leitfläche 21 bildet (Fig. 2). Diese lediglich bis in die Höhenlage der Laderauminnenwandung vorstehende Auswurfnase 20 zusammen mit der muldenförmigen Leitfläche 21 verhindert ein Verklemmen der auszuwerfenden Patronenhülse 19a durch das Überschneiden der Ausschiebebewegung der Patronenhülse und der Aufwärtsbewegung der Abschußkammer 4 in der Auswurföffnung 9 und verursacht ein Abkippen und Abschleudern der Patronenhülse 19a durch den Abwurfschacht 10, so daß ein ordnungsgemäßes, störunanfälliges Entladen gewährleistet wird. Die federnd nachgiebige Ausstoßerstange 18 unterstützt dabei das Abkippen der Patronenhülse 19a, das auch durch einen abgerundeten, feuerstellungsabgewandten Randbereich 9c der Auswurföffnung 9 erleichtert wird. Um außerdem das vollständige Einschieben der neuen Patrone 19 in den Laderaum 5 der sich bereits bewegenden Abschußkammer 4 sicherzustellen, ist die Ladeöffnung 7 im feuerstellungszugewandten Randbereich 7a nach innen erweitert, so daß die entstehende Schräge beim Hochfahren der Abschußkammer 4 die Patrone 19 zwangsweise exakt in den Laderaum 5 einschiebt.

Ist das Magazin 17 leer oder abgenommen, wird das Entladen durch die Ausstoßerstange 18 bewirkt, die bei der Rückwärtsbewegung des Gleitstückes 14 an der Abschußkammer 4 anliegt und vorgespannt wird, bis diese die Ladestellung erreicht hat. Dann dringt sie federbelastet in den Laderaum 5 ein und schleudert die sich gegebenenfalls im Laderaum 5 befindliche Patronenhülse nun durch die Ladeöffnung 7 und den Magazinansatz 8 heraus, so daß auch ohne Neuzufuhr einer Patrone ein Entladen möglich ist.

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