Haltevorrichtung aus mindestens zwei Teilen

申请号 EP03015412.4 申请日 2003-07-09 公开(公告)号 EP1388316A1 公开(公告)日 2004-02-11
申请人 Tesa AG; 发明人 Franck, Achim; Reiss-Schmidt, Tobias; Zu Pulitz, Bodo, Dr.; Koop, Norbert;
摘要 Haltevorrichtung (1) aus mindestens zwei Teilen, die sich zusammensetzt aus einer Adapterplatte (10), die für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie (31) so ausgebildet ist, daß ein Anfasser (32) des Klebstreifens (30) die Adapterplatte (10) überragt, wobei auf die Adapterplatte (10) eine Blende (20) aufgesteckt ist, die die Adapterplatte (10) zumindest abschnittsweise abdeckt, und einer auf der Adapterplatte (10) oder der Blende (20) befindlichen Fixiervorrichtung (12), die an der Adapterplatte (10) oder der Blende (20) angesetzt ist und die zumindest einen Schlitz oder eine Lochung aufweist, der oder die zur Fixierung von einem oder mehreren Gegenständen dienen.
权利要求 Zumindest zweiteilige Haltevorrichtung, die sich zusammensetzt aus einer Adapterplatte, die für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebstreifens die Adapterplatte überragt, wobei auf die Adapterplatte eine Blende aufgesteckt ist, die die Adapterplatte zumindest abschnittsweise abdeckt, einer auf der Adapterplatte oder der Blende befindlichen Fixiervorrichtung, die an der Adapterplatte oder der Blende angesetzt ist und die zumindest einen Schlitz oder eine Lochung aufweist, der oder die zur Fixierung von einem oder mehreren Gegenständen dienen.Zumindest zweiteilige Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Blende die gesamte Adapterplatte und/oder den Anfasser des Klebstreifens abdeckt.
Zumindest zweiteilige Haltevorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fixiervorrichtung auf der Adapterplatte vorhanden ist.
Zumindest zweiteilige Haltevorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Adapterplatte und/oder die Blende aus Glas, Metall oder Kunststoff, vorzugsweise Polyethylenterephthalat, Polystyrol oder ABS, gefertigt sind.
Zumindest zweiteilige Haltevorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Adapterplatte und/oder die Blende transparent sind.
Zumindest zweiteilige Haltevorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
diese einen hinter die Adapterplatte geklebten Klebstreifen aufweist.
Zumindest zweiteilige Haltevorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Adapterplatte auf einer Basisplatte aufgesteckt ist, wobei hinter der Basisplatte der Klebstreifen verklebt ist.
Kombination aus einer zumindest zweiteiligen Haltevorrichtung nach zumindest einem der vorherigen Ansprüche und einem Klebstreifen.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine zumindest zweiteilige Haltevorrichtung, insbesondere für längliche Gegenstände wie beispielsweise Zahnbürsten, die mittels auf Zug entklebende Klebstreifen reversibel verklebbar und wiederverwendbar ist, gegebenenfalls mit einem neuen solchen Klebstreifen.

Auf Zug entklebende Klebstreifen sind als "tesa Powerstrips" von der tesa AG im Handel und auch durch zahlreiche Patente beschrieben, wie DE 33 31 016 B1, DE 42 22 849 B1, DE 43 39 604 B1, DE 44 28 587 B1 und DE 44 31 914 B1. Aber auch US 4,024,312 A, WO 92/11332 A1, WO 92/11333 A1 und WO 95/06691 A1 beschreiben derartige Klebstreifen. Aus der Verklebung werden solche Klebstreifen in Richtung der Klebfuge herausgezogen, ähnlich dem Öffnen eines Weckglases.

So beschreibt US 4,024,312 A ein Selbstklebeband mit einem dehnbaren und elastischen Träger aus einem Blockcopolymeren, insbesondere für Anwendungen im medizinischen Bereich, wo ein schmerzloses Abziehen von der Haut erwünscht ist.

