VORRICHTUNG ZUR REINIGUNG UND/ODER PFLEGE VON ZÄHNEN UND/ODER ZAHNFLEISCH

申请号 EP05790055.7 申请日 2005-09-29 公开(公告)号 EP1799143A1 公开(公告)日 2007-06-27
申请人 Johnki, Bernd J.; 发明人 Johnki, Bernd J.;
摘要 The invention relates to a device for cleaning and/or the care of teeth and/or gums, said device comprising a moulded spoon-shaped mouthpiece (1) for an upper jaw and/or a lower jaw, provided with at least one channel (8, 9, 10) ending in at least one nozzle (12, 13, 14) for applying liquid (16, 17, 18) to teeth and/or gums. The aim of the invention is to improve one such device for cleaning and/or the care of teeth and/or gums, both in terms of the handling thereof and the obtainable cleaning and/or care effect on the teeth and/or gums, in such a way that effective and long-lasting cleaning and/or care of teeth and/or gums can be carried out in a more simple and comfortable manner, especially for people in need of care and confined to bed. To this end, the mouthpiece (1) also comprises at least one channel (11) ending in at least one opening (15), through which liquid applied to the teeth and/or gums can be essentially sucked out.
权利要求
Ansprüche:
1. Vorrichtung zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch, mit einem eine abformlöffelähnliche Form aufweisenden Mundstück (1) für einen Ober- und/oder einen Unterkiefer, welches wenigstens einen in wenigstens einer Düse (12, 13, 14) zum Applizieren von Flüssigkeit (16, 17, 18) auf Zähne und/oder Zahnfleisch endenden Kanal (8, 9, 10) aufweist, dadurchgekennzeichnet , daß das Mundstück (1) weiter wenigstens einen in wenigstens einer Öffnung (15) endenden Kanal (11) aufweist, durch welchen im wesentlichen applizierte Flüssigkeit absaugbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (1) Zähne und/oder Zahnfleisch gegenüber dem Mundraum abdichtend im Mundraum anordbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtung gegenüber dem Mundraum durch Evakuierung erzielbar und/oder unterstützbar ist, vorzugsweise durch Absaugen von applizierter Flüssigkeit.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (1) einen im wesentlichen parallel zum Ober- und/oder Unterkiefer verlaufenden Boden (2) und im wesentlichen senkrecht zum Boden (2) innen- und außenseitig entlang der Zahnreihen verlaufende Seitenwände (3, 4) aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden der Seitenwände (3, 4) einen umlaufenden Dichtungsrand (5) bilden.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (11 ) und/oder Öffnungen (15) zum Absaugen applizierter Flüssigkeit im Boden (2), in der innenseitig entlang der Zahnreihen verlaufenden Seitenwand (4) und/oder in der außenseitig entlang der Zahnreihen verlaufenden Seitenwand (3) des Mundstücks (1) angeordnet sind. 7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (8, 9, 10) und/oder Düsen (12, 13, 14) zum Applizieren von Flüssigkeit auf Zähne und/oder Zahnfleisch im Boden (2), in der innenseitig entlang der Zahnreihen verlaufenden Seitenwand (4) und/oder in der außenseitig entlang der Zahnreihen verlaufenden Seitenwand (3) des Mundstücks (1) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen der Düsen (12, 13, 14) im wesentlichen auf die Oberflächen des Zahnkörpers der Zähne ausgerichtet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen der Düsen (12, 13, 14) im wesentlichen auf die Oberflächen des Zahnkörpers der Backenzähne und/oder der Frontzähne (Schneide- und Eckzähne (Caninii und Incisivii)) ausgerichtet sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen der Düsen (12, 13, 14) im wesentlichen auf die Vertiefungen (okklusale Fissuren) in den Kauflächen der Backenzähne (Prämolaren, Molaren) und/oder auf die Schneidekanten (incisale Flächen bzw. Kanten) der Frontzähne (Schneide- und Eckzähne (Caninii und Incisivii)) ausgerichtet sind.
11. Vorrichtung nach einem der er Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen der Düsen (12, 13, 14) im wesentlichen auf die sichtbaren Zahnhälse (zervikales Areal) ausgerichtet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 , dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen der Düsen (12, 13, 14) im wesentlichen auf den Raum zwischen zwei Zähnen ausgerichtet sind, vorzugsweise im wesentlichen auf die approximalen, das heißt die mesialen und/oder distalen Zahnseitenflächen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen der Düsen (12, 13, 14) im wesentlichen auf den Zahnfleischsaum ausgerichtet sind, vorzugsweise im wesentlichen auf die approximale und/oder die interdentale Zahnfleischpapille, besonders bevorzugt im wesentlichen Raum zwischen zwei Zähnen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch Düsen (12, 13) deren Öffnungen im wesentlichen auf die außenseitigen (vestibulären bzw. buccalen) Oberflächen der Zähne ausgerichtet sind, vorzugsweise einen Winkel zwischen der Strahlrichtung der Düsen (12, 13) und der idealisierten Zahnachse der Zähne von etwa 30° zur Wurzelspitze (apikal) der Zähne einnehmend.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch Düsen (12, 14) deren Oberflächen im wesentlichen auf die innenseitigen (lingualen und/oder palatinalen) Oberflächen der Zähne ausgerichtet sind, vorzugsweise einen Winkel zwischen der Strahlrichtung der Düsen (12, 14) und der idealisierten Zahnachse der Zähne von etwa 15° zur Wurzelspitze (apikal) der Zähne einnehmend.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (2) des Mundstücks (1) zumindest im Bereich der Front- und/oder der Seitenzähne noppenartige Erhöhungen (7) und/oder Vertiefungen zur Bissfixierung aufweist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (1) aus Gummi, Silikon und/oder Kautschuk ist, vorzugsweise aus Weichsilikon und/oder Silikonkautschuk.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (8, 9, 10, 11 ) im im Bereich der Schneidezähne liegenden Bereich aus dem Mundstück (1) herausgeführt sind, vorzugsweise über ein flanschartiges Anschlussstück (6).
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (8, 9, 10) bzw. Düsen (12, 13, 14) zum Applizieren von Flüssigkeit in aufeinander abgestimmten bzw. an einander angepassten Zyklen mit Flüssigkeit beaufschlagbar sind. 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (8, 9, 10) bzw. Düsen (12, 13, 14) zum Applizieren von Flüssigkeit alternierend mit Flüssigkeit beaufschlagbar sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit in Stoßimpulsen (16, 17, 18) applizierbar ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21 , dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit mit vorgebbarem und/oder individuell einstellbarem Druck applizierbar ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß applizierte Flüssigkeit kontinuierlich absaugbar ist, wozu die Kanäle (11 ) bzw. Öffnungen (15) zum Absaugen applizierter Flüssigkeit kontinuierlich mit einem Druck (Saugdruck) beaufschlagbar sind, der unterhalb des Umgebungsdrucks des Mundstücks (1 ) liegt.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der unterhalb des Umgebungsdrucks des Mundstücks (1) liegende Druck (Saugdruck) individuell einstellbar ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Applizieren von Flüssigkeit und/oder das Absaugen von applizierter Flüssigkeit durch eine mit den Kanälen (8, 9, 10,11) im Mundstück verbindbare programmierbare, vorzugsweise individuell programmierbare, Steuereinrichtung erfolgt.
26. Vorrichtung nach einem der Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung mittels Kartuschen vorportionierter Applikationsflüssigkeit und/oder Kartuschen mit mit Flüssigkeit bzw. in Flüssigkeit lösbaren Applikationsmitteln programmierbar ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (8, 9, 10, 11) mit der Steuereinrichtung über Schläuche lösbar verbindbar sind, vorzugsweise mittels einer Schnellverschlusskupplung. 28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit Mund- bzw. Zahnreinigungs- und/oder Pflegestoffe und/oder Zahnschmelzaufbau- bzw. Zahnschmelzstärkungsstoffe beinhaltet, vorzugsweise in Form von Nanopartikeln oder gekapselten Mikropartikeln.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das eine abformlöffelähnliche Form aufweisende Mundstück hinsichtlich der Form an den Oberkiefer beziehungsweise Unterkiefer eines Haustieres, vorzugsweise eines Hundes oder einer Katze, angepasst ist.
说明书全文

