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VERFAHREN ZUR HERSTELLUNG EINES SAMTBANDES MIT DOPPELSEITIGEM FLOR UND BANDWEBMASCHINE ZUR DURCHFÜHRUNG DES VERFAHRENS

申请号 EP06705384.3 申请日 2006-03-09 公开(公告)号 EP1789617B1 公开(公告)日 2008-10-01
申请人 TEXTILMA AG; 发明人 MUELLER, Martin;
摘要
权利要求 Verfahren zur Herstellung des Samtbandes, welches auf beiden Seiten einen Flor (56, 58) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass man drei mit gegenseitigem Abstand übereinander liegende Bänder(8, 10,12) webt und diese dabei durch Florfäden (14) miteinander verbindet, dass man weiter die Florfäden (14) des so hergestellten Dreifachbandes zunächst in einer ersten Schneidvorrichtung (36, 36a) zwischen dem mittleren Band (8) und einem ersten Band (10) trennt und dann in einer zweiten Schneidvorrichtung (46, 46a) die Florfäden zwischen dem mittleren Band (8) und dem zweiten Band (12) trennt, um so das mittlere Band als zweiseitiges Samtband (8) zu erhalten.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man das Dreifachband (8, 10, 12) auf einer Nadelbandwebmaschine (2) herstellt.Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass man das Schneiden der Florfäden (14) unmittelbar nach dem Weben auf der Bandwebmaschine (2) durchführt.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass man die erste und die zweite Schneidvorrichtung (36a, 46a) nebeneinander anordnet und man das einmal geschnittene Band (8, 12) von der ersten Schneidvorrichtung (36a) zur zweiten Schneidvorrichtung (46a) zurückführt.Bandwebmaschine zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie drei mit Abstand voneinander übereinander liegende Webstellen (31) mit je einem Schusseintragorgan und eine gemeinsame Fachbildevorrichtung (16) zur Öffnung von drei Webfächern (22, 24, 26) und zum Legen von die Webstellen verbindenden Florfäden (14) aufweist, und dass den Webstellen (31) eine erste Schneidvorrichtung (36, 36a) zum Schneiden der Florfäden (14) zwischen dem mittleren Band (8) und einem ersten Band (10, 12) und eine zweiten Schneidvorrichtung (46, 46a) zum Schneiden der Florfäden (14) zwischen dem mittleren Band (8) und dem zweiten Band (12, 10) nachgeschaltet sind.Bandwebmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den Schneidvorrichtungen (36, 36a, 46, 46a) jeweils Führungen (4, 6, 72, 74, 90, 92) für das Band (8, 10, 12) angeordnet sind, die im Niveau und/oder im gegenseitigen Abstand einstellbar sind.Bandwebmaschine nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Schneidvorrichtung (36a, 46a,) nebeneinander angeordnet sind und der ersten Schneidvorrichtung (36a) Umlenkmittel (78, 80, 82, 84, 86) zur Rückführung des Bandes (8, 10) zur zweiten Schneidvorrichtung (46a) zugeordnet sind.Bandwebmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass beiden Schneidvorrichtungen (36a, 46a) ein gemeinsames Schneidorgan (66) zugeordnet ist.Bandwebmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidorgan (66) als Schneidmesser ausgebildet ist, dem ein hin- und hergehender Antrieb (68) zugeordnet ist.Bandwebmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekenntzeichnet, dass das Schneidorgan als umlaufendes Schneidband ausgebildet ist.Bandwebmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schneidorgan (40, 50, 66) der Schneidvorrichtung (36, 46, 36a, 46a) eine Schleifvorrichtung zugeordnet ist.Bandwebmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass den Schneidvorrichtungen (36, 46,36a, 46a) jeweils eine Abführvorrichtung (42, 46, 42a,46a) zum Abführen des abgetrennten Bandes (10, 12) zugeordnet ist.Bandwebmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Nadelbandwebmaschine ausgebildet ist und drei übereinander angeordnete Schusseintragnadeln aufweist.
说明书全文

Technisches Gebiet

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Samtbandes mit doppelseitigem Flor, gemäß Anspruch 1, eine Bandwebmaschine zur Durchführung des Verfahrens, gemäß Anspruch 5, sowie ein so hergestelltes Samtband.

Stand der Technik

Aus der CH 554 431 ist es bekannt, auf einer schiffchenlosen Bandwebmaschine Samtbänder herzustellen, wobei zwei mit Abstand übereinander liegende Bänder hergestellt werden, die durch Florfäden miteinander verbunden sind. Auf halbem Abstand zwischen den einzelnen Bändern werden die Florfäden durchtrennt und man erhält zwei Samtbänder, die auf einer Seite einen Flor aufweisen. Die Druckschrift enthält keinerlei Hinweise auf die Möglichkeit, ein doppelseitiges Samtband herzustellen.