Weiterhin beschreibt DE 33 31 016 A1 eine Klebfolie für wiederlösbare Klebbindungen, die es gestattet, daß eine damit hergestellte Klebbindung durch Ziehen an der Klebfolie in Richtung der Verklebungsebene lösbar ist. Mit solchen Klebfolien lassen sich hohe Klebkräfte und Scherfestigkeiten erzielen und Klebverbunde ohne weitere Hilfsmittel wieder lösen, vergleichbar dem Öffnen eines Weckglases, ähnlich wie dort die Gummidichtung am Anfasser aus der Dichtungsfuge gezogen wird.

Ferner beschreibt DE 37 14 453 C1 einen zerstörungsfrei von Übungsobjekten wieder abnehmbaren Übungssprengkörper, der mit solch einer Klebfolie reversibel befestigt wird.

Auch WO 92/11333 A1 beschreibt unter anderem Klebfolien für entsprechende Anwendungen, wobei die eingesetzten Klebfolien eine geringe Elastizität bei gleichzeitig hoher Dehnung aufweisen.

DE 42 22 849 C1 beschreibt ebenfalls einen Streifen einer Klebfolie dieser Art mit einem besonders ausgestalteten Anfasser.

Auch Haken oder ähnliche Befestigungssysteme für die Verwendung zusammen mit solchen Klebstreifen sind im Handel als "tesa Powerstrips mit Haken" oder auch "tesa Powerstrips Large Haken" von der tesa AG erhältlich.

Schließlich beschreiben DE 42 33 872 C2, DE 195 11 288 B1 und WO 94/21157 A1 wiederablösbare selbstklebende Haken, die ebenfalls mit derartigen Klebfolien ausgerüstet und also wiederablösbar sind.

So dann zeigt die DE 196 41 118 C1 einen wiederablösbaren, selbstklebenden Haken oder dergleichen Befestigungsvorrichtung mit einer Grundplatte, gekennzeichnet durch einen Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie, die eine solche ist, daß die mit ihr erzielte Verklebung durch streckendes Ziehen wieder lösbar ist. Die Folie trägt auf ihrer vorderen Seite die Grundplatte und ist mit der hinteren Seite auf einem Untergrund verklebt ist, wobei die Trennung der verklebten Grundplatte der Befestigungsvorrichtung samt des Streifens vom Untergrund durch Drehen der Grundplatte im wesentlichen in der Verklebungsebene erfolgt.

Die DE 197 35 228 A1 offenbart einen Haken, bestehend aus einem einteiligen Hakenkörper und einer einteiligen Basisplatte, wobei die Basisplatte für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Klebstreifen so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebstreifens die Basisplatte überragt, wobei der Hakenkörper so ausgebildet ist, daß er die Basisplatte und auch den diese überragenden Anfasser verdeckt.

An der Basisplatte ist eine Ausformung vorhanden ist, in der zumindest ein Federelement befestigt ist und die im Kragenbereich einen Vorsprung aufweist. In dem Hakenkörper sind Führungen ausgebildet, in denen der Vorsprung der Ausformung der Basisplatte so geführt wird, daß

  • der Hakenkörper und die Basisplatte unlösbar miteinander verbunden sind,
  • sich der Hakenkörper durch eine Bewegung parallel zur Basisplatte aus der Grundstellung, in der Hakenkörper auf der Basisplatte verankert ist und dabei Basisplatte und Anfasser des Klebstreifens verdeckt, löst und parallel zur Basisplatte verschoben wird und
  • der Hakenkörper über dem Federelement um bis zu 90° gedreht werden kann, so daß
  • ein Zugriff auf den Anfasser möglich ist.

DE 197 35 229 A1 zeigt einen Haken, bestehend aus einem einteiligen Hakenkörper und zumindest einem einteiligen Scharnierelement und einer einteiligen Basisplatte, wobei die Basisplatte für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Klebstreifen so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebstreifens die Basisplatte überragt. Das Scharnierelement ist so ausgebildet, daß der am Klebstreifen befindliche Anfasser abgedeckt ist.

