Elektrische Zündvorrichtung für Brennmaterial in einer Heizeinrichtung sowie damit ausgestattete Heizeinrichtung |
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申请号 | EP13165125.9 | 申请日 | 2013-04-24 | 公开(公告)号 | EP2657604B1 | 公开(公告)日 | 2018-12-05 |
申请人 | Riener, Karl Stefan; | 发明人 | Riener, Karl Stefan; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine elektrische Zündvorrichtung für Brennmaterial in einer Heizeinrichtung, sowie eine damit ausgestattete Heizeinrichtung, wie dies in den Ansprüchen 1 und 13 angegeben ist. Aus dem Stand der Technik ist eine elektrisch zu betreibende Zündvorrichtung bekannt, welche durch Erzeugung eines Heißluftstroms zur Entzündung von festem Brennmaterial, wie zum Beispiel Holz-Pellets, vorgesehen ist. Bei dieser gattungsgemäßen Zündvorrichtung ist ein Heizelement, insbesondere eine elektrische Widerstandsheizung vorgesehen, welches in einem rohrförmigen Keramikkörper angeordnete Heizelemente in Form von Widerstandsleitungen aufweist. Der keramische Tragkörper besitzt die erforderliche Temperaturbeständigkeit und isoliert die elektrischen Widerstandsleitungen in Bezug auf elektrisch leitende, periphere Elemente. Das rohrförmige Heizelement ist in einem metallischen Hohlprofil eingesetzt, welches einen äußeren Strömungsmantel um das rohrförmige Heizelement ausbildet. Das Heizelement ist dabei über eines seiner beiden Stirnenden bedarfsweise lösbar, insbesondere steckbar, in einem keramischen Stecksockel gehaltert. Dieser Stecksockel dient gleichzeitig zur elektrischen Kontaktierung der elektrischen Widerstandsleitungen mit einer Stromzuleitung zum Stecksockel. Der im Inneren des metallischen Hohlprofils angeordnete, keramische Stecksockel für das Heizelement verursacht dabei eine Verengung des freien Strömungsquerschnittes durch das Hohlprofil, wodurch der gewünschte bzw. benötigte Luftdurchsatz nur bedingt erzielbar ist. Darüber hinaus ist die Positioniergenauigkeit des Heizelementes in Bezug auf den Stecksockel kaum gewährleistet. Unsymmetrische bzw. ungleiche Umströmungen des Heizelementes mit Zuluft bzw. Umgebungsluft führen dabei zu unterschiedlichen Kühlleistungen in Bezug auf das Heizelement, was Leistungsbeeinträchtigungen hervorrufen kann bzw. bei einem besonders ungleichmäßig umströmten Heizelement zu erhöhter Beschädigungsgefahr führen kann. Außerdem ist die Robustheit des elektromechanischen Stecksockels für das Heizelement nur wenig zufriedenstellend. Bei mechanischen Belastungen gegenüber dem länglichen, rohrförmigen Heizelement kann es zu einem Bruch des Stecksockels kommen, was in weiterer Folge zu einer Sicherheitsbeeinträchtigung durch Isolationsfehler des Stecksockels führen kann. Die Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte elektrische Zündvorrichtung für Brennmaterial in einer Heizeinrichtung zu schaffen. Insbesondere ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine elektrische Zündvorrichtung anzugeben, welche erhöhte mechanische Robustheit aufweist, eine langfristig hohe Anzündleistung und Anzündzuverlässigkeit besitzt und dennoch möglichst kostengünstig herstellbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, eine möglichst komfortabel nutzbare Heizeinrichtung mit hoher Funktionszuverlässigkeit anzugeben. Diese Aufgabe der Erfindung wird durch eine technisch