Wundbehandlungs-, Wundverschluss- und Wundschutzmittel für Bäume

申请号 EP81100208.8 申请日 1981-01-14 公开(公告)号 EP0035625B1 公开(公告)日 1984-04-11
申请人 Desowag-Bayer Holzschutz GmbH.; 发明人 Steinberg, Kurt, Dr. Dipl.-Chem.; Metzner, Wolfgang, Dr. Dipl.-Chem.; Goletz, Peter;
摘要
权利要求 1. Verwendung eines Mittels, enthaltend0,5 bis 7 Gew.-%, vorzugsweise2 bis 4 Gew.-%
mindestens eines Salzes der N-Nitroso-N-cyclohexylhydroxylamins bzw. einer (N-Cyclohexyl-diazenium- dioxy)-verbindung eines ein-, zwei- oder dreiwertigen Metalles, vorzugsweise Tris(N-Cyclohexyldiaze- niumdioxy)-aluminium,2,5 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise10 bis 30 Gew.-%
mindestens eines Kunststoffes bzw. Kunstharzes (berechnet als Feststoff) in form einer wasserverdünnbaren Kunststoffdispersion oder einer Kunstharzlösung und/oder mindestens eines Weichmachers und/oder eines trocknenden Öls und als Restbestandteil ein organisch-chemisches Lösungsmittel bzw. Lösungsmittelgemisch und/oder Wasser sowie ggf. ein oder mehrere Zusatzmittel, als Wundbehandlungs-, Wundverschluß- und Wundschutzmittel für lebende Bäume zur bekämpfenden oder vorbeugenden Behandlung gegen Wundfäuleerreger wie Fomes annosus, Stereum sanguinolentum, Stereum areolatum in Oberflächenbeschädigungen der Wurzel und Stammbereiche.
2. Verwendung des Mittels nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zusätzlich0,1 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise0,5 bis 2 Gew.-%
eines wasserunlöslichen jedoch in einem ölartigen oder aromatischen, schwerflüchtigen Lösungsmittels oder Lösungsmittelgemisch löslichen Insektizides oder Insektizidgemisches enthält.
3. Verwendung des Mittels nach Anspruch 1 oder 2 zur Behandlung der Oberflächenbeschädigungen im Wurzel- und Stammbereich von Nadelbäumen.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung eines Mittels, enthaltend 0,5 bis 7Gew.-%. vorzugsweise 2 bis 4 Gew.-% mindestens eines Salzes des N-Nitroso-N-cyclohexyl-hydroxylamins bzw. einer (N-Cyclohexyl-diazeniumdioxy)-verbindung eines ein-, zwei oder dreiwertigen Metalles, vorzugsweise Tris (N-Cyclohexyldiazeniumdioxy)-aluminium, 2,5 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 30 Gew.-% mindestens eines Kunststoffes bzw. Kunstharzes (berechnet als Feststoff) in Form einer wasserverdünnbaren Kunststoffdispersion oder einer Kunstharzlösung und/oder mindestens eines Weichmachers und/oder eines trocknenden Öls und als Restbestandteil ein organisch-chemisches Lösungsmittel bzw. Lösungsmittelgemisch und/oder Wasser sowie ggf. ein oder mehrere Zusatzmittel für die Wundbehandlung lebender Bäume.

Aus der DE-C-21 63 062 ist ein Mittel zum Frischhalten von Schnittblumen bekannt, das aus einem Chlorcholinsalz, einem Silbersalz und einem Salz des N-Nitroso-N-Cyclohexylhydroxylomins besteht. Es dient dazu, ein vorzeitiges Welken der Schnittblumen zu verhindern. Dieses Welken wird jedoch nicht durch die Einwirkung von Holzschädlingen verursacht. In der DE-C-18 17 579 wird ein Holzschutzmittel beschrieben, das aus einer Kombination eines Alkali- oder Ammoniumsalzes des N-Nitroso-N-Cyclohexylhydroxylamins und einem Alkalihydroxid sowie einem Hydroxoanionen bildenden Metallhydroxid besteht.

