AUFHÄNGVORRICHTUNG

申请号 EP13756289.8 申请日 2013-07-22 公开(公告)号 EP2879970B1 公开(公告)日 2016-08-31
申请人 Mam Babyartikel Gesellschaft m.b.H.; 发明人 RÖHRIG, Peter;
摘要
权利要求 Aufhängvorrichtung (1) für einen Verkaufsartikel (2), insbesondere für eine Trinkflasche (2'), mit einer Aufhängöffnung (4) zum Aufhängen der Aufhängvorrichtung (1), mit einem Bodenteil (5), welches eine Halteöffnung (6) zum Tragen des Verkaufsartikels (2) aufweist, und mit Seitenteilen (8; 8', 8''), welche mit dem Bodenteil (5) eine Ausnehmung (11) zur Aufnahme eines durch die Halteöffnung (6) ragenden Teils des Verkaufsartikels (2) einschließen wobei die Seitenteile (8; 8'; 8'') ausgehend von einer Stoßkante (9) zueinander geneigt angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ausnehmung (11) ein Einlegeteil (13) zur Darstellung von Produkt- bzw. Verkaufsinformationen austauschbar angeordnet ist, wobei das Einlegeteil (13) zumindest abschnittsweise an der Stoßkante (9) zwischen den Seitenteilen (8; 8', 8'') anliegt.Aufhängvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Einlegeteil (13) ein mit den Produkt- bzw. Verkaufsinformationen bedrucktes Blatt, insbesondere ein Faltblatt, vorzugsweise aus einem Papiermaterial, vorgesehen ist.Aufhängvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil (13) zumindest abschnittsweise an der Innenseite von einem der Seitenteile (8; 8', 8'') anliegt.Aufhängvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Einlegeteil (13) im Wesentlichen über die gesamte Höhe und/oder über im Wesentlichen die gesamte Breite zumindest eines der Seitenteile (8; 8', 8") erstreckt.Aufhängvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil (13) in der bestimmungsgemäßen Stellung zwischen dem durch die Halteöffnung (6) ragenden Teil des Verkaufsartikels (2) und zumindest einem der Seitenteile (8; 8', 8") fixiert ist.Aufhängvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (5) und die Seitenteile (8) durch einen vorzugsweise einteiligen Zuschnitt aus einem faltbaren Material gebildet sind, welcher entlang von Faltlinien (10) gefaltet ist.Aufhängvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass als faltbares Material eine Kunststofffolie, vorzugweise aus Polypropylen, vorgesehen ist.Aufhängvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Einlegeteil (13) eine Halterungsöffnung (20) zum Durchtritt eines Halteteils (21) aufweist.Aufhängvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsöffnung (20) des Einlegeteils (13) entlang einer Faltlinie des Einlegeteils (13) verläuft.Aufhängvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufnahmeöffnung (22) für einen durch die Halterungsöffnung (20) des Einlegeteils (13) geführten Endbereich des Halteteils (21) vorgesehen ist.Aufhängvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der Seitenteile (8; 8', 8'') ein aus der Hauptebene des Seitenteils (8; 8', 8'') verschwenkbares Laschenteil (14) vorgesehen ist.Aufhängvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Seitenteil (8; 8', 8'') in der verschwenkten Stellung des Laschenteils (14) eine Aussparung (16) zur Freistellung des durch die Halteöffnung (6) ragenden Teils des Verkaufsartikels (2) gebildet ist.Aufhängvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Laschenteil (14) als Halteteil (21) zur Verbindung mit der Halterungsöffnung (20) ausgebildet ist.Aufhängvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Laschenteil (14) durch eine Schnittkante (15) aus dem Seitenteil (8) gebildet ist.Aufhängvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteöffnung (6) zur Halterung eines Flaschenhalses (7) der Trinkflasche (2') im Wesentlichen kreisförmig ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Aufhängvorrichtung für einen Verkaufsartikel, insbesondere für eine Trinkflasche, mit einer Aufhängöffnung zum Aufhängen der Aufhängvorrichtung, mit einem Bodenteil, welches eine Halteöffnung zum Tragen des Verkaufsartikels aufweist, und mit Seitenteilen, welche mit dem Bodenteil eine Ausnehmung zur Aufnahme eines durch die Halteöffnung ragenden Teils des Verkaufsartikels einschließen, wobei die Seitenteile ausgehend von einer Stoßkante zueinander geneigt angeordnet sind. Derartige Aufhängvorrichtungen, vielfach auch als Hängekarten bezeichnet, sind in verschiedensten Ausführungen bekannt und ermöglichen in Selbstbedienungsläden eine übersichtliche Anordnung von Verkaufsartikeln. Hiefür können mehrere Aufhängvorrichtungen an einer stangenförmigen Halterung aufgehängt und von dort entnommen werden.

