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VORRICHTUNG ZUR PRÄPARATION MINDESTENS EINES ZAHNES ZUR AUFNAHME EINER KRONE, BRÜCKE O. DGL.

申请号 EP00983205.6 申请日 2000-12-02 公开(公告)号 EP1237495A1 公开(公告)日 2002-09-11
申请人 Neuschäfer, Gerd; 发明人 Neuschäfer, Gerd;
摘要 The invention relates to a device for preparing at least one tooth for receiving a crown, bridge, or similar, using an impression cast which contains the model of at least one tooth (23). Said device has at least one positioning body, a parallelizing body, an impression tray (12) with threaded sockets (17) and detachable segments (20), a preparation base rail (46) with slides (53), a trough (72), a transfer device, a transport arm mechanism, at least one device comprising position stabiliser arms, several model transfer bodies and a duplicating grinder.
权利要求
PATENTANSPR Ü CHE :
1. Vorrichtung zur Präparation mindestens eines Zahnes (1) zur Aufnahme einer Krone, Brücke o. dgl. unter Verwendung eines mindestens einen Modellzahn (23) enthaltenden Abformmodells (21), dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mindestens einen Positionierkörper (5), einen Parallelisierungskörper (24), einen Abformlöffel (12) mit Gewindesockeln (17) und abnehmbaren Segmenten (20), eine Präparationsbasisschiene (46) mit Gleitschiebern (53), eine Wanne (72), eine Übertragungseinrichtung (35), eine Transportarmmechanik (57), mindestens eine Einrichtung (66) mit Positionsstabilisierungsarmen (67), mehrere Modelltransferkörper (78) und einen Kopierschleifer (90) aufweist.
2. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Positionierkörper (5) eine unrunde Fußplatte (6) und einen Oberteil (7) mit Außengewinde (10) aufweist, und daß der Positionierkörper (4) vorzugsweise im Bereich seines Oberteils (7) einen vergleichsweise kleineren Durchmesser aufweist.
3. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abformlöffel (12) eine Löffelbasis (13) mit einem überstehenden Rand (14) aufweist, auf dem die Gewinde- sockel (17) abständig angeordnet sind, und daß die insgesamt ein Löffelgehäuse (15) bildenden Segmente (20) von der Löffelbasis (13) abnehmbar und wieder ansetzbar ausgebildet sind.
4. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß der Parallelisierungskörper (24) ein mit einem Innengewinde (27) versehenes Aufschraubstück (26), ein Ansatzstück (30), eine Kugel (28) und eine Achsenschraube (29) aufweist, wobei das Aufschraubstück (26) und das Ansatzstück (30) über Kugelflächen aneinander anliegen.
5. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungseinrichtung (35) eine eine Bezugsebene (45) bildende Basisplatte (36) mit einer senkrecht dazu angeordneten Hülse (37) und einer Schiebehülse (39) zur Festlegung und Übertragung einer Präparationsachse (25) aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Basisplatte (36) ein patrizenförmiger Fortsatz (42) mit unrunder Umfangsflache (44) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Präparationsbasisschiene (46) einen Grundkörper (47), einen Fixierkörper (48), eine Fixierschraube (49), einen Sattelkopf (50) und eine Kugel (51) zum Festlegen der Präparationsachse (25), sowie einen Ausrichtrahmen (52) zur Aufnahme der Gleitschieber (53) aufweist.
8. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportarmmechanik (57) und/oder die Einrichtung (66) mit den Positionsstabilisierungsarmen (67) zur Übertragung paralleler Ebenen unter Beibehaltung der Präparationsachse (25) ausgebildet sind.
9. Vorrichtung insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Modelltransferkörper (78) einen Stiftfuß (82) mit unrundem Querschnitt und einen unrunden Kopf (79) mit Kalibriervertiefung (80) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wanne (72) mit Innenwanne (73) auf einem Gewindesockel (17) des Abformlöffels (12) aufsetzbar ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopierschleifer (90) einen Schleifköpf (93) mit einem veränderlich einsetzbaren Rotationsschleifkörper (95) und einen höhenveränderlichen und seitlich verschiebbaren Taster (96) aufweist.
说明书全文

Vorrichtung zur Präparation mindestens eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone, Brücke o. dgl.

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Präparation mindestens eines Zahnes zur Aufnahme einer Krone, Brücke o. dgl. unter Verwendung eines mindestens einen Modellzahn enthaltenden Abformmodells. Zur Sanierung von defekten Zähnen und Zahnlücken im menschlichen Gebiß ist es bekannt, Kronen und Brücken einzusetzen, wobei die Krone bei der Sanierung eines Einzelzahns Verwendung findet, während sich eine Brücke über mehrere Zähne erstreckt.

Die Sanierung eines Zahnes mit Hilfe einer Krone läuft bisher wie folgt ab:

Der Zahnarzt präpariert zunächst den zu sanierenden Zahn, indem er den Zahn zu einem Zahnstumpf schleift. Es wird also Material abgetragen, um Platz für die Krone zu schaffen. Das Schleifen des Zahnes zu einem Zahnstumpf erfordert eine erhebliche Geschicklichkeit und Konzentration. Diese Arbeiten werden vom Zahnarzt im Mund des Patienten durchgeführt, wobei die Sicht teilweise behindert ist und sich Reaktionen des Patienten qualitätsmindernd auf diese Präparation auswirken können. Der Zeitaufwand wird auch durch mundanatomische Hindernisse, beispielsweise benachbarte Zähne, beeinflußt. Nachdem der Zahn zu dem Zahnstu pf präpariert ist, wird ein Abdruck im Mund des Patienten genommen, um eine Negativform zu erzeugen, die dem Zahnstumpf entspricht. Der Abdruck wird dann im Labor mit Gips ausgegossen, und es entsteht ein Positiv odell , also ein Modellzahn aus Gips. Auf diesem Modellzahnstumpf wird eine technische Krone gefertigt, die später vom Zahnarzt über den Zahnstumpf unter Zwischenschaltung eines Zementes oder eines anderen Befestigungsmittels aufgesetzt wird. Die bei der bisherigen Vorgehensweise erzielbare Genauigkeit ist begrenzt. In der Regel werden Nacharbeiten im Mund des Patienten erforderlich. Insbesondere können sich dabei Schwierigkeiten im Bereich des Kronenrandes ergeben, also an der Stelle, an der die Krone dicht an das natürliche Zahnmaterial anschließen soll.

Aus der DE 44 43 929 Cl ist ein Verfahren zur patientenspezi- fischen Herstellung von und Versorgung mit zahnprothetischen Werkstücken bekannt. Dabei wird ohne jeglichen vorangehenden Präparationsschritt im Mund die unveränderte Ausgangssituation des zu versorgenden Kiefers einschließlich einer Bißnahme durchgeführt. Sodann wird ein positives Abformmodell des Kiefers erstellt, und es schließt sich das Beschleifen des Abformmodells an. Dabei wird durch optisches und/oder mechanisches Abtasten der durch das Abschleifen erhaltenen geometrischen Konfiguration des Abformmodells die Geometrie abgespeichert und festgehalten. Weiterhin schließt sich in bekannter Weise, jedoch ausschließlich unter Zuhilfenahme des Abformmodells die Herstellung einer Krone oder einer Brücke an. Schließlich ist es erforderlich, den natürlichen Zahn am Kiefer des Patienten unter Heranziehung der abgespeicherten Daten des Abformmodells zu beschleifen und letztlich die Krone oder Brücke einzusetzen. Bei diesem Verfahren bleibt es offen, auf welche Weise eine Relation zwischen dem Abformmodell und dem Zahn am Kiefer des Patienten erreicht werden soll. Es ist auch nicht erkennbar, auf welche Art und Weise die erforderliche intraorale Fräseinrichtung im Mund des Patienten zu verankern bzw. zu positionieren ist.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art bereitzustellen, die es gestattet, einen Großteil der bisher im Mund des Patienten durchzuführenden Arbeiten nach außerhalb des Mundes zu verlagern, um diese Arbeiten außerhalb des Mundes und mit größerer Genauigkeit und ohne Beeinflussung durch den Patienten durchführen zu können.

