HANDFEUERWAFFENSYSTEM MIT AUSTAUSCHBAREM LAUF

申请号 EP00941986.2 申请日 2000-05-25 公开(公告)号 EP1102959B1 公开(公告)日 2002-04-03
申请人 Heckler & Koch GmbH; 发明人 KATZMAIER, Wolfgang;
摘要 The invention relates to a small arm system with an exchangeable barrel. The aim of the invention is to provide a small-caliber small arm for high-speed bullets (10) with an effective silencer. To this end, the arm is provided with an exchangeable barrel that is designed for a bullet (10') whose caliber is substantially larger than the bullet (10) for the small caliber but which has the same length and the same base dimensions. The bullet (10') for the exchangeable barrel is designed in such a manner that the projectile (7') has a muzzle velocity in the ultrasonic range while being sufficiently heavy to supply a sufficient muzzle energy. The different bullets (10, 10') for the original barrel and for the exchangeable barrel are designed differently so that a confusion of the bullets (10, 10') is impossible since the respective bullets (10, 10') cannot be completely inserted into the bullet chamber (20, 20') to which they do not pertain.
权利要求 Handfeuerwaffensystem mit einer Handfeuerwaffe zum Verfeuern flaschenförmiger Patronen (10), bei welchem die Handfeuerwaffe einen austauschbaren Originallauf mit Patronenlager (20) und einen Verschluß (11) aufweist, der, um die Patrone (10) zünden zu können, nur einen Höchstabstand zum hinteren Ende des Patronenlagers (20) aufweisen darf, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:a) es ist ein Wechsellauf vorgesehen, der für eine andere, bevorzugt flaschenförmige Patrone (10') mit wesentlich größerem Kaliber eingerichtet ist;b) beide Patronen (10, 10') haben etwa dieselbe Länge und dieselben Bodenabmessungen; undc.1) das Geschoß (7') der großkalibrigen Patrone (10') ist so bemessen, daß es bei einem etwaigen Versuch, die großkalibrige Patrone (10') in das Patronenlager (20) des Laufes für das kleinere Kaliber einzuführen, im Bereich des dem Hals (1) oder der Schulter (3) der kleinkalibrigen Patrone (10) entsprechenden Patronenlagerabschnitts (23) aufsitzt und hierdurch ein gänzliches Einführen der Patrone (10') in das Patronenlager (20) verhindert;
und/oder
c.2) die Patrone (10) mit kleinem Kaliber ist so bemessen, daß sie bei einem etwaigen Versuch, in das Patronenlager (20') des Laufes für das größere Kaliber eingeführt zu werden, mit ihrer Schulter (3) auf dem der Schulter (3') der großkalibrigen Patrone (10') entsprechenden Abschnitt (23') des Patronenlagers (20') oder vor diesem Abschnitt (23') aufsitzt und hierdurch ein gänzliches Einführen in das Patronenlager (20') verhindert.
Handfeuerwaffensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daßa) die Patrone (10) mit kleinerem Kaliber folgende Merkmale hat:- ein Geschoßkaliber, das kleiner ist als 6 mm,- eine vorgegebene Patronenhülsenlänge,- unterschiedliche Außendurchmesser am Patronenhals (1) und an der Patronenschulter (3), und- einen vorgegebenen Abstand zwischen Schulter (3) und Patronenboden (5); undb) die großkalibrige Patrone (10') folgende Merkmale hat:- ein Geschoßkaliber, das um mindestens etwa einen, vorzugsweise etwa zwei Millimeter größer ist als das der Patrone (10) mit dem kleineren Kaliber,- der Abstand zwischen dem Patronenboden (5) und demjenigen Abschnitt des Geschosses (7'), der denselben Durchmesser aufweist wie der Außendurchmesser am Hals (1) der Patrone (10) mit dem kleineren Kaliber, ist länger als die Patronenhülsenlänge der Patrone (10) mit kleinerem Kaliber,- der Abstand zwischen Schulter (3') und Patronenboden (5) ist kürzer als der entsprechende Abstand bei der Patrone (10) mit dem kleineren Kaliber, und- der Außendurchmesser am hinteren Ende der Schulter (3') ist im wesentlichen derselbe wie bei der Patrone (10) mit kleinerem Kaliber.Handfeuerwaffensystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Handfeuerwaffe als Gasdrucklader ausgebildet ist, und daß am Originalund am Wechsellauf je eine zugehörige Gasentnahmeeinrichtung angebracht ist.Handfeuerwaffensystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Handfeuerwaffe als Schnellfeuergewehr ausgebildet ist.Handfeuerwaffensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die großkalibrige Patrone (10') ein Spitzgeschoß (7') aufweist.Handfeuerwaffensystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschoßspitze des Spitzgeschosses von einem Geschoßkern (11') aus Hartmetall gebildet ist, vorzugsweise aus Stahl.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Handfeuerwaffensystem mit einer Handfeuerwaffe zum Verfeuern flaschenförmiger Patronen, bei welchem die Handfeuerwaffe einen austauschbaren Originallauf mit Patronenlager und einen Verschluß aufweist, der, um die Patrone zünden zu können, einen Höchstabstand zum hinteren Ende des Patronenlagers hat (Gattungsbegriff des Anspruchs 1).

