ABDECKUNG FÜR EINE FLÄCHE VON BALKONEN, BÖDEN, DÄCHERN ODER FASSADEN

申请号 EP04706609.7 申请日 2004-01-30 公开(公告)号 EP1625266B1 公开(公告)日 2007-07-11
申请人 KREUSEL, Ulrich; 发明人 KREUSEL, Ulrich;
摘要 Disclosed is a cover for an area of balconies (4), floors, roofs, or facades, comprising several parallel basic profiled members (7) that are located at a distance from each other. A covering profiled element (8) which extends across the entire length of the basic profiled members (7) is provided for connecting two adjacent basic profiled members (7).
权利要求 Abdeckung für eine Fläche von Balkonen (4), Böden, Dächern oder Fassaden, die mehrere parallel und beabstandet zueinander angeordnete Grundprofile (7) umfasst, wobei zur Verbindung von jeweils zwei benachbarten Grundprofilen (7) ein sich über die gesamte Länge der Grundprofile (7) erstreckendes Überdeckungsprofil (8) vorgesehen ist, das einen U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei die Schenkel (9) des Überdeckungsprofils (8) derart ausgebildet sind, dass sie die Schenkel (11) des im Querschnitt U-förmigen Grundprofils (7) übergreifen und der die Schenkel (9) des Überdeckungsprofils (8) verbindende Steg (14) auf der Fläche aufliegt wobei die Schenkel (11) des Grundprofils (7) zur Halterung von Überdeckungsprofilen (8) und der Steg (13) des Grundprofils (7) zur Auflage auf die abzudeckende Fläche dienen, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schenkel (9) des Überdeckungsprofils (8) nach außen in eine waagerechte Abwinklung sowie eine sich daran anschließende vertikale Abwinklung unter Bildung einer Längsnut (10) übergeht, in die der zugehörige Schenkel (11) des Grundprofils (7) eingreift und an der waagerechten Abwinklung jedes Schenkels (9) des Überdeckungsprofils (8) außenseitig gegenüberliegend zwei einen stumpfen Winkel einschließende Fortsätze (12) angeformt sind, die sich über die gesamte Länge des Überdeckungsprofils (8) erstrecken.Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Steg (13) des Grundprofils (7) mehrere im Querschnitt Y-förmige Ansätze (27) ins Freie abgehen.Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundprofil (7) rechteckförmig ausgebildet ist.Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der äußeren vertikalen Abwinklung jedes Schenkels (9) des Überdeckungsprofils (8) endseitig eine sich über dessen gesamte Länge von diesem wegerstreckende Nase (29) angeformt ist, die in eine auf dem Steg (13) des Grundprofils (7) ausgebildete Ausnehmung (28) eingreift.Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich jeder Schenkel (9) des Überdeckungsprofils (8) unter einem stumpfen Winkel nach au-ßen erstreckt.Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Endprofil (15) und ein damit verstellbar zusammenwirkendes Abschlussprofil (16) jeweils eine längsseitige Begrenzung der Abdeckung (1) bilden, wobei das Endprofil (15) mit einem Überdeckungsprofil (8) verbunden ist, das wiederum auf ein Grundprofil (7) aufgesetzt ist.Abdeckung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Endprofil (15) das Abschlussprofil (16) überlappt.Abdeckung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Endprofil (15) auf der der abzudeckenden Fläche zugewandten Seite ein in Längsrichtung verlaufendes Wellenprofil (20) aufweist, das zu einem Wellenprofil (21) des Abschlussprofils (16) korrespondiert.Abdeckung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Endprofil (15) auf der der abzudeckenden Fläche zugewandten Seite ein in Längsrichtung verlaufendes Kammprofil (31) aufweist, das zu Längsrillen (32) des Abschlussprofils (16) korrespondiert.Abdeckung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das rechteckförmige Endprofil (15) an seiner einen Längsseite endseitig mit einem rechtwinklig abgehenden Arretierschenkel (17) zum Eingreifen in die Längsnut (10) des Überdeckungsprofils (8) versehen ist, der sich über die gesamte Länge des Endprofils (15) erstreckt.Abdeckung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der anderen Längsseite des Endprofils (15) ein im Querschnitt Y-förmiger Ansatz (18) angeformt ist, der über die gesamte Länge des Endprofils (15) verläuft.Abdeckung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die der profilierten Seite gegenüberliegende Seite des rechteckigen Abschlussprofils (16) zur Auflage auf der abzudeckenden Fläche eben ausgeführt ist.Abdeckung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass von der profilierten Seite des Abschlussprofils (16) im Bereich einer nicht von dem Endprofil (15) überdeckten Längsseite ein im Querschnitt Y-förmiges Auflager (22) über die gesamte Länge des Abschlussprofils (16) abgeht.Abdeckung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Auflager (22) zugeordnete Längsseite des Abschlussprofils (16) derart abgewinkelt ist, dass sich ein Winkelschenkel (24) rechtwinklig zu der Seite mit dem Wellenprofil (21) erstreckt.Abdeckung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Auflager (22) zugeordnete Längsseite des Abschlussprofils (16) einen T-förmigen Querschnitt aufweist.Abdeckung nach einem der Ansprüche 6 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Endprofil (15) im Überdeckungsbereich mit dem Abschlussprofil (16) abgedichtet verklebt ist.Abdeckung nach den Ansprüchen 11 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Ansatz (18) des Endprofils (15) und das Auflager (22) des Abschlussprofils (16) derart ausgerichtet sind, dass eine Kehlnut (19, 23) in eine der abzudeckenden Fläche entgegengesetzte Richtung weist.Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Überdeckungsprofil (8) mit dem Grundprofil (7) oder einem Grundprofil (7) und einem Endprofil (15) abgedichtet verklebt ist.Plattenverlegesystem mit einer Abdeckung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 15, wobei die Ansätze (27) des Grundprofils (7) und/oder Fortsätze (12) des Überdeckungsprofils (8) und/oder der Ansatz (18) des Endprofils (15) und/oder das Auflager (22) des Abschlussprofils (16) zur Auflage von Platten (3) dienen.p.lattenverlegesystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundprofil (7) und/oder das Überdeckungsprofil (8) und/oder das Endprofil (15) und/oder das Abschlussprofils (16) mit einer sich über den Rand der abzudeckenden Fläche erstreckenden Gummifolie (6) verklebt sind.Plattenverlegesystem nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass auf ins Freie weisenden Stirnseiten (33) der abzudeckenden Fläche Halterungen (34) zur schwimmenden Lagerung einer umlaufenden Regenrinne (35) befestigt sind.Plattenverlegesystem nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Gummifolie (6) auf der Innenseite des der Fläche zugewandten Schenkels (39) der Regenrinne (35) aufgeklebt ist.Plattenverlegesystem nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass der der Fläche abgewandte Schenkel (40 der Regenrinne (35) einen sich über die Regenrinne (35) erstreckenden Winkel (41) trägt, der sich unter Zwischenlage einer Dichtung (42) an den Stirnseiten randseitiger Platten (3) oder dem vor den Platten (3) verlaufenden Schenkel (26) des Abschlussprofils (16) abstützt.Verwendung von Platten in einem Plattenverlegesystem nach Anspruch 21 , dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (3) unter Zwischenlage eines abdichtenden Klebstoffes fixiert sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdeckung für eine Fläche von Balkonen, Böden, Dächern oder Fassaden, die mehrere parallel zueinander angeordnete Grundprofile umfasst, die beabstandet zueinander angeordnet sind, wobei zur Verbindung von jeweils zwei benachbarten Grundprofilen ein sich über die gesamte Länge der Grundprofile erstreckendes Überdeckungsprofil vorgesehen ist.