Erfindungsgemäß wird dies bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art dadurch erreicht, daß sie mindestens einen Positionierkörper, einen Parallelisierungskörper , einen Abformlöffel mit Gewindesockeln und abnehmbaren Segmenten, eine Präparationsbasisschiene mit Gleitschiebern, eine Wanne, eine Übertragungseinrichtung, eine Transportarmmechanik, mindestens eine Einrichtung mit Positionsstabilisierungsarmen, mehrere Modelltransferkörper und einen Kopierschleifer aufweist.

Die neue Vorrichtung weist eine Mehrzahl von einzelnen Teilen oder Geräten auf, die sinnvoll im Zusammenhang eingesetzt und benutzt werden. Die einzelnen Geräte sind darauf abgestimmt, eine Präparationsachse und demgemäß eine senkrecht auf der Präparationsachse stehende Bezugsebene festzulegen, in der bzw. zu der sämtliche einzelnen Teile der Vorrichtung ausgerichtet werden. Damit wird eine Schar paralleler Ebenen geschaffen, die alle parallel zu der Bezugsebene sind. Außerdem werden die Richtungen in diesen parallelen Ebenen entsprechend beibehalten und übertragen, damit eine gegenseitige Orientierung eintritt und so lagegenau und verdrehgesichert die einzelnen Orte, an denen Arbeiten durchzuführen sind, aufgefunden, festgelegt und wieder aufgefunden werden können. In diesem System ist für jeden natürlichen Zahn ein Positionierkörper und auch ein zugehöriger Parallelisierungskörper vorgesehen. Ein gemeinsamer Abformlöffel mit einer Löffelbasis bildet die verbindende Grundlage. Auch die Präparationsbasisschiene und die auf ihr sitzenden Gleitschieber werden parallel zur Bezugsebene ausgerichtet und festgesetzt. Eine Wanne dient zur Aufnahme eines Kopiermodells , welches ebenfalls mit Bezug zu der Bezugsebene in der Wanne fixiert wird. Zur Übertragung der verschiedenen parallelen Ebenen dient eine Übertragungseinrichtung, eine Transportarmmechanik und mindestens eine Einrichtung mit Positionsstabilisierungsarmen für jeden zu präparierenden Zahn. Weiterhin sind Modelltransferkörper vorgesehen, um das Kopiermodell lagegenau und verdrehgesichert in Relation zu dem Präparationsmodell an dem Abformlöffel zu lagern. Schließlich gehört zu der Vorrichtung auch noch ein Kopierschleifer zur Präparation der natürlichen Zähne, bei dem das Kopiermodell als Schablone eingesetzt wird. Auch dabei ist es wichtig, daß die Relation zwischen Kopiermodell und natürlichen Zähnen eingehalten wird, und zwar auch hier lagegenau und verdrehgesichert. Durch die Erfindung ist es möglich, mit hoher Genauigkeit Kronen, Brücken oder andere technische Zahnteile zu gestalten, zu handhaben und paßgenau einzusetzen.

Die neue Vorrichtung ist in vielfacher Hinsicht vorteilhaft. Da die Formgebung der Modellzähne außerhalb des Mundes des Patienten ohne einschränkende Beeinflussung durch den Patienten erfolgt, ist die erzielbare Paßgenauigkeit der Krone bzw. Brücke wesentlich besser als im Stand der Technik. Fehlpräparationen wie Unterschnitte bzw. Divergenzen (bei Brücken) haben bei Präparationen in situ unwiederbringlichen Zahnsubstanzverlust zur Folge. Bei der neuen Arbeitsweise mit der Vorrichtung wird der Zahnsubstanzverlust durch Abtrag auf das notwendige Minimum beschränkt, wodurch die Stabilität und biologische Widerstandskraft des Zahnstumpfes vergleichsweise verbessert wird. Die Gestaltung des Modellkronenrandes durch kontrollierte Präparation und dann letztlich des Kronenrandes am natürlichen Zahn ist genauer und uneingeschränkt möglich. Die Krone bzw. Brücke bekommt einen randbündigen Sitz am Stumpf des natürlichen Zahnes. Randspaltkaries wird minimiert. Die Verweil- und Nutzungsdauer der Krone im Mund wird verlängert, wodurch die Behandlungskosten des Patienten über einen längeren Zeitraum insgesamt verringert werden. Bei Benutzung der neuen Vorrichtung wird es möglich, vermehrt Arbeiten außerhalb des Mundes des Patienten durchzuführen, wodurch sich vorteilhaft die Präzision erhöht und die notwendige Arbeitszeit verkürzt. Der Streß bei der Behandlung des Patienten wird für den Patienten und den Behandler vergleichsweise geringer.

Der Positionierkörper sollte eine unrunde Fußplatte und einen Oberteil mit Außengewinde aufweisen. Der Positionierkörper weist vorzugsweise im Bereich seines Oberteils einen vergleichsweise kleineren Durchmesser auf. Der Positionierkörper ist vorzugsweise einstückig hergestellt, kann aber auch aus zwei Teilen zusammengesetzt werden. Der unrunde Querschnitt der Fußplatte kann in verschiedener Weise erreicht werden. Am einfachsten ist es, die Fußplatte zylinderför ig auszubilden und mit einer seitlich angeordneten Abflachung zu versehen. Diese Abflachung dient dem verdrehgesicherten Einsetzen, Herausnehmen und Wiedereinsetzen des Positionierkörpers in eine entsprechende Vertiefung im natürlichen Zahn. Das Oberteil mit Außengewinde dient dem Anschluß eines Paralleliεierungskörpers , der gegenüber dem Positionierkörper um Kugelflächen verdrehbar ist. Auf diese Weise ist es möglich, eine Präparationsachse festzulegen, die im Bereich der günstigsten Möglichkeiten ausgesucht und festgelegt wird. Mit dieser Präparationsachse wird zugleich eine Bezugsebene festgelegt, die für die Ausführung sämtlicher Arbeiten maßgeblich ist und bei jedem Arbeitsschritt eine Bezugnahme ermöglicht. Der Abformlöffel ist als spezieller Abformlöffel ausgebildet. Er weist, wie jeder andere Abformlöffel auch, einen Aufnahmeraum zur Aufnahme einer Abformmasse auf. Darüber hinaus besitzt der Abformlöffel jedoch auch noch Besonderheiten. So weist der Abformlöffel eine Löffelbasis mit einem überstehenden Rand auf, auf dem die Gewindesockel abständig angeordnet sind. Die insgesamt ein Löffelgehäuse bildenden Segmente sind von der Löffelbasis abnehmbar und wieder ansetzbar ausgebildet. Die abnehmbaren Segmente gestatten die Bearbeitung eines Abformmodells genau an der Stelle, an der die natürlichen, zu präparierenden Zähne dies verlangen. Der Abformlöffel verbleibt somit während der wesentlichen durchzuführenden Arbeiten an dem Abformmodell. Er bildet nicht nur eine Grundlage für den Abdruck, sondern auch für sämtliche an dem Abformmodell auszuführenden Arbeiten. Schließlich dient der Abformlöffel auch dazu, die abschließenden Arbeiten im Mund des Patienten durchzuführen, insbesondere das Kopierschleifen der natürlichen Zähne, wobei über den Abformlöffel die erforderliche Relativbeziehung in geometrischer Hinsicht wiederhergestellt wird.