In diesen Unterlagen wird bei Lageangaben von dem normalen Anschlag der in horizontale Richtung weisenden Handfeuerwaffe ausgegangen, wobei vorne in Schußrichtung weist.

Wenn eine schallgedämpfte Waffe wirklich weitgehend geräuschlos funktionieren soll, dann müssen der Expansionsknall der Treibgase und zusätzlich der Geschoßknall unterdrückt werden. Den Geschoßknall erzeugt das Geschoß solange, wie es mit Überschallgeschwindigkeit fliegt.

Zur Unterdrückung des Geschoßknalls kann man z. B. Patronen wählen, deren Geschoßgeschwindigkeit von vorneherein im Unterschallbereich liegt, was etwa für viele Pistolenpatronen gilt. Stattdessen kann man auch am Lauf Gasablaßkanäle anschließen, die einen Teil der Treibgase in den Schalldämpfer einleiten und hierdurch dafür sorgen, daß die Geschwindigkeit des Geschosses im Lauf den Unterschallbereich nicht übersteigt. Diese Gasabzapfung ist aber nur sinnvoll, wenn die Nenn-Anfangsgeschwindigkeit des Geschosses die Schallgeschwindigkeit nicht wesentlich übersteigt. Schließlich ist es auch möglich, speziell laborierte Patronen zu verwenden, deren Geschoßgeschwindigkeit die Schallgrenze nicht erreicht.

Seit den sechziger Jahren wurden die Kaliber von Militärgewehren kleiner: Im zweiten Weltkrieg noch wurden 6,5 mm (Italien, Japan, Schweden) allgemein als entschieden zu klein angesehen wurden, um für eine Militärpatrone noch wirksam zu sein. Das durchschnittliche Kaliber lag damals zwischen 7,5 mm und 8 mm. Heutzutage beträgt das moderne Nato-Kaliber nur noch 5,56 mm (.223 Remington); im Machtbereich der früheren Sowjetunion sogar nur noch 5,45 mm. Bestrebungen liegen vor, das Kaliber noch weiter zu verkleinern, etwa auf 4,5 mm.

Bei der Patrone .223 beträgt beispielsweise das Geschoßgewicht um die 3,5 g. Um eine ausreichende Mündungsenergie zu erhalten, ist daher eine recht hohe Anfangsgeschwindigkeit erforderlich, welche die dreifache Schallgeschwindigkeit übersteigt. Die sich hierdurch ergebende Mündungsenergie ist allerdings knapp berechnet und sollte nicht unterschritten werden.

Würde man diese .223 Patrone so umlaborieren, daß ihr Geschoß zuverlässig mit Unterschallgeschwindigkeit fliegt, erhielte man eine Mündungsenergie, die nur noch etwa ein Zehntel ihrer ursprünglichen Mündungsenergie betrüge-eine Mündungsenergie, die einem Kleinkalibergewehr mit schwacher Munition (Unterschallmunition) entspräche. Das Geschoß würde nur noch mit Mühe ein Taschenbuch durchschlagen, und eine Splitterschutzweste würde einen vollkommenen Schutz bieten.

