UMRÜSTBAUSATZ FÜR EINE SCHUSSWAFFE SOWIE VERFAHREN ZUM UMRÜSTEN EINER SCHUSSWAFFE

申请号 EP14747793.9 申请日 2014-06-12 公开(公告)号 EP3011253B1 公开(公告)日 2017-08-09
申请人 Kada, Christian; 发明人 Kada, Christian;
摘要
权利要求 Umrüstbausatz für eine Schusswaffe (1) mit einem Griffstück (7) und einem eine Auswurföffnung (26) aufweisenden, durch einen bewegbaren Lauf verriegelten Verschluss (2), dadurch gekennzeichnet, dass der Umrüstbausatz für einen Einsatz eines den Verschluss (2) nicht verriegelnden Wechsellaufes (4) einen mit dem Verschluss (2) formschlüssig lösbar verbindbaren Mantel (3) umfasst, wobei der Mantel (3) eine definierte Masse zur vorbestimmten Bewegung des Verschlusses (2) nach einer Schussauslösung aufweist.Umrüstbausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Umrüstbausatz eine mit der Schusswaffe (1) verbindbare Rückstelleinrichtung umfasst, durch welche auf eine im Verschluss (2) befindliche Patronenhülse eine Kraft etwa in Richtung eines in der Schusswaffe (1) angeordneten Patronenausstoßers (29) ausübbar ist.Umrüstbausatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstelleinrichtung im Mantel (3), vorzugsweise an einer mit der Auswurföffnung (26) korrespondierenden Position, angeordnet ist.Umrüstbausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein starr mit dem Griffstück (7) verbindbarer Wechsellauf (4) vorgesehen ist, welcher vorzugsweise von vorne in den Verschluss (2) einführbar ist.Umrüstbausatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit dem Griffstück (7) lösbar verbindbares Gehäuse (19) vorgesehen ist, durch welches der Wechsellauf (4) mit dem Griffstück (7) mittelbar verbindbar ist, vorzugsweise kraftschlüssig.Umrüstbausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine, insbesondere durch die Auswurföffnung (26) in die Schusswaffe (1), einführbare Zuführrampe (9) vorgesehen ist.Schusswaffe (1) mit einem Griffstück (7), einem eine Auswurföffnung (26) aufweisenden Verschluss (2) und einem Patronenausstoßer (29), dadurch gekennzeichnet, dass die Schusswaffe (1) mit einem Umrüstbausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6 umgerüstet ist.Verwendung eines Umrüstbausatzes nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zum Umrüsten einer Schusswaffe (1) mit bewegbarem Lauf auf eine Schusswaffe (1) mit starrem Lauf.Verfahren zum Umrüsten einer Schusswaffe (1) mit einem Griffstück (7) und einem eine Auswurföffnung (26) aufweisenden, durch einen bewegbaren Lauf verriegelten Verschluss (2), insbesondere unter Einsatz eines Umrüstbausatzes nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass für einen Einsatz eines den Verschluss (2) nicht verriegelnden Wechsellaufes (4) ein Mantel (3) mit dem Verschluss (2) lösbar verbunden wird, wobei der Mantel (3) eine definierte Masse zur vorbestimmten Bewegung des Verschlusses (2) nach einer Schussauslösung aufweist.Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Schusswaffe (1) eine Rückstelleinrichtung verbunden wird, durch welche auf eine im Verschluss (2) befindliche Patronenhülse eine Kraft etwa in Richtung eines in der Schusswaffe (1) angeordneten Patronenausstoßers (29) ausübbar ist.Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Lauf durch einen Wechsellauf (4) ersetzt wird, welcher starr mit dem Griffstück (7) verbunden wird.Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechsellauf (4) von vorne in den Verschluss (2) eingeführt wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zuführrampe (9) durch die Auswurföffnung (26) in die Schusswaffe (1) eingesetzt und formschlüssig mit dem Griffstück (7) verbunden wird.Verfahren zum Betreiben einer Schusswaffe (1) mit einem Griffstück (7) und einem eine Auswurföffnung (26) aufweisenden, durch einen bewegbaren Lauf verriegelten Verschluss (2), wobei der Verschluss (2) nach einer Schussauslösung nach hinten bewegt wird, insbesondere einer Schusswaffe (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein den Verschluss (2) nicht verriegelnder Wechsellauf (4) eingesetzt wird und der Verschluss (2) nach der Schussauslösung aufgrund eines mit dem Verschluss (2) lösbar verbundenen Mantels (3) mit definierter Masse erst nach einer vorbestimmten Zeit öffnet.Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine mit der Schusswaffe (1) verbundene Rückstelleinrichtung eine Kraft auf eine Patronenhülse in Richtung eines in der Schusswaffe (1) angeordneten Patronenausstoßers (29) ausgeübt wird, wodurch die Patronenhülse bei einem Bewegen des Verschlusses (2) nach hinten auf den Patronenausstoßer (29) prallt und durch die Auswurföffnung (26) ausgeworfen wird.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Umrüstbausatz für eine Schusswaffe mit einem Griffstück und einem eine Auswurföffnung aufweisenden, durch einen bewegbaren Lauf verriegelten Verschluss.

Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Verwendung eines derartigen Umrüstbausatzes.

Weiter betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Umrüsten einer Schusswaffe mit einem Griffstück und einem eine Auswurföffnung aufweisenden, durch einen bewegbaren Lauf verriegelten Verschluss.

Schließlich betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zum Betreiben einer Schusswaffe mit einem Griffstück und einem eine Auswurföffnung aufweisenden, durch einen bewegbaren Lauf verriegelten Verschluss, wobei der Verschluss nach einer Schussauslösung nach hinten bewegt wird.

Aus der EP 0 131 672 A2 ist ein Umrüstbausatz für eine Schusswaffe mit einem Griffstück und einem eine Auswurföffnung aufweisenden, durch einen bewegbaren Lauf verriegelten Verschluss bekannt.

Schusswaffen, insbesondere Selbstladepistolen, weisen üblicherweise einen Verschluss auf, welcher einen Lauf bei Auslösen eines Schusses rückseitig verschließt. Nach einer Schussauslösung öffnet der Verschluss in der Regel automatisch, wodurch eine Patronenhülse aus einem Patronenlager entfernt werden kann. Um Verletzungen zu verhindern, öffnet der Verschluss erst dann, wenn ein Gasdruck auf einen ungefährlichen Wert abgesunken ist. Ein entsprechend rechtzeitiges Öffnen des Verschlusses kann einerseits durch einen unverriegelten Verschluss erreicht werden, welcher eine definierte Masse aufweist, sodass aufgrund einer Massenträgheit eine Rückwärtsbewegung langsam genug eingeleitet wird. Andererseits sind verriegelte Verschlusssysteme bekannt geworden, wobei der Verschluss bei der Schussauslösung durch massive Verriegelungselemente mit dem Lauf verbunden ist. Dadurch kann gegenüber einem unverriegelten Verschluss ein geringeres Gewicht der Schusswaffe erreicht werden.

Bei einem Browning-System, welches häufig für Pistolen eingesetzt wird, ist der Verschluss bei Schussauslösung durch einen Verriegelungskamm mit einem bewegbaren Lauf verbunden. Nach Auslösung des Schusses wird der Verschluss samt Lauf durch den Gasdruck relativ zum Griffstück der Pistole nach hinten bewegt. Dabei führt der Lauf eine durch eine Steuerkurve im Griffstück definierte Kippbewegung nach hinten und unten aus, während der Verschluss linear nach hinten bewegt wird. Durch die unterschiedliche Bewegung von Lauf und Verschluss wird der Lauf bei der Bewegung vom Verschluss getrennt, wodurch der Verschluss entriegelt wird. In weiterer Folge wird eine

Auswurföffnung zwischen Lauf und Verschluss freigegeben. Das Kippen des Laufes nach hinten und unten bewirkt auch, dass eine in einem Patronenlager des Laufes befindliche Patronenhülse nach hinten und unten beschleunigt wird. Dadurch prallt die Patronenhülse auf einen üblicherweise unterhalb einer Laufachse bzw. in einem hinteren Teil des Griffstückes und unterhalb des Patronenlagers angeordneten Patronenausstoßer. Bei einem anschließenden Abprallen vom Patronenausstoßer wird die Patronenhülse durch die Auswurföffnung aus der Schusswaffe geschleudert.