Der Hakenkörper ist so ausgebildet, daß er die Basisplatte und das Scharnierelement, die beide in einer Ebene angeordnet sind, verdeckt, wobei

  • die Basisplatte und das Scharnierelement über ein Scharnier, insbesondere Filmscharnier, miteinander verbunden sind,
  • das Scharnierelement und der Hakenkörper über ein Scharnier miteinander verbunden sind, und wobei
  • der Hakenkörper an der am Scharnierelement angrenzenden Seite aus der Grundstellung, in der Hakenkörper auf der Basisplatte verankert ist und dabei Basisplatte und Scharnierelement des Klebstreifens verdeckt, nach oben angehoben werden kann und durch eine Bewegung parallel zur Basisplatte verschoben wird, so daß ein Zugriff auf den Anfasser möglich ist.

Aus der DE 197 35 234 A1 ist ein Haken bekannt, bestehend aus einem einteiligen Hakenkörper und einer einteiligen Basisplatte, wobei die Basisplatte für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Klebstreifen so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebstreifens die Basisplatte überragt, wobei der Hakenkörper so ausgebildet ist, daß er die Basisplatte und auch den diese überragenden Anfasser verdeckt.

An der Basisplatte sind zumindest vier Ausweitungen angeformt, die sich jeweils paarweise gegenüberliegen und die die Basisplatte seitlich überragen. In dem Hakenkörper sind Führungen ausgebildet, in denen die Ausweitungen der Basisplatte so geführt werden, daß

  • sich der Hakenkörper durch eine Bewegung parallel zur Basisplatte aus der Grundstellung, in der Hakenkörper auf der Basisplatte verankert ist und dabei Basisplatte und Anfasser des Klebstreifens verdeckt, löst und sich dabei zumindest auf der einen Seite von dem Untergrund abhebt, so daß
  • ein Zugriff auf den Anfasser möglich ist,
  • der Hakenkörper und die Basisplatte unlösbar miteinander verbunden sind.

Die in den vorgenannten Druckschriften dargestellten Klebstoffsysteme und Haken weisen jedoch auch eine Anzahl von Nachteilen auf:

Keiner der bekannten Haken ist zwei- oder mehrteilig unter Verwendung einer Blende aufgebaut. Wenn man den optischen Eindruck des jeweils verklebten Hakens verändern möchte, ist man gezwungen, diesen Haken gegen einen anderen auszutauschen, der die gewünschte Form aufweist. Man muß immer den entsprechenden Haken erwerben.

Weiter nachteilig ist, daß der auszutauschende Haken von der Wand entfernt und anschließend der neue Haken erneut verklebt werden muß, ein Vorgang, der als lästig und zeitraubend empfunden wird.

Auch in der Produktion sind die herkömmlichen Haken mit Nachteilen belegt. So muß bisher bei kleinsten Änderungen im Hakendesign das gesamte Werkzeug neu erstellt werden

Des weiteren haben Haken prinzipiell den Nachteil, daß an ihnen nur Gegenstände fixiert werden können, die eine entsprechend ausgeformte Einrichtung aufweisen, beispielsweise Ösen, Löcher oder Gegenhaken.

Das Befestigen von im Alltag weit verbreiteten Gegenständen, die einen einfachen Aufbau haben, beispielsweise von Zahnbürsten, ist hingegen nicht möglich. Hierfür bedürfte es eines entsprechend geformten Adapters.

Aufgabe der Erfindung ist es, hier Abhilfe zu schaffen, insbesondere eine Haltevorrichtung zu schaffen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht oder zumindest nicht in dem Maße aufweist und die insbesondere zur Fixierung von alltäglichen Gegenständen einsetzbar ist.