Der Parallelisierungskörper wird in Verbindung mit dem Positionierkörper eingesetzt. Der Parallelisierungskörper weist ein mit einem Innengewinde versehenes Aufschraubstück, ein Ansatzstück, eine Kugel und eine Achsenschraube auf, wobei das Aufschraubstück und das Ansatzstück über Kugelflächen aneinander anliegen. Die Kugelflächen ermöglichen eine Winkeleinstellung im Raum und damit eine Festlegung der Präparationsachse und der Bezugsebene. Gleichzeitig ermöglichen es die Parallelisierungskörper in Verbindung mit einer Übertragungseinrichtung, die Präparationsachse von einem Modellzahn auf einen anderen Modellzahn zu übertragen, was erforderlich ist, um in einer gemeinsamen Bezugsebene zu arbeiten. Dies ist besonders wichtig für das Einsetzen von Brücken und anderen technischen Elementen, die mehrere natürliche Zähne und/oder Zahnlücken überspannen. Die Übertragungseinrichtung weist eine eine Bezugsebene bildende Basisplatte mit einer senkrecht dazu angeordneten Hülse und einer Schiebehülse zur Festlegung und Übertragung einer Präparationsachse auf. Die Basisplatte bildet mit ihrer Ebene die Bezugsebene. Die senkrechte Ausrichtung der Bezugsebene zu der Präparationsachse geschieht über die fest auf der Basisplatte angeordnete Hülse. Die Schiebehülse ist in der Ebene der Basis- platte zumindest in einer Richtung verschiebbar angeordnet. Die Achsen der Hülse und der Schiebehülse sind parallel zueinander ausgerichtet und festgelegt. Damit ist es möglich, die Präparationsachse von einem ersten Modellzahn auf einen zweiten Modellzahn in paralleler Zuordnung zueinander zu übertragen. Die Übertragungseinrichtung dient darüber hinaus aber auch noch der Ausrichtung einer Präparationsbasisschiene mit Hilfe einer Transportarmmechanik. Die Präparationsbasisschiene wird mit einem Ausrichtrahmen parallel zur Bezugsebene ausgerichtet und festgelegt. Die Zuordnung geschieht über den Abformlöffel. Bezüglich der Einhaltung der winkelmäßigen Zuordnung ist auf der Basisplatte ein patrizenförmiger Fortsatz mit unrunder Umfangs- flache vorgesehen. Dieser patrizenförmige Fortsatz arbeitet mit einem matrizenförmigen Fortsatz mit entsprechender unrunder Umfangsflache zusammen, der an der Transportarmmechanik vorgesehen ist. Ebenso besteht eine solche Verbindung zwischen der Transportarmmechanik und der Präparationsbasisschiene.

Die Präparationsbasisschiene weist einen Grundkörper, einen Fixierkörper, eine Fixierschraube, einen Sattelkopf und eine Kugel zum Festlegen der Präparationsachse, sowie einen Ausrichtrahmen zur Aufnahme der Gleitschieber auf. Die Gleitschieber sind auf dem Ausrichtrahmen verschiebbar. Sie bewegen sich in einer zur Bezugsebene parallelen Ebene, und zwar in einer Richtung, die wiederum parallel zu einer die Präparationsachsen der Modellzähne verbindenden Richtung ist. Der Sattelkopf in Verbindung mit einer Kugel und einer Fixierschraube dient dabei wiederum der Festlegung der Präparationsbasisschiene in einer zur Bezugsebene parallelen Ebene. Die Anzahl der Gleitschieber stimmt mit der Anzahl der zu präparierenden natürlichen Zähne sowie eventueller Zahnlücken überein. Je nach den Gegebenheiten kann die Anzahl der Gleitschieber auf dem Ausrichtrahmen verändert werden.

Die Transportarmmechanik und/oder die Einrichtung mit den Positionsstabilisierungsarmen sind zur Übertragung paralleler Ebenen unter Beibehaltung der Präparationsachse ausgebildet. Bei der Transportarmmechanik und der Einrichtung mit den Positionsstabilisierungsarmen handelt es sich um ganz ähnlich aufgebaute Einrichtungen, die auch übereinstimmend in mehrfacher Ausführung zu der Vorrichtung gehören.

Schließlich sind noch Modelltransferkörper sowie ein Kopierschleifer vorgesehen. Der Modelltransferkörper weist einen Stiftfuß mit unrundem Querschnitt und einen unrunden Kopf mit Kalibriervertiefung auf. Der Modelltransferkörper dient dazu, ein Kopiermodell des Präparationsmodells lagegenau auf den Abformlöffel zu übertragen. Dabei wird auch eine Wanne mit einer aushärtbaren Masse eingesetzt, die auf der Löffelbasis angeordnet wird. Die Wanne ist auf einem Gewindesockel des Abformlöffels aufsetzbar ausgebildet.

Eine bevorzugte Ausführungsform der Vorrichtung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird nachfolgend am Beispiel des Einsetzens einer Brücke, also mit zwei zu präparierenden Zähnen, beschrieben. Es zeigt:

Fig. 1 die Ansicht eines natürlichen Zahn, teilweise geschnitten, mit eingesetztem Positionierkörper,

Fig. 2 die Draufsicht auf den natürlichen Zahn mit eingesetztem Positionierkörper, Fig. 3 eine Draufsicht auf das Abformmodell mit Abformlöffel,

Fig. 4 einen Schnitt gemäß der Linie IV-IV in Fig. 3,

Fig. 5 eine Ansicht eines Modellzahns des Abformmodells mit eingesetztem Positionierkörper und aufgesetztem Parallelisierungskörper,

Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Übertragungseinrichtung,

Fig. 7 einen Schnitt, ähnlich Fig. 4, mit in den Modellzahn eingesetztem Positionierkörper, aufgesetztem Parallelisierungskörper und aufgesetzter Übertragungseinrichtung ,

Fig. 8 eine Draufsicht auf das Abformmodell mit Abformlöffel und Übertragungseinrichtung,

Fig. 9 einen Schnitt, ähnlich Fig. 4 oder 7, mit auf den Abformlöffel aufgesetzter Präparationsbasisschiene und Transportarmmechanik,

Fig. 10 einen Schnitt, ähnlich Fig. 9, jedoch mit aufgesetzter Einrichtung mit Positionsstabilisierungsarmen und Wanne,

Fig. 11 eine Draufsicht auf das Präparationsmodell mit aufgesetzter Präparationsbasisschiene und Wanne,

Fig. 12 einen Schnitt, ähnlich Fig. 4, 7 oder 9, mit auf den Abformlöffel aufgesetzter Präparationsbasisschiene und Transportarmmechanik während der Positionierung eines Kopiermodells in der Wanne, Fig. 13 den Schnitt gemäß Fig. 12 nach dem Abnehmen der Transportarmmechanik ,

Fig. 14 eine ähnliche Schnittdarstellung während der Justierung eines Kopierschleifers,

Fig. 15 eine Draufsicht auf einen Teil des Kopier- schleifers,

Fig. 16 eine Draufsicht auf das Abformmodell mit Abformlöffel, Kopierschleifer und in der Wanne eingesetztem Präparationsmodell während der Justierung, und

Fig. 17 eine Ansicht, teilweise geschnitten, mit Darstellung des Kopierschleifers mit eingesetztem Abformlöffel im Mund des Patienten.

