VORRICHTUNG ZUM PRÄSENTIEREN VON FARBMUSTERN

申请号 EP18171741.4 申请日 2018-05-11 公开(公告)号 EP3400845A1 公开(公告)日 2018-11-14
申请人 HORST Retail Concepts GmbH; 发明人 SCHULTCHEN, Arne; FELDMANN, André; KREMERSKOTHEN, Stephan;
摘要 Erfindungsgemäß ist eine Vorrichtung zum Präsentieren von Farbmustern, die eingerichtet ist, auf einem ebenen Boden zu stehen, und mit einer Anzahl von Präsentationsflächen, die in der Vorrichtung, wenn diese auf einem ebenen Fußboden steht, so positioniert und gelagert sind, dass sie jeweils um eine im Wesentlichen senkrechte Achse schwenkbar sind und die eine senkrechte Ausdehnung haben zwischen einer Höhe eines oberen Randes der Präsentationsflächen mindestens auf Brusthöhe oder über Augenhöhe, bis hinab zu einer Höhe eines unteren Randes der Präsentationsflächen unter Gürtelhöhe oder unter Kniehöhe oder unter Knöchelhöhe eines daneben stehenden durchschnittlichen, erwachsenen Menschen.
权利要求 Vorrichtung (2) zum Präsentieren von Farbmustern, die eingerichtet ist, auf einem ebenen Boden (8) zu stehen, und mit einer Anzahl von Präsentationsflächen (4, 4.1, 4.2), die in der Vorrichtung (2), wenn diese auf einem ebenen Fußboden (8) steht, so positioniert und gelagert sind, dass sie jeweils um eine im Wesentlichen senkrechte Achse (10) schwenkbar sind und die eine senkrechte Ausdehnung haben zwischen einer Höhe eines oberen Randes der Präsentationsflächen (20) mindestens auf Brusthöhe oder über Augenhöhe, bis hinab zu einer Höhe eines unteren Randes der Präsentationsflächen unter Gürtelhöhe oder unter Kniehöhe oder unter Knöchelhöhe eines daneben stehenden durchschnittlichen, erwachsenen Menschen.Vorrichtung (2) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsflächen (4, 4.1, 4.2) jeweils so um eine im Wesentlichen senkrechte Achse (10) schwenkbar sind, dass ihre Schwenkwinkel 360° insgesamt überstreichen oder sich auf mehrere Winkelbereiche von 360° verteilen.Vorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsflächen (4, 4.1, 4.2) zueinander rechteckige Kanten aufweisen.Vorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (2) einen im Wesentlichen und/oder bereichsweise kreisförmigen Grundriss hat mit den Schwenkachsen der Präsentationsflächen im Bereich der Mitte des Grundrisses.Vorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (12) einer Präsentationsfläche und die dieser Vorderseite zugewandte Rückseite (14) der benachbarten Präsentationsfläche (4, 4.1, 4.2) dieselbe Farbe präsentieren.Vorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (2) ein Dach (16) mit einer horizontalen Unterseite (18) hat, die über den Präsentationsflächen (4, 4.1, 4.2) angeordnet ist.Vorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb und/oder seitlich der Präsentationsflächen Lichtquellen (37) angeordnet sind, die nach unten in Richtung der Präsentationsflächen leuchten, und zwar mit verschiedenen Lichtfarbtemperaturen, die mittels Schalter (38), Taster, Bewegungssensor und/oder zeitabhängig programmierter Steuerung änderbar und/oder wählbar sind.Vorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Präsentationsfläche (4, 4.1, 4.2) eine Halterung angebracht ist, die darauf eingerichtet ist, Farbmusterkarten zu bevorraten.Vorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsflächen (4, 4.1, 4.2) eine waagerechte Ausdehnung haben, die von der im Wesentlichen senkrechten Achse 50 cm bis 80 cm beträgt.Vorrichtung (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Präsentationsflächen (4, 4.1, 4.2) an einer der Schwenkachse gegenüberliegenden, im Wesentlichen senkrecht orientierten Außenkante (22) ein vorspringendes Flächenelement (24) aufweist.
说明书全文

Gemäß der Erfindung verbessert wird eine Vorrichtung zum Präsentieren von Farbmustern.

