Waschtisch aus keramischem Werkstoff

申请号 EP91111261.3 申请日 1991-07-06 公开(公告)号 EP0471964A2 公开(公告)日 1992-02-26
申请人 DURAVIT AG; 发明人 Schwarze, Jan, Dipl.-Ing.; Graf von der Groeben, Albrecht;
摘要 Waschtisch (1) aus keramischem Werkstoff zum Einbau in Verbindung mit Möbeln, der an seinem Umfang eine ganz oder teilweise umlaufende schulterartige Auflagefläche (7) zum Anschluß an seitliche oder untergebaute Möbel (21) aufweist.
权利要求 Waschtisch aus keramischem Werkstoff zum Einbau in Verbindung mit Möbeln, dadurch gekennzeichnet, daß er an seinem Umfang eine ganz oder teilweise umlaufende schulterartige Auflagefläche zum Anschluß an seitliche oder untergebaute Möbel aufweist.Waschtisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche in einer horizontalen Ebene liegt.Waschtisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche breiter ist als die Stirnfläche der Seitenwand eines untergebauten Unterschrankes.Waschtisch nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche aus einer falzartigen Aussparung in der Unterseite des Waschtischrandes besteht.Waschtisch nach Anspruch 4 zum Einbau mit freitragender Vorderseite, dadurch gekennzeichnet daß die Aussparung ausschließlich an den Seiten des Waschtischs verläuft und an dessen Vorderfront abgedeckt ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Waschtisch aus keramischen Werkstoff zum Einbau in Möbel.

Wegen der vor allem funktionell begründeten aber auch durch den keramischen Werkstoff bedingten Formgebung bereitet die formschlüssige Integration eines derartigen Waschtischs in einen Möbelunterbau oder der seitliche Anbau an einen Hochschrank oder auch der Einbau in eine Tischplatte erhebliche Schwierigkeiten.

Beim Einbau eines Waschtischs in eine Arbeitsplatte fluchtet im allgemeinen die Oberfläche des Waschtischs mit der Oberfläche der Arbeitsplatte. Die Arbeitsplatte ist in der entsprechenden Form ausgeschnitten und der Waschtisch wird stumpf eingesetzt. Der von oben sichtbare Spalt zwischen Waschtisch und Arbeitsplatte wird zur Abdichtung und zum Schutz der hölzernen Arbeitsplatte mit Silikon oder Weißzement ausgefugt. Die Fuge ist sehr empfänglich für Schmutz und sieht nach längerem Gebrauch unschön aus, sodaß in der Regel nach einigen Jahren eine Erneuerung der Dichtmasse erforderlich wird.

Soll der Waschtisch an den Seiten bündig in eine Nische eingebaut werden, welche von Möbeln und/oder Wänden begrenzt wird, ist infolge der werkstoffbedingten Toleranzen des Waschtisches ein Schneiden nicht zu umgehen. Auch beim Einbau in Nischen entsteht ein sichtbarer Spalt, welcher unter Inkaufnahme der oben beschriebenen Nachteile mit einer Dichtmasse ausgefugt werden muß.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Waschtisch aus keramischem Werkstoff zum Einbau in Möbel so auszugestalten, daß eine formschlüssige Integration in ein Unterbau- oder Anbaumöbel oder dgl. möglich wird und außerdem die von oben sichtbare störende Fuge beim Einbau mit seitlichem Möbelanschluß, z.B. in Arbeitsplatten, entfällt.

Zu diesem Zwecke sieht die Erfindung vor, daß am Umfang eines Waschtischs aus keramischem Werkstoff zum Einbau in Verbindung mit Möbeln eine ganz oder teilweise umlaufende schulterartige Auflagefläche zum Anschluß an seitliche oder untergebaute Möbel angeordnet ist. Mit einer solchen Auflageschulter kann der Waschtisch auf dem an- oder untergebauten Möbel aufruhen, wobei es nicht auf die Aufnahme des Gewichtes des Waschtischs ankommt, sondern viel mehr auf den baulichen formschlüssigen Anschluß in der Weise, daß das aufwendige Nacharbeiten am Einbauort entfallen kann. Die Schulter übergreift die untergebaute oder seitlich anschließende Möbelfläche derart, daß eine von oben sichtbare Fuge völlig entfällt. Verbleibt ggfs. zwischen der Auflageschulter und der Fläche des untergreifenden Möbelteils ein etwa horizontal verlaufender Spalt, so tritt dieser nicht störend in Erscheinung. Es kann dahingestellt bleiben, ob eine solcher horizontaler Spalt offen bleibt, mit Fugenmasse verschlossen wird oder eine elastische Dichtung aufnimmt. Der entscheidene Vorteil einer solchen Anordnung besteht darin, daß die Unterbaumöbel oder Anbaumöbel in Fixmaßen ab Werk angeliefert und ohne Nacharbeit in Verbindung mit dem Waschtisch eingebaut werden können.

Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, daß die Auflagefläche in einer horizontalen Ebene liegt. Dadurch kann der Waschtisch derartig in eine Arbeitsplatte eingebaut werden, daß die Auflagefläche mit der Oberseite der Arbeitsplatte fluchtet. Der Waschtisch übergreift die Arbeitsplatte und verdeckt den Spalt. Die Dichtmasse kann in den horizontalen Zwischenraum eingebracht werden uns ist von oben nicht sichtbar.