In Fig. 1 ist ein sanierungsbedürftiger natürlicher Zahn 1 mit seiner Kaufläche 2 und Zahnachse 3 dargestellt, wie er sich im Mund des Patienten innerhalb des Gebisses befindet. Ausgehend von der Kaufläche 2 wird in Richtung der Zahnachse 3 eine zylindrische Vertiefung 4 begrenzter Tiefe geschliffen. Es ist ein Positionierkörper 5 vorgesehen, der eine Fußplatte 6 und ein Oberteil 7 aufweist. Der Durchmesser der Vertiefung 4 ist an den Durchmesser der Fußplatte 6 des Positionierkörpers 5 angepaßt. Der Positionierkörper 5 wird mit seiner Fußplatte 6 in die Vertiefung 4 des natürlichen Zahnes 1 eingesetzt. Die Fußplatte 6 des Positionierkörpers 5 ist mit einer Abflachung 8 versehen und somit unrund gestaltet. Die Abflachung 8 bildet mit der Vertiefung 4 bei eingesetztem Positionierkörper 5 einen Hohlraum 9. Dieser Hohlraum 9 wird nach dem Einsetzen des Positionierkörpers 5 mit einem plastischen Material, beispielsweise einem Kunststoff, gefüllt, das anschließend aushärtet. Das plastische Material ist so beschaffen, daß es sich mit dem natürlichen Zahn 1, nicht aber mit der Fußplatte 6 des Positionierkörpers 5 fest verbindet. Der Positionierkörper 5 kann also aus der Vertiefung 4 herausgenommen werden, wobei das eingefüllte plastische Material in der Vertiefung 4 des Zahnes 1 verbleibt. Damit kann der Positionierkörper 5 jederzeit in der Vertiefung 4 im natürlichen Zahn 1 positions- und winkelgenau eingesetzt werden.

Das Oberteil 7 des Positionierkörpers 5 weist zylindrische Form auf und ist mit einem Außengewinde 10 versehen. Im Bereich dieses Oberteils 7 weist der Positionierkörper 5 eine von seiner freien Oberfläche ausgehende Aussparung 11 auf. Die Aussparung 11 besitzt etwa halbkugelförmige Gestalt.

Auch der zweite zu präparierende Zahn 1 wird, wie oben beschrieben, behandelt. Für diesen zweiten Zahn 1 ist ein zweiter ebenso ausgebildeter Positionierkörper 5 vorgesehen. Die einzelnen Positionierkörper 5 können mit unterschiedlich gestalteten Abflachungen 8 versehen sein, so daß sie vertauschgesichert verwendbar sind.

Die Positionierkörper 5 werden positions- und winkelgenau, also reproduzierbar, in die Vertiefungen 4 in den natürlichen Zähnen 1 im Mund des Patienten eingesetzt. Anschließend wird ein Abdruck über den die Zähne 1 aufweisenden Kiefer im Mund des Patienten genommen. Die Abformung wird mit üblichen Abform- assen, jedoch mit einem speziellen Abformlöffel 12 durchgeführt. Der Abformlöffel 12 ähnelt bekannten Abformlöffeln und erfüllt auch entsprechende Funktionen. In Abweichung von bekannten Abformlöffeln weist der Abformlöffel 12 jedoch eine Löffelbasis 13 auf, die von einem abstehenden Rand 14 an einem Löffelgehäuses 15 gebildet wird. An diesem abstehenden Rand 14 des Löffelgehäuses 15 ist auch ein Griff 16 angebracht. Weiterhin besitzt die Löffelbasis 13 an verschiedenen Stellen Gewinde- sockel 17 zur Aufnahme weiterer, noch zu beschreibender Bauteile. Jeder Gewindesockel 17 ist mit einem Außengewinde 18 versehen und besitzt eine etwa halbkugelförmige Aussparung 19. Der umlaufende äußere Rand 14 der Löffelbasis 13 ist durch Einziehungen und Ausbuchtungen unregelmäßig geformt. Der Griff 16 ist von der Löffelbasis 13 abnehmbar. Das Löffelgehäuse 15 des Abformlöffels 12 wird im wesentlichen von mehreren einzelnen Segmenten 20 gebildet. Mit diesen Segmenten 20 läßt sich die gesamte Löffelbasis 13 verschließen. Die einzelnen Segmente 20 sind mit der Löffelbasis 13 lösbar verbunden und können einzeln unabhängig voneinander abgenommen und auch wieder aufgesetzt werden (Fig. 3). Beim Nehmen des Abdruckes betten sich die in den natürlichen Zähnen 1 eingesetzten Positionierkörper 5 in die Abdruckmasse des Abformlöffels 12 ein, so daß sie nach dem Abbinden der Abformmasse mit dem Abformlöffel 12 aus dem Mund des Patienten abgenommen werden.

In der Abformmasse des Abformlöffels 12 entsteht so ein Hohlraum, der in an sich bekannter Weise mit einem entsprechenden Material, insbesondere Gips, ausgegossen wird. Der Hohlraum in der Abformmasse des Abformlöffels 12 stellt eine Negativform des Kiefers dar. Durch das Ausgießen zB mit Gips entsteht ein positives Abformmodell 21 (Fig. 3), welches genau der Gestalt der Zähne und des Kiefers im Mund des Patienten entspricht. Das so gebildete positive Abformmodell 21 enthält nunmehr Modellzähne 23 und in den den Zähnen 1 entsprechenden Modellzähnen 23 auch die Positionierkörper 5, und zwar in genau der Stellung, in der sie vorher in die Vertiefungen 4 der natürlichen Zähne 1 eingesetzt waren. Anschließend wird das sich noch im Abformlöffel 12 befindliche Abformmodell 21 mit einem Sockel 22 versehen und mit diesem fest verbunden. Der Sockel 22 umfaßt auch den äußeren Rand 14 der Löffelbasis 13. Der Abformlöffel 12 ist vom gesockelten Abformmodell 21 abnehmbar und wieder aufsetzbar, wobei sich die Löffelbasis 13 lagegleich in Aussparungen im Sockel 22 einlagert.

