VERKAUFS- UND PRÄSENTATIONSEINRICHTUNG

申请号 EP16002321.4 申请日 2016-11-01 公开(公告)号 EP3184003A2 公开(公告)日 2017-06-28
申请人 Kesseböhmer Holding KG; Lidl Stiftung & Co. KG; 发明人 Lindemeier, Karl-Heinrich; Brockmeyer, Daniel; Sotiroudis, Georgios;
摘要 Eine Verkaufs- und Präsentationseinrichtung ist mit einer Basiseinheit in Form eines Gestells o. dgl. Vorrichtung versehen, die im Bereich einer zumindest vorderseitig vom Kunden zugänglichen Präsentationsfläche jeweilige Waren aufnehmen kann. Das erfindungsgemäß verbesserte Konzept geht davon aus, dass zumindest die eine Präsentationsfläche der Basiseinheit mit einem zumindest ein teleskopisch geführtes Teil aufweisenden Auszug erweiterbar ist.
权利要求 Verkaufs- und Präsentationseinrichtung, die mit einer jeweilige Waren im Bereich (1) einer zumindest vorderseitig vom Kunden zugänglichen Präsentationsfläche (2, 3, 4) aufnehmenden Basiseinheit (B) in Form eines Gestells o. dgl. Vorrichtung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Präsentationsfläche (2, 2') der Basiseinheit (B, BE) mit einem zumindest ein teleskopisch geführtes Teil aufweisenden Auszug (A, A') erweiterbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest zwei die Präsentationsfläche (2, 2') mit Auszug (A, A') bildenden Teile unmittelbar über eine Teleskopführung ineinandergreifend verbunden sind.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als den Auszug (A, A') bildende Teile jeweilige schubbeweglich (Pfeil S, Pfeil Q, Pfeil G) verlagerbare Profilplatten (5, 6; 5', 6') vorgesehen sind.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der teleskopisch verbundenen Profilplatten (6) des Auszugs (A) im vorderseitigen Bereich (1) der Präsentationsfläche (2) zu zumindest einem Zusatzgestell (Z) der Basiseinheit (B) hin eine schwenkbewegliche Abstützung (Winkel C) bildet und die einen hinteren Bereich (7) der Präsentationsfläche (2) bildende Profilplatte (5) an einem als Tragrahmen o. dgl. ausgebildeten Gegenhalter (8) festlegbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die verlagerbaren Profilplatten (5, 6) in variabel vorgebbare Neigungsstellungen (Winkel C) am Tragrahmen (8) festlegbar sind.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das die vordere der Profilplatten (6) abstützende Zusatzgestell (Z) durch jeweilige horizontal nach vorn oder nach hinten gerichtete Stellbaugruppen (9) verlagerbar ist, derart, dass dabei mittels einer höhenvariablen hinteren Einhängung (10) am Tragrahmen (8) die jeweiligen Neigungsstellungen (Winkel C) der erweiterbaren Präsentationsfläche (2) vorgebbar sind.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das verlagerbare Zusatzgestell (Z) zumindest bereichsweise in einen unterhalb der Basiseinheit (B) gebildeten Freiraum (11) einschiebbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilplatten (5, 6) und/oder das verlagerbare Zusatzgestell (Z) von Hand in die jeweilige Nutz- bzw. Packstellung verlagerbar, hier fixierbar und aus dieser lösbar ist/sind.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilplatten (5, 6) des Auszugs (A) im Bereich der Basiseinheit (B) und/oder des Zusatzgestells (Z) mit zumindest einem Stellantrieb zusammenwirken.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wobei diese mit einer vom Kunden vorderseitig zugänglichen Basiseinheit (BE) und einer Erweiterungseinheit (EE) eine zumindest zweiteilige Gestellbaugruppe bildet, diese mit einer jeweiligen Präsentationsfläche (2') sowie einer jeweiligen Erweiterungsfläche (3') versehen ist und diese beiden Einheiten (BE, EE) aus einer im Bereich ihrer jeweiligen Teil-Flächen aneinander legbaren Nutzstellung in zumindest eine Packstellung relativ zueinander verlagerbar sind, derart, dass in dieser Packstellung die Erweiterungsfläche (3') der Erweiterungseinheit (EE) die Präsentationsfläche (2') der Basiseinheit (BE) zumindest bereichsweise untergreift, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine in Nutzstellung seitlich an die Basiseinheit (BE) anlegbare Erweiterungseinheit (EE) im Bereich ihrer Erweiterungsfläche (3') eine diese mittels einer Tragbaugruppe (14) schwenkbar abstützende Aufnahmevorrichtung (15) aufweist und diese ihrerseits mit einem bodenseitigen verlagerbaren Gestell (16) verbunden ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ausgehend von der eine gemeinsame vordere Frontlinie (F) im Bereich der beiden aneinander liegenden Präsentationsflächen (2', 3') definierenden Nutzstellung nachfolgend zum Erreichen der Packstellung zunächst die Erweiterungsfläche (3') der Erweiterungseinheit (EE) zu deren Tragbaugruppe (14) hin um eine Stützachse (TS) schwenkbar ist (Pfeil H), danach diese Erweiterungsfläche (3') in eine zur Stützachse (TS) beabstandete Ablageposition quer verlagerbar ist (Pfeil Q) und aus dieser zur Frontlinie (F) beabstandeten Position (Abstand AL) die Erweiterungseinheit (EE) in Längsrichtung (Pfeil L) zumindest bereichsweise unter die Präsentationsfläche (2') der Basiseinheit (BE) einschiebbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsflächen (2', 3') im Bereich ihrer Gestellbaugruppe eine in der vorderseitigen Frontlinie (F) des Systems verlaufende Stützachse (TS) aufweisen.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Erweiterungsfläche (3') der Erweiterungseinheit (EE) mittels zumindest eines Schwenk-Schub-Verbinders (17) verlagerbar mit der zugeordneten Tragbaugruppe (14) verbunden ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Erweiterungsfläche (3') an zumindest einem als Schwenk-Schub-Verbinder (17') vorgesehenen und zur Tragbaugruppe (14) gerichteten Lenkparallelogramm (18, 18') abstützbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die die Tragbaugruppe (14) aufweisende Aufnahmevorrichtung (15) der Erweiterungseinheit (EE) mittels bodenseitiger Stützrollen (19) am Fahrgestell (16) sowie jeweiliger, mit der Gestellbaugruppe der Basiseinheit (BE) zusammenwirkender Führungsbauteile (20, 20', 20"; 21, 21') eine quer und/oder längs verschiebliche Verbindung bildet.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Erweiterungsfläche (3') der Erweiterungseinheit (EE) an ihrem zur Stützachse (TS) im Bereich der Frontlinie (F) abgewandten Ende mit zumindest einer verlagerbaren Ansatzfläche (AF) versehen ist, derart, dass mit dieser Ansatzfläche (AF) eine Stützverbindung (22) zu einem ortsfesten Rahmengestell (23) herstellbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Ansatzfläche (AF, AF') nach Art eines linear beweglichen teleskopischen Auszugs (Pfeil G, G') mit der Präsentationsfläche (2', 3') verbunden ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansatzfläche (AF, AF') relativ zur Präsentationsfläche (2', 3') schwenkbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansatzfläche (AF, AF') eine am äußeren Ende vorgesehene Raststange (24, 24') aufweist, die im Bereich zumindest eines mit dem Rahmengestell (23) verbundenen Stützbalkens (25, 25', 25") in jeweiligen Nutzstellungen fixierbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Raststange (24, 24') zumindest zwei parallel beabstandete Stützbalken (25, 25', 25") des Rahmengestells (23) vorgesehen sind.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Raststange (24, 24') der Ansatzfläche (AF, AF') im Bereich der jeweiligen Stützverbindung (22) gestuft oder stufenlos in jeweiligen Nutzstellungen festlegbar und aus diesen lösbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit (B, BE), die zumindest eine seitlich verlagerbare Erweiterungseinheit (EE) und das vorderseitig der Basiseinheit (B) zugeordnete Zusatzgestell (Z) eine modular erweiterbare Präsentationsstruktur bilden.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit (B, BE) wahlweise an beiden Querseiten mit der zumindest einen Erweiterungseinheit (EE) verbindbar ist.Verkaufs- und Präsentationseinrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit (B, BE) mit mehreren vorderseitig verlagerbaren Zusatzgestellen (Z) versehen ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine insbesondere für Lebensmittel des Obst- und Gemüsebereiches vorgesehene Verkaufs- und Präsentationseinrichtung, die von einer Basiskonstruktion mit Präsentationsflächen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgeht.

