Warenpräsenter

申请号 EP11008929.9 申请日 2011-11-09 公开(公告)号 EP2449927A1 公开(公告)日 2012-05-09
申请人 Corver, Serge Paul; 发明人 Corver, Serge Paul;
摘要 Warenpräsenter mit Verkaufsständern zur Präsentation von Verkaufswaren zur Vereinfachung des Transports sowie des Aufwands zur Bestückung der Verkaufsständer, bei welchen die Verkaufsständer auf einem Transportgestell mit horizontal ausgerichteten Bodenlagern und mit horizontal ausgerichteten Transportlagern angeordnet sind, wobei die Transportlager zu den Bodenlagern einen vertikalen Abstand aufweisen und die Bodenlager auf einer den Verkaufsständern abgewandten Seite der Transportlager angeordnet sind.
权利要求 Warenpräsenter (1) mit wenigstens zwei Verkaufsständern (3), wobei jeder der Verkaufsständer (3) wenigstens eine Haltevorrichtung (5) für Verkaufswaren aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsständer (3) auf einem gemeinsamen Transportgestell (2) mit horizontal ausgerichteten Bodenlagern (11) und mit horizontal ausgerichteten Transportlagern (12) angeordnet sind, wobei die Transportlager (12) zu den Bodenlagern (11) einen vertikalen Abstand aufweisen und die Bodenlager (11) auf einer den Verkaufsständern (3) abgewandten Seite der Transportlager (12) angeordnet sind.Warenpräsenter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vertikale Abstand zwischen 8 cm und 25 cm beträgt.Warenpräsenter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsständer (3) an ihren oberen Enden ein Stützgestell aufweisen.Warenpräsenter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgestell ein Auflager für ein weiteres Transportgestell (2) aufweist.Warenpräsenter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützgestell steckbar an den Verkaufsständern (3) angeordnet ist.Warenpräsenter (2) mit wenigstens drei Verkaufsständern (3), wobei die Verkaufsständer (3) parallele Hochachsen (15) aufweisen und wobei ein Verkaufsständer (3) wenigstens eine Haltevorrichtung (5) für Verkaufswaren aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsständer (3) auf einem gemeinsamen Transportgestell (2) mit horizontal ausgerichteten Bodenlagern (11) und mit horizontal ausgerichteten Transportlagern (12) angeordnet sind, wobei eine durch die Hochachsen (15) des ersten sowie des zweiten Verkaufsständers (3) aufgespannte erste Ebene (21, 25) und eine durch die Hochachsen (15) des zweiten sowie des dritten Verkaufsständers (3) aufgespannte zweite Ebene (22, 23, 24) einen Winkel (31, 32) größer 0° einschließen und/oder die Hochachse (15) des dritten Verkaufsständers (3) von einer durch die Hochachsen (15) des ersten sowie des zweiten Verkaufsständers (3) aufgespannte erste Ebene (21, 25; 22, 23, 24) wenigstens um den Radius der Haltevorrichtung (5) beabstandet ist.Warenpräsenter nach den vorstehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportgestell (2) wenigstens eine Aufnahme für Rollen aufweist, wobei die Rollen steckbar und/oder zwischen einer Standposition und einer Transportposition verlagerbar angeordnet sind.Warenpräsenter nach den vorstehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsständer (3) an ihren oberen Enden einen Stützrahmen (4) aufweisen.Warenpräsenter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützrahmen (4) ein Auflager für ein weiteres Transportgestell aufweist.Warenpräsenter nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützrahmen (4) steckbar an den Verkaufsständern (3) angeordnet ist.Warenpräsenter nach den vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsständer (3) steckbar an dem Transportgestell (2) angeordnet sind.Warenpräsenter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkaufsständer (3) oder die Haltevorrichtung (5) rotierbar um eine Hochachse (15) angeordnet sind.Warenpräsenter nach den vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportgestell (2) eine Normpalette, insbesondere eine Europalette, ist.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Warenpräsenter mit Verkaufsständern zur Präsentation von Verkaufswaren.

