Deckel für Bohrlöcher

申请号 EP97203383.1 申请日 1997-11-04 公开(公告)号 EP0839964A2 公开(公告)日 1998-05-06
申请人 Eijkelkamp Agrisearch Equipment B.V.; 发明人 Veenstra, Jan Frederik Melle; Eijkelkamp, Alphonsus Gerardus;
摘要 Deckel (1) zum Abdecken von Bohrlöchern (4) in Betonfußböden, Asphaltfußböden und dergleichen, mit einem plattenförmigen Abdeckteil (9), einem an einer Seite des Abdeckteils gelegenen Klemmteil (10), und Spannmittel zum gegen den Abdeckteil Ziehen des Klemmteils um den Umfang dessen zu vergrößern für eine Klemmung in dem abzudeckenden Bohrloch, wobei sich der Abdeckteil mit einem Umfangsgebiet außerhalb des Klemmteils erstreckt und in diesem Gebiet, an der dem Klemmteil zugekehrten Seite, mit umlaufenden, hervorragenden Abdichtmitteln versehen ist.
权利要求 Deckel zum Abdecken von Bohrlöchern in Betonfußböden, Asphaltfußböden und dergleichen, mit einem plattenförmigen Abdeckteil, einem an einer Seite des Abdeckteils gelegenen Klemmteil, und Spannmittel zum gegen den Abdeckteil Ziehen des Klemmteils um den Umfang dessen zu vergrößern für eine Klemmung in dem abzudeckenden Bohrloch, wobei sich der Abdeckteil mit einem Umfangsgebiet außerhalb des Klemmteils erstreckt und in diesem Gebiet, an der dem Klemmteil zugekehrten Seite, mit umlaufenden, hervorragenden Abdichtmitteln versehen ist.Deckel nach Anspruch 1, wobei der Klemmteil einen Gummimanschette oder Hülse ist.Deckel nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Klemmteil und das Abdichtungs mittel als einstückig miteinander gebildet sind.Deckel nach Anspruch 3, wobei der Übergangsgebiet zwischen dem Klemmteil und den Abdichtungsmitteln umlaufend nach konkav gebildet ist um dort mit der Umfangsoberfläche in axialer Richtung hinsichtlich der Abdichtungsmittel und in radialer, einwärtiger Richtung hinsichtlich der Umfangsoberfläche des Klemmteils zurückgelegen zu sein.Deckel nach Anspruch 3 oder 4, wobei die Spannmittel auf der Innenseite der Gummimanschette oder der Hülse wirksam sind.Deckel nach Anspruch 5, wobei die Gummimanschette oder Hülse eine in der Richtung des Abdeckteils schräg zulaufende Innenoberfläche hat und wobei die Spannmittel eine Spannbüchse haben, die eine komplementäre, erweiternde Außenoberfläche aufweist.Deckel nach Anspruch 6, wobei die Spannmittel mittels Rotation wirksam werden und wobei die Innenoberfläche der Gummimanschette oder Hülse und die Außenoberfläche der Spannhülse mit ineinanderpassenden, sich im wesentlichen parallel an der Rotationsachse erstreckenden Vorsprüngen und Nuten versehen sind.Deckel zum Abdecken von Bohrlöchern in Betonfußböden, Asphaltfußböden und dergleichem, mit den kennzeichnenden Maßnahmen versehen, wie sie aus der zugefügten Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den Zeichnungen nach vorne kommen.
说明书全文

Das Patent bezieht sich auf ein Deckel zum Abdecken von Bohrlöchern in Betonfußböden, Asphaltfußböden und dergleichen, insbesondere Fußböden für Fabrikräume.

Bestehende Fabriksgelände können sich als derart verunreinigt erweisen, daß Maßnahmen ergriffen werden müssen um den Boden zu sanieren. Diese Sanierung kann außerhalb der Bebauungen stattfinden, indem der Boden entfernt und gereinigt oder ersetzt wird oder - vor Ort - auf eine andere Weise behandelt wird, sowie durch forcierte Durchspülung. Der sich unter der Bebauung insbesondere in Fabrikräumen befindende Boden, ist schwierig zu entfernen und wird in der Regel vor Ort behandelt werden müssen.

