Nassteil für eine Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papiermaschine zur Herstellung holzfreier Papiere |
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申请号 | EP07150181.1 | 申请日 | 2007-12-20 | 公开(公告)号 | EP1936026A1 | 公开(公告)日 | 2008-06-25 |
申请人 | Voith Patent GmbH; | 发明人 | Schlieckau, Torben; Kleiser, Georg; Mraz, Cordula; Cedra, Ingolf; Sorg, Hermann; | ||||
摘要 | Die Erfindung betrifft einen Nassteil (1) für eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn (3), insbesondere Papiermaschine zur Herstellung holzfreier Papiere, umfassend eine Siebpartie bildende Blattbildungsvorrichtung (4) und eine dieser nachgeordneten Pressenvorrichtung (5). Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Blattbildungsvorrichtung (4) als Hybridformer (6) oder Gapformer (7) ausgeführt ist, wobei die Blattbildungsvorrichtung (4) frei von einer Siebsaugwalze ist, und die dieser nachgeordnete Pressenvorrichtung (5) lediglich einen einzigen Pressspalt (9) aufweist, der von einer doppelt befilzten Ein-Spalt-Presseneinrichtung (8) gebildet wird, wobei die Abnahme an der Blattbildungsvorrichtung (4) vorzugsweise mit einer Abnahmeeinrichtung, insbesondere einer Abnahmesaugwalze (12) erfolgt. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen Nassteil für eine Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere einer Papiermaschine zur Herstellung holzfreier Papiere, im Einzelnen mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Papiermaschinen zur Herstellung holzfreier Papiere sind in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausführungen, insbesondere im Hinblick auf die Ausführung des Nassteils vorbekannt. Dieser umfasst beispielsweise gemäß http://www.voithpaper.de/vp_d_faser_grphpapiere_hfreie_ungetstr.htm eine Blattbildungsvorrichtung, die als Doppelsiebformer ausgeführt ist, wobei die Entwässerungsstrecke im Wesentlichen in vertikaler Richtung ausgerichtet ist. Dabei wird die Faserstoffsuspension über einen Stoffauflauf in einen zwischen einem Obersieb und einem Untersieb ausgebildeten Spalt eingebracht und an einer Formierwalze, welche für eine gute Retention sorgt, entwässert. An diese schließt sich eine Entwässerungseinrichtung an, umfassend einen in einem Siebband angeordneten gekrümmten Saugkasten mit gegen die Innenfläche des Siebbandes wirkenden Formierleisten, die versetzt zu am zweiten Siebband vorgesehenen Formierleisten angeordnet sind. Zur Erhöhung des Trockengehaltes der Faserstoffbahn vor der Übergabe an die Pressenvorrichtung sind ein Nasssauger, eine Siebsaugwalze und ein Hochvakuumsauger vorgesehen. An die Blattbildungsvorrichtung schließt sich eine Pressenvorrichtung an, die eine Tandemanordnung aus zwei in Faserstoffbahnlaufrichtung nebeneinander angeordneten doppelt befilzten Schuhpresseinrichtungen umfasst. Aufgrund des Pressenkonzeptes ist der Nassteil durch eine große Baulänge charakterisiert. Eine andere Ausführung beinhaltet die Kombination einer Blattbildungsvorrichtung in Form eines Hybridformers oder Gapformers mit einer der Blattbildungsvorrichtung nachgeordneten Kompaktpressenvorrichtung. Bei dieser handelt es sich um eine Pressenanordnung mit Funktionskonzentration an einzelnen Elementen, insbesondere mit mehreren Pressspalten - bzw. Nips, wie beispielsweise aus den Druckschriften Ferner sind Kompaktpressenanordnungen vorbekannt, bei denen die zur Abnahme vom Formiertragsieb der Blattbildungsvorrichtung vorgesehene Abnahmesaugwalze zur