Zur Präsentation von Waren, insbesondere frischen Lebensmitteln in Obst- und Gemüseabteilungen von Supermärkten, werden zur Kundenpräsentation unterschiedliche Ausführungen von Gestell- und Tischkonstruktionen genutzt. Gemäß DE 88 01 534.3 U1 ist ein als Warenträger ausgebildetes Traggestell vorgeschlagen, wobei an zwei vertikalen Pfosten jeweilige platten- oder gitterförmige Warenträger so gehalten sind, dass diese mittels jeweiliger Haltemittel in eine pultförmig geneigte Nutzposition verlagerbar und damit die Waren vom vorderseitig herantretenden Kunden besser erreichbar sind.

Ein ähnliches Konzept ist bei einer Konstruktion gemäß DE 203 19 141 U1 gezeigt, wobei hier eine auf einem Tisch befindliche Abstellfläche von einer rückseitigen Stützeinrichtung so untergriffen wird, dass mit deren Verlagerung eine variable Schrägstellung der insbesondere zur Aufnahme von Kisten o. dgl. Behältnissen geeigneten Abstellfläche möglich ist.

Ein in DE 20 2013 008 879 U1 gezeigter Präsentationstisch weist als modulare Konstruktion einen aus Metallstreben mit Aussparungen gebildeten Gestellrahmen auf, an dem durch entsprechende Steckverbindungen jeweilige Auflageböden unterschiedlicher Ausführung festlegbar sind. Durch entsprechende Variation der Stützverbindung können auch diese Auflageböden im Bereich von Säulen des Tragrahmens in unterschiedlichen Schrägstellungen so ausgerichtet werden, dass für den Kunden eine bessere Erreichbarkeit der präsentierten Waren möglich wird. Eine ähnliche Konstruktion mit schwenkbarem Warenträger ist in DE 20 2007 016 569 U1 gezeigt.

