Regal zum Zurschaustellen von Schuhen

申请号 EP80890113.6 申请日 1980-10-07 公开(公告)号 EP0029819A1 公开(公告)日 1981-06-03
申请人 Weber, Leo; 发明人 Weber, Leo;
摘要 egal, z.B. für Schuhe od. dgl., mit horizontalen und geneigt angeordneten Fachböden (2 und 3), wobei die geneigten Fachböden (3) hochschwenkbar gelagert sind. Bei diesem Regal sind die Lagerzapfen (7, 22) und die Auflager (8, 14, 29) der geneigten Fachböden (3) sowie die Träger (6, 14) der horizontalen Fachböden (2) in den Seitenteilen (1) des Regals in Höhenrichtung verstellbar.
权利要求 1. Regal, insbesondere zum Zurahaustellen von Schuhen od. dgl., mit horizontal und mit von hinten nach vorne geneigt angeordneten Fachböden (2 bzw. 3), wobei die jeweils oberhalb eines horizontalen Fachbodens (2) angeordneten, geneigten Fachböden (3) um eine im Bereich der Regalrückseite angeordnete horizontale Schwenkachse hochschwenkbar gelagert sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerzapfen (7, 22) der geneigten Fachböden (3) und die die Schräglage der geneigten Fachböden (3) festlegenden, im Bereich der Regalvorderseite vorgesehenen Auflager (8, 14, 29) in zu beiden Seiten der Fachböden (2 und 3) vorgesehenen Seitenteilen (1) des Regals in Höhenrichtung verstellbar sind und daß Träger (6, 14) für die horizontalen Fachböden (2) in den Seitenteilen (1) des Regals ebenfalls in Höhenrichtung verstellbar sind.
2. Regal nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerzapfen (7) und die Auflager (8) der geneigten Fachböden (3) sowie die Träger (6) für die horizontalen Fachböden (2) als Stifte oder Bügel ausgebildet sind und daß in den Seitenteilen (1) je zwei vertikale Reihen von Löchern (4 und 5), in welche die Stifte oder Bügel einsetzbar sind, vorgesehen sind.
3. Regal nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerzapfen (20) und die Auflager (14) für die geneigten Fachböden sowie die Träger (14 oder 22) für die horizontalen Fachböden (2) in vertikal verlaufenden, in den Seitenteilen (1) vorgesehenen, z.B. von Profilschienen (11) gebildeten hinterschnittenen Nuten (12 und 13) festklemmbar sind.
4. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf den geneigten Fachböden in verschiedenen Stellungen festlegbare Halteleisten (10) oder -bügel vorgesehen sind.
5. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß insbesondere mit den geneigten Fachböden (3) in deren hinteren Endbereich Lager (24) für die Aufnahme von an den Seitenteilen (1) befestigten Lagerzapfen (7 oder 22) verbunden sind, wobei die Lager(24) in gegebenenfalls vorgesehenen, zur Ebene des Fachbodens (3) senkrecht ausgerichteten Seitenanleimern (23), z. B. aus Holz oder Kunststoff, angeordnet sind.
6. Regal nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lager (24) jeweils eine zum Seitenteil (1) hin offene gewinkelte Nut (25) mit einem parallel und einem senkrecht zum Fachboden (3) verlaufenden Abschnitt (26 bzw. 27) aufweisen, wobei der senkrechte Abschnitt (26) nach unten hin offen ist, wogegen der parallel zum Fachboden (3) verlaufende Abschnitt (27) nach hinten geschlossen ist.
7. Regal nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß im parallel zum Fachboden (3) verlaufenden Abschnitt (27) der Nut (25) federnde Nocken (28) zur Sicherung des Lagerzapfens (7 bzw. 22) im Lagerkörper (24) vorgesehen sind.
8. Regal nach den Ansprüchen 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der die Nut (25) aufweisende Lagerkörper (24) als in die Seitenanleimer (23) einsetzbarer Bauteil, z.B. aus Kunststoff, ausgebildet ist.
9. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die horizontalen Fachböden (2) an ihren den Seitenteilen (1) zugekehrten Seitenflächen Schlitze (21) aufweisen, in welche die an den Seitenteilen (1) befestigten, z.B. in den Nuten (12, 13) in diesen festgeklemmte Träger (22) eingreifen.
10. Regal nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Unterseite der geneigten Fachböden (3) Sperriegel (31) vorgesehen sind, die entgegen der Kraft einer Feder (32) aus ihrer Wirkstellung, in der sie die Auflager (29) untergreifen, zurückschiebbar sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Regal, insbesondere zum Zurschaustellen von Schuhen od. dgl., mit horizontal und mit von hinten nach vorne geneigt angeordneten Fachböden, wobei die jeweils oberhalb eines horizontalen Fachbodens angeordneten, geneigten Fachböden um eine im Bereich der Regalrückseite angeordnete horizontale Schwenkachse hochschwenkbar gelagert sind.

