Vorrichtung zum Scheren einer bewegten Stoffbahn |
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申请号 | EP86113826.1 | 申请日 | 1986-10-06 | 公开(公告)号 | EP0221374A1 | 公开(公告)日 | 1987-05-13 |
申请人 | Johannes Menschner Maschinenfabrik GmbH & Co KG; | 发明人 | van Dijk, Alfonsius A.J.; | ||||
摘要 | Dargestellt und beschrieben ist eine Vorrichtung zum Scheren einer bewegten Stoffbahn (20) mittels eines umlaufenden Scherzylinders (11). Entgegen herkömmlichen Schermaschinen, die mit leistenförmigen Gegenmessern arbeiten, ist hier ein raumfest gehaltenes, gelochtes sowie florhöhenbestimmend dickes Blech (17) um einen Teilumfang (18) des Scherzylinders (11) gelegt, wobei die Außenseite (17b) des Blechs (17) als Auflage für die Warenbahn (20) und dessen Lochung (19) als Gegenschneiden (19a) für das Scherzeug ausgebildet sind. Die Erfindung macht damit eine Vorrichtung verfügbar, deren Schnittleistung gegenüber bekannten Vorrichtungen aufgrund der Verwendung eines "Multischneidenblechs" deutlich erhöht ist. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Scheren einer bewegten Stoffbahn mittels eines umlaufenden Scherzylinders. Es sind zahlreiche Bauarten von Schermaschinen bekannt. Auf der Mantelfläche der Scherzylinder sind üblicherweise schraubenlinienförmig angeordnete Schermesser, auch "Scherspiralen" genannt, angebracht. Solche Scherzeuge arbeiten in der Regel mit einem oder auch zwei, Schneiden aufweisenden Gegenmessern zusammen. Die Anzahl der Gegenmesser und die Anzahl der Scherspiralen sind maßgeblich für die Schnittleistung einer Schermaschine. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der als bekannt vorausgesetzten Art verfügbar zu machen, deren Schnittleistung deutlich erhöht ist, ohne hierzu jedoch mit mehreren herkömmlichen Gegenmessern ausgerüstet zu sein. Die Erfindung löst diese Aufgabe dadurch, daß ein raumfest gehaltenes, gelochtes sowie florhöhenbestimmend dickes Blech um einen Teilumfang des Scherzylinders gelegt ist, wobei die Außenseite des Blechs die Warenbahnauflage und dessen Lochung Gegenschneiden für das Scherzeug ausbilden. Jedes in der Bewegungsbahn des Scherzeugs angeordnetes Loch des Blechs stellt mit seiner dem Scherzeug zugekehrten Lochkante eine Gegenschneide bereit. Jeder Flächenbereich der Ware kann somit an einer Vielzahl von Schnittstellen erfaßt und geschnitten werden. Die Wirksamkeit des erfindungsgemäß verwendeten "Multischneidenblechs" ist nur abhängig von der Ausführung der Lochung und vom Umschmiegungswinkel des Blechs um den Scherzylinder. Hier sind vielfache Variationsmöglichkeiten gegeben. Die Erfindung besitzt darüber hinaus eine große Vielzahl weiterer erheblicher Vorteile. So ist beispielsweise eine besondere Einstellung der Schur- oder Florhöhe nicht mehr erforderlich, denn das Blech ist infolge seiner vorwählbaren Dicke allein florhöhenbestimmend. Dies rührt daher, daß die Warenbahn mit ihrer zu bearbeitenden Fläche auf der vom Scherzylinder abgekehrten Außenfläche des Blechs aufliegt und das Blech seinerseits mit seiner Innenseite auf dem Scherzeug, dessen Schneiden an dieser Fläche entlanggleiten. Infolge dieser Auflage der Warenbahn auf dem Blech findet die Warenbahn sowohl auf ihrer gesamten Breite als auch über die gesamte Scherzone hinweg eine unterstützende Auflage, die auf die Ware einen Bügeleffekt ausübt. Hieraus resultiert der große Vorteil, daß Warenbahnen mit schlaffen oder welligen Warenbahnkanten keine Kantenspanner mehr erforderlich machen. Solche Kantenspanner waren bisher notwendig und führten häufig dazu, daß zwar die Kanten geglättet, dafür aber innerhalb der Warenbahn durch Spannungen schlaffe Zonen entstanden, die wiederum durch Breithalter beseitigt werden mußten. Derartige Korrekturbehandlungen der Warenbahn, auf die jetzt verzichtet werden kann, waren sehr mühsam, aufwendig und kostspielig. Mit der Erfindung wird ein spannungsarmes Scheren ermöglicht, wobei eventuell auftretende Falten durch das Aufliegen der Warenbahn auf der nach außen weisenden Blechseite glattgebügelt werden. Eine Glättung der Warenbahn kann auch durch eine Besaugung der Scherzone gefördert werden. Herkömmliche Schermaschinen sind auf unterschiedliche Warenbahndicken einzustellen, um gleichbleibende Schurhöhe zu gewährleisten. