Modulares Möbelsystem

申请号 EP95116116.5 申请日 1995-10-12 公开(公告)号 EP0706771B1 公开(公告)日 2002-05-08
申请人 Baur, Albert; 发明人 Baur, Albert;
摘要
权利要求 Modulares Möbelsystem, insbesondere für Bartheken, bestehend aus aneinandergereihten, gleichartigen Grundmodulen (2), die zum Aufbau variabler Möbelformen aneinanderfügbar sind, wobei ein Grundmodul (2) jeweils aus einem dünnwandigen, flächigen Verkleidungselement (4) und einer rohrförmigen, tragenden Hohlsäule (3) besteht, an der das Verkleidungselement (4) mittels einer lösbaren Verbindung (5) befestigt ist, wobei als Verbindung (5) wenigstens eine sich zwischen benachbarten Hohlsäulen (3) erstreckende Stabilisierungsleiste (6) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
in der oberen Spitze der Hohlsäule (3) wenigstens ein Lautsprecher (9) und/oder eine Lichtquelle (10) integriert ist/sind.
Möbelsystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindung (5) als Steckverbindung ausgebildet ist und in der die Hohlsäule (3) halbierenden Mittelebene vorgesehen ist.
Möbelsystem nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die lösbare Verbindung (5) durch mehrere, durch die Hohlsäule (3) gesteckte und mit dem Verkleidungselement (4) verschraubte Schrauben (3a, 3b) gebildet ist.
Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Stabilisierungsleiste (6) als Auflage für eine Thekenfläche (7) ausgebildet ist.
Möbelsystem nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Hohlsäule (3) vertikal über die Thekenfläche (7) hinausstreckt.
Möbelsystem nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Hohlsäule (3) über der Thekenfläche (7) eine zweite Ablagefläche (8) lösbar befestigt ist.
Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Verkleidungselement (4) - in Draufsicht gesehen - als viertelkreisförmiger Bogen ausgebildet ist.
Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
in der Hohlsäule (3) ein in Horizontalrichtung abwickelbarer Rolladen (13) integriert ist.
Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Verkleidungselement (4) aus einem Lochblech besteht.
Möbelsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
an einer endseitigen Hohlsäule (3') ein Tür-Element (15) schwenkbar befestigt ist.
Möbelsystem nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
in das Tür-Element (15) ein Monitor (21) integriert ist.
Möbelsystem nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Türe (15) als Rollcontainer mit Stützrollen (25) ausgebildet ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein modulares Möbelsystem gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.

Derartige modulare Möbelsysteme sind aus den Druckschniften US-A-3 835 354 und DE-U-9 006 147 bekannt. Derartige modulare Möbelsysteme, insbesondere für Bartheken sind im allgemeinen so aufgebaut, daß mehrere gleichartige Grundmodule aneinandergefügt sind, wobei jedoch insbesondere für Bartheken der Möbel-Unterbau als massiver Sockel ausgebildet ist, um die entsprechende Standfestigkeit zu gewährleisten. Hierdurch wird eine nachträgliche Veränderung des so aufgebauten modularen Möbelsystems, insbesondere einer Bartheke weitgehend ausgeschlossen. Insbesondere wird häufig die Thekenfläche als durchgehende Platte ausgebildet, so daß bestimmte Formen, im allgemeinen eine langgestreckte Form vorgegeben ist. Hierdurch ist die Anpassung an die jeweils vorhandene Grundfläche der Bar oder des Gastronomieraumes nur schwer möglich. Dies ist insbesondere dann nachteilig, wenn eine derartige Bartheke an verschiedenen Einsatzorten, beispielsweise als Buffetservice eingesetzt werden soll. Der Aufbau und Abbau einer derartigen Theke für den mobilen Einsatz, wie dies auch im Messeservice oder auch als Verkaufsstand häufig der Fall ist, ist somit sehr arbeitsaufwendig. Zudem ist durch die relativ massive Ausführung des Bar-Unterbaues ein Transport äußerst beschwerlich.