Nach der Fertigstellung des Abformmodells 21 mit dem Sockel 22 werden die Segmente 20 im Präparationsbereich von der Löffel- basis 13 des Abformlöffels 12 entfernt. Die Abformmasse wird vom Abformmodell 21 in diesem Bereich entfernt. Der Abformlöffel 12 befindet sich auf dem Sockel 22 des Abformmodells 21. Auf die Positionierkörper 5 in den Modellzähnen 23 des Abformmodells 21 werden Parallelisierungskörper 24 aufgesetzt, die zur Festlegung einer Präparationsachse 25 dienen. Jeder Parallelisierungskörper

24 weist ein Aufschraubstück 26 mit Innengewinde 27, eine Kugel 28, eine Achsenschraube 29 und ein Ansatzstück 30 auf, welches in einer Ausnehmung 31 mit einem Innengewinde 32 versehen ist. Die beiden Parallelisierungskörper 24 werden mit dem jeweiligen Innengewinde 27 des Aufschraubstücks 26 auf das jeweilige Außengewinde 10 des Oberteils 7 des Positionierkörpers 5 fest aufgeschraubt. Die Achsenschrauben 29 werden noch nicht angezogen, sondern verbleiben zunächst lose, so daß jeweils das Ansatzstück 30 um das Aufschraubstück 26 frei beweglich ist. Anschließend wird eine optimale Präparationsachse 25 relativ zu einem der Modellzähne 23 ermittelt und das betreffende Ansatzstück 30 in diese Richtung ausgerichtet und durch Festziehen der betreffenden Achsenschraube 29 fixiert. Die so fixierte Präparationsachse

25 entspricht der damit festgelegten Einschubrichtung der Brücke bzw. des prothetischen Werkstücks. Das eine Ansatzstück 30 hat damit eine bestimmte festgelegte Stellung zu dem Aufschraubstück 26, zum Positionierkörper 5 und letztlich zur Zahnkrone des betreffenden Modellzahns 23. Jedes Ansatzstück 30 weist außen einen Absatz 33 und eine zylindrische Oberfläche 34 auf.

Es ist eine Übertragungseinrichtung 35 (Fig. 6) vorgesehen, die der Ausrichtung der noch nicht fixierten Präparationsachse 25 des zweiten Parallelisierungskörpers 24 in paralleler Stellung zu der bereits fixierten Präparationsachse 25 des ersten Parallelisierungskörpers 24 dient. Die Übertragungseinrichtung 35 weist eine Basisplatte 36 und auf dieser rechtwinklig ausgerichtet eine fix angeordnete Hülse 37 auf, deren Innendurchmesser 38 auf den Außendurchmesser der zylindrischen Oberfläche 34 des Ansatzstücks 30 abgestimmt ist. Auf der Basisplatte 36 der Über- tragungseinrichtung 35 ist weiterhin eine Schiebehülse 39 mit gleichem Innendurchmesser 38 vorgesehen. Die Schiebehülse 39 ist mit ihrer Achse ebenfalls rechtwinklig zu der Basisplatte 36 ausgerichtet, jedoch relativ zu der Basisplatte 39 in Richtung eines Doppelpfeils 40 innerhalb einer Ausnehmung 41 der Basisplatte 36 verschiebbar gelagert. Seitlich an der Basisplatte 36 der Übertragungseinrichtung 35 befindet sich ein patrizenförmi- ger Fortsatz 42 mit Innengewinde 43 und unrunder Umfangsflache 44. Der Fortsatz 42 ist mit seiner Achse rechtwinklig auf der Basisplatte 36 angeordnet, so daß die Achsen der Hülse 37, der Schiebehülse 39 und des Fortsatzes 42 parallel zueinander sind. Die Basisplatte 36 der Übertragungseinrichtung 35 bildet eine Bezugsebene 45, die mit der Zeichenebene der Fig. 6 zusammenfällt.

Über das mit der Achsenschraube 29 fixierte Ansatzstück 30 wird die Hülse 37 der Übertragungseinrichtung 35 mit der Basisplatte

36 aufgeschoben. Gleichzeitig wird die Schiebehülse 39 an der Übertragungseinrichtung 35 über das nicht fixierte Ansatzstück 30 an dem anderen Modellzahn 23 des Abformmodells 21 übergestülpt. Während dieses Überschiebens der Schiebehülse 39 wird auch das Ansatzstück 30 des zweiten Parallelisierungskörpers 24 parallel zur Achse des ersten Parallelisierungskörpers 24 ausgerichtet. Die Achsen der Hülse 37 und der Schiebehülse 39 sind einander parallel und entsprechen damit der Präparationsachse 25 und damit der Einschubrichtung der Brücke.

Es wird nunmehr auch die Achsenschraube 29 des bisher nicht fixierten Ansatzstückes 30 angezogen (Fig. 7 und 8), wodurch auch der zweite Parallelisierungskörper 24 relativ zu dessen Aufschraubstück 26 festgelegt ist. Die beiden Achsen der Hülse

37 und der Schiebehülse 39 verlaufen damit zwangsläufig senkrecht zu der Basisplatte 36 an der Übertragungseinrichtung 35. Die auf die beiden Parallelisierungskörper 24 aufgesteckte Basisplatte 36 der Übertragungseinrichtung 35 bildet die Bezugsebene 45 für alle weiteren Maßnahmen, insbesondere Parallel- verschiebungen und Übertragungen.

Es ist eine Präparationsbasisschiene 46 (Fig. 9) vorgesehen, die einen Grundkörper 47 aufweist, dem ein Fixierkörper 48 zugeordnet ist. In dem Fixierkörper 48 ist der Kopf einer Fixierschrau- be 49 abgestützt, die den Grundkörper 47 und einen Sattelkopf 50 durchsetzt und in ein Gewinde in einer Kugel 51 eingreift. Der Sattelkopf 50 wird mit einem Innengewinde auf das Außengewinde 18 eines Gewindesockels 17 fest aufgeschraubt, so daß die Kugel

51 in der Ausnehmung 19 des Gewindesockels 17 festgesetzt wird. Die Präparationsbasisschiene 46 weist einen Ausrichtrahmen 52 auf, der verschiebbar und festklemmbar zwischen dem Grundkörper 47 und dem Fixierkörper 48 gelagert ist. Über den Ausrichtrahmen

52 der Präparationsbasisschiene 46 sind einige Gleitschieber 53 aufgeschoben (siehe auch Fig. 11), die relativ zu dem Ausrichtrahmen 52 senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 9 und damit in Richtung des Doppelpfeils 54 (Fig. 11) frei verschiebbar sind und jeweils eine Madenschraube 65 zum Festsetzen aufweisen. Jeder Gleitschieber 53 weist einen nach oben abstehenden patrizenför igen Fortsatz 56 auf, der ähnlich wie der Fortsatz 42 an der Übertragungeinrichtung 35 ein Innengewinde 43 und eine unrunde Umfangsflache 44 besitzt.

Auf die Übertragungeinrichtung 35 und damit senkrecht zu der gebildeten Bezugsebene 45 wird eine Transportarmmechanik 57 aufgesetzt (Fig. 9). Die Transportarmmechanik 57 dient der Ausrichtung der Ebene des Ausrichtrahmens 52 parallel zu der Bezugsebene 45. Die Transportarmmechanik 57 weist eine Säule 58 auf, deren unteres Ende 59 drehfest auf den Fortsatz 42 der Übertragungseinrichtung 35 aufsteckbar ist. Die Säule 58 ist an einem Ausleger 60 der Transportarmmechanik 57 in den Richtungen der beiden Doppelpfeile 61 und 62 ver- und feststellbar. Die Transportarmmechanik 57 weist einen weiteren Ausleger 63 auf, der mit dem Ausleger 60 im rechten Winkel dauerhaft verbunden ist. Das untere Ende 64 des Auslegers 63 ist auf den patrizen- förmigen Fortsatz 56 drehfest aufsteckbar.

