Unterseeboot

申请号 EP04014657.3 申请日 2004-06-23 公开(公告)号 EP1493657B1 公开(公告)日 2007-01-10
申请人 Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH; Gabler Maschinenbau GmbH; Rheinmetall Waffe Munition GmbH; 发明人 Scharf, Wolfgang; Reuter, Joachim; Körver, Rolf;
摘要
权利要求 Unterseeboot mit einer im Wesentlichen rückstoßfreien Rohrwaffe (5), dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Ausfahrgerät (3) vorgesehen ist, an dessen freien Ende ein tauchdruckfester Behälter (4) angeordnet ist, in dem die Rohrwaffe (5) angeordnet ist.Unterseeboot nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das den Behälter (4) tragende Ausfahrgerät (5) im Turmbereich (2) angeordnet und als Brückengerät ausgebildet ist.Unterseeboot nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrwaffe (5) aus dem Behälter (4) ausfahrbar und in ausgefahrener Stellung ausschwenkbar ist.Unterseeboot nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrwaffe eine Maschinenkanone (5) ist.Unterseeboot nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrwaffe (5) in das Waffenleitsystem des Unterseeboots integriert ist.Unterseeboot nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausfahrgerät (3) für den Behälter (4) mindestens ein Führungsprofil (6) und einen Hubzylinder (9) aufweist.Unterseeboot nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Steuern des Aus- und Einfahrens, des Ausrichtens und des Auslösens der Waffe (5) vorgesehen sind, welche von innerhalb des Druckkörpers (1) bedienbar sind.Unterseeboot nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausfahrgerät (3) teleskopierbar ausgebildet ist.Unterseeboot nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (4) im Wesentlichen zylindrische Form aufweist, wobei die Zylinderachse senkrecht zur Längsachse des Druckkörpers (1) angeordnet ist, und die obere Stirnwand des Behälters (4) als Deckel ausgebildet ist.Unterseeboot nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenwand des Behälters (4) die Führung für das Ein- und Ausfahren der Rohrwaffe (5) in den und aus dem Behälter (4) bildet.Unterseeboot nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (4) innerhalb eines strömungsgünstigen Profilabschnitts (8), vorzugsweise eines Rohrprofilabschnitts angeordnet ist, welcher zusammen mit dem Behälter (4) ausfahrbar ist.Unterseeboot nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilabschnitt (8) derart ausgebildet und angeordnet ist, dass er den über den Turm (2) hinausfahrenden Teil des Ausfahrgerätes (3) umfasst.Ausfahrgerät für ein Unterseeboot nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende des Ausfahrgeräts ein tauchdruckfester Behälter (4) mit einer darin angeordneten im Wesentlichen rückstoßfreien Rohrwaffe (5) angeordnet ist.Ausfahrgerät nach Anspruch 13 mit einem oder mehreren Merkmalen der Ansprüche 2 bis 12.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Unterseeboot, insbesondere für den militärischen Bereich.

Unterseeboote dieser Art bestehen typischerweise aus einem im Wesentlichen zylindrischen Druckkörper sowie einem oder mehren Ausfahrgeräten, beispielsweise in Form eines Sehrohrs, eines Antennenmastes oder dergleichen, die im Bereich des Turmes angeordnet sind und dazu dienen, im getauchten Zustand in Bereiche über die Wasseroberfläche zugelangen.

Militärische U-Boote sind in erster Linie für die Bekämpfung von Wasserfahrzeugen ausgebildet und weisen hierzu regelmäßig Torpedos als Waffe auf. Es zählt weiter zum Stand der Technik, insbesondere bei großen, atombetriebenen Unterseebooten, so genannte Starterschächte vorzusehen, aus denen Waffen, in Form von Raketen zur Bekämpfung von Bodenzielen gestartet werden können (US-PS 5,677,506).

Weiterhin zählt es zum Stand der Technik, ein Maschinengewehr an Deck eines U-Boots vorzusehen. Diese Waffe kann allerdings nur aufgetauchtem Zustand Verwendung finden, erzeugt in getauchtem Zustand einen ungünstigen Strömungswiderstand und ist darüber hinaus aufwändig in der Konstruktion, da sämtliche Bauteile der Waffe seewasserfest und druckfest ausgebildet sein müssen.