Vorrichtung zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch, mit einem eine abformlöffelähnliche Form aufweisenden Mundstück für einen Ober- und/oder einen Unterkiefer, welches wenigstens einen in wenigstens einer Düse zum Applizieren von Flüssigkeit auf Zähne und/oder Zahnfleisch endenden Kanal aufweist. Eine solche Vorrichtung ist beispielsweise aus der EP 0 865 770 A1 bekannt.

Im Stand der Technik sind Vorrichtungen zur Zahn- und Mundpflege in zahlreichen bekannt.

Die DE 729 861 offenbart beispielsweise eine Spülvorrichtung für Zähne und Mundschleimhaut, die mehrere innen- und außenseitig entlang der Zahnreihen bzw. -bögen verlaufende Rohre, welche zahlreiche Öffnungen zur Ausbildung von Spülstrahlen einer den Rohren zugeführten Spülflüssigkeit aufweisen, und einem sich an den Mund anschmiegenden Trichter, welcher zum Auffangen und Ableiten von aus dem Mundraum abfließender Spülflüssigkeit dient, umfasst. Aufgrund der konstruktiven Ausgestaltung der Spülvorrichtung gemäß der DE 729 861 ist eine effektive und gründliche Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch nur bedingt erzielbar. Darüber hinaus ist die Handhabung der Spülvorrichtung gemäß der DE 729 861 überaus umständlich, schwierig und unbequem, insbesondere für pflege- bzw. hilfebedürftige wie bettlägerige oder querschnittsgelähmte Personen bzw. entsprechendes Pflegepersonal, da ein sicheres und sauberes Abführen von Spülflüssigkeit aus dem Mundraum über den Trichter nicht ermöglicht ist. Eine saubere und bequeme Anwendung der Reinigungsvorrichtung bei liegenden Personen ist insofern unmöglich.