Bekannt sind einerseits Hängekarten aus einem Papiermaterial, welche auf einfache Weise mit Warenangaben bedruckt werden können. Nachteiligerweise sind diese Hängekarten jedoch wenig widerstandsfähig und zur Halterung schwererer Verkaufsartikel kaum geeignet. Zudem ist es nachteilig, dass die Produktion der Hängekarten angepasst werden muss, wenn Änderungen in den Warenangaben berücksichtigt werden sollen. Schließlich ist es von Nachteil, dass auf den bedruckten Hängekarten nur wenige Informationen untergebracht werden können.

Andererseits sind im Stand der Technik Hängekarten aus Kunststoff bekannt, welche sich durch eine größere Belastbarkeit auszeichnen. Das Bedrucken der Kunststoff-Hängekarten mit Warenangaben ist jedoch nachteiligerweise aufwendig. Darüber hinaus wurde in der FR 2 655 021 ein Hänger aus Polypropylen offenbart, welcher mittels einer oder mehrerer selbstklebender Etiketten beschriftet wird. Die Etiketten bieten jedoch nachteiligerweise wenig Platz für Warenhinweise. Darüber hinaus ist es von Nachteil, dass beim Entfernen der Etiketten Kleberückstände entstehen können. Demnach wird es vielfach weiterhin erforderlich sein, den Hänger zu ersetzen, wenn die Angaben auf dem Etikett geändert werden sollen.

Aus der US 4,706,804 A ist bereits eine Aufhängevorrichtung mit einem flachen Hauptteil bekannt, der durch die parallelen, benachbarten Flächen gebildet ist, und einem Trägerteil, der im rechten Winkel auf den Hauptteil angeordnet ist. Nachteiligerweise können mit einer solchen Aufhängevorrichtung aber keine vielfältigen Produkt- und Verkaufsinformationen in variabler Weise dargestellt werden.

Aus der US 1,910,168 A1 ist ein Becherträger aus Papier oder Karton mit einem Mittelteil bekannt, welcher den Boden des Trägers bildet, und mit Seitenteilen, die mit dem Mittelteil über die Zwischenteile verbunden sind und eine dreieckige Öffnung einschließen, in der ein Becher gehalten ist. Auch bei diesem Becherträger können jedoch keine vielfältigen Produkt- und Verkaufsinformationen in variabler Weise dargestellt werden. Die US 2,248 234 zeigt eine gefaltete Tragevorrichtung für Milchflaschen, welche ebenfalls aus einem undurchsichtigen Stück Karton besteht. In einem flachen Mittelteil weist der Karton eine im Wesentlichen elliptische Öffnung zur Aufnahme eines Flaschenhalses auf.

Die WO 2006/060857 A1 zeigt einen Latz für eine Flasche, mit einer Öffnung zur Aufnahme der Flaschenkappe und einer weiteren Öffnung zur Aufnahme des Flaschenkörpers. An der Innenseite des Latzes ist mit dem Latz eine Broschüre verbunden, welche durch Abreißen oder Abziehen des Latzes von der Flasche zugänglich gemacht werden kann.

Aus der EP 1 136 971 A2 ist weiters ein Hängeschild mit einer Öffnung zur Verbindung mit einem gestreckten Artikel bekannt. Ein durch die Öffnung ragender Teil des Artikels bleibt dabei frei zugänglich. Im Hängeschild ist ein erweiterter Hinweis untergebracht bzw. mit dessen Seitenteil mittels Klebeverbindung verbunden. Auch mit diesem Hängeschild können somit keine vielfältigen Produkt- und Verkaufsinformationen in variabler Weise dargestellt werden.