Bevor man festgestellt hat ob der Zustand des Bodens unter einem Fabriksraum derart ist, daß eine Sanierungsoperation nötig ist, bestimmt man diesen Zustand indem im Fußboden des Fabriksraumes, der in der Regel von Beton sein wird, ein Loch gemacht wird und ein Bodenprobenehmer, wie eine Stichhülse, gesenkt wird um eine Bodenprobe zu entnehmen. Wenn sich nach Analyse der Bodenprobe herausstellt, daß eine Sanierungoperation nicht notwendig ist, dann kann man das Loch einfach zuschütten mit Beton zum Beispiel. Erweist sich aber nach der Analyse, daß eine Sanierungsoperation wohl notwendig ist, dann wird man in der Lage sein müssen, den Effekt der Sanierungsoperation im Laufe der Zeit zu folgen. Hierzu wird am Ort des Lochs durch welches die Bodenprobe entnommen ist, ein Verrohrung im Fußboden angeordnet, und darin ein Steigrohr angeordnet, woraus in regelmäßigen Zeitabständen Wasserproben entnommen werden können. Wenn der Fabriksraum noch in Betrieb ist, wird vermieden werden müssen, daß Benutzer des Fabriksbodens durch das Loch im Fußboden gehindert werden bzw. daß gefährliche Situationen entstehen. Für die Reinheit der Analyse aufgrund der zu entnehmenden Wasserproben ist es außerdem von größter Bedeutung, daß verhindert wird, daß Fremdstoffe, die sich auf dem Fabriksbodem befinden, in das Bohrloch und somit ins Grundwasser gelangen können. Im Übrigen spielt dies auch eine Rolle, wenn der Fabriksraum nicht mehr benutzt wird und Regenwasser, das über den Fußboden abläuft und in das Bohrloch fällt, ins Grundwasser gelangen kann.

Die Aufgabe des Patents ist es, eine zeitweilige Abdeckung für ein solches Fußbodenloch zu verschaffen, womit eine sichere und zuverlässige Abdichtung erhalten wird. Hierzu verschafft das Patent ein Deckel zum Abdecken von Bohrlöchern in Betonfußböden, mit einem plattenförmigen Abdeckteil, einem an einer Seite des Abdeckteils gelegenen Klemmteil, und Spannmittel zum gegen den Abdeckteil Ziehen des Klemmteils um den Umfang dessen zu vergrößern für eine Klemmung in dem abzudeckenden Bohrloch, wobei sich der Abdeckteil mit einem Umfangsgebiet außerhalb des Klemmteils erstreckt und in diesem Gebiet, an der dem Klemmteil zugekehrten Seite, mit umlaufenden, hervorragenden Abdichtungsmitteln versehen ist. Mittels der patentierten Erfindung wird ein einfach zu entfernender Stopp für das Loch im Fußboden verschafft, welcher Stopp eine sichere und zuverlässige Abdichtung verschafft. Für die Abdichtung ist man nicht (nur) auf eine Abdichtung angewiesen, die zwischen dem Klemmteil und der Innenoberfläche des Lochs im Fußboden realisiert werden kann. Durch die Spannmittel, die den Klemmteil im Fußbodenloch festsetzen, wird ferner die Abdichtung am Abdichtteil fest gegen die obere Oberfläche des Betonbodens angezogen. Diese Abdichtung sorgt dafür, daß Fremdstoffe vom Fußbodenloch ferngehalten werden und bei Entfernung des Stopps nicht nachträglich in das Fußbodenloch fallen können.

Vorzugsweise ist der Klemmteil als eine Gummimanschette oder Hülse gebildet. Es ist überdies vorteilhaft wenn der Klemmteil und das Abdichtungsmittel einstückig miteinander gebildet sind. Hierdurch kann der Deckel laut der Erfindung schnell und einfach zusammengestellt werden.

Vorzugsweise ist der Übergangsgebiet zwischen dem Klemmteil und den Abdichtungsmitteln umlaufend nach innen konkav gebildet um dort mit der Umfangsoberfläche in axialer Richtung hinsichtlich der Abdichtungsmittel und in radialer, einwärtiger Richtung hinsichtlich der Umfangsoberfläche des Klemmteils zurückgelegen zu sein. Dadurch wird Platz gemacht für Verformung des Materials des Klemmteils. Hierdurch wird das Klemmteilmaterial das Andrücken der Abdichtungsmittel gegen die Fußbodenoberfläche nicht beeinträchtigen. Ferner wird hierdurch vermieden, daß der Rand des Fußbodenlochs den aus Klemmteil/Abdichtungsmittel bestehenden Körper durch Kerbwirkung beschädigt.