Zum Beispiel in Geschäften, die sich mit dem Handel von Farbe beschäftigen, also zum Beispiel für Endkunden in Fachmärkten und sogenannten Baumärkten, ist es üblich, dass der angesprochene Kunde eine Möglichkeit erhält, die verschiedenen Farben, Farbtöne, aber auch die endgültige Beschaffenheit der aufgetragenen Farbe (zum Beispiel glänzend oder matt oder "Hammerschlag" strukturiert) zu sehen. Dazu ist es verbreitet, dass sogenannte Farbkarten gezeigt werden, auf denen mehrere Probeflächen die jeweilige endgültige Erscheinung und Beschaffenheit einer angebotenen Farbe zeigen. Auch ist es bekannt, dass der Kunde kleinere Farbkarten als Farbmuster zum Mitnehmen angeboten bekommt, um eine darauf abgebildete, infrage kommende Farbe in der Umgebung betrachten zu können, in der sie verwendet werden soll, und ihm so bei seiner Auswahl und Entscheidung zu helfen.

Die bekannten Darstellungsarten von Farben und Präsentationsweisen von Farbmustern stellen sich aber immer wieder als nicht genügend aussagekräftig heraus, denn immer wieder sind Kunden enttäuscht, dass die Farbe, die sie schließlich am Bestimmungsort, also zum Beispiel Zuhause auf einer größeren Fläche wie zum Beispiel einer Wand und/oder Decke auftragen, nicht ihren Erwartungen entspricht, die angesichts des vorher gesehenen Farbmusters entstanden waren.

Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zum Präsentieren von Farbmustern zu schaffen, die bezüglich ihrer Handhabbarkeit und Aussagekraft verbessert ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß von einer Vorrichtung zum Präsentieren von Farbmustern mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.

Erfindungsgemäß ist eine Vorrichtung zum Präsentieren von Farbmustern eingerichtet, auf einem ebenen Boden zu stehen, und weist eine Anzahl von Präsentationsflächen auf, die in der Vorrichtung, wenn diese auf einem ebenen Fußboden steht (oder auf einer Vorrichtung wie zum Beispiel einem Möbel, das selbst auf einem ebenen Fußboden steht), so positioniert und gelagert sind, dass sie jeweils um eine im Wesentlichen senkrechte Achse schwenkbar sind. Schwenkbar sind sie dabei zwischen einer Position, in der zwei benachbarte Präsentationsflächen gegeneinander anliegen, und zum Beispiel einer Position, in der die beiden benachbarten Präsentationsflächen einen Winkel von 60° bis 180° zueinander einnehmen - etwa wie aufgeschlagene Seiten eines Buches. Besonders bevorzugt ist es, dass jeweils benachbarte Präsentationsflächen einen Winkel von 90° zueinander einnehmen können (diese Position kann in der Vorrichtung zum Beispiel auch durch eine Rastvorrichtung erkennbar und leichter einstellbar sein), denn dies entspricht einem sehr üblichen Erscheinungsbild der abgebildeten Farbe zum Beispiel in einer Zimmerecke: wenn nämlich (gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung) die Vorderseite einer Präsentationsfläche und die dieser Vorderseite zugewandte Rückseite der benachbarten Präsentationsfläche dieselbe Farbe präsentieren, zeigen diese beiden Präsentationsflächen unter 90° zueinander genau eine solche Situation wie in einer Zimmerecke - und wenn (gemäß ebenfalls einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung) die Vorrichtung ein Dach mit einer horizontalen Unterseite hat, die über den Präsentationsflächen (deren horizontalen Oberkanten) angeordnet ist, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung sogar die räumliche Situation einer Zimmerecke unter einer Zimmerdecke nachahmen.

