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Verfahren zur Belieferung der Arbeitsstellen von Fertigwaren-Herstellmaschinen mit Fadenscharen

申请号 EP81101344.0 申请日 1981-02-25 公开(公告)号 EP0036498B1 公开(公告)日 1984-09-05
申请人 Berger, Johann; Berger, Josef; 发明人 Berger, Johann; Berger, Josef;
摘要
权利要求 1. Verfahren zur Belieferung der Arbeitsstellen von Maschinen zur Herstellung von flächigem Textilgut, (« Fertigwaren-Herstellmaschinen ») mit mindestens je einer Schar (1) von Fäden, gekennzeichnet durch folgende Merkmale :a) die Fäden sind zunächst in einem Gewebe (Lockerware 17) mit einer gegenüber normalen Geweben geringen Schußdichte als Kettfäden enthalten, wobei die Lockerware herausziehbare Schußschlaufen (3, 5) enthält,b) die Lockerware (17) wird an einer Stelle (Bremsstelle) ihrer Bahn, die zu mindestens einer Arbeitsstelle führt, gebremst,c) in Bewegungsrichtung hinter der Bremsstelle werden die Schußschlaufen (3, 5) von ihrem offenen Ende her aus der Lockerware herausgezogen und der Schußfaden aufgespult,d) die verbleibende Fadenschar (1 bis 1b) wird unmittelbar darauf der Arbeitsstelle zugeführt.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Fadenscharen (1a1, 1a2, 1b) aus mindestens zwei Lockerwaren (17a, 17b) nebeneinander einer Arbeitsstelle (64) zugeführt werden.3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung einer Fertigware Lockerwaren mit Fäden unterschiedlicher Eigenschaften verwendet werden.4. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Merkmale :a) lockerware (17) mit mindestens einer aufziehbaren Maschenreihe (7, 7') wird, beginnend mit ihrem zuletzt gewebten Ende, zugeführt und an der Bremsstelle gebremst,b) anschließend werden der oder die Schußfäden (2) und gegebenenfalls Hilfsfäden (13) herausgezogen, wobei die Maschenreihe aufgezogen wird.5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale :a) in mehreren Speichern (61, 62) wird je eine Menge zusammenhängender Lockerware (17) derart gelagert, daß ihre beiden Warenenden zugänglich sind,b) das eine Ende (17e) der in einem der Speicher (61) gelagerten Lockerware wird zur Bremsstelle und Aufziehstelle geführt,c) das andere Ende (17a) dieser Lockerware wird mit dem einen Warenende (17e') der in einem anderen Speicher (62) gelagerten Lockerware in der Weise verbunden, daß die einzelnen Kettfäden der Lockerwaren miteinander verknüpft werden,d) nach Aufbrauch der in dem einen Speicher (61) lagernden Lockerware wird der Bremsstelle selbsttätig Lockerware aus dem anderen Speicher (62) zugeführt usw.6. Verfahren nach Anspruch 5, unter Verwendung von Lockerware mit mindestens einer aufziehbaren Maschenreihe, gekennzeichnet durch folgende Merkmale :a) Die Lockerware (17) wird der Bremsstelle in der ihrer Fertigungsrichtung entgegengesetzten Richtung zugeführt, das heißt beginnend mit ihren zuletzt hergestellten Ende (17e),b) das zuerst hergestellte Ende (17a) dieser Lockerware wird mit dem zuletzt hergestellten Ende (17e') der in dem anderen Speicher (62) gelagerten Lockerware verbunden,c) hierbei werden auch die Schußfäden (2, 4) und gegebenenfalls Hilfsfäden (13) miteinander verknüpft.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Belieferung der Arbeitsstellen von Fertigwaren-Herstellmaschinen mit mindestens je einer Schar von Fäden, die vorher in einem lockeren Gewebe enthalten waren, nämlich einem Gewebe, das eine gegenüber normalen Geweben geringe Schußdichte hat. Es wird daher « Lockerware » genannt. Die Schußdichte muß immer in Beziehung zu einer aus der Lockerware herzustellenden Fertigware gesehen werden. Ist in einem Extremfall die Fertigware ein Gewebe mit 200 Schußschlaufen je cm, so kann man ein Gewebe mit 20 Schußschlaufen je cm bereits als Lockerware bezeichnen. In den meisten Fällen hat die Lockerware jedoch eine wesentlich geringere Schußdichte. Diese Lockerware enthält Schußschlaufen, die herausziehbar eingetragen sind. Die Schußschlaufen sind so verwebt, daß sie später in Form eines ununterbrochenen Schußfadens wieder herausziehbar sind. Dann läßt sich das Herausziehen rationell bewerkstelligen und der Schußfaden wieder verwenden. Das gleiche gilt für zwei gegenläufig eingetragene Schußfäden. Nach dem Herausziehen des oder der Schußfäden verbleibt eine Schar paralleler Fäden, die dann unmittelbar einer oder mehreren Arbeitsstellen von Fertigwaren-Herstellmaschinen zugeführt werden.