Eine andersartige Verpackungsvorrichtung ist zB aus der JP 2003-341718 A bekannt. Hierin ist ein Verpackungskarton für mehrere Getränkedosen offenbart, der mit einer Deckplatte mit Trageöffnungen, mit Seitenteilen und mit einer Bodenplatte, welche die Getränkedosen umschließen, versehen ist, so dass lediglich die äußeren Dosen durch die Öffnungen an den kurzen Enden der Verpackung sichtbar und zugänglich sind. In diese andersartige Verpackung kann zwischen die Deckplatte und die Oberseite der Dosen ein Werbeschild eingeführt und in der Verpackung befestigt werden.

Schlussendlich ist aus der WO 2011/020084 A1 eine Hängevorrichtung mit Seitenteilen bekannt, welche jeweils eine Öffnung zum Aufhängen an einem Haken aufweisen. An die Seitenteile schließt eine Öffnungsplatte mit einer Halteöffnung an, in die ein Teil einer Flasche einführbar ist. Zur Anzeige von Informationen betreffend die Flasche sind lediglich die Außenseiten der Seitenteile vorgesehen, so dass auch hier ein beschränkter Platz für Produkt- und Verkaufsinformationen zur Verfügung steht.

Somit hat die vorliegende Erfindung zum Ziel, mit konstruktiv einfachen Mitteln eine widerstandsfähige Aufhängvorrichtung der eingangs angeführten Art zu schaffen, mit welcher vielfältige Produkt- und Verkaufsinformationen in variabler Weise dargestellt werden können.

Erfindungsgemäß ist in der Ausnehmung ein Einlegeteil zur Darstellung von Produkt- bzw. Verkaufsinformationen austauschbar angeordnet, wobei das Einlegeteil zumindest abschnittsweise an der Stoßkante zwischen den Seitenteilen anliegt.

Aufgrund der losen bzw. lösbaren Anordnung des Einlegeteils innerhalb der Ausnehmung können in der erfindungsgemäßen Aufhängvorrichtung verschiedenste Einlegeteile auf einfache Weise angeordnet werden. Dabei können die Seitenteile aufgrund ihrer ausgehend von einer Stoßkante zueinander geneigten Anordnung unter einem Winkel von gegenüberliegenden Seitenkanten des Bodenteils hochstehen, welcher im aufgehängten Zustand der Aufhängvorrichtung im Wesentlichen horizontal angeordnet ist. Vorzugsweise bilden die Seitenteile und der Bodenteil (in einer liegenden Anordnung) hierbei ein Prisma mit einem im Wesentlichen gleichschenkeligen Dreieck als Grundfläche. Dass das Einlegeteil dabei zumindest abschnittsweise an der Stoßkante zwischen den Seitenteilen anliegt, dient der Sicherung des Einlegeteils innerhalb der Ausnehmung. Vorteilhafterweise wird der Außenrand des Einlegeteils entlang der Stoßkante ausgerichtet, so dass das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung gehalten wird. Vorzugsweise stoßen separate Längskanten der Seitenteile an der Stoßkante insbesondere spitzwinkelig aufeinander. Die Seitenteile können an der Stoßkante allerdings auch einstückig miteinander verbunden sein. Eine derartige Anordnung des Einlegeteils ist insbesondere bei einem internationalen Verkauf des gleichen Artikels von Vorteil, da in einem solchen Fall die Produkt- bzw. Verkaufsinformationen in verschiedensten Sprachen wiedergegeben werden müssen. Demnach ist es mit der erfindungsgemäßen Aufhängvorrichtung auf einfache und kostengünstige Weise möglich, verschiedensprachige Einlegeteile in jeweils einer im Übrigen gleich ausgestalteten Aufhängvorrichtung aufzunehmen, wodurch beträchtliche Einsparungen erzielt werden können. Zudem kann der Einlegeteil vorteilhafterweise auch bei Bedarf ausgetauscht werden, wenn sich die Produkt- bzw. Verkaufsinformationen geändert haben oder die gleiche Aufhängvorrichtung für verschiedenartige Verkaufsartikel verwendet wird. Die Halterung des Einlegeteils in der Ausnehmung erfolgt hierbei insbesondere reib- oder formschlüssig. Anders als beim Stand der Technik, bei welchem die Aufhängekarte selbst mit einem Aufdruck oder einem Aufkleber versehen wird, können daher die übrigen Bestandteile der Aufhängvorrichtung für verschiedene Zwecke verwendet werden, so dass eine besonders variable, für verschiedene Verkaufsartikel verwendbare Ausführung geschaffen wird. Zudem können in der Fertigung der Aufhängvorrichtung Vereinfachungen und Einsparungen erzielt werden. Vorteilhafterweise muss der Einlegeteil zudem keine tragende Funktion übernehmen, so dass an den Einlegeteil vergleichsweise geringe Anforderungen hinsichtlich Festigkeit und Haltbarkeit gestellt werden können. Zudem kann der Einlegeteil auf die Darstellung der Informationen, welche sich beispielsweise auf Art und Modell des Verkaufsprodukts, Gebrauchshinweise etc. beziehen können, optimiert werden. Somit können über den Einlegeteil besonders umfangreiche Produkt- bzw. Verkaufsinformationen wiedergegeben werden. Zudem kann das Material des Einlegeteils im Hinblick auf eine optisch ansprechende Darstellung der Informationen gewählt werden.

