VORRICHTUNG FÜR DIE KOMBINIERTE ABGABE VON WÄRMESTRAHLUNG UND LICHT |
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申请号 | EP16200528.4 | 申请日 | 2016-11-24 | 公开(公告)号 | EP3173694B1 | 公开(公告)日 | 2018-06-06 |
申请人 | HL Innovation GmbH; | 发明人 | Hackl, Thomas; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die kombinierte Abgabe von Wärmestrahlung und Licht mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Bekannt sind einerseits Vorrichtungen mit einem flächigen Lichtabgabebereich und andererseits Vorrichtungen für die Abgabe von Wärmestrahlung. Nachteilig ist, dass eine gleichzeitige Beleuchtung und Heizung einen großen Platzbedarf aufweist, gesonderte Anschlüsse für Beleuchtung und Heizung benötigt werden und einen hohen Installationsaufwand verursacht. Aus der Druckschrift Die Druckschrift Aus den Offenlegungsschriften Diese Aufgabe wird durch einen Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert. Gemäß der Erfindung kombiniert die Vorrichtung zumindest eine Wärmequelle (Heizmatte und/oder zumindest eine IR-LED) und zumindest ein Leuchtelement auf eine äußerst kompakte Weise, da die Dimensionierung der Vorrichtung im Wesentlichen durch die Dimensionierung des plattenförmigen Grundkörpers gegeben ist und der Grundkörper zumindest großteils sowohl für die Beleuchtung als auch für die Heizung zur Verfügung steht. Der Grundkörper ist opak oder zumindest teiltransparent (Durchlässigkeit z. B. von etwa 70 % bis etwa 100%) ausgebildet. Zumindest ein Teil des von dem zumindest einen Leuchtelement emittierten Lichts tritt über die Mantelfläche in den Grundkörper ein und aufgrund der Streuung durch eine im Grundkörper angeordnete Streuvorrichtung zumindest teilweise durch die Deckfläche aus. Um Licht in Richtung der Deckfläche zu emittieren, welches in Richtung der Grundfläche gestreut wird, ist benachbart zur Grundfläche des Grundkörpers eine vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Lichtreflektorschicht angeordnet. Es kann vorgesehen sein, dass die Lichtreflektorschicht zwischen der Wärmequelle und dem Grundkörper angeordnet ist. Es kann vorgesehen sein, dass die zumindest eine Wärmequelle eine Heizmatte aufweist. In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass zumindest eine der Oberflächen der Heizmatte lichtreflektierend ausgebildet ist, sodass die Anordnung einer gesonderten Lichtreflektorschicht zwischen der Wärmequelle und dem Grundkörper nicht erforderlich ist. Es kann vorgesehen sein, dass die zumindest eine Wärmequelle wenigstens eine, vorzugweise eine Vielzahl von IR-LED (Infrarote Strahlung emittierende Diode) aufweist. Weist die Wärmequelle zumindest eine IR-LED auf, kann auch deren Strahlung von der Lichtreflektorschicht in Richtung der Deckfläche reflektiert werden. Es kann vorgesehen sein, dass die zumindest eine Wärmequelle benachbart zu oder an der Grundfläche und/oder benachbart zu oder an der Deckfläche und/oder benachbart zu oder an einem zweiten Abschnitt der Mantelfläche des Grundkörpers angeordnet ist. Die zumindest eine Wärmequelle kann z. B. an oder benachbart zur Grundfläche des Grundkörpers angeordnet sein, während das zumindest eine Leuchtelement an oder benachbart zu einem ersten Abschnitt der Mantelfläche des Grundkörpers angeordnet ist. Es kann alternativ oder zusätzlich vorgesehen sein, dass die zumindest eine Wärmequelle an oder benachbart zu einem zweiten Abschnitt der Mantelfläche des Grundkörpers und damit ebenfalls beabstandet zu dem zumindest einen Leuchtelement angeordnet ist. Durch den Abstand wird erreicht, dass die Funktion des zumindest einen Leuchtelements durch die Wärme der Wärmequelle nicht gestört wird, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn das zumindest eine Leuchtelement wenigstens eine LED (Lichtemittierende Diode) aufweist und die Wärmequelle eine Heizmatte aufweist. Weist die Wärmequelle wenigstens eine, vorzugsweise eine Vielzahl von IR-LED auf, können diese im selben Bereich angeordnet sein, wie das zumindest eine Leuchtelement. Es kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper prismatisch mit polygonaler Grundfläche ausgebildet ist. Es kann vorgesehen sein, dass benachbart zur Deckfläche des Grundkörpers eine Diffusorschicht angeordnet oder in der Deckfläche des Grundkörpers ausgebildet ist. Diese bewirkt eine gleichmäßigere Lichtabgabe. Es kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper wenigstens teilweise in einem Rahmen angeordnet ist. Vorzugsweise ist der Rahmen umlaufend ausgebildet. Der Rahmen kann aus einem Metall, z. B. Aluminium, bestehen. Der Rahmen bewirkt eine mechanische Stabilisierung