Durch das Aufstecken des unteren Endes 59 der Säule 58 auf den Fortsatz 42 der Übertragungseinrichtung 35 (Fig. 9) und das Ausrichten der Ausleger 60 und 63 gemäß den Doppelpfeilen 61 und 62 auf einen der Gleitschieber 53 in Verbindung mit dem Aufstecken des unteren Endes 64 des Auslegers 63 auf den patrizenförmigen Fortsatz 56 unter Verschiebung des Gleitschiebers 53 in Richtung des Doppelpfeils 54 wird die Oberfläche des Ausrichtrahmens 52 parallel zu der Bezugsebene 45 ausgerichtet. Solange die Fixierschraube 49 nicht angezogen ist, ist die Präparationsbasisschiene 46 in Längsrichtung und im Rahmen der Ausnehmung 19 des Sattelkopfes 50 frei beweglich. Die Fixierschraube 49 wird nun festgezogen und damit der Ausrichtrahmen 52 ausgerichtet an dem Gewindesockel 17 fixiert. Sodann werden die Transportarmmechanik 57 und die Übertragungseinrichtung 35 von dem Abformmodell 21 abgenommen. Dies ist anhand eines Vergleiches der Fig. 9 und 10 erkennbar.

Auf die Präparationsbasisschiene 46 (Fig. 10 und 11) sind je nach der Anzahl der zu präparierenden Zähne 1 und damit Modellzähne 23 und der später benötigten Kopiermodelltransferkörper weitere durch Madenschrauben 65 örtlich fixierbare Gleitschieber 53 aufgeschoben. Jeder Gleitschieber 53 weist einen senkrecht nach oben abstehenden patritzenförmigen Fortsatz 56 auf, der eine unrunde Oberfläche besitzt, um eine drehfeste Verbindung zu ermöglichen. Der patrizenförmige Fortsatz 56 jedes Gleitschiebers 53 kann ein Innengewinde besitzen.

Gemäß Fig. 10 werden Einrichtungen 66 mit Positionsstabilisierungsarmen 67 auf die patrizenförmigen Fortsätze 56 der noch freibeweglichen Gleitschieber 53 mit Hilfe einer Matrize 68 aufgesetzt, und zwar nacheinander für jeden zu präparierenden Modellzahn 23. Die Positionsstabilisierungsarme 67 sind nach Art von Parallelogrammlenkern aufgehängt und nur in der Zeichenebene der Fig. 10 bewegbar. Am andere Ende der Postionsstabilisie- rungsarme 67 ist eine weitere Matrize 69 vorgesehen und wird mit dem Ansatzstück 30 des Parallelisierungskörpers 24 verbunden. Eine Schraube 70 dient zum Fixieren der Lage der Positionsstabilisierungsarme 67 relativ zueinander. Mit dem Festziehen der Schraube 70 sind alle Freiheitsgrade der Positionsstabilisierungsarme 67 fixiert. Der jeweilige Gleitschieber 53 wird durch Anziehen der Madenschraube 65 gegen den Ausrichtrahmen 52 der Präparationsbasisschiene 46 fixiert. Er wird erst vor Beginn der intraoralen Präparation wieder gelöst. Der mittlere Gleitschieber 53 bleibt noch unbenutzt und frei verschiebbar auf der Präparationsbasisschiene 46. Anschließend wird die erste Einrichtung 66 mit den Positionsstabilisierungsarmen 67 in der fixierten Stellung von dem patrizenförmigen Fortsatz 56 des Gleitschiebers 53 und dem Ansatzstück 30 des Parallelisierungskörpers 24 abgezogen. Derselbe Vorgang wiederholt sich bezüglich des zweiten zu präparierenden Zahns 1 bzw. des zweiten Modellzahns 23. Die Einrichtungen 66 mit den Positionsstabilisierungsarmen 67 werden erst wieder zum Einsetzen des Abfor löffeis 12 in dem Mund des Patienten benötigt. Die Positionierkörper 5 und die Paralellisierungskörper 24 werden nun aus den Modellzähnen 23 des Abformmodells 21 entfert (Fig. 11). Sie werden später in die zu beschleifenden natürlichen Zähne 1 zurückgesetzt.

Die Modellzähne 23 des Abformmodells 21 werden nun nach den allgemeingültigen Präparationsrelgeln geformt. Dadurch entsteht aus dem Abformmodell 21 ein Präparationsmodell 71. Auf dem Präparationsmodell 71 wird das prothetische Werkstück (hier: die Brücke) gefertigt, welches später, nämlich nach der intraoralen Präparation im Munde des Patienten eingegliedert wird. Auf der der Präparationsbasisschiene 46 gegenüberliegenden Seite des Präparationsmodells 71 wird nun oder vorher (Fig. 10) eine Wanne 72, mit herausnehmbarer Innenwanne 73 auf einem Gewindesockel 17 des Abformlöffels 12, der mit dem Präparationsmodell 71 verbunden ist, befestigt (Fig. 10 und 11). Hierzu wird ein Sattelkopf 50 auf das Außengewinde 18 eines Gewindesockels 17 an der betreffenden Stelle des Randes 14 fest aufgeschraubt und eine die Wanne 72 durchsetzende Fixierschraube 74, die in eine Kugel 51 eingreift, angezogen. Der Abformlöffel 12 mit der Präparationsbasisschiene 46 und der Wanne 72 wird wieder auf das Präparationsmodell 71 aufgesetzt. Es ergibt sich die Ansicht des Präparationsmodells 71 gemäß Fig. 11 mit den präparierten Modellzähnen 75.

An einer Stelle des Präparationsmodells 71, zB zwischen den zwei präparierten Modellzähnen 75, wird senkrecht zu der Bezugsebene 45 ein Kanal 76 (Fig. 12) zur Aufnahme einer Hülse 77 gebohrt, und zwar mit Hilfe der Transportarmmechanik 57, die auf den mittleren Gleitschieber 53 aufgesetzt wird. Der Gleitschieber 53 wird auf der Präparationsbasisschiene 46 festgesetzt. Die Hülse 77 weist innen einen unrunden Querschnitt auf und dient zur Aufnahme eines Modelltransferkörpers 78. Der Modelltransferkörper 78 weist einen unrunden Kopf 79 auf, in dessen Stirnfläche mittig eine Kalibiervertiefung 80 vorgesehen ist. Der unrunde Kopf 79 des Modelltransferkörpers 78 wird verdrehgesichert in einer Matrize 81 an der Transportarmmechanik 57 aufgenommen. Außerdem besitzt der Modelltransferkörper 78 einen Stiftfuß 82 mit unrundem Querschnitt, der an den unrunden Querschnitt der Hülse 77 angepaßt ist. Die Hülse 77 wird mit eingesetztem Modelltransferkörper 78 mit der Transportarmmechanik 57 in den Kanal 76 eingeführt und zB durch Einkleben festgesetzt (in Fig. 12 nicht dargestellt). Die Achsen der Hülse 77 und des Modelltransferkörpers 78 sind dadurch senkrecht zu der Bezugsebene 45 ausgerichtet. Der die Transportarmmechanik 57 tragende Gleitschieber 53 ist jetzt auf der Präparationsbasisschiene 46 lagestabil fixiert. Die Transportarmmechanik 57 wird anschließend abgenommen. Dann wird von dem präparierten Bereich des Präparationsmodells 71 ein Abdruck genommen, um ein Kopiermodell 83 zu erzeugen. Zu diesem Zweck wird der Abformlöffel 12 von dem Präparationsmodell 71 abgenommen. Der präparierte Bereich des Präparationsmodells 71 wird einschließlich des in die Hülse 77 eingesetzten Modelltransferkörpers 78 mit einem konventionellen Abformlöffel, der mit Abformmasse befüllt ist, abgeformt. Beim Abnehmen der abgebundenen Abformmasse verbleibt der Kopf 79 des Modelltransferkörpers 78 lagestabil in der Abformmasse, während der Stiftfuß 82 frei bleibt. Die (negative) Hohlform der Abdruckmasse wird nun mit einem Material, insbesondere Gips, ausgegossen. Es entsteht das (positive) Kopiermodell 83, in das der Modelltransferkörper 78 mit seinem Stiftfuß 82 eingebettet und verankert ist. Der Kopf 79 des Modelltransferkörpers 78 steht positions- gerecht zu den übrigen Strukturen des Kopiermodells 83. Das Kopiermodell 83 wird auf der dem Modelltransferkörper 78 abgekehrten Unterseite rechtwinklig zum Modelltransferkörper 78 plan geschliffen und platzsparend getrimmt (Fig. 16). Das Kopiermodell 83 dient später zur Übertragung der Gestalt der präparierten Modellzähne 23 auf die natürlichen Zähne 1 durch intraorales Beschleifen.