Nun gibt es etwa militärische Kommandounternehmen, bei denen eine möglichst vollkommene Dämpfung aller beim Abschuß entstehender Geräusche wesentlich ist. Hierfür können aus obigen Gründen aber keine modernen Militärgewehre verwendet werden, auch wenn sie mit Schalldämpfern ausgestattet sind. Entweder kann nämlich der Geschoßknall nicht gedämpft werden oder die Geschoßwirkung ist zu gering.

Nun ist es durchaus möglich, etwa eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer zu verwenden, die aufschießend und nicht - wie üblich - zuschießend ist. Mit einer solchen Maschinenpistole können Präzisionsschüsse abgegeben werden. Die Anmelderin vertreibt solche Maschinenpistolen. Es wäre aber besser, das übliche Militärgewehr für einen solchen Einsatz zu verwenden, weil es schon vorhanden ist und daher nicht erst beschafft werden muß und den Mannschaften auch besser vertraut ist.

Die Erfindung möchte ein herkömmliches Militärgewehr mit einem Schalldämpfer ausstatten, obwohl es aus den o. g. Gründen dazu ungeeignet ist.

Hierzu könnte man die Handfeuerwaffe mit einem Wechsellauf für eine Patrone mit größerem Kaliber vorsehen. Denn das größere Kaliber bedeutet eine Patrone mit größerer Geschoßmasse und damit größerer Mündungsenergie - selbst im Unterschallbereich.

Hiermit würde man aber die früheren Schwierigkeiten im militärischen Einsatz lediglich durch neue ersetzen, nämlich durch die Gefahr der Patronenverwechslung. Hierzu ein historisches Beispiel: Im ersten Weltkrieg wurde die schon 1896 auf den Markt gekommene Mauserpistole für die Flaschenpatrone 7,63 mm auf die deutsche Ordonnanzpatrone 9mm Parabellum umgestellt. Diese Umstellung bestand nur in einem anderen Lauf, wobei die Läufe für 7,63 mm und 9 mm jedoch austauschbar waren. Sonstige Umstellungen oder Modifizierungen waren nicht erforderlich. Lediglich die Griffschale war gekennzeichnet, um eine Verwechslung auszuscheiden.

Tatsächlich kam es zu Verwechslungen, da jede der Patronen in jede der Pistolen geladen werden konnte. Wurde die 9 mm-Pistole mit 7,63 mm-Patronen geladen, dann war ein Schießen möglich, aber mit geringer Mündungsenergie, erratischer Flugbahn und Ladehemmungen. Im umgekehrten Falle quetschte sich das 9 mm-Geschoß durch den 7,63 mm-Lauf und weitete diesen auf, so daß er unbrauchbar war. Möglicherweise wurde der Bolzen angestaucht, der die Rücklaufbegrenzung für den Verschluß bildet.

Auch die frühere Mauser-Patrone 8x57 wurde mehrfach modifiziert, wobei grundsätzlich die Patrone mit kleinerem Kaliber (etwa 7x57) in den für das größere Kaliber eingerichteten Lauf geladen werden kann. Hier kommt es in der Regel nicht zu unmittelbaren Schäden an der Waffe. Aber die Brauchbarkeit der Waffe, insbesondere deren Treffsicherheit, ist stark verringert. Wenn beispielsweise der Erfolg eines Kommandounternehmens vom Trefferergebnis eines Schusses abhängt, dann kann eine Verringerung der Treffsicherheit nicht hingenommen werden; erst recht nicht, wenn diese durch einen Fehler beim Laden des Gewehres verursacht wird.

Aus diesen Gründen möchte die Erfindung ein Handfeuerwaffensystem zur Verfügung stellen, das frei von obigen Störungsquellen ist.

Erfindungsgemäß wird dies durch den Gegenstand des Anspruchs 1 erreicht, also dadurch, daß das gattungsgemäße Handfeuerwaffensystem folgende zusätzlichen Merkmale aufweist:

  • a) es ist ein Wechsellauf vorgesehen, der für eine andere, flaschenförmige Patrone mit wesentlich größerem Kaliber eingerichtet ist;
  • b) beide Patronen haben etwa dieselbe Länge und dieselben Bodenabmessungen; und
  • c.1) das Geschoß der großkalibrigen Patrone ist so bemessen, daß es bei einem etwaigen Versuch, die großkalibrige Patrone in das Patronenlager des Laufes für das kleinere Kaliber einzuführen, im Bereich des dem Hals der Patrone entsprechenden Patronenlagerabschnitts aufsitzt und hierdurch ein gänzliches Einführen der Patrone in das Patronenlager verhindert;

    und/oder

  • c.2) die Patrone mit kleinem Kaliber ist so bemessen, daß sie bei einem etwaigen Versuch, in das Patronenlager des Laufes für das größere Kaliber eingeführt zu werden, mit ihrer Schulter auf dem der Schulter des größeren Kalibers entsprechenden Abschnitt des Patronenlagers oder vor diesem Abschnitt aufsitzt und hierdurch ein gänzliches Einführen in das Patronenlager verhindert.

