BEHANDLUNGSINSTRUMENT FÜR DIE MEDIZINISCHE ODER ZAHNMEDIZINISCHE BEHANDLUNG VON KINDERN

申请号 EP96938183.0 申请日 1996-11-12 公开(公告)号 EP0879022A1 公开(公告)日 1998-11-25
申请人 Simoes, Dionisio Rio; 发明人 Simoes, Dionisio Rio;
摘要 The invention concerns an instrument for the medical or dental treatment of children, said instrument comprising a treatment part (2) on which is provided an adjoining extension part which, at its free end, remote from the treatment part (2), comprises a toy part (4) having at least one plaything (20).
权利要求
PATENTANSPRÜCHE
1. Behandlungsinstrument für die medizinische oder zahnmedizinische Behandlung von Kindern mit einem Behandlungsteil (2) , welches ein Werkzeug (8) und einen daran anschließenden Griff (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß es am freien Ende (9) des Griffs (5) ein Spielteil (4) mit mindestens einem Spielgegenstand
(20) aufweist.
2. Behandlungsinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spielteil (4) abnehmbar an dem freien Ende (9) des Griffs (5) befestigt ist.
3. Behandlungsinstrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Spielgegenstand (20) abnehmbar an dem Spielteil (4) befestigt ist.
4. Behandlungsgegenstand nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem freien Ende (9) des Griffs (5) und dem Spielteil (4) ein Verlängerungsteil (3) angeordnet ist.
5. Behandlungsinstrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verlängerungsteil (3) abnehmbar an dem Griff (5) und/oder an dem Spielteil (4) befestigt ist .
6. Behandlungsinstrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Spielteil (4) und/oder der Spielgegenstand (20) mindestens ein elastisches Element (24) aufweisen.
7. Behandlungsinstrument nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Element (24) mit dem Spielteil (4) und/oder dem Spielgegenstand (20) einstückig is .
8. Behandlungsinstrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungsteil (2), das Verlängerungsteil (3) und das Spielteil (4) aus Kunststoff und/oder Hartgummi gefertigt sind.
9. Behandlungsinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungsteil (2) und/oder das Verlängerungsteil (3) aus Metall und das Spielteil (4) aus Kunststoff und/oder Hartgummi gefertigt sind.
10. Behandlungsinstrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Behandlungsteil (2) in Form eines Instruments zur zahnmedizinischen Behandlung von Kindern .
11. Behandlungsinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch ein Behandlungsteil (2) für die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde .
12. Behandlungsinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch ein Behandlungsteil (2) für die Augenheilkunde .
13. Behandlungsinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch ein Behandlungsteil (2) für die allgemeinärztliche Behandlung.
说明书全文

Behandlu gsinstrument für die medizinische oder zahzxmedizinische Behandlung von Kindern

BESCHREIBUNG

Die Erfindung betrifft ein Behandlungsinstrument für die medizinische oder zahnmedizinische Behandlung von Kindern mit einem Behandlungsteil, welches ein Werkzeug und einen daran anschließenden Griff aufweist.

Vielen Kindern jagt die ärztliche Behandlung als solche und vor allem die chromblitzenden ärztlichen Instrumente nicht selten einen solchen Schrecken ein, daß sie jede Mitarbeit bei einer Heilbehandlung oder bei der Vorbeugung von Erkrankungen verweigern. Das macht einerseits für den Arzt den Umgang mit seinen kleinen Patienten schwierig. Andererseits fällt es dann auch schwer, die Kinder an ärztliche Behandlung oder vorbeugende Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge im privaten Bereich heranzuführen. Ärzte und Eltern müssen daher auch pädagogische Maßnahmen ergreifen, um Kindern diese Scheu zu nehmen .

Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der og Art derart weiterzubilden, die auf Kinder nicht abschreckend wirkt und trotzdem die vorgesehenen Funktionen voll erfüllt.

Die Lösung besteht darin, daß das Behandlungsinstrument am freien Ende des Griffs einen Spielteil mit mindestens einem Spielgegenstand aufweist.

Mit dem erfindungsgemäßen "kinderfreundlich gestalteten Behandlungsinstrument" werden die Kinder einerseits spielerisch abgelenkt, so daß ihre Scheu vor der ärztlichen Behandlung zumindest reduziert wird. Indem den Kindern ihre Angst genommen wird, erfüllt der erfindungsgemäße Gegenstand gleichzeitig einen pädagogischen Zweck, da die Kinder an Heilbehandlungen und Gesundheitsvorsorge herangeführt werden, ohne daß Angst und Ablehnung überhaupt erst entstehen.

Vorteilhafterweise kann man das Spielteil vom Spielgegenstand und/oder vom Griff des Behandlungsteils abnehmen. Damit können beide Teile getrennt hergestellt und frei miteinander kombiniert werden.

