Tresen, insbesondere für Bankeinrichtungen

申请号 EP89119474.8 申请日 1989-10-20 公开(公告)号 EP0365021A1 公开(公告)日 1990-04-25
申请人 PLAN OBJECT GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG EINRICHTUNGEN FÜR KREDITINSTITUTE UND VERWALTUNGEN & CO.; 发明人 Moeckl, Ernst;
摘要 Der Banktresen weist eine bedienerseitige Arbeitsfläche (10) für sitzende oder stehende Bedienung und einem gegenüber der Arbeitsfläche erhöhten Thekenaufbau (12) auf. Innerhalb des Thekenaufbaus befindet sich ein großer Stauraum (16) , der zur Bedienerseite hin offen und zur Kundenseite durch eine Begrenzungswand (24′) geschlossen ist. Die Begrenzungswand (24′) ist als Klappwand ausgebildet, die einen freien Zugang zum Stauraum von der Kundenseite aus gewährleistet. Der Stauraum (16) ist bevorzugt zur Aufnahme eines Bildschirm­geräts (38) bestimmt. Um eine optimale Ausrichtung des Bild­schirms zu gewährleisten, ist in den Stauraum zusätzlich ein Zwischenbodeneinsatz (34) von der Kundenseite her einsetz­bar, der einen in seiner Höhe verstellbaren Zwischenboden aufweist. Auch die Verkabelung der gesamten elektrischen Treseneinrichtung, und dabei insbesondere des Bildschirmge­räts (38), kann bei geöffneter Begrenzungswand (24′) einfach von der Kundenseite aus vorgenommen werden.
权利要求 1. Tresen, insbesondere für Bankeinrichtungen, mit einer bedienerseitigen Arbeitsfläche für sitzende oder ste­hende Bedienung und mit einem gegenüber der Arbeits­fläche erhöhten, einen zur Bedienerseite hin offenen und zur Kundenseite durch eine Begrenzungswand ge­schlossenen Stauraum aufweisenden Thekenaufbau, gekenn­zeichnet durch einen im Bereich des Stauraums (16) an­geordneten, verstellbaren Zwischenboden (36) zur Auf­nahme eines Bildschirmgeräts (38).2. Tresen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenboden (36) in seiner Höhe verstellbar, vorzugs­weise unter die Höhe der Arbeitsfläche (10) absenkbar ist.3. Tresen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenboden (36) zumindest in Teilbereichen über die Höhe der Arbeitsfläche (10) anhebbar ist.4. Tresen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­kennzeichnet, daß der Zwischenboden (36) in seiner Nei­gung gegenüber der Arbeitsfläche (10) verstellbar, ins­besondere nach hinten absenkbar und/oder anhebbar ist.5. Tresen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­kennzeichnet, daß der Zwischenboden (36) sich nur über einen Teil der Stauraumbreite erstreckt, und daß der restliche Stauraumbereich mit einem unverstellbaren, vorzugsweise mit der Arbeitsfläche (10) fluchtenden Boden und/oder einer Mehrzahl Formularfächer ausgestat­ tet ist.6. Tresen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­kennzeichnet, daß der Stauraum (16) nach unten hin durch eine gegenüber der Arbeitsfläche (10) abgesenkte, vorzugsweise von der Bediener- zur Kundenseite hin nach unten geneigte, sich über die gesamte Stauraumbreite erstreckende Grundfläche (18) begrenzt ist.7. Tresen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundfläche (18) an ihrem kundenseitigen Rand in einen sich über die gesamte Stauraumbreite erstreckenden, vorzugsweise tieferliegenden Kanalraum (20) mündet.8. Tresen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­kennzeichnet, daß der Stauraum (16) durch einen sich über die gesamte, durch seitliche Tragstützen (14′) oder Seitenwangen (14) begrenzte Breite erstreckende Wanne mit gegenüber der bedienerseitigen Arbeitsfläche (10) tieferliegendem Boden (18′) gebildet ist, die zwei mit den Tragstützen (14′) oder Seitenwangen verbundene, vorzugsweise verschweißte oder verschraubte, hochgebo­gene Seitenwände (60) und einen kundenseitig nach oben gebogenen flanschartigen Wannenrand (64) aufweist, und in deren Seitenwänden (60) zumindest im kundenseitigen bodennahen Bereich und/oder in deren Boden (18′) im kundenseitigen seitenwandnahen Bereich eine zur Boden­seite bzw. Wandseite sowie zur Kundenseite hin randof­fene Aussparung (68) für die Durchführung von Kabeln (70) angeordnet ist.9. Tresen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stauraumwanne (16) eine zur Arbeitsfläche (10) hochge­bogene bedienerseitige Wand (62) sowie vorzugsweise einen im Bereich der Oberkante der bedienerseitigen Wand angeordneten, vorzugsweise angeformten oder an­geschweißten, im wesentlichen horizontal ausgerichteten Tragrahmen zur Aufnahme einer Arbeitsplatte (10) auf­weist.10. Tresen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stauraumwanne (16) eine über ihre Bodenebene (18′) überstehende, parallel zum kundenseitigen Wannen­rand (64) verlaufende Führungs- und Trennrippe (66) aufweist.11. Tresen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenboden in einem längs der Führungs- und Trennrippe (66) verschiebbaren kastenförmigen Zwischen­bodeneinsatz (34) höhenverstellbar angeordnet ist.12. Tresen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeich­net, daß