Verschlusselement für eine Zahnradmaschine |
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申请号 | EP10007303.0 | 申请日 | 2010-07-15 | 公开(公告)号 | EP2295803A2 | 公开(公告)日 | 2011-03-16 |
申请人 | Robert Bosch GmbH; | 发明人 | Griese, Klaus; Lendl, Ulrich; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft ein Verschlusselement für eine Zahnradmaschine. Dieses hat zumindest eine Dichtplatte (28,30), die eine Niederdruck- oder Hochdrucköffnung (12) am Gehäuse (2) überdeckt und an diesem mittels eines Verbindungselementes (22) gehalten ist. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft ein Verschlusselement für eine Zahnradmaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 und eine Zahnradmaschine mit einem derartigen Verschlusselement. Eine Zahnradmaschine hat zwei im Außeneingriff miteinander kämmende Zahnräder, wobei miteinander kämmende Zähne jeweils einen Verdrängungsraum bilden, der sich bei der Rotation der Zahnradpaarung vergrößert bzw. verkleinert, um Druckmittel bei einer Pumpe über eine Ansaugöffnung anzusaugen bzw. über eine Förderöffnung auszustoßen. Diese beiden Öffnungen münden üblicher Weise einander gegenüber liegend am Außenumfang des Gehäuses, an dem Dichtflächen mit einem vorbestimmten Flanschbild zur Befestigung von Anschlüssen vorgesehen sind. Eine derartige Zahnradmaschine ist beispielsweise in der Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verschlusselement für Zahnradmaschinen zu schaffen, das einen einfach zu handhabenden Schutz für eine Niederdrucköffnung bzw. eine Hochdrucköffnung einer Zahnradmaschine gewährleistet. Durch diese Erfindung soll auch eine Zahnradmaschine bereit gestellt werden, die beim Transport gegen Beschädigungen im Dichtflächenbereich geschützt ist. Diese Aufgabe wird im Hinblick auf das Verschlusselement durch die Merkmalskombination des Patentanspruches 1 und im Hinblick auf die Zahnradmaschine durch die Merkmalskombination des nebengeordneten Patentanspruches 12 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des Verschlusselementes bzw. der Zahnradmaschine sind Gegenstand der Unteransprüche. Erfindungsgemäß hat das Verschlusselement zumindest eine Dichtplatte, die entweder einer Niederdrucköffnung oder einer Hochdrucköffnung der Zahnradmaschine zugeordnet ist und deren Dichtfläche größer als die Mündungsfläche der betreffenden Öffnung ausgebildet ist. Die Dichtplatte ist an einem Verbindungselement befestigt, das zum Umgreifen des Gehäuses ausgelegt ist. Die Handhabung eines derartigen Verschlusselementes ist äußerst einfach, da die Dichtplatte auf die Öffnung und die Dichtflächen aufgesetzt und anschließend das Verbindungselement um das Gehäuse gespannt wird, so dass alle kritischen Bereiche zuverlässig gegen Beschädigung geschützt sind. Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind eine der Niederdrucköffnung und eine der Hochdrucköffnung zugeordnete Dichtplatte von einem einzigen Verbindungselement gehalten. Die Abdichtung lässt sich weiter verbessern, wenn die Dichtplatten zum Gehäuse hin konvex auswölben, so dass eine zuverlässige Abdichtung im Umfangsbereich der jeweiligen Öffnung gewährleistet ist. Alternativ oder zusätzlich können an den Dichtflächen der Dichtplatte umlaufende Dichtkonturen ausgebildet werden. Erfindungsgemäß wird es bevorzugt, dass die Dichtfläche der Dichtplatte so ausgelegt ist, dass sie größer oder zumindest gleich groß wie die Dichtfläche um die Gehäuseöffnung ist. Die Handhabung des Verschlusselementes ist besonders einfach, wenn das Verbindungselement mit einem lösbaren Verschluss ausgeführt ist. Dieser kann beispielsweise kabelbinderartig oder als Klettverschluss oder dergleichen ausgeführt sein, so dass auch unterschiedliche Gehäuseabmessungen umgriffen werden können. Die Anpassung an unterschiedliche Gehäusegeometrien ist besonders einfach, wenn die Dichtplatten verstellbar am Verschlusselement gehalten sind. Bei einer Variante der Erfindung sind die Dichtplatten etwa kreisförmig ausgeführt, wobei der Kreisdurchmesser größer als der Öffnungsdurchmesser ist. Die erfindungsgemäßen Verschlusselemente sind sehr gut geeignet, um Logos aufzubringen, so dass die Kunden auf den ersten Blick die entsprechende Zahnradmaschine mit dem Logo in Verbindung bringen. Die Platten werden vorzugsweise aus Kunststoff ausgebildet, wobei diese einstückig mit dem Verbindungselement oder aber als zusätzliche Bauelemente ausgeführt werden können. Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Die in In An dem Verbindungselement 22 sind zwei Dichtplatten 28, 30 angeordnet, deren Abstand so gewählt ist, dass bei der in Erfindungsgemäß können die Dichtplatten 28, 30 einstückig oder fest verbunden mit dem Verbindungselement 22 ausgeführt sein. Prinzipiell ist es auch möglich, die Dichtplatten 28, 30 verstellbar auf dem Verbindungselement 22 zu führen, so dass eine noch einfachere Anpassung an unterschiedliche Gehäusegeometrien ermöglicht ist. Bei dem in Die Dichtplatten 28, 30 können entsprechend der Dichtfläche 14 eben ausgeführt sein. Gemäß Zusätzlich oder alternativ kann an dem auf der Dichtfläche 14 aufliegende Bereich der Dichtplatte 28, 30 eine Dichtkontur 38 ausgebildet sein, die dichtend auf der Dichtfläche 14 aufliegt. Diese Dichtkontur 38 kann durch eine oder mehrere konzentrisch zueinander angeordnete Dichtlippen ausgebildet werden. Durch diese Maßnahmen ist gewährleistet, dass die Anschlussbereiche und auch das Innere der Zahnradmaschine während des Transportes nicht verschmutzt oder beschädigt werden kann. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird es bevorzugt, die Dichtplatten 28, 30 aus einem vergleichsweise elastischen Kunststoff herzustellen, so dass eine dichtende Anlage gewährleistet ist. Die Verschlusselemente 20 sind wieder verwendbar, so dass die Zahnradmaschine bei einer Wartung oder Demontage wieder geschützt werden kann. Prinzipiell kann das vorbeschriebene Verschlusselement für eine Pumpenreihe mit unterschiedlichen Dichtflächen und Flanschbildern verwendet werden, so dass die Lager-und Herstellungskosten im Vergleich zu den herkömmlichen Lösungen minimal sind. Offenbart ist ein Verschlusselement für eine Zahnradmaschine und eine Zahnradmaschine mit einem derartigen Verschlusselement. Dieses hat zumindest eine Dichtplatte, die eine Niederdruck- oder Hochdrucköffnung am Gehäuse überdeckt und an diesem mittels eines Verbindungselementes gehalten ist. |