Die DE 43 40 598 A1 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Reinigung von Zähnen. Dabei wird ein flüssiges und/oder gasförmiges Reinigungsmittel einem nach außen abgeschlossenen Umgebungsbereich aller Zähne eines Ober- und/oder eines Unterkiefers zugeführt und mit Ultraschall beaufschlagt. Der nach außen abgedichtet abgeschlossene Umgebungsbereich aller Zähne eines Ober- und/oder eines Unterkiefers ist von einem eine abformlöffelähnliche Form aufweisenden Mundstück für den Ober- und/oder Unterkiefer gebildet. In dem eine abformlöffelähnliche Form aufweisenden Mundstück für den Ober- und/oder Unterkiefer sind entlang den Zahnreihen verlaufende Leitungen bzw. Kanäle zur Zuführung von Reinigungsmittel zu den Zahninnen- bzw. Zahnaußenseiten ausgebildet. Die Kanäle sind von zahlreichen, schlitzartigen Öffnungen durchsetzt, durch die Reinigungsmittel den Zähnen zuführbar ist. Die Abgeschlossenheit des mit dem Reinigungsmittel versehenen Umgebungsbereichs der Zähne ist bei der DE 43 40 598 A1 wesentlich für die Reinigung der Zähne durch Ultraschall, die ansonsten nicht gegeben wäre. Eine Reinigung und/oder Pflege des Zahnfleischs ist aufgrund des Wirkungsprinzips der Ultraschallanwendung mit bei der Vorrichtung gemäß der DE 43 40 598 A1 nicht realisierbar. Die Handhabung des Mundstücks gemäß der DE 43 40 598 A1 ist für pflege- bzw. hilfebedürftige, insbesondere bettlägerige oder querschnittsgelähmte, Personen bzw. entsprechendes Pflegepersonal unbequem und umständlich, da das dem Mundstück zugeführte Reinigungsmittel nach erfolgter Ultraschallbeaufschlagung aus dem Mundraum entfernt werden muss. Eine saubere und bequeme Anwendung der Reinigungsvorrichtung bei liegenden Personen ist insofern ebenfalls weitestgehend unmöglich.

Aus der US 5,443,386 ist eine Zahnbürste bekannt, welche aus einem eine abformlöffelähnliche Form aufweisenden Mundstück für den Ober- und/oder Unterkiefer besteht. In dem Mundstück sind an unterschiedlichen, fest vorgegebenen Positionen Bürsten austauschbar angeordnet. Die Reinigung der Zähne erfolgt durch mechanische Bewegung des Mundstücks relativ zu den Zähnen. Weiter weist das Mundstück Ein- und Austrittsöffnungen auf, durch die Flüssigkeit zu- bzw. anführbar ist. Die Eintrittsöffnungen für die Flüssigkeit sind dabei im Bereich der Bürsten angeordnet. Ein sicheres, sauberes und bequemes Entfernen der Flüssigkeit ist aufgrund der konstruktiven Ausgestaltung des Mundstücks der Zahnbürste gemäß der US 5,443,386, ebenfalls weitestgehend unmöglich, insbesondere bei liegenden Personen bzw. im liegenden Zustand einer Person. Darüber hinaus ist die mit der Zahnbürste gemäß der US 5,443,386 erzielbare Reinigung beschränkt, insbesondere aufgrund der fest vorgegebenen Positionen der Bürsten im Mundstück. Die EP 0 865 770 A1 offenbart eine dentale Spülvorrichtung zur therapeutischen Zahn- und/oder Zahnpflegebehandlung. Die Spülvorrichtung besteht aus einem eine abformlöffelähnliche Form aufweisenden Mundstück für den Ober- und/oder Unterkiefer welches mit in Düsen endenden Spülkanälen versehen ist. Den Spülkanälen wird eine therapeutische Flüssigkeit zugeführt, die über die im Mundstück vorhandenen Düsen auf die äußeren Zahnreihen appliziert wird. Auch bei der Spülvorrichtung gemäß der EP 0 865 770 A1 ist ein sicheres, sauberes und bequemes Entfernen der applizierten Flüssigkeit aufgrund der konstruktiven Ausgestaltung unmöglich, insbesondere bei pflege- bzw. hilfebedürftigen Personen im liegenden Zustand der Person. Darüber hinaus ist die mit der seitens der EP 0 865 770 A1 offenbarten Spülvorrichtung erzielbare Reinigung von Zähnen und/oder Zahnfleisch aufgrund der Düsenanordnung stark beschränkt bzw. eingeschränkt.

Der Erfindung liegt in Anbetracht dieses Standes der Technik die A ufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art hinsichtlich der Handhabung als solcher als auch hinsichtlich der erzielbaren Reinigungs- und/oder Pflegewirkung von Zähnen und/oder Zahnfleisch derart zu verbessern, daß eine effektivere und nachhaltigere Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch einfacher und bequemer durchführbar ist, insbesondere bei und/oder von pflege- bzw. hilfebedürftigen Personen im liegenden Zustand der Person.

