Handgerät zum Auflockern, Schneiden und Krümeln von Gartenboden

申请号 EP81110267.2 申请日 1981-12-09 公开(公告)号 EP0053839B1 公开(公告)日 1985-10-02
申请人 Bielefelder Küchenmaschinen- und Transportgeräte-Fabrik vom Braucke GmbH; 发明人 vom Braucke, Hans, jun.; vom Braucke, Manfred; Westerwelle, Dieter;
摘要
权利要求 1. Handgerät zum Auflockern, Schneiden und Krümeln von Gartenboden od. dgl., mit auf V-förmig zueinanderstehenden Lagerachsen freidrehenden Zinkensternen (17), deren Radialmittelebenen sich unter einem spitzen Winkel schneiden, so daß die aneinander entlanggleitenden Kanten der gekreuzt ineinandergreifenden Zinken Scherstellen bilden, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Zinkensterne (17) frei um Lagerhülsen (12) drehen, von denen mindestens zwei, von dazwischenliegenden aus Kunststoff gebildeten Abstandshülsen (13) auf Abstand gehalten, zusammen mit diesen undrehbar und nach Lösung einer endseitigen Vorspannung in Längsrichtung verschiebbar auf einer geraden zentralen Achse (11) aufgereiht sind.2. Handgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Achse (11) eckig ausgebildet ist und die Lagerhülsen (12) sowie die Abstandshülsen (13) mit zentralem eckigem Hohlraum (Mittelöffnung 12a) versehen sind.3. Handgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Achse (11) als Rundachse (25) mit in axialer Richtung versehener Nut (26) und die Mittelöffnungen (12a) der Lagerhülsen (12), Abstandshülsen (13) und zwei Endhülsen (14) mit einem entsprechenden Steg (27) ausgebildet sind.4. Handgerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerhülsen (12), die Abstandshülsen (13) und die Endhülsen (14) aus Kunststoff gebildet sind, die auf der Achse (11) mit endseitigem Gewinde (16) und Mutter (15) verspannt gehalten sind.5. Handgerät nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zinkensterne (17) jeweils mittels eines in ihre zentrale Bohrung (18) eingesetzten Gleitlagerringes (19) aus selbstschmierendem Kunststoff auf der Abstandshülse (13) freidrehend gelagert sind.6. Handgerät nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshülsen (13) jeweils an ihren Seitenflächen Abstufungen (13a) von geringer Höhe aufweisen, mit denen sie an der Seitenfläche der benachbarten Lagerhülse (12) anliegen und auf ihrer breiteren äußeren Ringfläche mit einer Mulde (13b) ausgestattet sind.7. Handgerät nach den Ansprüchen 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Endhülsen (14) im Querschnitt dreieckförmig ausgebildet sind und mit ihrer Außenseitenfläche jeweils gegen eine Endmutter (15) als Spannmutter anliegen.8. Handgerät nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verstärkungsplatte (22) aus Metall an der zentralen Achse (11, 25) starr befestigt ist, die mit einem aus hartem Kunststoff zur Bildung einer Tülle (20) umgeben ist und an seiner Befestigungsstelle an der zentralen starren Achse (11, 25) mit einem in seiner Längsrichtung verlaufenden länglichen flachen Hohlraum (21) versehen ist, in dem die Verstärkungsplatte aus Metall (22) eingespritzt ist.9. Handgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsplatte (22) stirnseitig mit der zentralen Achse (11, 25) verschweißt ist und mit dem die Tülle (20) bildenden Kunststoffüberzug unter Formung eines festen Zwischenführungslagers (10a) umspritzt und die Verstärkungsplatte (22) mit Bohrungen (23) zur Kunststoffbrückenbildung ausgestattet ist.10. Handgerät nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Mantelfläche der Lagerhülse (12) durch Sammelrinnen (28) und Abführkanäle (29) unterbrochen ausgebildet ist, wobei die Sammelrinnen (28) als Nuten, Rillen od. dgl. ringförmig in der Mantelfläche der Lagerhülse (12) verlaufen und die Abführkanäle (29) rechtwinklig in die Sammelrinnen (28) einmünden und parallel zur zentralen Achse (11) der Lagerhülse (12) verlaufend in deren Mantelfläche angeordnet sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf ein Handgerät zum Auflockern, Schneiden und Krümeln von Gartenboden.

