Dichtungseinrichtung zur seitlichen Abdichtung einer Befeuchtungszone |
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申请号 | EP04101979.5 | 申请日 | 2004-05-07 | 公开(公告)号 | EP1479822A2 | 公开(公告)日 | 2004-11-24 |
申请人 | Voith Paper Patent GmbH; | 发明人 | Schmidtke, Werner; Wegehaupt, Frank; Kahl, Peter; | ||||
摘要 | Eine Dichtungseinrichtung (10) für eine Papiermaschine zur seitlichen Abdichtung einer Befeuchtungszone (12), in der eine bewegte Bahn (14), insbesondere Papier- oder Kartonbahn, mittels einer Befeuchtungseinrichtung (16) beaufschlagbar ist, umfasst wenigstens ein in Bahnlaufrichtung (L) vor und wenigstens ein in Bahnlaufrichtung (L) hinter der Befeuchtungszone (12) angeordnetes Dichtelement (20), das der bewegten Bahn (14) gegenüber liegt und sich quer zur Bahnlaufrichtung (L) erstreckt. Dabei kann zumindest ein Dichtelement (20) vorgesehen sein, das wenigstens eine Luftdüse (22) umfasst. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Dichtungseinrichtung für eine Papiermaschine zur seitlichen Abdichtung einer Befeuchtungszone, in der eine bewegte Bahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, mittels einer Befeuchtungseinrichtung beaufschlagbar ist, mit wenigstens einem in Bahnlaufrichtung vor und wenigstens einem in Bahnlaufrichtung hinter der Befeuchtungszone angeordneten Dichtelement, das der bewegten Bahn gegenüber liegt und sich quer zur Bahnlaufrichtung erstreckt. Sie betrifft ferner eine Dichtungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 72. Bei den bisher üblichen Dichtungseinrichtungen der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art erfolgt die Abdichtung durch Leisten, die dicht an die Papierbahn angestellt werden, oder durch Rohre, deren Mantel mit zur Papierbahn senkrechten Löchern versehen ist, durch die hindurch Luft gegen die Papierbahn geblasen wird, damit diese das Rohr nicht berührt. Diese Dichtungseinrichtungen besitzen jedoch u.a. den Nachteil, dass Sprühnebel austreten kann. Überdies schleift die Papierbahn über die Leiste. Im Zusammenhang mit den Rohren besteht die Gefahr einer Verschmutzung der Löcher, so dass die Papierbahn letztlich auch über ein solches Rohr schleifen kann. Der Erfindung liegt u.a. die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Dichtungseinrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art zu schaffen, bei der die zuvor genannten Probleme beseitigt sind. Dabei soll insbesondere eine zuverlässige Abdichtung des von der bewegten Bahn und der Befeuchtungseinrichtung gebildeten Raumes quer zur Maschinenlaufrichtung am Ein- und Auslauf erreicht werden. Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass zumindest ein Dichtelement vorgesehen ist, das wenigstens eine Luftdüse und/oder wenigstens ein Luftmesser umfasst. Aufgrund dieser Ausbildung ist sichergestellt, dass kein Sprühnebel in die Umgebung gelangt, sich an Stuhlungsteilen anlagert und auf die Bahn tropft. Mit der verbesserten Abdichtung ist also zumindest im Wesentlichen ausgeschlossen, dass sich Sprühnebel an Teilen ablagert, von denen er wieder auf die Bahn tropfen kann, oder eine Verfälschung der Feuchtigkeitsmessung einer Warenbahn durch Sprühnebel auftritt. Die Luftdüse bzw. das Luftmesser ist vorzugsweise so ausgeführt, dass Luft gleichmäßig über die gesamte, sich quer zur Bahnlaufrichtung erstreckende Düsen- bzw. Messerlänge ausgeblasen wird. Die Luftdüse bzw. das Luftmesser kann insbesondere wenigstens einen Luftaustrittsschlitz umfassen. Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform besitzt die Luftdüse bzw. das Luftmesser einen sich zumindest im Wesentlichen über die gesamte Düsen- bzw. Messerlänge erstreckenden durchgehenden Luftschlitz. Es können jedoch beispielsweise auch mehrere in Querrichtung aufeinanderfolgende Luftschlitze vorgesehen sein. Vorteilhafterweise umfasst sowohl das in Bahnlaufrichtung vor als auch das in Bahnlaufrichtung hinter der Befeuchtungszone vorgesehene Dichtelement jeweils wenigstens eine Luftdüse. Dabei können die Blasrichtungen der Dichtelemente gleich oder verschieden sein. So kann beispielsweise die Blasrichtung sowohl des vorderen als auch des hinteren Dichtelements jeweils in die Befeuchtungszone weisen. Bei einer anderen zweckmäßigen Ausführungsform weist die Blasrichtung sowohl des vorderen als auch des hinteren Dichtelements jeweils gegen die Bahnlaufrichtung. Es ist jedoch beispielsweise auch eine solche Ausführung denkbar, bei der die Blasrichtung sowohl des vorderen als auch des hinteren Dichtelements jeweils in Bahnlaufrichtung weist. Bei einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform weist die Blasrichtung des vorderen Dichtelements gegen die Bahnlaufrichtung, während die Blasrichtung des hinteren Dichtelements in Bahnlaufrichtung weist. In bestimmten Fällen ist es auch von Vorteil, wenn zumindest ein Dichtelement vorgesehen ist, das wenigstens eine Luftdüse und/oder wenigstens ein Luftmesser umfasst, die bzw. das sowohl entgegen der Bahnlaufrichtung als auch in Bahnlaufrichtung Luft ausbläst. Dabei kann beispielsweise sowohl das vordere als auch das hintere Dichtelement jeweils wenigstens eine Luftdüse und/oder wenigstens ein Luftmesser umfassen, die bzw. das sowohl