Die Aufgabe ist bei einer Vorrichtung zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch, mit einem eine abformlöffelähnliche Form aufweisenden Mundstück für einen Ober- und/oder einen Unterkiefer, welches wenigstens einen in wenigstens einer Düse zum Applizieren von Flüssigkeit auf Zähne und/oder Zahnfleisch endenden Kanal aufweist, erfindungsgemäß dadurch gel ö st , daß das Mundstück weiter wenigstens einen in wenigstens einer Öffnung endenden Kanal aufweist, durch welchen im wesentlichen applizierte Flüssigkeit absaugbar ist.

Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß durch die Möglichkeit und Funktionalität des Absaugens von applizierter Flüssigkeit aus dem Mundstück vorteilhafterweise eine bequeme und saubere Anwendung der Vorrichtung zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch bei und/oder von pflege- bzw. hilfebedürftigen Personen im liegenden Zustand der Person ermöglicht wird, insbesondere ohne daß applizierte Flüssigkeit oder Speichel der Person von der Person, sei es versehentlich oder gewollt, verschluckt oder ausgespuckt werden müssen. Dabei ermöglicht es das erfindungsgemäße Mundstück vorteilhafterweise, daß der Mund während der Reinigungs- und/oder Pflegeanwendung geschlossen ist bzw. bleiben kann.

In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Mundstück Zähne und/oder Zahnfleisch gegenüber dem Mundraum abdichtend im Mundraum anordbar. So wird weiter sichergestellt, daß über das Mundstück applizierte Flüssigkeit nur in den zu reinigenden bzw. pflegenden Bereich von Zähne und/oder Zahnfleisch gelangen kann. Vorteilhafterweise ist die Abdichtung gegenüber dem Mundraum durch Evakuierung erzielbar und/oder unterstützbar, vorzugsweise durch Absaugen von applizierter Flüssigkeit. Ferner kann neben applizierter Flüssigkeit vorteilhafterweise auch sich im Mundraum ansammelnder Speichel und eventuell über Undichtigkeiten des Mundstücks in den Mundraum gelangende Flüssigkeit über das Mundstück abgesaugt werden, vorzugsweise durch eine als Durchgangsöffnung im Boden des Mundstücks ausgebildete ist und in den freien Mundraum reichende Absaugöffnung.

In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist das Mundstück einen im wesentlichen parallel zum Ober- und/oder Unterkiefer verlaufenden Boden und im wesentlichen senkrecht zum Boden innen- und außenseitig entlang der Zahnreihen bzw. -bögen verlaufende Seitenwände auf. Vorteilhafterweise bilden die freien Enden der Seitenwände einen umlaufenden Dichtungsrand, welcher vorzugsweise innen- und außenseitig, das heißt beim Oberkiefer palatinal und vestibulär bzw. buccal und beim Unterkiefer lingual und vestibulär bzw. buccal, entlang der Zahnreihen bzw. -bögen umlaufend am Zahnfleisch anliegt.

In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Kanäle und/oder Öffnungen zum Absaugen applizierter Flüssigkeit im Boden, in der innenseitig (palatinal beim Oberkiefer bzw. lingual beim Unterkiefer) entlang der Zahnreihen bzw. -bögen verlaufenden Seitenwand und/oder in der außenseitig (vestibulär bzw. buccal beim Ober- und/oder Unterkiefer) entlang der Zahnreihen bzw. -bögen verlaufenden Seitenwand des Mundstücks angeordnet.

In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Kanäle und/oder Düsen zum Applizieren von Flüssigkeit auf Zähne und/oder Zahnfleisch im Boden, in der innenseitig (palatinal beim Oberkiefer bzw. lingual beim Unterkiefer) entlang der Zahnreihen verlaufenden Seitenwand und/oder in der außenseitig (vestibulär bzw. buccal beim Ober- und/oder Unterkiefer) entlang der Zahnreihen verlaufenden Seitenwand des Mundstücks angeordnet.

Vorteilhafterweise sind die Öffnungen der Düsen im wesentlichen auf die Oberfläche des Zahnkörpers der Zähne ausgerichtet, so daß Zähne einzeln vollständig und umfassend von allen Seiten her einer Reinigung und/oder Pflege unterziehbar sind. Vorteilhafterweise sind die Öffnungen der Düsen im wesentlichen auf die Oberflächen des Zahnkörpers der Backenzähne und/oder der Frontzähne (Schneide- und Eckzähne (Caninii und Incisivii)) ausgerichtet. Vorteilhafterweise sind die Öffnungen der Düsen im wesentlichen auf die Vertiefungen (okklusale Fissuren) in den Kauflächen der Backenzähne (Prämolaren, Molaren) und/oder auf die Schneidekanten (incisale Flächen bzw. Kanten) der Frontzähne (Schneide- und Eckzähne (Caninii und Incisivii)) ausgerichtet. Vorteilhafterweise sind die Öffnungen der Düsen in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung im wesentlichen auf die sichtbaren Zahnhälse (zervikales Areal) ausgerichtet. Vorteilhafterweise sind die Öffnungen der Düsen im wesentlichen auf den Raum zwischen zwei Zähnen ausgerichtet, vorzugsweise im wesentlichen auf die approximalen, das heißt die mesialen und/oder distalen Zahnseitenflächen.