Der Begriff « Fäden » soll Monofile, Garne, Zwirne, Bändchen und ähnliches sowie auch elastisches Material einschließen.

Die Fertigwaren-Herstellmaschinen dienen zur Erzeugung von flächigem Textilgut. Der Begriff « flächiges Textilgut » soll Gewebe und Gewirke einschließen, auch schlauchförmige, sowie Netze. Die Maschinen können insbesondere Webmaschinen, Kettenwirkmaschinen, oder Häkelmaschinen sein, allgemein Maschinen, die mindestens eine Schar paralleler Fäden verarbeiten.

Es ist bekannt, den Fertigwaren-Herstellmaschinen eine Schar paralleler Fäden unter Verwendung eines Kettbaumes zuzuführen. Die Verwendung von Kettbäumen bringt Nachteile mit sich. Sobald ein Kettbaum leergelaufen ist, muß er gegen einen neuen ausgetauscht werden, und die Kettfäden des neuen Kettbaums müssen mit den vom vorherigen Kettbaum abgelaufenen Fäden verknüpft werden, während die Fertigwaren-Herstellmaschine stillsteht. Der Anknüpfvorgang nimmt verhältnismäßig viel Zeit in Anspruch, was bei schnell arbeitenden Fertigwaren-Herstellmaschinen stark ins Gewicht fällt.

Beim Abwickeln der Kettfäden vom Kettbaum ändert sich mit dünner werdendem Wickel der Winkel, unter dem die Kettfäden zu dem folgenden Umlenkorgan, nämlich dem Streichbaum, laufen. Hierdurch ändert sich während des Ablaufs des Kettbaums die Fadenspannung. Oder es ist ein erheblicher mechanischer und/ oder elektronischer Aufwand erforderlich, um die Änderung der Fadenspannung zu kompensieren.

Kettbäume bedingen Lagerraum und Transportkosten.

Es ist ferner bekannt, Fertigwaren-Herstellmaschinen eine Schar paralleler Fäden direkt von einem Spulengatter zuzuführen, das heißt von einem Gestell, das eine größere Anzahl von Spulen trägt: Das Spulengatter erfordert viel Raum und erhebliche Investitionskosten. Für jede Spule muß eine Aufsteckstelle vorgesehen sein sowie eine Bremse. Für jeden der von den Spulen ablaufenden Fäden sind verschiedene Umlenkungen erforderlich. Die Spulen selbst bedingen Transport- und Lagerkosten.

Durch die vorliegende Erfindung soll eine Schar paralleler Fäder bereitgestellt werden, ohne daß die Verwendung von Kettbäumen oder von Spulengattern unmittelbar vor einer Fertigwaren-Herstellmaschine erforderlich ist. Diese Aufgabe wird gemäß Anspruch 1 gelöst.

Die Verwendung von Kettbäumen erübrigt sich. Die Lockerware läßt sich sehr einfach dadurch lagern, daß man sie in Speicher, insbesondere Behälter geordnet oder ungeordnet einlaufen läßt. Ein Speicher kann mehrere Tonnen Lockerware aufnehmen und damit die Wickel mehrerer Kettbäume ersetzen. Die Lockerware ist mit geringen Kosten zu transportieren. Man benötigt keinerlei Spulenkerne oder ähnliches, sondern kann zusammenlegbare Behälter, Pappkartons, Gitterboxen oder ähnliche Behälter verwenden, die nur sehr wenig Raum beim Rücktransport einnehmen.