Zur Darstellung verschiedenartiger bzw. verschiedensprachiger Produkt- bzw. Verkaufsinformationen ist es günstig, wenn als Einlegeteil ein mit den Produkt- bzw. Verkaufsinformationen bedrucktes Blatt, insbesondere ein Faltblatt, vorzugsweise aus einem Papiermaterial, vorgesehen ist. Somit wird ein kostengünstiger Einlegeteil geschaffen, welcher bei Bedarf herausgenommen und gegebenenfalls durch einen anderen Einlegeteil ersetzt werden kann. Bei Verwendung eines Papiermaterials für das Einlegeteil kann vorteilhafterweise auf eine besonders einfache Drucktechnik zurückgegriffen werden. Das Faltblatt eignet sich besonders gut zur Darstellung umfangreicher Produkt- bzw. Verkaufsinformationen.

Wenn das Einlegeteil zumindest abschnittsweise an der Innenseite von einem der Seitenteile anliegt, wird ein reibschlüssiger Verbund zwischen den Kontaktflächen hergestellt, wodurch vorteilhafterweise eine rutschhemmende Wirkung erzielt wird. Somit kann ein unbeabsichtigtes Verrutschen des Einlegeteils aus seiner bestimmungsgemäßen Stellung zumindest erschwert werden. Andererseits sind die Kontaktflächen zwischen dem Einlegeteil und dem Seitenteil frei von Klebeschichten, so dass beim Entfernen des Einlegeteils keine Rückstände bleiben.

Vorzugsweise erstreckt sich das Einlegeteil über im Wesentlichen die gesamte Höhe und/oder über im Wesentlichen die gesamte Breite zumindest eines der Seitenteile. Hiermit kann vorteilhafterweise eine besonders große Fläche für die Darstellung der Produkt- bzw. Verkaufsinformationen geschaffen werden. Hierbei ist es zudem von Vorteil, wenn das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung über im Wesentlichen die gesamte Breite und/oder über im Wesentlichen die gesamte Höhe am zugehörigen Seitenteil anliegt, wodurch der rutschhemmende Reibschluss zwischen den Kontaktflächen gestärkt wird.

Um das Einlegeteil gegen ein ungewolltes Lösen aus der Ausnehmung zu sichern, ist es von Vorteil, wenn das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung zwischen dem durch die Halteöffnung ragenden Teil des Verkaufsartikels und zumindest einem der Seitenteile fixiert ist. Somit ist das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung zwischen dem Verkaufsartikel und dem Seitenteil eingeklemmt.

