Heizung für feste Biomasse-Brennstoffe

申请号 EP02027566.5 申请日 2002-12-09 公开(公告)号 EP1429088A1 公开(公告)日 2004-06-16
申请人 Aigner Josef Peter; 发明人 Aigner Josef Peter;
摘要 Die Erfindung betrifft eine für feste Biomassebrennstoffe ausgelegte Heizung, die in einem Container im Boden vergraben ist.
权利要求 Heizung (1-11, 14-17) zum Heizen eines Gebäudes,
die zum Verbrennen fester Biomassebrennstoffe ausgelegt ist,
und in ein Heizungsgehäuse (1, 15) eingebaut ist,
wobei das Heizungsgehäuse (1, 15) außerhalb des zu heizenden Gebäudes im Boden (12) eingegraben ist.
Heizung (1-11, 14-17) nach Anspruch 1, bei der das Heizungsgehäuse (1, 15) ein Container aus Metall oder Kunststoff ist.Heizung (1-11, 14-17) nach Anspruch 1 oder 2, bei der in dem Heizungsgehäuse (1, 15) ein Brennstoffvorratsspeicher integriert ist.Heizung (1-11, 14-17) nach Anspruch 3, bei der der Brennstoffvorratsspeicher (2) eine Schüttöffnung in einer Oberseite des Heizungsgehäuses (1, 15) aufweist.Heizung (1-11, 14-17) nach Anspruch 3 oder 4, bei der der Brennstoffvorratsspeicher (2) ein Bodenrührwerk (17) zum Transportieren des Brennstoffs durch einen Trichter zu einer motorischen Transporteinrichtung (8) aufweist, welche den Brennstoff zur Verbrennung transportiert.Heizung (1-11, 14-17) nach einem der vorstehenden Ansprüche, die mit sämtlichen Seitenwänden des Heizungsgehäuses (1, 15) im Boden eingegraben ist.Heizungsanlage für eine Mehrzahl Gebäude mit
einer Heizung (1-11, 14-17) nach einem der vorstehenden Ansprüche als Wärmequelle,
einem Energiespeicher (20, 23) pro Gebäude, der von der Heizung (1-11, 14-17) über Wärmeleitungen (18, 19) mit Wärme versorgt werden kann,
einem Heizungskreislauf (28-30) pro Gebäude, der von dem Energiespeicher (20, 23) mit Wärme versorgt werden kann, und
einem Integralboiler (24) für warmes Brauchwasser pro Gebäude, der in den Energiespeicher (20, 23) integriert ist.
Heizungsanlage nach Anspruch 7, bei der der Integralboiler (24) ein Spiralrohrboiler in dem Energiespeicher (20, 23) ist.Heizungsanlage nach Anspruch 7 oder 8, bei der der Energiespeicher (20, 23) einen Spiralwärmetauscher (22) aufweist, an den die Wärmeleitungen (18, 19) der Heizung (1-11, 14-17) angeschlossen sind.Verfahren zum Herstellen einer Heizung (1-11, 14-17) nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder einer Heizungsanlage nach einem der Ansprüche 7 bis 9, das den Schritt beinhaltet, die Heizung (1-11, 14-17) in dem Heizungsgehäuse (1, 15) außerhalb des oder der zu heizenden Gebäude im Boden einzugraben.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Heizung zum Heizen eines Gebäudes.

Gebäudeheizungen verschiedenster Form sind seit langem bekannt. Neben besonderen Bauformen wie rein elektrischen Heizungen, denen die Energie von einem von dem Gebäude entfernten Kraftwerk zugeführt wird, oder solaren Heizanlagen und ähnlichem, werden in der Regel Brennstoffe verbrannt und wird die bei der Verbrennung frei werdende Wärme zum Heizen des Gebäudes verwendet. In den meisten Fällen handelt es sich um fossile Brennstoffe, und zwar insbesondere um Fluide, wie Erdgas und Heizöl. Daneben sind auch Heizungen bekannt, in denen Holzscheite, Hackschnitzel und ähnliche Biomassebrennstoffe verbrannt werden. Diese Biomassebrennstoffe sind fest und benötigen, bezogen auf den Energieinhalt, ein größeres Volumen als fluide fossile Brennstoffe oder auch Kohle und Kohleprodukte.

Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine neue und vorteilhafte Heizung zum Heizen eines Gebäudes anzugeben, die zum Verbrennen fester Biomassebrennstoffe ausgelegt ist.

Die Erfindung richtet sich auf eine Heizung, die in ein Heizungsgehäuse eingebaut ist, wobei das Heizungsgehäuse außerhalb des zu heizenden Gebäudes im Boden eingegraben ist.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Heizung finden sich in den abhängigen Ansprüchen sowie in der nachfolgenden Offenbarung.

Daneben richtet sich die Erfindung auch auf eine Heizungsanlage für eine Mehrzahl Gebäude, die eine solche Heizung als Wärmequelle aufweist.

Schließlich richtet sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Heizung oder Heizungsanlage, das den Schritt des Vergrabens der Heizung in dem Heizungsgehäuse außerhalb des oder der zu heizenden Gebäude im Boden beinhaltet.

Die Erfindung betrifft also eine auf feste Biomassebrennstoffe ausgelegte Gebäudeheizung, und zwar sowohl für ein einzelnes als auch für eine Mehrzahl Gebäude, die in einem Heizungsgehäuse im Boden außerhalb des zu heizenden Gebäudes vergraben ist. Damit lässt sich die erfindungsgemäße Heizung in besonders einfacher Weise bei bestehenden Gebäuden nachrüsten, ohne auf das Platzangebot und die Zugänglichkeit entsprechender Räume in dem Gebäude Rücksicht nehmen zu müssen. Stattdessen verfügt die Heizung über ein eigenes Gehäuse, das sich im Boden vergraben lässt und die Heizung in geeigneter Weise vor schädlichen Einflüssen aus dem Boden schützt. Andererseits ist die Heizung für feste Biomassebrennstoffe ausgelegt, die sowohl in ökologischer Hinsicht als auch ― je nach Versorgungslage ― in ökonomischer Hinsicht eine sehr attraktive Alternative zu fossilen Energieträgern bieten. Die Erfindung ermöglicht somit die nachträgliche Ausrüstung von Gebäuden mit einer vorteilhaften modernen Heizung.

Daneben lässt sich die Heizung, wenn dies von Interesse ist, bereits bei der Herstellung im Werk in dem Heizungsgehäuse vormontieren und als im wesentlichen vorgefertigte Einheit zu dem Gebäude transportieren, so dass die Montagezeit vor Ort auf ein Minimum begrenzt werden kann. Insbesondere können standardisierte Heizungen in standardisierten Gehäusen angeboten werden und damit durch eine Serienfertigung Preisvorteile erzielt werden.

Schließlich eignet sich gerade eine für Biomassebrennstoffe ausgelegte Heizung, also eine Heizung für Holzscheite, Hackschnitzel, Pellets und dgl., besonders für einen Betrieb außerhalb eines Gebäudes, weil der notwendige Brennstoffvorratsspeicher ohne Belegung eines großen Raumes in dem Gebäude in der Nähe der Heizung vorgesehen werden kann. Damit lässt sich die Heizung in komfortabler Weise mit Brennstoff befüllen bzw. lässt sich leicht eine automatische Befüllung der Heizung mit dem Brennstoff vorsehen.

Bevorzugt ist insbesondere, dass das Heizungsgehäuse ein standardisierter Container ist, wie er zu Transportzwecken üblich und zu geringen Kosten verfügbar ist. Solche Container können insbesondere aus Metall und/oder Kunststoff bestehen. Erfindungsgemäß kommen jedoch auch andere Heizungsgehäuse, etwa einer Fertiggarage ähnliche leichte und transportable Betonkonstruktionen und dgl., in Betracht. Auch diese lassen sich bei Bedarf mit vormontierter Heizung zum Einsatzort transportieren.