Um dem Erscheinungsbild der Farbe auf der für sie später zum Auftragen vorgesehenen Fläche möglichst nahe zu kommen, sind die Präsentationsflächen der erfindungsgemäßen Vorrichtung besonders großflächig und erlauben die Betrachtung wie üblicherweise bei der späteren Verwendung: Durch die Schwenkbarkeit um eine im Wesentlichen senkrechte (vorzugsweise genau senkrechte) Achse sind die erfindungsgemäßen Präsentationsflächen immer entsprechend senkrecht positioniert, und der Betrachter kann daneben stehend seinen Blick im Wesentlichen horizontal auf die Präsentationsflächen richten. Dazu haben die Präsentationsflächen erfindungsgemäß eine senkrechte Ausdehnung zwischen einer Höhe ihres oberen Randes vorzugsweise über Augenhöhe (mindestens auf Brusthöhe) bis hinab zu einer Höhe eines unteren Randes der Präsentationsflächen unter Gürtelhöhe, vorzugsweise unter Kniehöhe, besonders bevorzugt unter Knöchelhöhe eines daneben stehenden durchschnittlichen, erwachsenen Menschen. In Zahlen sind dies zum Beispiel 2,3 m, 2,1 m 2,0 m, 1,5 m oder 1,2 m Höhe eines oberen Randes der Präsentationsflächen und 0,9 m, 0,5 m, 0,1 m, 0,05 m, 0,02 m oder 0,01 m Höhe eines unteren Randes der Präsentationsflächen über einem ebenen Fußboden, auf dem die Vorrichtung steht. Eine Vorrichtung ist insbesondere auch dann erfindungsgemäß, wenn sie zusätzlich mindestens eine Präsentationsfläche aufweist, die diese soweit genannten Merkmale nicht erfüllt, also zum Beispiel kleiner ist und/oder an anderer Stelle und/oder in anderer Weise befestigt und/oder angelenkt.

Vorzugsweise sind die Präsentationsflächen rechteckig, weisen also zueinander rechteckige Kanten auf. Dabei können Sie aber zum Beispiel mindestens eine zum Beispiel abgerundete Ecke haben, und/oder mindestens eine der Kanten verläuft unter einem anderen als einen rechten Winkel oder ist nicht einmal gerade sondern irgendwie anders profiliert zum Beispiel mit einem dekorativen Kantenverlauf wie nur äußerst beispielhaft einer wellenförmigen oder einer barocken Kontur.

Vorzugsweise haben die erfindungsgemäß großflächigen Präsentationsflächen eine waagerechte Ausdehnung, die von der senkrechten Schwenkachse 30 cm bis 100 cm beträgt, insbesondere 50 cm bis 100 cm, besonders bevorzugt 70 cm bis 80 cm.

An einer der Schwenkachse gegenüberliegenden, im Wesentlichen senkrecht orientierten Außenkante (die wie gesagt gerade, aber auch bogenförmig oder irgendwie dekorativ profiliert sein kann) können die Präsentationsflächen ein vorspringendes Flächenelement aufweisen (ungefähr nach Art von sogenannten Registraturreitern, die etwa in Hängeregistraturen zu Beschriftung auf jeweilige Aktenordner aufgesetzt sind und sozusagen als Lesezeichen aus der Registratur herausschauen). Dies ermöglicht insbesondere dann, wenn mehrere Präsentationsflächen durch entsprechendes Schwenken so aufeinander positioniert sind, dass sie einander abdecken (also im Wesentlichen direkt aufeinander liegen), an den insbesondere seitlich vorspringenden Flächenelementen (die, ebenso wie die Präsentationsfläche im Übrigen, vorzugsweise vollflächig das Erscheinungsbild der jeweils bemusterten Farbe trägt) eine Farbe zu erkennen, die ein Benutzer sich genauer anschauen möchte. Dann kann er das Flächenelement ergreifen und sich die entsprechende Präsentationsfläche in ihrer ganzen Größe anschauen, indem er sie und die darüber liegende benachbarte Präsentationsfläche auseinanderschwenkt.

