Vorrichtung zum Scheren einer bewegten Stoffbahn

申请号 EP86113826.1 申请日 1986-10-06 公开(公告)号 EP0221374A1 公开(公告)日 1987-05-13
申请人 Johannes Menschner Maschinenfabrik GmbH & Co KG; 发明人 van Dijk, Alfonsius A.J.;
摘要 Dargestellt und beschrieben ist eine Vorrich­tung zum Scheren einer bewegten Stoffbahn (20) mittels eines umlaufenden Scherzylinders (11). Entgegen herkömmlichen Schermaschinen, die mit leistenförmigen Gegenmessern arbeiten, ist hier ein raumfest gehaltenes, gelochtes sowie flor­höhenbestimmend dickes Blech (17) um einen Teil­umfang (18) des Scherzylinders (11) gelegt, wobei die Außenseite (17b) des Blechs (17) als Auflage für die Warenbahn (20) und dessen Lochung (19) als Gegenschneiden (19a) für das Scherzeug ausge­bildet sind. Die Erfindung macht damit eine Vor­richtung verfügbar, deren Schnittleistung gegen­über bekannten Vorrichtungen aufgrund der Ver­wendung eines "Multischneidenblechs" deutlich er­höht ist.
权利要求 1. Vorrichtung zum Scheren einer bewegten Stoffbahn mittels eines umlaufenden Scher­zylinders, dadurch gekennzeichnet, daß ein raum­fest gehaltenes, gelochtes sowie florhöhenbe­stimmend dickes Blech (17) um einen Teilumfang (18) des Scherzylinders (11) gelegt ist, wobei die Außenseite (17b) des Blechs (17) die Waren­bahnauflage und dessen Lochung (19) Gegen­schneiden (19a) für das Scherzeug ausbilden.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­zeichnet, daß das Blech (17) folienhaft flexibel ausgebildet ist.3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Blech (17) in Warenlauf­richtung (22) hinter dem Scherzylinder (11) maschinenfest (bei 16) und allein aufgrund der Warenbahnspannung gegen den Scherzylinder (11) gehalten ist.4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekenn­zeichnet durch eine ein- bzw. nachstellbare Spann­einrichtung (24) zum Straffhalten des Blechs (17).5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, gekennzeichnet durch in Achsrichtung des Scherzylinders (11) begrenzte, ungelochte Blechzonen (25).
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrich­tung zum Scheren einer bewegten Stoffbahn mittels eines umlaufenden Scherzylinders.

Es sind zahlreiche Bauarten von Schermaschinen bekannt. Auf der Mantelfläche der Scherzylinder sind üblicherweise schraubenlinienförmig ange­ordnete Schermesser, auch "Scherspiralen" ge­nannt, angebracht. Solche Scherzeuge arbeiten in der Regel mit einem oder auch zwei, Schneiden aufweisenden Gegenmessern zusammen. Die Anzahl der Gegenmesser und die Anzahl der Scherspiralen sind maßgeblich für die Schnittleistung einer Schermaschine.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der als bekannt vorausgesetzten Art verfügbar zu machen, deren Schnittleistung deut­lich erhöht ist, ohne hierzu jedoch mit mehreren herkömmlichen Gegenmessern ausgerüstet zu sein.

Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß ein raumfest gehaltenes, gelochtes sowie flor­höhenbestimmend dickes Blech um einen Teilumfang des Scherzylinders gelegt ist, wobei die Außen­seite des Blechs die Warenbahnauflage und dessen Lochung Gegenschneiden für das Scherzeug aus­bilden.

Jedes in der Bewegungsbahn des Scherzeugs an­geordnetes Loch des Blechs stellt mit seiner dem Scherzeug zugekehrten Lochkante eine Gegen­schneide bereit. Jeder Flächenbereich der Ware kann somit an einer Vielzahl von Schnittstellen erfaßt und geschnitten werden. Die Wirksamkeit des erfindungsgemäß verwendeten "Multischneiden­blechs" ist nur abhängig von der Ausführung der Lochung und vom Umschmiegungswinkel des Blechs um den Scherzylinder. Hier sind vielfache Variations­möglichkeiten gegeben.

Die Erfindung besitzt darüber hinaus eine große Vielzahl weiterer erheblicher Vorteile. So ist beispielsweise eine besondere Einstellung der Schur- oder Florhöhe nicht mehr erforderlich, denn das Blech ist infolge seiner vorwählbaren Dicke allein florhöhenbestimmend. Dies rührt da­her, daß die Warenbahn mit ihrer zu bearbeitenden Fläche auf der vom Scherzylinder abgekehrten Außenfläche des Blechs aufliegt und das Blech seinerseits mit seiner Innenseite auf dem Scher­zeug, dessen Schneiden an dieser Fläche entlang­gleiten.

