Therapiegerät mit einer Laserbestrahlungsvorrichtung |
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申请号 | EP98118215.7 | 申请日 | 1996-05-06 | 公开(公告)号 | EP0906771B1 | 公开(公告)日 | 2003-02-19 |
申请人 | Wilden, Lutz; | 发明人 | Wilden, Lutz; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Therapiegeräte mit einer Laserbestrahlungsvorrichtung. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf ein Innenohrstörungs-Behandlungsgerät zur Therapie einer chronischen komplexen Innenohrstörung. Es werden von der Erfindung verwendete Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtungen bereits in zahlreichen Arztpraxen zur Behandlung von erkranktem Gewebe eingesetzt. Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtungen stellen somit ein bewährtes Behandlungsinstrument dar, so daß das erfindungsgemäße Gerät auf die hiermit gewonnenen Erfahrungen zurückgreifen kann, was dazu führt, daß das erfindungsgemäße Gerät trotz äußerst geringem Aufwand mit sehr hoher Zuverlässigkeit ausgestattet werden kann; insbesondere ist es möglich, die Herstellungs- und Entwicklungskosten in vergleichsweise niedrigen Grenzen zu halten. Der sogenannte Tinnitus stellt eine chronische komplexe Innenohrstörung dar. Es handelt sich hierbei um eine Erkrankung der Hörschnecke (Cochlea). Der sogenannte chronische vestibuläre Vertigo stellt demgegenüber eine Erkrankung des Vestibularorgans (des Labyrinths) des Ohres dar. Beide Erkrankungen sind häufige Störungen des Innenohres und werden mit dem erfindungsgemäß Gerät vorzugsweise behandelt; jedoch können mit diesem Gerät ggf. auch weitere, hier nicht näher erläuterte Erkrankungen des Innenohres behandelt werden, wie z.B. die Innenohrschwerhörigkeit. Für die betroffene Person äußert sich der Tinnitus als permanenter Pfeifton bzw. als ein ununterbrochenes Summgeräusch in bestimmten Frequenzen. Dieser permanente Pfeifton ist für die betroffene Person einerseits äußerst unangenehm und kann sogar zu psychischen Störungen führen, während andererseits das Hörvermögen in dem zugeordneten Frequenzbereich entsprechend eingeschränkt ist. Aus diesem Grund werden in letzter Zeit vermehrt Anstrengungen unternommen, den Tinnitus geeigneten Therapien zu unterziehen. Als eine der erfolgreichsten Therapien zur Tinnitusbehandlung hat sich in letzter Zeit ebenfalls die Verwendung eines Low-Level-Lasers herauskristallisiert. Im Falle der Tinnitusbehandlung mittels eines derartigen Low-Level-Lasers wurden insbesondere bei der Bestrahlung über das Mastoid (an einer ca. 2 cm hinter der Ohrmuschel befindlichen Stelle) oder des Gehörgangs bereits beachtliche Heilungserfolge erzielt. Auch der Vertigo und die Innenohrschwerhörigkeit können mit dieser Methode behandelt werden. Die genannten Low-Level-Laservorrichtungen sind Spezialgeräte, die derzeit nur in entsprechend eingerichteten Arztpraxen oder Kliniken vorhanden sind. Der betroffene Patient muß daher für jede Innenohrstörungs- bzw. Tinnitusbehandlung eine solche Arztpraxis bzw. Klinik aufsuchen. Da eine fühlbare Heilungswirkung bei einer Low-Level-Laserbestrahlung in der Regel erst nach vergleichsweise langen Zeiträumen eintritt, muß der Patient entsprechend häufig die Arztpraxis bzw. Klinik aufsuchen. Dies ist einerseits für den Patienten lästig und hat andererseits den Nachteil, daß entsprechend hohe Behandlungskosten auftreten. Aus der US-A-4 232 678 ist eine Vorrichtung zur lokalen Behandlung eines Patienten durch Akupunktur oder Aurikulotherapie bekannt, bei welcher vorbestimmte Bereiche des Körpers des Patienten mit Licht aus einer Laserdiode beaufschlagt werden. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Innenohrstörungs-Behandlungsgerät zu schaffen, mit dem die Behandlungskosten deutlich herabgesetzt werden können. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der im Anspruch angegebenen Maßnahme gelöst. Die Erfindung schlägt in diesem Zusammenhang vor, eine Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung vorzusehen, die mittels einer geeigneten Befestigungsvorrichtung lösbar derart am Ohr eines Patienten befestigt werden kann, daß der Laserstrahl auf mindestens einen vorbestimmten Bereich des Ohres einwirkt. Der Kerngedanke dieser Maßnahme ist somit darin zu sehen, eine Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung zu schaffen, die der Patient für die Dauer der Behandlung ständig mit sich trägt, so daß eine entsprechend intensive Behandlung erfolgt, was erwarten läßt, daß die Heilungsaussichten mit dem erfindungsgemäßen Gerät sogar noch höher sind, als mit den in Arztpraxen bzw. Kliniken vorhandenen herkömmlichen Low-Level-Laservorrichtungen. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Innenohrstörungs-Behandlungsgeräts liegt darin, daß es im Prinzip ausreicht, wenn das Gerät von einem entsprechenden Therapeuten zu Beginn der Behandlung angepaßt wird; weitere Arztbesuche sind für den Patienten dann nicht mehr notwendig, so daß die Therapie für den Patienten entsprechend bequemer ist. Die mit den Arzt- bzw. Klinikbesuchen verbundenen Behandlungskosten entfallen ebenfalls, so daß insgesamt große Kostenvorteile erzielt werden. Die Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung des erfindungsgemäßen Innenohrstörungs-Behandlungsgeräts kann in der Befestigungsvorrichtung selbst untergebracht sein, wobei in diesem Fall vorzugsweise eine Lichtleitervorrichtung vorgesehen ist, über die der von der Laserbestrahlungsvorrichtung abgegebene Laserstrahl ggf. einer Linse zugeführt wird, aus der der Laserstrahl austritt und auf den/die vorbestimmten Bereich(e) einwirkt. Der Lichtleiter besteht vorzugsweise aus einem Material, das es dem das Gerät anpassenden Therapeuten gestattet, die Position des Lichtaustritts, d.h. den vorbestimmten Wirkungsbereich, durch Verbiegen, Verschwenken oder dergleichen einzustellen. Gegebenenfalls kann zwischen der Befestigungsvorrichtung und der Lichtleitervorrichtung auch eine Verstellvorrichtung vorgesehen werden, die es gestattet, die Länge und/oder Richtung der Lichtleitervorrichtung durch Verschrauben oder dergleichen zu ändern. Alternativ kann es sich bei der Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung des erfindungsgemäßen Innenohrstörungs-Behandlungsgeräts auch um eine separate Einheit handeln, deren Laserstrahl über eine flexible Lichtleitervorrichtung ggf. einer an ihrem Ende sitzenden Linse zugeführt wird, wobei in diesem Fall lediglich die Linse und/oder das Ende der Lichtleitervorrichtung mittels der Befestigungsvorrichtung am Ohr befestigt wird. Bei dieser Variante der Erfindung wird die Laserbestrahlungsvorrichtung beispielsweise in die Hemdtasche, in die Hosentasche oder an den Gürtel des Patienten gesteckt. Diese Variante der Erfindung wird daher insbesondere dann eingesetzt, wenn die verwendete Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung und/oder deren Batteriestromversorgung vergleichsweise groß und/oder schwer ist. Ein weiterer, wesentlicher Aspekt bei diesem Gerät liegt darin, daß als Befestigungsvorrichtung eine bereits vorhandene Einrichtung verwendet wird. Bei einer solchen Einrichtung kann es sich insbesondere um ein Brillengestell, ein Hörgerät, einen Tinnitusmasker oder um ein Kombinationsgerät aus einem Tinnitusmasker und einem Hörgerät handeln (ein Tinnitusmasker ist ein kleiner Lautsprecher, der ein Geräusch in der Frequenz des Tinnitus erzeugt, so daß der Patient den Eindruck hat, beim Tinnitus würde es sich um ein externes Geräusch handeln). Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, für das erfindungsgemäße Innenohrstörungs-Behandlungsgerät eine eigene Befestigungsvorrichtung vorzusehen, wie beispielsweise einen am Ohr befestigbaren Bügel, ein in das Ohr einführbares Teil (vergleichbar einem Innenohr-Hörgerät) oder einen auf den Kopf aufstülpbaren Bügel nach Art eines Kopfhörers. Untersuchungen haben gezeigt, daß mit den erfindungsgemäßen Geräten insbesondere dann große Erfolge erzielbar sind, wenn die Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung einen Laserstrahl mit einer Wellenlänge erzeugt, die sich vom Ultraviolettbereich bis hin zum nahen Infrarotbereich erstreckt, also von circa 180 nm bis etwa 1000 nm, wobei die Ausgangsleistung bei den zur Eigenbehandlung vorgesehenen Geräten vorzugsweise zwischen 1 mW und 120 mW, insbesondere zwischen 1 mW und 5 mW liegen sollte. Wenn die Geräte demgegenüber für den professionellen Gebrauch durch geschulte Therapeuten bestimmt sind, werden Laserbestrahlungsvorrichtungen mit Ausgangsleistungen bis maximal 500 mW eingesetzt. Gegebenenfalls kann daran gedacht werden, das Gerät mit einer Hand-Einstellvorrichtung zu versehen, mittels der die Ausgangsleistung der Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung und/oder die Wellenlänge des Laserstrahls vom Patienten auf einen wählbaren Wert eingestellt werden kann. Die Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung kann entweder im kontinuierlichen Betrieb oder auch im pulsierenden Betrieb arbeiten, wobei die gewünschte Arbeitsweise gegebenenfalls mit einem entsprechenden Wählschalter eingestellt werden kann. Die Erfindung wird nachstehend anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Gemäß einer weiteren, in den Figuren nicht näher gezeigten Ausführungsform der Erfindung kann die Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung 310 eine separate Einheit sein, die beispielsweise in einer Tasche oder am Gürtel des Patienten getragen wird. In diesem Fall ist die Lichtleitervorrichtung 311 eine flexible Leitung, die in einer Linse endet, welche mittels der Befestigungsvorrichtung am Ohr befestigt werden kann. Diese Ausführungsform der Erfindung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Laserbestrahlungsvorrichtung 310 und/oder deren Batterie vergleichsweise schwer ist. Für die Low-Level-Laserbestrahlungsvorrichtung 310 kann ein (in den Figuren nicht gezeigter) Ein/Aus-Schalter vorgesehen werden, der es dem Patienten ermöglicht, die Behandlung zu beliebigen Zeiten vorzunehmen. Die Laserbestrahlungsvorrichtung 310 kann weiterhin eine manuelle Einstellvorrichtung aufweisen, mittels der ihre Ausgangsleistung und/oder die Wellenlänge des Laserstrahls auf einen geeigneten Wert eingestellt werden kann. Die Laserbestrahlungsvorrichtung 10 arbeitet entweder im kontinuierlichen oder im pulsierenden Betrieb, wobei gegebenenfalls eine Steuervorrichtung vorgesehen sein kann, mittels der die gewünschte Betriebsart und/oder die Impulsfrequenz eingestellt werden kann. Die Ausgangsleistung der Laserbestrahlungsvorrichtung 310 beträgt vorzugsweise zwischen 1 und 120 mW. Die Wellenlänge des Laserstrahls liegt im Bereich von 180 nm bis 1000 nm. Somit ist es möglich, handelsübliche Laserdioden als Strahlungsquelle zu verwenden. Untersuchungen haben gezeigt, daß mit dem erfindungsgemäßen Gerät insbesondere dann gute Heilungserfolge erzielbar sind, wenn der Laserstrahl auf das Mastoid oder über den Gehörgang auf das Mittelohr einwirkt. Diese Bereiche des Ohres können durch geeignete Einstellung der Lichtleitervorrichtung 311 bestrahlt werden. Um eine noch bessere Heilungswirkung zu erzielen, kann das erfindungsgemäße Gerät gegebenenfalls dahingehend modifiziert werden, daß zwei Lichtleitervorrichtungen mit einer jeweiligen Linse vorgesehen werden, wobei die eine Linse auf das Mastoid und die andere Linse auf das Mittelohr einwirkt. Die Anzahl der Lichtleitervorrichtungen und Linsen kann selbstverständlich weiter erhöht werden, falls je nach der Art der Erkrankung des Innenohrs noch andere Bereiche des Ohres therapeutisch beaufschlagt werden sollen. |