Demgemäß betrifft die Erfindung eine Haltevorrichtung, wie sie im einzelnen in den Ansprüchen gekennzeichnet ist. Die Ausführungsformen gemäß den Unteransprüchen sind dabei bevorzugt. Sodann umfaßt die Erfindung eine Kombination der Haltevorrichtung mit einem Klebestreifen, der insbesondere ein auf Zug entklebender Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie sein kann.

Die erfindungsgemäße zumindest zweiteilige Haltevorrichtung setzt sich zusammen aus einer Adapterplatte, die für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie so ausgebildet ist, daß ein Anfasser des Klebstreifens die Adapterplatte überragt, wobei auf die Adapterplatte eine Blende aufgesteckt ist, die die Adapterplatte zumindest abschnittsweise abdeckt, und einer auf der Adapterplatte oder der Blende befindlichen Fixiervorrichtung, die an der Adapterplatte oder der Blende angesetzt ist und die zumindest einen Schlitz oder eine Lochung aufweist, der oder die zur Fixierung von einem oder mehreren Gegenständen dienen.

In einer ersten vorteilhaften Ausführungsform der zumindest zweiteiligen Haltevorrichtung deckt die Blende die gesamte Adapterplatte und/oder den Anfasser des Klebstreifens ab. Besonders bevorzugt ist darüber hinaus, wenn die Blende die Adapterplatte an allen Rändern überkragt, so daß von der Adapterplatte lediglich die Fixiervorrichtung - sofern diese auf der Adapterplatte vorhanden ist - zu sehen ist, wenn sich die Blende darüber befindet.

Weiter vorzugsweise ist die Fixiervorrichtung auf der Adapterplatte vorhanden.

Die Adapterplatte und/oder die Blende sind weiter vorzugsweise aus Glas, Metall oder Kunststoff, vorzugsweise Polyethylenterephthalat, Polystyrol oder ABS, gefertigt.

Die Dicke der Adapterplatte und/oder der Blende liegen vorzugsweise zwischen 0,8 und 2,2 mm, insbesondere zwischen 1 und 2 mm, wobei sich ein Wert von 1,5 mm als besonders vorteilhaft erwiesen hat.

Sodann sind die Adapterplatte und/oder die Blende insbesondere transparent.

In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die Adapterplatte und die Blende unlösbar miteinander verbunden.

Schließlich kann die Haltevorrichtung einen hinter die Adapterplatte geklebten Klebstreifen aufweisen.

Der Klebestreifen ist vorteilhaft beidseitig selbstklebend ausgerüstet.

Weiterhin bevorzugt besteht der Klebestreifen aus einem hochverstreckbaren, elastisch oder plastisch unter Dehnung verformbaren Material, gegebenenfalls mit einem Zwischenträger, insbesondere mit einem Folien- oder Schaumstoff-Zwischenträger.

Die Adhäsion der Klebfolie sollte geringer sein als die Kohäsion, das Haftvermögen beim Dehnen der Folie weitgehend verschwinden und das Verhältnis von Abzugskraft zu Reißlast mindestens 1:1,5 sein.

Vorzugsweise ist der Klebestreifen ein solcher auf Basis von thermoplastischem Kautschuk und klebrigmachenden Harzen ist, mit hoher Elastizität und geringer Plastizität.

Die Klebestreifen können einseitig oder beidseitig haftklebrig oder auch einseitig oder beidseitig mit einer thermisch aktivierbaren Klebmasse ausgerüstet sein. Ihr Aufbau kann einschichtig oder mehrschichtig ausgeführt sein. Im Falle beidseitig haftklebriger Selbstklebebänder können als Zwischenträger elastisch oder plastisch deformierende Materialien genutzt werden. Hierin eingeschlossen sind neben Kunststoffolien insbesondere Klebmassen als Zwischenschichten und schaumstoffhaltige Zwischenträger. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Klebfolie einen Zwischenträger auf, der beidseitig mit einer Acrylatkleberbeschichtung versehen ist.

