Ständer zur Präsentation von Verkaufsgütern oder dergleichen

申请号 EP85104513.8 申请日 1985-04-13 公开(公告)号 EP0172989B1 公开(公告)日 1989-01-04
申请人 Verkerke Reproduktionen Handels GmbH; 发明人 Wensing, Frank;
摘要
权利要求 1. Ständer zur Präsentation von Verkaufsgütern oder dergleichen mit Präsentationsflächenteilen (1) und auslegerartig davon ausgehenden Ständerrahmen (3), die beide randkantenbereichsseitig untereinander verbunden sind und deren Breitflächen sich rechtwinklig zueinander erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung mittels gabelförmiger jeweils einen Gabelkopfschenkel (5) und zwei Gabelzinken (4) aufweisende Einschubbrücken (B) erzielt ist, deren Gabelkopfschenkel (5) in deren Mitte rechtwinklig abgebogen sind und deren im Querschnitt unrunde Gabelzinken (4) formschlüssig in Schuhe (Sch) eingreifen, die einerseits auf der Breitfläche des Präsentationsflächenteiles (1) und andererseits auf der Breitfläche des Ständerrahmens (3) angeordnet sind.2. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabelzinken (4) in Flachbandform gestaltet sind.3. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gabelzinken (4) die Schuhe (Sch) durchsetzen und im überstehenden Endbereich Querlöcher (6) für Sicherungsstifte, z. B. Spannschrauben, aufweisen.4. Ständer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ständerrahmen (3) im Fußbereich durch eine diagonal verlaufende, ebenfalls in Schuhe (Sch 1 bzw. Sch 2) eingesteckte Traverse (8) oder parallele Traversen (8) aneinander gefesselt sind.5. Ständer nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch oben aufgesteckte Schrägdachabschnitte (1') mit mindestens einer schrägwinklig verlaufenden Seitenkante (1").
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Ständer zur Präsentation von Verkaufsgütern oder dergleichen mit Präsentationsflächenteilen und auslegerartig davon ausgehenden Ständerrahmen, die beide randkantenbereichsseitig untereinander verbunden sind und deren Breitflächen sich rechtwinklig zueinander erstrecken.

Bei durch Vorbenutzung bekannten Ständern dieser Art wird der Zusammenhalt der ständerbildenden Teile durch Verschrauben erreicht. Andere Ausführungen verwenden Schellen. Die entsprechenden Mittel führen zwar zu einem sicheren Verbund, sind aber relativ zeitraubend in der Montage bzw. Demontage.

Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Ständer in herstellungstechnisch einfacher Weise so auszubilden, daß auf die genannten, klassischen Befestigungselemente verzichtet werden kann, trotzdem aber eine nicht geringere Gebrauchsstabilität vorliegt; darüber hinaus soll ein schnellerer, sogar werkzeugloser Auf-, Um- bzw. Abbau ermöglicht werden.

Gelöst ist diese Aufgabe durch den im Anspruch 1 angegebenen Ständer.

Die abhängigen Ansprüche 2 - 5 sind vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Ständers.

Zufolge solcher Ausgestaltung ist ein gattungsgemäßer Ständer von insbesondere erhöhtem Gebrauchswert erzielt: Der Ständer läßt sich im Handumdrehen errichten. Die Verbindungsmittel sind der variablen Aufbauweise des Ständers besser angepaßt. Es entfällt das langwierige Ein- und Ausschrauben der Befestigungselemente. Die Verbindung ist nunmehr einfach mittels gabelförmiger Einschubbrücken erzielt, deren Gabelkopfschenkel rechtwinklig abgebogen sind, sich also gut in die Innenecken einschmiegen, und deren im Querschnitt unrunde Gabelzinken formschlüssig in Schuhe eingreifen, die einerseits auf der Breitfläche der Präsentationswand und andererseits auf der Breitfläche des Ständerrahmens angeordnet sind, sinnvoll auf beiden Seiten für den ergänzenden Anbau. Da solche Einschubbrücken zweckmäßig von oben her in die Schuhe eingeführt werden, ist ihre Lage einfach durch Schwerkraft gesichert. Vorteilhaft sind die Einschubbrücken, zumindest aber die Gabelzinken in Flachbandform gestaltet, so daß eine über die üblichen Toleranzen hinausgehende Gelenkigkeit praktisch ausgeschlossen ist. Bedarfsweise lassen sich die einzelnen Einschubbrücken aber auch noch zusätzlich mit einfachen Mitteln dadurch sichern, daß die Gabelzinken die Schuhe durchsetzen und im überstehenden Endbereich Querlöcher für Sicherungsstifte bzw. Spannschrauben aufweisen. Eine solche Sicherung ist aber praktisch nur erforderlich bei nicht ganz ebenem Boden, also in der Regel bei im Freien erfolgendem Aufstellen gattungsgemäßer Ständer. Bei überdurchschnittlich groß dimensioniertem Ständern kann es darüber hinaus von Vorteil sein, daß die Ständerrahmen im Fußbereich durch eine diagonal verlaufende, ebenfalls in Schuhe eingesteckte Traverse oder parallele Traversen aneinander gefesselt sind. Die Traversen würden in Bezug auf die abgewinkelten Zinken dann praktisch U-bügelförmig zu gestalten sein. Eine Vergrößerung der Präsentationsfläche erreicht man einfach durch oben aufgesteckte Schrägdachabschnitte mit mindestens einer schrägwinklig verlaufenden Seitenkante. Zufolge der Schrägung laßt sich praktisch ein senkrechter Blickwinkel erreichen, so daß die Präsentationsware optisch unverkürzt in Augenschein genommen werden kann.

Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispieles mit einigen Stellbeispielen näher erläutert. Es zeigt

  • Fig. 1 den erfindungsgemäßen Ständer mit zwei Ständerrahmen in Perspektive, und zwar unter Verwendung nur eines Präsentationsflächenteiles mit zugeordnetem Schrägdachabschnitt,
  • Fig. 2 das zugehörige Grundrißschema,
  • Fig. 3 ein über Eck gehender Ständer in Teildarstellung,
  • Fig. 4 das zugehörige Grundrißschema,
  • Fig. 5 die isoliert wiedergegebene Einschubbrücke in perspektivischer Darstellung,
  • Fig. 6 den in einer Innenecke angeordneten Ständer, noch nicht ganz verbunden und
  • Fig. 7 das zugehörige Grundrißschema.

Der Ständer zur Präsentation von Verkaufsgütern oder dergleichen besitzt mindestens ein Präsentationsflächenteil 1. Es handelt sich dabei um einen Rahmen aus Hohlprofil-, insbesondere Kastenprofilmaterial, welcher Rahmen durch ein Netzwerk, bspw. ein Metallgitter 2 ausgefüllt ist. Die Gitterstäbe dienen als Befestigungsgrundlage für das Verkaufsgut haltende Haken oder dergleichen.

Zum freien Aufstellen der vertikalen Präsentationsflächenteile dienen auslegerartig zugeordnete Ständerrahmen 3. Letztere sind im Falle des Ausführungsbeispieles gemäß Fig. 1 paarig zugeordnet. Sie gehen randkantenbereichsseitig (Vertikalkanten) des Präsentationsflächenteiles 1 von diesem aus und erstrecken sich rechtwinklig zur genannten Fläche. Es wird diesbezüglich auf das Grundrißschema gemäß Fig. 2 verwiesen. Dort ist der rechte Winkel Alpha eingetragen.

Die Verbindung des Präsentationsflächenteiles 1 mit dem Ständerrahmen 3 geschieht mittels gabelförmiger Einschubbrücken B. Letztere weisen im Grunde eine U-Bügelform auf, sind aber in der Brückenmitte rechtwinklig gefaltet. Der diesbezügliche rechte Winkel ist in Fig. 5 mit Alpha' bezeichnet. Die nach unten gerichteten, parallelen Gabelzinken 4 der Einschubbrücke sind im Bereich der Gabelkopfschenkel 5 rechtwinklig zu diesen abgebogen. Dieser Winkel ist in Fig. 5 mit Beta bezeichnet.

Mindestens die Gabelzinken 4 weisen unrunden Querschnitt auf. Sie sind beim Ausführungsbeispiel in Flachbandform gestaltet.

Die Gabelzinken 4 der Einschubbrücke B greifen formschlüssig in Schuhe Sch auf der Breitfläche sowohl des Präsentationsflächenteiles 1 als auch der des Ständerrahmens 2 ein. Außer den einander zugekehrten Flächen können auch die abgewandten Flächen an gleicher Stelle Schuhe aufweisen (vergl. Fig. 6).

Bezüglich der Schuhe handelt es sich um mit ihrem Innenraum und der jeweiligen Breitfläche den Steckschacht bildende U-förmige Profilabschnitte, welche mit den freien Schenkelenden am Präsentationsflächenteil 1 bzw. am Ständerrahmen 3 randnah angeschweißt sind. Die von oben eingesteckte Einschubbrücke B stützt sich auf der Oberseite der randnahen Schenkel der Schuhe Sch über die Gabelkopfschenkel 5 ab.