Nachdem der Verschluss an einem hinteren Totpunkt angelangt ist, wird dieser durch eine bei der Bewegung nach hinten gespannte Schließfeder wieder nach vorne bewegt, wobei eine aus einem Magazin nachrutschende Patrone durch einen Stoßboden des Verschlusses und über eine Zuführrampe ins Patronenlager eingeführt wird. Dabei wird auch der Lauf nach vorne in eine Ausgangsposition mitgenommen, sodass die Waffe wieder verriegelt und schussbereit ist. Häufig ist im Verschluss ein Patronenauszieher vorgesehen, um die Patronenhülse zuverlässig am Stoßboden zu führen und auszuziehen.

Derartige ein Browning-System aufweisende Schusswaffen sind leicht und unempfindlich gegen Schmutz, weswegen solche Pistolen, wie eine sogenannte Glock-Pistole, häufig eingesetzt werden, beispielsweise von Polizeieinheiten. Eine Glock-Pistole ist hierbei eine Pistole, welche von der Firma Glock hergestellt wird. Nachteilig ist jedoch, dass diese Pistolen aufgrund des bewegbaren bzw. abkippenden, kurzen Laufes nur eine geringe Eigenpräzision und geringe Reichweiten von etwa 50 m aufweisen. Bei Einsatz eines längeren und/oder nicht abkippenden Wechsellaufes kann zwar eine Eigenpräzision verbessert werden, jedoch ist ein Ersatz des abkippenden, kurzen Laufes durch einen derartigen Wechsellauf nicht mit dem Browning-System kompatibel.

Ein Ersatz des abkippenden, kurzen Laufes durch einen den Verschluss verriegelnden Wechsellauf führt insbesondere dazu, dass ein Öffnen des Verschlusses nicht rechtzeitig erfolgt bzw. nicht möglich ist und eine Patronenhülse nicht ausgeworfen werden kann. Bei Einsatz eines den Verschluss nicht verriegelnden Wechsellaufes öffnet der Verschluss zu früh, wodurch ein hohes Verletzungsrisiko besteht.

Hier setzt die Erfindung an. Aufgabe der Erfindung ist es, einen Umrüstbausatz der eingangs genannten Art anzugeben, mit welchem ein rechtzeitiges Öffnen des Verschlusses dann sichergestellt ist, wenn zur Erhöhung der Präzision der Schusswaffe ein den Verschluss nicht verriegelnder Wechsellauf eingesetzt wird.

Eine zweite Aufgabe der Erfindung ist es, eine Verwendung eines derartigen Umrüstbausatzes anzugeben.

Weiter ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren der eingangs genannten Art anzugeben, mit welchem eine Schusswaffe einfach umrüstbar ist, sodass ein rechtzeitiges Öffnen des Verschlusses nach einer Schussauslösung sichergestellt ist, wenn zur Erhöhung der Präzision der Schusswaffe ein den Verschluss nicht verriegelnder Wechsellauf eingesetzt wird.

Darüber hinaus ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Betreiben einer Schusswaffe der eingangs genannten Art anzugeben, wobei eine verbesserte Präzision der Schusswaffe erreicht wird und ein rechtzeitiges Öffnen des Verschlusses sichergestellt ist.

Die erste Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Umrüstbausatz der eingangs genannten Art gelöst, welcher für einen Einsatz eines den Verschluss nicht verriegelnden Wechsellaufes einen mit dem Verschluss formschlüssig lösbar verbindbaren Mantel umfasst, wobei der Mantel eine definierte Masse zur vorbestimmten Bewegung des Verschlusses nach einer Schussauslösung aufweist.

Durch den mit dem Verschluss verbundenen Mantel wird die nach einer Schussauslösung zu beschleunigende Masse erhöht, wodurch der dann als Masseverschluss wirkende Verschluss rechtzeitig öffnet, auch wenn ein den Verschluss nicht verriegelnder Lauf eingesetzt ist. Eine Masse des Mantels ergibt sich daher aus einer Masse des Verschlusses, einer eingesetzten Munition sowie einer gewünschten Verzögerungszeit zwischen einer Schussauslösung und einem Auswerfen der Patronenhülse. Dadurch kann eine Schusswaffe mit bewegbarem, kurzen Lauf und geringer Präzision einfach und reversibel zu einer Schusswaffe mit hoher Präzision bzw. hoher Eigenpräzision umgerüstet werden.

Weil ein derartiger Mantel einfach ausgebildet sein kann, beispielsweise als ein Stahlteil, ist der Umrüstbausatz mit geringen Kosten herstellbar und einfach transportierbar.

Für eine besonders gute Verbindung zwischen Mantel und Verschluss ist es günstig, wenn der Mantel den Verschluss umhüllend ausgebildet ist. Bevorzugt umhüllt der Mantel den Verschluss bei einer umgerüsteten Schusswaffe an fünf Seiten, wobei der Mantel seitlich eine zu einer Auswurföffnung des Verschlusses korrespondierende Auswurföffnung und an einer Vorderseite eine üblicherweise runde Öffnung für den Lauf aufweist. Beim Umrüsten wird der Mantel in der Regel über den Verschluss gestülpt bzw. auf diesen gesteckt, sodass eine einfach herstellbare, formschlüssige Verbindung gegeben ist.

Vorteilhaft ist es, wenn am Mantel ein Spannschieber angeordnet ist, um den Verschluss bei montiertem Mantel einfach repetieren zu können. Der Spannschieber kann direkt, beispielsweise durch einen mit dem Mantel in der Regel lösbar verbundenen Bolzen, oder indirekt durch ein in einem Gehäuse bewegbar gelagertes Teil gebildet werden. Bei einer derartigen indirekten Ausführung ist im Mantel lediglich eine Anlagefläche für den Spannschieber vorgesehen, um eine einfache Konstruktion zu erreichen.

Günstig ist es, wenn der Mantel an einer Vorderseite eine Ausnehmung für eine Federführungsstange aufweist, sodass eine gute Bewegbarkeit des Verschlusses samt Mantel gegenüber dem Griffstück und der mit dem Griffstück verbundenen Federführungsstange gegeben ist.

Es kann auch vorgesehen sein, dass eine Anlagefläche für die Schließfeder direkt an einer Vorderseite des Mantels vorgesehen ist, insbesondere wenn der Mantel für eine Schusswaffe ausgebildet ist, bei welcher ein sogenanntes Bushing nicht zwingend erforderlich ist, beispielsweise eine sogenannte Colt-M1911-Pistole.

Bei vielen Pistolen wie der Glock-Pistole ist es möglich, durch Anbringen einer Dauerfeuereinrichtung im Mantel einen Dauerfeuerbetrieb zu ermöglichen. Ein Hebel bzw. ein Knopf für ein Umschalten zwischen einem Dauerfeuerbetrieb und einem Einzelfeuerbetrieb kann im Mantel oder in einem mit der Pistole verbundenen Gehäuse positioniert sein, um einen einfachen Aufbau zu erreichen. Günstig ist es, wenn ein Mantel für eine Pistole mit einer im Verschluss angeordneten Dauerfeuereinrichtung, beispielsweise eine Glock-Pistole Modell 18, eine Ausnehmung aufweist, durch welche ein Umschalthebel bzw. Umschaltknopf der Dauerfeuereinrichtung bedienbar ist, um diese einfach bedienen zu können.