Ausbildung wenigstens eines ersten Pressnips verwendet wird. Diese Ausführungen sind jedoch durch eine entsprechende Ausgestaltung und Auslegung der Abnahmesaugwalze mit Eignung zur Ausbildung des oder der Pressspalte sowie einen großen Umschlingungsbereich an der Abnahmesaugwalze charakterisiert, wobei letzterer große Dehnungsunterschiede zwischen der Ober- und Unterseite der Faserstoffbahn bewirkt. Die zur Blattbildung in einer Siebpartie in Form von Hybrid- oder Gapformern verwendeten Former weisen ferner üblicherweise eine Siebsaugwalze auf, wobei die Bahnabnahmeposition einer Abnahmesaugwalze einer Pressenvorrichtung vom Formiertragsieb in der Pressenpartie bei horizontal angeordneten Formern aus geometrischen Gründen relativ knapp über dem Maschinenboden liegt. Der Former weist zumindest über einen Teil der Entwässerungsstrecke eine Doppelsiebzone auf. Bei Ausführungen in Form eines Gapformers erfolgt der Eintrag der Faserstoffsuspension über einen Stoffauflauf in den Siebzwickel zwischen den beiden Siebbändern. Gapformer sind dabei vorzugsweise geneigt gegenüber einer horizontalen Ebene angeordnet. In der Entwässerungsstrecke sind neben der Formierwalze Entwässerungseinrichtungen vorgesehen, welche beispielsweise Formierleisten aufweisen, die gegenüber dem jeweiligen Sieb anpressbar sind. Dabei werden Ausführungen mit einander gegenüber in den beiden Siebbändern angeordnetem Formationskasten und Entwässerungskasten verwendet. Bezüglich der einzelnen Ausführungen möglicher Blattbildungsvorrichtungen in Form von Hybridformern wird stellvertretend auf die Druckschriften Die Druckschrift Eine weitere Blattbildungsvorrichtung mit horizontal ausgerichteter Vorentwässerungszone, anschließender Doppelsiebzone und an einer gekrümmten Saugvorrichtung aus einer im wesentlichen horizontalen Ebene ausgelenktem Verlauf des Untersiebbandes im Abnahmebereich der Abnahmesaugwalze ist aus Die Druckschrift Ausführungen von Gapformern sind aus den Druckschriften Ausführungen der beschriebenen Former in Kombination mit Kompaktpressenanordnungen sind sehr aufwendig, durch eine große Baulänge sowie Höhe und eine große Anzahl an erforderlichen Bauteilen charakterisiert. Das verwendete Pressenkonzept führt ferner zu einer hohen Zweiseitigkeit der gebildeten Faserstoffbahn. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Nassteil einer Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere zur Herstellung von holzfreien Papieren derart weiterzuentwickeln, dass der erforderliche Bauraum, insbesondere die Baulänge minimiert wird und gleichzeitig die Zweiseitigkeit der im Nassteil gebildeten Fasestoffbahn reduziert. Die erfindungsgemäße Lösung soll sich dabei durch einen geringen konstruktiven und technologischen Aufwand auszeichnen. Die erfindungsgemäße Lösung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 charakterisiert. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben. Ein Nassteil einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Papiermaschine zur Herstellung holzfreier Papiere, umfassend eine eine Siebpartie bildende Blattbildungsvorrichtung und eine dieser nachgeordnete Pressenvorrichtung, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Blattbildungsvorrichtung als Hybridformer oder Gapformer ausgeführt ist, wobei die Blattbildungsvorrichtung frei von einer Siebsaugwalze ist, und die dieser nachgeordnete Pressenvorrichtung lediglich einen einzigen Pressspalt aufweist, der von einer doppelt