entgegen der Bahnlaufrichtung als auch in Bahnlaufrichtung Luft ausbläst. Bei einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungseinrichtung ist zumindest ein Dichtelement vorgesehen, das wenigstens eine insbesondere schlitzartige Luftdüse und/oder wenigstens ein Luftmesser umfasst, die bzw. das Luft senkrecht zur bewegten Bahn ausbläst. Dabei kann zweckmäßigerweise sowohl das vordere als auch das hintere Dichtelement jeweils wenigstens eine solche insbesondere schlitzartige Luftdüse bzw. Luftmesser umfassen. Bevorzugt ist wenigstens ein Dichtelement vorgesehen, das zumindest eine insbesondere schlitzartige Luftdüse und/oder wenigstens ein Luftmesser umfasst, die bzw. das sich zumindest im Wesentlichen über die gesamte in Querrichtung verlaufende Breite der Befeuchtungszone erstreckt. Grundsätzlich kann ein jeweiliges Dichtelement jedoch auch mehrere in Querrichtung aufeinanderfolgende insbesondere schlitzartige Luftdüsen und/oder Luftmesser umfassen. Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die eingangs angegebene Aufgabe dadurch gelöst, dass der Druck in der Befeuchtungszone zumindest im Wesentlichen dem Umgebungsdruck entspricht. Dieses Merkmal kann insbesondere auch in Kombination mit den anderen erfindungsgemäßen Lösungen vorgesehen sein. Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die eingangs genannte Aufgabe dadurch gelöst, dass zumindest ein Dichtelement vorgesehen ist, das einen Luft führenden Kanal umfasst, dessen Wandung zumindest auf der der bewegten Bahn zugewandten Seite aus porösem Material besteht oder mit porösem Material beschichtet ist, durch das Luft hindurchströmt. Bei einer solchen Ausführung mit porösem Material wird der Luftstrom durch das poröse Material so stark gedrosselt, dass nur ein geringer Luftverbrauch auftritt. Der Luftstrom kann insbesondere gerade so groß sein, dass die Bahn in gewünschtem Maße aufschwimmt und das poröse Material nicht berührt. Der Luft führende Kanal steht zweckmäßigerweise unter Überdruck. Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungseinrichtung ist der Luft führende Kanal auf seiner der bewegten Bahn zugewandten Seite mit Luftdurchtrittslöchern versehen und mit porösem Material beschichtet. Bei einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungseinrichtung ist ein auf der der bewegten Bahn zugewandten Kanalseite vorgesehener Wandungsteil des Luft führenden Kanals durch poröses Material gebildet und dieses poröse Material in die restliche Kanalwandung eingesetzt. In bestimmten Fällen kann es auch von Vorteil sein, wenn die gesamte Wandung des Luft führenden Kanals durch poröses Material gebildet ist. Zumindest bei geringeren Luftströmen ist keine Druckzone bzw. Abdichtung eine Sektors erforderlich, da das poröse Material einen ausreichend hohen Druckverlust aufweist und den Luftstrom auf ein Maß reduziert, das zur Ausbildung des Luftpolsters ausreicht. Dagegen kann es bei größeren Luftströmen zweckmäßig sein, die Leckage entsprechend zu reduzieren. In diesem Fall ist der Luft führende, durch poröses Material gebildete Kanal auf seiner von der bewegten Bahn abgewandten Seite zweckmäßigerweise mit einer Abdichtung versehen, die einen Luftdurchtritt verhindert. Das jeweils eingesetzte poröse Material ist zweckmäßigerweise so porös, dass Luft hindurchströmt und ein Berühren des Kanals bzw. des Rohres durch die Bahn verhindert wird. Dabei kann die Bahn so dicht am Kanal bzw. Rohr vorbeigeführt werden, dass kein oder wenig Sprühnebel austritt. Insbesondere in dem Fall, dass der Luft führende Kanal kreiszylindrisch ausgeführt ist, kann dieser Kanal um seine Längsachse drehbar gelagert sein, wodurch sich gute Notlaufeigenschaften ergeben. So tritt auch im Fall eines Ausfalls der Luftversorgung keine Reibung zwischen der Bahn und dem sich drehenden Dichtelement auf. Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform ist die bewegte Bahn zumindest im Wesentlichen gerade über ein jeweiliges Dichtelement geführt. Grundsätzlich sind jedoch auch solche Ausführungen denkbar, bei denen die bewegte Bahn im Bereich der seitlich durch die Dichtelemente abgedichteten Befeuchtungszone umgelenkt wird. Bevorzugt steht die bewegte Bahn unter einer Zugspannung. Dabei kann das sich zwischen einem jeweiligen Dichtelement und der bewegten Bahn einstellende Luftpolster insbesondere über diese Zugspannung eingestellt werden. Vorteilhafterweise sind die Zugspannung der bewegten Bahn und der Druck im Luft führenden Kanal bzw. in einer in diesem vorgesehenen, die Luftströmung durch das poröse Material bewirkenden Druckzone so gewählt, dass sich im Betrieb für die Bahnspannung und den Druck im Kanal bzw. in der Druckzone ein Gleichgewichtszustand ergibt. Vorteilhafterweise ist das Maß der Dichtungswirkung durch das Maß der Umschlingung eines jeweiligen Dichtelements durch die bewegte Bahn und/oder die Zugspannung der bewegten Bahn einstellbar. Die bewegte Bahn ist bevorzugt entlang einer gekrümmten Bahn über das poröse Material geführt. Dabei kann die bewegte Bahn im Bereich des porösen Materials insbesondere entsprechend einem Winkel umgelenkt werden, der größer als 0° und kleiner als 180°, insbesondere größer als 0° und