Mit Vorteil weist der Mantel eine Fixierausnehmung zur Fixierung am Verschluss durch einen aus der Auswurföffnung ragenden Patronenauszieher auf. Dadurch kann eine sehr stabile, formschlüssige Verbindung zwischen Mantel und Verschluss gebildet werden. Insbesondere bei Glock-Pistolen ragt der Patronenauszieher aus der Auswurföffnung des Verschlusses, wenn eine Patrone geladen ist, sodass durch eine entsprechende korrespondierende Ausnehmung im Mantel eine Fixierung einfach sichergestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Mantel durch den bei umgerüsteter Schusswaffe eingesetzten Wechsellauf am Verschluss fixiert und bei einer Bewegung nach hinten am Wechsellauf geführt.

Um eine Funktion eines Schlittenfanges sicherzustellen, ist es günstig, wenn der Mantel eine eine Fangrast des Verschlusses erweiternden Fangrast aufweist, um eine Kontaktfläche mit dem Schlittenfang zu erhöhen. Dadurch kann auch eine zu Beschädigungen führende übermäßige Pressung einer als Fangrast dienenden Fläche am Verschluss einfach vermieden werden.

Es ist von Vorteil, dass der Umrüstbausatz eine mit der Schusswaffe verbindbare Rückstelleinrichtung umfasst, durch welche auf eine im Verschluss befindliche Patronenhülse eine Kraft etwa in Richtung eines in der Schusswaffe angeordneten Patronenausstoßers ausübbar ist. Mit einer derartigen Rückstelleinrichtung wird bei einer Bewegung des Verschlusses samt Patronenhülse nach hinten nach einer Schussauslösung eine Bewegung der Patronenhülse zum Patronenausstoßer erreicht, üblicherweise nach unten. Dadurch ist auch dann ein Kontakt der Patronenhülse mit dem Patronenausstoßer sichergestellt, wenn ein starr mit dem Griffstück verbundener Lauf eingesetzt wird und der Patronenausstoßer unterhalb der Laufachse bzw. unterhalb des Patronenlagers angeordnet ist, wie dies bei der Glock-Pistole üblich ist. Mit einer derartigen Rückstelleinrichtung kann somit ein zuverlässiges Ausstoßen einer Patronenhülse bei einer derartigen Schusswaffe auch dann erreicht werden, wenn ein starrer Wechsellauf eingesetzt wird.

Bei Schusswaffen, bei welchen der Patronenausstoßer nicht unterhalb der Laufachse bzw. unterhalb des Patronenlagers angeordnet ist, ist eine derartige Rückstelleinrichtung nicht erforderlich. Solche Schusswaffen weisen beispielsweise in einem Stoßboden eine Nut auf, durch welche ein zentraler Patronenausstoßer ragt, auf welchen die Patronenhülse nach einer Schussauslösung prallt und dadurch ausgeworfen wird.

Eine konstruktiv einfache und robuste Bauweise wird erreicht, wenn die Rückstelleinrichtung im Mantel angeordnet ist, vorzugsweise an einer mit der Auswurföffnung korrespondierenden Position.

Zweckmäßigerweise ist die Rückstelleinrichtung als Flachfeder ausgebildet. Dadurch ist eine sehr kostengünstige Herstellbarkeit sichergestellt. Wenn die Flachfeder im Mantel positioniert ist, erfolgt eine Verbindung der Flachfeder mit dem Mantel üblicherweise formschlüssig durch eine Formnut, beispielsweise eine Schwalbenschwanznut. Die normalerweise zwischen Mantel und Verschluss angeordnete Flachfeder kann jedoch auch an einer zusätzlichen Biegung durch ein Verbindungsmittel wie eine Schraube oder einen Bolzen mit dem Mantel an einer Befestigungsvertiefung verbunden sein.

Es ist von Vorteil, wenn die Flachfeder an einer zu einer Nut für einen Laufansatz im Verschluss korrespondierenden Position im Mantel angeordnet ist. Dadurch kann die Flachfeder durch diese Nut in die Schusswaffe ragen, wodurch ein Umrüsten mit besonders geringem Aufwand möglich ist.

Bei Zuführen einer Patrone aus dem Magazin von unten wird die Flachfeder nach oben gedrückt, wobei eine etwa vertikale Kraft nach unten auf die Patrone ausgeübt wird. Ein Abheben des Mantels vom Verschluss aufgrund dieser vertikalen Kraft ist durch den Lauf sichergestellt, welcher den Mantel am Verschluss fixiert, sodass eine Funktion der Schusswaffe gewährleistet ist.

Wird die Patrone durch den sich nach einer Schussauslösung unter Einwirkung des Gasdruckes nach hinten bewegenden Verschluss ausgezogen, drückt die Flachfeder die Patronenhülse weiterhin nach unten, sodass diese relativ zur Laufachse nach unten zum Patronenausstoßer bewegt wird und wie bei einem Betrieb mit abkippendem Lauf auf den Patronenausstoßer prallt. Am Patronenausstoßer prallt die Patronenhülse ab und wird durch die Auswurföffnung ausgeworfen.

Es ist von Vorteil, wenn an dem Gehäuse ein Steuerstift lagefest angeordnet ist, und wenn der Steuerstift bei Kontakt mit der Flachfeder die Flachfeder in Richtung des Patronenausstoßers drückt. Der Steuerstift drückt die Flachfeder bei einem Rücklauf des Verschlusses in Richtung des Patronenausstoßers. Dies hat den Vorteil, dass die Flachfeder durch den Steuerstift gesteuert ist, wodurch die Federstärke der Flachfeder geringer sein kann. Dies ist vorteilhaft für die Funktionssicherheit, da eine schwächere Flachfeder beim Zuführen der Patrone den Verschluss weniger stark abbremst. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Mantel durch die geringere Federkraft in Kombination mit dem Steuerstift bei zugeführter Patrone nicht vom Verschluss abgehoben wird.

Mit Vorteil ist ein starr mit dem Griffstück verbindbarer Wechsellauf vorgesehen, welcher vorzugsweise von vorne in den Verschluss einführbar ist. Dadurch wird die Eigenpräzision der Schusswaffe erhöht, weil der Lauf nach Abgabe des Schusses nicht mehr abkippt, wodurch eine Lage des Laufes zu einer Zieleinrichtung immer gleich bleibt. In der Regel ist der Wechsellauf lösbar mit dem Griffstück verbindbar, sodass die Schusswaffe einfach und reversibel von einem Browning-System mit abkippendem Lauf zu einer Schusswaffe mit starrem Lauf umrüstbar ist. Um die Präzision, insbesondere die Eigenpräzsion, der Schusswaffe weiter zu erhöhen, hat es sich bewährt, dass der Wechsellauf länger ausgebildet ist als der üblicherweise in der Schusswaffe befindliche bewegbare bzw. abkippende Lauf.

Für eine einfache Montage ist der Wechsellauf bevorzugt derart ausgebildet, dass dieser von vorne durch die Öffnung in den Verschluss einführbar ist. Normalerweise weist der mit Vorteil im Wesentlichen rotationssymmetrisch, in der Regel zylindrisch, ausgebildete Wechsellauf über eine Lauflänge verschiedene Durchmesser sowie an einem Übergang zwischen den verschiedenen Durchmessern Schultern auf, sodass ein definierter Anschlag des Wechsellaufes an einer Montageposition gegeben ist.