Aus dem Einzelhandel und beispielsweise auch aus der DE 24 01 469 A sowie der DE 39 25 621 A1 sind einzelne Verkaufsständer für die Präsentation von Kleinwaren, beispielsweise Grußkarten, Kurzwaren, Lederwaren oder Schmuck, bekannt, wobei diese Verkaufsständer in der Regel einzeln oder zu Gruppen zusammengestellt in den jeweiligen Verkaufsräumen aufgestellt werden. Diese, häufig, wie auch in der DE 39 25 621 A1 offenbart, mit Rollen ausgestatteten, Verkaufsständer ermöglichen zwar eine flexible Aufstellung an den verschiedensten Orten, insbesondere in Nischenbereichen zwischen Warenregalen, jedoch werden diese Verkaufsständer, trotz ihrer Flexibilität, ähnlich wie fest eingebaute Warenregale gehandhabt, wobei die auf diesem Verkaufsständern präsentierten Waren stets aufgefüllt und der Warenbestand gepflegt werden muss. Somit werden diese Verkaufsständer erst am Ausstellungsort mit den zu verkaufenden Waren bestückt.

Die gemeinsame Aufstellung mehrerer Verkaufsständer in Gruppen wird in vielerlei Hinsicht im Einzelhandel vorgenommen, wobei der Vorteil der Flexibilität eines derartigen Verkaufsständers aufgegeben wird und zusätzlich hierzu ein Nachteil in der intensiven Warenpflege und Nachbestückung dieser Verkaufsständer entsteht.

Um die Handhabung und den logistischen Aufwand während der Beschaffung und Präsentation der angebotenen Waren zu optimieren, liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, den Transport sowie den Aufwand zur Bestückung der Verkaufsständer zu vereinfachen.

Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Warenpräsenter mit wenigstens zwei Verkaufsständern vorgeschlagen, wobei jeder der Verkaufsständer wenigstens eine Haltevorrichtung für Verkaufswaren aufweist, und der Warenpräsenter sich dadurch auszeichnet, dass die Verkaufsständer auf einem gemeinsamen Transportgestell mit horizontal ausgerichteten Bodenlagern und mit horizontal ausgerichteten Transportlagern angeordnet sind, wobei die Transportlager zu den Bodenlagern einen vertikalen Abstand aufweisen und die Bodenlager auf einer den Verkaufsständern abgewandten Seite der Transportlager angeordnet sind.

In Abgrenzung zu der DE 24 01 469 A und der DE 39 25 621 A1, bei welchen ein derartiges Transpostlager nicht offenbart ist, ermöglicht dieses Transportlager die Verkaufsständer mit den anzubietenden Verkaufswaren zeitlich und örtlich getrennt vom entsprechenden Verkaufsraum zu konfektionieren und zusammen mit diesen vorbereiteten Verkaufsständern dann entsprechend in einem Verkaufsraum bei minimalem Aufwand zu platzieren. So ermöglicht der Warenpräsenter der DE 24 01 469 A einen entsprechenden Transport nicht, da er ein Transportlager, unter welches ein entsprechender Förderer greifen kann, nicht aufweist. Auch der Warenpräsenter der DE 39 25 621 A1 bietet diese Möglichkeit nicht, da seine gesamte Ausgestaltung viel zu filigran ist, um einen längeren Transport zu überstehen und die dort offenbarten Rollen derart wenig nach unten von einem Gestell abstehen, dass ein entsprechende Förderer hier ebenfalls nicht darunter greifen kann, wobei auch das Gestell derart filigran aufgebaut ist, dass es, selbst wenn ein Förderer hierunter platziert werden könnte, nicht als Transportgestell genutzt werden kann.