Die Erfindung sieht in Ihrer weiteren Ausgestaltung vor, daß die Auflagefläche breiter ist als die Stirnfläche der Seitenwand eines untergebauten Unterschrankes oder dergleichen Dadurch werden vor allem Toleranzunterschiede zwischen der schulterartigen Auflagefläche des Waschtischs und des Unterbaumöbels ohne Schwierigkeiten ausgeglichen. Auf dieser Weise ist sicher gestellt, daß der Waschtisch die Stirnflächen eines Unterbaumöbels vollständig abdeckt. Überfließendes Wasser bleibt nicht auf der Stirnfläche des Möbels stehen und kann in dieser nicht eindringen. Auch beim Einbau eines solchen Waschtisches in einer Arbeitsplatte übergreift die schulterartige Auflagefläche den Spalt zwischen dem den Waschtisch aufnehmenden Ausschnitt der Arbeitsplatte ausreichend weit. Ein zusätzliches Abdichten des horizontalen Zwischenraums zwischen Waschtisch und Arbeitsplatte verschließt diese Fuge zuverlässig und läßt sie nicht störend in Erscheinung treten. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß Toleranzen in den Maßen des Waschtisches, welche bei keramischen Produkten notwendigerweise auftreten, durch eine genügend breit bemessene Auflagefläche ausgeglichen werden.

Eine alternative Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die Auflagefläche aus einer falzartigen Aussparung in der Unterseite des Waschtischrandes besteht. Die Anbringung einer solchen Auflagefläche bereitet formtechnisch keine Schwierigkeiten, und sie beeinträchtigt auch nicht die Stabilität des Waschtisches. Ist nach dem Einbau des Waschtischs die Unterseite frei sichtbar, wird durch eine derartige Anordnung die einheitliche Form des Waschtischs betont.

Eine besondere Ausführungsform des Waschtischs, welche zum Einbau mit freitragender Vorderseite bestimmt ist, zeichnet sich dadurch aus, daß die Aussparung ausschließlich an den Seiten des Waschtischs verläuft und an dessen Vorderfront abgedeckt ist. Dadurch wird die horizontale Fuge zwischen Waschtisch und Anbaumöbel eventuell überquellende Dichtmasse von vorne unsichtbar.

Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:

  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Waschtischs mit seitlichem Möbelanschluß;
  • Fig. 2 einen Schnitt etwa nach Linie II-II in Fig. 1;
  • Fig. 3 eine Vorderansicht eines Waschtischs mit Unterbaumöbel und seitlichem Möbelanschluß;
  • Fig. 4 einen Schnitt durch die Ausführungsform nach Fig. 3;
  • Fig. 5 den Anbau eines Waschtischs an ein Unterbaumöbel im Schnitt und
  • Fig. 6 den Anbau eines Waschtischs an einen seitlich angrenzenden Hochschrank.

In den Fig. 1 und 2 ist ein Waschtisch 1 aus keramischem Werkstoff dargestellt, welcher in eine seitlich anschließende Arbeits- oder Waschtischplatte 2 eingebaut ist. Er weist an seiner Rückwand 3 Bohrungen 4 für Befestigungsschrauben sowie bei der in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsform eine freitragende Vorderseite 5 auf. An der Unterseite 9 des seitlichen Randes 6 des Waschtisches 1 ist eine falzartige Aussparung 8 ausgebildet, die eine Auflagefläche 7 zwischen Waschtisch 1 und Platte 2 bildet. Diese fluchtet etwa mit der Oberfläche 10 der Arbeitsplatte 2. Zwischen dieser Fläche 7 und der Oberfläche 10 der Arbeitsplatte 2 entsteht dabei eine horizontale Fuge, die allerdings dann von oben her nicht sichtbar ist. Da bei der hier wiedergegebenen Ausführungsform die freitragende Vorderfront 5 des Waschtischs 1 sich nicht auf einem Möbelteil abstützt, endet die Aussparung 8 etwa bei 11. Sie ist infolge dessen nur geringfügig größer als die Tiefe 12 der Arbeitsplatte 2. Auf diese Weise ist die Aussparung 8 nach vorne abgedeckt, wie aus Fig. 3 hervorgeht.

Bei der Ausführungsform nach den Fig. 3 und 4 ist der Waschtisch 1 an ein Unterbaumöbel 21 mit einer zusätzlichen seitlichen Arbeits- oder Waschtischplatte 2 angebaut. Die Breite 13 der Auflagefläche 7 des Falzes 8 trägt den möglichen Toleranzen zwischen den Abmessungen des Möbels 21 und denen des Waschtischs 1 ausreichend Rechnung. Der Falz 8 übergreift sowohl die Stirnfläche 14 der Möbelwand 15 als auch die Stoßfläche 16 zwischen dieser Seitenwand 15 und der Platte 2. Die Ausführungsform nach Fig. 5 zeigt den Zusammenbau zwischen Waschtisch 1 und einem Unterbaumöbel 21 mit der Seitenwand 15 und der Rückwand 17 und läßt deutlich erkennen, daß die Breite 13 der Auflagefläche 7 des Falzes 8 Toleranzunterschiede in den Abmessungen sowohl des Möbels 21 als auch des Waschtischs 1 durchaus erfaßt. Die Ausführungsform nach Fig. 6 zeigt den Anbau des Waschtisches 1 an die Seitenwand 18 eines seitlichen Hochschranks. Sie ist zu diesem Zweck mit einer Stützleiste 19 versehen, die die falzartige Aussparung 8 unter dem Waschtischrand 6 untergreift und deren Breite 20 geringer ist als die Breite 13 der Auflagefläche 7. Es liegt auf der Hand, daß ein in der erfindungsgemäßen Art weiter ausgebildeter Waschtisch selbstverständlich auch in freitragender Anordnung verwendbar ist, ohne daß die seilichen schulterartigen Auflageflächen störend in Erscheinung treten.

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