Infolge dieser Auflage der Warenbahn auf dem Blech findet die Warenbahn sowohl auf ihrer ge­samten Breite als auch über die gesamte Scherzone hinweg eine unterstützende Auflage, die auf die Ware einen Bügeleffekt ausübt. Hieraus resultiert der große Vorteil, daß Warenbahnen mit schlaffen oder welligen Warenbahnkanten keine Kantenspanner mehr erforderlich machen. Solche Kantenspanner waren bisher notwendig und führten häufig dazu, daß zwar die Kanten geglättet, dafür aber inner­halb der Warenbahn durch Spannungen schlaffe Zonen entstanden, die wiederum durch Breithalter beseitigt werden mußten. Derartige Korrektur­behandlungen der Warenbahn, auf die jetzt ver­zichtet werden kann, waren sehr mühsam, aufwendig und kostspielig. Mit der Erfindung wird ein span­nungsarmes Scheren ermöglicht, wobei eventuell auftretende Falten durch das Aufliegen der Waren­bahn auf der nach außen weisenden Blechseite glattgebügelt werden. Eine Glättung der Warenbahn kann auch durch eine Besaugung der Scherzone ge­fördert werden.

Herkömmliche Schermaschinen sind auf unter­schiedliche Warenbahndicken einzustellen, um gleichbleibende Schurhöhe zu gewährleisten. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die gleich­bleibende Schurhöhe durch das Blech gewähr­leistet. Unterschiedliche Warenbahndicken gehen in das Scherergebnis nicht ein, weil die Waren­bahn nicht mit ihrer Unterseite über einen Scher­tisch geführt wird, sondern nunmehr mit ihrer Florseite über das Blech.

Die Verwendung von Schertischen kann gänzlich entfallen.

Üblicherweise werden textile Gewebe vor der Schur zu langen Warenbahnen aneinandergenäht. Herkömmliche Scherarten benötigen eine Nahter­kennung und -behandlung, um zu vermeiden, daß die verdickte Naht in das Scherzeug einläuft und so die Warenbahn und/oder das Scherzeug beschädigt werden. Zur Nahterkennung sind sehr umfangreiche und aufwendige Vorrichtungen geschaffen worden. Zur Nahtbehandlung werden bei Nahtpassage ent­weder die Scherzeuge angehalten, die Schertische abgeklappt oder die Scherzylinder vom Gegenmesser weggeschwenkt. Auch ist es bekannt, Nahtschutz­hauben zwischen Warenbahn und Schneide zu schieben, wenn eine Naht passiert. Alle diese Methoden sind sehr aufwendig und führen zur Unter­brechung des Produktionsablaufs und/oder zur Be­einträchtigung jeweils eines wenn auch nur kurzen Warenbahnabschnitts.

Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist weder eine Nahterkennung noch eine Nahtbehandlung erforderlich. Da auch die Nahtzonen über die Außenseite des Blechs geführt werden, kann das Scherzeug nicht in der bisher unbedingt zu vermei­denden Art und Weise in die Naht eingreifen und kann folglich auch das Scherzeug von der Naht nicht beschädigt werden.

Diese erheblichen Vorteile rühren wesentlich daher, daß die Warenbahn, das Scherzeug teilum­schmiegend, mit der zu bearbeitenden Fläche am Scherzeug entlanggeführt wird, ohne daß die Waren­bahn dabei von der Rückseite unterstützt wird wie von herkömmlichen Schertischen. Unregelmäßig­keiten, Fehler od.dgl. der Warenbahnrückseite, z.B. Bindungsfehler, gehen in das Scherergebnis folglich nicht ein. Eine bügeleffektartige Auf­lage findet die Warenbahn auf der Außenseite des gelochten Blechs, welches andererseits die Konstanz der Schurhöhe garantiert.

Alle diese gravierenden Vorteile werden über­raschenderweise bei gleichzeitig erheblicher Ver­einfachung der Vorrichtung erreicht.

Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich in besonderer Weise für die Kahlschur oder für das Putzen von Geweben.

Das Blech kann folienhaft flexibel ausgebildet sein, was insbesondere bei der Verwendung relativ dünner Bleche vorteilhaft ist. Gedacht ist an die Verwendung von Folien oder Blechen mit einer Dicke von 0,1 bis 1,5 mm.

Das Blech kann in Warenlaufrichtung hinter dem Scherzylinder maschinenfest und allein aufgrund der Warenbahnspannung gegen den Scherzylinder ge­halten sein.

Möglich ist auch eine ein- und nachstellbare Spanneinrichtung zum Straffhalten des Blechs.

Verwendet man ein Blech mit in Achsrichtung des Scherzylinders begrenzten, ungelochten Blech­zonen, kann man auf einfache Weise Schermuster erzeugen. So ist es beispielsweise möglich, einer Warenbahn ein Streifenmuster zu verleihen, indem man sie nacheinander über unterschiedlich ge­lochte Bleche führt und jeweils nur eine oder mehrere Längszonen schert.

Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den schematischen Zeichnungen dargestellten Aus­führungsbeispiels näher beschrieben. In den Zeich­nungen zeigen:

  • Fig. 1 einen Querschnitt durch ein Scherzeug und die Scherzone und
  • Fig. 2 eine Aufsicht in Richtung des Ansichts­pfeiles II der Fig. 1.

Die Vorrichtung 10 umfaßt einen Scherzylinder 11, auf dessen Mantelfläche 11a in bekannter Art und Weise eine Reihe von Scherspiralen 12 schrau­benlinienförmig angeordnet sind. Der dargestellte Scherzylinder 11 ist als Hohlzylinder ausgeführt; sein Mantel ist mit Luftdurchtrittsöffnungen 13 versehen. Der Innenraum 11b eines solchen ge­lochten Hohlzylinders kann an eine Unterdruck­quelle angeschlossen werden, womit eine Absaugung der Scherzone erreicht wird, um einerseits den zu scherenden Flor aufzurichten und andererseits ab­gescherte Partikel, Verunreinigungen, Fehlfäden od.dgl. abzusaugen. Um den Saugstrom gezielt auf die Scherzone zu begrenzen, ist die Außenseite des Scherzylinders 11 ansonsten von einer Abdeck­haube 14 umgeben.

Statt dieser "Innenabsaugung" ist es auch mög­lich, eine Saugquelle an den Innenraum 15 anzu­schließen, der zwischen dem Scherzylinder 11 und der Haube 14 ausgebildet ist. In diesem Fall kann der Scherzylinder auch geschlossenwandig sein, wie in Fig. 2 veranschaulicht.

Raumfest am nicht dargestellten Maschinen­gestell ist bei 16 ein Blech 17 einseitig be­festigt. Dieses Blech 17 ist um einen Teilumfang 18 des Scherzylinders 11 gelegt und mit einem Lochmuster versehen; einzelne Löcher sind mit 19 bezeichnet. Innerhalb des Teilumfangsbereichs 18 gleiten die Schneiden bzw. Schneidkanten 12a der Scherspiralen 12 an der Innen- oder Unterseite 17a des Bleches 17 entlang. Die Außenseite 17b des Bleches 17 dient als Auflage für eine Waren­bahn 20, die mit ihrer den Flor 21 aufweisenden zu bearbeitenden Seite dem Scherzylinder 11 zuge­kehrt über das Blech 17 geführt ist. Das Blech 17 und die Warenbahn 20 schmiegen sich also einem Teilumfang des Scherzylinders 11 an. Die Waren­bahnlaufrichtung ist mit dem Pfeil 22, die Dreh­richtung des Scherzylinders 11 mit dem Pfeil 23 bezeichnet.

Um sich dem Scherzylinderumfang besonders gut anzuschmiegen, kann das Blech 17 auch folienhaft flexibel ausgebildet sein.

Da die Warenbahn 20 mit gewisser Warenbahn­spannung geführt wird, kann es ausreichend sein, aufgrund dieser Warenbahnspannung das Blech 17 in seiner bestimmungsgemäßen Lage zu halten. Für Fälle, in denen dies nicht gewünscht oder nicht ausreichend sein sollte, kann auch eine ein- oder nachstellbare Spanneinrichtung zum Straffhalten des Bleches 17 vorgesehen sein, was in Fig. 1 mit dem Pfeil 24 angedeutet sein soll.

Wesentlich ist, daß sich das Blech 17 bzw. die Folie leicht auswechseln läßt, zumal es sich hier­bei um ein Verschleißteil handelt.

Diejenigen Ränder bzw. Kanten 19a der Löcher 19, die gegen die Drehrichtung 23 des Scher­ zylinders 11 weisen, bilden Gegenschneiden für die Schneiden 12a der Scherspiralen 12 aus. Im Verlauf ihrer Bewegung durch die Scherzone trifft jede Scherspirale auf mehrere solcher Gegen­schneiden 19a, wodurch eine hohe Schnittleistung erreicht wird. Sofern nicht die Gegenschneiden 19a eine exakt mit der Neigung der Scherspirale 12 zusammenfallende Ausrichtung besitzen, folg­lich - wie aus Fig. 2 hervorgeht - ihnen gegen­über eine Winkelabweichung aufweisen, findet stets ein günstiger, ziehender Schnitt statt. Die Dicke 17a des Blechs 17 ist bestimmend für die Schur- bzw. Florhöhe.

In Fig. 2, in der der Deutlichkeit der Dar­stellung halber die Warenbahn nicht mit einge­zeichnet ist, ist ein Blech 17 mit rautenförmigem Lochmuster beispielhaft dargestellt. Beläßt man, wie in Fig. 2 mit 25 angedeutet, in Achsrichtung des Scherzylinders begrenzte ungelochte Blech­abschnitte, findet in diesen streifenförmigen Zonen keine Schur statt. Hiermit lassen sich - insbesondere bei einer nachfolgenden Schur dieser zunächst unbehandelten Partien - mit anderer Schurhöheneinstellung streifenförmige Effekte er­zielen.

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