Des weiteren umfaßt der Erfindungsgedanke eine Kombination aus einer zumindest zweiteiligen Haltevorrichtung und einem Klebstreifen, der insbesondere ein auf Zug entklebender Streifen einer beidseitig klebenden Klebfolie sein kann.

Besonders vorteilhaft läßt sich die Haltevorrichtung verwenden, wenn die Adapterplatte so ausgeformt ist, daß diese auf eine Basisplatte aufgesteckt werden kann, wobei die Basisplatte durch den Klebestreifen mit der Wand verklebt ist. Beispielsweise sind diese Basisplatten im Handel erhältlich, u.a. als Klebehaken mit modularem Aufbau (tesa Powerstrips Large Haken), bestehend aus einer Basisplatte auf die ein Hakenkörper adaptiert wird.

Über diese Basisplatten lassen sich dabei Formkörper verschiedenster Ausformungen adaptieren, welche eine große Variationsbreite der Anwendungen ermöglichen. Beispiele umfassen Adapter für die Fixierung von Kabeln, Spiegeln, Bildern etc.

Die Basisplatte besteht aus einer Platte, deren Seiten und/oder Vorderseite gegebenenfalls Mittel zur Befestigung an der Adapterplatte aufweisen und deren Rückseite mit einem Streifen einer vorzugsweise beidseitig klebenden Klebfolie derart auf dem Untergrund aufgeklebt wird, daß ein Ende der Klebfolie als Anfasser die Platte überragt, wobei die Klebfolie eine solche ist, daß die mit ihr erzielte Verklebung durch den Streifen streckendes Ziehen wieder lösbar ist. Bevorzugt hat die Platte an ihrem Ende beziehungsweise ihrer Rückseite zumindest in dem Bereich, der dem Anfasser des Klebfolien-Streifens anliegt, gegenüber dem Klebfolien-Streifen eine geringe Haft- und Gleitreibung.

Bevorzugt ist ferner, wenn der Bereich, der dem Anfasser anliegt, eine niederenergetische Oberfläche aufweist, und zwar auf Basis von fluorhaltigen Polymeren, siliziumorganischen Polymeren, Polyolefinen oder auf Basis von Polymeren, welche fluorhaltige Segmente, Segmente aus siliziumorganischen Polymeren oder Polyolefinsegmente enthalten oder solche auf Basis eines Gemisches vorgenannter Polymere ggf. mit weiteren Polymeren.

Bevorzugt ist ferner, wenn der Bereich, der dem Anfasser anliegt, eine Oberflächenspannung von bis zu 37 mN/m aufweist.

Bevorzugt ist ferner, wenn der Bereich, der dem Anfasser anliegt, zusammen mit der Platte als integriertes Spritzgußteil aus Kunststoff ausgebildet ist.

Bevorzugt ist ferner, wenn die Platte an ihrer Rückseite seitlich, oben und/oder unten neben dem aufgeklebten Klebfolien-Streifen Abstandshalter aufweist, deren Höhe geringer als die Dicke des Klebfolien-Streifens ist.

Bevorzugt ist ferner, wenn sich die Abstandshalter zu beiden Seiten neben dem aufgeklebten Klebfolien-Streifen befinden.

Bevorzugt ist ferner, wenn die Abstandshalter als Stege oder Segmente ausgebildet sind.

Bevorzugt ist ferner, wenn die Abstandshalter als Spritzgußteil zusammen mit der Platte ausgebildet sind.

Bevorzugt ist ferner, wenn die Abstandshalter 30 bis 90 % der Dicke des aufgeklebten Klebfolien-Streifens beträgt, bei einer Dicke des Klebfolien-Streifens von 0,65 mm, insbesondere 0,3 bis 0,6 mm.