verbesserte Zündvorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhaft ist dabei, dass das Heizelement, insbesondere dessen keramischer Tragkörper, zuverlässig und maßhaltig im Hohlprofil gehaltert ist. Insbesondere können einwirkende Erschütterungen oder Stoßbelastungen nicht zu einer Positionsabweichung des Heizelementes bzw. des keramischen Tragkörpers führen. Durch die stoßfeste Fixierung des Heizelementes im Hohlkörper wird stets eine ordnungsgemäße Umströmung und Kühlung des Heizelements mit der zu erhitzenden Luft gewährleistet. Diese möglichst vollumfängliche bzw. gleichmäßige Umströmung und Kühlung des Heizelementes bzw. des keramischen Tragkörpers begünstigt dessen erzielbare Lebensdauer, sodass eine längerfristig funktionstüchtige Zündvorrichtung erzielbar ist. Insbesondere werden allmähliche oder stoßbedingte Abweichungen des Heizelementes von der Soll-Position während des Betriebs der Zündvorrichtung bzw. der damit ausgestatteten Heizeinrichtung für Festbrennstoffe nahezu ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahme liegt darin, dass durch die Halterung des keramischen Tragkörpers ausgehend von seiner Mantelfläche die durch diese Halterung bedingte Verminderung des freien Strömungsquerschnitts auf ein Minimum reduziert werden kann. Dadurch wird der Strömungswiderstand im Lufteintrittsabschnitt der Zündvorrichtung bzw. des keramischen Tragkörpers in Bezug auf die hindurchzuführende, zu erhitzende Luft relativ gering gehalten. Durch Erübrigung eines keramischen Stecksockels zur Halterung und zur elektrischen Kontaktierung des Heizelementes können auch die Kosten für die Herstellung einer erfindungsgemäßen, elektrischen Zündvorrichtung möglichst gering gehalten werden. Darüber hinaus bietet die angegebene Zündvorrichtung erhöhten Schutz vor elektrischen Isolationsfehlern, nachdem ein spröder, bruchgefährdeter Stecksockel zur lösbaren Halterung und Kontaktierung des elektrischen Heizelementes erübrigt ist. Darüber hinaus können mechanische Stoßbelastungen nicht zu einer Abweichung des Heizelementes von der plangemäßen Position führen, sodass eine zuverlässige Funktion und eine plangemäße Heiz- bzw. Zündleistung gewährleistet ist. Von Vorteil ist dabei weiters, dass dadurch die Positionsbeständigkeit bzw. die Fixiergenauigkeit und auch die Haltekraft des Heizelementes in Bezug auf das umgebende Hohlprofil weiter verbessert ist. Eine zweckmäßige Maßnahme zum Anbinden bzw. Anfügen des wenigstens einen metallischen Halteelementes an den keramischen Tragkörper ist in Anspruch 2 angegeben. Dadurch kann eine hochfeste Verbindung zwischen dem keramischen Tragkörper und dem zumindest einen metallischen Halteelement aufgebaut werden. Insbesondere können dadurch auf Klemmkräften oder Formschlussverbindungen basierende Halterungen erübrigt werden. Weiters ist von Vorteil, dass solche Oberflächenbeschichtungen den Querschnitt des keramischen Tragkörpers nicht reduzieren, sodass die Gefahr einer Kerbbruchwirkung minimiert bzw. ausgeschlossen ist und eine hohe Robustheit des Heizelementes erzielt ist. Eine alternative Ausführungsform von metallischen Befestigungsmitteln ist in Anspruch 3 angegeben. Dadurch ist es möglich, eine stabile Verbindung zwischen dem keramischen Tragkörper und dem Befestigungsmittel aufzubauen, ohne technologisch