Aus US 1,170,577 zählt es zwar zum Stand der Technik, einen Teil der Waffe zum Zwecke der Tauchfahrt um 90° zu verschwenken und in den Druckkörper des Unterseeboots einzufahren, doch ist die dort beschriebene Konstruktion aufwendig und erzeugt im getauchten Zustand aufgrund des senkrecht vom Deck hervorstehenden Rohrs der Waffe Strömungsgeräusche.

Insoweit günstiger ist die aus GB 217,218 bekannte Konstruktion, bei der eine rückstoßfreie Waffe im Turmbereich angeordnet und dort pneumatisch über die Turmkontur hinaus verfahrbar ist. Allerdings muss auch bei der dort beschriebenen Konstruktion das Unterseeboot zumindest mit dem Turm auftauchen, damit die Waffe bedient und gehandhabt werden kann. Darüber hinaus sind die Waffe und insbesondere die damit in Verbindung stehenden beweglichen Teile stets mit dem umgebenden Medium, typischerweise Seewasser in Kontakt und bei Tauchfahrt dem Tauchdruck ausgesetzt.

Insoweit günstiger ist das unter der Kurzbezeichnung SLAM (Submarine-Launched Air Missile) in Großbritannien entwickelte Waffensystem zur Bekämpfung von Hubschraubern. Dort ist in einem druckfesten Behälter ein Raketenwerfer angeordnet, der, nachdem das U-Boot soweit aufgetaucht ist, dass der Turmbereich mit dem Behälter außer Wasser kommt, der Behälterdeckel geöffnet und der Raketenwerfer an einem Mast aus dem Behälter herausgefahren wird. Abgesehen davon, dass das Boot zu diesem Zweck stets in Halbtauchlage gebracht werden muss, hat der Raketenwerfer den Nachteil, dass zum einen die damit gestarteten Waffen eine sehr hohe Zerstörungskraft haben und zum anderen extrem aufwändig und teuer sind, so dass er für taktische Anwendung, beispielsweise zum Stoppen von Handelsschiffen oder zum Sicherstellen von Piratenschiffen nicht geeignet ist.

Moderne U-Boote verfügen somit heute nur über Waffen, die gegen Ziele in mittlerer bis großer Entfernung eingesetzt werden können. Es handelt sich dabei um Flugkörper und Torpedos, die im Ziel schwerste Schäden, wenn nicht sogar dessen vollständige Zerstörung verursachen.

Diese Waffen können sowohl aus taktischen als auch ökonomischen Gründen nicht gegen kleinere und geringfügig bewaffnete Seefahrzeuge eingesetzt werden, wie es erforderlich wäre, um diese in der erforderlichen Weise beeinflussen zu können, sei es zum Stoppen, zur Umkehr zu bewegen oder eine Durchsuchung zu initiieren. Auch kann von diesen U-Booten aus keine Bekämpfung von Landzielen in Küstenbereich erfolgen.

Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Unterseeboot so auszubilden, dass auch die vorgenannten Ziele vorzugsweise im getauchten Zustand gezielt bekämpfbar sind. Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die in Anspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung.

Grundgedanke der vorliegenden Erfindung ist es, das Unterseeboot mit einer Rohrwaffe auszustatten, allerdings diese Rohrwaffe an einem Ausfahrgerät anzuordnen, um auf diese Weise auch in getauchtem Zustand Ziele auf See, an Land oder in der Luft gezielt bekämpfen zu können. Da bei konventionellen Rohrwaffen für den hier interessierenden Geschoßgrößenbereich von etwa 10 bis 40 mm Durchmesser ein Rückstoß ausgeht, welcher bei einer erforderlichen Ausfahrhöhe von beispielsweise fünf Metern, eine extrem aufwändige Konstruktion des Ausfahrgeräts erfordern würde, um den Rückstoß so abzufangen, d. h. die Kräfte über das Ausfahrgerät auf das U-Boot weiterzuleiten, dass die Waffe zielgerichtet bleibt, ist gemäß der Erfindung eine im Wesentlichen rückstoßfreie Rohrwaffe vorgesehen. Weiterhin ist gemäß der Erfindung ein tauchdruckfester Behälter vorgesehen, in dem die Waffe während der Tauchfahrt geschützt vor äußeren Einflüssen, insbesondere des Seewassers liegt. Hierdurch ist es möglich, eine moderne rückstoßfreie Rohrwaffe einzusetzen, wie sie typischerweise für Landeinsätze entwickelt worden ist und vergleichsweise kostengünstig auf dem Markt verfügbar ist. Aufgrund der erfindungsgemäßen Lösung ist es somit möglich, bei vergleichsweise geringen Kosten eine für die vorgenannten Aufgaben hoch wirksame zusätzliche Bewaffnung für das Unterseeboot zu schaffen, die eingesetzt werden kann, ohne dass das Unterseeboot auftauchen muss.