Die Flächenelemente benachbarter Präsentationsflächen sind vorzugsweise in unterschiedlicher Höhe an der jeweiligen Außenkante positioniert (besonders bevorzugt gestaffelt, so das eine Art "Treppe" aus den benachbarten Flächenelementen entsteht). Dies fördert die Übersichtlichkeit und ordnet das Erscheinungsbild der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf ästhetisch angenehme Weise. Unter diesem selben Aspekt können die Farben auf den Präsentationsflächen in ihrer Reihenfolge nur zum Beispiel gemäß dem physikalischen Farbspektrum (in "Regenbogenfarben") geordnet sein. Die vorspringenden Flächenelemente können integral mit der Präsentationsfläche gebildet sein (zum Beispiel als ein zum Beispiel aus Papp- oder Kunststoff- oder Verbund-Flachmaterial zum Beispiel gestanztes oder gelasertes Flächenelement), sie können aber auch als Bauteil nachträglich angesetzt sein (zum Beispiel festgeklemmt, festgeschraubt, festgeklebt und/oder in entsprechende Ausnehmungen formschlüssig eingehackt und/oder eingesetzt). Zum Beispiel so können Sie zudem als Halterung ausgebildet sein, die darauf eingerichtet ist, Farbmusterkarten (und/oder zum Beispiel Informationsmaterial zu der gemusterten Farbe) zu bevorraten, die ein Benutzer dort entnehmen und mitnehmen kann. Eine solche Halterung kann aber auch irgendwo anders an der jeweiligen Präsentationsfläche insbesondere an einer für einen Benutzer ergonomisch gut erreichbaren Stelle angebracht sein. Die Farbmusterkarten können zusammengefaltete Papierflächen sein - zum Beispiel im Format DIN A4 oder größer, also großflächiger als üblich.

Vorzugsweise sind die Präsentationsflächen jeweils um eine im Wesentlichen senkrechte Achse so schwenkbar, dass ihre Schwenkwinkel 360° insgesamt überstreichen oder sich auf mehrere Winkelbereiche von 360° verteilen (letzteres meint, dass insbesondere kleinere Winkelbereiche, in denen zum Beispiel senkrechte Streben angeordnet sind, die etwa eine bereits als Möglichkeit angedeutete Dachkonstruktion der Vorrichtung tragen, von keinem der Schwenkwinkel überstrichen werden). So kann sich besonders übersichtlich, von allen Seiten gut zugänglich und in einem Verkaufsraum auch besonders gut erkennbar eine kreiszylindrische, säulenförmige Vorrichtung ergeben. So kann die Vorrichtung zum Beispiel auch einen im Wesentlichen und/oder bereichsweise kreisförmigen Grundriss haben mit den Schwenkachsen der Präsentationsflächen im Bereich der Mitte des Grundrisses.

Vorzugsweise sind oberhalb und/oder seitlich der Präsentationsflächen (zum Beispiel in einer Dachkonstruktion) Lichtquellen angeordnet, die nach unten in Richtung der Präsentationsflächen leuchten. Sie können mit verschiedenen Lichtfarbtemperaturen einschaltbar sein, die mittels Schalter, Taster, Bewegungssensor und/oder zeitabhängig programmierter Steuerung änderbar und/oder wählbar sind.

Diese und andere Merkmale der Erfindung werden im Folgenden mit Bezug auf die beigefügten Abbildungen von Ausführungsbeispielen der Erfindung beschrieben. Darin zeigen:

Figur 1
eine räumliche Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,

Figur 2
eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Figur 1 und

Figur 3
eine Unteransicht der Vorrichtung nach Figur 1 und 2 ohne Boden.