In die Unterseite des Kopiermodells 83 wird senkrecht zu der plan geschliffenen Fläche und damit parallel zu der Achse des Modelltransferkörpers 78 eine Bohrung 84 zur Aufnahme einer Hülse 85 und eines Kopier odellfixierungskörpers 86 eingebracht. Der Kopiermodellfixierungskörper 86 weist einen Kopf 87 und einen Fuß 88, beide mit unrundem Querschnitt, auf. Zum Kopf 87 gehört die Hülse 85, zum Fuß 88 eine Hülse 89. Die Hülse 85 wird mit dem Kopf 87 in die Bohrung 84 eingebracht und irreversibel fixiert. Die Hülse 89 wird auf den Fuß 88 aufgesetzt.

Der Abformlöffel 12 wird nun mit seiner Löffelbasis 13 wieder auf das Präparationsmodell 71 lagestabil zurückgesetzt. Der Modelltransferkörper 78 im Kopiermodell 83 wird paßgenau in die zugehörige Matrize 81 an dem Ausleger 60 der Transportarmmechanik 57 gesteckt und fixiert. Der patrizenförmige Fortsatz 56 der Transportarmmechanik 57 wird, wie schon bei der Positionierung der Modelltransferkörpers 78, auf den patrizenförmigen Fortsatz 56 des mittleren fixierten Gleitschiebers 53 aufgesteckt. Das Kopiermodell 83 wird mit dem absenkbarem Ausleger 60 der Transportarmmechanik 57 über die auf der gegenüberliegenden Seite der Löffelbasis 13 befestigten Wanne 72 geführt. Die Innenwanne 73 ist mit härtbarer Masse gefüllt. Das parallelverschobene Kopiermodell 83 wird abgesenkt bis der Ausleger 60 auf der leeren Hülse 77 aufsetzt, so daß das Kopiermodell 83 parallelverschoben und in gleicher Höhe wie das Präparationsmodell 71 ausgerichtet über der Wanne 72 steht. Die Hülse 89 des Kopiermodellfixierungskörpers 86 ist dabei in die härtbare Masse in der Innenwanne 73 eingetaucht. Die Hülse 89 wird in der jetzt gehärteten Masse irreversibel fixiert (Fig. 12). Das Kopiermodell 83 ist bei Bedarf aus der Hülse 89 entnehmbar und kann auch wieder zurückgesetzt werden. Die Transportarmmechanik 57 wird abgenommen. Dieser Zustand ist in Fig. 13 dargestellt.

Wie aus Fig. 14 erkennbar ist, wird nun ein zweiter Modelltransferkörper 78, der identisch zu dem ersten Modelltransferkörper 78 ausgebildet ist, in die Hülse 77 eingesetzt. Es ist ein intraoral anzuwendender Kopierschleifer 90 vorgesehen, der eine Trageinrichtung 91 aufweist, die ähnlich wie die Einrichtung 66 ausgebildet ist. Die Trageinrichtung 91 weist Tragarme 92 auf, die nach Art eines Parallelogrammlenkers aufgehängt sind. Der Kopierschleifer 90 weist einen Schleifkopf 93 mit einem in Richtung des Doppelpfeils 94 veränderlich einsetzbarem Rotationsschleifkörper 95 und einen ebenfalls höhenveränderlichen und gemäß Doppelpfeil 55 seitlich verschiebbaren Taster 96 auf. Der Schleifkopf 93 und der Taster 96 sitzen auf einem Ausleger 97 an der Trageinrichtung 91. Die der Präparationsbasisschiene 46 zugekehrten Tragarme 92 tragen eine Matrize 98, die auf den den patrizenförmigen Fortsatz 56 des mittleren fixierten Gleit- Schiebers 53 aufgesteckt wird. Die Bewegungsebene der Tragarme 92 entspricht der Zeichenebene der Fig. 14. Somit bewegt sich der Ausleger 97 und damit die daran befestigten Teile immer gemeinsam ausgerichtet in der Zeichenebene. Die Beweglichkeit der Tragarme 92 kann durch eine Klemmschraube 99 fixiert werden. Der Ausleger 97 mit Schleifkopf 93 und Taster 96 ist um eine Träger- achse 100 verschwenkbar an der Trageinrichtung 91 angebracht. Die Verschwenkbarkeit kann durch einen Splint (in waagerechter Position) blockiert werden. Der Schleifkopf 93 und der Taster 96 sind an dem Ausleger 97 kardanisch aufgehängt und gemeinsam geführt, so daß die Achsen des Schleifköpfs 93 und des Tasters 96 immer parallel zueinander bleiben. Über eine Verbindungs- mechanik 101 sind beide synchron beweglich. Die Beweglichkeit kann blockiert und wieder freigegeben werden.

Vor dem intraoralem Präparieren der Zähne 1 muß der Kopierschleifer 90 extraoral justiert werden (Fig. 14 und 16). Dazu befindet sich der Abformlöffel 12 auf den Sockel 22 des Präparationsmodells 71. Das Kopiermodell 83 ist in der Wanne 72 verankert. Die leere Hülse 77 des Präparationsmodells 71 ist wieder mit einem Modelltransferkörper 78 bestückt. Der intraorale Kopierschleifer 90 wird mit der Matritze 98 auf den dem Modelltransferkörper 78 gegeüberliegenden Fortsatz 56 des fixierten mittleren Gleitschiebers 53 aufgesteckt und so auf diesem fixiert. Die Verschwenkbarkeit um die Trägerachse 100 und die Synchronbeweglichkeit des Schleifkopfes 93 und des Tasters 96 sind blockiert. Nun wird der Rotationsschleifkörper 95 auf die Kalibriervertiefung 80 des Modelltransferkörpers 78 des Präparationsmodells 71 abgesenkt und fixiert (Fig. 14). Die Bewegungsfreiheit der Tragarme 92 wird durch Anziehen der Klemmschraube 99 blockiert. Der Taster 96 wird jetzt seitlich über die Kalibriervertiefung 80 des Modelltransferkörpers 78 des Kopiermodells 83 geführt und so eingestellt, daß der Kopf des Tasters 96 in der Kalibriervertiefung 80 des Modelltransferkörpers 78 des Kopiermodells 83 aufsitzt. In dieser justierten Position wird der Taster 96 fixiert. Der Kopierschleifer 90 ist damit justiert. Jede Position des Tasters 96 auf dem Kopiermodell 83 findet nun eine ortsgleiche Entsprechung des Rotationsschleif- körpers 95 auf dem Präparationsmodell 71 und später, intraoral an den natürlichen Zähnen 1.

