PRÄSENTATIONSVORRICHTUNG FÜR WAREN IN VERKAUFSEINRICHTUNGEN |
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申请号 | EP17170192.3 | 申请日 | 2017-05-09 | 公开(公告)号 | EP3245907A1 | 公开(公告)日 | 2017-11-22 |
申请人 | Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG; | 发明人 | Dominik, Remy; | ||||
摘要 | Gegenstand der Erfindung ist eine Präsentationsvorrichtung, die in Verkaufsläden, Supermärkten oder dergleichen Verkaufseinrichtungen nach Art eines Permanentdisplays einsetzbar ist. Die Präsentationsvorrichtung verfügt über einen kisten- oder tischartigen Unterbau (2), auf dessen oberer Ablagefläche (F) jeweilige Einzelwaren, Warenbehälter oder dergleichen Gebinde bereitgestellt werden. Dadurch lassen sich die fraglichen Waren (W) bei guter Sichtbarkeit für den Kunden leicht erreichen. Erfindungsgemäß ist der Unterbau (2) mit zumindest einem Werbeträger (3, 3') verbindbar, der eine von der Ablagefläche (F) definierte Stellebene (E) zumindest bereichsweise überragt. | ||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Präsentationsvorrichtung, die nach Art eines Permanentdisplays in einer Verkaufseinrichtung zur Bereitstellung von Waren vorgesehen ist. Derartige Präsentationsvorrichtungen sind in Ausführungen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Zur Präsentation wird in Bei einer ähnlichen Konstruktion mit zusammenlegbarem Verkaufsbehälter gemäß Die Erfindung befasst sich mit dem Problem, eine Präsentationsvorrichtung für insbesondere Aktionsware bereitzustellen, die mit geringem technischen Aufwand an aktionsvariable Einzelwaren, Gebinde oder Behälter mit Waren anpassbar ist, dabei in werbewirksam sichtbaren Ausführungen einfach umrüstbar ist und mit anwendungsspezifischen Größenabmessungen im Bereich von Durchlaufzonen eines Ladenbereiches optimal platziert werden kann. Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einer Präsentationsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Systems ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 39. Ausgehend von bekannten Präsentationsvorrichtungen - die einen kasten- oder tischartigen Unterbau zur Aufnahme von Waren auf einer Ablagefläche aufweisen - sieht die erfindungsgemäß verbesserte Gestaltung vor, dass ein konstruktiv variabel ausführbarer Unterbau nunmehr in modularer Kombination mit zumindest einem dekorativ platzierbaren Werbeträger als ein vom Kunden schnell erfassbares Informations- und Bediensystem bereitgestellt wird. Der Werbeträger wird in entsprechend dem Aufstellort optimal auswählbarer Verbindungsposition so mit dem Unterbau verbunden, dass eine in dessen Bereich von der üblichen Ablagefläche definierte Stellebene zumindest bereichsweise überragt ist und damit - auch bei einer Vielzahl gestapelter Warenbehälter oder Gebinde - eine am Werbeträger sichtbare Information schnell erfasst werden kann. Gleichzeitig sind die beiden Basisteile des Systems, nämlich der Unterbau und der Werbeträger, konstruktiv so aufeinander abgestimmt, dass der Zugriff für den Kunden auf die im Bereich der Ablagefläche befindlichen Waren einfach möglich ist und damit ein schneller Abverkauf realisiert werden kann. Mit der erfindungsgemäßen Kombination der beiden Basis-Baugruppen wird insgesamt eine funktionale Einheit bereitgestellt, die insbesondere in einer für den Spontankauf geeigneten Ladenzone optimal platziert werden kann und mit geringem Raumbedarf bei einer Nichtbenutzung platzsparend abgestellt werden kann. Dazu ist vorzugsweise ein modularer Aufbau der beiden Baugruppen bzw. deren Komponenten vorgesehen. Im Bereich der variabel gestaltbaren und anwendungsspezifisch in jeweilige Nutzstellungen