anspruchsvolle Beschichtungsverfahren für das Keramiksubstrat zur Aufbringung von metallischen Oberflächenschichten zu benötigen. Von Vorteil sind auch die Maßnahmen nach Anspruch 4, da dadurch auch bei einem Einsatz von Lötverbindungen zwischen dem keramischen Tragkörper und dem metallischen Haltelement eine zuverlässige bzw. temperaturstabile Verbindung aufgebaut werden kann. Insbesondere wird dadurch ein zu starkes Erhitzen einer Löt- bzw. Fügeverbindung zwischen dem Halteelement und dem keramischen Tragkörper hintan gehalten, sodass eine zuverlässige Anbindung des metallischen Halteelementes an den keramischen Tragkörper des Heizelementes gewährleistet ist. Von besonderem Vorteil sind außerdem die Maßnahmen nach Anspruch 5, da dadurch die elektrischen Versorgungsleitungen direkt am keramischen Tragkörper des Heizelementes festgelegt sind, insbesondere mit den Widerstandsleitungen elektrisch kontaktiert sind. Herstellungstechnisch aufwändige und letztendlich filigrane Steckkontaktierungen sind dadurch erübrigt. Durch das direkte Verschweißen oder Verlöten mit den elektrischen Widerstandsleitungen bzw. mit niederohmigen Zuleitungen zu den elektrischen Widerstandsleitungen wird außerdem die Funktionszuverlässigkeit und auch die Sicherheit in Bezug auf sicherheitskritische Spannungsbeaufschlagungen von metallischen Komponenten im Umfeld des Heizelementes verbessert. Insbesondere kann dadurch die elektrische Sicherheit der Zündvorrichtung erhöht werden. Weiters sind die Maßnahmen gemäß Anspruch 6 von Vorteil, da dadurch vor allem bei Einsatz eines zylindrischen Hohlprofils eine exakte Zentrierung des Heizelementes im Inneren des Hohlprofils erzielbar ist. Darüber hinaus ist die mit zwei gegenüberliegenden Halteelementen erzielbare Stabilität derart hoch, dass auch bei äußeren Krafteinwirkungen die plangemäße Positionierung des Heizelementes im Hohlprofil gewährleistet bleibt. Zudem kann dadurch eine Verringerung des freien Strömungsquerschnittes im Hohlprofil gering gehalten werden. Von Vorteil sind auch die Maßnahmen nach Anspruch 7, da dadurch der freie Strömungsquerschnitt innerhalb des Hohlprofils durch die Halteelemente kaum bzw. möglichst wenig beeinträchtig wird. Darüber hinaus wird durch die punktuelle Abstützung der Schenkel der Haltebügel am keramischen Tragkörper eine Wärmeübertragung auf die Haltebügel und in weiterer Folge auf das außen umgebende Hohlprofil hintan gehalten bzw. minimiert. Zudem wird durch die zueinander distanzierte, punktuelle Abstützung des keramischen Tragkörpers in Bezug auf die Haltebügel eine stabile Halterung bzw. Ausrichtung des Heizelementes gewährleistet, nachdem diese Doppel- bzw. Mehrfach-Abstützung auch einseitigen Krafteinwirkungen bzw. Drehmomenten verbessert standhalten kann. Bei den Maßnahmen gemäß Anspruch 8 ist von Vorteil, dass der Basisabschnitt der Haltebügel zum keramischen Tragkörper distanziert ist, sodass die Wärmeüberleitung auf das äußere Hohlprofil möglichst gering gehalten wird. Ein weiterer Vorteil dieser Ausbildung liegt darin, dass der relativ großflächige Basisabschnitt zur stabilen Verbindung mit dem Hohlprofil genutzt werden kann und außerdem eine einfache Verbindung zwischen Haltebügel und Hohlprofil ermöglicht ist. Bei den Maßnahmen gemäß Anspruch 9 ist von Vorteil, dass die Haltebügel