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Aus mehreren Rahmenteilen zusammengesetzter Rahmen für Schachtabdeckungen

申请号 EP81101021.4 申请日 1981-02-13 公开(公告)号 EP0036079B1 公开(公告)日 1984-10-31
申请人 Weidmann, Hans-Josef; 发明人 Weidmann, Hans-Josef, Ing. (grad.);
摘要
权利要求 1. Mehreckiger, insbesondere rechteckiger Rahmen für Schachtabdeckungen, der aus mehreren längs der Rahmenseiten verlaufenden Rahmenteilen (1, 2, 3, 4) zusammengesetzt ist, an denen Auflage- und/oder geneigte Dichtflächen für einen Deckel ausgebildet sind, wobei mindestens zwei sich gegenüberliegende Rahmenteile (1, 3) identisch ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das eine sich gegenüberliegende Paar von Rahmenteilen (1, 3) nach Wenden um 180° um eine zur Rahmenebene parallele Achse (X) miteinander austauschbar ist und daß das andere sich gegenüberliegende Paar von Rahmenteilen (2, 4) nach Wenden um 180° um eine zur Rahmenebene parallele Achse (Y) und Drehen um eine zur Rahmenebene senkrechte Achse (Z) miteinander austauschbar ist.2. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der identisch ausgebildeten Rahmenteile (2, 4) des anderen Paares auf beiden Seiten, d. h. innen und außen, Auflageflächen (22, 22', 24, 24') und/oder Dichtflächen (12, 13,12', 14') aufweist.3. Rahmen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die wahlweise verwendbaren Auflage- und/oder Dichtflächen für unterschiedliche Einlegeteile und/oder Form des Deckels vorgesehen sind.4. Rahmen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die wahlweise verwendbaren Auflage- und/oder Dichtflächen für die gleichen Einlegetiefe und/oder Form des Deckels vorgesehen sind.5. Rahmen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Paar von sich gegenüberliegenden Rahmenteilen (1, 3) mit gleichsinnig geneigten Dichtflächen (11, 13) versehen ist und daß die Dichtflächen (12, 14) der beiden Rahmenteile (2, 4) des anderen Paares gegensinnig verlaufen.6. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß nur die sich gegenüberliegenden Rahmenteile (2, 4) des anderen Paares mit Auflageflächen (22, 24) versehen sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen mehreckigen, insbesondere rechteckigen Rahmen für Schachtabdeckungen, der aus mehreren längs der Rahmenseite verlaufenden Rahmenteilen zusammengesetzt ist, an denen Auflage- und/oder geneigte Dichtflächen für einen Deckel ausgebildet sind, wobei wenigstens zwei sich gegenüberliegende Rahmenteile identisch ausgebildet sind.

Ein solcher Rahmen ist beispielsweise in der US-A-1820127 beschrieben. Die längsseitigen Rahmenteile sind jedoch nicht gegeneinander austauschbar wegen am einen Ende derselben angeformter Schrägführungen für den Deckel. Nur die Rahmenteile an den Schmalseiten können durch Drehen um eine zur Rahmenebene senkrechte Achse gegeneinander ausgetauscht werden, da sie identisch ausgebildet sind. Das gleiche trifft zu auf den Rahmen nach der US-A-2 194 221.

Die Rahmenteile dieser bekannten Rahmen für Schachtabdeckungen können durch Wenden und Drehen nicht so gegeneinander ausgetauscht werden, daß zwei verschiedene Deckelformen bei gleichen Rahmenteilen verwendet werden können. Da zwei von den sich gegenüberliegenden Rahmenteilen unterschiedlich geneigte Dichtflächen aufweisen, ist bei den bekannten Rahmen dieses Paar der Rahmenteile verschieden ausgebildet. Es müssen daher pro Rahmen drei verschiedene Rahmenteile gefertigt und auf Lager gehalten werden. Bei einem kompletten Programm von nach lichter Weite gestaffelten und nach Belastbarkeit klassifizierten Abdeckungen erfordert dies eine Vielzahl von Gußmodellen und eine sehr umfangreiche Lagerhaltung. Diese vermehrt sich noch, wenn Rahmen für Deckel mit unterschiedlicher Einlegetiefe und/oder Neigung der Seitenflächen vorgesehen werden sollen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei Rahmen für Schachtabdeckungen der eingangs genannten Art die Rahmenteile so zu gestalten, daß mit den gleichen Rahmenteilen Rahmen zusammengesetzt werden können, die Deckel mit zwei verschiedenen Einlegetiefen aufnehmen können.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das eine sich gegenüberliegende Paar von Rahmenteilen nach Wenden um 180° um eine zur Rahmenebene parallele Achse (X) miteinander austauschbar ist und daß das andere sich gegenüberliegende Paar von Rahmenteilen nach Wenden um 180° um eine zur Rahmenebene parallele Achse (Y) und Drehen um eine zur Rahmenebene senkrechte Achse (Z) miteinander austauschbar ist.