Entsprechendes gilt auch für den aus der EP-A-0 130 354 bekannten Thekenbausatz. Dort wird das Verkleidungselement (Dekorplatte) auf einer Grundplatte befestigt, die aus Stabilitätsgründen jedoch relativ dickwandig ist. Zudem ist die beschriebene Befestigung der Dekorplatte mittels eines Flacheisens, einer abgekröpften Winkelschiene und einer entsprechenden Ausfräsung an der Dekorplatte relativ aufwendig zu erstellen.

Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein modulares Möbelsystem, insbesondere für Bartheken zu schaffen, das auf einfache Weise auf- bzw. abgebaut werden kann, und zum Aufbau variabler und stabiler Möbelformen geeignet ist, sowie leicht transportabel ist.

Diese Aufgabe wird gelöst durch ein modulares Möbelsystem gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1.

Durch die Ausbildung eines Grundmodules jeweils aus einem dünnwandigen, flächigen Verkleidungselement und einer rohrförmigen, tragenden Hohlsäule, an der das Verkleidungselement mittels einer lösbaren Verbindung befestigt ist, ergibt sich ein einfacher Auf- bzw. Abbau des so gebildeten Möbelsystems. Insbesondere können durch das beliebig aneinanderreihbare Grundmodul vielfältige Möbelformen geschaffen werden, beispielsweise ein Viertelkreis, ein Halbkreis, ein Dreiviertelkreis, ein Vollkreis oder auch schlangenlinienförmige Bartheken-Formen. Hierdurch ist eine optimale Anpassung an den jeweils vorgegebenen Raum möglich. Zudem kann für besondere Anlässe die so geschaffene Bartheke beliebig verkürzt oder verlängert werden, sowie in ihrer Grundform variiert werden. Wenn beispielsweise für eine bestimmte Feier mehr Tanzfläche benötigt wird, kann ein Teilbereich der so geschaffenen Bartheke auf einfache Weise umgesetzt werden.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei, daß durch die gleichartige Ausbildung der Grundmodule eine wesentlich preiswertere Herstellung einer solchen Bartheke möglich ist. Damit eignet sich das vorgeschlagene modulare Möbelsystem auch zum Einsatz für Verkaufsstände, beispielsweise im Messebau oder in Kaufhäusern. Die vorgeschlagenen dünnwandigen, flächigen Verkleidungselemente können hierbei aus beliebigen Materialien, wie Metall, Holz oder Kunststoff gebildet sein, da sie durch die lösbare Verbindung mit der rohrförmigen, tragenden Hohlsäule genügende Stabilität erhalten. Dies gilt insbesondere für die Ausführung mittels einer Steckverbindung und Stabilisierungsleisten, die zudem die Montierbarkeit des modularen Möbelsystems erleichtern. Die vorgeschlagene Hohlsäule weist aufgrund der rohrförmigen Gestaltung eine hohe Stabilität auf, so daß die erforderliche Tragfähigkeit für vielfältige Ablageflächen gegeben ist.

Von erfindungsgemäßem Vorteil ist hierbei, daß in den Hohlraum der Hohlsäule Versorgungsleitungen und Bauteile integriert werden können, beispielsweise Lautsprecher oder Lichtquellen.

Zudem können die lösbaren Verbindungen mit den Verkleidungselementen ebenfalls lediglich vom Hohlraum der Hohlsäule aus zugänglich sein, so daß sich eine glattflächige, von außen kaum sichtbare Verbindung mit den Verkleidungselementen ergibt. Dies ermöglicht eine ansprechende optische Gestaltung des modularen Möbelsystems. Neben den Befestigungselementen und elektrischen Bauteilen können in den Hohlraum der rohrförmigen Hohlsäule auch Jalousien oder Rolläden integriert sein, so daß ein so gestalteter Verkaufsstand oder eine Bartheke auf einfache Weise gegen unbefugten Zutritt abgeschlossen werden kann. Dies gilt insbesondere für Verkaufsstände auf Messen und ähnliche Verkaufsveranstaltungen.