Gemäß den Figuren ist eine Vorrichtung 2 zum Präsentieren von Farbmustern 4 durch eine Bodenplatte 6 eingerichtet, auf einem ebenen Boden 8 zu stehen, und weist eine Anzahl von Präsentationsflächen 4 auf, die in der (auf dem Fußboden 8 stehenden) Vorrichtung so positioniert und gelagert sind, dass sie jeweils um eine im Wesentlichen senkrechte Achse 10 schwenkbar sind. Schwenkbar sind sie dabei zwischen einer Position, in der zwei benachbarte Präsentationsflächen 4 gegeneinander anliegen, und zum Beispiel einer Position, in der die zwei benachbarten Präsentationsflächen 4 einen Winkel von ungefähr 60° bis ungefähr 180° zueinander einnehmen - etwa wie aufgeschlagene Seiten eines Buches. Besonders vorteilhaft ist es, dass jeweils benachbarte Präsentationsflächen 4.1, 4.2 (Figur 3) einen Winkel von 90° zueinander einnehmen können (diese Position kann in der Vorrichtung 2 von einem Benutzer (nicht dargestellt) von Hand eingestellt werden, und die Positionsflächen 4 bleiben dann aufgrund von Reibung und Eigengewicht in der so eingestellten Position). Denn dies entspricht einem sehr üblichen Erscheinungsbild der auf den Präsentationsflächen 4 abgebildeten, also bemusterten Farbe zum Beispiel in einer Zimmerecke: weil nämlich die Vorderseite 12 einer Präsentationsfläche 4.1 und die dieser Vorderseite 12 zugewandte Rückseite 14 der benachbarten Präsentationsfläche 4.2 dieselbe Farbe präsentieren, zeigen diese beiden Präsentationsflächen unter 90° zueinander genau eine solche Situation wie in einer Zimmerecke. Und weil die Vorrichtung 2 ein Dach 16 mit einer horizontalen Unterseite 18 hat, die über den Präsentationsflächen 4 (deren horizontalen Oberkanten 20) angeordnet ist, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung 2 sogar die räumliche Situation einer Zimmerecke unter einer Zimmerdecke nachahmen.

Um dem Erscheinungsbild der Farbe auf der für sie später zum Auftragen vorgesehenen Fläche möglichst nahe zu kommen, sind die Präsentationsflächen 4 der Vorrichtung 2 besonders großflächig und erlauben die Betrachtung sehr ähnlich wie üblicherweise bei der späteren Verwendung: Durch die Schwenkbarkeit um jeweils eine senkrechte Achse 10 sind die Präsentationsflächen 4 selbst auch immer senkrecht positioniert, und ein Betrachter (nicht dargestellt) kann daneben stehend seinen Blick im Wesentlichen horizontal auf die Präsentationsflächen 4 richten. Dazu haben die Präsentationsflächen 4 eine senkrechte Ausdehnung zwischen einer Höhe ihres oberen Randes über Augenhöhe eines daneben stehenden durchschnittlichen, erwachsenen Menschen (nämlich in Höhe von 2,3 m über einem ebenen Fußboden, auf dem die Vorrichtung steht) bis hinab zu einer Höhe eines unteren Randes der Präsentationsflächen unter Knöchelhöhe (nämlich in Höhe von 0,05 m - mit so viel Spiel über der Bodenplatte 6, dass die Präsentationsflächen 4 kollisionsfrei schwenkbar sind).

Die Präsentationsflächen 4 sind rechteckig, weisen also zueinander rechteckige Kanten auf und haben abgerundete Ecke mit einem Radius von ungefähr 1 cm bis 2 cm. Die waagerechte Ausdehnung der Präsentationsflächen 4 beträgt, von der senkrechten Schwenkachse 10 aus gemessen, 80 cm.

An einer der jeweiligen Schwenkachse 10 gegenüberliegenden, senkrecht orientierten, geraden Außenkante 22 weisen die Präsentationsflächen 4 ein vorspringendes Flächenelement 24 auf. Dies ermöglicht insbesondere dann, wenn mehrere Präsentationsflächen 4 durch entsprechendes Schwenken so aufeinander positioniert sind, dass sie einander abdecken (also im Wesentlichen direkt aufeinander liegen), an den seitlich vorspringenden Flächenelementen 24 (die, ebenso wie die jeweilige Präsentationsfläche 4 im Übrigen, vollflächig auf einer ihrer Seiten das Erscheinungsbild der jeweils bemusterten Farbe trägt - und auf ihrer anderen Seite, ihrer Rückseite das Erscheinungsbild der benachbarten bemusterten Farbe) eine Farbe zu erkennen, die ein Benutzer (nicht dargestellt) sich genauer anschauen möchte. Dann kann er das Flächenelement 24 ergreifen und sich die entsprechende Präsentationsfläche in ihrer ganzen Größe anschauen, indem er sie und die darüber liegende benachbarte Präsentationsfläche auseinanderschwenkt.