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die gleichbleibende Schurhöhe durch das Blech gewährleistet. Unterschiedliche Warenbahndicken gehen in das Scherergebnis nicht ein, weil die Warenbahn nicht mit ihrer Unterseite über einen Schertisch geführt wird, sondern nunmehr mit ihrer Florseite über das Blech. Die Verwendung von Schertischen kann gänzlich entfallen. Üblicherweise werden textile Gewebe vor der Schur zu langen Warenbahnen aneinandergenäht. Herkömmliche Scherarten benötigen eine Nahterkennung und -behandlung, um zu vermeiden, daß die verdickte Naht in das Scherzeug einläuft und so die Warenbahn und/oder das Scherzeug beschädigt werden. Zur Nahterkennung sind sehr umfangreiche und aufwendige Vorrichtungen geschaffen worden. Zur Nahtbehandlung werden bei Nahtpassage entweder die Scherzeuge angehalten, die Schertische abgeklappt oder die Scherzylinder vom Gegenmesser weggeschwenkt. Auch ist es bekannt, Nahtschutzhauben zwischen Warenbahn und Schneide zu schieben, wenn eine Naht passiert. Alle diese Methoden sind sehr aufwendig und führen zur Unterbrechung des Produktionsablaufs und/oder zur Beeinträchtigung jeweils eines wenn auch nur kurzen Warenbahnabschnitts. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist weder eine Nahterkennung noch eine Nahtbehandlung erforderlich. Da auch die Nahtzonen über die Außenseite des Blechs geführt werden, kann das Scherzeug nicht in der bisher unbedingt zu vermeidenden Art und Weise in die Naht eingreifen und kann folglich auch das Scherzeug von der Naht nicht beschädigt werden. Diese erheblichen Vorteile rühren wesentlich daher, daß die Warenbahn, das Scherzeug teilumschmiegend, mit der zu bearbeitenden Fläche am Scherzeug entlanggeführt wird, ohne daß die Warenbahn dabei von der Rückseite unterstützt wird wie von herkömmlichen Schertischen. Unregelmäßigkeiten, Fehler od.dgl. der Warenbahnrückseite, z.B. Bindungsfehler, gehen in das Scherergebnis folglich nicht ein. Eine bügeleffektartige Auflage findet die Warenbahn auf der Außenseite des gelochten Blechs, welches andererseits die Konstanz der Schurhöhe garantiert. Alle diese gravierenden Vorteile werden überraschenderweise bei gleichzeitig erheblicher Vereinfachung der Vorrichtung erreicht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich in besonderer Weise für die Kahlschur oder für das Putzen von Geweben. Das Blech kann folienhaft flexibel ausgebildet sein, was insbesondere bei der Verwendung relativ dünner Bleche vorteilhaft ist. Gedacht ist an die Verwendung von Folien oder Blechen mit einer Dicke von 0,1 bis 1,5 mm. Das Blech kann in Warenlaufrichtung hinter dem Scherzylinder maschinenfest und allein aufgrund der Warenbahnspannung gegen den Scherzylinder gehalten sein. Möglich ist auch eine ein- und nachstellbare Spanneinrichtung zum Straffhalten des Blechs. Verwendet man ein Blech mit in Achsrichtung des Scherzylinders begrenzten, ungelochten Blechzonen, kann man auf einfache Weise Schermuster erzeugen. So ist es beispielsweise möglich, einer Warenbahn ein Streifenmuster zu verleihen, indem man sie nacheinander über unterschiedlich gelochte Bleche führt und jeweils nur eine oder mehrere Längszonen schert. Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den schematischen Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. In den Zeichnungen zeigen:
Die Vorrichtung 10 umfaßt einen Scherzylinder 11, auf dessen Mantelfläche 11a in bekannter Art und Weise eine Reihe von Scherspiralen 12 schraubenlinienförmig angeordnet sind. Der dargestellte Scherzylinder 11 ist als Hohlzylinder ausgeführt; sein Mantel ist mit Luftdurchtrittsöffnungen 13 versehen. Der Innenraum 11b eines solchen gelochten Hohlzylinders kann an eine Unterdruckquelle angeschlossen werden, womit eine Absaugung der Scherzone erreicht wird, um einerseits den zu scherenden Flor aufzurichten und andererseits abgescherte Partikel, Verunreinigungen, Fehlfäden od.dgl. abzusaugen. Um den Saugstrom gezielt auf die Scherzone zu begrenzen, ist die Außenseite des Scherzylinders 11 ansonsten von einer Abdeckhaube 14 umgeben. Statt dieser "Innenabsaugung" ist es auch möglich, eine Saugquelle an den Innenraum 15 anzuschließen, der zwischen dem Scherzylinder 11 und der Haube 14 ausgebildet ist. In diesem Fall kann der Scherzylinder auch geschlossenwandig sein, wie in Fig. 2 veranschaulicht. Raumfest am nicht dargestellten Maschinengestell ist bei 16 ein Blech 17 einseitig befestigt. Dieses Blech 17 ist um einen Teilumfang 18 des Scherzylinders 11 gelegt und mit einem Lochmuster versehen; einzelne Löcher sind mit 19 bezeichnet. Innerhalb des Teilumfangsbereichs 18 gleiten die Schneiden bzw. Schneidkanten 12a der Scherspiralen 12 an der Innen- oder Unterseite 17a des Bleches 17 entlang. Die Außenseite 17b des Bleches 17 dient als Auflage für eine Warenbahn 20, die mit ihrer den Flor 21 aufweisenden zu bearbeitenden Seite dem Scherzylinder 11 zugekehrt über das Blech 17 geführt ist. Das Blech 17 und die Warenbahn 20 schmiegen sich also einem Teilumfang des Scherzylinders 11 an. Die Warenbahnlaufrichtung ist mit dem Pfeil 22, die Drehrichtung des Scherzylinders 11 mit dem Pfeil 23 bezeichnet. Um sich dem Scherzylinderumfang besonders gut anzuschmiegen, kann das Blech 17 auch folienhaft flexibel ausgebildet sein. Da die Warenbahn 20 mit gewisser Warenbahnspannung geführt wird, kann es ausreichend sein, aufgrund dieser Warenbahnspannung das Blech 17 in seiner bestimmungsgemäßen Lage zu halten. Für Fälle, in denen dies nicht gewünscht oder nicht ausreichend sein sollte, kann auch eine ein- oder nachstellbare Spanneinrichtung zum Straffhalten des Bleches 17 vorgesehen sein, was in Fig. 1 mit dem Pfeil 24 angedeutet sein soll. Wesentlich ist, daß sich das Blech 17 bzw. die Folie leicht auswechseln läßt, zumal es sich hierbei um ein Verschleißteil handelt. Diejenigen Ränder bzw. Kanten 19a der Löcher 19, die gegen die Drehrichtung 23 des Scher zylinders 11 weisen, bilden Gegenschneiden für die Schneiden 12a der Scherspiralen 12 aus. Im Verlauf ihrer Bewegung durch die Scherzone trifft jede Scherspirale auf mehrere solcher Gegenschneiden 19a, wodurch eine hohe Schnittleistung erreicht wird. Sofern nicht die Gegenschneiden 19a eine exakt mit der Neigung der Scherspirale 12 zusammenfallende Ausrichtung besitzen, folglich - wie aus Fig. 2 hervorgeht - ihnen gegenüber eine Winkelabweichung aufweisen, findet stets ein günstiger, ziehender Schnitt statt. Die Dicke 17a des Blechs 17 ist bestimmend für die Schur- bzw. Florhöhe. In Fig. 2, in der der Deutlichkeit der Darstellung halber die Warenbahn nicht mit eingezeichnet ist, ist ein Blech 17 mit rautenförmigem Lochmuster beispielhaft dargestellt. Beläßt man, wie in Fig. 2 mit 25 angedeutet, in Achsrichtung des Scherzylinders begrenzte ungelochte Blechabschnitte, findet in diesen streifenförmigen Zonen keine Schur statt. Hiermit lassen sich - insbesondere bei einer nachfolgenden Schur dieser zunächst unbehandelten Partien - mit anderer Schurhöheneinstellung streifenförmige Effekte erzielen. |