Im Hinblick auf eine kostengünstige Herstellung der Aufhängvorrichtung ist es von Vorteil, wenn der Bodenteil und die Seitenteile durch einen vorzugsweise einteiligen Zuschnitt aus einem faltbaren Material gebildet sind, welcher entlang von Faltlinien gefaltet ist. In der Herstellung wird aus einem ursprünglich ebenen Materialblatt ein Zuschnitt erzeugt, welcher durch Auffalten zur fertigen Aufhängvorrichtung geformt wird. Der Zuschnitt ist hierbei vorzugsweise als Stanzteil ausgeführt. Somit kann die Aufhängvorrichtung vorteilhafterweise auf besonders einfache und kostengünstige Weise aus einem Materialblatt hergestellt werden.

Zur Erzielung einer besonders haltbaren Ausführung ist es von Vorteil, wenn als faltbares Material eine Kunststofffolie, vorzugweise aus Polypropylen, vorgesehen ist. Die Kunststofffolie hält vorteilhafterweise hohen Beanspruchungen stand, so dass Beschädigungen an der Aufhängvorrichtung zuverlässig vermieden werden können. Wenn die Kunststofffolie durchsichtig ist, können die Produkt- bzw. Verkaufsinformationen durch die Aufhängvorrichtung betrachtet werden.

Um das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung innerhalb der Ausnehmung zu fixieren, ist es zudem von Vorteil, wenn das Einlegeteil eine Halterungsöffnung zum Durchtritt eines Halteteils aufweist. Das Einlegeteil ist über die Halterungsöffnung lösbar mit dem Halteteil verbindbar. Im verbundenen Zustand sind das Einlegeteil und das Halteteil formschlüssig miteinander verbunden. Vorteilhafterweise kann das Einlegeteil hiermit unabhängig von der Lage der Aufhängvorrichtung, beispielsweise auch in einer Kopflage, zuverlässig gegen ein ungewolltes Lösen aus der Ausnehmung gesichert werden. Das Halteteil ist vorzugsweise Bestandteil der Aufhängvorrichtung; die Halterungsöffnung des Einlegeteils kann jedoch weniger bevorzugt auch mit einem externen Befestigungsmittel versehen werden, welches an der Aufhängvorrichtung fixiert wird.

Wenn die Halterungsöffnung des Einlegeteils entlang einer Faltlinie des Einlegeteils verläuft, ist zur Ausbildung der Halterungsöffnung vorteilhafterweise nur ein geringfügiger Eingriff in das Einlegeteil erforderlich. Hiermit wird vorteilhafterweise das Erscheinungsbild des Einlegeteils kaum gestört. Zudem nimmt die Halterungsöffnung an der Faltkante keinen für die Darstellung der Informationen benötigten Raum in Anspruch. Darüber hinaus ist die Ausbildung der Halterungsöffnung an der Faltlinie in der Fertigung besonders einfach. Vorzugsweise verläuft die Faltlinie zwischen zwei Blättern eines als Faltblatt ausgebildeten Einlegeteils.

Zur Halterung des Einlegeteils an der Aufhängvorrichtung ist es von Vorteil, wenn eine Aufnahmeöffnung für einen durch die Halterungsöffnung des Einlegeteils geführten Endbereich des Halteteils vorgesehen ist. Um das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung zu fixieren, wird der freie Endbereich des Halteteils durch die Halterungsöffnung des Einlegeteils geführt und in der Aufnahmeöffnung fixiert. Die Aufnahmeöffnung erstreckt sich vorzugsweise an einem die Aufhängöffnung aufweisenden Hängeteil. Gemäß einer weniger bevorzugten Ausführung wird auf die Aufnahmeöffnung verzichtet, wobei der freie Endbereich des Halteteils reibschlüssig an einer die Halterungsöffnung begrenzenden Öffnungskante des Einlegeteils fixiert ist. Die Aufnahmeöffnung ist vorzugsweise als Einschnitt ausgebildet, welcher entsprechend dem Endbereich des Halteteils geformt ist.

Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführung ist an einem der Seitenteile ein aus der Hauptebene des Seitenteils verschwenkbares Laschenteil vorgesehen.