Dieses Mittel ist zur Behandlung von bereits geschlagenem bzw. verbautem, d. h. totem Holz, bestimmt. Das gleiche gilt auch für das Holzschutzmittel gemäß der DE-C-23 36 290, das aus einer Kombination eines Aluminiumsalzes des N-Nitroso-N-Cyclohexylhydroxylamins und N-Fluordichlormethylthiophtalimid oder N,N-Dimethyl-N-phenyl-(N-flourdichlormethylthio)-sulfamid besteht. Bei lebenden Bäumen liegen jedoch andere Verhältnisse vor ; beispielsweise darf das Wachstum der Pflanzen und der osmotische Druck in denselben nicht nennenswert beeinflußt werden.

Aus der DE-B-2247771 ist ein Mittel zur Behandlung gewebeverletzter Pflanzen bekannt, dessen wesentlicher Bestandteil die rindengrünen bzw. rindengrauen Farbstoffe darstellen, die jedoch gemäß der vorliegenden Erfindung nicht beansprucht werden. Wie ein Studium der Zusammensetzungen der vier Ausführungsbeispiele dieser Literaturstelle ergibt, ist die Wirksamkeit der angegebenen Mittel auch ohne den in zwei Beispielen erwähnten Fungizidzusatz gegeben, d. h. also daß letzterem Zusatz keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Mittels an Ort und Stelle zukommt. Dem Fungizidzusatz fällt eindeutig die Aufgabe zu, das Mittel als solches im Vorratsgefäß oder Behälter bei längerer Lagerung gegen Schimmelbefall zu schützen.

Ziel und Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, ein gut wirksames Wundbehandlungs-, Wundverschluß- und Wundschutzmittel für lebende Bäume zur bekämpfenden oder vorbeugenden Behandlung gegen Wundfäuleerreger wie Fomes annosus, Stereum sanguinolentum, Stereum areolatum in Oberflächenbeschädigungen der Wurzel- und Stammbereiche zu finden. Es sollte auf die behandelten Wunden eine nichttoxische und/oder nicht wachstumshindernde Wirkung aufweisen und die Wunde schützen.. Das Mittel sollte eine geschlossene Schicht oder einen Film auf dem Holz bilden und nicht abblättern oder reißen oder die Wunde verschließen. Die Wundheilung oder Überwallung sollte gefördert werden.

Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß bei der Verwendung eines Mittels, enthaltend 0,5 bis 7 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 4 Gew.-% mindestens eines Salzes des N-Nitroso-N-caclohexylhydroxylamins bzw. einer (N-Cyclohexyl-diazeniumdioxy)-verbindung eines ein-, zwei- oder dreiwertigen Metalles, vorzugsweise Tris(N-Cyclohexyldiazeniumdioxy)-aluminium, 2,5 bis 35 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 30 Gew.-% mindestens eines Kunststoffes bzw. Kunstharzes (berechnet als Feststoff) in Form einer wasserverdünnbaren Kunststoffdispersion oder einer Kunstharzlösung und/oder mindestens eines Weichmachers und/oder eines trocknenden Öls und als Restbestandteil ein organisch-chemisches Lösungsmittel bzw. Lösungsmittelgemisch und/oder Wasser sowie ggf. ein oder mehrere Zusatzmittel diese gestellten Aufgaben gelöst werden.

Das anwendungsfertige Mittel besteht aus einer Wasser und/oder ein organisch-chemisches Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch enthaltenden Emulsion, Dispersion, Lösung oder Paste und kann nach an sich bekannten Wundbehandlungs- und Auftragsverfahren auf die Baumwunden und evtl. angrenzenden Bereiche aufgetragen werden.