Derartige Abdeckungen sind aus der Praxis in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausgestaltungen bekannt. Sie dienen zum vollflächigen Verkleiden von Fassaden oder Dächern, wobei die Grundprofile unmittelbar auf der Fassade oder dem Dach angeordnet und beispielsweise durch Falzen miteinander verbunden sind. Die Grundprofile werden in der Regel der jeweils abzudeckenden Fläche individuell angepasst und weisen eine im Wesentlichen rechteckförmige Grundfläche auf. Bei: einer solchen Abdeckung erweist es sich als problematisch, dass die Verbindung zwischen zwei Grundprofilen ein relativ großes handwerkliches Geschick erfordert.

Die DE 200 09 511 U1 offenbart eine Abdeckung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 für eine Fläche von Dächern, die mehrere parallel zueinander angeordnete Grundprofile umfasst, die beabstandet zueinander angeordnet sind, wobei zur Verbindung von jeweils zwei benachbarten Grundprofilen ein sich über die gesamte Länge der Grundprofile erstreckendes Überdeckungsprofil vorgesehen ist.

Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Abdeckung der eingangs genannten Art zu schaffen, die leicht zu montieren ist und die das Anbringen einer Verkleidung ermöglicht.

Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Abdeckung nach dem Anspruch 1. Das Grundprofil weist einen U-förmigen Querschnitt auf, wobei die Schenkel zur Halterung von Überdeckungsprofilen und der Steg zur Auflage auf die abzudeckende Fläche dienen, wobei jeder Schenkel des Überdeckungsprofils nach außen in eine waagerechte Abwinklung sowie eine sich daran anschließende vertikale Abwinklung unter Bildung einer Längsnut übergeht, in die der zugehörige Schenkel des Grundprofils eingreift und an der waagerechten Abwinklung jedes Schenkels des Überdeckungsprofils außenseitig gegenüberliegend zwei einen stumpfen Winkel einschließende Fortsätze angeformt sind, die sich über die gesamte Länge des Überdeckungsprofils erstrecken

Durch diese Maßnahmen lassen sich die aus einem witterungsbeständigen Material, wie beispielsweise Aluminium oder einem Kunststoff, bestehenden Grundprofile und Überdeckungsprofile ohne zu Hilfenahme von Werkzeug durch einfaches Fügen zu einer Abdeckung zusammensetzen, wobei zunächst zwei Grundprofile in einem bestimmten Abstand zueinander auf der abzudeckenden Fläche angeordnet und mittels des Überdeckungsprofils verbunden werden. Auf diese Weise ist eine geschlossene Abdeckung mit einfachen Mitteln und einem Minimum an handwerklichem Geschick zu fertigen. Zur sicheren Fixierung der Grundprofile durch das Überdeckungsprofil geht jeder Schenkel des Überdeckungsprofils nach außen hin in eine waagerechte Abwinklung sowie eine sich daran anschließende vertikale Abwinklung unter Bildung einer Längsnut über, in die der zugehörige Schenkels des Grundprofils eingreift. Aufgrund dieser Ausgestaltung ist das Eindringen von Wasser oder Schmutz in die Abdeckung wesentlich erschwert. Um dies ganz zu verhindern, ist es möglich, während der Montage der Abdeckung in die Längsnut des Überdeckungsprofils einen abdichtenden Klebstoff einzubringen und damit das Grundprofil dauerhaft abgedichtet mit dem Überdeckungsprofil zu verbinden. Des Weiteren sind zum Anbringen der die Abdeckung kaschierenden Verkleidung an der waagerechten Abwinklung jedes Schenkels des Überdeckungsprofils die sich über die gesamte Länge des Überdeckungsprofils erstreckenden Fortsätze angeformt, zwischen die beispielsweise ein abdichtender Klebstoff eingespritzt werden kann, um die Verkleidung zu befestigen. Das Grundprofil besitzt eine relativ einfach zu fertigende Kontur, die beispielsweise in einem Strangpressverfahren kostengünstig zu fertigen ist. Darüber hinaus stellt das derart ausgestaltete Grundprofil eine Art Wasserablaufrinne dar.

Vorteilhafterweise gehen von dem Steg des Grundprofils mehrere im Querschnitt Y-förmige Ansätze ins Freie ab. Die Ansätze dienen zum Anbringen einer die Abdeckung kaschierenden Verkleidung und sind beispielsweise in einem derartigen Rastermaß zueinender beabstandet an das Grundprofil angeformt, dass sie die Verkleidung zuverlässig abstützen.

Zweckmäßigerweise ist das Grundprofil rechteckförmig ausgebildet. Das in einem kontinuierlichen Herstellverfahren, wie dem Extrudieren, Strangpressen oder Ziehen, gefertigte Grundprofil wird in seiner Länge der abzudeckenden Fläche angepasst, so dass in dieser Dimension keine sich negativ auf die Dichtheit der Abdeckung oder deren optischen Eindruck auswirkenden Anbindungsstellen vorhanden sind.