kleiner als 100°, insbesondere größer als 2° und kleiner als 90°, insbesondere größer als 0° und kleiner als 40° und insbesondere größer als 2° und kleiner als 20° ist. Mit einer solchen Ausbildung ergibt sich insbesondere ein stabilerer Bahnlauf. Wie bereits erwähnt, kann der Kanal insbesondere durch ein Rohr gebildet sein. Die Erfindung betrifft allgemein insbesondere auch eine Dichtungseinrichtung für eine Papiermaschine zur seitlichen Abdichtung einer Befeuchtungszone, in der eine bewegte Bahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, mittels einer Befeuchtungseinrichtung beaufschlagbar ist, mit wenigstens einem der bewegten Bahn gegenüber liegenden, sich insbesondere quer zur Bahnlaufrichtung erstreckenden Dichtelement Insbesondere bei einer solchen Dichtungseinrichtung kann insbesondere auch ein Dichtelement vorgesehen sein, das eine geteilte Trägerplatte umfasst, deren der bewegten Bahn zugewandte Seite mit porösem Material versehen ist, das über wenigstens einen in der geteilten Trägerplatte vorgesehenen Luft führenden Kanal oder Hohlraum durch in der Trägerplatte vorgesehene Luftdurchtrittslöcher hindurch mit Luft beaufschlagbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann auch zumindest ein Dichtelement vorgesehen sein, das eine geteilte Trägerplatte umfasst, auf deren der bewegten Bahn zugewandten Seite poröses Material (24) vorgesehen ist, wobei zwischen dem porösen Material und der geteilten Trägerplatte ein insbesondere zusätzlicher Hohlraum gebildet ist, über den das poröse Material (24) mit Luft beaufschlagbar ist. Dabei kann auch innerhalb der geteilten Trägerplatte wenigstens ein insbesondere Luft führender Hohlraum oder Kanal vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich kann zumindest ein Dichtelement vorgesehen sein, das in dem Bereich, in dem die bewegte Bahn aufläuft, einen Krümmungsradius besitzt, der in einem Bereich zwischen etwa 2 mm und etwa 15 mm liegt. Dabei kann der Krümmungsradius so gewählt sein, dass die Luftgrenzschicht nicht abgeschält wird. Alternativ oder zusätzlich kann insbesondere auch wenigstens ein Dichtelement vorgesehen sein, das einen Träger umfasst, dessen der bewegten Bahn zugewandte Seite mit porösem Material versehen ist, dessen der bewegten Bahn zugewandte Außenfläche insbesondere teilkreisförmig gekrümmt ist. Das poröse Material kann z.B. gesintert sein. Der Träger kann beispielsweise aus Metall, GFK, CFK und/oder dergleichen bestehen. Das leitende Dichtelement kann insbesondere aus porösem Material bestehen. Bei Bedarf, d.h. insbesondere bei breiten Maschinen kann das Dichtelement insbesondere auch aus mehreren Segmenten bestehen. Dabei kann zwischen dem Träger und dem porösen Material beispielsweise ein Hohlraum vorgesehen sein. Innerhalb des Trägers kann wenigstens ein insbesondere Luft führender Kanal oder Hohlraum vorgesehen sein. Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform sind innerhalb der Trägerplatte bzw. innerhalb des Trägers mehrere über die Trägerplatten - bzw. Trägerlänge verteilte Luft führende Kanäle oder Hohlräume vorgesehen. Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die eingangs genannte Aufgabe dadurch gelöst, dass zumindest ein Dichtelement vorgesehen ist, das insbesondere automatisch an die bewegte Bahn anstellbar ist bzw. sich automatisch an die Bahn anstellt. Dabei kann das Dichtelement beispielsweise eine insbesondere flexible Leiste umfassen. Es kann schwenkbar gelagert und durch Verschwenken an die bewegte Bahn anlegbar sein. Vorteilhafterweise ist das Dichtelement über wenigstens eine Feder und/oder durch Eigenelastizität automatisch an die bewegte Bahn anstellbar. Das Dichtelement kann die bewegte Bahn berühren oder auf die bewegte Bahn aufschwimmen. In bestimmten Fällen ist es auch von Vorteil, wenn das Dichtelement in Form einer Bürste ausgeführt ist, deren Borsten sich an die bewegte Bahn anstellen. Das Dichtelement erstreckt sich vorzugsweise quer zur Bahnlaufrichtung. Die Erfindung betrifft überdies eine Dichtungseinrichtung für eine Papiermaschine zur seitlichen Abdichtung einer im Bereich eines seitlichen Randes einer bewegten Bahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, vorgesehenen Befeuchtungszone, in der die bewegte Bahn mittels einer Befeuchtungseinrichtung von einer Bahnseite her beaufschlagbar ist, mit wenigstens einem sich in Bahnlaufrichtung erstreckenden, die betreffende Befeuchtungszone seitlich nach außen abdichtenden Dichtelement. Bei den bisher üblichen Dichtungseinrichtungen dieser Art ist das jeweilige Dichtelement auf der Papierbahnseite des Auftrags angeordnet. Dabei wird der Sprühnebel von den am Papierbahnrand angeordneten Düsen durch ein Blech unter die Papierbahn gelenkt. Auch hier tritt u.a. wieder der Nachteil auf, dass Sprühnebel austritt. Zudem wird die Papierbahn vom Düsenstrahl am Rand nach oben gedrückt, wodurch sich ein instabiler Bahnlauf ergibt. Dies trifft insbesondere für solche Dichtungseinrichtungen zu, bei denen der Sprühnebel von den am Papierbahnrand angeordneten Düsen durch ein Blech unter die Papierbahn gelenkt wird. Größere Tropfen, die sich an der Abdichtung gebildet haben, werden auf die Papierbahn geschleudert. Ausgehend davon liegt der Erfindung überdies die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Dichtungseinrichtung der soeben genannten Art zu schaffen, bei der die zuvor genannten Nachteile beseitigt sind. Dabei soll eine möglichst optimale Abdichtung des von der Bahn und der Befeuchtungseinrichtung gebildeten Raumes seitlich auf der Führerseite und der Triebseite sichergestellt werden. Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass das Dichtelement zumindest teilweise auf der von der Befeuchtungszone abgewandten Bahnseite angeordnet ist. Aufgrund dieser Ausbildung ergibt sich eine optimale Abdichtung, mit der verhindert wird, dass sich Nebel an Teilen ablagert, von denen es wieder auf die Bahn tropft. Es ergibt sich eine zuverlässige Abdichtung des von der Bahn und der Befeuchtungseinrichtung gebildeten Raums seitlich auf der Führerseite und der Triebseite, so dass ausgeschlossen ist, dass Sprühnebel in die Umgebung gelangt, sich an Stuhlungsteilen anlagert und auf die Bahn tropft. Das Dichtelement kann insbesondere in Form eines Kanals ausgeführt sein, der auf der Seite der Befeuchtungszone offen ist. Der Kanal kann beispielsweise einen rechteckigen, insbesondere quadratischen Querschnitt, oder einen allgemein U- oder V-förmigen Querschnitt besitzen. Von Vorteil ist insbesondere auch, wenn der Kanalbereich mit Vakuum einer Absaugung beaufschlagbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann auch der auf der vom Kanal abgewandten Innenseite der Befeuchtungszone liegende Bereich mit Vakuum einer Absaugung beaufschlagt sein. Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungseinrichtung umfasst das Dichtelement ein Luftmesser. Dabei ist dieses Luftmesser zweckmäßigerweise so ausgeführt, dass es den Bahnrand nach unten drückt. Die Geschwindigkeit der aus dem Luftmessser ausströmenden, insbesondere heißen Luft ist zweckmäßigerweise so gewählt, dass in Strömungsrichtung betrachtet vor dem Austrittsbereich ein Unterdruck entsteht. Die Geschwindigkeit der aus dem Luftmesser ausströmenden Luft liegt zweckmäßigerweise in einem Bereich von etwa 40 bis etwa 100 m/sec, insbesondere in einem Bereich von etwa 50 bis etwa 80 m/sec und vorzugsweise in einem Bereich von etwa 50 bis etwa 70 m/sec. Die Temperatur der aus dem Luftmesser ausströmenden Luft liegt vorzugsweise in einem Bereich von etwa 20 bis etwa 60°C. Von Vorteil ist insbesondere auch, wenn die untere Kante des Luftmessers insbesondere entsprechend einem bestimmten Radius gekrümmt ist, so dass sich die Luft an diesen gekrümmten Bereich anlegt. Das Dichtelement kann über die bewegte Bahn ragen. Bevorzugt ist das Dichtelement beheizt. Das Dichtelement kann insbesondere in Verbindung mit einem Düsenfeuchter und/oder einem Dampfblaskasten als Befeuchtungseinrichtung vorgesehen sein. Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist das Dichtelement so ausgeführt, dass ein jeweiliger auftretender Düsenstrahl von der bewegten Bahn weggelenkt wird. Dabei kann das Dichtelement zumindest teilweise auf der von der Befeuchtungszone abgewandten Bahnseite oder zumindest teilweise auf der der Befeuchtungszone zugewandten Bahnseite angeordnet sein. Das Dichtelement kann insbesondere klappbar, in der Höhe verstellbar und/oder quer zur Bahnlaufrichtung verstellbar sein. In Querrichtung betrachtet kann das Dichtelement zumindest teilweise außerhalb der bewegten Bahn oder zumindest teilweise innerhalb der bewegten Bahn angeordnet sein. Das Dichtelement kann die Bahnoberseite, die Bahnunterseite und/oder den betreffenden Bahnrand berühren. Vorteilhafterweise ist wenigstens ein Dichtelement vorgesehen, das als starres oder flexibles mechanisches Element ausgeführt ist. Alternativ oder zusätzlich kann auch wenigstens ein Dichtelement vorgesehen sein, das ein geschlitztes oder gelochtes Luftdurchmesser umfasst. Alternativ oder zusätzlich kann beispielsweise auch wenigstens ein Dichtelement vorgesehen sein, das eine Saugzone umfasst. Gemäß einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dichtungseinrichtung ist wieder zumindest ein Dichtelement vorgesehen, das insbesondere automatisch an die bewegte Bahn anstellbar ist bzw. sich automatisch an die Bahn anstellt. Dabei kann das Dichtelement beispielsweise eine insbesondere flexible Leiste umfassen. Zweckmäßigerweise ist das Dichtelement schwenkbar gelagert und durch Verschwenken an die bewegte Bahn anlegbar. Vorteilhafterweise ist das Dichtelement insbesondere wieder über wenigstens eine Feder und/oder durch Eigenelastizität automatisch an die bewegte Bahn anstellbar. Das Dichtelement kann die bewegte Bahn wieder berühren oder auf diese aufschwimmen. Das Dichtelement kann insbesondere auch wieder in Form einer Bürste ausgeführt sein, deren Borsten sich an die bewegte Bahn anstellen. Das Dichtelement erstreckt sich zweckmäßigerweise in Bahnlaufrichtung. Zweckmäßigerweise ist im Bereich beider seitlichen Bahnränder jeweils wenigstens ein Dichtelement vorgesehen. Grundsätzlich sind beispielsweise auch solche Ausführungen denkbar, bei denen zur seitlichen Abdichtung einer zwischen der Triebseite und der Führerseite liegenden Befeuchtungszone seitlich auf der Triebseite und seitlich auf der Führerseite jeweils wenigstens ein Dichtelement vorgesehen ist. Die Befeuchtungseinrichtung kann beispielsweise wenigstens einen Düsenfeuchter und/oder wenigstens einen Dampfblaskasten umfassen. Bei dem betreffenden Düsenfeuchter kann es sich z.B. um einen herkömmlichen Düsenfeuchter handeln. Die Abdichtung mittels einer erfindungsgemäßen Dichtungseinrichtung ist vor allem bei einer Tröpfchenfeinheit oder -größe < 150 µm, insbesondere < 120 µm und vorzugsweise < 80 µm besonders wirksam, was insbesondere bei Bahnlaufgeschwindigkeiten > 1500 m/min gilt. Es wird also insbesondere auch bei einer größeren Tröpfchenfeinheit die Gefahr einer Abdrift beispielsweise in benachbarte Sektionen vermieden, so dass eine effizientere lokale Befeuchtung möglich ist. Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
Figur 1 zeigt in schematischer Darstellung eine Dichtungseinrichtung 10 für eine Papiermaschine zur seitlichen Abdichtung einer Befeuchtungszone 12, in der eine bewegte Bahn 14, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, mittels einer Befeuchtungseinrichtung 16 beaufschlagbar ist, bei der es sich beispielsweise um einen Düsenfeuchter, einen Dampfblaskasten und/oder dergleichen handeln kann. Im vorliegenden Fall sind zwei Düsen 18 eines Düsenfeuchters zu erkennen. Die Dichtungseinrichtung 10 umfasst wenigstens ein in Bahnlaufrichtung L vor und wenigstens ein in Bahnlaufrichtung L hinter der Befeuchtungszone 12 angeordnetes Dichtelement 20. Im vorliegenden Fall erstrecken sich diese Dichtelemente 20 quer zur Bahnlaufrichtung L. Wie anhand der Figur 1 zu erkennen ist, umfassen die Dichtelemente 20 jeweils wenigstens eine Luftdüse 22. Im vorliegenden Fall weist die Blasrichtung sowohl des vorderen als auch des hinteren Dichtelements jeweils in die Befeuchtungszone 12. Die Abdichtung erfolgt hier also beispielsweise über Luftdüsen, die insbesondere so ausgeführt sein können, dass sie gleichmäßig über die gesamte Breite der Befeuchtungszone 12 bzw. der Bahn 14 ausblasen. Figur 2 zeigt eine mit der Ausführungsform gemäß Figur 1 vergleichbare Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10, wobei im vorliegenden Fall jedoch die Blasrichtung sowohl des vorderen als auch des hinteren Dichtelements jeweils gegen die Bahnlaufrichtung L weist. Im übrigen kann diese Dichtungseinrichtung 10 zumindest im Wesentlichen wieder den gleichen Aufbau wie die der Figur 1 besitzen. Einander entsprechenden Teilen sind gleiche Bezugszeichen zugeordnet. Figur 3 zeigt eine weitere mit der Ausführung gemäß Figur 1 vergleichbare Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10. In diesem Fall weist die Blasrichtung sowohl des vorderen als auch des hinteren Dichtelements 20 jeweils in Bahnlaufrichtung L. Im übrigen kann diese Dichtungseinrichtung 10 zumindest im Wesentlichen wieder den gleichen Aufbau wie die der Figur 1 besitzen. Einander entsprechenden Teilen sind gleiche Bezugszeichen zugeordnet. Figur 4 zeigt eine weitere mit der Ausführung gemäß Figur 1 vergleichbare Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10. In diesem Fall weist die Blasrichtung des vorderen Dichtelements 20 gegen die Bahnlaufrichtung L und die Blasrichtung des hinteren Dichtelement 20 in Bahnlaufrichtung. Im übrigen kann auf diese Ausführungsform zumindest im Wesentlichen wieder den gleichen Aufbau wie die der Figur 1 besitzen. Einander entsprechenden Teilen sind gleiche Bezugszeichen zugeordnet. Figur 5 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10, bei der sowohl das vordere als auch das hintere Dichtelement 20 jeweils wenigstens eine Luftdüse 22 umfasst, die sowohl entgegen der Bahnlaufrichtung L als auch in Bahnlaufrichtung L Luft ausbläst. Bei der in der Figur 6 wiedergegebenen weiteren Ausführungsform einer Dichtungseinrichtung 10 umfasst sowohl das vordere als auch das hintere Dichtelement 20 jeweils wenigstens eine insbesondere schlitzartige Luftdüse 22, die Luft senkrecht zur bewegten Bahn 14 ausbläst. Dabei kann ein jeweiliges Dichtelement 20 beispielsweise eine insbesondere schlitzartige Luftdüse 22 umfassen, die sich zumindest im Wesentlichen über die gesamte in Querrichtung verlaufende Breite der Befeuchtungszone 12 erstreckt. Grundsätzlich ist jedoch auch eine solche Ausführungsform eines jeweiligen Dichtelements 20 denkbar, bei der dieses mehrere in Querrichtung aufeinanderfolgende, insbesondere schlitzartige Luftdüsen 22 aufweist. Auch die in der Figur 7 wiedergegebene Dichtungseinrichtung 10 dient wieder der seitlichen Abdichtung einer Befeuchtungszone 12, in der eine bewegte Bahn 14, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, mittels einer Befeuchtungseinrichtung 16, beispielsweise eines Düsenfeuchters, eines Dampfblaskastens und/oder dergleichen, beaufschlagbar ist. Im vorliegenden Fall umfassen die in Bahnlaufrichtung L vor und hinter der Befeuchtungszone 12 angeordneten, sich in Querrichtung erstreckenden Dichtelemente 20 jedoch jeweils wenigstens einen Luft führenden Kanal 20', dessen Wandung zumindest auf der der bewegten Bahn 14 zugewandten Seite aus porösem Material 24 besteht oder mit porösem Material 24 beschichtet ist, durch das Luft hindurchströmt. Dabei können die Luft führenden