Vorteilhaft ist das den Behälter tragende Ausfahrgerät im Turmbereich angeordnet, und zwar bevorzugt als Brückengerät, also als Ausfahrgerät, welches nicht in den Druckkörper einfährt. Dies ist konstruktiv günstig, da das gesamte Waffensystem somit außerhalb des Druckkörpers angeordnet ist und weder Sicherheits- noch besondere Dichtvorkehrungen diesbezüglich zu treffen sind. Die Anordnung im Turmbereich ist insbesondere deshalb vorteilhaft, da das Ausfahrgerät dann strömungsgünstig geschützt durch die Turmverkleidung liegt und gegebenenfalls auch im Austausch gegen ein vorhandenes Ausfahrgerät oder als Zusatz, beispielsweise durch Eingliedern eines U-Bootkörperabschnitts, um dieses und gegebenenfalls weitere Ausfahrgeräte nachträglich in ein vorhandenes Unterseeboot einzubauen.

Vorteilhaft ist als Rohrwaffe eine Maschinenkanone vorgesehen, mit der auch mehrere Schuss aufeinander folgend abgegeben werden können. Bevorzugt wird hier ein rückstoßfreies Waffensystem wie beispielsweise eine Maschinenkanone des Typs RMK 30 der Mauser-Werke O-berndorf Waffensystem GmbH eingesetzt bzw. eine für den genannten Einsatzzweck entsprechend abgewandelte Variante. Eine solche Maschinenkanone ist praktisch rückstoßfrei, die erforderliche hülsenlose Munition kann automatisiert zugeführt werden, so dass eine zuverlässig Bedienung auch in getauchtem Zustand, wenn lediglich der Behälter oberhalb der Wasseroberfläche befindlich ist, gewährleistet ist. Hierzu ist zweckmäßigerweise die Rohrwaffe in das Wasserleitsystem des Unterseebootes integriert. Dabei können für die Rohrwaffe gesondert Zielgeräte vorgesehen sein, die zweckmäßigerweise ebenfalls innerhalb des Behälters neben der Waffe angeordnet werden und die mit dem Waffenleitsystem des Unterseeboots dann verbunden sind. Das Kaliber einer solchen Waffe wird zweckentsprechend angepasst und liegt vorteilhaft zwischen 10 und 40 mm.

Das Ausfahrgerät für den Behälter weist mindestens 1, vorzugsweise 2 oder mehr Führungsprofile auf, an denen der Behälter verfahrbar ist. Vorteilhaft wird der Behälter an zwei oder drei im Querschnitt runden Führungsprofilen verfahrbar angeordnet. Die Verfahrbewegung erfolgt dabei über mindestens einen Hubzylinder, der bevorzugt neben dem Druckbehälter mit diesen befestigt ist um auf diese Weise eine möglichst große Ausfahrlänge zu erreichen.

Es kann zur Erzielung einer noch größeren Ausfahrlänge gegebenenfalls auch ein teleskopierbar ausgebildetes Ausfahrgerät eingesetzt werden.

Um sowohl das Aus- und Einfahren des Ausfahrgeräts als auch das Aus- und Einfahren der Waffe aus dem bzw. in dem Behälter sowie das Ausschwenken und Auslösen der Waffe in getauchtem Zustand steuern zu können, ist es erforderlich, entsprechende Steuermittel vorzusehen, die von innerhalb des Druckkörpers aus bedienbar sind.

Der Behälter, welche die Rohrwaffe außen aufnimmt, kann in einfachster Form so ausgebildet sein, dass die Waffe zusammen mit dem Behälter ausgerichtet und nach Öffnen des Behälters einsatzbereit ist. Konstruktiv günstiger ist es jedoch, die Waffe aus dem Behälter ausfahrbar auszubilden und in an sich bekannter Weise auszurichten, nachdem sie ausgefahren ist. Hier können dann entsprechende Bauelemente eingesetzt werden, wie sie zum Ausrichten der Waffen an Land bekannt sind. Dabei wird das Ein- und Ausfahren der Waffe aus dem Behälter mittels einer Führung einerseits und eines Linearantriebs, insbesondere eines Hydraulikzylinder andererseits erfolgen. Besonders platz- und kostensparend ist es, wenn hier kein gesondertes Führungsprofil vorgesehen wird, sondern die Behälterinnenwand als Führung dient. Der Behälter ist dabei vorzugsweise zylindrisch, wobei die Zylinderachse senkrecht zur Längsachse des Druckkörpers angeordnet ist und die obere Stirnwand des Behälters als Deckel ausgebildet ist. Die Waffe kann somit nach Öffnen des Deckels aus dem Zylinderkörper nach oben herausgefahren werden.