Für die Handhabbarkeit des erfindungsgemäßen

Behandlungsinstrumentes ist es von Vorteil, wenn das Spielteil über ein Verlängerungsteil mit dem Griff des Behandlungsteils verbunden ist, denn dies gewährt dem Arzt eine größere Bewegungsfreiheit, so daß das zusätzlich angebrachte Spielteil bei der Behandlung nicht stört. Demselben zweck dient ein elastisches Element, zB in Form einer Feder, am Spielteil bzw. am Spielgegenstand. Außerdem lenkt ein wippendes, sich bewegendes Spielzeug die Kinder noch stärker ab und ermutigt sie vielleicht sogar zum Mitspielen, ohne daß der behandelnde Arzt seine Behandlung jedes Mal unterbrechen muß.

Welcher Art das Spielzeug ist, ist völlig freigestellt und hängt von den persönlichen Vorlieben, aber auch von der Handhabbarkeit ab, so daß etwa bei der Größe des Spielteils eine Obergrenze anzunehmen ist. Ansonsten ist man gestalterisch frei; man kann zB auf Tierdarstellungen, Märchenfiguren, Comic- oder Trickfilmfiguren zurückgreifen, deren Beliebtheit bei Kindern ja auch der Mode unterworfen ist .

Aus hygienischen Gründen sind die Teile des Behandlungsinstruments vorzugsweise aus Kunststoff oder Hartgummi gefertigt, wobei beim Einsatz des Materials keine Beschränkungen aufzuerlegen sind. Welcher Kunststoff bzw. welches Hartgummi verwendet wird, hängt primär vom Einsatz des Behandlungsinstruments ab, dh wie hart und widerstandsfähig oder wie flexibel es sein muß. Behandlungsinstrumente aus Kunststoff oder Hartgummi sind meist Einwegmaterialien, die anschließend weggeworfen werden. Dabei hat die Verwendung von Hartgummi den Vorteil, daß die Entsorgung aus ökologischen Gesichtspunkten einfacher ist. Das eigentliche Behandlungsteil bzw. das Verlängerungsteil können aber auch aus Metall gefertigt sein, so daß sie sterilisierbar und wiederverwendbar sind. Dabei zeigt sich ein weiterer besonderer Vorteil der Mehrteiligkeit des erfindungsgemäßen Behandlungsinstruments, dh die Tatsache, daß das Spielteil nach jeder Behandlung vom eigentlichen Behandlungsteil getrennt und an einem neuen Behandlungsteil wieder befestigt wird. Man kann das erfindungsgemäße Behandlungsinstrument so zusammenstecken, wie man es gerade braucht und somit jeder Behandlungsart - und auch den Vorlieben der Kinder - anpassen.

Je nach Ausgestaltung können aber auch alle Teile, also auch das Spielteil, als Wegwerfartikel gedacht sein.

Das erfindungsgemäße Behandlungsinstrument ist grundsätzlich für alle medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlungen von Kindern geeignet. Es bietet sich besonders für solche Instrumente an, die selber relativ klein sind und von den Kindern bewußt als angsteinflössend wahrgenommen werden. Beispiele sind in der Zahnmedizin die zahlreichen zahnärztlichen Instrumente, aber auch solche Instrumente, die beim Augenarzt oder beim Hals-Nasen-Ohrenarzt oder beim Hausarzt Verwendung finden.

Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:

Figur 1 ein erfindungsgemäßes Behandlungsinstrument in auseinandergezogener Darstellung; Figuren 2a bis 2e beispielhaft einige Behandlungsteile für die zahnmedizinische Behandlung von Kindern.

Die vorliegende Erfindung wird im folgenden am Beispiel von zahnmedizinischen Behandlungsinstrumenten für Kinder beschrieben. Dies soll aber keine Beschränkung auf solche Instrumente darstellen. Vielmehr können Behandlungsinstrumente aller Art gemäß der vorliegenden Erfindung gestaltet werden.

Das erfindungsgemäße Behandlungsinstrument 1 ist im Ausführungsbeispiel dreiteilig. Es weist neben dem eigentlichen Behandlungsteil 2 ein Verlängerungsteil 3 und ein Spielteil 4 auf. Dabei ist das Verlängerungsteil 3 kein zwingend notwendiger Bestandteil, aber vorteilhaft, um das Spielteil 4 in einem größeren Abstand zum Behandlungsteil 2 zu bringen, so daß der Arzt bei seiner Arbeit nicht behindert wird.