Der vertikale Abstand zwischen Bodenlager und Transportlager kann hierbei vorzugsweise über 8 cm und/oder unter 25 cm bzw. insbesondere zwischen 8 cm und 25 cm betragen, so dass etwaige Flurförderer ohne Weiteres unter das Transportlager gebracht und dieses zum Transport anheben können, ohne dass ein zu großer Hebeweg notwendig wäre. Vorzugsweise liegt der vertikale Abstand über 10 cm, so dass die meisten der gängigen Flurförderer ohne weiteres unter das Transportlager gebracht werden können. Andererseits kann der vertikale Abstand vorzugsweise unter 20 cm, so dass nicht unnötig Höhe verschenkt wird bzw. der Hebeweg auf ein Minimum begrenzt werden kann, ohne die Möglichkeiten der Auswahl eines Flurförderers für den Transport zu weit einzuschränken.

Zwar kann auch ein geringerer Abstand zwischen Transportlager und Bodenlager ausreichend sein, was jedoch dazu führt, dass das Transportgestell sonstwie angehoben werden muss, um einen Flurförderer hierunter zu platzieren. Dieses bedeutet insbesondere einen sehr aufwändigen, händischen Vorgang, der an sich für den alltäglichen Ablauf sehr ungeeignet ist. Unabhängig hiervon ist es von Vorteil, wenn das Transportgestell insbesondere in Abgrenzung zu der DE 39 25 621 A1 derart eigensteif ausgebildet ist, dass es die Verkaufsständer im Wesentlichen verwindungsfrei auch bei punktueller Belastung des Transportgestells, wie diese bei einem Anheben an einer Seite auftritt, trägen kann. In diesem Zusammenhang ist der Begriff "im Wesentlichen verwindungsfrei" dahingehend definiert, dass zwar kleinere Verwindungen zugelassen sind, dass jedoch das System aus Transportgestell und Verkaufsständer in sich derart stabil zusammenwirkt, dass ohne seitlich über das Transportgestell hinausragende Stabilisierungsmaßnahmen, wie die Seilverspannung der DE 39 25 621 A1, welche einen Transport insbesondere mit Massentransportmitteln, wie LKW oder Bahn, im Massenwarenverkehr an sich ausschließen, eine punktuelle Belastung zu Hebezwecken möglich ist. Als einfache Maßnahmen zum Erzielen einer ausreichenden Verwindungsfreiheit können das Transportgestell und/oder die Verkaufsständer entsprechend stabil, also insbesondere ausreichend massiv, ausgebildet werden. Das Transportgestell kann auch mehrere Verstrebungen und sonstige Versteifungen aufweisen, um die Eigensteifigkeit zu erhöhen.

Ebenfalls kann die eingangs stehende Aufgabe mittels eines Warenpräsenters mit wenigstens drei Verkaufsständern gelöst werden, wobei die Verkaufsständer parallele Hochachsen aufweisen, wobei ein Verkaufsständer wenigstes eine Haltevorrichtung für Verkaufswaren aufweist und wobei sich der Warenpräsenter dadurch auszeichnet, dass die Verkaufsständer auf einem gemeinsamen Transportgestell mit horizontal ausgerichteten Bodenlagern und mit horizontal ausgerichteten Transportlagern angeordnet sind, wobei eine durch die Hochachsen des ersten sowie des zweiten Verkaufsständers aufgespannte erste Ebene und eine durch die Hochachsen des zweiten sowie des dritten Verkaufsständers aufgespannte zweite Ebene einen Winkel größer 0° einschließen und/oder die Hochachse des dritten Verkaufsständers von einer durch die Hochachsen des ersten sowie des zweiten Verkaufsständers aufgespannte erste Ebene wenigstens um den Radius der Haltevorrichtung beabstandet ist.

In der Praxis wird angesichts der räumlichen Gegebenheiten der Winkel vorzugsweise zwischen der ersten und der zweite Ebene über 10° liegen, da das Transportgestell nicht zu groß gewählt und die Verkaufsständer durch die Halteeinrichtungen einen Radius einnehmen, so dass nur eine eng begrenzte Zahl an Verkaufsständern auf einem Transportgestell Platz finden wird. Hierbei werden möglicherweise Ebenen zu finden sein, die kleiner Winkel oder sogar einen Winkel von 0° zueinander einschließen bzw. parallel zueinander ausgerichtet sind, was nicht bedeutet, dass nicht zwei Ebenen zu finden sein werden, die einen Winkel über 10° einschließen.