Der Wechsellauf kann direkt oder über ein Zwischenstück mit dem Griffstück indirekt starr verbunden werden, üblicherweise durch Schrauben und/oder Klemmen. Ein einfacher und robuster Aufbau ergibt sich, wenn ein mit dem Griffstück lösbar verbindbares Gehäuse vorgesehen ist, durch welches der Wechsellauf mit dem Griffstück mittelbar verbindbar ist, vorzugsweise kraftschlüssig. Das Gehäuse kann auch für eine formschlüssige und kraftschlüssige Verbindung ausgebildet sein, um eine hohe Passgenauigkeit mit dem Griffstück zu erreichen. Eine Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Wechsellauf kann beispielsweise durch ein im Gehäuse angeordnetes Gewindeteil erfolgen, an welchem der Wechsellauf mittels einer Überwurfmutter oder einem anderen Fixiermittel fixierbar ist. Dabei kann am Wechsellauf, insbesondere an einer Schulter des Wechsellaufes, eine Nut oder Flachstelle und am Gewindeteil eine korrespondierende Erhebung vorgesehen sein, um eine stabile, formschlüssige und kraftschlüssige Verbindung zu erreichen. Dies ermöglicht auch ein einfaches Einsetzen verschiedener Wechselläufe mit unterschiedlichen Lauflängen.

Eine sehr stabile Verbindung zwischen dem Gehäuse und dem Griffstück ergibt sich auf konstruktiv einfache Weise, wenn zwei Halbschalen vorgesehen sind, welche eine Negativform eines Teiles des Griffstückes aufweisen und einerseits mit dem Griffstück und andererseits mit dem Gehäuse verbindbar sind. Dadurch wird zum einen eine große Kontaktfläche mit geringer Pressung zwischen den Halbschalen und dem Griffstück erreicht, sodass ein Verschleiß reduziert ist, wenn die Halbschalen mit dem Griffstück formschlüssig verbunden werden. Zum anderen kann eine Verbindung mit dem Gehäuse einfach und schnell hergestellt werden, beispielsweise durch eine das Gehäuse und die Halbschalen verbindende Welle, welche vorzugsweise mittels eines Schnellspannhebels und einer Wellenfixiermutter fixiert wird. Eine Kraftübertragung zwischen dem Gehäuse und den Halbschalen erfolgt dadurch großflächig und mit geringer Flächenpressung, insbesondere wenn eine Welle mit großem Durchmesser eingesetzt wird. Um eine Belastung des Griffstückes zu minimieren, kann an einer Rückseite des Griffstückes auch eine einsetzbare Abstützung im Gehäuse vorgesehen sein, durch welche eine stabile Verbindung zwischen Griffstück und Gehäuse erreicht wird. Bei Schusswaffen mit einem Hahn, wie der Colt-M1911-Pistole, ist es günstig, wenn keine entsprechende Abstützung vorgesehen ist, um eine gute Bedienbarkeit des Hahnes zu erreichen. Das Gehäuse kann ähnlich einem unter dem Handelsnahmen KPOS-System erhältlichen Schaftsystem ausgebildet sein.

Durch eine im Gehäuse gelagerte Welle mit einem Halbrundquerschnitt kann eine Verbindung zwischen den Halbschalen und dem Gehäuse mit einer hohen Passgenauigkeit erfolgen. Darüber hinaus wird dadurch eine einfache und schnelle Fixierbarkeit erreicht. Dazu wird die Welle durch eine Führung mit einem Querschnitt entsprechend einer Schmalseite des Halbrundquerschnittes in die Halbschalen eingeführt und an einer Wellenfixierausnehmung mit einem Querschnitt entsprechend einer Breitseite des Halbrundquerschnittes um 180° gedreht, wodurch eine formschlüssige Verbindung hergestellt ist. Im Unterschied zum KPOS-System erfolgt dabei eine Fixierung durch ein Schwenken des Schnellspannhebels um 180°, sodass der Schnellspannhebel nach einem Fixieren in die Ausnehmung geschwenkt werden kann und eine Position des Schnellspannhebels im Gegensatz zum KPOS-System unbeachtlich ist. Dadurch wird eine Handhabbarkeit verbessert.

Ergänzend kann an den Halbschalen eine sogenannte Picatinny-Schiene vorgesehen sein, sodass über die Halbschalen weiteres Zubehör mit dem Griffstück verbindbar ist.

Üblicherweise ist eine Zuführrampe Teil des Laufes und stoffschlüssig an einem hinteren Ende des Laufes mit diesem verbunden, über welche aus dem Magazin nachrutschende Patronen in das Patronenlager geführt werden. Bei einem von vorne in den Verschluss einführbaren Wechsellauf ist dies in der Regel aufgrund einer Größe der Öffnung im Verschluss nicht möglich. Um dennoch eine Patronenzufuhr sicherzustellen, ist mit Vorteil eine, insbesondere durch die Auswurföffnung in die Schusswaffe, einführbare Zuführrampe vorgesehen. Eine Verbindung dieser gesonderten Zuführrampe mit dem Griffstück erfolgt normalerweise formschlüssig, bevorzugt an einer Steuerkurve oder einer Kettengliedachse, welche bei einem abkippenden Lauf eine Abkippbewegung definiert, wodurch die Zuführrampe in Längsrichtung fixiert ist. Günstig ist es, wenn die Zuführrampe durch Einführen des Wechsellaufes endgültig fixiert wird, welcher im eingebauten Zustand meist bis zur Zuführrampe ragt. Beispielsweise kann dies durch eine formschlüssige Fixierung der Zuführrampe in der Steuerkurve erfolgen, wobei die Zuführrampe zwischen Steuerkurve und Wechsellauf fixiert ist.

Vorteilhafterweise kann weiters vorgesehen sein, dass die Zuführrampe zwei Patronenzuführfortsätze aufweist. Da der Lauf nicht mehr rückläuft und abkippt, ist der Zuführweg für die Patrone länger. Die Patronenzuführfortsätze wirken wie eine Verlängerung der Magazinlippen des Magazins, damit gewährleistet wird, dass die Patrone bis ins Patronenlager zwangsgeführt wird, wodurch Hemmungen verhindert werden können.

Die Präzision der Schusswaffe kann einfach weiter verbessert werden, wenn ein mit der Schusswaffe verbindbarer Anschlagschaft vorgesehen ist. Dadurch kann die Waffe einfach in einen Schulteranschlag genommen werden, wodurch ein verbessertes Zielen möglich ist. In der Regel ist der Anschlagschaft mit der Schusswaffe indirekt durch das Gehäuse verbindbar. Üblicherweise ist dazu eine klappbare Verbindung zwischen Gehäuse und Anschlagschaft vorgesehen, sodass das Gehäuse einerseits auf geringem Raum verstaubar ist und andererseits der Anschlagschaft bei Bedarf schnell in eine Schussposition geklappt werden kann.

Ein rechtzeitiges Schließen des Verschlusses und ein schnelles Laden einer umgerüsteten Schusswaffe sind einfach sichergestellt, wenn eine Austauschschließfeder zur Rückstellung des Verschlusses nach einer Schussauslösung vorgesehen ist, welche eine höhere Steifigkeit als eine in der Schusswaffe eingesetzte Schließfeder aufweist. Aufgrund der erhöhten Steifigkeit ist trotz der durch den Mantel erhöhten, bei einer Ladebewegung zu beschleunigenden Massen ein schnelles Laden sichergestellt. Die Austauschschließfeder kann anstatt der originalen Schließfeder eingesetzt werden oder eine zusätzliche Feder sein, welche parallel zur original eingesetzten Schließfeder geschaltet wird. Beispielsweise kann eine zusätzliche Schließfeder einerseits in einem hinteren Bereich des Gehäuses und andererseits mit dem Mantel, vorzugsweise an einer Oberseite, verbunden sein, sodass eine Gesamtfedersteifigkeit auch unter Einsatz der originalen Schließfeder erhöht ist. Ein besonders einfaches Umrüsten ist möglich, wenn anstatt einer originalen Schließfeder eine steifere Schließfeder eingesetzt wird, beispielsweise kann zur Umrüstung einer Pistole des Typs Glock 19 eine Schließfeder einer Pistole des Typs Glock 17 eingesetzt werden. Eine Federkraft ergibt sich dabei je nach gewählter Länge des Wechsellaufes und Masse des Mantels. So kann auch bei einem leichteren Mantel eine stärkere Austauschschließfeder erforderlich sein. Es kann jedoch grundsätzlich, je nach Abstimmung von Lauflänge und Masse des Mantels, auch die originale Schließfeder eingesetzt werden.