Von besonderem Vorteil ist weiterhin die Ausführung, wonach an einer endseitigen Hohlsäule wenigstens ein Türelement schwenkbar befestigt ist. Dieses Türelement ist bevorzugt als Rollcontainer ausgebildet, so daß hierin neben der Aufbewahrung von zu präsentierenden Waren auch Informationsmedien, beispielsweise ein Computermonitor oder ein Fernsehgerät integriert werden können. Zudem ist zweckmäßig, daß durch die Schwenkbarkeit des Türelements die Blickrichtung auf den Monitor auf die an der Theke oder dem Informationsstand sitzenden Besucher ausgerichtet werden kann. Dabei dient diese Tür ebenfalls in Verbindung mit dem vorher erwähnten Rolladen zum Abschluß des Verkaufsstandes, sofern erforderlich.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.

Nachfolgend werden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert und beschrieben. Hierin zeigen:

Fig. 1
eine schematische Frontansicht auf das modulare Möbelsystem in der Ausführung als Bartheke oder Verkaufsstand;

Fig. 2
eine mögliche Anordnung mit mehreren aneinandergereihten, gleichartigen Grundmodulen in der Ausführung als viertelkreisförmiger Bogen in Draufsicht;

Fig. 3
eine Schnittdarstellung entlang der Linie A in Fig. 1;

Fig. 4
eine bevorzugte Ausführungsform mit drei Grundmodulen zur Bildung eines weitgehend geschlossenen Verkaufsstandes mit einem Türelement;

Fig. 5
eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie B mit Darstellung der Hohlsäule in Seitenansicht;

Fig. 6
eine Seitenansicht eines als Rollcontainer ausgebildeten Türelements gemäß Fig. 4;

Fig. 7
eine Vorderansicht eines als Rollcontainer ausgebildeten Türelements des modularen Möbelsystems;

Fig. 8
eine Draufsicht auf eine Stabilisierungsleiste; und

Fig. 9
eine Teilschnittdarstellung der Stabilisierungsleiste mit eingesteckter Hohlsäule.

In Fig. 1 ist eine Vorderansicht auf ein modulares Möbelsystem 1 dargestellt, von dem ein zentrales Grundmodul 2 mit sich seitlich daran anschließenden weiteren Modulen dargestellt ist. Das Grundmodul 2 besteht hierbei jeweils wenigstens aus einem dünnwandigen, flächigen Verkleidungselement 4 und einer rohrförmigen, tragenden Hohlsäule 3. An der Hohlsäule 3, die hier einen zylindrischen Querschnitt (vgl. auch Fig. 3) aufweist, jedoch auch einen acht- oder vieleckigen Querschnitt aufweisen kann, ist zu beiden Seiten jeweils das schraffiert dargestellte Verkleidungselement 4 mittels einer lösbaren Verbindung 5 befestigt. Diese lösbare Verbindung 5 ist bevorzugt als Steckverbindung ausgebildet und in der die Hohlsäule halbierenden Mittelebene angeordnet (vgl. die vergrößerte Darstellung in Fig. 3). Etwa auf halber Höhe der schlank ausgebildeten Hohlsäule 3 ist über dem Verkleidungselement 4 eine Stabilisierungsleiste 6 vorgesehen, in die das Verkleidungselement 4 teilweise eingesteckt und damit geführt ist, so daß es die erforderliche Stabilität senkrecht zur Zeichenebene erhält, insbesondere in der Ausführung als Bartheke. Neben dieser oberen Stabilisierungsleiste 6 kann auch noch eine untere Stabilisierungsleiste 6' vorhanden sein, so daß das Verkleidungselement 4 allseitig eingespannt ist, wie dies insbesondere in Fig. 5 dargestellt ist.