des Grundkörpers, in welchem durch die hindurchtretende Wärme mechanische Spannungen entstehen. Daneben kann der Rahmen als Montagefläche für die Vorrichtung ausgebildet sein. Es kann vorgesehen sein, dass das zumindest eine Leuchtelement und/oder IR-LED im Rahmen angeordnet ist bzw. sind (hier dient der Rahmen als Wärmeableitvorrichtung für Abwärme des Leuchtelements). Der Rahmen kann zur Anordnung einer Steuerung für das zumindest eine Leuchtelement und/oder die zumindest eine Wärmequelle dienen. Der Rahmen kann zur Anordnung von elektrischen Anschlüssen zur Versorgung des zumindest einen Leuchtelements und/oder der zumindest einen Wärmequelle und/oder der Steuerung oder von anderen Versorgungsanschlüssen dienen. Die Montage der Vorrichtung kann über magnetische Mittel erfolgen. Zum Beispiel kann an der Vorrichtung zumindest ein Mittel aus einem magnetisierbaren Material angeordnet sein. An der Fläche, an welcher die Montage erfolgen soll, kann z. B. über einen Abstandhalter, zumindest ein Magnet angeordnet sein, welcher bei Kontakt mit dem Mittel aus einem magnetisierbaren Material die Vorrichtung hält. Die Anordnung von Magnet und Mittel aus einem magnetisierbaren Material kann natürlich auch umgekehrt wie vorstehend beschrieben erfolgen. Es kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung zur Abgabe von Wärme mit einer Temperatur von etwa 20° C bis etwa 80° C ausgebildet ist. Ggf. kann die Temperatur durch einen Benutzer in Stufen oder stufenlos wählbar sein. Es kann eine Steuerung zur Wahl der Temperatur der zumindest einen Wärmequelle und/oder der Farbe und/oder der Intensität des abgegebenen Lichts vorgesehen sein. Die Steuerung kann z. B. über einen Empfänger verfügen, sodass eine drahtlose Bedienung mittels eines Senders (z. B. eines Smartphones oder Tablets) erfolgen kann. Es kann vorgesehen sein, dass benachbart zur Grundfläche des Grundkörpers eine Wärmeisolierschicht angeordnet ist. Es kann vorgesehen sein, dass der Grundkörper aus einem Kunststoff, beispielsweise aus PMMA (Acrylglas), besteht. Die Streuvorrichtung kann beispielsweise durch Lasern des Grundkörpers erzeugt werden. Es kann vorgesehen sein, dass die Streuvorrichtung eine Vielzahl von Streuzentren aufweist, die vorzugsweise in einem Raster angeordnet sind. Es kann auch eine ungeordnete Anordnung vorgesehen sein. Die Tiefe der Streuzentren (Abstand von der Deckfläche) kann unterschiedlich sein. Es kann vorgesehen sein, dass die Konzentration der Streuzentren in einem zentralen Bereich des Grundkörpers größer ist als in einem Randbereich des Grundkörpers. Weist die zumindest eine Wärmequelle wenigstens eine IR-LED auf, kann deren Strahlung ebenfalls durch die Streuvorrichtung aus dem Grundkörper ausgekoppelt werden. Es kann vorgesehen sein, dass benachbart zu oder an der Deckfläche des Grundkörpers oder ggf. der Diffusorschicht eine Dekorschicht, vorzugsweise in Form einer Bedruckung und/oder Beschichtung (z. B. dünne Holzplatten) der Deckfläche bzw. Diffusorschicht, angeordnet ist. Es kann vorgesehen sein, dass benachbart zu oder an der Deckfläche des Grundkörpers oder ggf. der Diffusorschicht eine durch die Wärme der Wärmequelle wärmeaktivierbare Substanz zur Abgabe von Duftstoffen angeordnet ist. Die Vorrichtung kann beispielsweise mit einer Fläche der Deckfläche von etwa 0,15 m2 bis etwa 6 m2 ausgebildet sein. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist in einer Ansicht auf die lichtemittierende Vorderseite ( An der Deckfläche 9 ist in diesem Ausführungsbeispiel eine Diffusorschicht 14 angeordnet. Anders als dargestellt, könnte auch zumindest jene Oberfläche der Heizmatte, welche dem Grundkörper 2 zugewandt ist, lichtreflektierend ausgebildet sein. Bekannte Heizmatten weisen einen Aufbau mit einer einen hohen Grafitanteil aufweisenden Folie auf, die beidseitig mit einer Schutzfolie bedeckt ist. Eine oder beide Schutzfolien können lichtreflektierend ausgebildet sein. Die Anordnung einer gesonderten Reflektorschicht 6, bei welcher sich eine Luftschicht zwischen der Heizmatte und der Reflektorschicht 6 befinden kann, kann dann entfallen., was bei gleicher Heizleistung einen Anstieg der abgegebenen Temperatur von 3 - 5 °C bewirken kann. Die Streuvorrichtung, welche sich innerhalb des Grundkörpers 2 befindet, ist in den Im Ausführungsbeispiel ist der Grundkörper 2 als Quader ausgebildet. Andere Ausbildungen sind denkbar, wie z. B. allgemein als Prisma mit polygonaler Grundfläche 8, oder mit einer gekrümmten Mantelfläche. Anders als dargestellt, müssen die gezeigten Schichten bzw. der Grundkörper 2 nicht eben ausgebildet sein. |