eine automatische Zentrierung des Heizelementes in Bezug auf das äußere Hohlprofil gewährleisten, sodass der Montage- bzw. Herstellungsaufwand möglichst gering ist. Durch die Maßnahmen nach Anspruch 10 ist in vorteilhafter Art und Weise eine einfache, rationelle und hochfeste Verbindung zwischen dem Hohlprofil und dem inneren Heizelement geschaffen. Vorteilhaft ist dabei eine Weiterbildung nach Anspruch 11, da dadurch der Aufwand und somit die Kosten für die Produktion der Zündvorrichtung möglichst gering gehalten werden können. Insbesondere ist dadurch eine rationelle Montage bzw. Befestigung des Heizelementes innerhalb des Hohlprofils ermöglicht. Schließlich sind auch die Maßnahmen gemäß Anspruch 12 von Vorteil, da dadurch der Luftdurchsatz auch bei geringen Saugzug- bzw. Unterdruckverhältnissen ausreichend stark bzw. relativ hoch ist. Insbesondere werden dadurch einseitige Erhitzungen bzw. abschnittsweise Überhitzungen des Heizelementes hintan gehalten, wodurch die Funktionszuverlässigkeit bzw. die erzielbare Einsatzdauer der Zündvorrichtung verbessert wird. Dies wird vor allem durch die Erübrigung eines separaten Halte- und Kontaktierungssockels ermöglicht bzw. durch die angegebene Halterung des keramischen Tragkörpers via dessen Mantelfläche erreicht, sowie durch die direkte elektrische Kontaktierung der Widerstandsleitungen erzielt. Die zuletzt genannte Aufgabe der Erfindung wird durch eine Heizeinrichtung gemäß Anspruch 13 gelöst. Die damit erzielbaren vorteilhaften Wirkungen und technischen Effekte sind den vorhergehenden und den nachfolgenden Beschreibungsteilen zu entnehmen. Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen jeweils in stark vereinfachter, schematischer Darstellung:
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese Lageangaben bei einer Lageänderung sinngemäß auf die neue Lage zu übertragen. In den Die Heizeinrichtung 1 dient primär zur Bereitstellung von Wärme, um vorzugsweise Wohnräume zu beheizen. Die entsprechende Heizeinrichtung 1 ist dabei direkt im Wohnbereich errichtet und gibt entsprechende Wärme durch Strahlungswärme bzw. Konvektionswärme in die Umgebung ab, indem sie in entsprechendem Ausmaß die Raum- bzw. Umgebungsluft um die Heizeinrichtung 1 erwärmt. Es ist auch möglich, der Heizeinrichtung 1 Warmhaltefächer bzw. Backfächer zuzuordnen, oder Wärmetauscherelemente vorzusehen, um eine Warmwasseraufbereitung für Heizungs- oder Brauchwasser zu ermöglichen. Die Heizeinrichtung 1 umfasst ein im Wesentlichen quaderförmiges Gehäuse, in welchem ein Brennraum 3 zur Verbrennung von bevorzugt festem Brennmaterial auf Basis von Biomasse ausgebildet ist. Die Heizeinrichtung 1 kann eine Zuluftsteuervorrichtung 5 umfassen, über welche die dem Brennraum 3 zugeführte Verbrennungsluft vorwiegend manuell und/oder automatisiert regulierbar ist. Weiters kann ein nicht dargestelltes Rauchgasgebläse vorgesehen sein, welches durch Saugwirkung die im Brennraum 3 gebildeten Rauchgase abführt und in einen Rauchgaskamin überleitet. Dieses Rauchgasgebläse hat dabei auch Einfluss auf die Verbrennungsluftzufuhr bzw. auf den Durchsatz an Verbrennungsluft via die Zuluftsteuervorrichtung 5. Bevorzugt ist die Zündvorrichtung 1 in Verbindung mit einer Heizeinrichtung 1 zur Verbrennung von Holz-Pellets eingesetzt. Eine solche