Auf der Stabilisierungsleiste 6 ist eine Thekenfläche 7 aufgesetzt, die sich zwischen zwei Hohlsäulen 3 erstreckt. Die Thekenfläche 3 kann hierbei auch über mehrere Grundmodule 2 durchgehend ausgebildet sein, jedoch auch sich nur jeweils über ein Grundmodul 2 erstrecken. Die Thekenfläche 7 kann dabei ebenso wie die Verkleidungselemente 4 von dem inneren Hohlraum der Hohlsäule 3 her verschraubt oder durch Teilstücke der Hohlsäule 3 geklemmt sein, so daß sich eine stabile Verbindung ergibt.

In der Ausführung als Verkaufsstand oder Bartheke kann zudem oberhalb der Thekenfläche 7 wenigstens eine Ablagefläche 8 vorgesehen sein, die ebenfalls mittels hier als Auflagewinkel 8a dargestellten Steckverbindungen mit der Hohlsäule 3 verbunden sind. Dabei sei darauf hingewiesen, daß die Hohlsäule 3 zur einfachen Montage und guten Transportfähigkeit auch mehrteilig ausgeführt sein kann, beispielsweise durch zwei übereinandergestapelte Teilstücke von je ca. 120 cm, so daß sich eine Gesamthöhe der Hohlsäule 3 von ca. 2,40 m ergibt. Bei einer Thekenhöhe von ca. 120 cm kann dabei die Thekenfläche 7 in vorteilhafter Weise zwischen zwei übereinandergestapelten Teilstücken der Hohlsäule 3 eingeklemmt sein, und die Teilstücke der Hohlsäule 3 mittels wenigstens eines durchgehenden Zugankers oder einer Gewindestange verbunden sein. Durch diese Teilung der Hohlsäule 3 auf halber Höhe kann somit die lösbare Verbindung 5, die an der hier linken Säule mittels zwei beispielhaft dargestellter Schrauben 3a, 3b gebildet wird (vgl. auch Fig. 3), gut erreicht werden. Zudem können hierdurch in einem bodenseitigen Flansch der Hohlsäule 3 vorgesehene Verankerungselemente 11 angezogen werden, so daß sich eine besonders hohe Standfestigkeit der Hohlsäule 3 ergibt. An der rechten Hohlsäule 3 ist eine alternative Befestigungsmöglichkeit am Fußboden mittels eines außenliegenden, bodenseitigen Flansches dargestellt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß sich die Hohlsäule 3 auch über Rollen auf dem Fußboden abstützen kann, insbesondere wenn durch mehrere aneinandergereihte Grundmodule 2 sich eine standsichere Ausbildung der jeweils gebildeten Möbelform ergibt. Insbesondere bei einer gewölbten Ausbildung des Verkleidungselementes 4 und einer entsprechenden Abdeckung, z. B. durch die Thekenfläche 7, beispielsweise als viertelkreisförmiger Bogen, ergibt sich insgesamt eine gewölbte Form des Grundmoduls 2, so daß hierbei zusammen mit der Verbindung 5 und den bevorzugten Stabilisierungsleisten 6 eine stabile Ausführung erreicht wird. Diese Stabilität wird dadurch erhöht, daß als Verkleidungselemente auch Metallplatten verwendet werden können, beispielsweise als Lochblech oder als Streckmetall, so daß sich eine in sich verwindungssteife Ausbildung des Grundmoduls 2 ergibt.

Von erfindungsgemäßem Vorteil ist die Möglichkeit der Unterbringung von Bauteilen innerhalb des Hohlraumes der Hohlsäule 3. Bevorzugt ist hierbei in der oberen Spitze der Hohlsäule 3 ein Lautsprecher 9 integriert, der zusammen mit einem aufgesetzten Reflektor eine Rundumabstrahlung ergibt. In der rechten Hohlsäule 3 ist wenigstens eine Lichtquelle 10 integriert, so daß sich in Art eines Deckenfluters ein besonders angenehmes Licht ergibt, wie dies für den Barbereich, jedoch auch für den Wohnbereich angestrebt wird.

Für den Einsatz des modularen Möbelsystems als Verkaufsstand oder Vitrine bietet die Hohlsäule 3 zudem die Möglichkeit, einen Rolladen 13 zu integrieren, so daß der Zwischenraum 14 zwischen den beiden benachbarten Hohlsäulen 3 verschlossen werden kann.