Die DE-C-1 303 552 zeigt bereits ein solches Handgerät mit auf V-förmig zueinanderstehenden Lagerachsen angeordneten freidrehenden Zinkensternen. Die Radialmittelebenen dieser Zinkensterne mit im Querschnitt vorzugsweise rautenförmigen Querschnitt mit seitlich liegenden Schneidkanten an jedem Zinken, schneiden sich unter einem spitzen Winkel, so daß die aneinander entlanggleitenden Kanten der gekreuzt ineinandergreifenden Zinken Scherstellen bilden.

Eine solche Ausbildung zeigt wesentliche Vorteile in bezug auf die Zerkleinerung von Klumpen sowie eine vorteilhafte Selbstreinigung aufgrund des scherenartigen Aufeinanderbewegens.

Aufgabe der Erfindung ist es, diese bekannten vorteilhaften Handgeräte, bei denen an jedem Stiel jeweils 2 Zinkensterne frei sich drehen, noch zu verbessern, und zwar dahingehend, daß u. a. die Korrosionsgefahr und die Zahl der Stiele herabgemindert sowie die Lagerführung der Zinkensterne und deren Auswechselbarkeit verbessertwird.

Diese Aufgabe wird bei einem Handgerät der angegebenen Gattung dadurch gelöst, daß sich die Zinkensterne frei um Lagerhülsen drehen, von denen mindestens zwei, von dazwischenliegenden aus Kunststoff gebildeten Abstandshülsen auf Abstand gehalten, zusammen mit diesen umdrehbar und nach Lösung einer endseitigen Vorspannung in Längsrichtung verschiebbar auf einer geraden zentralen Achse aufgereiht sind.

Eine derartige Ausbildung zeigt den Vorteil, daß bei der Anordnung von mehreren Lagerachsenpaaren der Anteil an Metall-Abstandshülsenteilen und damit die Korrosionsgefahr reduziert ist. Diese Vorteile können noch verstärkt werden, wenn erfindungsgemäß vorzugsweise die die Zinkensterne tragenden Lagerhülsen auch aus Kunststoff vorgesehen sind, auf denen die Zinkensterne mit eingesetzten Gleitlagerringen aus selbstschmiedendem Kunststoff od. dgl. frei drehbar lagern.

Dadurch, daß die Lagerhülsen und die Zwischenabstandshülsen auf der zentralen Achse verschiebbar gelagert sind, können sie von der Achse zum Auswechseln von Zinkensternen oder Lagerteilen leicht abgezogen und wieder aufgestreift werden. Dabei ist es erfindungsgemäß bevorzugt, die verschiebbaren Lagerteile (Lagerhülsen, Zwischenabstandshülsen) mittels endseitig angeschraubter Spannmuttern gegeneinander zu verspannen, so daß die Lagerteile auf der zentralen Achse eine starre Einheit bilden, die an einem Stiel angeordnet ist.

Es ist bevorzugt die äußere Mantelfläche der Lagerhülse mit ringförmigen Sammelrinnen und rechtwinklig dazu angeordnet Abführkanäle unterbrochen auszubilden um das einfallende Gut wie Sand od. dgl. beim Einstechen der Zinkensterne in den Boden nach außen abzuführen.

Die Gesamtmontage derartiger Handgeräte ist fertigungsmäßig schnell und einfach vorzunehmen, so daß eine rationelle Fertigung gegeben ist.