Pellets-Heizeinrichtung 1 weist im Brennraum 3, wie an sich bekannt, eine Aufnahmevertiefung oder eine Aufnahmeschale 6 für die zur Verbrennung vorgesehenen Pellets auf. Die entsprechende Aufnahmevertiefung bzw. Aufnahmeschale 6 ist dabei im unteren Abschnitt des Brennraums 3 positioniert. Diese Aufnahmevertiefung bzw. Aufnahmeschale 6 ist mittels einer Brennmaterialfördervorrichtung 7, welche beispielsgemäß eine abfallend geneigte Pelletsschurre 8 umfasst, mit der jeweils zu verbrennenden Menge an Pellets beschickbar. Die Zündvorrichtung 2 ist der Aufnahmeschale 6 bzw. der entsprechenden Aufnahmevertiefung für Brennmaterial innerhalb des Brennraums 3 derart zugeordnet, dass deren Heißluftstrom die zur Verbrennung vorgesehenen Pellets entzünden kann. Zweckmäßig ist es dabei, wenn ein Heißluftendabschnitt 9 der Zündvorrichtung 2 direkt in die Aufnahmevertiefung bzw. Aufnahmeschale 6 für die zu verbrennenden Pellets ragt. Die Zündvorrichtung 2 arbeitet dabei nach dem Heißluft-Prinzip, wobei die mittels der Zündvorrichtung 2 erhitzte Luft eine Entzündung des Brennmaterials, insbesondere der Pellets, in der Aufnahmevertiefung bzw. Aufnahmeschale 6 bewirken kann. Nach erfolgter Entzündung dieser Pellets ist es möglich und zweckmäßig, die elektrisch betriebene Zündvorrichtung 2 zu deaktivieren und einen Fortbestand des Verbrennungsvorganges mittels geregelter bzw. gesteuerter Zufuhr von Pellets zu gewährleisten. Die Zündvorrichtung 2 stellt somit eine automatische Anzündvorrichtung für das Brennmaterial dar. Die Zündvorrichtung 2 basiert dabei auf dem Heißluftprinzip, wobei Umgebungs- bzw. Raumluft durch die Zündvorrichtung 2 hindurch geleitet wird und von wenigstens einem elektrischen Heizelement 10 stark erhitzt wird, insbesondere auf eine Temperatur von in etwa 300°C bis 600°C aufgeheizt wird. Typischerweise beträgt die Temperatur des Heißluftstromes an der Austrittsseite 42 eines manuell und/oder steuerungstechnisch aktivierbaren Heizelementes 10 zwischen etwa 350°C und 450°C. Dies ist ausreichend, um in der Aufnahmevertiefung bzw. in der Aufnahmeschale 6 befindliche Biomasse, insbesondere Holz-Pellets, zu entzünden. Zweckmäßig ist es dabei, den entsprechenden Luftstrom durch die Zündvorrichtung 2 durch einen im Vergleich zum Umgebungsdruck der Heizeinrichtung 1 innerhalb des Brennraums 3 erzeugten Unterdruck aufzubauen. Vorzugsweise dient ein der Heizeinrichtung 1 zugeordnetes, nicht dargestelltes Rauchgasgebläse zur Erzeugung von Unterdruck im Brennraum 3. Dabei wird Umgebungs- bzw. Raumluft auch durch die Zündvorrichtung 2 hindurchgesaugt und von dem zumindest einen elektrischen Heizelement 10 erhitzt. Die dadurch gebildete Heißluft dient in weiterer Folge zur Entzündung der in der Aufnahmevertiefung bzw. Aufnahmeschale 6 befindlichen, nicht dargestellten Holz-Pellets. In den Die von den elektrischen Widerstandsleitungen 11 ausgehende Wärmeenergie wird dabei zur Lufterhitzung, insbesondere zur Heißlufterzeugung, genutzt. Die elektrischen Widerstandsleitungen 11 sind dabei an bzw. bevorzugt in einem keramischen Tragkörper 12 gehaltert. Der keramische Tragkörper 12 für die Widerstandsleitungen 11 erfüllt dabei neben seiner Trag- bzw. Haltefunktion auch eine elektrische Isolationsfunktion. Darüber hinaus bietet der keramische Tragkörper 12 eine gute