Dadurch wird zunächst der Vorteil erzielt, daß ein und dasselbe Rahmenteil auch auf der gegenüberliegenden Rahmenseite eingebaut werden kann. Man kann also z. B. zwei einander gegenüberliegende Rahmenteile identisch ausbilden, so daß man gegenüber der bisher bekannten Konstruktion mit zwei unterschiedlichen Rahmenteilen auskommt, wodurch sich Herstellung und Lagerhaltung entsprechend vereinfachen. Trotz identischer Ausbildung der Rahmenteile des einen Paares wird durch die Maßnahme, daß das eine Rahmenteil um 180° gewendet gegenüber dem gegenüberliegenden Rahmenteil eingebaut wird, die gewünschte unterschiedliche Orientierung der Neigung der Dichtflächen erzielt. Es wird ferner erreicht, daß die einander gegenüberliegenden Rahmenteile des anderen Paares nach dem Wenden um die zur Rahmenebene parallele Achse und nach Drehen um die zur Rahmenebene senkrechte Achse einen Deckel mit anderen Einlegetiefe und/oder Neigung der Seitenflächen aufnehmen. Durch anderen Zusammenbau läßt sich somit der Rahmen an eine andere Deckelform anpassen.

Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.

Ausführungsformen der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher erläutert.

  • Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäß ausgebildeten Rahmen in Draufsicht.
  • Fig. 2 und 3 zeigen Schnitte nach den Linien 11-11 bzw.
  • Fig. 4 zeigt den Rahmen in perspektivischer Darstellung.
  • Fig. 5 zeigt perspektivisch eine andere Ausführungsform der Erfindung.

Der in Fig. 1-4 dargestellte Rahmen ist rechteckig und aus vier Rahmenteilen 1, 2, 3,4 zusammengesetzt, die an den Ecken miteinander verschraubt sind. Diese Rahmenteile weisen an der Rahmeninnenseite glatte Dichtflächen 11, 12, 13, 14 auf. Diese Dichtflächen sind gegenüber der Rahmenebene (X-Y-Ebene in Fig.4) schräg geneigt, und zwar haben die Dichtflächen 11, 12 und 14 eine nach außen bzw. oben gerichtete Neigung, während die Dichtfläche 13 nach innen bzw. unten geneigt, also unterschnitten ist. Die Dichtflächen 11 und 13 verlaufen parallel zueinander, die Dichtflächen 12 und 14 divergieren nach oben. Diese Dichtflächen wirken mit den in gleicher Weise geneigten seitlichen Stoßflächen eines (nicht dargestellten) Deckels zusammen, der in den Rahmen eingelegt werden kann, wobei er die Dichtfläche 13 untergreift. Die Rahmenteile 2 und 4 haben außerdem nach innen vorspringende Flansche zur Bildung je einer parallel zur Rahmenebene verlaufenden Auflagefläche 22, 24, auf der der Deckel aufsitzen kann.

Beim Herstellen der Schachtabdeckung werden die mit geringem Untermaß gefertigten Rahmenteile 1, 2, 3, 4 zuerst lose miteinander verschraubt, dann der Deckel auf die Auflageflächen 22, 24 aufgelegt und dann die Verschraubung der Rahmenteile festgezogen, bis die Dichtflächen 1, 12, 13, 14 satt abdichtend gegen die seitlichen Stoßflächen des Deckels anliegen.

In die Stoßfugen zwischen den Rahmenteilen an den Rahmenecken kann eine Dichtungsmasse eingefügt werden, die dann erstarrt.