Bei einem Verkaufsgestell gemäß DE 10 2013 100 229 B3 ist an einem als Tragbaugruppe wirkenden Rückenteil eine Abstellfläche für Warenbehälter so angeordnet, dass ausgehend von einer vorderen Nutzseite eine geneigte bzw. ansteigende Nutzposition für die Behälter vorgegeben wird. Dabei ist der zum Kunden gerichtete vordere Bereich unterhalb der Abstellfläche mit einer speziellen Blende als Sichtschutz versehen, so dass mit deren variierbaren Gebrauchsstellungen ein unterhalb der Abstellfläche befindlicher Freiraum für Reinigungszwecke einfacher zugänglich ist.

Bei einem Warenträger gemäß DE 20 2014 001 506 U1 ist die an einem Basisgestell gehaltene Präsentationsfläche gleichzeitig im Bereich einer Rückwand abgestützt. Diese Ausbildung der Präsentationsflächen sieht zwei entlang einer Querachse verbundene Teilbereiche vor, so dass diese Teilbereiche in unterschiedliche Nutz- bzw. Nichtgebrauchsstellungen schwenkbar sind. Im Bereich der Querachse ist dabei ein Kniehebel-System vorgesehen, so dass ausgehend von einer um 90° abgewinkelten Knickposition durch eine entsprechende Stellbewegung eine Gleichebenigkeit der beiden gelenkig verbundenen Teilflächen erreicht werden kann. Der zuvor als eine Rückwand des Systems genutzte Teilbereich des Warenträgers wird dabei so bewegt, dass die ursprüngliche Präsentationsfläche um den Anteil der Rückwand vergrößert werden kann. Es versteht sich, dass diese beiden Teilbereiche aus der "vollflächigen" Präsentationslage in die Nichtgebrauchsstellung rückverlagerbar sind.

Bei einem Warenträgersystem gemäß DE 20 2014 001 505 U1 ist ebenfalls vorgesehen, die Variabilität der zur Verfügung stehenden Auflagefläche zur Präsentation von Waren zu verbessern. Bei dieser Konstruktion sind zumindest zwei auf einem jeweiligen Basisgestellteil befindliche Präsentationsflächen nebeneinander angeordnet. Das jeweils nebengeordnete Element dieser Konstruktion ist mit Stellmitteln versehen, so dass eine Relativverlagerung zum Basiselement möglich ist. In einer ersten Stellphase wird das nebengeordnete Element nach hinten verlagert und kann dann von der Seite unter das Basiselement verschoben werden. Damit wird eine Variabilität dahingehend erreicht, dass durch wahlweise Positionierungen des zumindest einen unter dem Basiselement befindlichen Seitenelementes die Präsentationsfläche bedarfsgerecht erweitert oder verkleinert werden kann.

Auch das Warenträgersystem gemäß DE 20 2014 008 052 U1 basiert auf einem Konzept mit Basisgestell und zumindest einem in dessen unteren Bereich verlagerbaren Zusatzelement. Dabei ist die Präsentationsfläche - des in Benutzungssituation neben dem Basisgestell außen liegenden Elementes - zweiteilig ausgebildet und mit einem zusätzlichen oberen Abschnitt versehen. Dieser ist auf einem von der vorderen Bedienleiste ausgehend nach hinten verschiebbaren Schlitten abgestützt. Mit diesem oberen Abschnitt ist gleichzeitig ein nach unten abklappbar gelenkig verbundener Unterabschnitt kombiniert. Ausgehend von einer gleichebenigen Gestaltung der Präsentationsfläche - im vollflächigen Nutzungsfalle - kann nachfolgend das nebengeordnete Element zu einer "Verkleinerung" genutzt und die Präsentationsfläche entsprechend angepasst werden. Dazu wird der obere Abschnitt der beiden Teilbereiche der Präsentationsfläche nach unten abgeklappt, und danach kann das nebengeordnete Element durch eine zweizügige Schubbewegung unter das Basisgestell eingeschoben werden.

Die Erfindung befasst sich mit dem Problem, eine Verkaufs- und Präsentationseinrichtung mit mehreren optional nutzbaren Elementen im Bereich der Präsentationsfläche so auszubilden, dass mit geringem technischem Aufwand beim Wechsel jeweiliger Gebrauchslagen die Handhabung für das Bedienpersonal vereinfacht ist und das Gesamtsystem zur Anpassung an variierende Aufstellorte modular erweitert werden kann.

Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einer Verkaufs- und Präsentationseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 24.

Ausgehend von den bekannten Verkaufs- und Präsentationseinrichtungen mit auf einer Basiseinheit befindlichen Präsentationsflächen ist das erfindungsgemäße Konzept darauf gerichtet, dass zumindest die Präsentationsfläche der als Basiseinheit vorgesehenen Aufnahmevorrichtung eine verbesserte erweiterbare Ausführung aufweist. Diese Vorrichtung wird mit einer Struktur versehen, in die zumindest ein ein teleskopisch geführtes Teil aufweisender Auszug integriert werden kann. Damit ist eine variable Gestaltungen von Präsentations- und Auflageflächen mit geringem technischem Aufwand möglich, und die Bedienung wird für das Personal in Supermärkten vorteilhaft vereinfacht.

Die Konstruktion ist so ausgelegt, dass die zumindest zwei die Präsentationsfläche mit Auszug bildenden Teile des Systems unmittelbar über eine Teleskopführung ineinandergreifend verbunden sein können. In zweckmäßiger Ausführung sind als den Auszug bildende Teile jeweilige schubbeweglich verlagerbare Profilplatten vorgesehen.