Vorteilhaft ist es, wenn die Zuführrampe einen Anschlagfortsatz aufweist, welcher Anschlagfortsatz vorgesehen ist mittelbar zwischen einer Schließfeder der Schusswaffe, insbesondere der Austauschschließfeder der Schußwaffe, und dem Griffstück angeordnet zu sein, um die Federkraft der Schließfeder, insbesondere der Austauschschließfeder, an das Griffstück zu übermitteln. Durch den Anschlagfortsatz für die Schließfeder oder die Austauschschließfeder wird das Griffstück geschont, welches oftmals aus Kunststoff ausgebildet ist, beispielsweise bei einer Glock-Pistole. Hierbei wird die komplette Federkraft der Schließfeder oder der Austauschschließfeder nicht direkt durch das Griffstück aufgenommen, sondern durch den Anschlagfortsatz großflächig auf das Griffstück aufgeteilt. Dies ist besonders vorteilhaft bei der Verwendung einer Austauschschließfeder mit einer höheren Federkraft als die ursprüngliche Schließfeder.

Günstig ist es, wenn eine Schusswaffe mit einem Griffstück, einem eine Auswurföffnung aufweisenden Verschluss und einem Patronenausstoßer mit einem erfindungsgemäßen Umrüstbausatz umgerüstet ist. Dadurch kann auf einfache Weise und mit geringen Kosten die Präzision der Schusswaffe verbessert werden. Weil das Umrüsten mit dem erfindungsgemäßen Umrüstbausatz reversibel ist, kann die Schusswaffe beispielsweise nach einem Einsatz für große Reichweiten wieder einfach und schnell in einen Originalzustand mit abkippendem Lauf und geringem Gewicht umgerüstet werden.

Die zweite Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein erfindungsgemäßer Umrüstbausatz zum Umrüsten einer Schusswaffe mit bewegbarem Lauf auf eine Schusswaffe mit starrem Lauf verwendet wird. Dadurch wird die Eigenpräzision einer Schusswaffe auf einfache Weise verbessert.

Die weitere Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einem Verfahren der eingangs genannten Art zum Umrüsten einer Schusswaffe für einen Einsatz eines den Verschluss nicht verriegelnden Wechsellaufes ein Mantel mit dem Verschluss lösbar verbunden wird, wobei der Mantel eine definierte Masse zur vorbestimmten Bewegung des Verschlusses nach einer Schussauslösung aufweist. Weil durch den Mantel ein Zusatzgewicht für den Verschluss gebildet wird, ist dadurch auch bei Einsatz eines starren, den Verschluss nicht verriegelnden Wechsellaufes ein rechtzeitiges Öffnen des Verschlusses auf einfache Weise sichergestellt. Einer Verbindung des Mantels mit dem Verschluss erfolgt üblicherweise formschlüssig durch einen den Verschluss umhüllenden Mantel.

Um ein Ausstoßen der Patronenhülse auch bei Schusswaffen mit einem unterhalb einer Laufachse positionierten Patronenausstoßer sicherzustellen, wird zweckmäßigerweise mit der Schusswaffe eine Rückstelleinrichtung verbunden, durch welche auf eine im Verschluss befindliche Patronenhülse eine Kraft etwa in Richtung eines in der Schusswaffe angeordneten Patronenausstoßers ausübbar ist. Üblicherweise ist dies eine im Mantel befestigte Flachfeder.

Eine hohe Reichweite und eine verbesserte Präzision können einfach erreicht werden, wenn der Lauf durch einen Wechsellauf ersetzt wird, welcher starr mit dem Griffstück verbunden wird.

Für ein einfaches Umrüsten ist es günstig, wenn der Wechsellauf von vorne in den Verschluss eingeführt wird. Weiter ist dadurch ein Einsatz eines relativ zu einem original eingesetzten Lauf längeren Wechsellaufes einfach möglich.

Zweckmäßigerweise wird die Schusswaffe mit einem Gehäuse vorzugsweise kraftschlüssig verbunden, welches den Wechsellauf mittelbar mit dem Griffstück verbindet. Wie vorstehend ausgeführt, erfolgt dies normalerweise über Halbschalen, die mit dem Griffstück kraftschlüssig und/oder formschlüssig lösbar verbunden werden.

Um eine Patronenzufuhr bei Einsatz eines Wechsellaufes sicherzustellen, ist es von Vorteil, wenn eine Zuführrampe durch die Auswurföffnung in die Schusswaffe eingesetzt und formschlüssig mit dem Griffstück verbunden wird.

Alternativ zu einer Einführung der Zuführrampe durch die Auswurföffnung in die Schusswaffe kann die Zuführrampe auch vor dem Aufsetzen des Verschlusses formschlüssig mit dem Griffstück verbunden werden. Hierbei kann die Zuführrampe von der Form derart ausgebildet sein, dass der Verschluss über die Zuführrampe auf das Griffstück aufgeschoben werden kann. Dadurch kann der Umbau einfacher erfolgen.

Die weitere Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einem Verfahren der eingangs genannten Art zum Betreiben einer Schusswaffe ein den Verschluss nicht verriegelnder Wechsellauf eingesetzt wird und der Verschluss nach der Schussauslösung aufgrund eines mit dem Verschluss lösbar verbundenen Mantels mit definierter Masse erst nach einer vorbestimmten Zeit öffnet. Dadurch ist mit einer herkömmlichen Schusswaffe eine hohe Reichweite bei gleichzeitig verbesserter Präzision erreichbar. Darüber hinaus kann die Schusswaffe einfach wieder in einen Originalzustand mit abkippendem Lauf umgerüstet werden, da der Mantel und der Wechsellauf üblicherweise reversibel mit der Schusswaffe verbindbar sind. Die vorbestimmte Zeit, nach welcher der Verschluss öffnet, ist dabei meist jene Zeit, innerhalb welcher ein Gasdruck im Wechsellauf auf einen unkritischen Wert abgesunken ist.

Bevorzugt wird durch eine mit der Schusswaffe verbundene Rückstelleinrichtung eine Kraft auf eine Patronenhülse in Richtung eines in der Schusswaffe angeordneten Patronenausstoßers ausgeübt, wodurch die Patronenhülse bei einem Bewegen des Verschlusses nach hinten auf den Patronenausstoßer prallt und durch die Auswurföffnung ausgeworfen wird. Dies stellt einen Patronenauswurf auch dann sicher, wenn eine Schusswaffe mit einem unterhalb der Laufachse angeordneten Patronenausstoßer eingesetzt wird.

Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich anhand der nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispiele. In den Zeichnungen, auf welche dabei Bezug genommen wird, zeigen:

  • Fig. 1 und 2 Explosionsdarstellungen einer ersten bevorzugten Ausführungsform umgerüsteten Schusswaffe;
  • Fig. 3 eine Draufsicht auf die erste bevorzugte Ausführungsform einer umgerüstete Schusswaffe;
  • Fig. 4 bis 8 Schnittdarstellungen einer mit der erste bevorzugten Ausführungsform des Umrüstbausatzes umgerüsteten Schusswaffe;
  • Fig. 9 bis 12 ein Detail der erste bevorzugte Ausführungsform einer umgerüsteten Schusswaffe in verschiedenen Ansichten.
  • Fig. 13 und 14 Schnittdarstellungen einer mit einer zweiten bevorzugten Ausführungsform des Umrüstbausatzes umgerüsteten Schusswaffe;
  • Fig. 15 und 16 ein Detail der zweiten bevorzugte Ausführungsform einer umgerüsteten Schusswaffe in verschiedenen Ansichten.