Solang das Ausfahrgerät mit dem darin befindlichen Druckbehälter eingefahren ist, liegt dies geschützt innerhalb der Turmverkleidung. Um auch in ausgefahrenen Zustand, wenn auch der Turm unter Wasser befindliche ist, ein möglichst günstiges Strömungsprofil zu erhalten, um einen möglichst geringe Störung der durchdrungenen Wasseroberfläche zu erzielen und um das Ausfahrgerät nach außen hin zusätzlich zu schützen ist, gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ein strömungsgünstiger Profilabschnitt vorgesehen, der den Behälter und den darunter befindlichen Teil des Ausfahrgeräts, soweit dieser über den Turm hinaus ausfährt, umgibt. Dieser Profilabschnitt ist vorzugsweise als Rohrprofilabschnitt ausgebildet und strömungsgünstig geformt und weist beispielsweise einen tropfenförmigen Querschnitt auf.

Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:

Fig. 1
in stark vereinfachter schematischer Darstellung die Anordnung des erfindungsgemäßen Ausfahrgeräts an einem U-Boot in getauchtem Zustand,

Fig. 2
in vergrößerter schematischer Darstellung die Anordnung der Waffe innerhalb des Behälter und

Fig. 3
einen Querschnitt durch Ausfahrgerät und Behälter.

In Fig. 1 ist ein Druckkörper 1 eines an sich bekannten Unterseeboots im oberen Bereich schematisch dargestellt. An diesen zylindrischen Druckkörper 1 schließt sich im mittleren Bereich des Bootes nach oben ein Turm 2 an, in dem der Einstiegsschacht, ein Schnorchelmast, Sehrohre sowie Ausfahrgeräte in an sich bekannter Weise angeordnet sind, die in der Figur nicht im Einzelnen dargestellt sind. Dargestellt ist hingegen das zusätzliche Ausfahrgerät 3 gemäß der Erfindung, das einen tauchdruckfesten Behälter 4 an seinen freien oberen Ende trägt, in dem eine Maschinenkanone 5 ausfahrbar und schwenkbar gelagert ist.

Das Ausfahrgerät 3 ist als Brückengerät, also nicht in den Druckkörper 1 einfahrend ausgebildet. Es weist zwei im Querschnitt runde Führungsprofile 6 auf, an denen eine Hubplattform 7 verfahrbar geführt ist. Die Hubplatteform 7 trägt einen rohrförmigen Profilabschnitt 8 in dessen oberen Ende der Behälter 4 eingegliedert ist. Der Profilabschnitt 8 ist strömungsgünstig ausgebildet und umgibt den Teil des Ausfahrgeräts 3, der in ausgefahrener Stellung (Fig. 1) den Turm 2 nach oben hin überragt. Der Profilabschnitt 8 ist nahe seinem oberen Ende mit dem Behälter 4 sowie dem oberen Ende eines Hubzylinders 9 verbunden, insbesondere der Kolbenstange 10 dieses doppelt wirkenden hydraulischen Hubzylinders 9. Der eigentliche Zylinder liegt innerhalb des Turms 2. Wenn die Kolbenstange 10 vollständig in diesem Zylinder eingefahren ist, befindet sich das obere Ende des Profilabschnitts 8 ebenfalls innerhalb der Innenkontur des Turms 2.