Das Behandlungsteil 2 besteht im wesentlichen aus einem gebogenen oder geknickten Griff mit einer Riffelung 6 zur besseren Handhabung. Der Griff 5 läuft an einem Ende 7 in das eigentliche Werkzeug 8, hier zur zahnärztlichen Behandlung aus. Dabei verjüngt sich der Griff 5 zum Werkzeug 8 hin. Das somit etwas dickere freie Ende 9 des Griffs 5 weist eine flache Stirnfläche 10 auf, auf der mittig ein zylinderförmiger Aufsatz 11 angebracht ist. Der Aufsatz 11 ist in diesem Fall einstückig mit dem Griff 5.

Auf das Behandlungsteil 2 wird das Verlängerungsteil 3 aufgesteckt. Das Verlängerungsteil 3 ist an seinem unteren freien Ende 12 im Querschnitt kreisförmig. Das freie Ende 12 bildet eine Stirnfläche 13, die eine Bohrung 14 aufweist, deren Durchmesser so bemessen ist, daß der Aufsatz 11 am freien Ende 9 des Griffs 5 des Behandlungsteils 2 genau hineinpaßt und klemmend gehalten wird. Der Durchmesser des Verlängerungsteils 3 vergrößert sich geringfügig von seinem unteren freien Ende 12 bis zu einem Knick 15, an dem es in einem Winkel von etwa 40° zur Seite abknickt. Dadurch entstehen ein langer im Querschnitt kreisförmiger Schenkel 16 und ein kurzer Schenkel 17. Der kurze Schenkel 17 weist gegenüber dem langen Schenkel 16 einen wesentlich größeren Durchmesser auf und ist im Querschnitt nicht mehr kreisförmig, sondern oval. Er schließt mit einer Stirnfläche 18 ab, auf der wiederum ein Aufsatz 19 ausgebildet ist. Dieser Aufsatz kann, wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel, ebenfalls zylinderförmig sein, er kann mittig oder außermittig angeordnet sein und verschiedene Durchmesser aufweisen. Bevorzugt ist jedoch eine außermittige Anordnung und die Ausbildung als relativ dünner Stift, wie im

Ausführungsbeispiel gezeigt. Das hat den Vorteil, daß das auf den Aufsatz 19 aufzusetzende Spielteil 4 etwas seitlich zur Achse des kurzen Schenkels 17 angeordnet ist, so daß es bei der Behandlung dem behandelnden Arzt weniger im Weg ist.

Das Spielteil 4 wird wiederum auf den Aufsatz 19 des Griffteils 3 aufgesetzt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Spielteil 4 ein Spielgegenstand 20 in Form eines Delphins 20' und eines Balles 20". Am Spielgegenstand 20, im Ausführungsbeispiel an der Bauchseite des Delphins 20', ist ein Anschlußstück 21 angebracht, das einen spielzeugseitigen oberen Bereich 22 und einen instrumentenseitigen unteren Bereich 23 aufweist. Die Bereiche 22 und 23 sind durch eine Spiralfeder 24 miteinander verbunden, so daß dem Spielteil 4 eine gewisse Elastizität und Beweglichkeit gegenüber den Bewegungen des Behandlungsinstrumentes 1 in der Hand des Arztes und eventuell gegenüber dem Zugriff des Kindes gegeben ist. Der untere Bereich 23 des Anschlußstücks 21 ist mit einer Bohrung 25 versehen, deren Durchmesser wiederum dem Aufsatz 19 des Verlängerungsteils 3 angepaßt ist, so daß das Anschlußstück 21 aufgesteckt werden kann und klemmend gehalten ist . In den Figuren 2a bis 2e sind lediglich beispielhaft einige zahnärztliche Instrumente für Kinder dargestellt, die erfindungsgemäß als Behandlungsteil 2 für das Behandlungsinstrument ausgebildet sind. Das in Figur 2a gezeigte Behandlungsteil dient zur Behandlung der Zähne 1 und 2 im Oberkiefer und Unterkiefer bei Kindern der Altersgruppe von 6 bis 7 Jahren. Das in Figur 2b gezeigte Behandlungsteil dient zur Behandlung der Zähne 4 , 5 und 6 im Unterkiefer von Kindern in der Altersgruppe von 9 bis 10 Jahren. Das in Figur 2c gezeigte Behandlungsteil dient zur Entfernung von Wurzelresten im Oberkiefer und Unterkiefer, während die in den Figuren 2d und 2e gezeigten Behandlungsteile zur Behandlung der Backenzähne von Kindern in der Altersgruppe von 9 bis 10 Jahren dienen.

All diesen Behandlungsteilen ist die Ausbildung in Form eines Griffes 5 gemeinsam, der ergonomisch geformt und mit einer Riffeiung 6 versehen ist. An dem einen Ende 7 läuft der Griff 5 in das eigentliche Werkzeug 8 aus und an seinem freien Ende 9 endet der Griff in einer Stirnfläche 10, die den Aufsatz 11 für das Aufstecken des Verlängerungsteils 3 aufweist .

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