verlagerbaren Ablagefläche können die Waren in unterschiedlichsten Ausführungen, Größen und Abpackungen so angeordnet werden, dass ein optimaler Kundenreiz möglich wird. Im unmittelbaren Blickfeld der Kunden ist ein vorteilhaft bequemer Zugriff auf weitgehend beliebige Einzelwaren, Packungsgrößen oder Gebinde schnell erreichbar. Die konstruktive Umsetzung des Systems sieht vor, dass der Unterbau prinzipiell auch als eine selbsttragende modulare Baugruppe ausgebildet sein kann. An dieser kann der Werbeträger mittels zumindest einer Verbindungshilfe so festgelegt werden, dass eine stabile Einheit bereitgestellt wird. Dabei ist denkbar, dass die Verbindungshilfe in unterschiedlichen Varianten ausgeführt ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass zwischen Unterbau und Werbeträger wahlweise jeweilige form-, kraft- und/oder stoffschlüssige Verbinder angeordnet werden. Ausgehend von dieser variablen Gestaltung des Unterbaus ist vorgesehen, dass der mit einer über der Ablagefläche überstehenden Kundeninformation versehene Werbeträger - im Unterschied zu einer randseitigen Anordnung - auch eine zentral in der Ablagefläche positionierbare Gebrauchslage einnehmen kann. Vorzugsweise ist jedoch vorgesehen, dass der Werbeträger die randseitig an der Ablagefläche positionierte Gebrauchslage aufweist. Denkbar ist dabei, dass bei einer - von der bevorzugten rechteckigen Grundkontur abweichenden - Gestaltung des Systems mit zylindrischem oder mehreckigem Unterbau der zugeordnete Werbeträger wahlweise an unterschiedlichen Zonen der Umfangsseite des Unterbaus positioniert werden kann. Im Bereich der Verbindungshilfe sind dabei vorzugsweise variable Stecklagen vorgegeben, wobei auch eine von mehreren, vorinstallierte Teile aufweisenden Stecklagen auswählbar sein kann. Eine mit Blick auf die Fertigung der Bauteile zweckmäßige Ausführung des Systems sieht vor, dass der zumindest eine Werbeträger umfangsseitig an dem eine rechteckige Umfangskontur aufweisenden Unterbau festgelegt wird. Dazu ist vorgesehen, dass der Unterbau als ein im Wesentlichen mit horizontalen sowie vertikalen Streben eine quaderförmige Grundgestalt ausbildendes Traggestell bereitgestellt wird. An diesem Traggestell wird dann zumindest der eine - zur horizontalen Ablagefläche am Unterbau vertikal nach oben überstehende - Werbeträger so festgelegt, dass eine für die Aufstellung in der Verkaufseinrichtung komplette Funktionseinheit hergestellt ist. Auch bei dieser Ausführung des - im horizontalen Querschnitt rechteckigen - Traggestells ist denkbar, dass der Werbeträger in einer die obere Ablagefläche durchgreifenden Stützposition festgelegt wird. Dabei kann der Werbeträger mit einer diesen dreh- bzw. schwenkbar haltenden Abstützung versehen sein. Ebenso ist denkbar, dass die als Kundeninformation am Werbeträger vorgesehene Infotafel o. dgl. Halteteil dreh- bzw. schwenkbar an den Bauteilen des Werbeträgers gehalten ist. Das modulare Konzept des als Unterbau vorgesehenen Traggestells sieht auch vor, dass an diesem mehrere Werbeträger abgestützt werden können. Dabei können die Werbeträger an gegenüberliegenden und/oder benachbarten Umfangsseiten des quaderförmigen Traggestells festlegbar sein. Die konstruktiven Ausführungen des Werbeträgers sind ebenfalls kundenspezifisch anpassbar. Dieser kann in Form einer Tragstange, einer Tragplatte, eines Tragrahmens o. dgl. Baugruppe ausgebildet sein. Dabei ist der Werbeträger seinerseits als modular aufgebaute Baugruppe denkbar, so dass das insbesondere steck- oder faltbare Komponenten aufweisende System in einer raumsparenden Packstellung zusammenlegbar ist. Ebenso ist vorgesehen, dass