Nach der Erfindung weist das Überdeckungsprofil einen U-förmigen Querschnitt auf, wobei die Schenkel derart ausgebildet sind, dass sie die Schenkel des Grundprofils übergreifen und der die Schenkel verbindende Steg auf der Fläche aufliegt. Damit werden zwei zueinander beabstandete Grundprofile durch einfaches Aufsetzen des Überdeckungsprofils miteinander verbunden, wobei die Breite des Überdeckungsprofils den Abstand zwischen den beiden Grundprofilen bestimmt, weshalb diese beim Aufsetzen des Überdeckungsprofils zueinander ausgerichtet werden. Aufgrund der Auflage des Steges des Überdeckungsprofils sowie der Stege der Grundprofile auf der abzudeckenden Fläche ergibt sich ein optisch harmonisches Erscheinungsbild der Abdeckung, die die abzudeckende Fläche lückenlos überspannt. Des Weiteren ist die Geometrie des Überdeckungsprofils ebenso wie die des Grundprofils in einem kontinuierlichen Fertigungsverfahren zu fertigen.

Nach einer Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist an der äußeren vertikalen Abwinklung jedes Schenkels des Überdeckungsprofils endseitig eine sich über dessen gesamte Länge von diesem wegerstreckende Nase angeformt, die in eine auf Damit die mit dem Überdeckungsprofil in Eingriff stehenden Schenkel des Grundprofils vollständig in einen abdichtenden Klebstoff eingebettet werden können, erstreckt sich zweckmäßigerweise jeder Schenkel des Überdeckungsprofils unter einem stumpfen Winkel nach außen.

Um einen längsseitigen Abschluss für die Abdeckung bereitzustellen, bilden vorzugsweise ein Endprofil und ein damit verstellbar zusammenwirkendes Abschlussprofil jeweils eine längsseitige Begrenzung der Abdeckung, wobei das Endprofil mit einem Überdeckungsprofil verbunden ist, das wiederum auf ein Grundprofil aufgesetzt ist. Damit ist es möglich, eine Abdeckung beliebiger Breite unter Nutzung von Grundprofilen und Überdeckungsprofilen gleicher Breite zu schaffen, da die Anpassung der Abdeckung an die abzudeckende Fläche mittels der beidseitig an der Abdeckung angeordneten verstellbaren Endprofilen und Abschlussprofilen zu realisieren ist.

Damit die Abdeckung die abzudeckende Fläche zuverlässig vor Umwelteinflüssen schützt, überlappt zweckmäßigerweise das Endprofil das Abschlussprofil. Im Überlappungsbereich kann wiederum ein abdichtender Klebstoff vorhanden sein, so dass hier kein Wasser oder Staub die Abdeckung durchdringen kann.

Zur einfachen Realisierung der Verstellmöglichkeit zwischen dem Endprofil und dem Abdeckprofil weist vorzugsweise das Endprofil auf der der abzudeckenden Fläche zugewandten Seite ein in Längsrichtung verlaufendes Wellenprofil auf, das zu einem Wellenprofil des Abschlussprofils korrespondiert.

Alternativ dazu weist das Endprofil auf der der abzudeckenden Fläche zugewandten Seite ein in Längsrichtung verlaufendes Kammprofil auf, das zu Längsrillen des Abschlussprofils korrespondiert. Das in die Längsrillen eingreifende Kammprofil bietet eine gegenüber dem Wellenprofil genauere Verstellmöglichkeit mit einer verbesserten Halterung des Endprofil an dem Abschlussprofil.

Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das rechteckförmige Endprofil an seiner einen Längsseite endseitig mit einem rechtwinklig abgehenden Arretierschenkel zum Eingreifen in die Längsnut des Überdeckungsprofils versehen, der sich über die gesamte Länge des Endprofils erstreckt. Hierdurch ist eine zuverlässige Halterung des Endprofils durch das Überdeckungsprofil gegeben. Das Endprofil ist durch einfaches Aufsetzen des Überdeckungsprofils mit einem benachbarten Grundprofil, ggfls. unter Verwendung eines abdichtenden Klebstoffes, zu verbinden.