Eine vorteilhafte Weiterbildung dieses Systems mit einfach bedienbarem Profilplatten-Teleskop-Auszug sieht vor, dass der zum vorderseitigen Bereich der Präsentationsfläche gerichtete Teil mit einem Zusatzgestell im Bereich der Basiseinheit verbunden wird. Die Verbindung zu diesem schubbeweglichen Zusatzgestell ist dabei als eine schwenkbewegliche Abstützung ausgeführt. Damit ist eine Schwenk-Schub-Kombination nutzbar, mittels der zumindest eine zweite, den hinteren Bereich der Präsentationsfläche bildende Profilplatte des Auszugs in variablen Lagen an einem als Tragrahmen o. dgl. ausgebildeten Gegenhalter festlegbar ist.

Das Zusatzgestell ist dabei als ein ebenfalls "teleskopisch" aus einer Einschubstellung aus dem System der Basiseinheit herausziehbares Bauteil ausgeführt, so dass die vorderseitig an dem Zusatzgestell gehaltenen Teile der Präsentationsfläche in Form der zumindest zwei relativ zueinander verlagerbaren Profilplatten in variabel vorgebbaren Neigungsstellungen am hinteren Tragrahmen festlegbar sind.

Die konstruktive Umsetzung dieses doppelt-teleskopischen Schwenk-Schub-Systems sieht vor, dass das die vordere der Profilplatten abstützende Zusatzgestell durch jeweilige, horizontal wirkende Stellbaugruppen verlagerbar ist und damit sowohl eine Verlagerung nach vorn als auch nach hinten mit geringem Bedienaufwand möglich ist. Durch diese Stellbewegungen kann erreicht werden, dass mittels jeweiliger höhenvariabler hinterer Einhängungen am Tragrahmen die jeweiligen Neigungsstellungen der erweiterbaren Präsentationsfläche stufenweise oder stufenlos vorgebbar sind.

Zur Herstellung einer raumsparend kompakten Nichtgebrauchslage des Systems ist vorgesehen, dass das verlagerbare Zusatzgestell zumindest bereichsweise in einen unterhalb der Basiseinheit gebildeten Freiraum einschiebbar ist.

Mit Blick auf die optimale Bedienbarkeit des Systems ist vorgesehen, dass die Profilplatten und/oder das verlagerbare Zusatzgestell von Hand in die jeweilige Nutz- bzw. Packstellung verlagerbar sind. Hier ist eine entsprechende Fixierung vorgesehen, und bei einer nachfolgenden Umstellung des Systems können die Bauteile einfach voneinander gelöst werden.

Eine weiter verbesserte Ausgestaltung sieht vor, dass zumindest die Profilplatten des Auszugs im Bereich der Basiseinheit mit zumindest einem Stellantrieb zusammenwirken. Ebenso ist denkbar, dass zur Verlagerung des Zusatzgestells aus der Packstellung im Bereich der Basiseinheit ebenfalls ein motorischer Stellantrieb installiert wird.

Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Einrichtung mit teleskopisch verbundenen Bauteilen sieht vor, dass die vom Kunden vorderseitig zugängliche Basiseinheit mit einer speziellen, seitlich angeordneten Erweiterungseinheit eine zumindest zweiteilige Gestellbaugruppe bildet. Damit kann ein Mehr-Flächen-System aufgebaut werden, wobei die jeweilige Basis-Präsentationsfläche und zumindest eine jeweilige Erweiterungsfläche optional nutzbar sind. Die beiden Einheiten sind aus einer im Bereich ihrer jeweiligen Teil-Flächen aneinander legbaren Nutzstellung in zumindest eine Packstellung relativ zueinander verlagerbar, wobei die zumindest eine Erweiterungsfläche der Erweiterungseinheit die Präsentationsfläche der Basiseinheit in einer Packstellung zumindest bereichsweise untergreift.

Zur Realisierung dieser variablen Anpassungsfunktion wird eine optimale Gestaltung dadurch erreicht, dass die zumindest eine - in Nutzstellung seitlich an die Basiseinheit anlegbare - Erweiterungseinheit im Bereich ihrer Erweiterungsfläche eine diese mittels einer Tragbaugruppe schwenkbar abstützende Aufnahmevorrichtung aufweist und diese ihrerseits mit einem bodenseitig verlagerbaren Fahrgestell verbunden wird.

Die zwischen diesen beiden Baugruppen vorgesehene Steuerungsmechanik ist so aufgebaut, dass ausgehend von der eine gemeinsame vordere Frontlinie im Bereich der beiden aneinander liegenden Präsentationsflächen definierenden Nutzstellung nachfolgend - zum Erreichen der Packstellung - zunächst die Erweiterungsfläche der Erweiterungseinheit zu deren Tragbaugruppe hin um eine Stützachse schwenkbar ist. Nach Ausführung dieser Schwenkbewegung wird diese Erweiterungsfläche in eine zur Stützachse beabstandete Ablageposition quer zur vorderen Frontlinie verlagert. Aus dieser zur Frontlinie beabstandeten Position ist dann die gesamte Erweiterungseinheit in Längsrichtung unter die Präsentationsfläche der Basiseinheit einschiebbar.

Eine variable Gestaltung der Größe des unter der Basiseinheit befindlichen Einschubraumes kann bereits dadurch erreicht werden, dass die Präsentationsfläche im Bereich ihrer Gestellbaugruppe eine in einer vorderseitigen Frontlinie des Systems verlaufende Stützachse aufweist. Damit kann die Präsentationsfläche - insbesondere in Bezug auf eine hintere Stützwand - in unterschiedliche Gebrauchs- bzw. Nichtgebrauchsstellungen geschwenkt werden, so dass damit wahlweise eine bodenparallele Lage des Systems und variierbare Pult-Stellungen nutzbar werden.