Hitzebeständigkeit, sodass er auch hocherhitze Widerstandsleitungen 11 zuverlässig aufnehmen, positionieren und gegenseitig isolieren kann. Darüber hinaus kommt dem keramischen Tragkörper 12 auch eine elektrische Isolierfunktion in Bezug auf periphere Abschnitte bzw. bezüglich metallischer oder elektrisch leitender Komponenten im Umfeld der Zündvorrichtung 2 zu. Das elektrische Heizelement 10 der Zündvorrichtung 2 umfasst somit zumindest den keramischen Tragkörper 12, in welchem eine Mehrzahl von elektrischen Widerstandsleitungen 11 eingegossen bzw. aufgenommen sind. Zumindest ein solches Heizelement 10 ist zumindest Großteils in einem das bzw. die Heizelemente 10 außen umgebenden Hohlprofil 13 aufgenommen und im bzw. vom Hohlprofil 13 positionsstabil gehaltert. Zweckmäßig ist es, das Hohlprofil 13 rohrförmig, insbesondere hohlzylindrisch auszuführen. Analog dazu ist es zweckmäßig, wenn der keramische Tragkörper 12 für die Widerstandsleitungen 11 rohrförmig, insbesondere hohlzylindrisch ausgebildet und konzentrisch zum Hohlprofil 13 angeordnet ist. Das Hohlprofil 13 ist zweckmäßigerweise aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere aus nicht rostendem Stahl gebildet. Wie am besten einer Zusammenschau der Zur festen Verbindung von wenigstens einem Halteelement 15, 16 mit dem keramischen Tragkörper 12 ist es zweckmäßig, wenn wenigstens in einem Teilabschnitt der Mantelfläche 14 des keramischen Tragkörpers 12 wenigstens ein metallisches Befestigungsmittel 18, 19 ausgebildet ist, welches zum dauerhaften Verbinden, insbesondere zum Verschweißen oder Verlöten mit dem metallischen Halteelement 15, 16 vorgesehen ist. Entsprechend einer vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, das metallische Befestigungsmittel 18, 19 durch wenigstens eine metallische Oberflächenschicht 18', 19' am keramischen Tragkörper 12 zu bilden, wie dies in den Entsprechend einer alternativen Ausführungsform ist es möglich, wenigstens ein metallisches Befestigungsmittel 18, 19 in das keramische Trägermaterial, insbesondere in das Keramiksubstrat des Tragkörpers 12 partiell zu integrieren bzw. einzugießen. Die Integration des metallischen Befestigungsmittels 18, 19 in den keramischen Tragkörper 12 ist dabei derart vorgesehen, dass ein Teilabschnitt der Oberfläche des metallischen Befestigungsmittels 18, 19 in etwa bündig mit der Mantelfläche 14 des Tragkörpers 12 abschließt, wie dies in Der keramische Tragkörper 12 kann dabei länglich bzw. stabförmig ausgeführt, insbesondere rohrförmig bzw. hohlzylindrisch ausgebildet sein. Zweckmäßig ist es dabei, wenn der keramische Tragkörper 12 innerhalb eines ersten Längsabschnittes 20 das wenigstens eine metallische Halteelement 15, 16 aufweist und innerhalb eines zweiten Längsabschnittes 21 einen Heizabschnitt 22 ausbildet. In diesem Heizabschnitt 22 ist eine vergleichsweise hohe Flächendichte an elektrischen Widerstandsleitungen 11 vorgesehen, sodass im Heizabschnitt 22 des keramischen Tragkörpers 12 bei Beaufschlagung mit elektrischer Energie eine vergleichsweise höhere Wärmeentwicklung auftritt, als im ersten Längsabschnitt 20, in welchem das wenigstens eine Halteelement 15, 16 positioniert ist. Zweckmäßig ist es, wenn der zweite Längsabschnitt 21, insbesondere der Heizabschnitt 22 zwischen 30% bis 60%, vorzugsweise in etwa 40% bis 