Um eine Verkleidung bzw. Auflage auf der Abdeckung zu befestigen, ist zweckmäßigerweise an der anderen Längsseite des Endprofils ein im Querschnitt Y-förmiger Ansatz angeformt, der über die gesamte Länge des Endprofils verläuft. Hierbei ist der Y-förmige Ansatz derart ausgerichtet, dass sein langer Schenkel im Wesentlichen senkrecht zur abzudeckenden Fläche ausgerichtet ist und die beiden kurzen Arme zur Auflage der Verkleidung oder Abdeckung dienen. Zwischen die beiden kurzen, eine V-Form bildenden Arme kann wiederum ein abdichtender Klebstoff eingebracht werden.

Zweckmäßigerweise ist die der profilierten Seite gegenüberliegende Seite des rechteckigen Abschlussprofils zur Auflage auf der abzudeckenden Fläche eben ausgeführt.

Damit eine die Abdeckung überdeckende Verkleidung oder Auflage auch endseitig gestützt ist, geht bevorzugt von der profilierten Seite des Abschlussprofils im Bereich einer nicht von dem Endprofil überdeckten Längsseite ein im Querschnitt Y-förmiges Auflager über die gesamte Länge des Abschlussprofils ab.

Zur Ausbildung einer Wasserablaufrinne ist zweckmäßigerweise die dem Auflager zugeordnete Längsseite des Abschlussprofils derart abgewinkelt, dass sich ein Winkelschenkel rechtwinklig zu der Seite mit dem Wellenprofil erstreckt.

Um die Abdeckung endseitig sowohl mit einer Wasserablaufrinne als auch mit einer Überlappung für eine Begrenzungskante der abzudeckenden Fläche zu versehen, weist nach einer Weiterbildung der Erfindung die dem Auflager zugeordnete Längsseite des Abschlussprofils einen T-förmigen Querschnitt auf.

Zur dauerhaften Verbindung ist zweckmäßigerweise das Endprofil im Überdeckungsbereich mit dem Abschlussprofil abgedichtet verklebt. Weiterhin sind nach einer Weiterbildung des Erfindungsgedankens der Ansatz des Endprofils und das Auflager des Abschlussprofils derart ausgerichtet, dass eine Kehlnut in eine in der abzudeckenden Fläche entgegengesetzte Richtung weist. Damit dienen der Ansatz und das Auflager zur beabstandeten Lagerung beliebiger Auflagen auf der Abdeckung. Bevorzugt ist das Überdeckungsprofil mit den Grundprofilen oder einem Grundprofil und einem Endprofil abgedichtet verklebt.

Erfindungsgemäß findet die Abdeckung nach Anspruch 1 Verwendung in einem Plattenverlegesystem, wobei die Ansätze des Grundprofils und/oder die Fortsätze des Überdeckungsprofils und/oder der Ansatz des Endprofils und/oder das Auflager des Abschlussprofils zur Auflage von Platten dienen. Zweckmäßigerweise sind die Platten unter Zwischenlage eines abdichtenden Klebstoffes fixiert. Ein solches Plattenverlegesystem kommt insbesondere bei der Sanierung eines Balkons oder Flachdaches zum Einsatz, um die abzudeckende Fläche vor Witterungseinflüssen zu schützen und mit einem neuen Belag zu versehen. Durch die Abdeckung wird eine aufwendige Bearbeitung der abzudeckenden Fläche mit Abdichtmitteln vermieden. Des Weiteren ist die Abdeckung selbst wasserdicht ausgebildet und dient als Wasserablauf sowie zur abgedichteten Auflage von Platten, die auf den Fortsätzen, Ansätzen bzw. Auflagern aufgeklebt werden können. Damit wird ein relativ leicht handhabbares Plattenverlegesystem bereitgestellt, das ohne besonderes handwerkliches Geschick zur abgedichteten Auflage beispielsweise auf einem Balkon oder einem Flachdach zu verwenden ist.

Um ein Eindringen von Wasser, insbesondere von Regenwasser, unter die Abdeckung wirksam zu verhindern, sind das Grundprofil und/oder das Überdeckungsprofil und/oder das Endprofil und/oder das Abschlussprofils mit einer sich über den Rand der abzudeckenden Fläche erstreckenden Gummifolie verklebt. Die Gummifolie lässt sich des Weiteren mit einer sich an die abzudeckende Fläche anschließenden Außenwand eines Bauwerks verbinden, beispielsweise verkleben.