Eine Optimierung der Stützkonstruktion im Bereich der Erweiterungseinheit sieht vor, dass deren Erweiterungsfläche mittels zumindest eines Schwenk-Schub-Verbinders verlagerbar mit der zugeordneten Baugruppe verbunden ist. Dabei ist die Erweiterungsfläche an zumindest einem als Schwenk-Schub-Verbinder vorgesehenen und zur Tragbaugruppe gerichteten Lenkparallelogramm mit jeweiligen Führungsschenkeln abgestützt.

Das Konzept der zugehörigen Tragbaugruppe sieht vor, dass diese im Bereich der untergeordneten Aufnahmevorrichtung mittels bodenseitiger Stützrollen am Fahrgestell und jeweiliger - mit der Gestellbaugruppe der Basiseinheit zusammenwirkender - Führungsbauteile eine quer verschiebliche Verbindung bildet. Diese wird für die Verlagerung der Erweiterungseinheit unter die Basiseinheit genutzt.

Eine weitere Variation zur Optimierung des Systems sieht vor, dass zumindest die Erweiterungsfläche der Erweiterungseinheit an ihrem zur Stützachse im Bereich der Frontlinie abgewandten Ende mit zumindest einer verlagerbaren Ansatzfläche versehen wird. Diese Ansatzfläche wird zur Herstellung einer Stützverbindung in unterschiedlichen Stützlagen an einem ortsfesten Rahmengestell genutzt. In zweckmäßiger Ausführung ist die Ansatzfläche nach Art eines linear beweglichen teleskopischen Auszuges mit der Präsentationsfläche verbunden, so dass durch stufenlose Schub- bzw. Zugbewegungen eine jeweilige optimale Verbindungsposition erreicht werden kann. Eine denkbare Ausführung sieht vor, dass die Ansatzfläche relativ zur Präsentationsfläche auch schwenkbar ausgeführt sein kann.

In Anpassung an das Verbinden mit der ortsfesten Ausführung des Rahmengestells ist vorgesehen, dass die Ansatzfläche eine am äußeren Ende vorgesehene Raststange aufweist, die im Bereich zumindest eines mit dem Rahmengestell verbindbaren Stützbalkens in jeweiligen Nutzstellungen fixierbar ist. Eine geschlossene Rahmenkonstruktion wird in diesem Bereich dadurch erreicht, dass zwei parallel beabstandete Stützbalken des Rahmengestells eine optimale Aufnahme der Raststange bewirken. Im Bereich dieser Stützbalken ist die gestufte oder stufenlose Fixierung der Raststange in jeweiligen Nutzstellung möglich. Durch einfache Hubbewegung kann das System aus der eine Neigung aufweisenden Nutzstellung gelöst werden.

Ausgehend von dem vorbeschriebenen System mit Basiseinheit und Erweiterungseinheit ist vorgesehen, dass damit eine modular erweiterbare Präsentationsstruktur aufgebaut werden kann. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Basiseinheit, die zumindest eine seitlich verlagerbare Erweiterungseinheit und das vorderseitig der Basiseinheit zugeordnete Zusatzgestell so konzipiert werden, dass diese Komponenten jeweils einzeln oder in variabel ausführbaren Modul-Varianten zusammenwirkend an einem Aufstellort installiert werden können.

Dabei ist denkbar, dass die Basiseinheit wahlweise an beiden Querseiten mit der zumindest einen Erweiterungseinheit verbindbar ist. Ebenso ist denkbar, dass die Basiseinheit mit mehreren vorderseitig verlagerbaren Zusatzgestellen versehen wird oder im Bereich der Erweiterungseinheit ebenfalls Zusatzgestelle angeordnet werden.

Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen, in denen mehrere Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Präsentationseinrichtungen dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:

Fig. 1
eine Perspektivdarstellung der Verkaufs- und Präsentationseinrichtung in Bedienstellung,

Fig. 2
eine Perspektivdarstellung ähnlich Fig. 1 mit den Teilen der Einrichtung in einer zweiten Bedienstellung,

Fig. 3
eine Perspektivdarstellung ähnlich Fig. 1 mit einer Verkleinerung der Präsentationsfläche,

Fig. 4
eine Prinzipdarstellung ähnlich Fig. 3 mit mehreren Präsentationsflächen,

Fig. 5
eine zweite Ausführung der Präsentationseinrichtung mit einer Basiseinheit und einer seitlich zugeordneten Erweiterungseinheit,

Fig. 6
eine Perspektivdarstellung ähnlich Fig. 5 mit der Erweiterungseinheit in Nutzstellung,

Fig. 7
eine Perspektivdarstellung ähnlich Fig. 6 mit der Erweiterungseinheit in veränderter Nutzstellung,

Fig. 8
eine perspektivische Einzeldarstellung der Erweiterungseinheit mit Abstützungsteilen zum bodenseitigen Fahrgestell hin,

Fig. 9
eine Perspektivdarstellung ähnlich Fig. 8 mit veränderter Lage der Bauteile,

Fig. 10
eine explosive Einzeldarstellung der getrennten Bauteile der Basiseinheit, und

Fig. 11
eine explosive Einzeldarstellung der getrennten Bauteile der Erweiterungseinheit.