Die Blockierung des Kopierschleifers 90 wird durch Lösen der Klemmschraube 99 freigegeben. Auch die Verschwenkbeweglichkeit des Schleifköpfs 93 und des Tasters 96 wird freigegeben. Der intraorale Kopierschleifer 90 wird von dem mittleren Gleitschieber 53 auf der Präparationsbasisschiene 46 abgenommen. Er wird erst nach der intraoralen Fixierung des Abformlöffels 12 wieder aufgebracht. Die den beiden Modellzähnen 23 zugeordneten Einrichtungen 66 mit den Positionsstabilisierungsarmen 67 werden nun wieder auf die ihnen zugeordneten, fixierten Gleitschieber 53 gesteckt und auf diesen fixiert.

Damit sind alle extraoralen Maßnahmen abgeschlossen. Zur Vorbereitung der intraoralen Präparation der natürlichen Zähne 1 werden die Positionierkörper 5 zusammen mit dem Parallelisie- rungskörpern 24 entsprechend ihrer Kodierung in die Vertiefungen 4 der natürlichen Zähne 1 eingesetzt. Der Abformlöffel 12 wird von dem Sockel 22 abgenommen und im Mund des Patienten eingesetzt, wobei die Matrizen 68 der Positionsstabilisierungsarme 67 der Einrichtungen 66 auf die Fortsätze 56 der Gleitschieber 53 und die Matrizen 69 auf die Ansatzstücke 30 der Parallelisierungskörper 24 geschoben werden. Gleichzeitig betten sich die anderen natürlichen Zähne 1 und die Kieferstruktur in die Impressionen der Abdruckmasse im Bereich der nicht entfernten Segmente 20 des Abformlöffels 12 ein. Durch die Ausrichtung über die Parallelisierungskörper 24 und die Impressionen in der Abformmasse ist die intraorale Lage des Abformlöffels 12 und damit auch der Löffelbasis 13 identisch mit ihrer ehemaligen Lage zu dem Präparationsmodell 71 auf dem Sockel 22. Zur Präparation eines der Zähne 1 wird nun die zugehörige Einrichtung 66 mit den Positionsstabilisierungsarmen 67 entfernt. Die Fixierung des zugehörigen Gleitschiebers 53 wird freigegeben und der justierte Kopierschleifer 90 auf den jetzt beweglichen Gleitschieber 53 aufgesetzt. Durch die Beweglichkeit der einzelnen Teile des Kopierschleifers 90 und der Verschiebbarkeit des Gleitschiebers 53 ist der Rotationsschleifkörper 95 dreidimensional im Raum beweglich, wie dies durch die verschiedenen Pfeile in Fig. 17 verdeutlicht ist.

Der zu präparierende Zahn 1 wird jetzt mit dem von Hand z. B. über ein Gestänge (nicht dargestellt) geführten Kopierschleifer 90 unter Abtastung des Kopiermodells 83 beschliffen. Für den Ansatz dieses Gestänges an dem Kopierschleifer 90 ist ein Kuppelzapfen 102 vorgesehen. Nach der Präparation wird der Kopierschleifer 90 von dem Gleitschieber 53 abgenommen, und dafür die zugehörige Einrichtung 66 mit den Positionsstabilisierungsarmen 67 auf die Präparationsbasisschiene 46 aufgesteckt und fixiert. Der Hohlraum der nun freien Matrize 69 wird mit einem Fixiermaterial gefüllt und solange auf den präparierten Zahn 1 abgesenkt, bis sich dieser mit seinem oberen Anteil in das Fixiermaterial einbettet. Das Fixiermaterial härtet aus. Die Beweglichkeit der Positionsstabilisierungsarme 67 wird wieder blockiert. Auf diese Weise erhält die Löffelbasis 13 des Abformlöffels 12 ihre ursprüngliche Stabilität zurück.

Auf diese Weise werden alle zu präparierende Zähne 1 nacheinander behandelt.

Nach Beendigung der Präparation wird der Kopierschleifer 90 aus dem Mund des Patienten entfernt und das bereitstehende prothe- tische Werkstück (hier: die Brücke) im Mund des Patienten eingegliedert. BEZUGSZEICHENLISTE

1 - Zahn 11 - Aussparung

2 - Kaufläche 12 - Abformlöffel

3 - Zahnachse 13 - Löffelbasis

4 - Vertiefung 14 - Rand

5 - Positionierkörper 15 - Löffelgehäuse

6 - Fußplatte 16 - Griff

7 - Oberteil 17 - Gewindesockel

8 - Abflachung 18 - Außengewinde

9 - Hohlraum 19 - Aussparung

10 - Außengewinde 20 - Segment

21 - Abformmodell 31 - Ausnehmung

22 - Sockel 32 - Innengewinde

23 - Modellzahn 33 - Absatz

24 - Parallelisierungskörper 34 - zylindrische Oberfläche

25 - Präparationsachse 35 - Übertragungseinrichtung

26 - Aufschraubstück 36 - Basisplatte

27 - Innengewinde 37 - Hülse

28 - Kugel 38 - Innendurchmesser

29 - Achsenschraube 39 - Schiebehülse

30 - Ansatzstück 40 - Doppelpfeil

41 - Ausnehmung 51 - Kugel

42 - Fortsatz 52 - Ausrichtrahmen

43 - Innengewinde 53 - Gleitschieber

44 - Umfangsflache 54 - Doppelpfeil

45 - Bezugsebene 55 - Doppelpfeil

46 - Präparationsbasisschiene 56 - Fortsatz

47 - Grundkörper 57 - Transportarmmechanik

48 - Fixierkörper 58 - Säule

49 - Fixierschraube 59 - unteres Ende

50 - Sattelkopf 60 - Ausleger - Doppelpfeil 71 - Präparationsmodell

- Doppelpfeil 72 - Wanne

- Ausleger 73 - Innenwanne

- unteres Ende 74 - Fixierschraube

- Madenschraube 75 - präparierter Modellzahn

- Einrichtung 76 - Kanal

- Positionsstabilisierungsarm 77 - Hülse

- Matrize 78 - Modelltransferkörper

- Matrize 79 - Kopf

- Schraube 80 - Kalibriervertiefung

- Matrize 91 - Trageinrichtung

- Stiftfuß 92 - Tragarme

- Kopiermodell 93 - Schleifkopf

- Bohrung 94 - Doppelpfeil

- Hülse 95 - Rotationsschleifkörper

- Modellfixierkörper 96 - Taster

- Kopf 97 - Ausleger

- Fuß 98 - Matrize

- Hülse 99 - Klemmschraube

- Kopierschleifer 100 - Trägerachse

- Verbindungsmechanik - Kuppelzapfen

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