Um ausreichend Platz für die Anordnung des Verkaufsartikels zu schaffen, ist es günstig, wenn an dem Seitenteil in der verschwenkten Stellung des Laschenteils eine Aussparung zur Freistellung des durch die Halteöffnung ragenden Teils des Verkaufsartikels gebildet ist. Das Laschenteil ist zwischen einer in der Hauptebene des Seitenteils liegenden, die Aussparung blockierenden Stellung und einer dazu verschwenkten, die Aussparung freigebenden Stellung überführbar. In der verschwenkten Stellung des Laschenteils kann der durch die Halteöffnung ragende Teil des Verkaufsartikels durch die Aussparung nach außen geführt werden. Vorteilhafterweise kann hiermit das Innenvolumen der Aufhängvorrichtung gering gehalten werden, wodurch einerseits Materialeinsparungen erzielt werden können und zudem eine platzsparende Anordnung mehrerer Aufhängvorrichtungen hintereinander ermöglicht wird.

Um das Einlegeteil mit einfachen Mitteln lösbar an der Aufhängvorrichtung zu fixieren, ist es von Vorteil, wenn das Laschenteil als Halteteil zur Verbindung mit der Halterungsöffnung ausgebildet ist. Zur Fixierung des Einlegeteils in der bestimmungsgemäßen Stellung ist es daher lediglich erforderlich, das Laschenteil in die verschwenkte Stellung zu bringen, wobei das Laschenteil durch die Halterungsöffnung des Einlegeteils geführt wird. Bevorzugt wird zudem der freie Endbereich des Laschenteils in der Aufnahmeöffnung fixiert.

Aus fertigungstechnischen Gründen ist zu bevorzugen, wenn das Laschenteil durch eine Schnittkante aus dem Seitenteil gebildet ist. Demnach ist das Laschenteil einteilig mit dem Seitenteil gebildet. In der Fertigung wird das Laschenteil aus dem Seitenteil freigeschnitten.

Zur Halterung eines Flaschenhalses der Trinkflasche ist es günstig, wenn die Halteöffnung im Wesentlichen kreisförmig ist. In Verwendung ist die Trinkflasche vorzugsweise formschlüssig an der Halteöffnung befestigt. Wenn die Trinkflasche ein Außengewinde aufweist, kann die Trinkflasche über das Außengewinde in die Halteöffnung geschraubt werden. Selbstverständlich wäre es jedoch auch denkbar, dass der Verkaufsartikel durch Dehnung der an die Halteöffnung angrenzenden Abschnitte des Bodenteils in der Halteöffnung fixiert wird.

Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels, auf das sie jedoch nicht beschränkt sein soll, noch weiter erläutert. Im Einzelnen zeigen in den Zeichnungen:

  • Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht einer erfindungsgemäßen Aufhängvorrichtung für eine Trinkflasche mit einem Einlegeteil zur Darstellung von Produkt- bzw. Verkaufsinformationen;
  • Fig. 2 eine Ansicht der in Fig. 1 dargestellten Aufhängvorrichtung mit der daran aufgehängten Trinkflasche in Richtung einer tunnelförmigen Ausnehmung zur Aufnahme der Trinkflasche gesehen;
  • Fig. 3 eine Ansicht der in Fig. 1, 2 dargestellten Aufhängvorrichtung mit der daran aufgehängten Trinkflasche, wobei ein erstes Seitenteil mit einem verschwenkbaren Laschenteil ersichtlich ist;
  • Fig. 4 eine Ansicht der in Fig. 1 bis 3 dargestellten Aufhängvorrichtung, aus welcher eine an einem zweiten Seitenteil lösbar gehaltene Befestigungslasche ersichtlich ist;
  • Fig. 5 eine Ansicht der Aufhängvorrichtung gemäß Fig. 1 bis 4 im entfalteten Zustand; und
  • Fig. 6 eine Ansicht des Einlegeteils zur Darstellung der Produkt- bzw. Verkaufsinformationen.