Der Behälter 4 ist im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet, die Zylinderachse liegt parallel zur Achse des Hubzylinders 9 und senkrecht zur Längsachse des Druckkörpers 1. Der Behälter 4 weist an seiner Oberseite einen (nicht dargestellten) aufschwenkbaren Deckel auf. Nach Öffnen des Deckels kann die innerhalb des Behälters 4 befindliche Maschinenkanone 5 ausgefahren werden. Hierfür ist ein weiterer Hubzylinder 11 vorgesehen der in gleicher Weise wie der Hubzylinder 9 doppelt wirkend und hydraulisch betätigbar ist. Die Kolbenstange 12 des Hubzylinders 11 trägt eine Führungsplattform 13, welche verfahrbar innerhalb der zylindrischen Innenwandung des Behälters 4 geführt ist. Diese Führungsplattform 13 trägt ein Gestell 14, an dem die Maschinenkanone 5 schwenkbar befestigt ist. In eingefahrenem Zustand liegt die Maschinenkanone 5 mit ihrem Rohr parallel zum Gestell 14. Wenn mittels des Hubzylinders 11 die Führungsplattform 13 bis nahe zum oberen Ende des Behälters 4 ausgefahren ist, kann die am oberen Ende des Gestells 14 angelenkte Maschinenkanone um etwa 90 ° geschwenkt werden, so dass diese die in Fig. 1 dargestellte Betriebsstellung einnimmt. Das Ausschwenken der Maschinenkanone 5 kann elektromotorisch oder hydraulisch erfolgen. Die Maschinenkanone 5 selbst ist in an sich bekannter Weise drehbar sowie ausrichtbar am Gestell 14 angebracht, diese Zielbewegungen erfolgen motorgesteuert. Ebenso ist an der Maschinenkanone 5 ein hier nicht dargestelltes Zielgerät angebracht, dass mit dem bordeigenen Waffenleitsystem datenverbunden ist. Auch die Maschinenkanone 5 sowie die damit in Verbindung stehenden Aggregate sind hiermit verbunden und werden von innerhalb des Druckkörpers 1 gesteuert.

Bei Tauchfahrt ist die Maschinenkanone 5 wie in Fig. 2 dargestellt vollständig in dem Behälter 4 eingefahren, der Behälterdeckel verschließt diesen druckdicht, so dass auch bei Tauchfahrt, ungeachtet der Tauchtiefe die Maschinenkanone 5 mit zugehörigem Zielgerät geschützt innerhalb des Behälters 2 liegt. Das Ausfahrgerät 3 ist dann eingefahren, so dass es vollständig innerhalb der Außenkontur des Turms 2 liegt.

Zur Aktivierung der Maschinenkanone 5 ist das Unterseeboot bis kurz unter die Wasseroberfläche 15 zu fahren, wonach das Ausfahrgerät 3 durch entsprechende Druckbeaufschlagung des Hubzylinders 9 soweit ausfährt, bis zumindest der obere Teil des Behälters 4 die Wasseroberfläche 15 durchdringt und mit Abstand dazu befindlich ist. Sodann wird der Behälterdeckel geöffnet und der Hubzylinder 11 ausfahrend druckbeaufschlagt, wodurch das Gestell 14 mit der noch parallel dazu angeordneten Maschinenkanone 5 auf der Führungsplattform 13 nach oben hin ausgefahren wird. Sobald die obere Endstellung erreicht ist, wird die Maschinenkanone 5 um 90° geschwenkt und in dieser Stellung verriegelt. Dann kann die Maschinenkanone 5 durch die kanoneneigene Ausrichtung sowohl um die Achse des Gestells 14 geschwenkt als auch quer dazu geschwenkt werden, um Ziele zu Wasser, in der Luft oder an Land zu erfassen. Da die Maschinenkanone 5 praktisch rückschlagfrei arbeitet, wird eine sehr hohe Treffgenauigkeit erzielt, so dass in der Regel wenige Schuss ausreichen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. In umgekehrter Reihenfolge wird durch entgegengesetzte Druckbeaufschlagung der Hubzylinder 11 und 9 zunächst die Maschinenkanone 5 und dann das Ausfahrgerät 3 eingefahren.

In aufgetauchtem Zustand braucht das Ausfahrgerät 3 nicht vollständig ausgefahren zu werden, es kann, je nach Anordnung und Ausbildung der benachbarten Ausfahrgeräte genügen, die Maschinenkanone 5 bei eingefahrenen Ausfahrgerät 3 auszufahren, oder aber das Ausfahrgerät wird über eine entsprechend geringe Distanz ausgefahren.

Die hydraulische Versorgung des Hubzylinders 11 erfolgt über den Hubzylinder 9, so dass auf Schlauchschleppen verzichtet werden kann.

Bezugszeichenliste

1 -
Druckkörper

2 -
Turm

3 -
Ausfahrgerät

4 -
Behälter

5 -
Maschinenkanone

6 -
Führungsprofile

7 -
Hubplattform

8 -
Profilabschnitt

-9 -
Hubzylinder

10 -
Kolbenstange

11 -
Hubzylinder

12 -
Kolbenstange

13 -
Führungsplattform

14 -
Gestell

15 -
Wasseroberfläche

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