In einer vorteilhaften Ausbildung hat die Gummimanschette oder Hülse eine in der Richtung des Abdeckteils schräg zulaufende Innenoberfläche hat und haben die Spannmittel eine Spannhülse, die eine komplementäre, erweiternde Außenoberfläche aufweist. Hierdurch wird beim Abdrehen der Spannmittel auf mehr oder weniger direkte Weise der Klemmteil radial nach außen gegen die Oberfläche des Fußbodenlochs gezwungen.

Vorzugsweise werden die Spannmittel mittels Rotation wirksam und sind die Innenoberfläche der Gummimanschette oder Hülse und die Außenoberfläche der Spannhülse mit ineinanderpassenden, sich im wesentlichen parallel an der Rotationsachse erstreckenden Vorsprüngen und Nuten versehen. Hierdurch wird einen direkten Rotationsangriff der Spannmittel auf den Klemmteil sichergestellt.

Die patentierte Erfindung wird anhand des in den beigefügten Zeichnungen wiedergegebenen Ausführungsbeispiels erläutert. Gezeigt wird in:

  • Fig. 1 eine schematische Wiedergabe einer Aufstellung zum Verfolgen der Sanierung eines Bodens unter einem Fabriksfußboden;
  • Fig. 2 einen Querschnitt des Deckels oder des Stopps laut der Erfindung für das Loch in einem Fabriksboden;
  • Fig. 3 eine Oberansicht auf dem Stopp von Fig. 2; und
  • Fig. 4 ein Detail des Randes des Stopps von Fig. 2.

In Fig. 1 ist der Fabriksraum 100 mit einem Betonboden 2 mit Oberfläche 3 versehen, wobei im Betonboden 2 ein Loch 4 gebohrt ist. Das Loch, daß hier mit einem Stopp 1 abgeschloßen ist, verschafft Zugang zu der im Fußboden 5 angebrachten Verrohrung 6, in welchem ein mit Abflußlöchern 30 versehenen Steigrohr 7 abgesenkt ist. Zwischen dem Steigrohr 7 und der Verrohrung 6 sind von unten nach oben ein Filterkiespaket 31, ein Grundpaket 32, eine Betonitschicht 33, ein Grundpaket 34, wieder eine Betonitschicht 35 und eine Betonschicht 36 angebracht. Mittels des Steigrohrs 7 können unter dem Grundwasserstand 8 Wasserproben entnommen werden, in Augenblicken in denen das für die Analyse des Fortgangs einer Grundsanierungsoperation erwünscht ist. Hierzu wird, nach Entfernung des Stopps 1, eine auf eine Pumpe angeschlossen Schlauch (nicht wiedergegeben) in das Steigrohr abgesenkt.

Um zu vermeiden, daß Feuchtigkeit und Schmutz vom Fabriksboden 3 in das Bohrloch 4 und damit in das zu erprobende Gebiet in das Steigrohr 7 gelangen kann, und um zu vermeiden, daß Benutzer des Fabriksbodens Gefahr laufen aufgrund des Vorhandenseins des Lochs 4, ist laut der Erfindung ein Stopp 1 für das Loch 4 versehen, welcher Stopp in den Figuren 2-4 näher wiedergegeben wird.

Der Stopp 1 besteht in diesem Beispiel aus einer Abdeckplatte 9, die - in Übereinstimmung mit dem kreisrunden Querschnitt des Lochs 4 - kreisförmig ist. Das Loch 4 hat hierbei beispielsweise einen Durchmesser von 120 mm und die Abdeckplatte 9 einen Durchmesser von 160 mm. Die Abdeckplatte 9 kann beispielsweise eine 3 mm verzinkte Stahlplatte sein. Die Abdeckplatte 9 ist in der Mitte mit einem vertieft gelegenen Abschnitt 24 versehen, in welchem ein Spannbolzen 23, beispielsweise M8 x 50, mit dem Andrehkopf aufgenommen ist, damit der Bolzen 23 nicht oberhalb der Oberfläche der Abdeckplatte 9 hervorragt. Der Bolzen 23 ragt in vertikaler Weise nach unten durch Zentralloch 25 in der Abdeckplatte 9 hervor, um im Gewindeangriff mit dem mit einem Gewinde versehenen Durchgang 14 einer als Mutter dienenden Spannhülse 11 zu kommen.