Hierbei kann der in Horizontalrichtung abwickelbare Rolladen 13 selbstverständlich zur Erhöhung der Einbruchssicherheit an der unteren Ablage- oder Thekenfläche 7 und der oberen Ablagefläche 8 zusätzlich geführt sein.

In Fig. 2 ist eine Draufsicht auf ein so gebildetes Möbelsystem mit insgesamt acht Grundmodulen 2 schematisch dargestellt, wobei die Thekenfläche 7 jeweils zwischen den benachbarten Hohlsäulen 3 einen viertelkreisförmigen Bogen bildet. Das darunterliegende Verkleidungselement 4 weist in Anpassung an die Form der Thekenfläche 7 ebenfalls einen viertelkreisförmigen Bogen auf, kann jedoch auch geradlinig ausgebildet sein oder ein-, zweioder mehrfach abgekantet sein, wie dies schematisch dargestellt ist. Die endseitigen Hohlsäulen sind hier zur Unterscheidung mit dem Bezugszeichen 3' gekennzeichnet, wobei in Abwandlung zu den direkt aneinanderstoßenden Grundmodulen 2 ein abgerundeter Endbereich der Thekenfläche 7 vorgesehen ist, der beispielsweise die Hohlsäule 3' umgreift.. Weiterhin ist mit den strichpunktierten Pfeilen X, Y angedeutet, daß die endseitigen Bereiche des so gebildeten Möbelsystems 1 um die weiter innen liegende Hohlsäule 3 in Horizontalrichtung verschwenkbar ist. Hierdurch kann beispielsweise der von den acht Grundmodulen 2 umgebene Innenraum eines Barbereiches abgeschlossen werden, so daß das oder die endseitigen Grundmodule 2 als Zugangstür dienen. Weiterhin ist hieraus ersichtlich, daß eine der Hohlsäulen 3 als vertikale Schwenkachse dienen kann, so daß je nach Platzanforderungen das Möbelsystem 1 durch Verschwenken auseinandergezogen oder zur Reduzierung der Grundfläche zusammengeschoben werden kann. Somit lassen sich auch beliebige Möbelformen in Art eines Paravents bilden.

In Fig. 3 ist ein Querschnitt entlang der Schnittlinie A in Fig. 1 gezeigt. Hierbei ist insbesondere die lösbare Verbindung 5 an den vertikalen Kanten des Verkleidungselementes 4 vergrößert dargestellt, die in der linken Hälfte dadurch gebildet ist, daß das Verkleidungselement 4 eine kurze Abkantung 4a aufweist, die mit einer Schraube 3a (sowie 3b, vgl. Fig. 1) von innen oder von außen verschraubt ist. Hierzu können in den Hohlsäulen 3 entsprechende vorgelochte Bohrungen vorgesehen sein, so daß die Verbindungsschraube 3a in einfacher Weise von innen her oder von außen gesteckt werden kann, und mit dem Verkleidungselement 4 verschraubt wird. In der rechten Hälfte ist eine abgewandelte Ausführung der lösbaren Verbindung 5 dargestellt, indem in der z. B. als Strangpreßprofil aus Aluminium hergestellten Hohlsäule 3 eine Nut eingeformt ist, in die die Kante des Verkleidungselementes 4 eingesteckt werden kann, und ebenfalls mittels Schrauben oder Klammern gesichert wird. Eine solche Nut kann auf einfache Weise beim Strangpressen des Profils für die Hohlsäule 3 miteingeformt werden, so daß sich hierdurch kaum ein zusätzlicher Herstellungsaufwand ergibt. Zudem dient eine solche eingeformte, durchgehende Nut oder Rille der Formstabilität der Hohlsäule 3, wobei derartige rillenförmige Einformungen auch gestalterischen Zwecken dienen können. Die Hohlsäule 3 kann jedoch auch als längsnahtgeschweißtes Rohr aus Chrom-Nickel-Blech hergestellt sein.