befilzten Ein-Spalt-Presseneinrichtung gebildet wird, wobei die Abnahme an der Blattbildungsvorrichtung mit einer Abnahmeinrichtung, insbesondere einer Abnahmesaugwalze erfolgt. Die Erfindung ist somit durch die Kombination einer Ausbildung der Blattbildungsvorrichtung als vorzugsweise im wesentlichen horizontal angeordneter Hybrid- oder Gapformer charakterisiert, welchem eine Pressenvorrichtung nachgeordnet ist, die lediglich nur eine einzige Presseneinheit unter Ausbildung eines Spaltes bzw. Nips, das heißt eine einzelne Presseinrichtung, aufweist. Die Blattbildungsvorrichtung ist frei von einer Siebsaugwalze. Die Abnahmeeinrichtung für die Faserstoffbahn, die am Ende der Entwässerungsstrecke in der Blattbildungsvorrichtung vorliegt, ist als einfache Abnahmesaugwalze ausgebildet. Dies bedeutet, dass die Abnahmesaugwalze nicht an der Ausbildung eines Nips beteiligt ist, sondern lediglich die Funktion der Abnahme und Fixierung der Faserstoffbahn am Filzband übernimmt. Dazu ist diese vorzugsweise mit einer einfachen stationären Saugzone ausgeführt, die sich zumindest über den möglichen Umschlingungswinkel der Faserstoffbahn erstreckt und von einem drehbar gelagerten Mantel umgeben ist. Es besteht auch die Möglichkeit, Saugzonen mit unterschiedlicher Saugleistung in Faserstoffbahnumschlingungsrichtung betrachtet hintereinander zu schalten. Die im Wesentlichen horizontale Anordnung des Hybrid- oder Gapformers beinhaltet die größtenteils in einer horizontalen Ebene oder mit geringfügiger Auslenkung aus dieser angeordneten ersten Entwässerungsabschnitte nach dem Stoffauflauf. Durch die Eliminierung der Siebsaugwalze wird der sich über die gesamte Bahnbreite erstreckende Abnahmebereich beziehungsweise die Abnahmestelle der Abnahmesaugwalze weiter nach oben verlegt. Die Ein-Spalt-Presseneinheit ist dabei zur Realisierung und Optimierung des Ein- und Auslaufpunktes der Faserstoffbahn durch den Pressspalt vorzugsweise geneigt gegenüber einer Senkrechten zu einer horizontalen Ebene in Laufrichtung der Faserstoffbahn angeordnet, vorzugsweise erfolgt die Verkippung im Bereich zwischen 0 bis 20°, ganz besonders bevorzugt 10 und 20° gegenüber einer Senkrechten. Um die Anisotropie der Faserlage auf Ober- und Unterseite möglichst gleich zu halten, ist es wichtig, dass der Umschlingungswinkel der Faserstoffbahn an der Abnahmesaugwalze ein vordefiniertes oberes Maß nicht überschreitet. Dadurch wird erreicht, dass der Dehnungsunterschied zwischen der Bahnober- und Unterseite gering bleibt und somit die Faserorientierung durch die unterschiedliche Streckung nur unwesentlich beeinflusst wird. Bei einer Kombination einer flachen unteren Siebführung und Führung an der Abnahmesaugwalze ist dies gewährleistet. Der Umschlingungswinkel der Faserstoffbahn beträgt vorzugsweise ≤ 40°, besonders bevorzugt ≤ 30°, ganz besonders bevorzugt ≤ 25°. Die Ausbildung der einzelnen Presse erfolgt vorzugsweise in Form einer sogenannten Schuhpresseinheit. Dies bedeutet, dass ein in Faserstoffbahnlaufrichtung verlängerter Pressspalt geschaffen wird. Dazu umfasst die Presseneinrichtung zwei Walzen, eine erste Walze und eine Gegenwalze, die einen Spalt miteinander bilden und welche in einem ersten und einem zweiten Filz geführt sind. Die Geometrie des Anpresselementes bestimmt die Geometrie des Pressspaltes. Die Länge des Spaltes beträgt vorzugsweise > 250 mm, besonders bevorzugt > 300 mm, ganz besonders bevorzugt > 350 mm. Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung ist nach dem Abnahmebereich, der durch die Abnahmesaugwalze und das Siebband gebildet wird, mindestens eine Antriebswalze in dem Siebband des Formers vorgesehen. Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung ist es ferner zur Erhöhung des Trockengehaltes vorgesehen, anstelle der Siebsaugwalze mindestens einen Hochvakuumsauger mit einer Saugleistung > 50 bis 80 kPa vorzusehen, wobei die offene besaugte Länge, insbesondere bei holzfreien Papieren von > 30 bis 160 mm beträgt. Ist eine weitere Umlenkung des Untersiebes notwendig, kann dies durch nicht besaugte Elemente, wie einfache oder gerillte Leitwalzen oder eine Walze mit einer offenen Oberfläche bewerkstelligt werden. Dadurch werden ein Aufschwingen des Untersiebbandes und ein Abheben der Faserstoffbahn verhindert. Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterentwicklung der erfindungsgemäßen Lösung ist die Presseneinrichtung als Schuhpresse mit einer Gegenwalze, die frei von einem Abstützelement im Pressspalt ausgeführt ist, ausgebildet. Diese Ausführung ermöglicht es, auch dickere und qualitativ höherwertige holzfreie Papiere herzustellen. Die Ausgestaltung der Presseneinrichtung bedingt die Ausübung eines geringeren Pressimpulses, vorzugsweise ≤ 5MPa und Linienlasten von vorzugsweise < 700 kN/m. Neben den geringen Investitionskosten weist diese Art von Pressen den Vorteil auf, dass aufgrund des einfachen Aufbaus der Gegenwalze die Wartungskosten erheblich reduziert werden können. Die Schuhlänge an der Presseinheit mit dem flexiblen Pressmantel beträgt auch hier > 290 mm, vorzugsweise > 350 mm. Dabei kann die Schuhpresswalze im oberen oder aber unteren Filzband angeordnet werden, wobei vorzugsweise eine Anordnung im oberen Siebband gewählt wird. Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es mit geringem Abnahmewinkel vom Formiertragsieb und ohne Siebsaugwalze die Ausgestaltung eines Nassteils einer Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen mit geringem Bauraumbedarf und geringer Zweiseitigkeit zu gewährleisten. Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung wird ein Hybridformer verwendet, der im wesentlichen durch drei unterschiedliche Entwässerungsabschnitte charakterisiert ist, wobei ein erster Entwässerungsabschnitt eine Vorentwässerungsstrecke bildet, die von einem vom Untersieb gebildeten Längsbereich gebildet wird, der zweite Entwässerungsabschnitt eine Doppelsiebzone aufweist, in dem die zu entwässernde Faserstoffsuspension zwischen einem Obersieb und einem Untersieb hindurchführt wird, wobei an den beiden Sieben jeweils Entwässerungseinrichtungen wirksam werden. Die Doppelsiebzone endet mit der Trennung der beiden Siebbänder, wobei erfindungsgemäß die Führung zumindest über einen erheblichen Teil der Doppelsiebzone, vorzugsweise über die gesamte Doppelsiebzone, in horizontaler Richtung erfolgt und erst im Anschluss daran oder bereits zur gewünschten Trennung von der Führung in der Horizontalen abgelenkt wird. Im daran sich anschließenden weiteren Entwässerungsabschnitt sind Saugelemente vorgesehen, die entweder eine ebene oder eine gekrümmte Oberfläche aufweisen, die am Innenumfang des Siebbandes wirksam wird. Im ersten Entwässerungsabschnitt, dem Langsieb, wird aufgrund der einseitigen Filtration in Schwerkraftrichtung eine Anreicherung von feinen Füllstoffen auf der Blattoberseite erfolgen. Durch die Entwässerung am Obersieb der nachfolgenden Doppelsiebzone, die