Insbesondere ist bevorzugt, dass der Brennstoffvorratsspeicher in dem Heizungsgehäuse, also vorzugsweise in dem Container, integriert ist. Damit erübrigt sich eine separate Lösung und erleichtert sich die Nachfüllung der Heizung bzw. die Konstruktion einer automatischen Heizungsbefüllung.

Der in dem Heizungsgehäuse integrierte Brennstoffvorratsspeicher kann über eine Schüttöffnung in einer Oberseite des Heizungsgehäuses verfügen, so dass der Speicher beispielsweise durch einfaches Abkippen von einem Fahrzeug leicht nachgefüllt werden kann. Dabei sollte die Schüttöffnung für den Brennstoffvorratsspeicher möglichst gut zugänglich sein, damit sie beispielsweise gegenüber dem Einbringen von festen Brennstoffen in ein Gebäude, wie man dies von früheren Kohleheizungen in Form des Einschaufelns von Kohle von der Straße in den Keller kennt, eine Erleichterung bietet.

Der Brennstoffvorratsspeicher kann ferner ein Bodenrührwerk aufweisen, mit dem der Brennstoff durch einen Trichter weiter transportiert werden kann, um von einer motorischen Transporteinrichtung zur Verbrennung transportiert zu werden. Bei dieser motorischen Transporteinrichtung kann es sich beispielsweise um eine Transportschnecke oder einen motorischen Schieber handeln.

Ferner kann die Heizung in dem Heizungsgehäuse auch über weitere motorische Einrichtungen wie einen Aschelift zum Entfernen von Verbrennungsrückständen verfügen.

Weiterhin ist es bevorzugt, dass das Heizungsgehäuse mit der darin angebrachten Heizung ganz, d.h. mit sämtlichen Seitenwänden, im Boden eingegraben ist. Grundsätzlich zielt die Erfindung darauf ab, eine leichte Zugänglichkeit der Heizung und insbesondere des Brennstoffvorratsspeichers durch Eingraben zu erzielen. Bei Bedarf könnte die Oberseite des Heizungsgehäuses auch in anderer Weise nutzbar sein, beispielsweise befahrbar sein, als Parkplatz dienen und ähnliches, solange die Zugänglichkeit für das Nachfüllen von Brennstoff gegeben ist. Im Fall von Hanglagen kann es dabei sinnvoll sein, das Heizungsgehäuse nur mit einer oder einem Teil der Seitenwände einzugraben. Bevorzugt ist jedoch, dass nicht nur eine, sondern vorzugsweise zwei, günstigerweise drei und im besonders bevorzugten Fall alle Seitenwände des Heizungsgehäuses eingegraben sind. Dabei muss die jeweilige Seitenwand nicht notwendigerweise bis zur Oberseite eingegraben sein, wenngleich dies bevorzugt ist.

Die Heizung kann nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung Teil einer Heizungsanlage für eine Mehrzahl Gebäude sein. Diese Heizungsanlage weist ferner für jedes zu heizende Gebäude einen Energiespeicher auf, der gewissermaßen als Übergabestation für die von der Heizung gelieferte Wärme dient. Dieser Energiespeicher wird demzufolge von der Heizung über Wärmeleitungen mit Wärme versorgt und gibt diese Wärme an einen dem Gebäude zugeordneten Heizungskreislauf weiter. Dabei ist erfindungsgemäß insbesondere vorgesehen, dass der Energiespeicher einen Integralboiler für warmes Brauchwasser für das Gebäude enthält. Bei konventionellen Übergabestationen ist demgegenüber eine Trennung von Übergabestation und Brauchwasserboiler vorgesehen.

Die Erfindung sieht also vor, die Übergabestation, in der die über die Wärmeleitungen von der Heizung herantransportierte Wärme auf den Heizungskreislauf des Gebäudes übergeben wird, als Energiespeicher vorzusehen, der einen Integralboiler für warmes Brauchwasser enthält. Im Gegensatz dazu wurden in konventioneller Weise als Übergabestationen einfache Plattenwärmetauscher verwendet, die keinen wesentlichen Energieinhalt aufweisen und insbesondere kein warmes Brauchwasser liefern konnten. Stattdessen wurde das Brauchwasser in einem separaten Brauchwasserboiler erwärmt, der über Wärmeleitungen an dem Plattenwärmetauscher angeschlossen war.