In Fig. 4 ist eine bevorzugte Ausführungsform des modularen Möbelsystems 1 gezeigt, wobei drei viertelkreisförmige Grundmodule 2 aneinandergefügt sind, und an den insgesamt vier Hohlsäulen 3 abgestützt sind. Wie aus der hier dargestellten Draufsicht ersichtlich ist, sind im dadurch gebildeten Innenraum mehrere Schränke 20, beispielsweise zum Aufbewahren von Getränken und Speisen sowie ein Kühlschrank, Spülmaschine usw. angeordnet. Auch diese Schränke 20 können dabei in Modulbauweise ausgeführt sein, d. h. im wesentlichen mit den gleichen Außenmaßen in Anpassung an die Grundmodule 2. An dem hier unten dargestellten Zugangsbereich sind an den endseitigen Hohlsäulen 3' zwei Schwenktür-Elemente 15 angelenkt, die in der dargestellten Position den Zugang zu dem Innenraum der Bartheke verschließen. In diese Schwenktür-Elemente 15 sind in bevorzugter Ausführung audiovisuelle Geräte, beispielsweise ein Monitor 21 integriert, so daß die um die Bartheke sitzenden Besucher, beispielsweise bei einer Informationsveranstaltung oder einer Messe einen günstigen Blickwinkel auf den Monitor 21 besitzen. Durch die Verschwenkbarkeit des Schwenktür-Elementes 15 läßt sich zudem der Blickwinkel auf einzelne Besucher genau einstellen.

In Fig. 5 ist eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie B in Fig. 4 gezeigt, woraus der Aufbau der Hohlsäule 3 hier mit integrierter Lichtquelle 10 und Lautsprecher 9 ersichtlich ist. Diese Lichtquelle 10 können ein oder mehrere Spot-Scheinwerfer sein, die auf den oben aufgesetzten Reflektor abstrahlen. Da derartige Lichtquellen eine relativ hohe Wärmeentwicklung besitzen, ist hier etwa auf Höhe der zweiten Ablagefläche 8 eine Vielzahl von Durchbrüchen 16 in Art eines Lochbleches ausgeformt, so daß eine gute Luftzirkulation erreicht wird. Wenn ein Lautsprecher 9 in hängender Position innerhalb der Hohlsäule 3 angeordnet ist, dienen diese Durchbrüche 16 zum Schallaustritt etwa in Ohrenhöhe der Gäste. Dieser Lochblech-Ring kann hierbei durch Ausstanzungen beim Herstellen der oberen Hohlsäule 3 eingeformt werden, wobei die Hohlsäule 3 mit einer Höhe von etwa 2,40 m bevorzugt in der Mitte auf Thekenhöhe geteilt ist, so daß die Thekenfläche 7 dazwischen eingesetzt und mittels Zuganker (vgl. Fig. 9) verspannt werden kann.

In Fig. 6 ist eine Seitenansicht des Schwenktür-Elementes 15 dargestellt, wobei seitlich ebenfalls eine Hohlsäule 3'' vorgesehen ist, jedoch hier in durchmesserkleinerer Ausführung. Mit dieser Säule 3'' ist das Schwenktür-Element 15 über nicht näher dargestellte, übliche Türbeschläge mit der stabil ausgeführten endseitigen Abschlußsäule 3' verbunden. Zudem sind hier ebenfalls gewölbte Verkleidungselemente 4' vorgesehen, jedoch hier in halbkreisförmiger Ausbildung, die in die oberen und unteren Stabilisierungsleisten 6, 6' eingesteckt sind. Dadurch wird innerhalb des Schwenktür-Elementes 15 ein erheblicher Stauraum geschaffen, der beispielsweise in der oberen Hälfte zur Unterbringung eines Monitors 21 dient, während in der unteren Hälfte Stauraum für Getränke, Speisen, Informationsmaterial und dgl. geschaffen wird. Das Schwenktür-Element 15 ist dabei bevorzugt auf Stützrädern 25 abgestützt, obwohl die Lagerung an üblichen Tür-Beschlägen zwischen der Säule 3'' und der endseitigen Abschlußsäule 3' ausreichend ist, um das Schwenktür-Element 15 abzustützen. Die Ausführung mit Stützrädern 25 hat jedoch den Vorteil, daß das Schwenktür-Element 15 von der endseitigen Abschlußsäule 3' gelöst werden kann, und dann als frei beweglicher Rollcontainer dienen kann, beispielsweise, um Waren von einem Lagerraum abzuholen oder als Servierwagen.