Speicher können in einem Fertigwaren herstellenden Betrieb weit abseits der Fertigwaren-Herstellmaschinen und/oder der Lockerwaren-Herstellmaschinen aufgestellt werden, zum Beispiel in einem besonderen Lagerraum. Die Lockerware kann über größere Entfernungen mit Hilfe von Führungen von einer Lockerwarenwebmaschine in die Speicher befördert und/ oder aus den Speichern zu den Fertigwaren-Herstellmaschinen befördert werden. Man kann aber in einem Fertigwaren-Herstellbetrieb auf die Herstellung von Lockerware verzichten und die Lockerware, insbesonder in zusammenlegbaren Behältern, anliefern lassen.

Nach der Erfindung wird die Lockerware zunächst einer-Bremsstelle zugeführt, so daß die Lockerware und die daraus später befreiten Fäden zwischen der Bremsstelle und der Fertigwaren-Herstellmaschine unter Spannung stehen.

Aus der gespannten Lockerware werden die Schußschlaufen seitlich herausgezogen. Der oder die Schßfäden werden aufgespult. Anschließend kann die Fadenschar als Ganze einer Arbeitsstelle einer Fertigwaren-Herstellmaschine zugeführt werden. Statt dessen kann die Fadenschar geteilt und mehreren Arbeitsstellen zugeführt werden.

Nach Anspruch 2 können umgekehrt Fadenscharen aus mehreren Lockerwaren einer einzigen Arbeitsstelle zugeführt werden, insbesondere dann, wenn die herzustellende Fertigware breit ist, zum Beispiel 4000 Kettfäden benötigt, während Lockerware mit nur 500 Kettfäden hergestellt werden soll.

Nach Anspruch 3 lassen sich Fertigwaren aus Fäden unterschiedlicher Eigenschaften herstellen, indem man Lockerwaren mit Fäden unterschiedlicher Eigenschaften verwendet. Solche Eigenschaften können eine Färbung, eine Schrumpfung, eine Texturierung und anderes sein.

Wurde die Lockerware mit einer oder zwei aufziehbaren Maschenreihen hergestellt, so ist nach Anspruch 4 auf die Richtung zu achten, in der das Lockerband zum Aufziehen zugeführt wird, denn die Maschenreihen sind nur entgegen ihrer Herstellungsrichtung aufziehbar.

Nach dem Leerlaufen eines Kettbaums können die Enden der Kettfäden mit den Anfängen der Kettfäden eines neuen Kettbaumes nur beim Stillstand der Fertigwaren-Herstellmaschine verknüpft werden. Dagegen läßt sich gemäß Anspruch 5 oder 6 Lockerware, die in einem Speicher, zum Beispiel Behälter, lagert, mit Lockerware, die in einem anderen Speicher lagert, verknüpfen, während die Fertigwaren-Herstellmaschine arbeitet. Für den Verknüpfungsvorgang braucht die Maschine also nicht stillgesetzt zu werden. Nach Aufbrauch der in dem einen Speicher lagernden Lockerware wird ohne Unterbrechung die damit verknüpfte Lockerware aus dem nächsten Speicher herausgezogen und der Maschine zugeführt.

Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnungen beschrieben.

  • Figur 1 bis 4 zeigen schematisch an sich bekannte Web- und Wirkarten, die zur Herstellung von Lokerwaren angewandt werden.
  • Figur 5 zeigt perspektivisch und schematisiert eine Bremsvorrichtung und eine Aufziehvorrichtung, die zwischen einen Speicher für Lockerware und eine Arbeitsstelle einer Fertigwaren-Herstellmaschine eingeschaltet werden.
  • Figur 6 ist eine Prinzipdarstellung des Verknüpfens der Enden der in zwei Speichern gelagerten Lockerware.
  • Figur 7 bis 9 sind Prinzipdarstellungen verschiedener Arten der Zuführung von Lockerware zu Arbeitsstellen von Fertigwaren-Herstellmaschinen.
  • Figur 10 und 11 sind Prinzipdarstellungen der Herstellung einer Lockerware mit einer aus dem Schußfaden gebildeten Maschenreihe in zwei Herstellungsphasen.

Figur 12 und 13 zeigen perspektivisch Einzelteile einer Lockerwarenwebmaschine.