Fig. 1 und 2 zeigen eine erste bevorzugte Ausführungsform einer mit einem erfindungsgemäßen Umrüstbausatz umgerüsteten Schusswaffe 1 in Explosionsdarstellung. Dargestellt ist eine umgerüstete Glock-Pistole, welche üblicherweise einen abkippenden Lauf aufweist, der einen Verschluss 2 gemäß einem Browning-System verschließt.

Um mit der Glock-Pistole eine erhöhte Reichweite sowie eine verbesserte Präzision zu erzielen, ist anstatt des originalen Laufes bei der umgerüsteten Schusswaffe 1 ein Wechsellauf 4 eingesetzt, welcher über ein Gewindeteil 16 und ein Gehäuse 19 starr mit einem originalen Griffstück 7 der Glock-Pistole verbunden ist. Da der Wechsellauf 4 nicht abkippend bzw. nicht bewegbar und ohne einen mit dem Verschluss 2 korrespondierenden Verriegelungskamm ausgeführt ist, verschließt der Wechsellauf 4 den Verschluss 2 auch bei einer Schussauslösung nicht.

Ein konstruktiv einfacher Aufbau des Umrüstbausatzes wird erreicht, weil bei einer erfindungsgemäß umgerüsteten Schusswaffe 1 der originale Verschluss 2 der Glock-Pistole eingesetzt wird. Um nach einer Schussauslösung ein rechtzeitiges Öffnen dieses Verschlusses 2 trotz Einsatz eines den Verschluss 2 nicht verriegelnden Wechsellaufes 4 zu gewährleisten, ist ein den Verschluss 2 umhüllender Mantel 3 vorgesehen, welcher eine zu einer Außenkontur des Verschlusses 2 korrespondierende Innenkontur aufweist. Dieser wird zur Erhöhung einer Masse des Verschlusses 2 lösbar mit diesem verbunden.

Zur Herstellung einer Verbindung zwischen Verschluss 2 und Mantel 3 wird der Mantel 3 auf den Verschluss 2 gesteckt. An einer Vorderseite des Mantels 3 ist eine vorzugsweise runde, zum Wechsellauf 4 korrespondierende Mantelöffnung 43 vorgesehen, durch welche der Wechsellauf 4 in den Verschluss 2 einführbar und mit der Schusswaffe 1 verbindbar ist. Dadurch wird der Mantel 3 auf dem Verschluss 2 fixiert und ein Lösen auch bei einer Bewegung des Verschlusses 2 relativ zum Griffstück 7 einfach verhindert. Bei einer eingelegten Patrone 36 wird der Mantel 3 weiter durch einen seitlich nach außen gedrückten Patronenauszieher 27 mit dem Verschluss 2 an einer Fixierausnehmung 28 verbunden.

Der Wechsellauf 4 ist mit dem Griffstück 7 durch ein Gehäuse 19 mittels eines Gewindeteiles 16 verbunden, wobei das Gewindeteil 16 im Gehäuse 19 durch Fixierschrauben 18 befestigt ist. Mit dem Gewindeteil 16 wird der Wechsellauf 4 mittels einer Überwurfmutter 17 verbunden, wie dies auch bei anderen Waffen üblich ist, beispielsweise bei einer sogenannten Uzi. Für eine sichere, formschlüssige Verbindung ist am Gewindeteil 16 eine Erhebung 35 vorgesehen, welche mit einer Flachstelle 34 an einer Schulter 33 des Wechsellaufes 4 korrespondiert. Die Überwurfmutter 17 ist durch einen Sicherungsstift 31 und eine Sicherungsstiftfixierschraube 32 in einem geschlossenen Zustand auf dem Gewindeteil 16 fixiert.

Eine Verbindung des Gehäuses 19 mit dem Griffstück 7 erfolgt einerseits formschlüssig durch eine mit einer Form des Griffstückes 7 korrespondierenden Innenkontur des Gehäuses 19. Andererseits erfolgt eine formschlüssige und kraftschlüssige Verbindung zwischen Gehäuse 19 und Griffstück 7 mittelbar durch zwei zwischen dem Gehäuse 19 und dem Griffstück 7 angeordnete Halbschalen 11. Diese weisen jeweils eine zu einem Teil des Griffstückes 7 korrespondierende Halbschaleninnenkontur 44 auf, welche eine großflächige Verbindung mit dem Griffstück 7 ermöglicht, sodass eine Flächenpressung und ein Verschleiß minimiert sind. Eine Verbindung zwischen den Halbschalen 11 und dem Gehäuse 19 wird durch eine in Bohrungen 13 des Gehäuses 19 gelagerte Welle 12 realisiert, welche zumindest teilweise einen unrunden Querschnitt aufweist, vorzugsweise einen Halbrundquerschnitt. Dazu korrespondierend sind in den Halbschalen 11 eine Führung 41 und eine Wellenfixierausnehmung 40 vorgesehen, wobei die Welle 12 nur mit in eine bestimmte Position gedrehtem Querschnitt durch die Führung 41 bis zur Wellenfixierausnehmung 40 führbar ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel muss ein Schwerpunkt der Welle 12 dazu nach unten gedreht sein. An der Wellenfixierausnehmung 40 wird die Welle 12 um 180° gedreht, sodass sich eine stabile Verbindung an einer Kontaktfläche zwischen Welle 12 und Wellenfixierausnehmung 40 sowie zwischen den Halbschaleninnenkonturen 44 und dem Griffstück 7 ergibt. Um die Welle 12 in dieser Position zu fixieren, sind an einem Ende der Welle 12 ein Schnellspannhebel 10 und an einem weiteren Ende der Welle 12 eine Wellenfixiermutter 39 vorgesehen, sodass die Welle 12 kraftschlüssig am Gehäuse 19 fixiert werden kann.

Der Wechsellauf 4 ist für ein Einführen von vorne in den Verschluss 2 im Wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildet und weist im Gegensatz zu einem original eingesetzten Lauf keine endseitige Zuführrampe 9 für eine Patronenzufuhr auf, weswegen der Umrüstbausatz eine gesonderte Zuführrampe 9 umfasst, welche insbesondere durch die Auswurföffnung 26 in die Schusswaffe 1 einführbar ist oder vor Aufsetzen des Verschlusses 2 auf das Griffstück 7 mit dem Griffstück 7 formschlüssig verbunden sein kann.

Bei einer Glock-Pistole ist ein Patronenausstoßer 29 meist unterhalb einer Laufachse 37 bzw. unterhalb eines Patronenlagers 8 angeordnet. Durch den original abkippenden Lauf wird eine Patronenhülse nach einer Schussauslösung nach unten in Richtung des Patronenausstoßers 29 beschleunigt und von diesem abprallend ausgeworfen. Um nach einem Umrüsten trotz des eingesetzten, starr mit dem Griffstück 7 verbundenen Wechsellaufes 4 ein sicheres Ausstoßen der Patronenhülse zu erreichen, ist eine mit dem Mantel 3 verbundenen Flachfeder 23 vorgesehen, welche die Patronenhülse nach unten drückt, sodass eine Patronenhülse bei einem Zurückbewegen des Verschlusses 2 nach einer Schussauslösung auf den Patronenausstoßer 29 prallt und anschließend durch die Auswurföffnung 26 ausgeworfen wird. Die Flachfeder 23 ist gebogen, endseitig am Mantel 3 in einer Befestigungsvertiefung 38 befestigt und mit zu einer Nut 24 des Verschlusses 2 korrespondierenden Abmessung ausgeführt. Dadurch kann die Flachfeder 23 durch die Nut 24 des Verschlusses 2 durch den Verschluss 2 in die Schusswaffe 1 eingeführt werden.

Um den Verschluss 2 sowie den Mantel 3 nach einer Schussauslösung von einer hinteren Endposition wieder in eine vordere Position bzw. eine Ladeposition zu bringen, ist eine Austauschschließfeder 5 vorgesehen, welche durch eine Federführungsstange 6 der originalen Glock-Pistole geführt ist. Die Austauschschließfeder 5 kann je nach Abstimmung eine höhere Steifigkeit als eine üblicherweise in der Schusswaffe 1 eingesetzte Schließfeder aufweisen, um trotz erhöhter zu beschleunigender Massen eine Bewegung nach vorne mit entsprechender Beschleunigung einzuleiten und ein schnelles Laden zu ermöglichen.