durch einen entsprechenden Entwässerungskasten im Obersieb charakterisiert ist und einen Formationskasten im Untersieb, wobei in beiden Leisten vorgesehen sind, die am Innenumfang des jeweiligen Verbundes wirksam werden und die Leisten gegeneinander versetzt angeordnet sind, wobei diese entweder lediglich nachgiebig, d.h. elastisch bzw. federnd gelagert oder aber vorzugsweise mit einem variablen Druck gegenüber dem unteren Siebband beaufschlagbar sind, wird der feine Füllstoffgehalt der Oberseite auf das Niveau der Unterseite gebracht. Somit wird hinsichtlich der Verteilung von feinen Füllstoffen eine Symmetrie gewährleistet. Bei einem derartigen Hybridformer hängt der Entwässerungsdruckverlauf im wesentlichen nur vom Anpressdruck der Formierleisten ab, dies bietet den Vorteil, dass hier flexibel auf sich ändernde Verhältnisse reagiert werden kann, insbesondere auf einen veränderten Mahlgrad oder ein Flächengewicht, ohne dass sich die Eigenschaften der gebildeten Papierbahn merklich ändern oder Blattstörungen auftreten. Dabei passen sich die flexiblen Formierleisten den unterschiedlichen Entwässerungsbedingungen bei variablen Schichthöhen an, wobei der Anpressdruck der Leisten konstant bleibt. Die Siebführung im Auslaufbereich erfolgt dabei wie bereits ausgeführt vorzugsweise in horizontaler Richtung beziehungsweise geringfügig geneigt zu einer in horizontaler Richtung ausgebildeten Ebene. Dementsprechend gestaltet sich auch die Anordnung der Abnahmestelle für die Faserstoffbahn von Seiten der Abnahmesaugwalze. Die Abnahmestelle am Außenumfang ist dabei entweder in einer verlängerten Ebene zur Langsiebführung angeordnet oder aber liegt darunter, wobei hier ein Schrägungswinkel zwischen dem Formiertragsieb, insbesondere dem unteren Siebband in den in einer horizontalen Ebene liegenden Entwässerungsabschnitten und der Abnahmestelle an der Abnahmewalze im Bereich von 0 bis 30°, vorzugsweise 1 bis 10° eingehalten wird. Die Bahnführung an der Abnahmesaugwalze erfolgt derart, dass diese maximal in einem Umschlingungsbereich von 40° an der Oberfläche der Abnahmesaugwalze geführt wird. Dadurch wird vermieden, dass durch Dehnungen an der Faserstoffbahn unterschiedliche Eigenschaften im Bereich der Ober- und Unterseite erzeugt werden. Bei Gapformern erfolgt die Entwässerung in der Doppelsiebzone ebenfalls gemäß einer besonders bevorzugten Ausführung an variabel hinsichtlich der Anpresskraft ansteuerbaren Formierleisten im unteren Siebband und einem besaugten Entwässerungskasten im oberen Siebband. Die erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend anhand von Figuren erläutert. Darin ist im Einzelnen folgendes dargestellt:
Die Erfindungsgemäß ist der Hybridformer 6 horizontal ausgerichtet, das heißt die Führung der Faserstoffsuspension S erfolgt dazu im wesentlichen in einer horizontalen Ebene im Bereich der Vorentwässerungszone 13 sowie der Doppelsiebzone 14 und vorzugsweise einem Entwässerungsteilabschnitt III-1. Die Entwässerungseinrichtung 17 in der Doppelsiebzone 14 besteht dabei aus einem einer Einlaufwalze 38 nachgeordneten und auch als Obersiebsaugkasten bezeichneten Entwässerungskasten 21 und einem im unteren Siebband 15 im Bereich der axialen Erstreckung unter dem Entwässerungskasten 21 angeordneten Formationskasten 22. Der Entwässerungskasten 21 und der Formationskasten 22 enthalten sogenannte Formierleisten, wobei vorzugsweise die im Formationskasten 22 enthaltenen Formierleisten 