Die Schulter der großkalibrigen Patrone ist gegenüber der kleinkalibrigen Patrone zurückgesetzt, oder die großkalibrige Patrone weist an der Schulter einen geringen Durchmesser auf als die kleinkalibrige Patrone, ist also schlanker. Die großkalibrige Patrone ist bevorzugt flaschenförmig, kann jedoch auch nur leicht konisch sein.

In jedem dieser Fälle ragt die jeweilige Patrone aus dem nicht-passenden Patronenlager nach hinten so weit heraus, daß der gegen die Patrone anlaufende Verschluß noch unverriegelt ist und deshalb die Patrone nicht auslösen bzw. zünden kann.

Es muß für einen Umbau der Handfeuerwaffe nur ein Lauf, gegebenenfalls mit Gaszylinder und Schalldämpfer, und Munition bereitgestellt werden; also Teile, die unter geringen Kosten beschafft und in der Waffenkammer einer Kompanie bereitgestellt werden können.

Aus der DE 41 43 486 C2 ist bereits ein Manöverpatronenlauf bekannt, in den eine scharfe Patrone wohl nicht eingeführt werden kann; diese Möglichkeit ist in der Druckschrift nicht erörtert. Die Manöverpatrone kann aber im Falle einer Verwechslung ohne weiteres in den scharfen Lauf geladen und dort auch abgefeuert werden, im Gegensatz zur Erfindung, bei der eine Patronenverwechslung sofort erkennbar ist und keinesfalls die verwechselte Patrone abgefeuert werden kann.

Natürlich ist das Waffensystem der Erfindung in erster Linie für Handfeuerwaffen geeignet, bei denen der Lauf einfach auswechselbar ist. Soweit dieser Austausch mit Schwierigkeiten verbunden ist, kann das erfindungsgemäße System aber auch verwendet werden, um eine Anzahl von Waffen ständig umzurüsten oder von vorneherein für die großkalibrige Patrone einzurichten.

Dadurch, daß bei der großkalibrigen Patrone nach der Erfindung die Schulter gegenüber der kleinkalibrigen Patrone nach hinten versetzt wird, aber das Geschoß wesentlich weiter vorne noch einen beträchtlichen Durchmesser aufweisen muß, ergibt sich die Notwendigkeit für ein sehr langes und deshalb schweres Geschoß.

Wenn man davon ausgeht, daß das größere Kaliber um etwa 2 mm größer ist als das kleinere, dann ergibt sich ein Geschoßgewicht, das knapp das Vierfache des Kleinkalibergeschoß-Gewichtes beträgt. Wird dieses Geschoß auf eine knapp im Unterschallbereich liegende Geschwindigkeit verbracht, dann ergeben sich etwa 35 bis 40% der Mündungsenergie des Kleinkalibergeschosses. Dies entspricht der Mündungsenergie eines schweren Revolvers. Die oben erwähnte Splitterschutzweste bietet bei direktem Beschuß mit einer solchen Munition keinerlei Schutz.

Bevorzugte Einzelheiten sind dem Anspruch 2 entnehmbar.

Für kleinkalibrige Patronen der obengenannten Art gibt es Repetier-Militärgewehre (z.B. das Scharfschützengewehr der früheren DDR). Ein solches Gewehr könnte mit einem auswechselbaren Originallauf und mit einem Wechsellauf für die großkalibrige Patrone und mit Schalldämpfer ausgestattet werden.

Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Waffensystem jedoch eine als Gasdrucklader ausgebildete Handfeuerwaffe auf, bei der der Lauf mit einer Gasentnahmeeinrichtung versehen ist (z.B. Gasbohrung, Zylinder für Gaskolben). Erfindungsgemäß weist der Wechsellauf eine eigene Gasentnahmeeinrichtung auf, die zusammen mit diesem gegen den vorhandenen Lauf mit der vorhandenen Gasentnahmeeinrichtung ausgetauscht wird. So wird dem verringerten Gasdruck und veränderten Gasdruckverlauf im Großkaliberlauf Rechnung getragen, dessen Geschoß ja nur bis knapp unter die Schallgrenze beschleunigt wird (Anspruch 3).

Darüberhinaus ist die erfindungsgemäße Handfeuerwaffe bevorzugt als Schnellfeuergewehr ausgebildet (Anspruch 4). Diese Standardwaffe des Soldaten ist besonders gut für Kommandoeinsätze geeignet, weil jeder Soldat mit dieser Waffe am besten vertraut ist. Der Umgang mit dem Schnellfeuergewehr bei ausgetauschtem Lauf ist völlig gleichgeblieben: die großkalibrigen Patronen weisen dieselbe Länge und denselben Bodendurchmesser auf wie die kleinkalibrigen Patronen, das Magazin ist gleichgeblieben, und alle Bedienungselemente und -handgriffe sind unverändert.

Es ist jedoch unter Umständen zweckmäßig, eine modifizierte Visiereinrichtung vorzusehen, da die Ballistik der großkalibrigen Patrone stark von der der kleinkalibrigen abzeichnet.

Die großkalibrige Patrone kann, wie schon eingangs erwähnt, eine Flaschenpatrone mit nur wenig abgesetztem Hals oder eine konische Patrone ohne Hals sein. Wesentlich ist besonders im letztgenannten Fall, daß der Konuswinkel der großkalibrigen Patronenhülse größer ist als der der Kleinkaliber-Patronenhülse, damit die Kleinkaliberpatrone, wenn sie fehlerhaft in das Patronenlager für die großkalibrige Patrone eingeführt wurde, dort zuverlässig hängenbleibt und sich nicht zur Gänze einführen läßt. Dabei ist für die großkalibrige Patrone ein Geschoß mit möglichst hohem Gewicht und demnach mit möglichst großem Kaliber anzustreben, wobei allerdings Kompromisse eingegangen werden können, wenn etwa Schalldämpfer o. dgl. bereits vorhanden sind, deren Kaliber etwas kleiner als das größtmögliche Kaliber sind, das für die großkalibrige Patrone zu realisieren wäre.

Ein solches großkalibriges Geschoß hat wegen seiner hohen Querschnittsfläche nur eine geringe Durchschlagskraft, aber umgekehrt eine sehr hohe Aufhaltekraft auf einen lebenden Körper, weil das Geschoß seine gesamte kinetische Energie an diesen überträgt. So durchschlägt eine erfindungsgemäße Unterschallpatrone mit einem herkömmlichen 7,62 mm-Geschoß noch eine herkömmliche Splitterschutzweste, ist aber gegenüber einem etwa bei der NATO eingeführten, verbesserten Körperschutz aus 1,2 mm Titanblech und 20 Lagen Aramid-Faserstoff (Kevlar) nicht mehr ohne weiteres wirksam, weil sich das Geschoß am Titanblech aufstaucht oder aufpilzt, dieses aber wegen des dadurch erhöhten Querschnitts nicht oder kaum mehr voll durchschlägt, sondern nur einreißt bzw. durch die Aramidfaserschichten aufgehalten oder bis zur Wirkungslosigkeit abgebremst wird.

Um diesem Nachteil abzuhelfen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen (Anspruch 5), das Geschoß der großkalibrigen Patrone anzuspitzen, obwohl ein solches Geschoß gegenüber einem abgeflachten oder sanft abgerundeten Geschoß ein geringeres Gewicht hat, denn beim Auftreffen bringt die Geschoßspitze auf das Titanblech eine so hohe Querschnittsbelastung auf, daß es kleinflächig durchschlagen wird. Der nachdrängende Geschoßkörper biegt die durchschlagene Stelle mit geringem Energieverlust auseinander.

Auch die Aramidfasern brauchen nicht über den vollen Querschnitt des Geschosses hinweg durchtrennt zu werden, sondern werden von der schlanken Geschoßspitze energiesparend wie von einer spitzen Nadel auseinandergedrückt.