50% der Gesamtlänge des keramischen Tragkörpers 12 einnimmt. Insbesondere ist es zweckmäßig, wenn der Heizabschnitt 22 nur in etwa die Hälfte der Länge des Tragkörpers 12 beträgt. Der restliche Teilabschnitt des keramischen Tragkörpers 12 ist durch den ersten Längsabschnitt 20 definiert, in welchem das Halteelement 15, 16 bzw. das metallische Befestigungsmittel 18, 19 für das wenigstens eine Halteelement 15, 16 positioniert ist. Elektrische Zuleitungen bzw. Versorgungsleitungen 23, 24 für das Heizelement 10 sind vorzugsweise ebenso in einem vom Heizabschnitt 22 abgewandten bzw. distanzierten Endabschnitt des Tragkörpers 12 mit den jeweiligen elektrischen Widerstandsleitungen 11 fest verbunden, insbesondere verschweißt oder verlötet. Insbesondere sind Enden der Versorgungsleitungen 23, 24 bzw. eines Stromkabels direkt mit dem Heizelement 10 verbunden, vorzugsweise mit Anschlusskontakten 25, 26 der Widerstandsleitung 11 verlötet bzw. verschweißt. Die Anschlusskontakte 25, 26 sind vorzugsweise durch Lötpads gebildet, welche bevorzugt ausgehend von der Mantelfläche 14 des keramischen Tragkörpers 12 zugreifbar sind und dadurch mit den Enden der jeweiligen Versorgungsleitungen 23, 24 elektrisch kontaktiert, vorzugsweise verlötet werden können. Zum Betreiben der Zündvorrichtung 2 bzw. des Heizelementes 10 ist elektrische Niederspannung, insbesondere die in Haushalten vorliegende Netzspannung von bevorzugt 230 V AC, oder gegebenenfalls von 400 V AC, vorgesehen. Insbesondere werden die elektrischen Widerstandsleitungen 11 des Heizelementes 10 durch Beaufschlagung mit standardmäßiger bzw. in Haushalten üblicher Netzspannung derart erhitzt, dass mit dem durch die Zündvorrichtung 2 geführten bzw. gesaugten Luftstrom stückhafte Biomasse in Form von Holz-Pellets entzündet werden kann. Entsprechend einer zweckmäßigen Ausgestaltung, wie sie in den Ein die Schenkel 29, 30 verbindender Basisabschnitt 31 der Haltebügel 27, 28 ist durch die punktuelle Abstützung der Schenkel 29, 30 gegenüber der Mantelfläche 14 des keramischen Tragkörpers 12 distanziert angeordnet. Im eingebauten Zustand des Heizelements 10 bzw. des keramischen Tragkörpers 12 kontaktiert dabei wenigstens ein Teilbereich des Basisabschnittes 31 der metallischen Haltebügel 27, 28 mit der Innenfläche 17 des Hohlprofils 13, wie dies am besten aus Die im Längsschnitt C- oder U-förmigen Haltebügel 27, 28 können dabei den keramischen Tragkörper 12 im Innenraum 32 des äußeren bzw. außen umschließenden Hohlprofils 13 auch zentrieren. Zudem stützen die beiden Haltebügel 27, 28 den keramischen Tragkörper 12 in radialer Richtung gegenüber der Innenfläche 17 des Hohlprofils 13 im Wesentlichen spielfrei ab. Alternativ zu einer Doppelanordnung von Halteelementen 15, 16 bzw. Haltebügeln 27, 28 ist es selbstverständlich möglich, drei über den Umfang des keramischen Tragkörpers 12 verteilt angeordnete Haltebügel vorzusehen. Praktikabel ist es dabei, wenn das wenigstens eine metallische Halteelement 15, 16 über wenigstens einen Durchbruch 33, 34 in der äußeren Begrenzungswand 35 des Hohlprofils 13 mit dem aus einem metallischen Werkstoff gebildeten Hohlprofil 13 verschweißt ist. Insbesondere kann der wenigstens eine Durchbruch 33, 34 im Hohlprofil 13 durch wenigstens eine Durchgangsbohrung durch die einander gegenüberliegenden