Die einander gegenüberliegenden Rahmenteile 1 und 3 haben eine identische Form, und ebenso die Rahmenteile 2 und 4. Das Rahmenteil 3 ist gegenüber dem Rahmenteil 1 um 180° bezüglich einer Achse gedreht, die parallel zur Rahmenebene und parallel zur Längsmittellinie des Rahmenteils 1 bzw. 3 verläuft, d. h. um eine zur in Fig. 4 angegebenen X-Achse parallele Achse. Dadurch gelangen die Dichtflächen 11, 13 in die gewünschte parallele Anordnung. Diese Rahmenteile 1 und 3 haben keine Auflageflächen für den Deckel.

Das Rahmenteil 2 hat nicht nur einen nach innen vorspringenden Flansch, der die Auflagefläche 22 bildet, sondern auch einen nach außen vorspringenden Flansch, der eine weitere Auflagefläche 22' bildet. Entsprechendes gilt für das identisch ausgebildete Rahmenteil 4. Das Rahmenteil 4 ist gegenüber dem Rahmenteil 2 um 180° bezüglich einer Achse gedreht, die parallel zur Rahmenebene und senkrecht zur Längsmittellinie des Rahmenteils 2 bzw. 4 verläuft, also um eine zur angegebenen X-Achse parallele Achse.

Zum Zwecke der Eckverschraubung sind lediglich die Rahmenteile 2 und 4 mit rechtwinklig abstehenden Flanschen 8, 9 versehen, die ebenfalls zur Rahmenebene (X-Y-Ebene) schräg geneigt sind, so daß sie sich an die geneigten Rahmenteile 1, 3 anlegen. Die Flansche 8, 9 gehen nicht über die ganze Höhe der Rahmenteile 2, 4 durch, sondern lassen den für die Auflage des Deckels benötigten Raum oberhalb der Auflageflächen 22, 24 bzw. unterhalb der Auflageflächen 22', 24' frei. Dasselbe gilt von etwaigen Versteifungsrippen 16, 17 der Rahmenteile 2 bzw. 4, die ebenfalls auf beiden Seiten, aber nicht über die ganze Höhe durchgehend angeordnet sind.

Dagegen haben die Rahmenteile 1, 3 Versteifungsrippen 18, 19 nur auf einer Seite, wobei die senkrecht verlaufenden Rippen 19 über die ganze Höhe durchgehen können. An den Ecken haben die Rahmenteile 1 und 3 keine Flansche. Zur Herstellung der Rahmenteile 1, 3 brauchen daher nur entsprechende Stücke von einem längeren Profilstreifen abgeschnitten und mit Bohrungen zur Aufnahme der Schrauben für die Eckverschraubung versehen werden.

Änderungen der dargestellten Ausführungsform sind im Rahmen der Erfindung möglich. So brauchen die einzelnen Rahmenteile nicht über die ganze Seitenlänge des Rahmens durchzugehen, sondern es können auch mehrere kürzere Rahmenteile aneinandergesetzt werden. Ferner ist es möglich, auch an den beiden Rahmenteilen 1 und 3 einen nach innen vorspringenden Flansch zur Bildung einer Auflagefläche für den Deckel vorzusehen. Dieser Flansch muß natürlich kürzer sein als die Länge der Rahmenteile 1, 3 und außerdem setzt eine solche Ausführungsform voraus, daß die Einlegetiefe des Deckels kleiner als die halbe Rahmenhöhe ist, damit ein mittiger Flansch auf beiden Seite eine Auflagefläche bilden kann.

Die Ausführungsform nach Fig. 5 unterscheidet sich von der nach Fig. 4 lediglich dadurch, daß die Auflageflächen 22, 24 tiefer gelegt sind, so daß der Abstand der Auflageflächen 22, 24 von der Oberkante der Rahmenteile 2, 4 größer ist als der Abstand der (in dieser Einbaustellung nicht benötigten) Auflageflächen 22', 24' von er Unterkante der Rahmenteile 2,4. Die Rahmenteile 2, 4 sind daher zueinander zwar spiegelsymmetrisch bezüglich der Achse Y, aber nicht mehr identisch. Werden die Rahmenteile 2,4 um 180° bezüglich der Achse X gedreht und dann miteinander vertauscht, dann kommen die Auflageflächen 22', 24' in die Betriebslage an der Rahmeninnenseite, und können dann als Auflageflächen für einen Deckel mit geringerer Einlegetiefe dienen.

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