zwischen der Führungs- und Trennrippe (66) einerseits und dem Wannenrand (64) andererseits ein gegebenfalls mit mehreren Kabelkanälen (52) ausgestat­teter Kabelraum (22) angeordnet ist.13. Tresen nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch ge­kennzeichnet, daß der Wannenrand (64) zur Kundenseite hin über die kundenseitige Kante (72) der seitlichen Tragstützen (14′) oder Seitenwangen übersteht.14. Tresen, insbesondere für Bankeinrichtungen, mit einer bedienerseitigen Arbeitsfläche für sitzende oder ste­ hende Bedienung und mit einem gegenüber der Arbeitsflä­che erhöhten, einem zur Bedienerseite hin offenen und zur Kundenseite durch eine Begrenzungswand geschlosse­nen Stauraum aufweisenden Thekenaufbau, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeich­net, daß der Stauraum (16) und/oder der Kanalraum (20) durch Öffnen der kundenseitigen Begrenzungswand (24,26; 24′) von der Kundenseite her zugänglich ist.15. Tresen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die kundenseitige Begrenzungswand (24,26;24′) um minde­stens eine horizontale oder vertikale Achse aufklappbar oder aufschwenkbar ist.16. Tresen nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeich­net, daß die kundenseitige Begrenzungswand eine um eine in der Nähe der Oberkante des Thekenaufbaus (12) ver­laufende horizontale Scharnierachse nach oben aufklapp­bare und in ihrer Offenstellung schräg zur Bedienersei­te weisende Klappwand (24; 24′) aufweist oder als solche ausgebildet ist.17. Tresen nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch ge­kennzeichnet, daß die kundenseitige Begrenzungswand in eine obere, um eine in der Nähe der Oberkante des The­kenaufbaus (12) angeordnete horizontale Scharnierachse aufklappbare, im wesentlichen oberhalb der Arbeitsflä­che (10) angeordnete Klappwand (24) und eine um eine untere horizontale Scharnierachse abklappbare, im we­sentlichen den unteren Teil des Stauraums (16) und den Kanalraum (20) verdeckende untere Klappwand (26) unter­teilt ist.18. Tresen nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch ge­kennzeichnet, daß an der kundenseitigen Begrenzungswand ein zur Kundenseite überstehender Ablagebord (32) ange­ordnet ist.19. Tresen nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch ge­kennzeichnet, daß der Wannenrand (64) als Anlage oder Anschlagflansch für die kundenseitige Begrenzungswand (24′) ausgebildet ist.20. Tresen nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch ge­kennzeichnet, daß die kundenseitige Begrenzungswand (24′) mittels mindestens eines innenseitig zwischen Thekenaufbau (12) und Begrenzungswand (24′) angeordne­ten, in der Offenstellung gegen die kundenseitige Ober­kante (72) des Tresenaufbaus (12) anschlagenden Halte­gurts (74) in seiner schräg zur Bedienerseite geneigten Offenstellung gehalten wird.21. Tresen nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die kundenseitige Begrenzungswand (24′) in ihrer Offen­stellung berührungsfrei über die benachbarte Außenflä­che des Tresenaufbaus (12) übersteht.22. Tresen nach einem der Ansprüche 14 bis 21, gekennzeich­net durch einen bei geöffneter Begrenzungswand (24,26; 24′) von der Kundenseite her in den Stauraum (16) lös­bar einsetzbaren, den verstellbaren Zwischenboden (36) und einen Verstellmechanismus (44,46,48) aufweisenden Zwischenbodeneinsatz (34).23. Tresen nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbodeneinsatz (34) schmaler als die Stau­raumbreite ist, vorzugsweise ein Drittel bis zur Hälfte der Stauraumbreite einnimmt.24. Tresen nach einem der Ansprüche 7 bis 23, dadurch ge­kennzeichnet, daß im Bereich des Kanalraums (20) eine sich über die gesamte Breite des Stauraums erstrecken­de, mindestens einen randoffenen Kabelkanal (52) auf­weisende Kabelführungsschiene (22) angeordnet ist.25. Tresen nach einem der Ansprüche 14 bis 24, dadurch ge­kennzeichnet, daß die kundenseitige Begrenzungswand (24,26) unter Vergrößerung des Stauraums in geschlosse­nem Zustand zur Kundenseite hin versetzt angeordnet oder schräg ausgestellt ist.26. Tresen nach einem der Ansprüche 8 bis 25, dadurch ge­kennzeichnet, daß die seitlichen Tragstützen (14′) oder Seitenwangen (14) durch mindestens eine durchgehende, die obere Abdeckplatte des Thekenaufbaus (12′ ,12˝) unterstützenden Traverse (80) miteinander verbunden sind.27. Theke nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Traverse (80) zur Aufnahme zweier in unterschiedlichen Ebenen angeordneter horizontaler Abdeckplatten (12′ ,12˝) gekröpft ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Tresen, insbesondere für Bank­einrichtungen mit einer bedienerseitigen Arbeitsfläche für sitzende oder stehende Bedienung und mit einem gegenüber der Arbeitsfläche erhöhten, einen zur Bedienerseite hin offenen und zur Kundenseite durch eine Begrenzungswand geschlossenen Stauraum aufweisenden Thekenaufbau.