Bei den bisher im Ladenbau verwendeten Regalen mit waagrechten oder geneigten Fachböden ergeben sich erhebliche Nachteile. So wird dem Kunden die Kaufentscheidung durch die verwirrende Fülle von paarweise angebotenen Schuhen erschwert und insbesondere bei schwer überblickbar angeordneten, d.h. stark gegliedert eingerichteten Verkaufslokalen oder in Supermärkten die Diebstahlsgefahr erhöht. Der manchmal beschrittene Ausweg, nur einen Schuh eines Paares auszustellen, ist auf die Dauer nicht gangbar, da das Verkaufspersonal viel Zeit aufwenden muß, um den im Lager befindlichen zweiten Schuh eines Paares herbeizuschaffen.

Es ist daher schon der Vorschlag gemacht worden, ein Regal in der eingangs genannten Art auszuführen. Es können dann auf dem geneigten Fachboden jeweils ein Schuh und auf dem darunter befindlichen waagrechten Fachboden der jeweils zweite Schuh von Schuhpaaren abgestellt werden. Ein derartiges Regal ist aus der DE-OS 25 29 198 bekannt. Nachteilig bei dem bekannten Regal ist es, daß sich der geneigt angeordnete, hochklappbare Fachboden auf dem darunter angeordneten horizontalen Fachboden im Bereich seiner Vorderkante abstützt. Dadurch ist es nicht möglich, die Neigung des geneigten Fachbodens unabhängig vom Abstand desselben vom horizontalen Fachboden zu wählen. Vielmehr sind beim Regal gemäß der DE-OS 25 29 198 die Abstände zwischen dem horizontalen und dem geneigten Fachboden für eine bestimmte Neigung desselben ein für allemal festgelegt, so daß dieser Abstand unter Berücksichtigung des größten Schuhpaares gewählt werden muß.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Regal der eingangs genannten Gattung so weiterzubilden, daß es die erwähnten Nachteile nicht mehr aufweist und insbesondere den räumlichen Gegebenheiten, beispielse'se eines Verkaufslokales, einfach angepaßt werden kann. Darüber hinaus soll das erfindungsgemäße Verkaufsregal optisch in ansprechender Weise ausgestaltet werden können.

Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Lagerzapfen der geneigten Fachböden und die die Schräglage der geneigten Fachböden festlegenden, im Bereich der Regalvorderseite vorgesehenen Auflager in zu beiden Seiten der Fachböden vorgesehenen Seitenteilen des Regals in Höhenrichtung verstellbar sind und daß Träger für die horizontalen Fachböden in den Seitenteilen des Regals ebenfalls in Höhenrichtung verstellbar sind.