In Fig. 7 ist die entsprechende Frontansicht auf das Schwenktür-Element 15 in Ausbildung als Rollcontainer dargestellt, wobei die relativ großen Stauräume ersichtlich sind. Die beiden seitlichen Hohlsäulen 3'' können hierbei zum Verschwenken oder in der frei beweglichen, gelösten Ausführung als Rollcontainer als Handgriff dienen, so daß eine sichere Handhabung dieses vitrinenartigen Schwenktür-Elementes 15 möglich ist. Es sei darauf hingewiesen, daß das hier dargestellte Schwenktür-Element 15 sich auch für die Anwendung im Wohnbereich als Vitrine oder Rollcontainer eignet, wobei auf das hier dargestellte obere Teil als Umrahmung des Monitors 21 auch verzichtet werden kann. In der Grundausführung besteht somit ein derartiges Möbelsystem aus dem Grundmodul mit dem dünnwandigen Verkleidungselement 4' und der rohrförmigen, tragenden Hohlsäule 3'', wobei dieses Grundmodul mittels einer weiteren Hohlsäule 3'' erweitert ist. Ein derartiges einzelnes Möbelstück kann dabei auch als Tisch oder als Sitzmöbel ausgebildet sein, wobei insbesondere durch die integrierten Leuchten und/oder Lautsprecher am oberen Ende der Hohlsäule eine optimale Beschallung des darauf sitzenden Gastes oder Besuchers möglich ist.

In Fig. 8 ist eine Draufsicht auf die in den Figuren 4 und 5 schematisch dargestellte Stabilisierungsleiste 6, 6' gezeigt. In Anpassung an die hier gewählte Wölbung erstreckt sich die Stabilisierungsleiste über einen Teilungsabstand von 90° und weist an ihren beiden Enden Erweiterungen 26 auf, an denen die Stirnseiten der Hohlsäule 3 eingesteckt sind. In dem hier linken Ende ist die Erweiterung 26 in Art eines Lagerauges geschlossen ausgeführt, so daß sich dieses Ende insbesondere zum Einstecken einer endseitigen Abschlußsäule 3' eignet. An der hier rechten Seite endet die Erweiterung 26 in der Mittelebene der eingesteckten Hohlsäule 3, wobei sich eine weitere Stabilisierungsleiste 6 mit einer Erweiterung 26' Stoß-auf-Stoß anschließt. Diese Erweiterungen 26 weisen in Anpassung an den Querschnitt der Hohlsäule 3 eine Rille oder Nut 27 auf, also bei dem hier gezeigten Beispiel einer Rund-Hohlsäule 3 wird somit ein Kreisring gebildet. Durch Einstecken der Hohlsäule 3 werden somit die beiden aneinanderstoßenden Erweiterungen 26 in Horizontalebene zusammengehalten. Die Stabilisierungsleiste 6 weist desweiteren eine durchgängige Führungsnut 28 auf, in die die horizontal verlaufende untere bzw. obere Kante des Verkleidungselementes 4 eingesteckt wird. Es sei darauf hingewiesen, daß durch diese Führungsnut 28 eine Durchwölbung des dünnwandigen Verkleidungselementes erreicht wird, um somit die gewölbte Bogenform in Anpassung an die jeweils gewünschte Möbelform zu erreichen. Das Verkleidungselement 4, beispielsweise eine dünne Metallplatte, Kunststoffplatte oder Holzplatte ist hierbei zum Transport glattflächig zu lagern, und wird dann nur bei der Montage leicht durchgebogen und in die Führungsnut 28 eingesteckt. Die entsprechende Steckverbindung ergibt sich neben dem Einstecken in die untere Stabilisierungsleiste 6' auch durch Aufsetzen der entsprechenden oberen Stabilisierungsleiste 6, so daß das Verkleidungselement, wie im Zusammenhang mit Fig. 1 beschrieben, allseitig fixiert ist, um somit die erforderliche Stabilität zu erbringen.