Neben einer technischen Vereinfachung des Gesamtaufbaus erzielt die Erfindung somit insbesondere den Vorteil, dass die Brauchwasserversorgung in dem Gebäude nicht davon abhängt, ob eine in den Wärmeleitungsanschluss zwischen einen konventionellen Plattenwärmetauscher und einen konventionellen Boiler geschaltete Pumpe arbeitet oder nicht. Im Falle eines Stromausfalls oder eines Pumpendefekts bleibt somit der erfindungsgemäße Integralboiler in dem Energiespeicher warm. Solange also durch den Leitungsdruck in dem Brauchwassersystem ein ausreichender Wassertransport stattfindet, ist die Entnahme warmen Brauchwassers jedenfalls so lange gewährleistet, wie der Energiespeicher warm bleibt. Sollte der Ausfall nur die gebäudeseitige Technik betreffen, wird der Energiespeicher über die Wärmeleitungen weiterhin gewärmt, so dass die Brauchwasserversorgung überhaupt gewährleistet ist. Sollte ein Gesamtstromausfall vorliegen, kann immerhin die in dem Energiespeicher gespeicherte Wärmemenge über das Brauchwasser entnommen werden.

Wenn die Energiespeicherkapazität ausreichend groß ist, gelten im übrigen ähnliche Vorteile für die Gebäudeheizung an sich. Mit ausreichender Konvektion in dem Heizungskreislauf kann das Gebäude weiterhin versorgt werden, so lange der Energiespeicher warm bleibt. Zwar war dies mit einem konventionellen Plattenwärmetauscher dann auch möglich, wenn die Wärmezufuhr zu dem Plattenwärmetauscher aufrechterhalten wurde. Jedoch verfügt der erfindungsgemäße Energiespeicher für den Fall eines Ausfalls des Wärmetransports zu der Übergabestation über einen vergleichsweise größeren Wärmeinhalt und kann, je nach Auslegung und Bedarf, dann neben der Brauchwassererwärmung auch weiterhin für eine gewisse Zeit die Gebäudeheizung sicherstellen. So könnten kurzfristige Unterbrechungen eines Nah- oder Fernwärmenetzes durch den gebäudeseitigen Energiespeicher abgepuffert werden. Insbesondere kann die gebäudeseitige Technik darauf eingestellt werden, ob die Brauchwasserversorgung oder die Heizungsversorgung Vorrang hat.

Die Erfindung richtet sich aber auch gleichermaßen auf Fälle, in denen der Wärmeinhalt des Energiespeichers zum Heizen des Gebäudes nicht ausreicht, jedoch eine Sicherstellung der Brauchwassererwärmung für eine gewisse Zeit gewährleistet.

Bevorzugt ist die Anwendung der erfindungsgemäßen Heizungsanlage bei Nahwärmesystemen. Darunter werden hier insbesondere Heizungsanlagen mit mindestens 2, vorzugsweise mindestens 5 und höchstens 50, besser höchstens 40 und günstigsterweise höchstens 30 Gebäuden verstanden.

Ferner richtet sich die Erfindung auch auf ein Verfahren. Grundsätzlich sind alle vorstehenden und nachfolgenden Einzelmerkmale der Erfindung sowohl im Hinblick auf ihre Bedeutung für eine erfindungsgemäße Heizung oder Heizungsanlage als auch im Hinblick auf das Verfahren zu verstehen. Dies betrifft insbesondere den Schritt des Eingrabens des Heizungsgehäuses außerhalb des oder der zu heizenden Gebäude im Boden, aber auch die Vormontage der Heizung in dem Heizungsgehäuse im Werk oder auch den Betrieb der Heizung mit dem festen Biomassebrennstoff.

Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, wobei dabei offenbarte Einzelmerkmale auch in anderen Kombinationen erfindungswesentlich sein können und nicht im einzelnen zwischen Verfahrens- und Vorrichtungsaspekten der Erfindung unterschieden wird.