Mit der erfindungsgemäßen Ausbildung des Regals ist es nun auch möglich, die Neigung der geneigten Fachböden unabhängig von ihrem Abstand von den jeweils darunter angeordneten horizontalen Fachböden einzustellen. Dies erlaubt es beispielsweise, im Regal weiter oben befindliche geneigte Fachböden steiler einzustellen als weiter unten angeordnete. Darüber hinaus erlaubt es die erfindungsgemäße Ausbildung des Verkaufsregals, die geneigten Fachböden auch einmal in horizontaler Lage zu fixieren, wenn dies gewünscht wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sen, wenn bei einem Ausverkauf der Eindruck eines besonders reichhaltigen Angebotes entstehen soll, wozu in der Regel die Schuhe paarweise zur Schau gestellt werden.

Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Lagerzapfen und die Auflager der geneigten Fachböden sowie die Träger für die horizontalen Fachböden als Stifte ausgebildet sind und daß in den Seitenteilen je zwei vertikale Reihen von Löchern, in welche die Stifte einsetzbar sind, vorgesehen sind. Diese Ausführungsform zeichnet sich durch besonders große Einfachheit aus, ohne daß dadurch die grundsätzlichen Vorteile des erfindungsgemäßen Regals beeinträchtigt wären.

Wird eine stufenlose Verstellbarkeit gewünscht, dann kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, daß die Lagerzapfen und die Auflager für die geneigten Fachböden sowie die Träger für die horizontalen Fachböden in vertikal verlaufenden, in den Seitenteilen vorgesehenen, z.B. von Profilschienen gebildeten hinterschnittenen Nuten festklemmbar sind.

Um ein Abrutschen der auf den geneigten Fachböden abgestellten Schuhe zu verhindern, kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, daß auf den geneigten Fachböden in verschiedenen Stellungen festlegbare Halteleisten oder -bügel vorgesehen sind. Bei dieser Ausführungsform liegen die auf den geneigten Fachböden abgestellten Schuhe mit der Vorderseite ihres Absatzes gegen die Halteleiste oder den Bügel an.

In einer praktischen Ausführungsform kann sich das erfindungsgemäße Regal dadurch auszeichnen, daß insbesondere mit den geneigten Fachböden in deren hinteren Endbereich Lager für die Aufnahme von an den Seitenteilen befestigten Lagerzapfen verbunden sind, wobei die Lager in gegebenenfalls vorgesehenen, zur Ebene des Fachbodens senkrecht ausgerichteten Seitenanleimern, z.B. aus Holz oder Kunststoff, angeordnet sind. Bei dieser Ausführungsform ist nicht nur eine besonders stabile Konstruktion der Fachböden, die auch durch die Verwendung von Holz optisch ansprechend ist, erreicht, sondern es ist auch die Anbringung der Schwenklager vereinfacht.

Wenn, wie im Rahmen der Erfindung vorgesehen, die Lager jeweils eine zum Seitenteil hin offene gewinkelte Nut mit einem parallel und einem senkrecht zum Fachboden verlaufenden Abschnitt aufweisen, wobei der senkrechte Abschnitt nach unten hin offen ist, wogegen der parallel zum Fachboden verlaufende Abschnitt nach hinten geschlossen ist, dann ist das Einengen der geneigten Fachböden in das Regal besonders einfach.

Zur Sicherung des Lagerzapfens können im Rahmen der Erfindung im parallel zum Fachboden verlaufenden Abschnitt der Nut federnde Nocken vorgesehen sein.

Insbesondere dann, wenn die Seitenanleimer aus Holz bestehen, bewährt es sich, wenn, wie im Rahmen der Erfindung vorgesehen, der die Nut aufweisende Lagerkörper als in die Seitenanleimer einsetzbarer Bauteil z.B. aus Kunststoff, ausgebildet ist.

Weiters kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, daß die horizontalen Fachböden an ihren den Seitenteilen zugekehrten Seitenflächen Schlitze aufweisen, in welche die an den Seitenteilen befestigten, z.B. in den Nuten in diesen festgeklemmte Träger eingreifen. Bei dieser Ausführungsform ist eine besonders sichere und optisch ansprechende Anbringung der horizontalen Fachböden gegeben.