In Abgrenzung zu der DE 24 01 469 A und der DE 39 25 621 A1, welche jeweils in genau einer Ebene angeordnete Verkaufsständer offenbaren, bedingt dieses ein Transportgestell, auf welchem die Verkaufsständer angeordnet sind, welches ebenfalls entsprechend bereits zwei orthogonal zueinander angeordnete Ausrichtungen aufweist, um die Verkaufsständer dementsprechend angeordnet tragen zu können, wodurch das Transportgestell in sich schon verhältnismäßig eigensteif ausgebildet ist.

Insofern liegt den beiden Lösungen die erfinderische Grundidee zugrunde, ein Gestell, an welchem Verkaufsständer gemeinsam angeordnet sind, als Transportgestell zu nutzen und hierzu dieses Gestell entsprechend auszugestalten, dass es dieser neuen Nutzung auch genügt.

Hierbei versteht es sich, dass insbesondere beide Lösungen kumuliert die vorstehende Aufgabe in hervorragender Weise lösen. Insbesondere kann auf diese Weise eine Bestückung mit möglichst vielen Waren unter Beibehalten hervorragender Transporteigenschaften gewährleistet werden.

Mittels dieser Anordnung mehrerer Verkaufsständer auf einem Transportgestell ist es möglich, die angebotenen Verkaufswaren zeitlich und örtlich getrennt vom entsprechenden Verkaufsraum auf den Verkaufsständern zu platzieren und zusammen mit diesen vorbereiteten Verkaufsständern unter Verwendung des Transportgestells zum Einzelhandel, sofern der Transport überregional erfolgt, oder zum Verkaufsraum, sofern der Transport innerbetrieblich erfolgt, zu verschicken, wobei der Vorteil einer einfachen Handhabung der Verkaufswaren im Einzelhandel umgesetzt wird.

Ein Transportgestell kann hierbei jedes erdenkliche Mittel sein, welches in der Lage ist, den gemeinsamen Transport mehrerer Verkaufsständer in einem Arbeitsschritt zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist mit horizontal ausgerichteten Bodenlagern eine zusammenhängende oder geteilte Aufstandsfläche oder aber mehrere Aufstandspunkte gemeint, welche einen sicheren Stand des Transportgestells und der auf diesem Transportgestell befindlichen Verkaufsständer auf einem festen Untergrund ermöglichen. Hierzu befinden sich die Bodenlager stets an einer unteren Seite des Transportgestells, wobei mit "unten" die dem Boden bzw. Untergrund zugewandte Seite des Transportgestells gemeint ist. Folglich sind die Transportlager, wegen des vertikalen Abstands, oberhalb der Bodenlager angeordnet. Diese Transportlager sowie die vertikale Beabstandung dieser Transportlager zu den Bodenlagern dienen zur Aufnahme einer Hebevorrichtung bzw. zur Auflage auf eine Hebeeinrichtung, welche zum Transport des Transportgestells verwendet werden kann. Es werden zum Transport üblicherweise Flurförderzeuge, wie etwa Gabelstapler, Hubwagen, Kommissionierer oder ähnliche Geräte, eingesetzt.

Um die Vorteile einer vereinfachten Transportlogistik umfassend umzusetzen, kann das Transportgestell eine Normpalette, insbesondere eine Europalette, sein. Wegen des angedachten regionalen und überregionalen Transports des Warenpräsenters ist gerade die Verwendung einer Europalette vorteilhaft, um den Transport effizient, schnell und kostengünstig zu gestalten. Es ist sofort ersichtlich, dass ebenfalls Halb-Europaletten, Viertel-Europaletten, Gitterboxpaletten oder weitere definierten Größen einer Normpalette verwendet werden können, um einen Warenpräsenter herzustellen und entsprechend einfach mit bereits vorhandenen Fördereinrichtungen fördern zu können.

Um die Stabilität, insbesondere während des Transports des Warenpräsenters aber auch während des Präsentierens der Waren zu erhöhen, können die Verkaufsständer an ihrem oberen Ende ein Stützgestell oder einen Stützrahmen aufweisen.