Die Flächenelemente 24 benachbarter Präsentationsflächen 4 sind in unterschiedlicher Höhe an der jeweiligen Außenkante positioniert, und zwar gestaffelt, so das eine Art "Treppe" 26 aus den benachbarten Flächenelementen 24 entsteht. Dies fördert die Übersichtlichkeit und ordnet das Erscheinungsbild der Vorrichtung 2 auf ästhetisch angenehme Weise. Die vorspringenden Flächenelemente 24 sind integral mit der Präsentationsfläche gebildet als ein aus Papp- oder Kunststoff- oder Verbund-Flachmaterial gestanztes oder gelasertes Flächenelement).

Eine Halterung (nicht dargestellt), die darauf eingerichtet ist, Farbmusterkarten (und zum Beispiel Informationsmaterial zu der gemusterten Farbe) zu bevorraten (die ein Benutzer dort entnehmen und mitnehmen kann), ist an der jeweiligen Präsentationsfläche 4 an einer ergonomisch gut erreichbaren Stelle, nämlich den vorspringenden Flächenelementen 24 angebracht. Die Farbmusterkarten sind zusammengefaltete Papierflächen - auseinander gefaltet im Format DIN A3, also deutlich großflächiger als üblich.

Die Präsentationsflächen sind wie gesagt jeweils um eine senkrechte Achse 10 schwenkbar, und zwar so, dass ihre Schwenkwinkel 360° sich auf mehrere Winkelbereiche von 360° verteilen. Nämlich sind kleinere Winkelbereiche 28 von keinem der Schwenkwinkel der Präsentationsflächen 4 überstrichen (mit anderen Worten: in die kleineren Winkelbereiche 28 lässt sich keine der Präsentationsflächen hineinschwenken), in denen nämlich senkrechte Streben 32, 34 (eine Säule 32 mit Tortenstück-förmigem Grundriss und zwei in der Kreiszylinderform der Vorrichtung 2 radial angeordnete stehende Platten 34) angeordnet sind, die die bereits angedeutete Dachkonstruktion 16 der Vorrichtung 2 tragen. So ergibt sich besonders übersichtlich, von allen Seiten gut zugänglich und in einem Verkaufsraum auch besonders gut erkennbar eine kreiszylindrische, säulenförmige Gestalt der Vorrichtung 2. Denn die Vorrichtung hat durch die Bodenplatte 6 auch einen kreisförmigen Grundriss mit den Schwenkachsen 10 jeder einzelnen der Präsentationsflächen 4 im Bereich der Mitte 36 des Grundrisses.

Oberhalb der Präsentationsflächen 4 in der Unterseite der Dachkonstruktion 16 sind gleichmäßig auf dem Umfang verteilt mehrere Lichtquellen 37 angeordnet, die nach unten in Richtung der Präsentationsflächen 4 leuchten. Sie sind mit verschiedenen Lichtfarbtemperaturen einschaltbar, die mittels Zugschaltern 38 wählbar sind. Die Schalterbetätigungsgriffe 38 hängen an Seilen 40 von der Dachkonstruktion 16 herab, wo sich die eigentlichen elektrischen Schalterbauteilen (nicht dargestellt) in der Dachkonstruktion 16 verborgen befinden.

Bezugszeichenliste

  • Vorrichtung 2
  • Farbmuster-Präsentationsfläche 4, 4.1, 4.2
  • Bodenplatte 6
  • Boden 8
  • senkrechte Achse 10
  • Präsentationsflächen-Vorderseite 12
  • Rückseite 14
  • Dach 16
  • Unterseite 18
  • Präsentationsflächen-Oberkante 20
  • Präsentationsflächen-Außenkante 22
  • vorspringendes Flächenelement 24
  • Treppe aus Flächenelementen 26
  • Schwenkwinkelbereiche 28
  • Säule 32
  • Platte 34
  • Mitte 36 des Grundrisses
  • Lichtquelle 37
  • Zugschalter, Schalterbetätigungsgriff 38
  • Seil 40

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