In Fig. 1 bis Fig. 4 ist eine Verkaufs- und Präsentationseinrichtung P dargestellt, die im vorderen Bereich 1 vom Kunden zugänglich ist und jeweilige Waren im Bereich von Präsentationsflächen 2, 3, 4 aufnehmen kann. Dazu ist die Einrichtung P mit einer Basiseinheit B in Form eines Gestells o. dgl. Vorrichtung versehen.

Die erfindungsgemäß verbesserte Ausführung der Präsentationseinrichtung P sieht vor, dass zumindest die Präsentationsfläche 2 der Basiseinheit B mit einem zumindest ein teleskopisch geführtes Teil aufweisenden Auszug A erweiterbar ausgeführt ist. Aus einer Zusammenschau der Fig. 3 mit Fig. 1 wird die Wirkung des Auszugs A deutlich, wobei hier insbesondere ein Breitenmaß - gemäß Pfeil D - der Präsentationseinrichtung P variiert werden kann.

Aus den Darstellungen gemäß Fig. 1 bis Fig. 4 wird deutlich, dass im Bereich des Auszugs A die zumindest zwei die Präsentationsfläche 2 bildenden Teile unmittelbar über eine Teleskopführung ineinandergreifend verbunden sind. In zweckmäßiger Ausführung sind als den Auszug A bildende Teile jeweilige schubbeweglich (Pfeil S) verlagerbare Profilplatten 5, 6 vorgesehen. Denkbar sind auch Elemente mit stab- oder gitterförmiger Struktur, offene Rahmenteile o. dgl. Ausführungen.

Aus einer Zusammenschau der Bedienstellungen gemäß Fig. 1 und Fig. 2 wird deutlich, dass zumindest die eine vordere der teleskopisch verbundenen Profilplatten 6 des Auszugs A - im vorderseitigen Bereich 1 der Präsentationsfläche 2 - zu zumindest einem Zusatzgestell Z hin abgestützt ist. Dabei ist insbesondere eine schwenkbewegliche Abstützung mit der Basiseinheit B gebildet. Die zugeordnete, zum hinteren Bereich 7 der Präsentationsfläche 2 gerichtete Profilplatte 5 ist dabei an einem als Tragrahmen 8 o. dgl. ausgebildeten Gegenhalter festlegbar. Damit wird deutlich, dass die aus der horizontalen Gebrauchslage (Fig. 1) verlagerbare Präsentationsfläche 2 mittels der hinteren Profilplatte 5 festlegbar ist, so dass in variabel vorgebbaren Neigungsstellungen gemäß Winkel C (Fig. 2) am Tragrahmen 8 jeweilige pultartige Präsentationsstrukturen des Systems aufgebaut werden können. Mit diesem Konzept ist eine vergleichsweise einfache Anpassung an wechselnde Waren, Einzelprodukte und/oder Behältnisse auf der Präsentationsfläche 2 möglich.

Für diese variable Gestaltung des Systems ist vorgesehen, dass das die vordere der Profilplatten 6 abstützende Zusatzgestell Z durch jeweilige, eine Verlagerung in horizontaler Richtung nach vorn oder nach hinten bewirkende Stellbaugruppen 9 verlagerbar ist. Dieses in Pfeilrichtung S' einsetzbare Stützsystem ist so aufgebaut, dass mittels einer höhenvariablen hinteren Einhängung 10 am Tragrahmen 8 die jeweiligen Neigungsstellungen C (Fig. 2) der erweiterbaren Präsentationsfläche 2 gestuft oder stufenlos vorgebbar sind.

Wie aus den Zeichnungen gemäß Fig. 1 bis Fig. 4 ersichtlich, ist das verlagerbare Zusatzgestell Z zumindest bereichsweise in einen unterhalb der Basiseinheit B gebildeten Freiraum 11 einschiebbar. In zweckmäßiger Ausführung sind die Basiseinheit B und das Zusatzgestell Z mit profilierten Seitenplatten 12, 13 versehen, an denen jeweilige Nut-Feder-Profilierungen NF eine formschlüssige Verbindung für die Schubbewegung gemäß Pfeil S' ermöglichen.

Durch den im Wesentlichen zur Längsmittelebene M symmetrischen Aufbau des Systems versteht es sich, dass die vorbeschriebenen, im Wesentlichen auf der rechten Seite der Darstellungen bezeichneten Verbindungsbauteile ohne nähere Bezeichnung auch auf der gegenüberliegenden Seite der Einrichtung P vorgesehen sind.

Im Bereich der Seitenplatten 12, 13 kann eine den Zugang zum Freiraum 11 verschließende Abdeckung AD (Fig. 2) vorgesehen sein, so dass hier ein blickdichter Verschluss erreicht ist und auch der Eintrag von Fremdkörpern in den Freiraum 11 vermieden ist.

Aus den Darstellungen gemäß Fig. 1 bis Fig. 4 werden unterschiedliche Stell-Varianten und Nutzpositionen der Einrichtung P deutlich, wobei die Profilplatten 5, 6 und/oder das verlagerbare Zusatzgestell Z vorzugsweise von Hand in die jeweilige Nutz- bzw. Packstellung verlagerbar ist. Es versteht sich, dass hier eine entsprechende fixierbare und für Umrüstungssituationen lösbare Halterung der Teile vorgesehen wird.