23 an der Innenfläche am unteren Siebband 15 gegenüber diesem entweder elastisch gelagert sind oder aber vorzugsweise einzeln anpressbar sind. Die einzelnen Formierleisten im unteren Siebband 15, insbesondere Formationskasten 22 sind separat geführt und in Sieblaufrichtung betrachtet nicht mit den benachbarten Formierleisten gekoppelt. Diese Formierleisten 23 sind zwischen den Formierleisten 24 des Entwässerungskastens 21 positioniert und werden über Mittel 25 zur Realisierung einer variablen Anpresskraft gegenüber dem Innenumfang 26 an das Siebband 15, insbesondere das Untersieb, gedrückt. Die Mittel 25 umfassen im einfachsten Fall Mittel zur Druckerzeugung, beispielsweise pneumatische oder hydraulische Einrichtungen. Der Entwässerungsdruck ist damit über den Druck, der über die Mittel 25 einstellbar ist, variierbar, wobei die Variation in Abhängigkeit der Auftragsdicke sowie der Eigenschaften der Faserstoffsuspension S erfolgt. Insbesondere kann der Anpressdruck in Sieblaufrichtung betrachtet unterschiedlich eingestellt werden. Die einzelnen Formierleisten erstrecken sich dazu zumindest über die Stoffauflauf- bzw. Faserstoffsuspensionsführungsbreite, vorzugsweise über die gesamte Maschinenbreite. Erfindungsgemäß wird eine einfache Abnahmesaugwalze 12 verwendet. Diese ist durch wenigstens eine stationäre Saugzone S12 charakterisiert, um welche der Saugwalzenmantel 36 rotiert. Aufgrund der nahezu horizontalen Führung des unteren Siebbandes 15 in den einzelnen Entwässerungsabschnitten I bis III mit geringfügiger Neigung gegenüber der Horizontalen, vorzugsweise im Bereich von 1 bis 20°, ganz besonders bevorzugt 1 bis 10° kann die Abnahmesaugwalze 12 in Bezug auf die Gesamtmaschinenkonfiguration in einer Höhe angeordnet werden, die gegenüber Ausführungen mit aufwendiger Siebsaugwalze höher ist. Dabei kann insbesondere durch den Verzicht auf eine Siebsaugwalze und die nunmehr erfolgende Führung über entsprechende Saugeinrichtungen 18 die Auslenkung des Siebbandes 15 gegenüber der Horizontalen relativ gering gehalten werden, so dass die Lagerachse M12 de Abnahmesaugwalze 12 oberhalb der Verlängerung der die Entwässerungsabschnitte I bis III-1 charakterisierenden Ebene angeordnet werden kann. Die Faserstoffbahn 3 wird am Außenumfang 37 der Abnahmesaugwalze 12 über einen Umschlingungswinkel γ ≤ 40°, vorzugsweise γ ≤ 30°, ganz besonders bevorzugt γ ≤ 25° geführt. Der Umschlingungswinkel γ wird dabei möglichst gering gehalten, um den Dehnungsunterschied zwischen der Ober- und der Unterseite der Faserstoffbahn möglichst gering zu halten und die Faserorientierung durch die unterschiedliche Streckung an den Außenseiten nur unwesentlich zu beeinflussen. Nach dem Abnahmebereich 19 ist eine Antriebswalze 20 im unteren Siebband 15 angeordnet. Die Presseinrichtung 8 ist gegenüber der Vertikalen in einem Winkel δ im Bereich von 10 bis 20° geneigt ausgeführt, das heißt gegenüber einer Senkrechten zur Bahnlaufrichtung, wobei die Neigung vorzugsweise in Bahnlaufrichtung erfolgt. Dadurch kann aufgrund des höher gelegenen Abnahmebereiches 19 der Abnahmesaugwalze 12 über die gesamte Maschinenbreite optimale Ein- und Auslaufbedingungen für die zwischen den Filzbändern 10 und 11 geführte Faserstoffbahn 3 im Pressspalt 9 realisiert werden und gleichzeitig kann auch die Pressenarbeit im Hinblick auf die Entwässerung optimiert werden. Bei der Ein-Spalt-Presseneinheit 8 handelt es sich vorzugsweise um eine Schuhpresseinheit 27, das