Im Einzelnen zeigt:

Fig. 1
eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Heizung in einem Container;

Fig. 2
eine schematische Seitenansicht eines eingegrabenen Containers mit einer erfindungsgemäßen Heizung gemäß einer ersten Variante;

Fig. 3
eine schematische Seitenansicht eines eingegrabenen Containers mit einer erfindungsgemäßen Heizung gemäß einer zweiten Variante;

Fig. 4
eine schematische Draufsicht auf einen Container mit einer erfindungsgemäßen Heizung gemäß einer dritten Variante;

Fig. 5
eine schematische Draufsicht auf einen Container mit einer erfindungsgemäßen Heizung gemäß einer vierten Variante;

Fig. 6
eine schematische Darstellung eines Ausschnitts aus einer erfindungsgemäßen Heizungsanlage mit einem Energiespeicher;

Fig. 7
eine Aufrissdarstellung einer beispielhaften Bauform eines erfindungsgemäßen Energiespeichers.

Fig. 1 zeigt einen Container 1 als Heizungsgehäuse, der durch eine Trennwand 4 in einen Vorratsspeicher 2 und in einen Heizraum 3 unterteilt ist. In dem Heizraum 3 befindet sich ein Heizkessel 5 mit einem Rauchrohr 6 und einem Aschebehälter 7. Dem Heizkessel 5 kann durch eine motorische Transporteinrichtung 8 mit Rückbrandsicherung fester Biomassebrennstoff in Form von Hackschnitzeln zugeführt werden. Die Hackschnitzel werden von einer hier nur schematisch angedeuteten Transporteinrichtung 9 aus dem Vorratsspeicher 2 angeliefert. Der Vorratsspeicher 2 ist durch eine oben liegende Klappe 10 von der Oberseite des Containers 1 aus zugänglich. Nach Öffnen der Klappe 10 kann der Vorratsspeicher 2 neu mit Hackschnitzeln befüllt werden. Insgesamt enthält der Container 1 also eine Heizung mit einem in dem Vorratsspeicher 2 vorgesehenen und im weiteren noch näher beschriebenen Brennstoffvorratsspeicher. Es handelt sich dabei um einen Container gemäß internationalem Standard mit beispielhaften Abmessungen von 20 Fuß oder 40 Fuß, je nach Größe der Heizung und des Brennstoffvorratsspeichers. Der Container 1 besteht aus abgedichteten und korrosionsgeschützten Metallwänden und ist insgesamt einschließlich der eingebauten Heizung wie ein gewöhnlicher Transportcontainer mit einem LKW, mit der Bahn oder in anderer Weise transportabel. Das Bezugszeichen 11 zeigt eine Klappe, mit der eine Einstiegsöffnung in den Heizraum 3 geöffnet werden kann, um dort Wartungsarbeiten vorzunehmen oder Asche aus dem Aschebehälter 7 zu entnehmen. Es kann auch ein hier nicht näher dargestellter Aschelift zur Entnahme der Asche über dem Container 1 vorgesehen sein.

Fig. 2 zeigt den im Boden unterhalb der mit 11 bezeichneten Bodenoberfläche eingebauten Container 1 mit geöffneter Klappe 10. Im linken oberen Bereich der Fig. 2 ist schematisch ein Traktoranhänger 13 eines Landwirts dargestellt, mit dem ein Hackschnitzelvorrat in den Vorratsspeicher 2 abgekippt wird. Dabei kann der Traktoranhänger 13 direkt bis an den Container 1 gefahren werden und infolge der eingegrabenen Position desselben ohne weitere Maßnahmen bei aufgeklappter Klappe 10 über der Einfüllöffnung abgekippt werden. Ansonsten ist die Klappe 10 in geschlossenem Zustand begehbar und kann bei Bedarf auch befahrbar ausgestaltet werden, um die Oberseite des Containers 1 beispielsweise als Parkfläche nutzen zu können.