Kanäle 20' insbesondere unter Überdruck stehen. Die Abdichtung erfolgt also durch Luft führende Kanäle 20', die zumindest auf der der Bahn 14 zugewandten Seite aus porösem Material bestehen bzw. beschichtet sind. Dabei ist das betreffende Material so porös, dass Luft hindurchströmt und damit ein Berühren des Kanals durch die Bahn 14 verhindert wird. Die Bahn 14 kann so dicht am Kanal 20' vorbeigeführt werden, dass kein oder wenig Sprühnebel austritt. Wie insbesondere auch anhand der Figur 8 zu erkennen ist, in der die Einzelheit "A" der Figur 7 vergrößert wiedergegeben ist, besitzt ein jeweiliges Dichtelement 20 im vorliegenden Fall lediglich eine Druckzone 26, die auf der der Bahn 14 zugewandten Seite durch eingesetztes poröses Material 24 begrenzt ist, durch das Luft hindurchdringt. Dabei bildet sich zwischen der Bahn 14 und dem Dichtelement 20 ein Luftpolster 28. Die bewegte Bahn 14 steht unter einer Zugspannung Z. Dabei kann das sich zwischen einem jeweiligen Dichtelement 20 und der bewegten Bahn 14 einstellende Luftpolster 28 und entsprechend auch die Sperrwirkung gegen einen Austritt von Sprühnebel über diese Zugspannung Z eingestellt werden, was insbesondere bei höherer Geschwindigkeit zweckmäßig ist.. Die Bahnspannung Pz ergibt sich aus der Beziehung Pz = Z/R, mit Pz = Bahnspannung, Z = Zugspannung und R = Außenradius des der Bahn 14 gegenüberliegenden Dichtelementbereichs. Im Betrieb stellt sich ein Gleichgewichtszustand Pz = P (P = Druck in der Druckzone 26) ein, wodurch sich eine Art Selbstregelungseffekt ergibt. Ferner kann das Maß der Dichtungswirkung durch das Maß der Umschlingung des jeweiligen Dichtelements 20 bzw. des betreffenden porösen Materials 24 durch die bewegte Bahn 14 und/oder die Zugspannung Z der bewegten Bahn 14 gezielt beeinflusst bzw. eingestellt werden. Je größer die Umschlingung gewählt wird, desto besser ist die Sperrwirkung bei konstantem Bahnzug. Oder es kann der Bahnzug Z reduziert werden, ohne die Sperrwirkung zu beeinträchtigen. Dabei kann die bewegte Bahn 14 insbesondere entlang einer gekrümmten Bahn über das poröse Material 24 geführt werden (vgl. insbesondere auch Figur 15). Während bei der in den Figuren 7 und 8 dargestellten Ausführungsform die bewegte Bahn 14 gerade über die Dichtelemente 20 geführt wird, zeigt Figur 9 eine Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10, bei der die bewegte Bahn 14 im Bereich der durch die Dichtelemente 20 abgedichteten Befeuchtungszone 12 umgelenkt wird. Im vorliegenden Fall wird die Bahn 14 schräg nach oben zum in Bahnlaufrichtung L betrachtet vorderen Dichtungselement 24 geführt, während sie unmittelbar im Anschluss an das hintere Dichtungselement 20 schräg nach unten weitergeführt wird. Figur 10 zeigt in schematischer perspektivischer Darstellung ein Dichtelement 20, das in Form eines Rohres 20' vorgesehen ist, das auf seiner der bewegten Bahn zugewandten Seite mit Luftdurchtrittslöchern 30 versehen und mit porösem Material 24 beschichtet ist. Figur 11 zeigt in schematischer perspektivischer Darstellung ein Dichtelement 20, das in Form eines Luft zuführenden Kanals 20' mit einer ebenen Bodenwand 32, zwei ebenen Seitenwänden 34 und einer gewölbten oberen Wand 36 vorgesehen ist, dessen der bewegten Bahn zugewandte gewölbte obere Wand 36 mit Luftdurchtrittslöchern 30 versehen und mit porösem Material 24 beschichtet ist. Der die Luft zuführende Kanal 20' dient hier also wieder als Träger für das poröse Material 24, über das die Bahn geführt wird. In der Figur 12 ist in schematischer perspektivischer Darstellung eine weitere Ausführungsform eines kanalartigen Dichtelements 20 wiedergegeben. In diesem Fall ist der der bewegten Bahn zugewandte gewölbte obere Wandungsteil des Dichtelements 20 durch poröses Material 24 gebildet, das in die restliche Wandung des Kanals 20' eingesetzt ist. Figur 13 zeigt in schematischer Schnittdarstellung ein rohrartiges Dichtelement 20, das vollständig aus porösem Material 24 besteht. Insbesondere bei kleineren und mittleren Luftströmen ist keine Druckzone bzw. Abdichtung eines Sektors erforderlich, da das poröse Material 24 einen ausreichend hohen Druckverlust aufweist und den Luftstrom auf ein Maß reduziert, das zur Ausbildung des Luftpolsters ausreicht. Figur 14 zeigt in schematischer perspektivischer Teildarstellung eine weitere Ausführungsform eines vollständig aus porösem Material 24 bestehenden rohrartigen Dichtelements 20, das auf seiner von der bewegten Bahn abgewandten Seite jedoch mit einer Abdichtung 38 versehen ist, die auf dieser Seite einen Luftdurchtritt verhindert. Eine solche Abdichtung 38 ist insbesondere bei größeren Luftströmen zweckmäßig, um die Leckage klein zu halten. Figur 15 zeigt in schematischer Darstellung einen aus porösem Material 24 bestehenden gekrümmten Abschnitt eines Dichtelements 20, in dessen Bereich die Bahn 14 entsprechend einem Winkel α umgelenkt wird, der größer als 0° und kleiner als 180°, insbesondere größer als 0° und kleiner als 100°, insbesondere größer als 2° und kleiner als 90°, insbesondere größer als 0° und kleiner als 40° und vorzugsweise größer als 2° und kleiner als 20° sein kann. Mit einer solchen Ausführung wird u.a. ein stabilerer