Begrenzungswände 35 des metallischen Hohlprofils 13 gebildet sein. Dadurch können zwei einander gegenüberliegende metallische Halteelemente 15, 16 am keramischen Tragkörper 12 in einfacher Art und Weise mittels einer in den Durchbrüchen 33, 34 angebrachten Punktschweißverbindung 36, 37 mit dem metallischen Hohlprofil 13 starr bzw. fix verbunden werden, wie dies in Vorteilhaft ist es, den keramischen Tragkörper 12 rohrförmig, insbesondere hohlzylindrisch auszuführen, sodass er einen inneren Lufterhitzungskanal 38 ausbildet. Wie am besten aus einer Zusammenschau der Entsprechend einer ersten Ausführungsform der Zündvorrichtung 2 kann der keramische Tragkörper 12 des Heizelementes 10 mit seinen beiden einander gegenüberliegenden Enden innerhalb der beiden Längsenden eines einteilig ausgebildeten Hohlprofils 13 positioniert sein. Nachdem das Heizelement 10 bzw. dessen keramischer Tragkörper 12 fix bzw. unlösbar im Hohlprofil 13 befestigt ist, kann ein unmittelbarer Zugriff auf den keramischen Tragkörper 12 unterbunden bzw. erübrigt sein. Insbesondere ist es nicht erforderlich, das fix in das Hohlprofil 13 integrierte Heizelement 10 zugreifbar bzw. zugänglich zu machen, nachdem ein Austausch desselben nicht zweckmäßig bzw. nicht vorgesehen ist. Entsprechend einer in An dem zum Heißluftendabschnitt 9 gegenüberliegenden Endabschnitt der Zündvorrichtung 2 ist eine Befestigungsvorrichtung 44, insbesondere eine Halteplatte 45 vorgesehen. Damit kann die Zündvorrichtung 2 fest bzw. zuverlässig in der Heizeinrichtung 1 bzw. in einem Brennraum 3 befestigt werden. Die Halteplatte 45 kann dabei in einem Abstand 46 von 3 mm bis 20 mm, vorzugsweise in etwa 10 mm vom Ende des Hohlprofils 13 distanziert sein. Die Zündvorrichtung 2 ist dabei in Bezug auf die Längsachse des Hohlprofils 13 waagrecht oder annähernd waagrecht in die Heizeinrichtung 1 eingebaut. Entsprechend einer vorteilhaften Ausführungsform ist das dem Heißluftendabschnitt 9 gegenüberliegende, stirnseitige Ende des Hohlprofils 13 möglichst luftdicht verschlossen. Demgegenüber ist in einem Nahbereich zur Befestigungsvorrichtung 44 bzw. Halteplatte 45, insbesondere in einem Abschnitt zwischen der Befestigungsvorrichtung 44 und dem Heißluftende 9, wenigstens eine Lufteintrittsöffhung 47, 48 ausgebildet, über welche zu erhitzende Zuluft bzw. Umgebungsluft 49 in die Zündvorrichtung 2, insbesondere in dessen Hohlprofil 13 einströmen kann. Diese Lufteintrittsöffnungen 47, 48 sind dabei vorzugsweise durch eine radiale Durchgangsbohrung durch das Hohlprofil 13 gebildet. Die vorzugsweise durch Unterdruckwirkung in die Zündvorrichtung 2 bzw. in den Innenraum 32 des Hohlprofils 13 einströmende Umgebungsluft 49 wird dann durch das mit elektrischer Energie versorgte Heizelement 10 stark erhitzt und tritt sodann als Heißluftstrom 50 am Heißluftendabschnitt 9 aus der Zündvorrichtung 2 aus. Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten der Zündvorrichtung 2 bzw. der Heizeinrichtung 1, wobei an dieser Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt. Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvarianten möglich sind, vom Schutzumfang mit umfasst. Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus der Zündvorrichtung 2 diese bzw. deren Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden. |