Dabei ist (Anspruch 6) bevorzugt ein Kern im Geschoß angeordnet, der dessen Spitze bildet und aus Hartmetall (Wolframcarbid) oder bevorzugt Stahl besteht. Eine solche Spitze bleibt beim Auftreffen auf Titanblech nahezu unverformt und zerteilt nachfolgend die Armaidfasern mühelos.

Der Gegenstand der Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels und der beigefügten, schematischen Zeichnung noch näher erläutert; in dieser zeigt:

  • Fig. 1 eine vergrößerte Ansicht einer kleinkalibrigen Normalpatrone;
  • Fig. 2 eine vergrößerte Ansicht einer großkalibrigen Unterschallpatrone;
  • Fig. 3 ein Großkaliber-Patronenlager, in das eine kleinkalibrige Normalpatrone eingeführt wurde; und
  • Fig. 4 ein Kleinkaliber-Patronenlager, in das eine großkalibrige Unterschallpatrone eingeführt wurde.

Fig. 1 zeigt eine vergrößerte Ansicht einer Patrone .223 Remington (5,56 x 45 mm). Diese Patrone 10 hat einen Patronenboden 5 und eine sich nach vorne bis zu einer Schulter 3 erstreckende Patronenhülse 2, die dort flaschenförmig verjüngt ist und in einen Hals 1 ausläuft. Im Hals 1 sitzt ein 5,56 mm-Geschoß 7.

Das Patronenlager 20 zur Aufnahme dieser kleinkalibrigen Patrone 10 ist in Fig. 4 zu sehen. Dabei ist das Toleranzfeld für die Abmessungen des Patronenlagers 20 zum Toleranzfeld der Patrone 10 passend so ausgebildet, daß es zu keiner Überdeckung (Klemmsitz) kommt.

Fig. 2 zeigt eine Großkaliberpatrone 10'. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Begriff großkalibrig nur aussagen soll, daß die Patrone 10' ein deutlich größeres Kaliber hat als die Kleinkaliberpatrone 10 der Fig. 1. Der Begriff großkalibrig ist hier also nicht im Sinne von Großwildpatronen o. dgl. zu verstehen, wie es auf dem Gebiet der Langwaffen sonst üblich ist.

Die Patrone 10' der Fig. 2 ist ebenso wie die der Fig. 1 eine flaschenförmige Patrone. Beide Patronen 10 und 10' haben dieselbe Gesamtlänge und dieselbe Bodenausbildung und -abmessungen. Sie können deshalb in identischen Magazinen untergebracht werden. Die Patronenhülse 2' der Großkaliberpatrone 10' kann sogar aus der Patronenhülse 2 der Kleinkaliberpatrone 10 durch Ablängen und Umpressen hergestellt werden. Die Patronenhülse 2' der Großkaliberpatrone 10' der Fig. 2 ist allerdings kürzer als die der Kleinkaliberpatrone 10 der Fig. 1. Das Geschoß 7' weist eine erhebliche Länge auf und hat ein Kaliber von 7,62 mm. Das Geschoßgewicht kann ca. 12-15 g erreichen. Der Abstand zwischen Schulter 3' und Boden 5 ist jedoch bei der Großkaliberpatrone 10' deutlich kleiner als bei der Kleinkaliberpatrone 10.

Bei einem Geschoßgewicht, das mehr als das dreifache des Gewichtes des Kleinkalibergeschosses betragen kann, und bei einer bis knapp unter die Schallgeschwindigkeit verringerten Mündungsgeschwindigkeit liegt die Mündungsenergie bei 30% der Mündungsenergie der Originalpatrone. Dies entspricht der Mündungsenergie einer Maschinenpistole, die Splitterwesten meistens durchschlägt - jedoch keine ausgesprochenen Schutzwesten gegen übliche Maschinenpistolenkaliber (9 - 11 mm).

Die Großkaliberpatrone 10' weist wegen ihrer verkürzten Patronenhülse 2' einen reduzierten Innenraum auf. Dies kommt dem Umstand entgegen, daß die Großkaliberpatrone 10' eine geringere Mündungsenergie entwickelt und deshalb weniger Pulver benötigt. Es müssen deshalb keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, um in jedem Falle die einwandfreie Zündung dieses Pulvers sicherzustellen.