Um eine umfassende Kundenberatung zu gewährleisten, müssen auch Banktresen in zunehmendem Maße mit Computern bzw. mit Computerterminals ausgestattet werden. Wenn diese Geräte einfach auf die vorhandene Arbeitsfläche des Banktresens aufgestellt werden, nehmen sie einen Teil der zur Verfügung stehenden Nutzfläche in Anspruch. Auch die Verkabelung der Geräte bereitet sowohl am Tresen-Arbeitsplatz als auch im Zuleitungsbereich erhebliche Schwierigkeiten.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Tresen der eingangs angegebenen Art zu schaffen, der für die Unterbrin­gung und Verkabelung von Bildschirmgeräten weitgehend belie­biger Ausstattung in ergonomisch günstiger Anordnung und Ausrichtung geeignet ist.

Zur Lösung dieser Aufgabe werden die im Kennzeichenteil der Ansprüche 1 bzw. 14 angegebenen Merkmale vorgeschlagen. Wei­tere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen erge­ben sich aus den abhängigen Ansprüchen.

Die Erfindung geht einmal von dem Gedanken aus, daß im Be­reich des Stauraums innerhalb des Thekenaufbaus ein ver­stellbarer Zwischenboden angeordnet wird, um die Möglichkeit zu schaffen, Bildschirmgeräte beliebiger Bauart und Größe in einer optimalen Anordnung und Ausrichtung aufstellen zu kön­nen, ohne daß dadurch die dem Bediener und dem Kunden zur Verfügung stehende Nutzfläche merklich reduziert wird oder ungünstige Arbeitshöhen in Kauf genommen werden müssen.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Zwischenboden in seiner Höhe verstellbar, vorzugsweise unter die Höhe der Arbeitsfläche absenkbar, so daß auch relativ hohe Bildschirmgeräte aufgestellt werden können.