Vorteilhafterweise sind die Öffnungen der Düsen in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung im wesentlichen auf den Zahnfleischsaum ausgerichtet, vorzugsweise im wesentlichen auf die approximale und/oder die interdentale Zahnfleischpapille, besonders bevorzugt im wesentlichen Raum zwischen zwei Zähnen, so daß die jeweiligen mesialen und/oder distalen Zahnseitenfiächen gezielt einer Reinigung und/oder Pflege unterziehbar sind.

Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet durch Düsen deren Öffnungen im wesentlichen auf die außenseitigen (vestibulären bzw. buccalen) Oberflächen der Zähne ausgerichtet sind, vorzugsweise einen Winkel zwischen der Strahlrichtung der Düsen und der idealisierten Zahnachse der Zähne von etwa 30° zur Wurzelspitze (apikal) der Zähne einnehmend. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist gekennzeichnet durch Düsen deren Oberflächen im wesentlichen auf die innenseitigen (lingualen und/oder palatinalen) Oberflächen der Zähne ausgerichtet sind, vorzugsweise einen Winkel zwischen der Strahlrichtung der Düsen und der idealisierten Zahnachse der Zähne von etwa 15° zur Wurzelspitze (apikal) der Zähne einnehmend. Die Strahlrichtung einer Düse im Sinne der vorliegenden Erfindung ist dabei die idealisierte Hauptstrahlrichtung der Düse.

Vorteilhafterweise weist der Boden des Mundstücks zumindest im Bereich der Front- und/oder der Seitenzähne noppenartige Erhöhungen und/oder Vertiefungen zur Bissfixierung auf. Dadurch ist der Sitz eines im Mundraum zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch angeordneten Mundstücks weitestgehend positionsgenau und lagegesichert. Darüber hinaus ist der Anwendungskomfort des Mundstück so weiter verbessert.

Das Mundstück ist vorteilhafterweise aus Gummi, Silikon und/oder Kautschuk, vorzugsweise aus Weichsilikon und/oder Silikonkautschuk. Das Mundstück kann so einfacher, bequemer und insbesondere Druckstellen und dergleichen vermeidend im Mundraum angeordnet bzw. aufgenommen werden und sich optimal an das Zahnfleisch anlegen, insbesondere dichtend anlegen.

In einer konkreten Ausgestaltung der Erfindung sind die Kanäle im im Bereich der Schneidezähne liegenden Bereich aus dem Mundstück herausgeführt, vorzugsweise über ein flanschartiges Anschlussstück, welches besonders bevorzugt am Mundstück ausgebildet ist.

In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Kanäle bzw. Düsen zum Applizieren von Flüssigkeit in aufeinander abgestimmten bzw. an einander angepassten Zyklen mit Flüssigkeit beaufschlagbar. Vorteilhafterweise sind die Kanäle bzw. Düsen zum Applizieren von Flüssigkeit alternierend mit Flüssigkeit beaufschlagbar. Vorteilhafterweise ist die Flüssigkeit zur Intensivierung der Reinigungs- und/oder Pflegewirkung in Stoßimpulsen applizierbar. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Flüssigkeit mit vorgebbarem und/oder individuell einstellbarem Druck applizierbar. In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist applizierte Flüssigkeit kontinuierlich absaugbar, wozu die Kanäle bzw. die Öffnungen zum Absaugen applizierter Flüssigkeit kontinuierlich mit einem Druck (Saugdruck) beaufschlagbar sind, der unterhalb des Umgebungsdrucks des Mundstücks liegt. Vorteilhafterweise ist der unterhalb des Umgebungsdrucks des Mundstücks liegende Druck (Saugdruck) individuell einstellbar ist, so daß der Sitz des Mundstücks im Mundraum für Reinigungs- und/oder Pflegeanwendungen optimal und bequem einstellbar ist.

Durch die Verwendung der genannten unterschiedlich ausgerichteten Düsen bzw. Düsenanordnungen und die verschiedenen kombinativen Möglichkeiten zur Flüssigkeitsbeaufschlagung lassen sich so kombinativ verschiedene Reinigungs- und/oder Pflegemuster erzeugen, die vorteilhafterweise insbesondere an die individuellen Reinigungs- und/oder Pflegebedürfnisse und/oder -wünsche des jeweiligen Anwenders anpassbar sind.

Eine weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Applizieren von Flüssigkeit und/oder das Absaugen von applizierter Flüssigkeit durch eine mit den Kanälen im Mundstück verbindbare programmierbare, vorzugsweise individuell programmierbare, Steuereinrichtung erfolgt.

In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Steuereinrichtung mittels Kartuschen vorportionierter Applikationsflüssigkeit und/oder Kartuschen mit mit Flüssigkeit bzw. in Flüssigkeit lösbaren Applikationsmitteln, beispielsweise in Pulverform, Gelform, Tablettenform oder dergleichen, programmierbar. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung erfolgt durch die Kartuschen vorportionierter Applikationsflüssigkeit und/oder Kartuschen mit mit Flüssigkeit bzw. in Flüssigkeit lösbaren Applikationsmitteln eine mechanische Programmierung der Steuereinrichtung, dabei werden beispielsweise anhand von Rastnasen und/oder Vertiefungen an dem Gehäuse einer Kartusche entsprechende für die Anwendung der sich jeweils in der Kartusche befindlichen Reinigungsflüssigkeit vorgesehene Reinigungs- und/oder Pflegemuster programmgesteuert ausgeführt. Dadurch wird insbesondere die Handhabung für den Benutzer erleichtert und Fehlbedienungen hinsichtlich der jeweiligen Anwendung der Flüssigkeit verhindert.