Eine zweckmäßige Erweiterung des Systems kann so aufgebaut sein, dass die Profilplatten 5, 6 des Auszugs A im Bereich der Basiseinheit B und/oder das Zusatzgestell Z mit zumindest einem Stellantrieb zusammenwirken (nicht dargestellt; verdeckt). Dabei ist insbesondere denkbar, dass die aus Fig. 2 und Fig. 4 ersichtlichen Schwenkstellungen im Bereich der Präsentationsfläche 2 mit nicht näher dargestellten Stellorganen in Form eines elektrischen Hubantriebes o. dgl. Einrichtung erreicht werden und danach die Rückverlagerung in die horizontale Lage gemäß Fig. 1 bis Fig. 3 erfolgt.

Denkbar ist dabei auch, die teleskopischen Verlagerungen gemäß Pfeil S, S' - zur Veränderung der Präsentationsfläche (Breite D, Fig. 3) - durch motorische Antriebe zu realisieren. Eine Bedienung des motorisch verstellbaren Systems kann dabei an einem Bedienpunkt BP (Fig. 1) erfolgen, der in Form eines Schalters o. dgl. Betätigungselement ausführbar ist. Ebenso ist denkbar, im Bereich des Bedienpunktes BP eine Handbedienung für ein mechanisches Stellelement vorzusehen oder Rastfunktionen zu aktivieren.

Ausgehend von der vorbeschriebenen Ausführung der Präsentationseinrichtung P mit einem verlagerbare Teile aufweisenden Auszug A ist nachfolgend - ausgehend von Fig. 5 - ein zweites Ausführungsbeispiel gemäß P' dargestellt. Bei dieser Präsentationseinrichtung gemäß P' bildet eine vom Kunden vorderseitig bei 1' zugängliche Basiseinheit BE mit einer hier nebengeordneten Erweiterungseinheit EE eine zumindest zweiteilige Gestellbaugruppe als variabel konzipierbare Struktur.

Diese Struktur ist mit einer jeweiligen Präsentationsfläche 2' sowie einer jeweiligen Erweiterungsfläche 3' versehen. Diese beiden Einheiten BE und EE sind - ausgehend von einer im Bereich ihrer jeweiligen Teil-Flächen 2', 3' aneinander liegenden Nutzstellung (Fig. 7) - in zumindest eine Packstellung relativ zueinander verlagerbar, so dass in dieser Packstellung die Erweiterungsfläche 3' der Erweiterungseinheit EE die Präsentationsfläche 2' der Basiseinheit BE zumindest bereichsweise untergreift (Fig. 5).

Bei dieser Konstruktion ist vorgesehen, dass die zumindest eine in Nutzstellung seitlich an die Basiseinheit BE anlegbare (Fig. 7) Erweiterungseinheit EE im Bereich ihrer Erweiterungsfläche 3' eine diese mittels einer Tragbaugruppe 14 schwenkbar abstützende Aufnahmevorrichtung 15 aufweist (Pfeil H, Fig. 7) und diese ihrerseits mit einem bodenseitig verlagerbaren Fahrgestell 16 verbunden ist (Fig. 8).

Für eine optimale Ausrichtung der Gestellbaugruppe in der maximalen Nutzposition (Fig. 7) definieren die aneinander liegenden Präsentationsflächen 2' und 3' eine gemeinsame vordere Frontlinie F, so dass eine optisch ansprechende und im Wesentlichen kantenfreie Präsentationszone im vorderen Bereich 1' für den Kunden zugänglich ist.

Ausgehend von dieser Nutzstellung in Fig. 7 ist ein die Verlagerung der Systemkomponenten beschreibender Bedienablauf vom Marktpersonal auszuführen. Zum Erreichen einer veränderten Gebrauchslage (Pfeil H) oder einer Packstellung (Fig. 5) wird zunächst die Erweiterungsfläche 3' der Erweiterungseinheit EE zu deren Tragbaugruppe 14 hin um eine frontseitige Schwenkachse TS nach unten verlagert (Pfeil H). Nach Erreichen einer vorgebbaren Position (maximaler Schwenkwinkel: Übergang von Fig. 6 zu Fig. 8) kann die Erweiterungsfläche 3' nunmehr in eine zur Stützachse TS bzw. der Frontlinie F beabstandete Ablageposition verschoben werden (Pfeil AL, Fig. 5, Fig. 6). Dabei erfolgt eine in Bezug auf den vorderen Bereich 1' quer verlaufende Bewegung der Einheit EE und/oder der Bauteile (Pfeil Q, Fig. 9). Damit wird die in Fig. 5 ersichtliche, zur Frontlinie F beabstandete Position der gesamten Erweiterungseinheit EE erreicht, so dass diese nunmehr in Pfeilrichtung L unter die Präsentationsfläche 2' der Basiseinheit BE einschiebbar ist.

Eine Zusammenschau der Einzeldarstellungen gemäß Fig. 8 und Fig. 9 verdeutlicht, dass auch bei dieser zweiten Ausführung der - in Fig. 1 mit B bezeichneten - Basiseinheit BE die bereits aus Fig. 1 ersichtliche Ausführung eines Auszugs A im Bereich der Präsentationsflächen 2' und 3' vorgesehen ist. Dabei nutzen die Erweiterungseinheit EE und die Basiseinheit BE einen Auszug A' mit im Wesentlichen gleichwirkenden Komponenten.