Zur Sammlung und Ableitung von Wasser, das über die Abdeckung fließt, sind zweckmäßigerweise auf ins Freie weisenden Stirnseiten der abzudeckenden Fläche Halterungen zur schwimmenden Lagerung einer umlaufenden Regenrinne befestigt. Die Halterungen können gleichzeitig zur Festlegung vertikaler Geländerstangen ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Gummifolie auf der Innenseite des der Fläche zugewandten Schenkels der Regenrinne aufgeklebt.

Bevorzugt trägt der der Fläche abgewandte Schenkel der Regenrinne einen sich über die Regenrinne erstreckenden Winkel, der sich unter Zwischenlage einer Dichtung an den Stirnseiten randseitiger Platten oder dem vor den Platten verlaufenden Schenkel des Abschlussprofils abstützt. Damit überdeckt der zur Reinigung abnehmbar befestigte Winkel die Regenrinne und kaschiert diese optisch. Das Wasser durch Fugen der Platten auf die Abdeckung gelangt, die das Wasser zur Regenrinne leitet, wirkt sich der Winkel nicht negativ auf die Funktion der Regenrinne aus.

Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der vorliegenden Erfindung ist nur durch die Ansprüche definiert.

Die Erfindung wird im Folgenden anhand mehrerer Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:

Fig. 1
eine Explosionsdarstellung einer als Plattenverlegesystem verwendeten erfindungsgemäßen Abdeckung,

Fig. 2
einen Schnitt durch die Darstellung nach Fig. 1,

Fig. 3
eine Schnittdarstellung eines Grundprofils der Abdeckung,

Fig. 4
eine Schnittdarstellung eines Überdeckungsprofils der Abdeckung,

Fig. 5
eine Schnittdarstellung eines Endprofils der Abdeckung,

Fig. 6
eine Schnittdarstellung eines Abschlussprofils der Abdeckung,

Fig. 7
eine Schnittdarstellung eines Abschlussprofils der Abdeckung in einer ersten alternativen Ausgestaltung,

Fig. 8
eine Schnittdarstellung des Grundprofils in alternativer Ausgestaltung,

Fig. 9
eine Schnittdarstellung des Überdeckungsprofils in alternativer Ausgestaltung,

Fig. 10
eine Schnittdarstellung des Endprofils in alternativer Ausgestaltung,

Fig. 11
eine Schnittdarstellung des Abschlussprofils in einer zweiten alternativen Ausgestaltung,

Fig. 12
eine Schnittdarstellung des Abschlussprofils in einer dritten alternativen Ausgestaltung,

Fig. 13
eine vergrößerte Teildarstellung der Einzelheit XIII nach Fig. 2,

Fig. 14
eine vergrößerte Teildarstellung der Einzelheit XIV nach Fig. 2 in alternativer Ausführungsform und

Fig. 15
einen Schnitt gemäß der Linie XV-XV nach Fig. 2.

Die Abdeckung 1 findet Verwendung in einem Plattenverlegesystem 2, das zur Auflage von Platten 3 auf einem Balkon 4 eines Hauses ausgelegt ist. Um die Abdeckung 1 in einer für einen Wasserablauf von dem Balkon 4 erforderlichen Neigung auszurichten, ist auf dem Balkon 4 ein Keil 5 aus einem aufgeblähten - aufgeschäumten - Polystyrol (EPS) angeordnet, auf dem unter zumindest randseitiger Zwischenlage einer Gummifolie 6 die Abdeckung 1 aufliegt, wobei sich der Keil 5 ausgehend von einer Häuserwand in Richtung der gegenüberliegenden freien Balkonseite verjüngt. Die Gummifolie 6 ist an der zugeordneten Häuserwand zur Vermeidung des Eindringens von Wasser mittels eines abdichtenden Klebstoffes befestigt.