heißt eine Presseinrichtung mit einem in Faserstoffbahnlaufrichtung verlängerten Pressspalt 9. Die Länge des Spaltes beträgt vorzugsweise > 250 mm, besonders bevorzugt > 300 mm, ganz besonders bevorzugt > 350 mm. Dieser wird beispielsweise von einer ersten Presswalze 28 mit über einen um ein Tragelement angeordneten flexiblen Mantel 29 realisiert, welcher mittels einer, die Form des Pressspaltes 9 bestimmenden gekrümmten Oberfläche eines Anpresselementes 30 gegen eine Gegenwalze 31 drückt. Die Gegenwalze 31 kann dabei als innengestützte Walze, d.h. mit einem nicht flexiblen sondern starren Walzenmantel 32 und einem ein Stützelement 33 tragenden Joch, wobei das Stützelement 33 zur Manteldeformation gegen den Innenumfang des Walzenmantels 32 anpressbar ist, ausgebildet werden. Diese Ausführung erlaubt hohe Linienlasten und Trockengehalte, wie sie insbesondere bei der Herstellung von dünnen Faserstoffbahnen erwünscht sind. Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung zur Anwendung bei der Herstellung dickerer Papiere ist die Gegenwalze 31 frei von einem Abstützelement. Eine derartige Ausführung wird in Die erfindungsgemäße Kombination eines horizontalen Hybridformers 6 mit nachgeordneter Ein-Spalt-Presseneinrichtung 8 und einfacher Abnahmesaugwalze 12 erlaubt den Einsatz eines hinsichtlich Bauraum und erzielbarer Verringerung der Zweiseitigkeit der gebildeten Faserstoffbahn 3 besonders optimierten Nassteiles 1, wobei diese Konfiguration auch auf einfache Art und Weise an Langsiebanordnungen nachrüstbar ist. Gegenüber der Ausführung in Nach Trennung der beiden Siebe 15, 16 ist in einem weiteren zweiten Entwässerungsabschnitt II ein weiteres Entwässerungselement 40 angeordnet sein. Dieses ist beispielsweise als Saugeinrichtung mit gekrümmter Oberfläche ausgeführt und bewirkt eine Auslenkung der Siebbandführung aus einer horizontalen Ebene, die durch den Verlauf der Entwässerungsstrecke im Doppelsiebformer 14 charakterisiert ist. Die Siebtrennung erfolgt in Analogie zur bereits beschriebenen Ausführung im Hybridformer. Der weitere Verlauf und die Nachordnung der Pressenvorrichtung 5 sowie der Aufbau dieser erfolgt ebenfalls in Analogie zu der in Die in den In Die Die offene besaugte Länge an den Saugeinrichtungen im Abschnitt III beträgt dabei vorzugsweise im Bereich von einschließlich 30 bis 160 mm. Die Saugeinrichtung ist als Hochvakuumsauger mit einem Unterdruck im Bereich >50 bis 80 kPa ausgebildet. Ist eine weitere Umlenkung des unteren Siebbandes 15 erforderlich, kann dies durch nicht besaugte Elemente, wie einfache oder gerillte Leitwalzen oder Walzen mit offener Oberfläche realisiert werden, um ein Aufschwimmen des Siebbandes und Abheben der Faserstoffbahn zu vermeiden. Das untere Siebband 15 wird dann im Bereich der Antriebswalze 20 umgelenkt, wobei die Antriebswalze 20 derart angeordnet ist, dass diese außerhalb einer Verlängerung der Vertikalen durch die Mittenachse M12 der Abnahmesaugwalze 12 drehbar und antreibbar gelagert ist. Die Abnahmewalze 12 selbst ist im oberen Filzband 10 angeordnet und bildet im Zusammenwirken mit dem unteren Siebband 15 den Abnahmebereich 19 zur Aufnahme der Faserstoffbahn 3 und Weiterführung mit dem Filzband 10. Die Die Die Schuhoberfläche ist dabei durch eine Anpassung an die Oberfläche der Gegenwalze 31 ausgeführte Geometrie charakterisiert. Im dargestellten Fall ist diese beispielhaft konvex gekrümmt.
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