Darstellung der Erfindung

Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Herstellen eines doppelseitigen Samtbandes und eine Bandwebmaschine zur Durchführung eines solchen Verfahrens anzugeben sowie ein nach dem Verfahren bzw. auf der Bandwebmaschine hergestelltes doppelseitiges Samtband zu schaffen.

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch:

  1. a) ein Verfahren zur Herstellung eines Samtbandes nach Anspruch 1;
  2. b) eine Bandwebmaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 5; sowie
  3. c) ein Samtband das sich aus dem Verfahren von a), auf einer machine nach b), ergibt (siehe artikel 64(2)EPÜ).

Dadurch, dass man drei In gegenseitigem Abstand übereinander liegende Bänder webt und diese durch Florfäden miteinander verbindet, erhält man ein mittleres Band, das beidseitig Florfäden aufweist sowie ein oberes und unteres Band, das jeweils nur einseitig mit einem Flor versehen ist. Zunächst wird an einer ersten Schneidvorrichtung zwischen dem mittleren Band und einem ersten Band die Florfäden durchschnitten und dann an einer zweiten Schneidvorrichtung die florfäden zwischen dem mittleren Band und dem zweiten Band getrennt. Das mittlere Band liefert dann das gewünschte zweiseitige Samtband, während das obere und das untere Band als Abfall abgeführt werden.

Zur Herstellung eignen sich verschiedene Verfahren; besonders vorteilhaft ist das Verfahren nach Anspruch 2, bei dem man das Dreifachband auf einer Nadelbandwebmaschine herstellt. Es ist denkbar, das Dreifachband unabhängig von der Bandwebmaschine weiterzuverarbeiten; vorteilhafter ist es jedoch, wenn man nach Anspruch 3 das Schneiden der Florfäden unmittelbar nach dem Weben auf der Bandwebmaschine durchführt. Grundsätzlich ist es möglich, das Schneiden der Florfäden mit zwei voneinander unabhängigen Schneidvorrichtungen durchzuführen, die nacheinander angeordnet sind. Vorteilhafter ist es, wenn die erste und die zweite Schneidvorrichtung gemäss Anspruch 4 nebeneinander angeordnet sind, wobei das einmal geschnittene Band von der ersten Schneidvorrichtung zur zweiten Schneidvorrichtung zurückgeführt werden muss. Dies ermöglicht eine einfache und besonders kurze Bauform der Schneidvorrichtung.

Die Bandwebmaschine zur Herstellung des Bandes weist gemäß Anspruch 5 drei mit Abstand voneinander und übereinander liegende Webstellen mit je einem Schusseintragorgan und einer Fachbildevorrichtung zur Öffnung von drei Webfächern und zum Legen von die Webstellen verbindenden Florfäden auf. Der Webstelle sind eine erste Schneidvorrichtung zum Schneiden der Florfäden zwischen dem mittleren Band und einem ersten Band und eine zweite Schneidvorrichtung zum Schneiden der Florfäden zwischen dem mittleren Band und dem zweiten Band nachgeschaltet.

Um ein exaktes Schneiden der Florfäden auf einer bestimmten florhöhe zu ermöglichen, ist es gemäß Anspruch 6 von Vorteil, wenn an den Schneidvorrichtungen jeweils Führungen für das Band angeordnet sind, die im Niveau und/oder im gegenseitigen Abstand einstellbar sind.

Besonders vorteilhaft ist eine Bandwebmaschine nach Anspruch 7, wobei die erste und die zweite Schneidvorrichtung nebeneinander angeordnet sind, und der ersten Schneidvorrichtung Umlenkmittel zur Rückführung des Bandes zur zweigen Schneidvorrichtung zugeordnet sind. Dies ermöglicht es, gemäß Anspruch 8 den beiden Schneidvorrichtungen ein gemeinsames Schneidorgan zuzuordnen. Dabei kann das Schneidorgan gemäß Anspruch 9 als hin- und hergehend angetriebenes Schneidmesser ausgestaltet sein. Gemäß Anspruch 10 ist auch ein Schneidorgan möglich, das als umlaufendes Schneidband ausgebildet ist. Zweckmäßigerweise ist den Schneidorganen gemäß Anspruch 11 eine Schleifvorrichtung zugeordnet, wie dies aus der CH 554 431 bekannt ist.