Die Abdeckung 1 ist aus mehreren zueinander beabstandet angeordneten Grundprofilen 7, die durch Überdeckungsprofile 8 miteinander verbunden sind, zusammengesetzt. Jedes Überdeckungsprofil 8 ist im Querschnitt U-förmig ausgestaltet, wobei jeder Schenkel 9 nach außen hin in eine waagerechte Abwinklung sowie eine sich daran anschließende vertikale Abwinklung unter Bildung einer Längsnut 10 übergeht, in die ein Schenkel 11 des ebenfalls im Querschnitt U-förmig gestalteten Grundprofils 7 eingreift. An der waagerechten Abwinklung jedes Schenkels 9 des Überdeckungsprofils 8 sind außenseitig gegenüberliegend zwei einen stumpfen Winkel einschließende Fortsätze 12 angeformt, auf denen Platten 3 aufliegen. Zwischen den Fortsätzen 12 jedes Schenkels 9 des Überdeckungsprofils 8 ist ein abdichtender Klebstoff zur Befestigung der Platten 3 aufgetragen. Um eine abgedichtete wasserundurchlässige Abdeckung 1 bereitzustellen, ist auch das Überdeckungsprofil 8 mit den jeweils zugeordneten Grundprofilen 7 abgedichtet verklebt, indem in die Längsnuten 10 der Schenkel 9 der Überdeckungsprofile 8 ein Klebstoff eingebracht wird. Damit die Abdeckung auch relativ rohen Belastungen standhält, sind sowohl die Stege 13 der Grundprofile 7 als auch die Stege 14 der Überdeckungsprofile 8 parallel zu der zugeordneten Fläche des Keils 5 ausgerichtet und liegen vollflächig auf diesem auf. Darüber hinaus erstrecken sich sowohl die Grundprofile 7 als auch die Überdeckungsprofile 8 über die gesamte Tiefe des abzudeckenden Balkons 4, nämlich von der Hausfront bis hin zur gegenüberliegenden Stirnseite des Balkons 4.

In einer alternativen Ausführungsform gehen von dem Steg 13 des Grundprofils 7 mehrere im Querschnitt Y-förmige Ansätze 27 ins Freie ab, deren Abstand zueinander dem Außenmaß einer Platte 3 entspricht. Auf dem Steg 13 des Grundprofils 7 ist unmittelbar benachbart zu den Schenkeln 11 jeweils eine Ausnehmung 28 zur Aufnahme einer an der äußeren vertikalen Abwinklung jedes Schenkels 9 des Überdeckungsprofils 8 endseitig angeformte und sich über dessen gesamte Länge von diesem wegerstreckende Nase 29 vorgesehen. In der Ausnehmung 28 sowie auf der Außenseite des Schenkels 11 des Grundprofils 7 befindet sich Klebstoff 30 zur abgedichteten Befestigung des Überdeckungsprofils 8.

Zur Anpassung der Abdeckung 1 an unterschiedliche Breiten von Balkonen 4 ist jeweils endseitig an der Abdeckung 1 ein Endprofil 15 und ein damit verstellbar zusammenwirkendes Abschlussprofil 16 vorgesehen. Das Endprofil 15 weist an seiner einen Längsseite einen endseitig rechtwinklig abgehenden Arretierschenkel 17 auf, der in die Längsnut 10 des Überdeckungsprofils 8 eingesetzt ist, wobei das Überdeckungsprofil 8 mit seiner weiteren Längsnut 10 ein zugeordnetes Grundprofil 7 haltert. An der dem Arretierschenkel 17 gegenüberliegenden Längsseite des Endprofils 15 ist ein im Querschnitt Y-förmiger Ansatz 18 zur Auflage der Platten 3 angeformt, wobei in eine Kehlnut 19 des Ansatzes ein abdichtender Klebstoff zur Fixierung der Platten 3 eingebracht wird. Auf der dem abzudeckenden Balkon zugewandten Seite weist das Endprofil 15 ein sich in Längsrichtung verlaufendes Wellenprofil 20 auf, das zu einem Wellenprofil 21 des Abschlussprofils 16 korrespondiert, wodurch eine Verstellbarkeit des Endprofils 15 mit dem überlappten Abschlussprofil 16 gewährleistet ist. Die dem Wellenprofil 21 gegenüberliegende Seite des Abschlussprofils 16 ist zur Auflage auf dem Keil 5 eben ausgeführt. Um im randseitigen Bereich der Abdeckung 1 eine Auflage für die Platten 3 bereitzustellen, geht von der wellenprofilierten Seite des Abschlussprofils 16 im Bereich seiner nicht von dem Endprofil 15 überdeckten Längsseite ein im Querschnitt Y-förmiges Auflager 22 ab, in dessen Kehlnut 23 wiederum ein abdichtender Klebstoff zur Fixierung der Platten 3 eingebracht ist. Zur Bereitstellung einer Wasserablaufrinne im randseitigen Bereich der Abdeckung 1 ist die dem Auflager 22 zugeordnete Längsseite des Abschlussprofils 16 derart abgewinkelt, dass sich ein Winkelschenkel 24 rechtwinklig zu der Seite mit dem Wellenprofil 21 erstreckt. Alternativ dazu weist die dem Auflager 22 zugeordnete Längsseite des Abschlussprofils 16 einen T-förmigen Querschnitt auf, so dass sich ein Schenkel 25 im Wesentlichen parallel zu dem Auflager 22 und ein Schenkel 26 über den Keil 5 sowie eine zugeordnete Oberkante des Balkons 4 erstreckt. Im Überlappungsbereich ist das Endprofil 15 mit dem Abschlussprofil 16 abgedichtet verklebt. Alternativ zu dem Wellenprofil 20 weist das Endprofil 15 auf der der abzudeckenden Fläche zugewandten Seite ein in Längsrichtung verlaufendes Kammprofil 31 auf, das zu Längsrillen 32 des Abschlussprofils 16 korrespondiert.