Vorteilhaft ist die Höhe der Abstandshalter so gewählt, daß diese geringer ist als die Dicke der Klebstoff-Folie (unverstreckt), so daß eine einwandfreie Verklebung mit dem Haftgrund möglich ist. Durch die beim Ablösevorgang auftretende Dehnung der Klebstoff-Folie verjüngt sich selbige in Breite und Dicke entsprechend. Ist die beim Ablösen erreichte Dicke der Klebstoff-Folie niedriger als die Höhe der Abstandshalter, so ist ein reißerfreies Ablösen der Klebstoff-Folie auch dann möglich, wenn gleichzeitig hohe Anpreßdrucke vertikal zur Verklebung auftreten, welche sonst zu einem Reißen des Klebebandes geführt hätten.

Durch Einsatz von Platten, welche anfasserseitig im Kantenbereich der Verklebung ein Material enthalten, welches möglichst niedrige Haft- und niedrige Gleitreibungskoeffizienten zur jeweils eingesetzten Klebstoff-Folie aufweisen, ist ein rückstandsfreies Lösen der Verklebung auch dann möglich, wenn der Winkel zwischen Verklebungsebene und Abzugsrichtung deutlich größer als 0° ist, insbesondere etwa 45° bis 135°, insbesondere 60° bis 100° beträgt.

Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung lassen sich die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile hervorragend vermeiden.

Da die Haltevorrichtung zumindest zweiteilig ist, kann die Blende - sofern die Fixiervorrichtung auf der Adapterplatte vorhanden ist - einfach ausgetauscht werden, um den optischen Eindruck der Haltevorrichtung zu verändern. Ein Austausch des unter der Adapterplatte befindlichen Klebstreifens ist nicht erforderlich.

In der Herstellung der Haltevorrichtung braucht nun nur das Werkzeug für die Blende neu erstellt werden, wenn die Haltevorrichtung im Erscheinungsbild verändert werden soll.

Sodann ist die Haltevorrichtung hervorragend geeignet, einen oder mehrere Gegenstände gleichzeitig vorübergehend zu fixieren, insbesondere solche Gegenstände, die nicht mittels Haken befestigt werden können.

Im folgenden sollen anhand mehrerer Figuren eine erfindungsgemäße, besonders vorteilhaft gestaltete Haltevorrichtung näher dargelegt werden, ohne damit die Erfindung unnötig einschränken zu wollen.

Im einzelnen zeigen

Figur 1
eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen zumindest zweiteiligen Haltevorrichtung in seitlicher Ansicht,

Figur 2
die Figur 2 die Adapterplatte der Ausführungsform der Haltevorrichtung nach Figur 1 im seitlichen Schnitt,

Figur 3
die Figur 3 die Blende der Ausführungsform der Haltevorrichtung nach Figur 1 im seitlichen Schnitt,

Figur 4 bis Figur 7
in unterschiedlichen Ansichten erfindungsgemäße Haltevorrichtungen, und zwar in der Ansicht von vorn, von der Seite und von oben,

Figur 8
eine Basisplatte mit Klebstreifen, die sich zwischen Wand und Adapterplatte befindet.

In der Figur 1 ist die erfindungsgemäße zumindest zweiteilige Haltevorrichtung 1 gezeigt. Die Haltevorrichtung 1 setzt sich zusammen aus einer Adapterplatte 10, die für die Verklebung mit einem auf Zug entklebenden Streifen 30 einer beidseitig klebenden Klebfolie so ausgebildet ist, daß ein Anfasser 32 des Klebstreifens 30 die Adapterplatte 10 überragt, und aus einer an der Adapterplatte 10 ausgeformten Fixiervorrichtung 12, die zur Aufnahme eines Gegenstands dient. Auf die Adapterplatte 10 ist eine Blende 20 aufgesteckt, die die Adapterplatte 10 weitgehend überdeckt, so daß von der Adapterplatte 10 lediglich die Fixiervorrichtung 12 zu sehen ist.

Die Adapterplatte 10 besteht aus einer Grundplatte 11, die im wesentlichen rechteckig geformt ist und darüber hinaus den Anfasser 32 des Klebstreifens 30 abdeckt. Auf der Grundplatte 11 ist im unteren Bereich die Fixiervorrichtung 12 angeformt.