am Werbeträger jeweilige, in ihrer konstruktiven und optischen Gestaltung variierbare Infotafeln o. dgl. Kundeninformationen festlegbar sind. Diese ermöglichen dann durch eine auswechselbare Halterung einen schnellen Wechsel der Produkt- und Werbeinformationen. Die konstruktive Weiterbildung des aus der Strebenkonstruktion aufgebauten Traggestells sieht vor, dass direkt an diesem auch mehrere der jeweiligen Werbeträger - mit unterschiedlichen Abmessungen - angebracht sein können. Dabei ist denkbar, dass die variierbare Längen- und Höhenmaße aufweisenden Werbeträger mit platten- oder bogenförmigen Sichtelementen als jeweilige Infotafel verbunden sind und damit variierbare Gestaltungs- und Aufmerksamkeitselemente an dem jeweiligen Werbeträger fixiert sind. Ausgehend davon, dass zwischen dem Unterbau bzw. Teilbereichen des Traggestells und dem jeweiligen Werbeträger eine konstruktiv variable Verbindungshilfe angeordnet wird, ist vorteilhaft vorgesehen, dass hier auch eine höhenverstellbare Stützverbindung vorgesehen wird. Damit ist durch beispielsweise unterschiedliche Rastpositionen eine Anpassung des Werbeträgers an die auf der Ablagefläche des Unterbaus befindliche Stapelung der Waren möglich. Der Werbeträger ist dabei in seiner Gebrauchslage jeweils gestuft oder stufenlos auf variierbaren Höhen oberhalb der Stellebene einstellbar. Ebenso ist denkbar, dass im Verbindungsbereich des Werbeträgers zum Traggestell jeweilige Positionsmarken für definierte Steckpositionen vorgesehen sein können. Für das Bedienpersonal einer Ladenzone wird damit eine einfache Vorbereitung von mehreren der Präsentationsvorrichtungen möglich, da diese schnell auf ein Niveau einstellbar sind und in einer Ladenzone für einen speziellen Einsatz jeweils funktionsgleiche Baugruppen bereitgestellt werden. Eine funktional verbesserte Umsetzung des als Unterbau vorgesehenen Traggestells sieht vor, dass dieses im bodenseitigen Bereich seiner insbesondere vertikalen Streben mit einer eine Bodenabstützung bildenden Rollen- und/oder Stützfußkonstruktion versehen wird. Dabei ist die Rollenkonstruktion so ausgeführt, dass eine nach Art eines Fahrgestells wirksame Baugruppe gebildet ist. Mit dieser bodenseitig abstützbaren Baugruppe ist es möglich, ein insgesamt verfahrbares System für Präsentationsvorrichtungen zu schaffen. Vorteilhaft ist im Bereich der Rollkonstruktion zumindest eine Feststellbremse vorgesehen, derart, dass die Präsentationsvorrichtung mittels einer Hand- und/oder Fußbewegung in der jeweiligen Nutzstellung fixierbar ist und durch einfache Bedienung aus dieser freigegeben werden kann. Eine effektive Gestaltung dieses Systems sieht vor, dass die Feststellbremse mit einem von Hand bedienbaren Stellelement versehen wird. Dabei kann ein vertikale Führungsstützen aufweisender Handgriff als das Stellelement zumindest bereichsweise in die Strebenkonstruktion des Traggestells integriert werden. Mit dieser Ausführung wird erreicht, dass der Handgriff nach Betätigung der Feststellbremse in einer geschützten Sicherungslage platziert ist. Nur bei gelöster Feststellbremse wird ein überstehender Teilbereich gebildet, so dass damit eine einfache Kontrolle der Sicherungslage des Systems gewährleistet ist. Eine zweite Konstruktion dieser Rollvariante sieht vor, dass die Feststellbremse als eine horizontal verlagerbar an einer unteren Tragstrebe des Traggestells gehaltene und in dessen Bauteile integrierbare Fußbremse ausgebildet sein kann, mit der die vorbeschriebenen Vorteile der Handbremse ebenfalls erreicht werden. Ebenso ist eine Systemvariante denkbar, bei der eine kombinierte Anwendung von Fußbremse