In Fig. 1 bis 5 ist eine Aufhängvorrichtung 1 für einen Verkaufsartikel 2 gezeigt, welcher in der gezeigten Ausführung zum Aufhängen einer Trinkflasche 2' dient. Hiefür weist die Aufhängvorrichtung 1 einen Hängeteil 3 auf, in welchem eine Aufhängöffnung 4 gebildet ist. Die Aufhängvorrichtung 1 kann über die Aufhängöffnung 4 auf eine Stange eines Verkaufsstands (nicht gezeigt) geschoben und von dort wieder entfernt werden.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, weist die Aufhängvorrichtung 1 ein im Gebrauch der Aufhängvorrichtung 1 im Wesentlichen horizontal angeordnetes Bodenteil 5 auf, in welchem eine Halteöffnung 6 zum Tragen des Verkaufsartikels 2 gebildet ist. In der gezeigten Ausführung wird ein Flaschenhals 7 bzw. eine Überwurfkappe der Trinkflasche 2' von einem die Halteöffnung 6 begrenzenden Abschnitt des Bodenteils 6 hintergriffen, so dass die Trinkflasche 2' formschlüssig an der Halteöffnung 6 gehalten ist. Zur Aufnahme des Flaschenhalses 7 ist die Halteöffnung 6 kreisförmig ausgebildet.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, weist die Aufhängvorrichtung 1 weiters zwei Seitenteile 8 auf, welche ausgehend von einer zwischen aufeinandertreffenden Kanten der Seitenteile 8 gebildeten Stoßkante 9 zueinander geneigt sind. Das Bodenteil 5 und die Seitenteile 8 sind hierbei durch einen einteiligen Zuschnitt aus einem Kunststoffmaterial, vorzugsweise Polypropylen, gebildet. Zur Ausbildung der Seitenteile 8 und des Bodenteils 5 ist der Zuschnitt entlang von Faltlinien 10 gefaltet, welche gegenüberliegende Längskanten 10' des Bodenteils 6 aufweisen. In Fig. 1 bis 4 ist die Aufhängvorrichtung 1 im gefalteten Zustand und in Fig. 5 im entfalteten Zustand dargestellt.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, weist die Aufhängvorrichtung 1 weiters eine Befestigungslasche 17 auf, welche um eine Faltlinie 10" entlang der Stoßkante 9 umgebogen ist. Die Befestigungslasche 17 weist einen Schlitz 17' (vgl. Fig. 5) auf, durch welchen das Hängeteil 3 geführt ist. Die Befestigungslasche 17 ist über Eingriffsmittel 18 an einem Seitenteil 8' befestigt. Die Eingriffsmittel 18 weisen zwei Befestigungsöffnungen 18' am Seitenteil 8' auf, welche im verbundenen Zustand (vgl. Fig. 4) von einer aus der Hauptebene der Befestigungslasche 17 verschwenkbaren Zunge 18" und dem freien Endbereich der Befestigungslasche 17 hintergriffen sind. Somit ist die Befestigungslasche 17 an zwei Verbindungsstellen lösbar am Seitenteil 8' befestigt.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, sind die Seitenteile 8 und das Bodenteil 6 senkrecht zu ihrer Hauptebene gesehen in Form eines gleichschenkeligen Dreiecks angeordnet, dessen Schenkel durch die Seitenteile 8 und dessen Basis durch das Bodenteil 5 gebildet ist. Aufgrund der Verwendung einer flexiblen Kunststofffolie für den Zuschnitt kann die Aufhängvorrichtung 1 im Gebrauch jedoch auf vielfältige Weise verformt sein.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, ist zwischen den Seitenteilen 8 und dem Bodenteil 5 eine Ausnehmung 11 begrenzt, in welche die in der Halteöffnung 6 fixierte Trinkflasche 2' ragt. Die Ausnehmung 11 weist in der gezeigten Ausführung an beiden Stirnseiten der Aufhängvorrichtung 1 Öffnungen 12 auf, welche sich über die gesamte Höhe der Seitenteile 8 und über die gesamte Breite des Bodenteils 5 erstrecken.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, ist in der Ausnehmung 11 ein Einlegeteil 13 zur Darstellung von Produkt- bzw. Verkaufsinformationen lose angeordnet, so dass auf einfache Weise insbesondere verschiedensprachige Einlegeteile eingesetzt werden können bzw. der Einlegeteil 13 bei Bedarf ausgetauscht werden kann. Als Einlegeteil 13 ist in der gezeigten Ausführung ein Faltblatt aus einem Papiermaterial vorgesehen, welches mehrere mit den Produkt- bzw. Verkaufsinformationen bedruckte Blätter aufweist (vgl. Fig. 6). Das Einlegeteil 13 kann über eine der Öffnungen 12 in die Ausnehmung 11 der Aufhängvorrichtung 1 geschoben werden.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, erstreckt sich das Einlegeteil 13 im Kontakt mit der Innenseite eines Seitenteils 8' über die gesamte Höhe und über die gesamte Breite des Seitenteils 8'. Hiermit kann ein Reibschluss zwischen dem Einlegeteil 13 und dem Seitenteil 8' erzielt werden, welcher einem Verrutschen des Einlegeteils 13 entgegenwirkt. Der Außenrand des Einlegeteils 13 erstreckt sich hierbei entlang der Stoßkante 9 zwischen den Seitenteilen 8, wodurch der Außenrand des Einlegeteils 13 zwischen den Seitenteilen 8 geführt bzw. gehalten ist. In der gezeigten Ausführung ist das Einlegeteil 13 zudem zwischen dem durch die Halteöffnung 5 in die Ausnehmung 11 ragenden Teil des Verkaufsartikels 2 und dem Seitenteil 8' fixiert.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, ist an einem Seitenteil 8'' ein Laschenteil 14 vorgesehen, welches durch eine Schnittkante 15 aus dem Seitenteil 8'' freigeschnitten ist. Das Laschenteil 14 ist um eine in der Hauptebene des Seitenteils 8 verlaufende Schwenkachse 14' verschwenkbar. In der verschwenkten Stellung ist am Seitenteil 8 eine Aussparung 16 freigegeben, durch welche eine Verschlusskappe 2'' der Trinkflasche 2' hindurchtritt. Durch die Schnittkante 15 wird zudem eine über eine Längskante 10' des Bodenteils 5 hinausgehende, in der gezeigten Ausführung halbkreisförmige Erweiterung 5' des Bodenteils 5 geschaffen, in welche sich die Halteöffnung 6 erstreckt.