Lockerware wird mit einer noch zu beschreibenden Webmaschine gewebt. Die zu verwebenden Kettfäden können im einfachsten Falle von einzelnen Spulen ablaufen, die zum Beispiel auf einem Spulengatter gehaltert sind. Auf diese Weise kann Lockerware in einem Betrieb hergestellt werden, der auch Fertigware erzeugt. Die Lockerware wird geordnet oder ungeordnet in Speicher, insbesondere Behälter gefüllt. Die Behälter können von einem Betrieb, der Lockerware herstellt, an Betriebe geliefert werden, die Fertigware herstellen. Statt dessen kann man in einem Betrieb, der Fertigwaren herstellt, mindestens eine Lockerwarenwebmaschine aufstellen, die von Spulen her Lockerware webt und in dort ortsfest angebrachte größere Speicher füllt. Die Speicher können unter erheblichem Abstand einerseits von der LockerwarenWebmaschine, andererseits von den Fertigwaren-Herstellmaschinen untergebracht sein, und die Lockerware kann zu den Speichern und von diesen zu den Fertigwaren-Herstellmaschinen über Führungen geleitet werden. Werden mehrere Speicher nacheinander gefüllt, so braucht die Lockerware dazwischen nicht unterbrochen zu werden. Führt man aus dem zuletzt gefüllten Speicher das zuletzt fertiggestellte Ende einer Fertigwaren-Herstellmaschine zu, so kann diese die in mehreren Speichern gelagerte Lockerware nacheinander ohne Unterbrechung und ohne Anknüpfvorgänge verarbeiten.

Figur 1 bis 4 zeigen verschiedene Möglichkeiten, nach an sich bekannten Verfahren Lockerband zu weben. Nach Figur 1 werden in einer Schar 1 von Kettfäden von links her Schußschlaufen 3 eingetragen, und zwar so, daß die geschlossenen Enden 3.1 der Schußschlaufen rechts 1 bis 2 cm überstehen. Bei Verwendung rauher Fäden hat das Lockerband so ausreichend Halt gegen unbeabsichtigtes Aufziehen. Dieses Verfahren eignet sich für Schußdichten mit mindestens 1 Schußschlaufe je cm Warenlänge.

Nach Figur 2 können Schußschlaufen 3 von links her und gleichzeitig an denselben Stellen Schußschlaufen 5 von rechts her eingetragen werden. Beide Schußschlaufen werden von je einem Eintragorgan in dasselbe Fach eingetragen. Es stehen rechts und links geschlossene Enden 3.1 und 5.1 aus dem Gewebe vor. Diese Webart eignet sich für Lockerware mit geringerer Schußdichte als die nach Figur 1.

Für Schußdichten bis herab zu 1 Schußschlaufe je 10 cm Warenlänge, und eventuell noch geringere Schußdichten eignen sich die Webverfahren nach Figur 3 und 4. Nach Figur 3 wird die Lockerware mit einer Maschenreihe 7 versehen, die aus dem Schußfaden 9 selbst unter Verwendung einer Wirknadel 11 gebildet wird. Zur Erzielung besonders geringer Schußdichten kann das Verfahren beidseitig angewandt werden. Von rechts nach links eingetragene Schußschlaufen können an der linken Seite durch eine zweite Maschenreihe festgelegt werden. Die Maschenreihe ist zusammen mit den Schußschlaufen 3 aufziehbar. Entfernt man die Wirknadel 11 in Figur 3, so kann man die oberste Schußschlaufe 3 nach links herausziehen. Es folgt dann die nächstuntere, wobei die zugehörige Masche ebenfalls aufgezogen wird. Man muß mit dem Aufziehen also an dem zuletzt gewebten Ende beginnen.

Figur 4 zeigt die Herstellung einer Lockerware unter Verwendung eines Hilfsfadens,13. Hier wird eine Maschenreihe 7' aus den Schußsc#daufen 3 und dem Hilfsfaden gebildet. Zum Aufziehen muß man einerseits den Hilfsfaden 13, andererseits den Schußfaden 2 herausziehen. Unter Verwendung von zwei Schußfäden können von rechts und von links her Schußschlaufen eingetragen werden, und beide können durch je einen Hilfsfaden in je einer Maschenreihe festgelegt werden.

Figur 5 zeigt eine Vorrichtung, die zwischen einen Speicher für die Lockerware und eine Arbeitsstelle einer Fertigwaren-Herstellmaschine eingeschaltet wird und dazu dient, einerseits die zugeführte Schar 1 aus Kettfäden zu spannen, andererseits dazu, den Schußfaden 2 herauszuziehen. Figur 5 zeigt dies am Beispiel einer Lockerware nach Figur 3, bei der eine Maschenreihe 7 unter Verwendung des Schußfadens 2 gewebt ist.