und handbetätigter Feststellbremse vorgesehen wird. Eine weitere Ausgestaltung der Präsentationsvorrichtung sieht vor, dass diese im Bereich des als Unterbau vorgesehenen Traggestells jeweilige Aufnahmeprofile zur direkten formschlüssigen Abstützung von "Wandteilen" versehen wird. Diese sind vorteilhaft in Form von plattenförmigen Dekorations- und/oder Informationsträgern ausgebildet. Dazu sind die im Bereich des Traggestells vorgesehenen Streben und/oder die Streben des Werbeträgers jeweils so gestaltet, dass die "Wandteile" als variable Einschubelemente in den jeweiligen Aufnahmeprofilen zumindest formschlüssig festlegbar sind. Denkbar ist auch, diese Informations-Wände mittels variabel positionierbarer Magnet-, Klemm- oder Klebeverbinder am Außenumfang des jeweiligen Unterbaus zu fixieren. Das Traggestell weist in bevorzugter Ausführung im Bereich seiner umfangsseitigen vertikalen Streben jeweils an deren oberen und unteren Enden zusätzliche horizontale Schienen auf, die ihrerseits mit den jeweiligen Aufnahmeprofilen versehen sind. Damit wird erreicht, dass zwischen den paarweise vertikal beabstandeten Schienen ein Aufnahmeraum definiert ist und in diesen jeweilige einzelne Dekorplatten horizontal einschiebbar und formschlüssig gehalten sind. Dabei kann mit geringem Aufwand - durch entsprechende Verlagerung - eine Auswechslung der Dekorplatten erreicht werden. Eine besondere Ausführung dieser zusätzlichen Aufnahmeprofile sieht eine komplexe Einbausituation für die "Wandteile" vor. Dabei wird eine in Draufsicht U-förmig abgekantete Dekorplatte - als komplexes "Wandteil" - mit ihren beiden Seitenabschnitten zwischen die beiden Schienen-Paare gegenüberliegender Umfangsseiten des Traggestells eingelegt bzw. eingeschoben. Gleichzeitig ist dazu ein Basisabschnitt dieser U-förmigen Dekorplatte so gestaltet, dass diese an der Stirnseite des Traggestells positioniert werden kann und so mit dem dritten Teilbereich der Dekorplatte im Sichtbereich des Unterbaus eine Abdeckung erreicht ist. Eine weitgehend analoge und die Handhabung der Präsentationsvorrichtung vereinfachende Umsetzung dieses Stecksystems mit "Wandteilen" ist im Bereich des als ein Tragrahmen ausgebildeten Werbeträgers vorgesehen. Dieser weist vorzugsweise zwei parallele und senkrecht ausrichtbare Schienen mit den paarweise zusammenwirkenden Aufnahmeprofilen auf. Diese paarweise zusammenwirkenden Schienen sind ebenfalls zur formschlüssigen Halterung von zumindest einer Info- oder Werbeplatte geeignet. Auch hier sind jeweilige Plattenteile o. dgl. "Werbeelemente" am Werbeträger so gehalten, dass durch eine vertikale Einsteckführung eine einfache Auswechslung möglich ist. Eine Optimierung im Bereich der am Traggestell bzw. dem Unterbau vorgesehenen horizontalen Auflagefläche sieht vor, dass diese von zumindest einer variabel ausführbaren Tragplatte gebildet wird. Prinzipiell ist diese Tragplatte so ausgeführt, dass ein im Innenraum des Traggestells verbleibender unterer Freiraum - mit der innen liegenden Roll-Brems-Einheit - in variablen Höhen abgedeckt werden kann. Die die Ablagefläche bildende Tragplatte wird dabei an den jeweiligen vertikalen Streben des Traggestells so festgelegt, dass in dessen Innenraum unterschiedliche Auflagehöhen bzw. Stellebenen als für die Waren vorgesehene Präsentationsstellungen definierbar sind. Eine konstruktive Variante des Systems sieht vor, dass die die Ablagefläche bildende Tragplatte auch auf jeweilige, von der Horizontalen abweichende Nutzstellungen einstellbar ausgeführt sein kann. Es hat sich gezeigt, dass die Tragplatte effizient als ein eine Gitterstruktur aufweisendes Bauteil