Weitere Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Auf der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigt

  • Fig. 1 eine Seitenansicht eines Handgerätes mit im senkrechten Schnitt dargestelltem Stiel und daran gelagertem Zinkenstern;
  • Fig. 2 einen waagerechten Schnitt durch denselben Stiel und mehrere Zinkensternpaare, deren V-förmig zueinander stehende Lager auf einer zentralen Achse angeordnet sind;
  • Fig.3 eine Explosionsdarstellung mit Lagern und Zwischenführungslagern mit einer Aufnahmebohrung für die zentrale Achse;
  • Fig. 4 einen Querschnitt einer abgeänderten runden Achse und aufgesteckter Lagerhülse mit Nut-Feder Verbindung;
  • Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer abgeänderten Lagerhülse mit mantelseitigen Nuten und
  • Fig. 6 einen senkrechten Schnitt durch die Lagerhülse nach Fig. 5.

An einem Stiel 10 ist eine zentrale Achse 11 befestigt, beispielsweise angeschweißt, die einen eckigen Querschnitt zeigt. Auf diese zentrale Achse sind V-förmig zueinanderstehende, paarweise in korrespondierenden Winkeln (spitzen Winkeln) angeordnete Lagerhülsen 12 aus hartem Kunststoff aufgeschoben, zwischen denen Führungslager oder Abstandshülsen 13 ebenfalls aus hartem Kunststoff eingeschaltet sind, deren Seitenflächen ebenfalls V-förmig sich gegen überliegen und vollflächig an den Seitenflächen der Lagerhülsen 12 anliegen. Dazu haben die Seitenflächen der Führungslager 13 geringe Abstufungen.

Entsprechend der eckigen Formgebung der zentralen Achse 11 (quadratisch) sind die Mittelöffnungen 12a der Lagerhülsen 12 und Führungslager 13 sowie Endlager 14 ebenfalls eckig ausgebildet, so daß diese Lagerteile 12, 13, 14 zwar in Längsrichtung der zentralen Achse 11 verschiebbar, jedoch auf dieser nicht drehbar gelagert sind. Durch Endmuttern 15, die auf Endgewinden 16 der zentralen Achse 11 drehbar gelagert sind, sind die vorgenannten Lagerteile 12, 13, 14 miteinander zu einer weitgehend starren Einheit verspannt. Dabei liegen die äußeren Seitenflächen der Endlager 14 rechtwinklig an den Endmuttern 15 jeweils an.

Die frei drehbaren Zinkensterne 17, beispielsweise aus Leichtmetall wie Aluminium, sind jeweils im Querschnitt rautenförmig und mit seitli chen Schneidkanten 17a versehen und derart zu einander auf den Lagerhülsen 12 gelagert, daß sie aneinandergleitend gekreuzt einseitig ineinandergreifen und dabei paarweise vorteilhafte Scherstellen bilden. Die Scherstellen liegen bei benachbarten Zinkensternen 17 (vergl. Fig. 2) wechselweise versetzt sich gegenüber.

Dazu hat jeder Zinkenstern 17 eine zentrale Bohrung 18, in die ein Gleitlagerring 19, z. B. aus selbstschmierendem Kunststoff, fest eingesetzt ist, der auf der runden Außenfläche (Mantel) der Lagerhülse 12 frei drehbar lagert.

Die Führungslager 13 zeigen auf ihrer breiteren Außenfläche eine Mulde 13b, die einerseits eine Führungsfläche für Gras od. dgl. bildet und andererseits weitgehend verhindert, daß sich Gras od. dgl. unmittelbar in die Spalte des Führungslagers 13 und Lagers 12 einwickelt; dieses wirkt damit einem Festsetzen der Zinkensterne 17 entgegen.

Die Anordnung der Zinkensterne 17 mit ihren Lagern 12 auf der zentralen Achse 11 gibt dem Handgerät insbesondere auch bei Bearbeitung eines verhärteten Bodens eine vorteilhafte Starrheit.

Die einzelnen Lagerteile 12, 13, 14 sowie die Zinkensterne 17 lassen sich einfach montieren und wieder lösen, da die Endschrauben 15 ein Aufstecken und Miteinanderverspannen der Einzelteile und deren Lösen erleichtert. Die Lagerteile sind gegen Verdrehung gesichert, während die Zinkensterne 17 mit den Lagerhülsen 12 und Gleitlagerring 19 Kunststoff auf Kunststoff gleiten.