Wird gewünscht, daß die geneigten Fachböden nicht ohne weiteres hochgeklappt werden können, so daß die auf den horizontalen Fachböden abgestellten Schuhe zugänglich sind, dann kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, daß an der Unterseite der geneigten Fachböden Sperriegel vorgesehen sind, die entgegen der Kraft einer Feder aus ihrer Wirkstellung, in der sie die Auflager untergreifen, zurückschiebbar sind.

Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung der in der Zeichnung schematisch wiedergegebenen Ausführungsbeispiele. Es zeigt

  • Fig. 1 im Vertikalschnitt einen Teil eines Regals,
  • Fig. 2 in einer der Fig. 1 analogen Ansicht eine andere Ausführungsform eines Regals,
  • Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2,
  • Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 2,
  • Fig. 5 eine Ausführungsform der Träger für horizontale Fachböden,
  • Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 5,
  • Fig. 7 eine Ausführungsform des Schwenklagers der geneigten Fachböden,
  • Fig. 8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII in Fig. 7,
  • Fig. 9 und 10 eine Verriegelung der geneigten Fachböden,
  • Fig. 11 ein Beispiel für eine Anordnung für Regale in einem Verkaufslokal,
  • Fig. 12 eine Draufsicht zur Anordnung gemäß Fig. 11,
  • Fig. 13 die Anordnung von Stiefelträgern in einem Regal und
  • Fig. 14 eine alternative Ausführungsform von Stiefelträgern.

Wie insbesondere die Fig. 1, 11 und 12 zeigen, weist das erfindungsgemäße Regal zwischen vertikalen Seitenteilen 1 angeordnete horizontale Fachböden 2 und geneigte Fachböden 3 auf. Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform sind in den Seitenteilen zwei Reihen von Löchern 4 bzw. 5 vorgesehen, die einen konstanten Abstand voneinander besitzen. In diese Löcher werden nun dort, wo benötigt, als Stifte ausgebildete Träger 6 für die horizontalen Fachböden 2 dort hineingesteckt, wo ein horizontaler Fachboden 2 sein soll.

Wie Fig. 1 zeigt, sind die geneigten Fachböden 3 im Bereich ihres hinteren Endes um in eine der Bohrungen 5 gesteckte Lagerzapfen verschwenkbar. Die untere Endstellung B wird durch ein in eines der Löcher 4 der vorderen Reihe eingestecktes Auflager 8 festgelegt. Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß je nachdem, in welches Loch 4 das Auflager 8 eingesteckt worden ist, die untere Endstellung B des geneigten Fachbodens 3 frei gewählt werden kann.

Das Auflager 8 kann aber auch so hoch in ein Loch 4 gesteckt werden, daß der geneigte Fachträger 3 die in Fig. 1 strichliert eingezeichnete horizontale Stellung A einnimmt.

Da die Neigung der geneigten Fachböden 3 unabhängig von ihrem Abstand zu den jeweils darunterliegend angeordneten Fachböden 2 gewählt werden kann, besteht die Möglichkeit, die Auflager 8 jeweils so anzuordnen, daß die geneigten Fachböden 3 in Bodennähe die Stellung B einnehmen und sich ihre Neigung zunehmend verringert, bis sie in Kopfhöhe die Stellung A einnehmen.

Die geneigten Fachböden 3 können mit einem rutschsicheren Belag 9 und/oder mit einer Halteleiste 10 oder einem Haltebügel ausgerüstet sein.

Für das Einsetzen des Haltebügels in die geneigten Fachböden 3 können auch mehrere in verschiedenen Abständen von der Vorderkante des Fachbodens 3 vorgesehene Löcher vorgesehen sein. Es besteht dann die Möglichkeit, die Lage des Haltebügels an die Verhältnisse beim Zurschaustellen von Schuhen-mit Keilsohle (vorderste Stellung des Bügels), von Kinderschuhen, von Damenschuhen und von Herrenschuhen anzupassen. Wird zusätzlich ein zweiter Bügel ganz hinten eingesetzt, dann können u.U. auch zwei Reihen von Kinderschuhen angeordnet werden.