Gemäß Anspruch 12 ist den Schneidvorrichtungen jeweils eine Abführvorrichtung zum Abführen des abgetrennten Bandes zugeordnet, welches in der Regel als Abfall entfernt wird.

Zur Durchführung des Verfahrens sind verschiedene Bandwebrnaschinen geeignet, besonders vorteilhaft ist jedoch nach Anspruch 13 eine Nadelbandwebmaschine mit drei übereinander angeordneten Schusseintragnadeln.

Das neuartige, doppelseitige Samtband, ermöglicht neue und verbesserte Anwendungen.

Kurze Beschreibung der Zeichnungen

Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher beschrieben, dabei zeigen:

Figur 1
eine erste Bandwebmaschine zur Herstellung eines doppelseitigen Samtbandes, in Seitenansicht;

Figur 2
eine zweite Bandwebmaschine zur Herstellung eines doppelseitigen Samtbandes, in Draufsicht;

Figur 3
die Bandwebmaschine der Figur 2 in der Ansicht III-III der Figur 2; und

Figur 4
die Bandwebmaschine der Figur 2 in der Ansicht IV-IV der Figur 2.

Wege zur Ausführung der Erfindung

Die Figur 1 zeigt eine Bandwebmaschine 2, bei der zwischen einer oberen führungsplatte 4 und einer unteren Führungsplatte ein mittleres Band 8, ein unteres Band 10 und ein oberes Band 12 hergestellt werden, die mit quer zur Bandebene verlaufenden Florfäden 14 untereinander verbunden sind. Hierzu werden in einer Fachbildevorrichtung 16 die Kettfäden 18 mittels Litzen 20 so geführt, dass drei Webfächer 22, 24 und 26 entstehen, in die jeweils Schussfäden 28, 30 und 32 eingetragen werden. Die Schussfäden werden zweckmäßigerweise mittels nicht näher dargestellter Schussnadeln einer Bandwebmaschine eingetragen, wobei die Schussnadeln entsprechend den zuzuführenden Schussfäden 28, 30 und 32 übereinander angeordnet sind und gemeinsam gleichzeitig wirksam sind. Die Schussfäden 28, 30 und 32 werden mittels eines Webblattes 34 an den drei übereinander liegenden Webstellen 31 angeschlagen. Durch Verändern des gegenseitigen Abstandes der Führungsplatten 4, 6 mittels schematisch angedeuteter Stellvorrichtungen 33, 35 kann der gegenseitige Abstand der Bänder 8, 10 und 12 und damit die Höhe der Florfäden 14 eingestellt werden.

Den Webstellen 31 ist eine erste Schneidvorrichtung 36 nachgeordnet, die eine Führung 38 und ein Schneidorgan 40 aufweist, welches die Florfäden 14a zwischen dem mittleren Band 8 und dem oberen Band 12 durchtrennt. Das obere Band 12 wird mittels einer Abführvorrichtung 42, welche eine Nadelwalze 44 aufweist, als Abfall abgeführt. Der ersten Schneidvorrichtung 36 ist eine zweite, untere Schneidvorrichtung 46 nachgeschaltet, die ebenfalls eine Führung 48 und ein Schneidorgan 50 aufweist. Sie durchtrennt die Florfäden 14b zwischen dem mittleren Band 8 und dem unteren Band 10. Das untere Band 10 wird mittels einer Abführvorrichtung 52, die wiederum eine Nadelwalze 54 aufweist, als Abfall abgeführt. Das verbleibende mittlere Band 8 weist einen beidseitigen flor 56,58 auf und wird über eine Abführvorrichtung 60 abgeführt. Auch diese weist vorzugsweise eine Nadelwalze 62 auf, die mit Nadeln 64 zur gesicherten Anführung des hergestellten Samtbandes 8 besetzt ist.

Die Figuren 2 bis 4 zeigen eine weitere Bandwebmaschine, die prinzipiell entsprechend der ersten Bandwebmaschine der Figur 1 aufgebaut ist, so dass gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Im Gegensatz zu der Bandwebmaschine der Figur 1 sind bei der Bandwebmaschine der Figuren 2 bis 4 die Schneidvorrichtungen 36a, 46a nicht unabhängig voneinander angeordnet, sondern nebeneinander und weisen ein gemeinsames Schneidorgan 66 auf, das als Messer ausgebildet ist und mittels eines Antriebes 68 hin- und hergehend angetrieben ist.

