Vorrichtung zum Darbieten von lichtempfindlichen Lebensmitteln |
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申请号 | EP05400009.6 | 申请日 | 2005-03-14 | 公开(公告)号 | EP1586513B1 | 公开(公告)日 | 2010-12-15 |
申请人 | Koch Handelsgesellschaft Schömberg mbH; Koch, Klaus; | 发明人 | Koch, Gerd; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Darbieten von lichtempfindlichen Lebensmitteln, insbesondere von Chicorée. Derzeit wird das Lebensmittel Chicorée, das beim Einzelhändler in Transportkisten verpackt ankommt, vom Lebensmitteleinzelhändler in ein Verkaufsregal gelegt und dem Kunden zum Kauf angeboten. Das Lebensmittel Chicorée ist dabei nicht vor äußeren Einflüssen, wie insbesondere Licht, geschützt. Da das Lebensmittel Chicorée aber unter dem Einfluss von Licht seine Färbung von nahezu weiß in mehr und mehr grün ändert und mit zunehmender Grünfärbung dieses Lebensmittel auch zunehmend bitterer wird, wird es nach einer gewissen Zeit unverkäuflich. Um dies zu verhindern, bieten manche Einzelhändler das Lebensmittel Chicorée in der Transportverpackung an, was jedoch den Nachteil hat, dass diese je nach Lieferant unterschiedlich ausgebildet und dadurch der Inhalt vom Kunden schwierig zu identifizieren ist, was zur Folge hat, dass der Kunde die Ware nicht erkennt und somit nicht kauft. Eine Alternative hierzu bietet sich dem Lebensmitteleinzelhändler durch die Verwendung von lichtundurchlässigen und damit undurchsichtigen Folien, was jedoch dem Grunde nach ähnliche Nachteile mit sich bringt. Eine derartige Folie bedeutet entweder Luftabschluss, was zu Feuchtigkeitsproblemen führt, oder Warenverlust, wenn sie zu oft und zu lange aufgedeckt bleibt. Aus der Aus der Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zum Darbieten von lichtempfindlichen Lebensmitteln, insbesondere von Chicorée, der genannten Art zu schaffen, die einerseits das Lebensmittel lichtgeschützt darbieten kann und die andererseits optisch eine zusagende und für den Kunden akzeptable Darbietung für den Verkauf gestattet. Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Vorrichtung der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist einerseits erreicht, dass der Lichteinfluss auf dieses lichtempfindliche Lebensmittel in der Verkaufstheke erheblich reduziert ist, da das Lebensmittel lichtgeschützt und das Zugriffselement nur bei Bedarf zum Entnehmen des Lebensmittels geöffnet wird. Außerdem bleibt der Deckel tatsächlich nur soweit und solange geöffnet, wie der Kunde es zum Entnehmen des Lebensmittels aus dem Behältnis benötigt. Durch das randseitig umlaufende Überstehen des Deckels ist außerdem eine lichtdichte Abdeckung des Deckels auf den Seitenwänden des Behältnisses erreicht. Dies bedeutet eine erhebliche Reduzierung von nichtverkaufsfähigen Lebensmitteln. Außerdem ist die Darbietung des Lebensmittels verkaufseffektiver und sauberer und es ergeben sich reduzierte Handhabungskosten. Der selbstschließende Deckel kann als Schiebedeckel oder in bevorzugter Weise gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 als ein- oder zweiflügliger Deckel ausgebildet sein. Die Flügellösung hat den Vorteil der Einfachheit. Ein für den Kunden sehr einfaches Öffnen ergibt sich durch die Merkmale nach Anspruch 3. Außerdem kann es dabei zweckmäßig sein, die Griffleiste an den Deckel anzuformen. Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 4 und/oder 5 kann es zweckmäßig sein, das Scharnierelement in Form eines Scharnierbandes entweder beidendig am betreffenden Element festzulegen oder, um eine bessere Reinigung der Seitenwände zu erreichen, am Behältnis aufsteckbar auszubilden. Zur Darstellung des Inhalts des Behältnisses ist es zweckmäßig, gemäß den Merkmalen des Anspruchs 6 den Deckel zu bedrucken. Eine weitere Möglichkeit, das Lebensmittel innerhalb des Behältnisses über eine längere Zeitdauer aufzubewahren, ergibt sich durch die Merkmale nach Anspruch 7. Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung 10 dient zum Darbieten von lichtempfindlichen Lebensmitteln, wie beispielsweise Chicorée. Die Vorrichtung 10 besitzt die Form eines quaderförmigen Behältnisses 11, das vier zu einem geschlossenen Rahmen 18einstückig miteinander verbundene umlaufende Seitenwände 12, 13, 14 und 15 aufweist. Das Behältnis 11 ist beim dargestellten Ausführungsbeispiel ohne Boden, besitzt jedoch ein Zugriffselement zum Innenraum 16 des Behältnisses 11 in Form eines hier einflügligen Deckels 17. Das gesamte Behältnis 11, d.h. die Seitenwände 12 bis 15 sowie der Deckel 17 sind aus einem lichtundurchlässigen Material, vorzugsweise aus einem lichtundurchlässigen, ggf. eingefärbten Kunststoff hergestellt. Die zum umlaufenden und geschlossenen Rahmen 18 zusammengefügten Seitenwände 12 bis 15 besitzen abgerundete Kanten, wobei der Rahmen 18 etwa quaderförmig ist. Der auf dem Rahmen 18 aufliegende Deckel 17 besitzt eine größere Grundlfäche derart, dass der Deckel 17 randseitig umlaufend über die Außenflächen der Seitenwände 12 bis 15 hinausragt. Der etwa rechteckförmige Deckel 17, ist an einem Schmalseitenbereich über ein Gelenk oder Scharnier 19 mit der betreffenden schmalen Seitenwand 13 klappbar verbunden und besitzt an seinem dem Scharnier 19 abgewandten Ende eine einstückig rinnenförmig um- und rückgebogene Griffleiste 21, die im wesentlichen über die gesamte Schmalseite des Deckels 17 verläuft. Anhand der Griffleiste 21 kann der Deckel 17 um die Achse des Scharniers 19 in Richtung gemäß Pfeil A gegenüber dem Rahmen 18 verschwenkt werden. Der Deckel 17 ist auf seiner Außenseite bzw. Sichtfläche zur Darstellung des Inhalts des Behältnisses 11 bedruckt. Gemäß Zwischen dem am Deckel 17' gehaltenen Schenkel 23' und dem an der Schmalseitenwand 13 über das Rastprofil 26' gehaltenen Schenkel 24' ist eine Kerbe 25' zur leichteren Schwenkbarkeit vorgesehen. Somit ist der Deckel 17' am Rahmen 18 abnehmbar gehalten. Aus den In nicht dargestellter Weise kann der Deckel 17 auch als zweiflügiger Deckel ausgebildet sein, welche beiden Flügel dann an ihren einander abgewandten Längsseitenrändern an den langen Seitenwänden 12 bzw. 14 befestigt bzw. aufsteckbar gehalten sind. An ihren einander zugewandten Längsrändern besitzen die Deckelhälften jeweils eine Griffleiste oder dergleichen. Des Weiteren ist es möglich, statt des Klappdeckels einen Schiebedeckel in einer Nutführung am Rahmen 18 vorzusehen. Es versteht sich, dass die Vorrichtung 10 nicht nur für lichtempfindliche Lebensmittel, wie Chicorée, vorgesehen sein kann; die Lebensmittel können auch vor anderen Einflüssen, wie Wärme, Kälte, Zugluft, Feuchtigkeit, Trockenheit dadurch geschützt werden, dass innerhalb des Rahmens 18 eine entsprechende Feuchtigkeits- und/oder Temperiereinrichtung vorgesehen ist. Der mit dem Deckel 17 versehene bodenlose Rahmen 18 wird zur Aufnahme des betreffenden Lebensmittel bzw. zur Verkaufsdarbietung auf eine in Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften übliche Unterlage gebracht, die den Boden für die Vorrichtung 10 bildet. |