Der vorzugsweise aus hartem Kunststoff bestehende Stiel 10 mit seiner Tülle 20 weist achsseitig in seiner Längsrichtung einen länglichen flachen Hohlraum 21 auf, in den eine Verstärkungsplatte 22 aus Metall eingespritzt ist, die mit mittleren Bohrungen 23 für eine Kunststoffbrükkenbildung ausgestattet ist. Die zentrale Achse 11 ist mit dieser Verstärkungsplatte 23 durch stirnseitige Verschweißung starr verbunden, so daß Stiel und Achse 11 eine unlösbare Einheit bilden.

Die Herstellung und Montage des Handgerätes kann beispielsweise so erfolgen, daß zunächst die Verstärkungsplatte 22 in der Mitte der zentralen Achse 11 angeschweißt, angeschraubt od. dgl. wird. Dann wird der Kunststoffüberzug unter Bildung eines im Querschnitt V-förmigen Zwischenführungslagers 10a sowohl um die zentrale Achse 11 als auch um die Verstärkungsptatte gespritzt, wobei eine Tülle 20 gebildet wird und der flüssige Kunststoff durch die Bohrungen 23 fließt und dort Brücken 24 zur Versteifung und zweckmäßigen Festlegung von Kunststoffüberzug und Verstärkungsplatte 22 bildet.

Dann werden von einer und der anderen Seite die Lagerteile (Lagerhülsen 12 mit aufgesetzten Zinkensternen 17, Zwischenführungslager 13, Endlager 14) aufgeschoben und endseitig mittels Spannmuttern 15 auf den Gewinden 16 mit- und gegeneinander verspannt (vergl. Fig. 3).

Die wesentlichen Teile des Handgerätes sind weitgehend aus Kunststoff, um korrosionsfähiges Metall zu vermeiden.

Es liegt dabei im Rahmen der Erfindung, auch die zentrale Achse 11 und die Zinkensterne 17 aus widerstandsfähigem harten Kunststoff herzustellen.

Bei dem nach Fig. 4 der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist anstelle der mehrkantigen zentralen Achse 11 eine runde Achse 25 vorgesehen, die eine, über ihre gesamte Länge sich erstreckende, Nut 26 aufweist.

Dabei ist die jeweilige Mittelöffnung 12a mit einem Steg 27 ausgebildet, so daß die Lagerhülse 12, das Führungslager 13 und das Endlager 14 mit der Achse 25 unter Nut-Federverbindung gegen ein Verdrehen gesichert sind.

Auch kann anstelle der Nut 26 auf der Rundachse 25 ein Steg, Nocken od. dgl. angeordnet sein, wobei dann in den jeweiligen Mittelöffnungen 12a entsprechende Ausnehmungen angeformt sind und die Teile 12, 13, 14 auf der Rundachse 25 ein Verdrehen verhindern.

Um während der Bearbeitung des Bodens den einfallenden Sand od. dgl. zwischen Gleitring 19 und Lagerhülse 12 herausführen zu können und um damit die Reibung zu verringern, ist die Mantelfläche der Lagerhülse 12 von ringförmigen Sammelrinnen 28, Nuten od. dgl unterbrochen, in denen sich der Sand während der Drehbewegung der Zinkensterne 17 von der Reibungsfläche sammelt, vergl. Fig. 5 und 6.

Diese ringförmigen Sammelrinnen 28 münden in rechtwinklig dazu angeordneten Abführkanälen 29, welche am Umfang der Lagerhülsen 12 verteilt angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel sind vier Abführkanäle 29 angeordnet. Der in den Sammelrinnen 28 angesammelte Sand od. dgl. wird über die Abführkanäle 29 nach außen geführt.

Eine derartig ausgebildete Lagerhülse vermindert dadurch die Reibung der sich drehenden Zinken, was sich vorteilhaft auf die Funktion und die Lebensdauer günstig auswirkt.

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