Um das von der Abdeckung 1 abgeleitete Wasser, das durch die Fugen der Platten 3 auf die Abdeckung 1 gelangt, zu sammeln und abzuleiten, sind auf den ins Freie weisenden Stirnseiten 33 des Balkons 4 Halterungen 34 zur schwimmenden Lagerung einer umlaufenden Regenrinne 35 befestigt. Jede der Halterungen 34 umfasst einen an dem Balkon 4 angeschraubten Halteflansch 38, auf den ein Bügel 36 mit oberseitigen Haltenasen 37 verschiebbar aufgesteckt ist, wobei der Halteflansch 35 auch zur Festlegung eines vertikalen Geländerstabes dient. Auf den Haltenasen 37 ist die Regenrinne 35 verschiebbar gelagert. Aufgrund der Verschiebbarkeit des Bügels 36 auf dem Halteflansch 38 sowie der Verschiebbarkeit der Regenrinne 35 auf dem Bügel 36, kann sich die Regenrinne 35 bei Temperaturschwankungen verformen ohne beschädigenden Spannungen zu unterliegen. Damit das Wasser von der Abdeckung 1 zuverlässig in die Regenrinne 35 geleitet wird, ist die Gummifolie 6 zum einen mit der Abdeckung 1 und zum anderen mit der Innenseite des dem Balkon 4 zugewandten Schenkels 39 der Regenrinne 35 verklebt. Der dem Balkon 4 abgewandte Schenkel 40 der Regenrinne 35 trägt einen sich über die Regenrinne 35 erstreckenden Winkel 41, der sich unter Zwischenlage einer Dichtung 42 an den Stirnseiten randseitiger Platten 3 oder dem vor den Platten 3 verlaufenden Schenkel 26 des Abschlussprofils 16 abstützt. Zum Reinigen der Regenrinne 35 ist der Winkel 41 abnehmbar.

Bezugszeichenliste

1.
Abdeckung

2.
Plattenverlegesystem

3.
Platte

4.
Balkon

5.
Keil

6.
Gummifolie

7.
Grundprofil

8.
Überdeckungsprofil

9.
Schenkel v. 8

10.
Längsnut v. 9

11.
Schenkel v. 7

12.
Fortsatz v. 8

13.
Steg v. 7

14.
Steg v. 8

15.
Endprofil

16.
Abschlussprofil

17.
Arretierschenkel v. 15

18.
Ansatz v. 15

19.
Kehlnut v. 15

20.
Wellenprofil v. 15

21.
Wellenprofil v. 16

22.
Auflager v. 16

23.
Kehlnut v. 22

24.
Winkelschenkel

25.
Schenkel

26.
Schenkel

27.
Ansatz v. 7

28.
Ausnehmung v. 7

29.
Nase v. 8

30.
Klebstoff

31.
Kammprofil

32.
Längsrille

33.
Stirnseite v. 4

34.
Halterung

35.
Regenrinne

36.
Bügel

37.
Haltenase

38.
Halteflansch

39.
Schenkel v. 35

40.
Schenkel v. 35

41.
Winkel

42.
Dichtung

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