Die Spannhülse 11 ist hier mit einer im wesentlichen abgestumpft-kegelförmigen Umfangswand 12 versehen, von woraus (siehe Fig. 3) sich eine Anzahl gleichmäßig über den Umfang verteilt angebrachten Rippen 15 radial erstrecken. Die Umfangswand 12 ist mit dem Durchgang 14 mittels Flanschplatte 13 verbunden, die die auf dem Gewinde ausgeübten Kräfte auf die Umfangswand 12 überbringt. Die Spannhülse 11 kann aus 2 mm starker verzinkter Stahlplatte hergestellt sein.

Zwischen der Abdeckplatte 9 und der Spannhülse 11 ist ein weiterer Bestandteil des Stopps 1 gelegen, der aus Klemmhülse 10 gebildet ist, welcher eventuell aus Gummi mit einer Shorehärte von ungefähr 40° hergestellt sein kann, welches Gummi an der Unterseite der Abdeckplatte 9 vulcanisiert sein kann. Die Klemmhülse 10 hat eine im wesentlichen rechtwinklig-zylinderförmige Umfangsoberfläche 26, die beim Umfang des Lochs 4 passt. Im nicht-angespannten Zustand des Stopps 1 ist der Durchmesser der Umfangsoberfläche 26 derart, daß der Stopp 1 einfach in das Loch 4 aufgestellt werden kann. Die radiale Innenoberfläche 27 der Klemmhülse 10 ist im wesentlichen abgestumpft-kegelförmig, mit einer mit der Neigung der Umfangswand 12 der Spannhülse 11 übereinstimmenden Neigung. Die Innenoberfläche 27 der Klemmhülse 10 ist weiterhin mit sich im wesentlichen in einer vertikalen Fläche erstreckenden Rillen 20 versehen, in welchen die Rippen 15 der Spannhülse 11 passen.

An ihrem Oberende, an der radialen Außenseite davon, geht die Klemmhülse 10 mittels eines damit einstückig gebildeten Umfangsflanschabschnittes 18 in einen abdichtenden Umfangsrand 16 über. Der Rand 16 ragt hinsichtlich des Umfangsflanschabschnitts 18 nach unten heraus, um oberhalb der Fußbodenoberfläche 3 einen umlaufenden Raum 17 freizulassen. Dieser Raum 17 geht in einwärtige, radiale und in niederwärtige Richtung, innerhalb des Lochs 4, in eine sich in Umfangsrichtung erstreckende und in der Umfangsoberfläche 26 der Klemmhülse 10 ausgesparte Höhle 19 über. So wird eine umlaufende Höhle 22 gebildet, die dafür sorgt, daß die Verformung der Klemmhülse 10 das Andrüsken des abdichtenden Umfangsrandes 16 gegen Fußboden 3 nicht entgegenwirkt. Außerdem bleibt das Material der Klemmhülse, wie in Fig. 4 wiedergegeben, vom scharfen Rand 21 des Lochs 4 frei.

Bei der Aufstellung des Stopps 1 geht man folgendermaßen vor. Der Stopp 1 wird im nicht-angespanntem Zustand in das Loch 4 aufgestellt. Hierbei stützt die Abdeckplatte 9 mit abdichtendem Umfangsrand 16 der Klemmhülse 10 auf der Fußbodenoberfläche 3 auf. Daraufhin wird der Bolzen 23 mit geeignetem Werkzeug angedreht um den Umfangsrand der Klemmhülse 11 gegen die Innenoberfläche 27 der Klemmhülse 10 andrücken zu lassen. Durch den Eingriff der Rippen 15 in die Rillen 20 wird vermieden, daß die Spannhülse 11 hinsichtlich der Klemmhülse 10 rotiert. Die Abdeckplatte 9 wird hierbei in niederwärtiger Richtung durch das Auflegen davon auf der Fußbodenoberfläche 3 entgegengehalten. Beim Aufwärtsbewegen der Spannhülse 11 in die Richtung A wird eine radial auswärtige Kraft auf die Klemmhülse 10 ausgeübt, die mit der dadurch vergrößerten Umfangsoberfläche 26 in die Richtung B gegen die Oberfläche des Lochs 4 angedrückt wird. Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird die Klemmhülse 10 im Loch 4 festsitzen. Beim weiteren Andrehen des Bolzens 23 wird die Abdeckplatte 9 weiter nach unten gespannt werden, und zwar in axialer Richtung, direkt in Übereinstimmung mit der Spannrichtung. Der abdichtenden Umfangsrand 16 kann aufgrunddessen sehr straff gegen die Fußbodenoberfläche 3 angedrückt werden, so daß eine optimale Abdichtung erfolgt.

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