Die Lockerware 17 wird zunächst einer Bremsvorrichtung zugeführt, die bremsbare Walzen 31 und 32, sowie eine Hilfswalze 33 zum Andrücken der Lockerware an die beiden anderen Walzen hat. Die Kettfäden werden von der Arbeitsstelle der Fertigwaren-Herstellmaschine in Richtung des Pfeils 50 gezogen, so daß die Kettfäden zwischen der Arbeitsstelle und der Bremsvorrichtung gespannt gehalten werden.

Im Anschluß an die Bremsvorrichtung umläuft das Lockerband einen ortsfesten Rundstab 35. Kurz danach wird der Schußfaden 2 nach vorn in Figur 5 herausgezogen, wobei die Maschenreihe 7 aufgezogen wird.

Der Schußfaden 2 wird durch einen Fadenführer 55 einer an sich bekannten Fadentransportvorrichtung 57 zugeführt. Diese sorgt für eine bestimmte Abzugsgeschwindigkeit des Schußfadens. Die Abzugsgeschwindigkeit ist passend gewählt zur Länge der herauszuziehenden Schußschlaufen 3 und der von ihnen gebildeten Maschen 58 sowie zur Drehzahl der Walzen 31, 32. Der herausgezogene Schußfaden 2 wird auf eine . Spule 60 gewickelt und kann wieder verwendet werden. Er erhöht also nicht die Materialkosten.

Lockerwaren, die in zwei Behältern 61, 62 lagern, können Kettfaden für Kettfaden miteinander verbunden werden, und zwar während Lockerware aus dem einen Speicher einer Fertigwaren-Herstellmaschine zugeführt wird. Hat die Lockerware eine oder zwei Maschenreihen, so verfährt man wie folgt : Die Lockerwaren werden so eingefüllt, daß außer ihren zuletzt hergestellten Enden 17e, 17e' auch ihre zuerst hergestellten Enden 17a, 17a' von außen zugänglich bleiben. Das zuletzt hergestellte Ende 17e der Lockerware in Speicher 61 wird einer Bremsvorrichtung 30 nach Figur 5 zugeführt. Das zuerst hergestellte Ende 17a dieser Lockerware wird mit dem zuletzt hergestellten Ende 17e' der Lockerware in Speicher 62 verknüpft, und zwar Kettfaden mit Kettfaden und Schußfaden mit Schußfaden und gegebenenfalls Hilfsfaden mit Hilfsfaden. Ist der Speicher 61 entleert, so wird vom Ende 17a das Ende 17e' mitgenommen, so daß anschließend der Speicher 62 entleert wird. Die Kettfäden dieser Lockerware durchlaufen mit ihren Anknüpfstellen 63 die Fertigwaren-Herstellmaschine. Falls erforderlich kann später ein Stück Fertigware mit den Anknüpfstellen herausgeschnitten werden.

Entleerte Speicher werden entweder durch gefüllte ersetzt oder an Ort und Stelle belassen und von einer Lockerwarenwebmaschine wieder gefüllt.

Figur 7 bis 9 zeigen verschiedene Möglichkeiten, Lockerware den Arbeitsstellen 64 von Fertigwaren-Herstellmaschinen zuzuführen.

Nach Figur 7 wird abwechselnd aus Speichern 61, 62 oder aus mehr als zwei Speichern Lockerware 17 durch eine Aufziehvorrichtung 27 einer Arbeitsstelle 64 zugeführt.

Die der Aufziehvorrichtung 27 immer vorgeschaltete Bremsvorrichtung 30 wurde in Figur 7 bis 9 nicht dargestellt.

Nach Figur 8 wird Fertigware 17 aus einem von zwei Speichern 61, 62 wiederum einer Aufziehvorrichtung 27 zugeführt. Die diese verlassende Fadenschar wird in drei Scharen 1a, 1b und 1c unterteilt. Jede dieser Teilfadenscharen wird einer Arbeitsstelle 64a, 64b und 64c zugeführt.