Weiter ist am Mantel 3 eine eine Fangrast des Verschlusses 2 verlängernde Fangrast vorgesehen, um eine Kontaktfläche zu erhöhen und an der Fangrast des Verschlusses 2 unzulässig hohe Pressungen zu vermeiden.

In den dargestellten Ausführungsbeispielen wird ein originales Magazin 15 der Glock-Pistole eingesetzt. Alternativ kann auch ein größeres bzw. längeres Magazin 15 eingesetzt werden, um eine Patronenkapazität zu erhöhen.

An einer Oberseite des Gehäuses 19 ist eine Picatinny-Schiene 30 vorgesehen, an welcher weiteres Zubehör lösbar montierbar ist, beispielsweise eine Zieleinrichtung. Weiter können entsprechende Schienen zur Montage von zusätzlichem Zubehör auch seitlich am Gehäuse 19 angeordnet sein. Eine entsprechende Picatinny-Schiene 30 ist mit Vorteil auch an einer Unterseite der Halbschalen 11 angeordnet, sodass der Umrüstbausatz auf einfache Weise erweiterbar ist.

Der Mantel 3 weist eine Spannschieberöffnung 22 auf, in welcher ein Spannschieber 20 lösbar fixierbar ist, sodass die umgerüstete Schusswaffe 1 auch einfach manuell geladen werden kann. Durch eine im Gehäuse 19 vorgesehene, längliche Spannschieberausnehmung 21 kann der den Mantel 3 und den Verschluss 2 bewegende Spannschieber 20 relativ zum Gehäuse 19 auch bei montiertem Gehäuse 19 bewegt werden. Bei einem Umrüsten wird der Spannschieber 20 durch die Spannschieberausnehmung 21 des Gehäuses 19 in die Spannschieberöffnung 22 des Mantels 3 gesteckt, nachdem der Mantel 3 und das Gehäuse 19 montiert sind.

Fig. 3 zeigt die erste bevorzugte Ausführungsform einer mit einem erfindungsgemäßen Umrüstbausatz umgerüstete Schusswaffe 1 in einer Draufsicht. Dabei ist das Gehäuse 19 mit dem Griffstück 7 durch die Welle 12 verbunden, welche mittels des Schnellspannhebels 10 einerseits und mittels einer Wellenfixiermutter 39 andererseits am Gehäuse 19 fixiert ist. Weiter sind der durch die Überwurfmutter 17 mit dem Gehäuse 19 verbundene Wechsellauf 4 und der in einer hinteren Endposition befindliche Spannschieber 20 dargestellt, durch welchen die Schusswaffe 1 manuell geladen werden kann.

Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch eine Schusswaffe 1 entlang der Linie IV-IV in Fig. 3. Ersichtlich ist, dass der Verschluss 2 und der Mantel 3 in einer hinteren Endposition sind, wobei die Austauschschließfeder 5 komprimiert ist. Bei einer Vorwärtsbewegung des Verschlusses 2 wird die Patrone 36 unter Entspannung der Austauschschließfeder 5 über die Zuführrampe 9 in das Patronenlager 8 geführt, wobei die Vorwärtsbewegung des Verschlusses 2 durch einen Stoßboden 45 auf die Patrone 36 übertragen wird. Gleichzeitig wird die Patrone 36 bei der Vorwärtsbewegung durch die Zuführrampe 9 nach oben gedrückt, wobei die Flachfeder 23 elastisch nach oben gedrückt wird. Die Zuführrampe 9 ist wie abgebildet an einer Steuerkurve 42 im Griffstück 7 angeordnet und wird durch den mit dem Griffstück 7 starr verbundenen Wechsellauf 4 fixiert.

Weiter ist ersichtlich, dass das Gehäuse 19 mit den Halbschalen 11 durch die Welle 12 verbunden ist, wobei der Halbrundquerschnitt der Welle 12 in der Wellenfixierausnehmung 40 nach oben gedreht ist, um eine formschlüssige Verbindung herzustellen.

Wie abgebildet ist der Lauf mit dem Griffstück 7 durch die Überwurfmutter 17 und das Gewindeteil 16 verbunden, wobei das Gewindeteil 16 im Gehäuse 19 durch Fixierschrauben 18 befestigt ist. Eine Verbindung zwischen der Überwurfmutter 17 und dem Gewindeteil 16 ist durch einen Sicherungsstift 31 und eine Sicherungsstiftfixierschraube 32 sichergestellt.

Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch eine Schusswaffe 1 entlang der Linie V-V in Fig. 4. Ersichtlich ist die Fixierung des Gehäuses 19 an den Halbschalen 11 durch die Welle 12 mittels des Halbrundquerschnittes der Welle 12 in einem mittleren Bereich. Eine aus dem Halbrundquerschnittes resultierende, in einem Achsenschnitt etwa rechteckförmige Wellenausnehmung 14 ermöglicht ein Einführen der Welle 12 in die Führung 41 der Halbschalen 11, wenn die Welle 12 gegenüber der dargestellten Position um 180° gedreht ist. In der abgebildeten Position ist die Welle 12 durch den Schnellspannhebel 10 und die Wellenfixiermutter 39 fixiert.

Weiter ist ersichtlich, dass das Gehäuse 19 an einer Oberseite sowie die Halbschalen 11 an einer Unterseite einen schwalbenschwanzähnlichen Querschnitt aufweisen. Mit einem entsprechenden Profil wird dadurch jeweils eine Picatinny-Schiene 30 zur Aufnahme von Zubehör gebildet.

Fig. 6 zeigt einen Schnitt durch eine Schusswaffe 1 entlang der Linie VI-VI in Fig. 4. Ersichtlich ist, dass eine Patrone 36 an einem oberen Ende eines schematisch dargestellten Magazins 15 positioniert ist. Weiter sind ein Patronenauszieher 27 sowie die Flachfeder 23 dargestellt, welche bei einem Laden der Patrone 36 elastisch bewegt werden. Dabei wird der federnd ausgeführte Patronenauszieher 27 zur Seite bewegt, wobei dieser in eine Fixierausnehmung 28 des Mantels 3 eingreift und diesen somit formschlüssig am Verschluss 2 fixiert. Die in einer entspannten Position dargestellte, als Flachfeder 23 ausgeführte Rückstelleinrichtung wird beim Laden der Patrone 36 nach oben gedrückt, wobei eine Kraft auf die Patrone 36 nach unten ausgeübt wird. Weiter ist der unterhalb der Laufachse 37 angeordnete Patronenausstoßer 29 dargestellt, von welchem eine Patronenhülse nach einer Schussauslösung abprallt und durch die im Verschluss 2 und im Mantel 3 ausgebildete Auswurföffnung 26 ausgeworfen wird.

In Fig. 7 ist die erste bevorzugte Ausführungsform einer Schusswaffe 1 gemäß Fig. 3 dargestellt, wobei Verschluss 2 und Mantel 3 von der hinteren Endposition wieder in eine vordere Endposition bewegt sind und die Austauschschließfeder 5 entspannt ist. Darüber hinaus befindet sich eine Patrone 36 im Patronenlager 8, sodass die Schusswaffe 1 geladen ist. Die Flachfeder 23 ist dabei durch die Patrone 36 elastisch verformt und nach oben gedrückt, weswegen diese eine Kraft auf die Patrone 36 nach unten ausübt.

Fig. 8 zeigt einen Schnitt durch eine Schusswaffe 1 entlang der Linie VIII-VIII in Fig. 7. Wie dargestellt wird der Mantel 3 in der abgebildeten Position durch den nach außen verschobenen Patronenauszieher 27 am Verschluss 2 fixiert, da der Patronenauszieher 27 in die Fixierausnehmung 28 des Mantels 3 eingreift. Dadurch ist eine formschlüssige Fixierung des Mantels 3 am Verschluss 2 gewährleistet.