Vorteilhafterweise sind die Kanäle mit der Steuereinrichtung über Schläuche lösbar verbindbar, vorzugsweise mittels einer Schnellverschlusskupplung oder dergleichen lösbaren Verbindungsmittel, beispielsweise einem sogenannten „Sixtube"-Schlauchanschluß der Colder Products Company. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet die Flüssigkeit Mund- bzw. Zahnreinigungs- und/oder Pflegestoffe und/oder Zahnschmelzaufbau- bzw. Zahnschmelzstärkungsstoffe, vorzugsweise in Form von Nanopartikeln oder gekapselten Mikropartikeln. Derartige Zahnreinigungs¬ bzw. Zahnpflegemittel sind beispielsweise seitens der GB 2 354 709 A, der WO 01/89462 A2 oder der WO 02/17868 A1 offenbart.

Eine weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung betrifft eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch, bei der das eine abformlöffelähnliche Form aufweisende Mundstück hinsichtlich der Form an den Oberkiefer beziehungsweise Unterkiefer eines Haustieres, vorzugsweise eines Hundes oder einer Katze, angepasst ist. Erfindungsgemäß wird so vorteilhafterweise eine Vorrichtung zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch von Haustieren, vorzugsweise von Hunden oder Katzen, bereitgestellt.

Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der in der Zeichnung dargestellten Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:

Fig. 1 in einer schematisch perspektivischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines Mundstücks einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Reinigung und/oder Pflege von Zähnen und/oder Zahnfleisch;

Fig. 2a eine schematische Seitenansicht des Mundstücks gemäß Fig. 1 ;

Fig. 2b eine geschnittene Ansicht des Mundstücks entlang der Schnittlinie CC gemäß Fig. 2a;

Fig. 3a eine schematische Draufsicht auf das Mundstück gemäß Fig. 1 ;

Fig. 3b eine geschnittene Ansicht des Mundstücks entlang der Schnittlinie AA gemäß Fig. 3a;

Fig. 3c eine geschnittene Ansicht des Mundstücks entlang der Schnittlinie BB gemäß Fig. 3a; Fig. 3d eine geschnittene Ansicht des Mundstücks entlang der Schnittlinie DD gemäß Fig. 3a;

Fig. 3e eine geschnittene Ansicht des Mundstücks entlang der Schnittlinie EE gemäß Fig. 3a;

Fig. 4a eine weitere schematische Seitenansicht des Mundstücks gemäß Fig. 1

Fig. 4b eine geschnittene Ansicht des Mundstücks entlang der Schnittlinie FF gemäß Fig. 4a und

Fig. 5 ein prinzipielles Ausführungsbeispiel für die Ansteuerung der verschiedenen Kanäle bzw. Düsen zum Applizieren von Flüssigkeit auf Zähne und/oder Zahnfleisch und der Kanäle bzw. Öffnungen zum Absaugen applizierter Flüssigkeit eines Reinigungs- bzw. Pflegezyklusses.

Das in den Figuren 1 bis 4b dargestellte Mundstück 1 ist als ein energetisch passives Element aus Weichsilikon aufgebaut und kann vorteilhafterweise in verschiedene Größen, beispielsweise für Kinder bzw. Erwachsene, oder individuell passend hergestellt werden. Die äußere Form des Mundstücks 1 ist einem zahnmedizinischen Abformlöffel für den Ober- bzw. Unterkiefer nachempfunden. Das vorliegend dargestellte Mundstück 1 ist auf Umschlag im Mundraum einsetzbar, das heißt durch eine Drehung um 180° für wahlweise und/oder abwechselnd für Reinigungs- und/oder Pflegeanwendungen im Ober- als auch Unterkiefer einsetzbar.

Das Mundstück 1 weist einen im wesentlichen parallel zum Ober- und/oder Unterkiefer verlaufenden Boden 2 und im wesentlichen senkrecht zum Boden 2 innen- und außenseitig entlang der Zahnreihen bzw. -bögen verlaufende Seitenwände 3 und 4 auf. Die freien Enden der Seitenwände 3 und 4, das heißt die im eingesetzten Zustand des Mundstücks 1 im Mundraum zur Mundschleimhaut hin abgerundeten Flanken, bilden einen umlaufenden Dichtungsrand 5, der für den Oberkiefer in der Umschlagfalte des Mundvorhofes, im Bereich der Backentaschen und im Gaumendach und für den Unterkiefer in der Umschlagfalte des Mundvorhofes, im Bereich der Backentaschen und im Unterzungenbereich zu liegen kommt. Der Boden 2 des Mundstücks weist auf seinen beiden Seiten im Bereich der Front- und der Seitenzähne noppenartige Erhöhungen 7 zur verbesserten Bissfixierung des Mundstücks 1 auf. Die auf der Innenseite des Mundstücks 1 zwischen den Seitenwänden 3 und 4 am Boden angeordneten noppenartigen Erhöhungen dienen sowohl einer sicheren Bissfixierung des Mundstücks 1 als auch als Abstandshalter zwischen Zahnoberfläche und Boden 2 des Mundstücks 1.