Weiter kann der Zwischenboden auch in seiner Neigung gegen­über der Arbeitsfläche verstellt, insbesondere nach hinten abgesenkt und/oder angehoben werden, so daß je nach Bild­schirmart einerseits und Körpergröße des Bedieners anderer­seits eine optimale Ablesbarkeit gewährleistet ist. Die Verstellung kann entweder von Hand mit einem geeigneten Rastmechanismus oder mittels eines fernbedienbaren Elektro­motors durchgeführt werden.

Um einen Bildschirm aufnehmen zu können, braucht der Zwi­schenboden sich nur über einen Teil der Stauraumbreite zu erstrecken, während der restliche Stauraumbereich mit einem unverstellbaren, vorzugsweise mit der Arbeitsfläche fluch­tenden Boden und/oder einer Mehrzahl Formularfächer ausge­stattet werden kann.

Vor allem in konstruktiver Hinsicht ist es von Vorteil, wenn der Stauraum nach unten hin durch eine gegenüber der Ar­beitsfläche abgesenkte, vorzugsweise von der Bediener- zur Kundenseite hin geneigte, sich über die gesamte Stauraum­breite erstreckende Grundfläche begrenzt ist. Um einen aus­ reichend großen Raum für die Verkabelung zu schaffen, kann die Grundfläche an ihrem kundenseitigen Rand in einen sich über die gesamte Stauraumbreite erstreckenden, vorzugsweise tiefer liegenden Kabelraum münden.

Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Stauraum durch ein sich über die gesamte, durch seitliche Tragstützen oder Seitenwangen begrenzte Breite erstreckende Wanne mit gegenüber der bedienerseitigen Arbeitsfläche tie­fer liegendem Boden gebildet, die zwei mit den Tragstützen oder Seitenwangen verbundene, vorzugsweise verschweißte oder verschraubte, hochgebogene Seitenwände und einen kundensei­tig nach oben gebogenen, flanschartigen Wannenrand aufweist und in deren Seitenwand zumindest im kundenseitig nach oben gebogenen, flanschartigen Wannenrand und in deren Seitenwand zumindest im kundenseitigen bodennahen Bereich und/oder im Boden und Wannenrand im kundenseitigen seitenwandnahen Bereich zur Bodenseite bzw. Wandseite einerseits sowie zur Kundenseite hin andererseits randoffene Aussparungen für die Durchführung von Kabeln angeordnet sind. Zweckmäßig weist die Stauraumwanne eine zur Arbeitsfläche hochgebogene, bedienerseitige Wand sowie einen im Bereich der Oberkante der bedienerseitigen Wand angeordneten, vorzugsweise ange­formten oder angeschweißten, im wesentlichen horizontal ausgerichteten Tragrahmen zur Aufnahme einer Arbeitsplatte auf.

Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfin­dung weist die Stauraumwanne eine über ihre Bodenebene über­stehende, parallel zum kundenseitigen Wannenrand verlaufende Führungs- oder Trennrippe auf, die den Stauraum zweckmäßig in einen einen längs der Führungs- und Trennrippe verschieb­ baren, den Zwischenboden enthaltenden Kasten aufnehmenden Bereich und in einen Kabelraum aufteilt. Der Wannenrand steht dabei vorteilhafterweise zur Kundenseite hin etwas über die kundenseitige Kante der seitlichen Tragstützen oder Seitenwangen über, um die im Kabelraum befindlichen Kabel verbiegungsfrei an den Tragstützen oder Seitenwangen vorbei zu benachbarten Tresen durchführen zu können.

Da die Bestückung des Stauraums mit den Bildschirmgeräten und deren Verkabelung von der Bedienerseite her zu Schwie­rigkeiten führen kann, ist es insbesondere bei Tresen mit absenkbarem Zwischenboden im Stauraum von besonderem Vor­teil, wenn der Stauraum und/oder der Kanalraum durch Öffnen der kundenseitigen Begrenzungswand von der Kundenseite her zugänglich ist. Die kundenseitige Begrenzungswand kann zu diesem Zweck um mindestens eine horizontale oder vertikale Achse aufklappbar oder aufschwenkbar am Tresen angelenkt sein.

Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die kundenseitige Begrenzungswand um eine auf der Höhe der Oberkante des Tresenaufbaus verlaufende Horizontalachse nach oben aufklappbar, wobei sie in ihrer Offenstellung schräg nach oben zur Bedienerseite weist. Sie wird in ihrer Offenstellung bevorzugt mittels mindestens eines innenseitig zwischen Tresoraufbau und Begrenzungswand verlaufenden, in der Offenstellung gegen die kundenseitige Oberkante des Tresoraufbaus anschlagenden Haltegurt gehalten ohne daß sie in ihrer Offenstellung mit einer Außenfläche des Tresorauf­baus in Berührung kommt und diese dabei beschädigen könnte. In ihrer nach unten geklappten Schließstellung schlägt die kundenseitige Begrenzungswand mit ihrer Innenfläche gegen den flanschartigen Wannenrand des Stauraums an und ist in dieser Stellung gegen unerwünschtes Anheben verriegelbar.

Die seitlichen Tragstützen oder Wangen des Tresens sind nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung durch mindestens eine durchgehende, die obere Abdeckplatte des Thekenaufbaus unterstützende Traverse miteinander ver­bunden. Die Traverse kann dabei zur Aufnahme zweier horizon­taler Abdeckplatten in unterschiedlichen Ebenen gekröpft sein.

Zweckmäßig ist an der kundenseitigen Begrenzungswand ein zur Kundenseite überstehender Ablagebord angeordnet. Um Platz für besonders große Bildschirme zu schaffen, kann die Be­grenzungswand unter Vergrößerung des Stauraums in geschlos­senem Zustand zur Kundenseite hin versetzt angeordnet oder schräg ausgestellt werden.

Nach einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein gesonderter kastenartiger Zwischenbo­deneinsatz vorgesehen, der bei geöffneter Begrenzungswand von der Kundenseite her in den Stauraum lösbar einsetzbar ist und der sowohl den Zwischenboden als auch dessen Ver­stellmechanismus enthält. Der Zwischenbodeneinsatz ist vor­teilhafterweise schmaler als die Stauraumbreite und nimmt vorzugsweise ein Drittel bis zur Hälfte der Stauraumbreite ein. Entsprechendes gilt auch für die Stauraumtiefe des Zwischenbodeneinsatzes. Zweckmäßig liegt er mit seinem Boden auf der Grundfläche des Stauraums oder auf dem Wannenboden auf.

Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger in der Zeich­ nung in schematischer Weise dargestellter Ausführungsbei­spiele näher erläutert. Es zeigen

  • Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung eines Banktresens mit geöffneter kundenseitiger Begrenzungswand und eingesetztem Zwischenbodeneinsatz mit Bildschirmge­rät;
  • Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch den Banktresen nach Fig. 1;
  • Fig. 3 eine ausschnittsweise schaubildliche Darstellung eines gegenüber Fig. 1 abgewandelten Banktresens mit geöffneter kundenseitiger Begrenzungswand und einge­setztem Zwischenbodeneinsatz mit Bildschirmgerät;
  • Fig. 4a und b einen Ausschnitt aus dem Banktresen nach Fig. 3 mit geschlossener bzw. hochgeklappter Begrenzungs­wand in geschnittener Darstellung;
  • Fig. 5 einen Schnitt durch die in versetzten Ebenen ange­ordnete Abdeckplatte des Thekenaufbaus mit abge­kröpfter Traverse;
  • Fig. 6 einen Ausschnitt aus dem Traggestell des Tresens nach Fig. 3 in schaubildlicher Darstellung.