Fig. 9 bis 12 zeigen in verschiedenen Ansichten ein Detail einer umgerüsteten Schusswaffe 1 gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform, wobei eine aus Mantel 3 samt Verschluss 2 und Flachfeder 23 bestehende Baugruppe dargestellt ist. In Fig. 12 ist ein Schnitt durch die Baugruppe entlang der Linie XII-XII in Fig. 11 dargestellt. Ersichtlich ist, dass der Mantel 3 den Verschluss 2 umhüllt, sodass eine formschlüssige Verbindung gegeben ist. Weiter ist ersichtlich, dass die in der Befestigungsvertiefung 38 befestigte Flachfeder 23 zwischen dem Mantel 3 und dem Verschluss 2 angeordnet ist und durch die Nut 24 in die Schusswaffe 1 ragt. Darüber hinaus sind die Auswurföffnung 26 und die Fixierausnehmung 28 ersichtlich, in welche der Patronenauszieher 27 bei geladener Patrone 36 eingreift, um den Mantel 3 am Verschluss 2 zu fixieren. An einem vorderen Ende des Mantels 3 ist die Mantelöffnung 43 vorgesehen, durch welche der Wechsellauf 4 in die Schusswaffe 1 einführbar ist. Weiter ist an einem vorderen Ende des Mantels 3 eine Ausnehmung 25 für die Federführungsstange 6 vorgesehen, um eine Bewegung des Mantels 3 nach einer Schussauslösung nach hinten zu ermöglichen. In einem hinteren Bereich weist der Mantel 3 die Spannschieberausnehmung 21 auf, in welcher der Spannschieber 20 mit dem Mantel 3 verbindbar ist, sodass die Schusswaffe 1 auch bei Anordnung in einem Gehäuse 19 manuell geladen werden kann.

Die Fig. 13 und 14 zeigen eine zweite bevorzugte Ausführungsform der umgerüsteten Schusswaffe 1 als Schnitt in zwei unterschiedlichen Zuständen, welche den Zuständen der Fig. 4 und Fig. 7 entsprechen. Hierbei ist lediglich ein hinterer Teil der Schusswaffe 1 dargestellt. An dem Gehäuse 19 ist ein Steuerstift 46 angeordnet, insbesondere lösbar befestigt, wobei der Steuerstift 46 bei Kontakt mit der Flachfeder 23 die Flachfeder 23 in Richtung des Patronenausstoßers 29 drückt. Alternativ kann der Steuerstift 46 an dem Gehäuse 19 angeformt sein. Hierbei ist der Steuerstift 46 mit der Flachfeder 23 mit dem Verschluss in der in Fig. 14 gezeigten Position in Kontakt, aber nicht bei der in Fig. 13 gezeigten Position des Verschlusses. Der Mantel kann hierbei eine längliche Durchbrechung 49 aufweisen, durch welche der Steuerstift 46 durchragt, um die Flachfeder 23 zu kontaktieren.

Die Fig. 15 und 16 zeigen in verschiedenen Ansichten ein Detail einer umgerüsteten Schusswaffe 1 gemäß der zweiten bevorzugten Ausführungsform. Hierbei weist die Zuführrampe 9, insbesondere zwei, Patronenzuführfortsätze 47 auf, welche bevorzugt als seitliche Führung ausgebildet sind. Durch diese Patronenzuführfortsätze 47 ist eine Zwangsführung der Patrone 36 von dem Magazin 15 in das Patonenlager 8 gegeben. Die Patronenzuführfortsätze 47 können insbesondere einstückig an einem Grundkörper der Zuführrampe 9 angeformt sein.

Weiters ist ersichtlich, dass die Zuführrampe 9 einen Anschlagfortsatz 48 aufweist, welcher Anschlagfortsatz 48 mittelbar zwischen der Austauschschließfeder 5 und dem Griffstück 7 angeordnet ist, um die Federkraft der Austauschschließfeder 5 an das Griffstück 7 zu übermitteln. Der Anschlagfortsatz 48 ist unmittelbar zwischen der Federführungsstange 6 und dem Griffstück 7 angeordnet, um die Federkraft der Austauschschließfeder 5 an das Griffstück 7 zu übermitteln. Die Zuführrampe 9 kann bevorzugt aus Metall sein. Dadurch kann das Griffstück 7 bei Verwendung einer Austauschschließfeder 5 mit hoher Federkraft vor einer stärkeren Abnützung bewahrt werden. Der Anschlagfortsatz 48 kann insbesondere einstückig an einem Grundkörper der Zuführrampe 9 angeformt sein.

Zum Umrüsten einer Schusswaffe 1 wie einer Glock-Pistole werden das Magazin 15 und der Verschluss 2 von der Schusswaffe 1 gelöst und ein originaler Lauf sowie eine originale Schließfeder entfernt. Anschließend wird die Austauschschließfeder 5 im Griffstück 7 befestigt und der Verschluss 2 wieder mit dem Griffstück 7 verbunden, wonach die Zuführrampe 9 durch die Auswurföffnung 26 in den Verschluss 2 eingeführt und an der Steuerkurve 42 angeordnet wird. Alternativ könnte die Zuführrampe 9 vor dem Verbinden des Verschlusses 2 mit dem Griffstück 7 am Griffstück 7 befestigt werden. In einem nächsten Schritt wird der Mantel 3 auf den Verschluss 2 gesteckt, wonach das Gehäuse 19 durch die Welle 12 mit dem Griffstück 7 verbunden wird. Abschließend werden der Spannschieber 20 durch die Spannschieberausnehmung 21 in der Spannschieberöffnung 22 fixiert und der Wechsellauf 4 über das mit der Schusswaffe 1 verbundene Gehäuse 19 durch das Gewindeteil 16 und die Überwurfmutter 17 mit dem Griffstück 7 starr verbunden, wodurch die Zuführrampe 9 an der Steuerkurve 42 fixiert ist. Durch den Wechsellauf 4 ist auch der Mantel 3 am Verschluss 2 fixiert. Nun kann das Magazin 15 wieder eingesetzt und die Schusswaffe 1 geladen werden.

Mit einem erfindungsgemäßen Umrüstbausatz kann eine Schusswaffe 1 mit geringer Masse und geringer Reichweite wie eine Glock-Pistole sehr einfach unter Änderung eines Verschlusssystems und einer Lauflänge zu einem Karabiner-System umgebaut werden, welches eine erhöhte Reichweite von mehr als 100 m und eine verbesserte Eigenpräzision aufweist. Ein Umrüsten kann dabei schnell und reversibel erfolgen, sodass ein Wechsel von einem Zustand mit abkippendem Lauf zu einem Zustand mit verlängertem, starren Wechsellauf 4 einfach möglich ist. Weil mehrere Teile der originalen Schusswaffe 1 wie der Verschluss 2 und das Griffstück 7 eingesetzt werden können und die zusätzlichen, für den Umrüstbausatz erforderlichen Bauteile einfach, beispielsweise durch Drehen oder Fräsen, herstellbar sind, ist eine Fertigung eines entsprechender Umrüstbausatzes mit geringem Aufwand möglich.

Die Herstellungskosten eines erfindungsgemäßen Umrüstbausatzes liegen nur geringfügig über den Herstellungskosten handelsüblicher Schaftsysteme, die beispielsweise unter den Handelsnahmen KPOS (Fab Defense) oder TRIARII (Hera Arms) bekannt sind, jedoch können mit einem erfindungsgemäßen Umrüstbausatz im Unterschied zu bekannten Schaftsystemen auch eine Reichweite und eine Eigenpräzision einer Schusswaffe 1 verbessert werden.

QQ群二维码
意见反馈