Um zu verhindern, daß Schuhe von den Fachböden 3 abrutschen, sind die geneigten Fachböden 3 mit einem Haltebügel ausgerüstet, dann kann dieser beispielsweise in zu beiden Seiten der Fachböden 3 mit diesen verbundene Seitenanleimer eingesteckt werden und, falls dies gewünscht wird, eine der Vorderkante der Fachböden 3 entsprechende Form besitzen. So kann beispielsweise die Vorderkante des Fachbodens 3 konkav gekrümmt sein, wobei dann der Haltebügel ebenfalls gekrümmt ausgeführt ist.

Beim erfindungsgemäßen Regal befindet sich der zum ausgestellten, auf einem der geneigten Fachböden 3 abgestellten Schuh zugehörige zweite Schuh eines Paares jeweils auf dem unter dem geneigten Fachboden 3 angeordneten, nicht einsehbaren Fachboden 2. Hier zeigt sich wieder ein erheblicher Vorteil des erfindungsgemäßen Regales, weil der Abstand zwischen jedem geneigten Fachboden 3 und dem zugehörigen horizontalen Fachboden 2 der Schuhhöhe des jeweiligen Schuhmodells angepaßt werden kann. Wird nun der zweite, auf dem horizontalen Fachboden 2 aufgestellte Schuh benötigt, so wird der geneigte Fachboden 3 hochgeschwenkt und der zweite zum Paar gehörige Schuh ist greifbar.

Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Regales sind in den Seitenteilen 1 vertikal verlaufende, durch Profilschienen 11 gebildete Nuten 12 und 13 vorgesehen, in welchen Lagerzapfen und das Auflager für den geneigten Fachboden 3 und die Träger für den horizontalen Fachboden 2 in beliebigen Höhenlagen festklemmbar sind. Bei dieser Ausführungsform ist somit eine stufenlose Einstellung der gewünschten Höhenstellung der Fachböden 2 und 3 sowie der Neigung des Fachbodens 3 möglich.

Die horizontalen Fachböden 2 können auch aus ihrer in Fig. 1 gezeigten Stellung vorgeschoben werden, wenn die geneigten Fachböden 3 z.B. bei einem Ausverkauf in ihrer hochgeklappten Stellung sind. Sobald ein Regal teilweise geleert ist, kann einer oder mehrere der geneigten Fachböden wieder heruntergeklappt werden, so daß der optische Eindruck stets gefüllter Regale gegeben ist.

Wie in Fig. 3 gezeigt, wird das Klemmstück 14 vom Schaft einer Rändelschraube 16 durchsetzt, die in ein in der Nut 12 oder 13 in der Profilschiene 11 verschiebbar aufgenommenes Klemmstück 17 geschraubt ist. Durch Anziehen der Rändelschraube 16 kann der Träger 14 in beliebigen Höhenlagen fixiert werden.

Das vordere Auflager des geneigten Fachbodens 3 ist im in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel ident mit den Trägern 14 für die horizontalen Fachböden 2 ausgebildet. Das Schwenklager am hinteren Ende des geneigten Fachbodens 3 umfaßt ebenfalls eine Rändelschraube 18, die in ein eine Gewindebohrung aufweisendes Klemmstück 19, das in der Nut 13 verschiebbar aufgenommen ist, eingeschraubt ist. Zwischen dem Kopf der Rändelschraube 18 und der Profilschiene 11 ist eine Hülse 20 vorgesehen, die als Schwenkzapfen für den geneigten Fachboden 3 dient. Es ist ersichtlich, daß das Schwenklager 15 nach dem Lösen der Rändelschraube 18 entlang der hinteren Profilschiene 11 verschoben und in beliebigen Höhenlagen durch Anziehen der Rändelschraube 18 festgeklemmt werden kann.