Bahnlauf erreicht. Figur 17 zeigt in schematischer Darstellung eine Ausführungsform eines Dichtelementes 20, das eine geteilte Trägerplatte 62 umfasst, deren der bewegten Bahn zugewandte Seite 64 mit porösem Material 24 versehen ist. Dieses poröse Material 24 wird über wenigstens einen in der geteilten Trägerplatte 62 vorgesehenen Luft führenden Kanal oder Hohlraum 20' durch in der Trägerplatte 62 vorgesehene Luftdurchtrittslöcher 30 hindurch mit Luft beaufschlagt. Es können insbesondere auch mehrere, über die Länge der Trägerplatte 22 verteilte Luft führende Kanäle bzw. Hohlräume 20' vorgesehen sein. Figur 18 zeigt in schematischer Darstellung ein mit dem Dichtelement gemäß Figur 17 vergleichbares Dichtelement 20, bei dem jedoch zwischen dem porösen Material 24 und der geteilten Trägerplatte 62 ein zusätzlicher Hohlraum 66 gebildet ist, über den das poröse Material 24 mit Luft beaufschlagbar ist. Wie anhand der Figur 18 zu erkennen ist, kann insbesondere auch wieder innerhalb der geteilten Trägerplatte 62 wenigstens ein insbesondere Luft führender Hohlraum oder Kanal 20' vorgesehen sein. Figur 19 zeigt in vergrößerter Darstellung den Bahnauflaufbereich 70 des Dichtelementes 20 gemäß Figur 18. Wie anhand dieser Figur 19 zu erkennen ist, kann das Dichtelement 20 in diesem Bereich 70, in dem die bewegte Bahn 14 aufläuft, einen Krümmungsradius R1 besitzen. Dabei kann dieser Krümmungsradius insbesondere zwischen etwa 2 mm und etwa 15 mm liegen. Dieser Krümmungsradius R1 ist deutlich kleiner als der Radius R2 des darauf folgenden Abschnittes des Dichtelementes 20 bzw. des porösen Materials 24. Der Krümmungsradius R1 kann so gewählt sein, dass die Luftgrenzschicht abgeschält wird. Auch bei dieser in den Figur 18 und 19 wiedergegebenen Ausführungsform können beispielsweise auch mehrere über die Länge der Trägerplatte 62 verteilte Luft führende Kanäle 20' bzw. zusätzliche Hohlräume 66 vorgesehen sein. Die Figur 20 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform eines Dichtelementes 20 mit einem Träger 68, auf dessen der bewegten Bahn zugewandten Seite 64 poröses Material 24 vorgesehen ist. Wie anhand der Figur 20 zu erkennen ist, kann die der bewegten Bahn zugewandte Außenfläche des porösen Materials 24 im Querschnitt insbesondere teilkreisförmig gekrümmt sein. Auch im vorliegenden Fall können innerhalb des Trägers 68 insbesondere auch wieder mehrere über die Trägerlänge verteilte Luft führende Kanäle oder Hohlräume 20' vorgesehen sein. Diese werden über Luftzuführleitungen 72 versorgt, die beispielsweise an eine gemeinsame Versorgungsleitung 74 angeschlossen sein können. Grundsätzlich ist jedoch auch eine unabhängige oder getrennte Beaufschlagung zumindest eines Teils der Kanäle bzw. Hohlräume 20' denkbar. Figur 22 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Dichtungseinrichtung, bei der die kreiszylindrischen Dichtelemente 20 um ihre Längsachse 40 drehbar gelagert sind. Die Dichtelemente 20 können zumindest teilweise wieder aus porösem Material bestehen. Mit der drehbaren Lagerung der Dichtelemente 20 ergeben sich gute Notlaufeigenschaften. So entsteht auch im Fall des Ausfalls der Luftversorgung keine Reibung zwischen der Bahn 14 und den rotierenden Dichtelementen 20. Die Dichtelemente 20 können insbesondere am Kasten der Befeuchtungseinrichtung 16 entsprechend drehbar gelagert sein. Wie bereits erwähnt, kann als Befeuchtungseinrichtung 16 beispielsweise ein Düsenfeuchter, ein Dampfblaskasten und/oder dergleichen vorgesehen sein. Figur 21 zeigt in schematischer Darstellung ein mit dem Dichtelement gemäß Figur 20 vergleichbares Dichtelement 20, bei dem jedoch zwischen dem porösen Material 24 und dem Träger 68 wieder ein Hohlraum oder eine Hohlkammer 66 gebildet ist. Figur 22 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform eines Dichtelements 20, das insbesondere automatisch an die bewegte Bahn 14 anstellbar ist bzw. sich automatisch an die Bahn 14 anstellt. Dabei kann das Dichtelement 20 eine insbesondere flexible Leiste umfassen. Im vorliegenden Fall ist das Dichtelement 20 schwenkbar an der Befeuchtungseinrichtung 16 gelagert und durch Verschwenken an die bewegte Bahn 14 anlegbar. Dabei ist es im vorliegenden Fall beispielsweise über wenigstens eine Feder 42 an die Bahn 14 anstellbar. Grundsätzlich sind jedoch auch solche Ausführungen denkbar, bei denen das beispielsweise durch eine flexible Leiste gebildete Dichtelement 20 durch Eigenelastizität automatisch an die bewegte Bahn 14 angestellt wird. Das Dichtelement 20 kann so ausgeführt sein, dass es die bewegte Bahn 14 berührt oder lediglich auf die belegte Bahn aufschwimmt. Figur 23 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform eines Dichtelements 20, das im vorliegenden Fall in Form einer Bürste ausgeführt ist, deren Borsten 44 sich an die bewegte Bahn 14 anstellen. Wie anhand der Figur 23 zu erkennen ist, ist das bürstenartige Dichtelement 20 im vorliegenden Fall wieder am Kasten der Befeuchtungseinrichtung 16 befestigt, bei der es sich beispielsweise wieder um einen Düsenfeuchter mit Düsen 18, einem Dampfblasen und/oder dergleichen handeln kann. Wie anhand der Figuren 22 und 23 zu erkennen ist, dienen die Dichtelemente 