Unter Verwendung dieses Mittels gelingt es, die Baumwunden ohne Wachstumshinderung für den lebenden Baum zu behandeln, die Wunden zu schützen und eine geschlossene Schicht bzw. einen Film auf der Wunde sowie ggf. den angrenzenden Stellen zu bilden, die bzw. der nicht abblättert oder reißt. Die Wundheilung oder Überwallung wird gefördert. Als Kunststoff bzw. Kunstharz wird nach einer Ausführungsform eine wasserhaltige oder wasserverdünnbare Vinylester- und/oder Acrylsäureester- und/ oder Methacrylsäureesterpolymerisatdispersion oder -copolymerisatdispersion mit einem Feststoffgehalt von 35 bis 65 Gew.-%, vorzugsweise 45 bis 55 Gew.-%. eingesetzt. Als Kunstharzlösungen werden wasserlösliche Kunstharze in Form der Kunstharzlösung oder in einem organisch-chemischen Lösungsmittel gelöste Kunstharze, vorzugsweise in einem organisch-chemischen wasserlöslichen Lösungsmittel gelöste wasserverdünnbare Alkydharze, eingesetzt. Als trocknendes Öl wird bevorzugt ein trocknendes Öl pflanzlicher Herkunft eingesetzt.

Zweckmäßig wird das trocknende Öl in Kombination mit einem wasserlöslichen Polyol eingesetzt. Das organisch-chemische, wasserlösliche Lösungsmittel für das Alkydharz ist bevorzugt ein wasserlösliches Glykol, beispielsweise Äthylen- oder Butyglykol oder ein anderes wasserlösliches Alkylenglykol oder eines deren wasserlöslichen Derivate, beispielsweise ein äther- oder estergruppenhaltiges Derivat.

Als organisch-chemische Lösungsmittel, die zur Herstellung der Lösung, Emulsion oder Dispersion des Wundbehandlungs-, Wundverschluß- und Wundschutzmittels für Bäume einsetzbar sind, werden vorzugsweise auch wasserunlösliche Lösungsmittel, bestehend aus einem schwerflüchtigen Lösungsmittel mit einer Verdunstungszahl über 35 und einem Flammpunkt oberhalb 50 °C, verwendet. Zweckmäßig besteht oder enthält das organisch-chemische eingesetzte wasserunlösliche Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch ein mineralölhaltiges Lösungsmittel.

Als derartige Lösungsmittel werden entsprechende Mineralöle oder deren Aromatenfraktionen oder mineralölhaltige Lösungsmittelgemische, vorzugsweise Testbenzin und/oder Alkylbenzole usw. verwendet.

Nach einer Ausführungsform wird das organisch-chemische schwerflüchtige Lösungsmittel ganz oder teilweise durch einen Lösevermittler, bestehend aus einem oder mehreren Weichmachern, ersetzt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß der Gehalt an Lösungsmitteln noch weiter herabgesetzt oder sogar vollständig eingespart werden kann.

Als Weichmacher sind beispielsweise geeignet : Alkyl-, Aryl- oder Aralkylphthalate, vorzugsweise Dibutyl-, Dioctyl- und Benzylbutylphthalate, Alkylphosphate bzw. Phosphatsäureester, vorzugsweise Tributylphosphat, Adipate, vorzugsweise Di-(2-äthylhexyl)-adipat, Stearate und Oieate, z. B. Alkylstearate oder Alkyloleate, vorzugsweise Butyloleat, Butylstearat oder Amylstearat, Bis-(dimethylbenzyl)äther, p-Toluolsulfonsäureäthylester, Glycerinester, Glycerinäther oder höhermolekulare Glykoläther.

Nach einer zweckmäßigen Ausführungsform werden (bezogen auf 100 Gew.-% eingesetztes organisch-chemisches, schwerflüchtiges Lösungsmittel) bis zu 65 Gew.-%, vorzugsweise bis zu 40 Gew.-%, des organisch-chemischen, schwerflüchtigen Lösungsmittels oder Lösungsmittelgemisches durch einen Weichmacher oder durch ein Weichmachergemisch ersetzt.

Nach einer bevorzugten Ausführungsform enthält das Mittel zusätzlich 0,1 bis 4 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 2 Gew.-%, eines wasserunlöslichen, jedoch in einem ölartigen oder aromatischen, schwerflüchtigen Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch löslichen Insektizides oder Insektizidgemisches.