In Fig. 9 ist ein vergrößerter Querschnitt durch den Endbereich der unteren Stabilisierungsleiste 6' dargestellt. Hieraus ist insbesondere die Steckverbindung mit dem zylindrischen Mantelrohr der Hohlsäule 3 ersichtlich. Durch den Innenraum der dünnwandigen Hohlsäule 3 lassen sich hierbei Zuganker oder Gewindestangen 30 einführen, die mit entsprechenden Gewindeoder Muttereinsätzen 29 in den Erweiterungen 26 der Stabilisierungsleiste 6' verschraubbar sind. Hierdurch ergibt sich in Höhenrichtung eine sichere Fixierung zwischen den bevorzugt verbreitert ausgeführten Stirnflächen der Hohlsäule 3 und den Erweiterungen 26 der Stabilisierungsleiste 6 bzw. 6'. Auf diese in die untere Stabilisierungsleiste 6 eingesetzte Hohlsäule 5 wird dann in entsprechender Weise von oben her die obere Stabilisierungsleiste 6 aufgesetzt, wobei aufgrund der Zuganker oder Gewindestangen 30 eine feste Verspannung dieser Bauteile zusammen mit dem Verkleidungselement 4 gegeben ist. Hierbei kann auch die oben aufgesetzte Thekenfläche 7 mit den Zugankern nach unten hin verspannt werden oder mittels weniger Befestigungselementen mit der Stabilisierungsleiste 6 verschraubt werden. Falls jedoch auf die Thekenfläche 7 eine obere Hohlsäulen-Hälfte aufgesetzt wird, erübrigt sich eine derartige Befestigung, da die Ablage- oder Thekenfläche 7 zwischen den übereinandergestapelten Hälften der Hohlsäule 3 geklemmt werden kann. Die Zuganker oder Gewindestangen 30 sind hierbei bevorzugt um 90° versetzt, d. h. über Kreuz verschraubt, so daß in der unteren Hohlsäulen-Hälfte zwei Gewindestangen 30 vorgesehen sind, während in der oberen Hohlsäulen-Hälfte ebenfalls zwei Gewindestangen 30, jedoch um 90° verdreht in die Gewindeeinsätze 29 eingeschraubt sind. Anstatt der hier vorgeschlagenen vier Gewindestangen 30 kann jedoch auch ein zentraler Zuganker vorgesehen sein.

Es sei darauf hingewiesen, daß das als Rollcontainer ausgebildete Schwenktür-Element 15 bereits in Verbindung mit einem einzigen Grundmodul 2 mit zwei Hohlsäulen 3 eine kleine Theke, beispielsweise als Informationsstand auf einer Messe oder in einem Kaufhaus bilden kann. Darüberhinaus sind durch die Anzahl der Grundmodule 2, der Grundform der Grundmodule 2, beispielsweise einem 45°-Element, 60°-Element oder einem 120°-Element anstatt dem hier gezeigten 90°-Element eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten im Aufbau des modularen Möbelsystems 1 möglich. Außerdem gestattet das als Rollcontainer ausgebildete Schwenktür-Element 15 das einfache Abschließen der so gebildeten Theke oder des Verkaufsstandes ggfs. in Verbindung mit in den Hohlsäulen 3 integrierten Rolläden 13. Das vorgeschlagene Grundmodul 2 kann dabei auch als Basiselement für Sitzmöbel dienen, z. B. kann die in Fig. 2 gezeigte Aneinanderreihung als beliebig erweiterbare Sitzbank ausgebildet sein, wobei anstatt der Thekenfläche 7 eine gepolsterte Sitzlehne an den benachbarten Hohlsäulen 3 befestigt ist.

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