Fig. 3 zeigt eine analoge Situation, wobei jedoch der Container 1 an einem Hang eingegraben ist. Daher ist nur die in Fig. 3 linke Seitenfläche des Containers 1 vollständig eingegraben und die im Sinn der Fig. 3 vordere und hintere Seitenfläche des Containers 1, der eine Quaderform aufweist, teilweise eingegraben. An der in Fig. 3 rechten Seitenfläche des Containers 1, die nicht eingegraben ist, befindet sich eine in Fig. 3 offen stehende Zugangstür 14, die die Klappe 11 aus Fig. 1 ersetzt und einen Zugang zu dem Heizraum 3 erlaubt.

Fig. 4 zeigt eine Variante zu dem Container aus Fig. 3 in einer schematisierten Draufsicht. Dabei sind identische Bestandteile mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet. 15 bezeichnet einen zweiten Container, der mit dem ersten Container 1 seitlich zusammengefügt wird, um zusätzliche Lagerkapazität in dem Vorratsspeicher 2 zu schaffen. Zur Verdeutlichung sind die beiden Container 1 und 15 getrennt dargestellt, wobei die entsprechende Verbindungsfuge 16 tatsächlich dicht geschlossen ist. Der Vorratsspeicher 2 enthält ein Bodenrührwerk 17, das die Hackschnitzel aus dem Vorratsspeicher 2 durch einen darunter liegenden und nicht eingezeichneten Trichter der in Fig. 4 nicht, jedoch in Fig. 1 andeutungsweise eingezeichneten und im Folgenden noch anhand von Fig. 5 näher erläuterten Transporteinrichtung 9 zuführt.

Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf eine weitere Variante des Containers 1, die sich von der Variante aus Fig. 4 zunächst dadurch unterscheidet, dass hier nur ein einzelner Container 1, also keine Erweiterung durch einen zweiten Container 15 vorgesehen ist. Im Übrigen zeigt die Draufsicht die Klappe 10 zum Verschließen und Öffnen der Einfüllöffnung zu dem Vorratsspeicher 2 und die in dem Vorratsspeicher 2 unter einem Bodenrührwerk gemäß Fig. 4 (jedoch in kleineren Abmessungen) angeordnete Transporteinrichtung 9. Diese besteht aus einer Anzahl paralleler Schieber, die durch eine iterative Bewegung in der horizontalen Richtung der Fig. 5 bei gleichzeitiger vertikaler Auf- und Abbewegung die herabgefallenen Hackschnitzel nach und nach von links nach rechts befördern. Die Transportbewergung erfolgt also durch von links nach rechts Bewegen der Schieber der Transporteinrichtung 9, Anheben, von rechts nach links Zurückbewegen, wieder Absetzen und wieder erneutes von links nach rechts Bewegen. Im rechten Bereich des Vorratsspeichers 2 werden die Hackschnitzel zunächst von einem Schneckenantrieb mit beidseits gegensinnigen Schnecken (nicht gezeichnet) der bereits erwähnten Transporteinrichtung 8 und durch diese dem Heizkessel 5 zugeführt.

Fig. 6 veranschaulicht den Anschluss der in den Fig. 1 bis 5 erläuterten Heizung an das zu heizende Gebäude. Insgesamt handelt es sich um ein Nahwärmeversorgungsnetz als erfindungsgemäße Heizungsanlage. Hier sind mit 18 und 19 die Wärmeleitungen bezeichnet, die von einer gemäß den Fig. 1 bis 5 ausgestalteten Heizung in der Heizungsanlage Wärme zu einer als Energiespeicher 20 ausgebildeten Übergabestation transportieren. Mit 21 ist ein konventioneller Wärmemengenzähler bezeichnet, der den Verbrauch des über den Energiespeicher 20 als Übergabestation angeschlossenen Gebäudes erfasst.

Der Energiespeicher 20 besteht zunächst aus einem aufrechten und in der aufrechten Richtung langgestreckten Wasserspeicher, in dem ein Spiralwärmetauscher 22 zur Abgabe von den Wärmeleitungen 18 und 19 herantransportierten Wärme dient. Der Spiralwärmetauscher 22 erwärmt also das hier mit 23 bezeichnete Wasser in dem Energiespeicher 20 insgesamt.