Wie insbesondere anhand von Fig. 2b und 3a erkennbar, sind im Boden 2 in Düsen 12 endende Kanäle 8 und in Öffnungen 15 endende Kanäle 11 , in der inneren Seitenwand 4 in Düsen 14 endende Kanäle 10 und in der äußeren Seitenwand 3 in Düsen 13 endende Kanäle 9 angeordnet bzw. ausgebildet, welche im im Bereich der Schneidezähne liegenden Bereich aus dem Mundstück 1 über ein flanschartiges Anschlussstück 6 herausgeführt sind.

Die beiden Kanäle 11 im Boden 2 des Mundstücks 1 weisen jeweils im im Bereich der Backenzähne zu liegen kommenden Bereich jeweils drei Öffnungen 15 auf, die im wesentlichen zur Absaugung von applizierter Flüssigkeit und/oder von leckagierter Flüssigkeit bzw. Speichel dienen. Die Öffnungen 15 weisen vorliegend jeweils einen Durchmesser von etwa 2 mm auf. Durch diese Öffnungen wird der die Zähne und Zahnfleisch umgebene Innenraum des Mundstücks durch Absaugen evakuiert, vorzugsweise permanent bzw. kontinuierlich, wie in Fig. 5 dargestellt.

Die beiden Kanäle 8 im Boden des Mundstücks 1 weisen vorliegend jeweils acht Düsen 12 auf, die in einer Linie entlang der Zahnreihen bzw. -bögen angeordnet sind. Vorliegend sind die Austrittsöffnungen der Düsen 12 im wesentlichen mittig auf die idealisierte Zahnachse ausgerichtet. Mit den Düsen 12 dieser Düsenlinie erfolgt vorliegend im wesentlichen eine Reinigung und/oder Pflege der Vertiefungen (okklusale Fissuren) in den Kauflächen der Backenzähne (Prämolaren, Molaren) und der Schneidekanten (incisale Flächen bzw. Kanten) der Frontzähne (Schneide- und Eckzähne (Caninii und Incisivii)) und ferner der weiteren Oberflächen des Zahnkörpers der Backenzähne und der Frontzähne (Schneide- und Eckzähne (Caninii und Incisivii)).

Die beiden Kanäle 9 in der äußeren Seitenwand 3 des Mundstücks 1 weisen vorliegend zusammen dreizehn Düsen 13 auf, die in einer Linie entlang der Außenseite (vestibulären bzw. buccalen) der Zahnreihen bzw. -bögen angeordnet sind. Vorliegend sind die Austrittsöffnungen der Düsen 13 im wesentlichen auf die außenseitigen (vestibulären bzw. buccalen) Oberflächen der Zähne ausgerichtet und nehmen dabei einen Winkel zwischen der Hauptstrahlrichtung der Düsen 13 und der idealisierten Zahnachse der Zähne (Ausrichtung zur gedachten Wurzelspitze (apikal)) von etwa 30° ein. Mit den Düsen 13 dieser Düsenlinie erfolgt vorliegend im wesentlichen eine Reinigung und/oder Pflege der Räume zwischen zwei Zähnen, insbesondere der approximalen, das heißt die mesialen und/oder distalen Zahnseitenflächen, des Zahnfleischsaums, der approximalen und/oder der interdentalen Zahnfleischpapille, insbesondere im Raum zwischen zwei Zähnen, und ferner der sichtbaren Zahnhälse (zervikales Areal).

Die beiden Kanäle 10 in der inneren Seitenwand 4 des Mundstücks 1 weisen vorliegend jeweils sieben Düsen 14 auf, die in einer Linie entlang der Innenseite (palatinal beim Oberkiefer bzw. lingual beim Unterkiefer) der Zahnreihen bzw. - bögen angeordnet sind. Vorliegend sind die Austrittsöffnungen der Düsen 14 im wesentlichen auf die innenseitigen (palatinal beim Oberkiefer bzw. lingual beim Unterkiefer) Oberflächen der Zähne ausgerichtet und nehmen dabei einen Winkel zwischen der Hauptstrahlrichtung der Düsen 13 und der idealisierten Zahnachse der Zähne (Ausrichtung zur gedachten Wurzelspitze (apikal)) von etwa 15° ein. Mit den Düsen 14 dieser Düsenlinie erfolgt vorliegend im wesentlichen eine Reinigung und/oder Pflege der innenseitigen (lingualen und/oder palatinalen) Oberflächen der Zähne und des Zahnfleischsaums, der approximalen und/oder der interdentalen Zahnfleischpapille, insbesondere im Raum zwischen zwei Zähnen, und ferner der sichtbaren Zahnhälse (zervikales Areal).