ausgebildet sein kann. Eine weitere Gestaltung im Bereich der Tragplatte sieht vor, dass in deren Bereich eine zusätzliche zweite Abdeckung in Form einer Blechplatte o. dgl. einsetzbar ist. Diese Platte ist zur einfachen Handhabung mit zumindest einer von oben erreichbaren Grifföffnung versehen. Für die Nutzung variabler Gebrauchslagen im Bereich der Tragplatte ist das System so aufgebaut, dass im innenseitigen Bereich des Unterbaus, insbesondere im Bereich der das Traggestell bildenden Streben, jeweilige Positionsmarken angebracht sind. Mit diesen kann eine jeweilige Verbindungslage für die zumindest eine Tragplatte vorgegeben werden. Dabei ist vorgesehen, dass jeweilige - zumindest formschlüssig gesicherte - Lagen der Tragplatte in vertikaler Richtung variabel vorgebbar und einstellbar sind. Bei Anwendung des erfindungsgemäßen Präsentations-Systems in Verkaufseinrichtungen mit mehreren Präsentationsvorrichtungen können diese schnell auf ein einheitliches Erscheinungsbild eingestellt werden. Für die präsentierten Waren wird eine in Gebrauchslage für den Kunden optimal eingestellte Zugriffshöhe erreicht. Ausgehend von der vorbeschriebenen Gestaltung des Unterbaus in Form des Traggestells kann das erfindungsgemäße Grundkonzept dadurch erweiterbar werden, dass der mit dem Werbeträger verbindbare Unterbau eine dessen optische Gestaltung variierende Grundkonstruktion aufweist. Dabei ist vorgesehen, dass die Grundkonstruktion im horizontalen Querschnitt des Unterbaus auch dreieckig, kreisförmig, halbkreisförmig oder vieleckig - insbesondere auch mit mehr als die vier Seiten des vorbeschriebenen rechteckigen Traggestells - ausgeführt werden kann. Eine weitere Gestaltung mit Blick auf diese variable Grundkonstruktion sieht vor, dass jeweilige, am Außenumfang des selbsttragend ausführbaren Unterbaus vorgesehene und als die "Werbeplatten" nutzbare Abdeckelemente wahlweise formschlüssig oder kraftschlüssig, beispielsweise mittels Magnetstreifen, gehalten sein können, wobei durch flexibles Plattenmaterial eine einfache Anpassung an die Kontur des Unterbaus bzw. des Werbeträgers möglich ist. Eine konstruktive Weiterentwicklung im Bereich des erfindungsgemäß zu platzierenden Werbeträges sieht vor, dass dieser einerseits am Unterbau mittels der Verbindungshilfe optimal gehalten sein kann und andererseits der Werbeträger an seinem jeweiligen, die Info- oder Werbeplatte aufnehmenden und oberhalb der Ablagefläche positionierbaren Rahmen- oder Stangenelement mit zumindest einem zusätzlichen Anbauteil verbindbar ist. Dieses lösbar gehaltene Anbauteil kann dabei in Form einer Tragkonsole, eines Tragbehälters o. dgl. Präsentationshilfe ausgeführt sein. Es versteht sich, dass das Anbauteil in variierbaren Höhenlagen am Werbeträger festlegbar ist und damit für den Kunden einfach erreichbare Nutzstellungen definiert sind. Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen, die mehrere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Präsentationsvorrichtung veranschaulichen. In den Zeichnungen zeigen:
In Die erfindungsgemäß verbesserte Grundstruktur der Präsentationsvorrichtung 1 geht davon aus, dass ein spezieller Unterbau 2 mit zumindest einem insgesamt mit 3 bezeichneten Werbeträger als zusätzliche Baugruppe zusammenwirkt, derart, dass eine von einer Ablagefläche F für die Ware W ( Der in Die funktionale Verknüpfung der beiden Basisbauteile 2 und 3 sieht dabei vor, dass zwischen Unterbau 2 und Werbeträger 3 jeweilige form-, kraft- und/oder stoffschlüssige Verbinder 6 installiert werden können. Den individuellen Anforderungen unterschiedlicher Supermärkte o. dgl. Verkaufseinrichtungen