Das wasserunlösliche, in einem organisch-chemischen Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch lösliche organische Insektizid besteht vorzugsweise aus einem Carbamat, einem Phosphorsäureester, einem Thiophosphorsäureester, einem Dithiophosphorsäureester oder einem Thionophosphorsäureester, einem chlorierten Chlorkohlenwasserstoff, einem Pyrethroid und/oder aus Endosulfan oder aus zwei oder mehreren dieser Verbindungen.

Als chlorierte Kohlenwasserstoffe werden bevorzugt Dieldrin, Aldrin und Lindan eingesetzt. Von den Pyrethroiden gelangen bevorzugt Allethrin, Cyclethrin, Furethrin, Tetramethrin, Resmethrin, Bioresmethrin sowie andere insektizide Wirkstoffe des Pyrethrums zur Anwendung.

Nach einer Ausführungsform kann der in dem Wundbehandlungs-, Wundverschluß- und Wundschutzmittel eingesetzte Wirkstoff, bestehend aus mindestens einem Salz des N-Nitroso-N-cyclohexylhydroxylamins bzw. einer (N-Cyclohexyl-diazeniumdioxy)-verbindung eines ein-, zwei- oder dreiwertigen Metalles, vorzugsweise Tris (N-Cyclohexyldiazeniumdioxy)-aluminium, bis zu 40 Gew.-%, vorzugsweise bis zu 20 Gew.-% (bezogen auf 100 Gew.-% des Wirkstoffes oder Wirkstoffgemisches) durch ein Fungizid ersetzt werden.

Als Fungizid oder Fungizidgemisch werden solche Fungizide eingesetzt, die in dem mitverwendeten organischchemischen Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch löslich sind. Bevorzugt gelangen tetravalente zinnorganische Verbindungen, chlorierte Phenole, vorzugsweise Ester chlorierter Phenole, z. B. Pentachlorphenollaurylsäureester, fungizide 1-Trityl-1,2,4-triazole der allgemeinen Formel

in welcher R für ein Fluor-, Chlor- oder Bromatom, eine Trifluormethyl-, Nitro- oder Cyanogruppe oder eine Alkylgruppe mit bis zu 4 Kohlenstoffatomen und n für die Zahlen 1 oder 2 steht, sowie deren Salze von organischen oder anorganischen Säuren, oder Gemische aus zwei oder mehreren dieser Verbindungen zum Einsatz.

Als öllösliche tetravalente fungizide zinnorganische Verbindungen können beispielsweise eingesetzt werden : Tributylzinnbenzoat, Tris(tributylzinn)phosphat, Bis-(tri-butylzinn)oxid.

Nach einer Ausführungsform werden die Wirkstoffe in Kombination mit Wachsen (wie Bienenwachs, Erdwachs, und dgl.) oder wachsähnlichen Substanzen (wie Paraffine, Polyäthylenwachs) oder Wachserzatzstoffen (z. B. Kolophonium in Kombination mit Vasilin und dgl.) eingesetzt.

Um eine Infektion der beschädigten lebenden Bäume, beispielsweise durch Fäulnis und dgl. zu verhindern, wird bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Mittels ein Wundverschluß mit gleichzeitiger vorbeugender insektizider und/oder fungizider Wirkung geschaffen.

Die unter erfindungsgemäßer Verwendung des Mittels behandelten Wunden zeigten einen guten Wundverschluß bzw. gute Verharzung, gute Uberwallung von den Wundrändern, ohne jedoch größere Rißbildung aufzuweisen. Da dieses Mittel besondere Vorteile bei der Anwendung an beschädigten Nadelhölzern, insbesondere Fichten, aber auch an Laubbäumen wie Buchen aufweist, kann es als Wundbehandlungs-, Wundverschluß- und Wundschutzmittel besonders für den Forst, aber auch für Obst-und Zierbäume verwendet werden.

Erfindungsgemäß wurde weiterhin festgestellt, daß das Mittel auch zur Behandlung von Oberflächenbeschädigungen im Wurzel- und Stammbereich von Nadelbäumen verwendet werden kann.

Beispiele

1. Handelsübliche homopolymere Polyvinylacetat-Dispersion

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