Die in der Zeichnung dargestellten Banktresen bestehen im wesentlichen aus einer eine bedienungsseitige Arbeitsfläche definierenden Tischplatte 10, einem Thekenaufbau 12 und zwei die seitlichen Begrenzungen des Tresens bildenden, die Tischplatte 10 und den Thekenaufbau 12 auf dem Fußboden ab­ stützenden Seitenwangen 14 bzw. Tragstützen 14′. Die strich­punktierte Linie 15 in Fig. 1 deutet den genormten Beinfrei­raum an. Im Thekenaufbau 12 befindet sich ein Stauraum 16, der nach unten hin durch eine gegenüber der Arbeitsfläche 10 abgesenkte, im Falle der Fig. 1 von der Bediener- zur Kun­denseite hin geneigte Grundfläche 18 bzw. durch eine Wange 18′ begrenzt ist. Die Grundfläche 18 und der Wangenboden 18′ münden an ihrem kundenseitigen Rand in einen Kanalraum 20, in welchem eine sich über die gesamte Länge des Kanalraums erstreckende Kabelführungsschiene 22 angeordnet ist. Die den Stauraum 16 und den Kabelraum 20 zur Kundenseite hin ver­deckende Begrenzungswand 24,24′ ist nach oben aufklappbar. Im Falle der Fig. 1 ist zusätzlich eine nach unten aufklapp­bare Klappwand 26 vorgesehen. Die obere Klappwand 24,24′ kann um eine in der Nähe der Oberkante des Thekenaufbaus an­geordnete horizontale Scharnierachse in Richtung des Pfeils 28 nach oben aufgeklappt werden, während die untere Klapp­wand 26 um eine untere Scharnierachse in Richtung des Pfeils 30 abgeklappt werden kann. Dadurch werden sowohl der Stau­raum 16 als auch der Kanalraum 20 von der Kundenseite her frei zugänglich. An der rückwärtigen Begrenzungswand ist ein kundenseitig überstehender Ablagebord 32 angeordnet.

Der Stauraum 16 ist in seiner Form und Größe so ausgelegt, daß er zur Aufnahme eines vorzugsweise kastenförmigen Zwi­schenbodeneinsatzes 34 mit verstellbarem Zwischenboden 36 sowie eines auf dem Zwischenboden 36 aufgestellten Bild­schirms 38 eines Computers oder eines Computerterminals ge­eignet ist. Wie in Fig. 1 in strichpunktierten Linien ange­deutet ist, kann der Stauraum 16 durch Versetzen oder schrä­ges Ausstellen der Klappwände 24,26 vergrößert werden.

Der bei geöffneter kundenseitiger Begrenzungswand 24,26 bzw. 24′ von der Kundenseite her in den Stauraum 16 einsetzbare Zwischenbodeneinsatz 34 liegt mit seiner Unterfläche oder Unterkante 40 auf der Grundfläche 18 bzw. dem Boden 18′ des Stauraums auf. Im Falle des in Fig. 1 gezeigten Ausführungs­beispiels greift der Zwischenbodeneinsatz mit seinem rück­wärtigen Teil 42 von oben her in den tieferliegenden Kanal­raum 20 ein. Um eine bessere Krafteinleitung in die Seiten­wangen 14 bzw. die Seitenstützen 14′ zu gewährleisten, kann die die Grundfläche bildende Wanne 18 bzw. 18′ auf in den Seitenwangen 14 verankerten Traversen 43 und/oder auf der Kabelschiene 22 abgestützt (Fig. 1) oder als selbsttragende Wanne mit den seitlichen Tragstützen 14′ verbunden, vorzugs­weise verschweißt werden (Fig. 3,6). Zur Aussteifung der den Stauraum bildenden Wanne ist diese mit hochgebogenen Seiten­wänden 60,62 versehen. Außerdem ist der Wannenrand 64 im Be­reich des Wannenbodens 18′ zur Kundenseite hin flanschartig nach oben gebogen und begrenzt dort nach außen hin den Ka­belraum 20. Im mittleren Bereich befindet sich eine über den Wannenboden 18′ überstehende Führungs- und Trennrippe 66, die dem kastenartigen Zwischenbodeneinsatz 34 als rückwär­tige Anlagefläche und dem Kabelraum 20 als innere Begrenzung dient.

Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Zwi­schenboden 36 mit seinem bedienerseitigen Rand in einer aus zwei Lochrasterreihen 44 bestehenden ersten Rasteranordnung am Zwischenbodeneinsatz 34 höhenverstellbar und in der Nähe seines kundenseitigen Randes in einer aus seitlichen Zahn­reihen 46 bestehenden zweiten Rasteranordnung in seiner Höhe verstellbar. In die erste Rasteranordnung greifen über die bedienerseitige Zwischenbodenkante überstehende Zapfen ein, während das Einrasten in die zweite Rasteranordnung 46 durch an Schwenkhebeln 48 angeordnete Rastnocken 49 erfolgt, die durch an den Schwenkhebeln 48 angreifende Zugfedern 50 in ihrer Raststellung in den Zahnzwischenräumen selbsttätig festgehalten werden. Auf diese Weise ist sowohl eine zur Ar­beitsfläche parallele Höhenverstellung als auch eine Nei­gungsverstellung des Zwischenbodens 36 gegenüber der Ar­beitsfläche 10 nach oben und nach unten möglich. Dadurch kann je nach Bauart und Größe des Bildschirms 38 und nach der Körpergröße des Bedieners der Zwischenboden 36 so verstellt werden, daß eine optimale Ablesbarkeit gewähr­leistet ist.

Auch die Verdrahtung des Bildschirmarbeitsplatzes kann bei geöffneten Klappwänden 24,26 bzw. 24′ von der Kundenseite her erfolgen. Durch die Verwendung der auch im Bereich der randoffenen Aussparungen 54 in den Seitenwangen 14 durchge­henden Kabelführungsschiene 22 mit drei zur Kundenseite hin offenen Kabelkanälen 52 ist eine leicht zugängliche und übersichtliche Verkabelung aller auf dem Tresen aufzustel­lenden Verbraucher gewährleistet.

Bei dem in Fig. 3 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist zum Zwecke der leichteren Verkabelung die Wanne 18′ sowohl an ihrem Boden als auch an den Seitenflächen 60 und an dem rückwärtigen Wannenrand 64 zur Kundenseite hin mit randoffenen Aussparungen 68 versehen, durch die die Kabel 73 leicht bei geöffneter Begrenzungswand 24′ eingeführt werden können. Außerdem steht der Wannenrand 64 über die Außenkante 70 der Stützenanordnung 14′ kundenseitig über, so daß über den äußersten der Kabelkanäle 52 eine durchgehende, ver­schlingungsfreie Kabelführung zu einem Nachbartresen gewähr­ leistet ist. Wie aus Fig. 6 zu ersehen ist, kann der freie Zwischenraum zwischen den Tragstützen 14′ mit vertikal ver­laufenden Kabelführungskanälen 90 ausgefüllt werden, die an ihrer Oberkante auf der Höhe der horizontalen Kabelführungs­kanäle 52 im Kabelraum 20 der Wanne 18′ enden. Zur Ausstei­fung des Traggestells sind die Tragstützen 14′ an ihrem un­teren Ende starr mit einem horizontalen Fußausleger 92 und an ihrer Oberkante mit einem Querbalken 94 verbunden. Zur Aussteifung über die Breite des Tresens dient vor allem die hochgebogene bedienerseitige Wannenwand 62, die an ihren En­den über die abgebogenen und gekröpften Seitenwände 60 der Wanne formschlüssig mit den bedienerseitigen Tragstützen 14′ verbunden, vorzugsweise an diesen angeschweißt ist.

Wie aus den Fig. 4a und 4b zu ersehen ist, ist die Begren­zungswand 24′ um eine im Bereich der kundenseitigen Oberkan­te 72 des Thekenaufbaus 12 verlaufende Horizontalachse von seiner in Fig. 4a gezeigten Schließstellung aus in seine Offenstellung nach Fig. 4b verschwenkbar. In ihrer Offen­stellung ist die Begrenzungswand 24′ schräg nach oben zur Bedienderseite hin geneigt und schließt mit der Thekenplatte 12 einen Winkel von ca. 70° ein. In der Offenstellung wird die Begrenzungswand 24′ durch zwei im Abstand voneinander an der Innenseite des Thekenaufbaus einerseits und der Abdeck­wand 24′ andererseits befestigte Haltegurte 74, die sich um die Außenkante 70 legen, festgehalten, ohne die Platte 12 zu berühren. In Fig. 5 und 6 ist zu erkennen, daß die seitlichen Tragstützen 14′ durch eine durchlaufende oder eine gekröpfte Traverse 80 zur Aufnahme der gegebenenfalls in unterschied­lichen Ebenen angeordneten Arbeitsplatten 12′ ,12˝ des The­kenaufbaus verbunden sind.

QQ群二维码
意见反馈