folgend, ist vorgesehen, dass der mit einer über die Ablagefläche F überstehende Kundeninformationen 4 versehene Werbeträger 3 in variablen Gebrauchslagen installiert werden kann. Aus den Prinzip-Darstellungen gemäß Eine bevorzugte Ausführung der Präsentationsvorrichtung 1 mit kombinierter Struktur ist in Diese Konstruktion des Unterbaus 2 weist - als stabile Basisbaugruppe - ein Traggestell T ( Ausgehend von den in Eine zusätzliche Anwendungsvariante der Präsentationsvorrichtung 1 ist in den Darstellungen gemäß Ausgehend von der bereits im Zusammenhang mit Eine weitere konstruktive Gestaltung sieht vor, dass am Traggestell T jeweilige Werbeträger 3 mit unterschiedlichen Aufnahmeabmessungen ( Eine weitere Ausgestaltung sieht vor, dass die zwischen dem Unterbau 2 bzw. den entsprechenden Strebenteilen 7 bis 10; 7' bis 10' und 11 bis 14 des Traggestells T und dem jeweiligen Werbeträger 3 vorgesehene Verbindungshilfe (hier: Verbinder 6) auch eine höhenverstellbare Stützverbindung bilden kann. Damit kann der Werbeträger 3 in seiner Gebrauchslage jeweils gestuft oder stufenlos auf variierbare Höhen A ( Aus den Detaildarstellungen gemäß Dabei ist denkbar, dass an Stelle der detailliert dargestellten Feststellbremse 21, die mittels einer Handbewegung ( Aus einer Zusammenschau von Aus der Zusammenschau von Eine weitere Ausgestaltung der Präsentationsvorrichtung 1 sieht vor, dass die im Bereich des Traggestells T vorgesehenen Streben 7, 7', 8, 8' und 9, 9' sowie die vertikalen Streben 29, 30 des Werbeträgers 3 jeweilige Aufnahmeprofile AP, AP' ( Die Ausführung des Traggestells T ist dabei im Bereich seiner umfangsseitigen vertikalen Streben 11, 12, 13, 14 jeweils an deren oberen und unteren Ende mit horizontalen Schienen 31, 32 ( Eine weitere Ausführung dieses variablen Dekorationssystems am Traggestell T bzw. Werbeträger 3 ist in Die analoge Steck-Deck-Konstruktion der Präsentationsvorrichtung 1 im Bereich des die Platte 16' aufnehmenden Werbeträgers 3 in Die optimale Gestaltung der Präsentationsvorrichtung 1 im Bereich der das Traggestell T abdeckenden oberen horizontalen Ablagefläche F sieht vor, dass diese in Form einer speziellen Tragplatte 41 ausgebildet wird. Mit dieser Tragplatte 41 ist ein im Innenraum 18 des Traggestells T verbleibender unterer Freiraum weitgehend so abdeckbar, dass die innen liegenden Teile der Rollenkonstruktion R, R' beim Beladen der Vorrichtung 1 unbeeinflusst bleiben. Diese die Ablagefläche F bildende Tragplatte 41 ist in ihrem randseitigen Bereich eckseitig mit jeweiligen Stützstiften o. dgl. Halteelementen 42 ( Eine vorteilhafte Weiterentwicklung dieses Stützsystems sieht vor, dass die die Ablagefläche F bildende Tragplatte 41 an jeweiligen der vertikalen Streben 11, 12, 13, 14 festlegbar ist. Diese Festlegung ist darauf abgestellt, dass die Tragplatte 41 im Innenraum 18 des Traggestells T unterschiedliche Auflagehöhen für die Waren vorgebende Nutzstellungen einnehmen kann. In Eine weitere Ausgestaltung des Systems sieht vor, dass die die Ablagefläche F bildende Tragplatte 41 auch auf jeweilige, von der Horizontalen abweichende Nutzstellungen einstellbar sein kann (nicht dargestellt). In zweckmäßiger Ausführung ist denkbar, dass die Tragplatte 41 auch als ein eine Gitterstruktur aufweisendes Bauteil bereitgestellt werden kann. Ebenso ist vorgesehen, dass im Bereich der Tragplatte 41 als zusätzliche zweite Abdeckung eine obere Blechplatte in das System integriert werden kann, die zur besseren Bedienbarkeit mit von oben erreichbaren Grifföffnungen versehen wird. Wie bereits vorgestehend erwähnt, ist aus den Darstellungen gemäß Aus der Darstellung in |