Eine andere Möglichkeit der Befestigung der horizontalen Fachböden 2 an den Seitenteilen 1 ist in den Fig. 5 und 6 gezeigt. Bei dieser Ausführungsform besitzen die Fachböden 2 in den seitlichen Stirnflächen Nuten 21, in welche die als Gleitstücke ausgebildeten Köpfe von Klemmschrauben 22 ragen. Die Klemmschrauben 22 sind mit ihrem Gewindeteil in Klemmstücke 19, die in den Nuten 12 aufgenommen sind, geschraubt.

Insbesondere dann, wenn die geneigten Fachböden 3 Seitenanleimer 23, die beispielsweise aus Holz gefertigt sein können, aufweisen, können die Schwenklager, wie in den Fig. 7 und 8 gezeigt, ausgebildet sein. Die Schwenklager werden im gezeigten Ausführungsbeispiel von einem beispielsweise aus Kunststoff gefertigten Lagerkörper 24 gebildet, der in eine entsprechende Ausfräsung im Seitenanleimer 23 eingedrückt ist. Besteht der Seitenanleimer aus einem anderen Werkstoff als Holz, beispielsweise aus Kunststoff, dann kann der Lagerkörper 24 auch einstückig mit dem Seitenanleimer ausgeführt sein.

Der Lagerkörper 24 besitzt eine gewinkelte Nut 25, die einen zum Fachboden 3 senkrechten Abschnitt 26 und einen zum Fachboden 3 parallel verlaufenden Abschnitt 27 aufweist. Der zum Fachboden 3 senkrecht verlaufende Abschnitt 26 der Nut 25 ist nach unten hin offen und erweitert sich im Bereich seines Endes. Der horizontale Abschnitt 27 weist nach innen vorspringende Nocken 28 auf, die nach außen federn können, wenn ein Lagerzapfen 7 durch die Nut 25 in seine in Fig. 7 eingezeichnete Endstellung bewegt wird. Der Lagerzapfen 7 kann, wie in Fig. 8 gezeigt, ein einfacher Stift sein, der in eine der Bohrungen 5 im Seitenteil 1 eingesetzt ist oder aber, er kann ähnlich dem Träger für einen horizontalen Fachboden 2, wie er in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist, ausgebildet sein.

Falls gewünscht wird, daß die geneigten Fachböden 3 nicht ohne weiteres hochgeschwenkt werden können, dann kann an den Fachböden 3 im Bereich ihres vorderen Randes die in den Fig. 9 und 10 gezeigte Sperre gegen Hochschwenken angebracht werden.

Bei der Anordnung der Sperre gemäß den Fig. 9 und 10 ist das vordere Auflager für den Fachboden 3 etwas abgeändert, um eine bessere Angriffsmöglichkeit für die Sperre zu bilden. Wie Fig. 10 zeigt, ist ein über die Rändelschraube 16 vorstehendes Auflager 29 vorgesehen, das mit einer Verlängerung 30 ausgerüstet ist, die von der Rändelschraube 16 gegen die Profilschiene 11 geklemmt werden kann. Am Auflager 29 greift ein Sperriegel 31 an, der von einer Feder 32 in einem Gehäuse 34 aufgenommen ist und in Richtung auf den Seitenteil 1 zu vorgeschoben wird. Soll nun der so gegen Hochschwenken gesperrte Fachboden 3 hochgeschwenkt werden, dann ist der Sperriegel 31 unter Zuhilfenahme der Handhabe 33 entgegen der Kraft der Feder 32 aus seiner in Fig. 10 gezeigten Sperrstellung zurückzuziehen. Diese Tätigkeit stellt für das Verkaufspersonal keine zusätzliche Belastung dar, ist aber dennoch eine wirksame Diebstahlsicherung, da die Sperre durch den Fachboden 3 vor direktem Zublick geschützt ist. Beim Nachuntenklappen des Fachbodens 3 rastet der Sperriegel 31 selbsttätig unter dem Auflager 29 ein, so daß die Sperre erneut wirksam ist.