Wie der Zeichnung entnehmbar, sind die Gabelzinken 4 länger ausgebildet als die Länge des vom Schuh gebildeten Steckschachtes beträgt. Der demzufolge nicht abgedeckte, überstehende Endbereich der Gabelzinken 4 ist mit je einem Querloch 6 versehen. Dieses trägt Innengewinde 7 Tür eine nicht näher dargestellte, mit ihrem Stirnende gegen die Breitfläche tretende Spannschraube. Diese stemmt den Gabelzinken leicht von der Breitfläche ab, so daß die Befestigungszone durch Klemmung gesichert ist. Natürlich können auch einfach Sicherungsstifte eingesetzt werden, welche in eine deckungsgleiche Bohrung in der Breitfläche des Präsentationsflächenteiles bzw. Ständerrahmens eintreten. Aber auch ohne diese Sicherungsmittel wird die Einschubbrücke B allein durch ihre Eigenlast gehalten. Der unrunde Querschnitt mindestens der Gabelzinken 4 verhindert eine über die übliche Toleranz hinausgehende Gelenkbeweglichkeit zwischen den verbundenen Teilen. Beim Ausführungsbeispiel sind die Ständerrahmen 3 im Fußbereich noch durch zwei parallel verlaufende, ebenfalls mittels Zinken als Steckvorsprünge in Schuhe Sch 1 und Sch 2 eintretende Traversen 8 gesichert. Die eine Traverse 8 verläuft in Nähe der bodenseitigen Verbindungszone, während die andere im weiter abgewandten Endbereich verläuft. Die Rückkante der Ständerrahmen 3 konvergiert in Aufwärtsrichtung zur vertikalen Vorderkante.

Sämtliche ständerbildenden Teile setzen sich unten in zwei kleine Säulenabschnitte 9 fort, in denen höhenverstellbare Stellstopfen 10 sitzen.

Fig. 4 gibt Aufschluß über die Ausstattung einer Außenecke. Hier sind zwei über Eck verbundene Präsentationsflächenteile 1 durch je zwei, von der wandabgekehrten Seite ausgehende Ständerrahmen 3 abgestützt. Die aus Deutlichkeitsgründen noch nicht zusammengefügten Teile sind in Fig. 3 partiell wiedergegeben und mit den gleichen Bezugsziffern, wie oben erläutert, bezeichnet. Das Anwendungsbeispiel gemäß Fig. 6 zeigt eine ebenfalls noch nicht vollständig zusammengefügte Ständergruppe. Dort ist gemäß Grundrißschema nach Fig. 7 eine Innenecke des Aufstellraumes ausgenutzt, bei der allerdings eine diagonal angeordnete Traverse 8 im Fußbereich benachbarte Ständerrahmen 3 sichert. Die nach unten weisenden Steckvorsprünge 8' der Traverse 8 sind in nicht dargestellter Weise verkröpft, so daß eine flächenparallele Ausrichtung der breiteren Anlagezonen dieser Vorsprünge zur Breitfläche gegeben ist. Auch in diesem Ausführungsbeispiel sind die Bezugsziffern sinngemäß angewandt.

Bei sämtlichen Anwendungsbeispielen ist der über den Präsentationsflächenteilen 1 liegende Freiraum noch durch oben aufgesteckte Schrägdachabschnitte 1' genutzt. Letztere können bei in Reihe erfolgender Anordnung der Präsentationsflächenteile rechteckigen Umrisses sein. Jedoch ist im Falle des Anwendungsbeispieles gemäß Fig. 6 bezüglich dieses Grundrisses so vorgegangen, daß die in der Gehrungsebene liegenden Seitenkanten 1" der Schrägdachabschnitte 1' schrägwinklig verlaufen und in montiertem Zustand in eine Berührungsanlage treten. Auch in diesem oberen Bereich können in der erläuterten Weise Schuhe vorgesehen sein zum Einbringen von Einschubbrücken B.

Die die Steckverbindung der Schrägdachabschnitte 1' bringenden Vorsprünge sind mit 11 bezeichnet, die korrespondierenden vertikalen Steckschächte der Präsentationsflächenteile 1 mit 12.

Die Einschubbrücken B weisen mit ihrem Scheitel 13 jeweils in die Innenecke der zu verbindenden Teile. Eine entgegengesetzte Abkröpfung der Gabelkopfschenkel 5 ist denkbar und würde zu einer weiter von den Breitflächen abstehenden Greifhandhabe führen.

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