Das von der Webstelle 31 kommende Dreifachband 8, 10, 12 wird nach einer ersten Führung 70 einer ersten Schneidvorrichtung 36a zugeführt, die zwei Führungsplatten 72, 74 aufweist. Die untere Führungsplatte 72 ist feststehend und die obere Führungsplatte 74 ist mittels einer angedeuteten Stellvorrichtung 76 im Abstand zur unteren Führungsplatte 72 einstellbar. An der ersten Schneidvorrichtung 36a wird das abgeschnittene untere Band 10 mittels einer Abführvorrichtung 42a und einer entsprechenden Nadelwalze 44a nach unten abgeführt.

Das mittlere Band 8 mit dem darüber liegenden oberen Band 12 wird einer ersten als Nadelwalze ausgebildeten Umlenkwalze 78 seitlich versetzt zugeführt, die es nach rückwärts umlenkt und weiter seitlich versetzt über eine erste feststehende Führung 80 einer zweiten Richtführung 82 zuführt, an der es soweit umgelenkt wird, bis es parallel zum Dreifachband 8, 10, 12 ausrichtet ist. Über zwei weitere Umlenkwalzen 84, 86 wird es der zweiten Schneidvorrichtung 46a zuführt. Diese weist wiederum eine untere Führungsplatte 88 und eine obere Führungsplatte 90 auf, die mittels angedeuteter Stellvorrichtungen 92, 94 in der Höhenlage und/oder im gegenseitigen Abstand einstellbar sind. Insbesondere die untere Führungsplatte 88 der zweiten Schneidvorrichtung 46a muss gegenüber der Führungsplatte 72 der ersten Schneidvorrichtung auf solche Höhe eingestellt werden, dass das mittlere Band 8 beidseits die gleiche Florhöhe aufweist, da für beide Schneidvorrichtungen 36a,46a das gleiche Schneidorgan 66 verwendet, jedoch die Dicke der Bänder einschliesslich Florhöhe unterschiedlich sind. An der zweiten Schneidvorrichtung 46a wird das obere Band 12 vom mittleren Band 8 getrennt. Das obere Band 12 wird wiederum als Abfall über die Abführvorrichtung 52a mit der Nadelwalze 54a entfernt. Das mittlere Band 8 wird als doppelseitiges Samtband mit einem Flor 56, 58 auf beiden Seiten mittels einer Abführvorrichtung 60 abgeführt, welche wiederum eine Nadelwalze 62 enthält.

Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Umlenkwalze 78 der Umlenkvorrichtung und die Nadelwalze 54a der Abführvorrichtung 52a einstückig ausgebildet. Ebenso ist die Nadelwalze 44a der Abführvorrichtung 42a einstöckig mit der Nadelwalze 62a der Abführvorrichtung 60a.

Die dargestellten Nadelwalzen können einzeln oder alle ersetzt werden durch andere Walzen mit ausreichend griffigen Oberflächen, wie beispielsweise solchen, die eine aufgeraute Oberfläche aufweisen oder mit einem Gummimantel versehen sind.

Die in der Regel als Abfall abgeführten oberen beziehungsweise unteren Bänder können gegebenenfalls auch als einseitige Samtbänder verwendet werden.

Bezugszeichenliste

2
Bandwebmaschine

4
obere Führungsplatte

6
untere Führungsplatte

8
mittleres Band

10
unteres Band

12
oberes Band

14
Florfaden

14a
Florfaden

14b
Florfaden

16
Fachbildevorrichtung

18
Kettfäden

20
Litzen

22
Webfach

24
Webfach

26
Webfach

28
Schussfaden

30
Schussfaden

31
Webstelle

32
Schussfaden

33
Stellvorrichtung

34
Webblatt

35
Stellvorrichtung

36
erste Schneidvorrichtung

36a
erste Schneidvorrichtung

38
Führung

40
Schneidorgan

42
Abführvorrichtung

42a
Abführvorrichtung

44
Nadelwalze

44a
Nadelwalze

46
zweite Schneidvorrichtung

46a
zweite Schneidvorrichtung

48
rührung

50
Schneidorgan

52
Abführvorrichtung

52a
Abrtührvorrichtung

54
Nadelwalze

54a
Nadelwalze

56
Flor

58
Flor

60
Abführvorrichtung

62
Nadelwalze

66
Schneidorgan

68
Antrieb

70
Führung

72
untere Führungsplatte

74
obere Führungsplatte

76
Stellvorrichtung

78
Umlenkwalze

80
feststehende Führung

82
Richtführung

84
Umlenkwalze

86
Umlenkwalze

88
untere führungsplatte

90
obere Führungsplatte

92
Stellvorrichtung

94
Stellvorrichtung

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