Die Fixiervorrichtung 12 besteht aus einem geschlitzten Körper 13, wobei der Schlitz derartig ausgeformt ist, daß zwei Nasen 14 den aufzunehmenden Gegenstand zangenartig umgreifen.

Die Blende 20 besteht ebenfalls im wesentlichen aus einer rechteckig geformten Platte 23, wobei an der Platte 23 ein Kragen 24 vorhanden ist. Der Kragen 24 umgreift die Adapterplatte 10.

Die Blende 20 wird auf die Adapterplatte 10 aufgesteckt und deckt weitgehend die Adapterplatte 10 ab.

Der hinter der Adapterplatte 10 geklebte Klebstreifen 30 besteht aus einer beidseitig klebenden Klebfolie 31, an der ein Anfasser 32 vorhanden ist. Der Anfasser 32 des Klebstreifens 30 dient dazu, diesen durch Ziehen am Anfasser 32 in Längsrichtung zu dehnen, so daß sich die Klebkraft des Streifens 30 reduziert, was die Verbindung der Haltevorrichtung 1 zur Wand rückstandsfrei löst. Die Haltevorrichtung 1 steht zur wiederholten Verklebung zur Verfügung.

Die Haltevorrichtung 1 wird an einer Wand angebracht, indem mittels des Klebestreifens 30 die Adapterplatte 10 an dieser fixiert wird. Mit der Adapterplatte 10 ist das Grundgerüst der Haltevorrichtung 1 vorhanden. Die Blende 20 kann rein nach optischen Gesichtspunkten ausgesucht werden.

Wenn das Aussehen der Haltevorrichtung 1 verändert werden soll, wird einfach die Blende 20 durch eine ersetzt, die den neuen Ansprüchen entspricht, ohne daß die Verklebung der Haltevorrichtung 1 mit der Wand gelöst werden muß.

Solange der Ort der Befestigung der Haltevorrichtung 1 nicht verändert werden soll, ist stets ein Austausch der Blende 20 ausreichend, um eine Veränderung der Haltevorrichtung 1 hervorzurufen.

Die Figuren 2 und 3 zeigen die Adapterplatte 10 und die Blende 20 der Ausführungsform der Haltevorrichtung 1 nach Figur 1 im seitlichen Schnitt.

Die Blende 20 besteht aus einer rechteckigen Platte 23. An der Platte 23 ist ein Kragen 24 vorhanden, der zur Aufnahme der darunter befindlichen Adapterplatte 10 dient.

Die Blende 20 wird auf die Adapterplatte 10 aufgesteckt.

Die Adapterplatte 10 weist einen Vorsprung 15 auf, der zur Festlegung der Blende 20 auf der Adapterplatte 10 dient.

Die Figuren 4 bis 7 zeigen in unterschiedlichen Ansichten erfindungsgemäße Haltevorrichtungen 1, und zwar in der Ansicht von vorn, von der Seite und von oben.

Die Figur 4 zeigt nochmals die Haltevorrichtung 1, wie sie aus der Figur 1 bekannt ist. Die Fixiervorrichtung 12 besteht aus einem geschlitzten Körper 13. Der daraus resultierende einzige Schlitz 17 ist über die gesamte Länge von gleicher Dicke und am Ende halbkreisförmig ausgeformt.

Es ergeben sich zwei Nasen 14, die den aufzunehmenden Gegenstand zangenartig umgreifen.

Um den Gegenstand sicher zu halten, ist die gesamte Fixiervorrichtung 12 leicht nach oben gewölbt, so daß der Gegenstand vom Rande der Fixiervorrichtung 12 in Richtung Haltevorrichtung 1 rutscht.

In der Figur 5 ist eine zweite, ebenfalls vorteilhafte Ausführungsform der Haltevorrichtung 1 gezeigt.

Die Fixiervorrichtung 12 besteht wiederum aus einem geschlitzten Körper 13. Der daraus resultierende einzige Schlitz 17 ist über die gesamte Länge von gleicher Dicke und am Ende halbkreisförmig ausgeformt.