Die Ausrichtung der Düsen 12, 13 und 14 der drei Düsenlinien realisiert vorliegend eine umfassende Reinigung und/oder Pflege des Zahnhartgewebes der Zähne und des Zahnfleisches, insbesondere da aufgrund von Reflektionen der applizierten Flüssigkeit an den Zähnen und durch Kombinationen von Sprüh- und/oder Spülstrahlen alle Bereiche der Zähne und des Zahnfleisches einer gleichmäßigen und schonenden Behandlung unterziehbar sind.

Zum Applizieren von Flüssigkeit und/oder das Absaugen von applizierter Flüssigkeit ist eine einen MikroController aufweisende individuell programmierbare Steuereinrichtung vorgesehen. Auch kann die programmierbare Steuereinrichtung mit rein hydraulischen und/oder pneumatischen Mitteln bzw. Komponenten ausgebildet sein. Die Steuereinrichtung umfasst vorliegend wenigstens eine von dem Mikrocontroller bzw. hydraulischen und/oder pneumatischen Mitteln bzw. Komponenten entsprechend der Programmierung ansteuerbare Pumpe zum Applizieren von drei verschiedenen aufeinander abgestimmten Behandlungsflüssigkeiten. Die Behandlungsflüssigkeiten werden dabei von der Pumpe aus einem für die jeweilige Behandlungsflüssigkeit vorgesehenen Vorratsbehälter abgepumpt. Dabei werden die Kanäle 8, 9 und 10 vorliegend mit Stoßimpulsen 16, 17 und 18 der verschiedenen Behandlungsflüssigkeiten zyklisch wiederholend beaufschlagt, vorliegend in zwei Zyklen wie anhand von Fig. 5 erkennbar. Die Zeitdauer als auch der Druck der Stoßimpulse 16, 17 und 18 sind dabei individuell programmiert vorgebbar. Vorliegend sind die Zeitdauer als auch der Druck der Stoßimpulse 16, 17 und 18 und die zeitlichen Pausen zwischen diesen gleich ausgebildet. Anstelle einer Pumpe für die verschiedenen Behandlungsflüssigkeiten 16, 17 und 18 kann alternativ auch für jede Behandlungsflüssigkeit 16, 17 und 18 eine separate Pumpe vorgesehen sein.

Die Steuereinrichtung umfasst vorliegend weiter eine Pumpe zum Absaugen von Behandlungsflüssigkeit durch die Öffnungen 15 der Kanäle 11 aus dem Mundstück 1 , um dieses zu evakuieren. Die Pumpe ist ebenfalls von dem Mikrocontroller bzw. hydraulischen und/oder pneumatischen Mitteln bzw. Komponenten der Steuereinrichtung entsprechend der individuellen Programmierung angesteuert. Vorliegend wird im Rahmen der Behandlungszyklen mit der Pumpe kontinuierlich mit einem individuell vorgebbaren Unterdruck (Saugdruck) applizierte Behandlungsflüssigkeit aus dem Mundstück 1 abgesaugt wie anhand des in Fig. 5 mit dem Bezugszeichen 19 gekennzeichneten Kurvenverlaufs der Absaugpumpe erkennbar ist. Die abgesaugte applizierte Behandlungsflüssigkeit kann anschließend direkt in ein Abwassernetz entsorgt oder alternativ in einem Auffangbehälter zur anschließenden Entsorgung oder Aufbereitung gesammelt werden.

Die individuell programmierbare Steuereinrichtung ermöglicht so vorteilhafterweise jederzeit reproduzierbare und präzise Zyklen zur Reinigungs- und/oder Pflegebehandlung. Die Programmierung kann dabei über Kartuschen mit Behandlungsflüssigkeit bzw. mit in Flüssigkeit lösbaren Behandlungsmitteln als auch vorteilhafterweise über biometrische Identifikationsinformationen des jeweiligen Nutzers erfolgen, beispielsweise Fingerabdrücke oder dergleichen. Die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele der Erfindung dienen lediglich der Erläuterung der Erfindung und sind für diese nicht beschränkend.

Bezugszeichenliste:

1 Mundstück

2 Boden

3 Seitenwand (außenseitig)

4 Seitenwand (innenseitig)

5 Dichtungsrand

6 Schlauchanschlussstück

7 Noppen (Bissfixierung)

8 Kanal (Düsen (12) (Boden(2)))

9 Kanal (Düsen(13) (äußere Seitenwand (3)))

10 Kanal (Düsen (14) (innere Seitenwand (4)))

11 Kanal (Absaugöffnungen (15) (Boden (2)))

12 Düsen (Boden (2))

13 Düsen (äußere Seitenwand (3))

14 Düsen (innere Seitenwand (4))

15 Absaugöffnung (Boden 2)

16 Stoßimpuls Flüssigkeit (Kanal (8)/Düsen (12))

17 Stoßimpuls Flüssigkeit (Kanal (8)/Düsen (12))

18 Stoßimpuls Flüssigkeit (Kanal (8)/Düsen (12))

19 Absaugen applizierter Flüssigkeit (kontinuierlich)

P Druck

t Zeit

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