Nach Figur 9 wird Lockerware unterschiedlicher Eigenschaften verarbeitet. Speicher 61, 62 enthalten Lockerware 17a einer bestimmten Eigenschaft, Speicher 65, 66 Lockerware 17b einer anderen Eigenschaft. Die Eigenschaften können unterschiedliche Färbung sein, unterschiedliche Bruchdehnungszahlen, das heißt insbesondere unterschiedliche Schrumpfungen der Kettfäden und anderes. Die Lockerware 17a läuft in eine Aufziehvorrichtung 27a ein, die Lockerware 17b in eine Aufziehvorrichtung 27b. Die von dieser befreite Fadenschar 1b läuft in ganzer Breite in eine Arbeitsstelle 64 ein. Die die Aufziehvorrichtung 27a verlassende Fadenschar wird in zwei Scharen 1a1 und 1a2 unterteilt. Die beiden Teilscharen bilden die Randkettfäden des in der Arbeitsstelle 64 hergestellten Gewebes oder Gewirkes oder dergleichen. Die letztgenannte Anordnung hat Bedeutung für die Herstellung von Kraftfahrzeugsicherheitsgurten mit Schlauchkanten, wobei die Kantenkettfäden stärker geschrumpft sind als die Kettfäden des Mittelteils.

Analog können einer Arbeitsstelle 64 nebeneinander mehrere Fadenscharen zugeführt werden, die aus verschiedenen Lockerwaren stammen, so kann zum Beispiel eine Ware hergestellt werden, die in Längsrichtung mehrere Farbstreifen hat.

Figur 10 bis 13 zeigen die Herstellung einer relativ schmalen Lockerware auf einer Nadelbandwebmaschine. Von einer Fadenbearbeitungsmaschine oder einem Spulengatter wird eine Schar 1 von Kettfäden der Nadelbandwebmaschine zugeführt. Sie hat unter anderem eine Schußfaden-Eintragnadel 70, eine Wirknadel 11 und ein Riet oder Webblatt 74. Die Wirknadel ist in Band-Längsrichtung zwischen ihren beiden Endstellungen verschiebbar, die in Figur 10 und 11 dargestellt sind. Maschinenfest und lotrecht zur Bandebene ist ein Umlenkstab 76 in Form eines Keramikzylinders dicht neben der Wirknadelbahn angebracht, und zwar dicht hinter der Anschlagstelle 77 des Riets 74 (Fig. 11).

Auf der der Wirknadel gegenüberliegenden Seite der Warenbahn ist ein winkelförmiger Schußfadenrückhalter 78 (Fig. 13) um eine waagerechte Achse 80 schwenkbar angeordnet. Ein derartiger Fadenrückhalter wird auch als Fadenstecher (englisch : stitcher, französisch: piqueur) bezeichnet. Figur 13 zeigt seine beiden Extremstellungen. Er hat unterhalb seines kugelförmigen Endes 82 eine Einschnürung 83 zur sichereren Führung des Schußfadens 2.

Wirkungsweise :

  • In der Stellung nach Figur 10 läuft der vom Gewebe herkommende Schußfaden 2.1 um die Einschnürung des Schußfadenrückhalters 78, der seine obere Lage einnimmt. Die Schußfaden-Eintragnadel 70 hat eine Schlaufe 3 des Schußfadens nach rechts eingetragen, und der Kopf 11.1 der Wirknadel 11 hat gerade das Stück 2.2 des Schußfadens ergriffen und beginnt sich in Abzugsrichtung (Pfeile 85, 86) zu bewegen. Auf dem Schaft der Wirknadel 11 befindet sich von der vorangehenden Maschenbildung noch eine Schußschlaufe 3.2. Während die gewebte Lockerware 17 abgezogen wird, bewegt sich die Wirknadel in ihre Endstellung nach Figur 11, wobei aus der vorher gebildeten Schlaufe 3.2 eine Masche gebildet und abgeschlagen wird. Es wird eine neue Schlaufe 3.3 gebildet, die eine Verlängerung der Schußschlaufe 3 ist. Die Schlaufe 3.3 wird vom Kopf 11.1 der Wirknadel um den Umlenkstab 76 herum in Abzugsrichtung (Pfeil 85) gezogen. Der Schußfadenrückhalter 78 hat sich abwärts bewegt und den Schußfaden 2.1 freigegeben, so daß nun im Gewebe vorübergehend eine lockere Schlaufe 92 liegt. Nach Rietanschlag und Fachumstellung wiederholt sich der Vorgang, wobei durch den schnellen Warenabzug die Schlaufe 92 straffgezogen wird.

Lockerware größerer Breite wird ebenfalls unter Eintragung von Schußschlaufen hergestellt. Hierzu dienen dann jedoch anstelle der in Figur 10 und 11 dargestellten Eintragnadel 70 andere bekannte Organe.

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