20 auch in diesen Fällen beispielsweise wieder der seitlichen Abdichtung einer Befeuchtungszone 12. In diesen Figuren sind lediglich die in Bahnlaufrichtung L betrachtet hinteren Dichtelemente 20 dargestellt. Grundsätzlich können auch die vorderen Dichtelemente entsprechend ausgeführt sein. Im vorliegenden Fall erstrecken sich die Dichtelemente 20 also wieder quer zur Bahnlaufrichtung L. Dagegen zeigt Figur 24 in schematischer Teildarstellung eine Dichtungseinrichtung 10 für eine Papiermaschine zur seitlichen Abdichtung einer im Bereich eines seitlichen Randes 46 einer bewegten Bahn 14, insbesondere Papier- oder Kartonbahn, vorgesehenen Befeuchtungszone 12, in der die bewegte Bahn 14 mittels einer wenigstens eine Düse 18 oder dergleichen umfassenden Befeuchtungseinrichtung 16 von einer Bahnseite her beaufschlagbar ist. Dabei umfasst die Dichtungseinrichtung 10 wenigstens ein sich in Bahnlaufrichtung L erstreckendes, die betreffende Befeuchtungszone 12 seitlich nach außen abdichtendes Dichtelement 20. In der Figur 24 ist lediglich ein solches Dichtelement 20 dargestellt. Grundsätzlich kann jedoch sowohl auf der Führerseite als auch auf der Triebseite jeweils wenigstens ein solches Dichtelement 20 vorgesehen sein. Wie anhand der Figur 24 zu erkennen ist, ist das Dichtelement 20 zumindest im Wesentlichen auf der von der Befeuchtungszone 12 abgewandten Bahnseite angeordnet. Es erstreckt sich in Bahnlaufrichtung (senkrecht zur Zeichnungsebene). Wie anhand der Figur 24 zu erkennen ist, ist das Dichtelement 20 in Form eines Kanals 20" ausgeführt, der zur Seite der Befeuchtungszone 12 hin offen ist. Im vorliegenden Fall besitzt der Kanal 20" beispielsweise einen allgemein U- oder V-förmigen Querschnitt. Das in das kanalartige Dichtelement 20 gelangende Wasser wird durch den Kanal 20" von der Bahn 14 weggelenkt. Im Kanalbereich, hier allgemein unterhalb des kanalartigen Dichtelements 20, kann eine Absaugung 48 vorgesehen sein. Eine solche Absaugung 48 kann beispielsweise auch in dem auf der vom Dichtelement 20 abgewandten Innenseite der Befeuchtungszone 12 liegenden Bereich 50 vorgesehen sein. Figur 25 zeigt eine mit der Ausführungsform gemäß Figur 24 vergleichbare Ausführungsform eines kanalförmigen Dichtungselements 20, wobei im vorliegenden Fall der Kanal 20" jedoch einen rechteckigen, insbesondere quadratischen Querschnitt besitzt. Das kanalartige Dichtungselement 20 ist auch hier wieder auf der von der Auftragsseite 52 abgewandten Bahnseite angeordnet. Auch im übrigen kann diese Dichtungseinrichtung zumindest im Wesentlichen wieder den gleichen Aufbau wie die der Figur 24 besitzen. Einander entsprechenden Teilen sind gleiche Bezugszeichen zugeordnet. Figur 26 zeigt eine weitere mit der Ausführung gemäß Figur 24 vergleichbare Ausführungsform eines kanalartigen Dichtungselements 20, wobei sich das Dichtelement 20 im vorliegenden Fall jedoch in Querrichtung etwas über die Bahn 14 erstreckt. Im übrigen kann auch diese Dichtungseinrichtung 10 zumindest im Wesentlichen wieder den gleichen Aufbau wie die der Figur 24 besitzen. Einander entsprechenden Teilen sind gleiche Bezugszeichen zugeordnet. Figur 27 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform eines sich in Bahnlaufrichtung L erstreckenden, auf der von der Befeuchtungszone 16 abgewandten Bahnseite angeordneten Dichtelements 20, das hier jedoch wenigstens ein Luftmesser 54 umfasst. Das Luftmesser 54 kann insbesondere so ausgeführt sein, dass es den Bahnrand 46 nach unten drückt. Die Geschwindigkeit der aus dem Luftmesser 54 ausströmenden, insbesondere heißen Luft kann so gewählt sein, dass in Strömungsrichtung betrachtet vor dem Austrittsbereich, hier also in dem in der Figur 27 mit "56" bezeichneten Bereich ein Unterdruck entsteht. Wie anhand der Figur 27 zu erkennen ist, kann die untere Kante 58 des Luftmessers 54 insbesondere entsprechend einem bestimmten Radius R gekrümmt sein, so dass sich die Luft an diesen gekrümmten Bereich anlegt. Das Dichtelement 22 kann beispielsweise wieder über die bewegte Bahn 14 ragen, was jedoch nicht zwingend ist. In der Figur 27 ist überdies eine Stirnplatte 60 zu erkennen. Insbesondere im Bereich unterhalb des Dichtelements 20 und/oder im Innenbereich 50 kann beispielsweise wieder eine Absaugung 48 vorgesehen sein. Es können beispielsweise auch solche Dichtelemente 20, wie sie im Zusammenhang mit den Figuren 22 und 23 beschrieben wurden, zur bahnrandseitigen Abdichtung eingesetzt werden. In diesem Fall würden sich die in den Figuren 22 und 23 dargestellten Dichtelemente in Bahnlaufrichtung erstrecken. Figur 28 zeigt in schematischer Darstellung eine beispielhafte Ausführungsform eines zumindest teilweise durch poröses Material 24 gebildeten, aus mehreren Segmenten 76 bestehenden Dichtelements 20, wobei in der Figur 28 eine zwischen zwei benachbarten Segmenten 76 vorgesehene Trennstelle 80 sowie jeweilige Luftanschlüsse 82 zu erkennen sind. Ein aus mehreren solchen Segmenten bestehendes Dichtelement 20 kann insbesondere bei breiten Maschinen zweckmäßig sein. Dabei ist zumindest teilweise eine getrennte Beaufschlagung der verschiedenen Segmente 76 möglich.
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