Fig. 3 und 4 zeigen jeweils das abgebrochene hintere Ende eines Laufes mit Patronenlager 20 bzw. 20' und das abgebrochene vordere Ende eines (nur schematisch angedeuteten) Verschlusses 11.

Fig. 3 zeigt das Patronenlager 21' für die Großkaliberpatrone 10', in das die falsche Patrone eingeführt wurde, nämlich die Kleinkaliberpatrone 10. Diese Patrone 10 sitzt mit ihrer Schulter 3 vor der (der Schulter 3' der Großkaliberpatrone 10') entsprechenden Verengung 23' des Patronenlagers 20' auf und ragt deshalb mit ihrem Boden 5 nach hinten aus dem Patronenlager 20' heraus. Der Verschluß 11 der Waffe, der danach trachtet, die Patrone ins Patronenlager 20' zu schieben, kommt daher in einem Abstand von dem hinteren Ende des Patronenlagers 20' zum Stillstand. Dieser Abstand ist größer als der Höchstabstand, also das axiale Verschlußspiel, das der verriegelte Verschluß 11 allenfalls noch aufweisen darf. Der Verschluß 11 ist daher noch entriegelt. (Waffen für die genannte Patrone .223 sind bekanntlich stets verriegelte Waffen.) Deshalb kann sich auch kein Schuß lösen. (Der im Verschluß 11 angeordnete Schlagbolzen kann nämlich bekanntlich erst nach vollständiger Verriegelung auf die Patrone auftreffen.)

Fig. 4 zeigt dagegen das Patronenlager 20 der kleinkalibrigen Normalpatrone 10, in das eine Großkaliberpatrone 10' eingeführt wurde. Diese Großkaliberpatrone 10' sitzt mit der Spitze ihres Geschosses 7' in demjenigen Abschnitt des Patronenlagers 20, der dem Hals 1 der kleinkalibrigen Patrone 10 entspricht bzw. stößt mit ihrem Geschoß 7' an der Patronenlagerverjüngung 23 an, welche der Schulter 3 der kleinkalibrigen Patrone 10 entspricht (wie gezeigt). Stattdessen kann das großkalibrige Geschoß 7' auch am vorderen Ende des Patronenlagers 23 anliegen. In jedem Fall steht die Patrone 10 mit dem Patronenboden 5 weiter aus dem Patronenlager 20 heraus, als es dem obengenannten Höchstabstand entspricht. Auch hier kommt der Verschluß 11 somit zum Stillstand, bevor die Patrone 10' gezündet werden kann.

Es ist auffällig, wenn der Verschluß nicht geschlossen werden kann. Der Schütze muß es daher zur Kenntnis nehmen, wenn er die falsche Patrone in das Patronenlager zu laden trachtet, also in der Regel schon vor Beginn eines Einsatzes, nicht während dessen.

Ein Abfeuern der falschen Patrone, wie es im Stand der Technik möglich ist, ist ausgeschlossen.

Die kleinkalibrige Normalpatrone der Fig. 1 weist eine abgerundete Geschoßspitze auf, die wie das übrige Geschoß 7 aus Bleilegierung gebildet ist und von einem Tombakmantel überzogen ist. Die Großkaliberpatrone der Fig. 2 weist dagegen eine schlanke, spitzige Geschoßspitze auf, die von einem angespitzten Stahlkern 11' gebildet ist, der mittig in das übrige Geschoß 7' eingelassen ist. Dieser Stahlkern verhindert, daß sich das Geschoß 7' aufstaucht und aufweitet, wenn es auf ein Hindernis aufprallt. Mit einem solchem Kerngeschoß 7' sind auch leichte Panzerungen noch ohne weiteres durchschlagbar, im Gegensatz etwa zu einem herkömmlichen Vollmantelgeschoß gleichen Kalibers und gleicher Auftreffwucht ohne einen solchen Kern 11'.

Das erfindungsgemäße Waffensystem ermöglicht es somit, ein modernes, kleinkalibriges Schnellfeuergewehr auch zu Einsätzen zu verwenden, zu denen die Benutzung eines Schalldämpfers erforderlich und ein Verhindern auch des Geschoßknalls notwendig ist. Es wird dabei etwa die Auftreffenergie einer Maschinenpistole erreicht, aber aufgrund des Geschoßaufbaus mit einer entscheidend verbesserten Durchschlagsleistung.

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