Für die beschriebene Verlagerung der Erweiterungseinheit EE in die Packstellung (Übergang von Fig. 7 zu Fig. 5) ist das System in einfach zu realisierender Ausführung mit zumindest einem Schwenk-Schub-Verbinder 17 verlagerbar, der seinerseits mit der zugeordneten Tragbaugruppe 14 verbunden ist. Damit können die Bewegungen in Pfeilrichtung H und Q optimal aufeinander abgestimmt werden.

Aus den Perspektivdarstellungen und den vergrößerten Explosiv-Ansichten in Fig. 8 und Fig. 9 wird deutlich, dass die Erweiterungsfläche 3' an einer zur Tragbaugruppe 14 gerichteten Schwenk-Schub-Verbindung in Form eines Lenkparallelogramms mit Schenkeln 18 und 18' abgestützt ist. Mit dieser vergleichsweise einfachen Konstruktion ist eine optimale Führung der Bauteile möglich, und die beschriebene Verlagerung in die jeweilige Schwenk- bzw. Nutzposition ist mit geringem Aufwand erreichbar.

Aus der Einschubsituation in Fig. 5 wird auch deutlich, dass die die Tragbaugruppe 14 aufweisende Aufnahmevorrichtung 15 der Erweiterungseinheit EE mittels bodenseitiger Stützrollen 19 am Fahrgestell 16 eine Abstützung bildet. Dabei ist vorgesehen, dass mittels jeweiliger, mit der Gestellbaugruppe der Basiseinheit BE zusammenwirkender Führungsbauteile 20, 20', 20" (Fig. 11) eine längs zur Frontlinie F verschiebliche (Pfeil L) oder einem Querauszug QA folgende Verbindung hergestellt ist. Auch im Bereich der Basiseinheit BE sind die Gestellelemente so kombiniert, dass in Richtung QA' ein Querauszug durch die Führungsbauteile 21, 21' möglich ist (Fig. 10).

Dieses System der Führungsbauteile 20, 21' ist vorzugsweise mit jeweiligen Profilträgern PT, PT' versehen, die eine als Rohr-in-Rohr-Träger ausgebildete Schubstruktur bilden. Damit sind sowohl die Bauteile im Bereich der Basiseinheit B und des Zusatzgestells Z (Fig. 2) ausgerüstet als auch in konstruktiv angepasster Ausrichtung die Gestellteile der Basiseinheit BE und der Erweiterungseinheit EE weitgehend beliebig kombinierbar (Fig. 10 und Fig. 11).

In zweckmäßiger Ausführung ist vorgesehen, dass zumindest die Erweiterungsfläche 3' der Erweiterungseinheit EE an ihrem zur Stützachse im Bereich der Frontlinie F abgewandten Ende mit zumindest einer verlagerbaren Ansatzfläche AF im Bereich des Auszugs A' versehen ist (Fig. 6, Fig. 7). Diese Ansatzfläche AF kann eine Stützverbindung 22 zu einem ortsfesten Rahmengestell 23 hin bilden. Dabei ist die Ansatzfläche AF nach Art des linear beweglichen (Pfeil G) teleskopischen Auszugs A' (ähnlich Fig. 1) mit der Präsentationsfläche 3' bzw. 2' verbunden. Eine weitere Ausführung sieht vor, dass die Ansatzfläche AF auch relativ zur Präsentationsfläche 2' schwenkbar ausgeführt sein kann (nicht dargestellt).

Die konstruktive Umsetzung der Ansatzfläche AF sieht vor, dass diese an ihrem äußeren Ende mit einer Raststange 24 versehen ist, die ihrerseits im Bereich zumindest eines mit dem Rahmengestell 23 verbundenen Stützbalkens 25 in einer jeweiligen Nutzstellung fixierbar ist. In der dargestellten Ausführung sind im Bereich der Raststange 24 zwei parallel beabstandete Stützbalken 25, 25' des Rahmengestells 23 vorgesehen. In diesem Bereich sind gestufte oder stufenlose Positionierungen möglich, so dass eine Einstellung des jeweiligen Stützwinkels H' in unterschiedliche Stellungen möglich ist. Ein entsprechendes Auszugs- und Stützsystem ist im Bereich der Basiseinheit BE (Fig. 7) vorgesehen, so dass ein optimal zueinander passendes Gesamtsystem installiert werden kann.

Im Bereich der Ansatzfläche AF ist dabei jeweils eine Grifföffnung 26, 26' vorgesehen, so dass eine hier eingreifende Bedienperson die Raststange 24, 24' mit geringer Hubkraft in einer Pfeilrichtung HK aus der Verbindung bei 22 lösen kann. Eine Veränderung dieser formschlüssigen Verbindungslage bei Bewegung in Pfeilrichtung H ist ebenfalls einfach ausführbar.

Dieses Gesamtkonzept der vorbeschriebenen Ausführungsbeispiele gemäß P und P' ist darauf abgestellt, dass die jeweiligen Basiseinheiten B, BE in Zusammenhang mit der zumindest einen seitlich verlagerbaren Erweiterungseinheit EE und/oder dem vorderseitig der Basiseinheit B, BE zugeordneten Zusatzgestell Z eine modular erweiterbare Präsentationsstruktur bilden können. Dabei kann die Basiseinheit BE wahlweise an beiden Querseiten mit der zumindest einen Erweiterungseinheit EE verbunden werden. Ebenso ist denkbar, dass die Basiseinheit B mit mehreren, vorderseitig verlagerbaren Zusatzgestellen Z ausgeführt wird.

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