In den Fig. 11 und 12 ist ein Anwendungsbeispiel des erfindungsgemäßen Regals gezeigt, aus welchem die Anpassungsfähigkeit des erfindungsgemäßen Regals zu erkennen ist. Es ist auch ersichtlich, daß zwischen den einzelnen Regalen Freiräume mit beispielsweise als Spiegel ausgebildeten schwenkbaren Türen 35 oder aber mit fix montierten Spiegeln 37 vorgesehen werden können. Die weiters in Fig. 12 gezeigten Spiegel 36 und 38 dienen der optischen Raumvergrößerung bzw. als Kontrollspiegel.

Neben der in den Fig. 11 und 12 gezeigten Möglichkeit für die Anordnung der erfindungsgemäßen Regale entlang von Raumwänden können die erfindungsgemäßen Regale oder mehrere dieser zu einem Regalturm mit mehreckigem Grundriß vereinigten Regale auch frei im Raum stehen.

Das erfindungsgemäße Regal kann, wie die Fig. 13 und 14 zeigen, auch zum Zurschaustellen von Stiefelpaaren eingerichtet werden. Hiezu sind an den Seitenteilen Winkel 40 mit Hilfe von Stiften befestigt, die in die gewünschten Löcher 4 und 5 eingesetzt werden. Zwischen diesen an den Innenflächen der Seitenteile 1 befestigten Trägern erstrecken sich Stangen 42, 43, an welchen Stiefel mit in sie eingesetzten Stiefelklammern 44 aufgehängt werden können. Fig. 1 zeigt deutlich, daß die Stange 42 höher angeordnet ist als die Stange 43, so daß eine raumsparende Anordnung getroffen werden kann. Auch bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Regals für Stiefel ist die Anordnung so getroffen, daß jeweils nur ein Stiefel eines Paares sichtbar, der zweite Stiefel des Paares aber dennoch gut zugänglich ist.

In Fig. 14 ist ein Stiefelträger 40' gezeigt, der ebenfalls Querstangen 42 und 43 besitzt, aber in Abweichung von der in Fig. 13 gezeigten Ausführungsform nicht an den Seitenteilen, sondern einer gelochten Profilschiene 45 befestigt ist.

An Stelle der in Fig. 1 gezeigten Stifte 6 können die horizontalen Fachböden 2 auch von bügelartigen Trägern getragen werden, deren Abbiegungen in entsprechende Löcher 4 und 5 der Seitenteile 1 eingesteckt werden. Besonders günstig ist es, wenn die horizontalen Fachböden 2, ähnlich wie in Fig. 5 und 6 gezeigt, in ihren seitlichen Stirnflächen Nuten 21 aufweisen, in welche die Bügel eingreifen. Die Fachböden 2 können dann vor- und zurückgeschoben werden.

Falls die geneigten Fachböden keine Seitenanleimer aufweisen, dann kann der in den Fig. 7 und 8 gezeigte Lagerkörper 24 auch unmittelbar an den Seitenrändern der Fachböden 3 befestigt werden. Beispielsweise kann er in entsprechend geformte Ausnehmungen der Fachböden hineingepreßt werden.

An Stelle der in den Fig. 9 und 10 gezeigten Sperre kann in einer vereinfachten Ausführungsform bei mit Löchern 4 und 5 versehenen Seitenteilen 1 die Sperrung der geneigten Fachböden 3 gegen Hochschwenken auch dadurch erreicht werden, daß oberhalb des vorderen Bereiches der Fachböden 3 in entsprechende Löcher 4 Bolzen, die zweckmäßig eine den Seitenteilen und/oder den Fachböden 3 bzw. deren Seitenanleimern angepaßte Färbung besitzen, hineingesteckt werden.

In Fig. 11 sind auch die Bohrungen in den geneigten Fachböden 3 oder den mit diesen verbundenen Seitenanleimern angedeutet, in welche die abgebogenen Enden der Haltebügel eingesteckt werden können.

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