Wie aus Fig. 1 bis 5 weiters ersichtlich, ist das Einlegeteil 13 zudem formschlüssig an der Aufhängvorrichtung 1 gehalten. Hiefür ist das Laschenteil 14 zudem als Halteteil 21 ausgebildet, welches in der verschwenkten Stellung durch eine in Fig. 6 ersichtliche Halterungsöffnung 20 des Einlegeteils 13 geführt ist. Der freie Endbereich des Laschenteils 14 ist in einer Aufnahmeöffnung 22 fixiert, wodurch verhindert wird, dass das Laschenteil 14 ungewollt aus der Halterungsöffnung 20 des Einlegeteils 13 gleitet. Die Halterungsöffnung 20 des Einlegeteils 13 ist in der gezeigten Ausführung am Hängeteil 3 zwischen der Aufhängöffnung 4 und der Oberkante des Seitenteils 8' ausgebildet.

Aus Fig. 5 ist zudem eine Faltlinie 10''' ersichtlich, welche sich mittig zwischen den Längskanten 10' des Bodenteils 5 erstreckt. Hiermit wird eine flache Anordnung der Aufhängvorrichtung 1 im gefalteten Zustand ermöglicht.

In Fig. 6 ist das Einlegeteil 13 ersichtlich, welches in der gezeigten Ausführung als Faltblatt aus mehreren entlang von randseitigen Faltlinien verbundenen Blättern 13' ausgebildet ist. Zudem ist ein Endabschnitt 13'' vorgesehen, welcher in der Gebrauchsstellung der Aufhängvorrichtung an dem Seitenteil 8" anliegt. Der Endabschnitt 13'' ist entsprechend der Kontur des Laschenteils 14 gestaltet. Die Blätter 13' bzw. der Endabschnitt 13'' des Faltblatts weisen hierbei mit den Produkt- bzw. Verkaufsinformationen bedruckte (in Fig. 6 schematisch gezeigte) Felder 19 auf.

Wie aus Fig. 6 weiters ersichtlich, erstreckt sich die mit dem Laschenteil 14 verbindbare Halterungsöffnung 20 des Einlegeteils 13 entlang der Faltlinie zwischen dem Endabschnitt 13'' und dem benachbarten Blatt 13' des Einlegeteils 13.

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