Die Fixiervorrichtung 12 ist hier nicht nach oben gewölbt, sondern am Rande mit von einer Wulst 18 mit Kreisquerschnitt umgeben, mit der der Gegenstand verhaken kann.

Die Figur 6 zeigt eine ähnliche Haltevorrichtung 1, wie sie aus der Figur 4 bekannt ist. Die Fixiervorrichtung 12 besteht aus einem geschlitzten Körper 13. Der daraus resultierende einzige Schlitz 17 ist über die gesamte Länge von gleicher Dicke und am Ende glatt ausgeformt.

Es ergeben sich zwei Nasen 14, die den aufzunehmenden Gegenstand zangenartig umgreifen.

Um den Gegenstand sicher zu halten, ist die gesamte Fixiervorrichtung 12 in Form eines leichten Bogens ausgeformt, so daß der Schwerpunkt, in dem die Gegenstand zu finden ist, mittig in der Fixiervorrichtung 12 liegt.

In der Figur 7 ist eine weitere, ebenfalls vorteilhafte Ausführungsform der Haltevorrichtung 1 gezeigt.

Der geschlitzte Körper 13 der Fixiervorrichtung 12 weist einen bogenförmigen Schlitz 17 auf, so daß sich lediglich eine freistehende Nase 14 ergibt. Im Unterschied zu allen bisher gezeigten Haltevorrichtungen 1 wird hier der Gegenstand seitlich in den Schlitz 17 eingeführt.

In der Figur 8 ist eine besonders vorteilhaft gestaltete Basisplatte 50 gezeigt. Seitlich sind an dieser Rast-Vorrichtungen 52 angeordnet, die in entsprechende Rast-Vorrichtungen auf der Rückseite der Adapterplatte 10 einrasten können. Die Rückseite 51 der Basisplatte 50 dient dazu, den Klebstreifen 30 aufzukleben.

Auf der Rückseite 51 der Basisplatte 50 sind zwei Bereiche 53 vorhanden, wobei an einem dieser der Anfasser 32 des Klebstreifens 30 anliegt. Die Bereiche 53 bestehen aus einem Material geringer Haft- und Gleitreibung gegenüber zahlreicher Haftklebemassen, hier aus Polyethylen hoher Dichte.

Da der Anwender die Basisplatte 50 mit dem Klebstreifen 30 so bekleben kann, daß der Anfasser sowohl an dem einen als auch an dem anderen Ende überstehen kann, sind beide Bereiche 52 so ausgerüstet, daß diese Bereiche eine geringe Haft- und Gleitreibung beziehungsweise Adhäsion zu den verwendeten Klebstoff-Folien aufweisen.

Zusätzlich weist die Basisplatte 50 jedoch zu beiden Seiten der Rückseite 51 Abstandshalter 56 auf, ausgebildet als Stege, deren Höhe etwa die Hälfte der Dicke des aufzubringenden Klebstreifens 30 beträgt, wobei der Abstand der Abstandshalter 56 so gewählt ist, daß der Klebstreifen 30 mit seiner Breite leicht dazwischen plaziert werden kann.

Des weiteren ist gezeigt, wie der hinter der Basisplatte 50 zu klebende Klebstreifen 30 anzuordnen ist. Die beidseitig klebende Klebfolie 31 ist auf die Rückseite 51 der Basisplatte 50 zu kleben, und zwar zwischen den Abstandshaltern 56. Der Anfasser 32 soll am Bereich 53 anliegen und ansonsten überstehen, so daß durch Ziehen am Anfasser 32 in Längsrichtung der Klebstreifen 30 zu dehnen und zu entkleben ist.

Der Verbund aus Basisplatte 50 und Klebstreifen 30 wird auf dem gewünschten Untergrund verklebt, auf die Basisplatte 50 die Adapterplatte 10 aufgesteckt.

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