Fig. 6 zeigt schematisch einen Integralboiler 24, der sich jedoch tatsächlich, wie Fig. 7 näher verdeutlicht, über praktisch die gesamte Höhe des Energiespeichers 20 erstreckt. Der Integralboiler 24 ist an das Brauchwassersystem 25 des Gebäudes angeschlossen, das hier schematisch durch einen Duschkopf 26 symbolisiert ist. Frischwasser erhält der Integralboiler über einen Frischwasserzulauf 27.

Ferner ist an den Energiespeicher 20 ein Heizungskreislauf 28, 29 mit einem beispielhaften Heizkörper 30 in dem Gebäude angeschlossen. Durch den Heizungskreislauf 28, 29, 30 zirkuliert das bereits erwähnte erwärmte Wasser 23 in dem Energiespeicher 20.

Wenn ein Stromausfall eintritt, so bleibt das in dem Integralboiler 24 befindliche Wasser auch bei Frischwasserzufuhr durch den Anschluss 27 so lange erwärmt, wie das in dem Energiespeicher 20 vorhandene Wasser 23 erwärmt ist. Solange also durch den Frischwasserdruck aus dem Anschluss 27 auch unabhängig von einem Pumpenbetrieb ein ausreichender Wasserdruck zur Verfügung gestellt wird, ist die Brauchwasserversorgung des Gebäudes stromunabhängig. Bei Gewährleistung der Wärmezufuhr durch die Wärmeleitungen 18 und 19 gilt dies grundsätzlich, bei Zusammenbruch der Wärmeversorgung in diesen Leitungen jedenfalls so lange, wie der Energiespeicher 20 bzw. das darin befindliche Wasser 23 auf Temperatur bleibt. Dies kann bei Stromausfall dadurch gewährleistet werden, dass die Zirkulation durch den Heizungskreislauf 28, 29, 30 infolge Pumpenausfalls und mangelhafter Konvektion oder auch durch Abschalten des Heizungskreislaufs unterbleibt und somit die Energie in dem Energiespeicher 20 nur noch über Brauchwasser entnommen werden kann. Es ist jedoch auch möglich, den Energieinhalt des Energiespeichers 20 sowohl der Brauchwasserversorgung als auch der Heizung zur Verfügung zu stellen. Im wesentlichen hängt dies von der Kapazität des Energiespeichers 20 ab. In vielen Fällen wird man sich wegen der ohnehin für die Gebäudeheizung zu geringen Kapazität auf das Brauchwasser beschränken.

Fig. 7 zeigt den Energiespeicher 20 in einer beispielhaften Ausgestaltung.

Man erkennt dabei insbesondere, dass sich der Spiralwärmetauscher 24 tatsächlich über praktisch die gesamte Bauhöhe des Energiespeichers 20 erstreckt und dabei im oberen Drittel eine engere Spiralwindung aufweist. Ferner erkennt man, dass der Spiralwärmetauscher 22 im unteren Bereich des Energiespeichers 20 angeordnet ist, um eine maximale Temperaturdifferenz zu dem Wasserinhalt des Energiespeichers 20 zu gewährleisten.

Die Heizungsanlage dieses Ausführungsbeispiels weist zumindest eine Heizung gemäß den Fig. 1 bis 5 und zumindest zwei Energiespeicher gemäß den Fig. 6 und 7 für zumindest zwei zu heizende Gebäude auf.

Insgesamt bietet die Erfindung eine sehr vorteilhafte Unterbringung einer Heizung mit wesentlichen ökologischen und auch ökonomischen Vorteilen im Rahmen eines Nahwärmesystems bei in Bezug auf die Brauchwasserversorgung vorteilhafter Ankopplung an die gebäudeseitige Heizungs- und Brauchwasserversorgung über eine als Energiespeicher ausgebildete Übergabestation. Die Heizung lässt sich in einfacher Weise beispielsweise von lokal ansässigen Landwirten mit Biomassebrennstoff beliefern, die diesen insbesondere direkt in eine Einfüllöffnung mit einem LKW, Traktoranhänger oder dgl. abkippen können.

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