Mit Stützgestell ist an dieser Stelle eine einteilige oder mehrteilige Stange bzw. Strebe gemeint, welche die Verkaufsständer untereinander wirkverbindet. Statt einer Verbindung der Verkaufsständer an ihrem oberen Ende ist auch eine Verstrebung in einer beliebigen vertikalen Position, beispielsweise auf halber Höhe, an den Verkaufsständern denkbar. Denkbar ist hierbei auch, dass das Stützgestell sowie auch der Stützrahmen, eine Halterung für zusätzliche Werbemittel, wie beispielsweise für ein Plakat, aufweist.

Im Gegensatz zu einem, im mathematischen Sinne, eindimensional ausgebildeten Stützgestell, ist mit Stützrahmen eine, im mathematischen Sinne, wenigstens zweidimensionale Verstrebung, vorzugsweise in einer horizontalen Ebene, gemeint.

Durch die vorgesehene räumliche Ausgestaltung des Stützrahmens kann der Stützrahmen insbesondere ein Auflager für ein weiteres Transportgestell aufweisen. Solch eine Auflage ist im einfachsten Fall eine ebene horizontale Fläche auf der Oberseite des Stützrahmens, welche das Stapeln zweier Warenpräsenter ermöglicht. In einer geeigneten Ausführung, das heißt mit zusätzlichen Stützelementen, können diese Überlegungen auch auf ein Stützgestell angewandt werden.

Weiterhin kann, falls ein derartiges Stützgestell oder ein Stützrahmen beispielsweise nur zu Transportzwecken verwendet wird, das Stützgestell oder Stützrahmen steckbar an den Verkaufsständern angeordnet sein.

Alternativ bzw. kumulativ zu vorstehend genannten Merkmalen kann ein Warenpräsenter neben einem Verkaufsständer auch ein Transportgestell für den Verkaufsständer aufweisen, wobei das Transportgestell wenigstens eine Aufnahme für Rollen aufweist und wobei die Rollen steckbar und/oder zwischen einer Standposition sowie einer Transportposition verlagerbar angeordnet sind.

Für die Handhabung im Einzelhandel, insbesondere für den Transport oder die Aufstellung an beengten Orten, kann mittels der an dem Transportgestell vorgesehenen Rollen der gesamte Warenpräsenter ohne Flurförderzeuge einfach bewegt und platziert werden. Diese Rollen sind hierfür flexibel, also steckbar bzw. verlagerbar, angeordnet, so dass weiterhin ein betriebssicherer Transport mit maschinellen Mitteln möglich ist.

Die "Standposition" kennzeichnet eine Position der Rollen, in welcher die Rolle unterhalb der am Transportgestell vorgesehenen Bodenlager angeordnet ist, so dass das Transportgestell über einen Untergrund gerollt werden kann. Die "Transportposition" bezeichnet hingegen eine Position der Rollen, sofern sie nicht steckbar an dem Transportgestell angeordnet und mithin von diesem beim Transport entfernt sind, oberhalb der Bodenlager, gegebenenfalls auch oberhalb der Transportlager, so dass einerseits ein fester Stand auf dem Untergrund und andererseits ein ungehinderter Transport mittels Flurförderzeuge ermöglicht wird.

Es ist sofort ersichtlich, dass eine Rolle nicht notwendigerweise zylinderförmig oder kugelförmig ausgebildet sein muss. Ebenso kann eine Tonnen- oder Kegelform vorgesehen sein. An dieser Stelle können jegliche Art bekannter Rollen zur Anwendung kommen.

Weiterhin ist es für eine kostengünstige modulare Bauweise oder für eine bessere Handhabung im Einzelhandel vorteilhaft, wenn die Verkaufsständer steckbar an dem Transportgestell angeordnet sind. Auf diese Weise ist eine Benutzung der Verkaufsständer als einzelne Verkaufsständer möglich, wobei zum Transport nach wie vor das Transportgestell verwendet werden kann. Gegebenenfalls können für die einzelne Aufstellung eines Verkaufsständers nach wie vor weitere Rollen unter den einzelnen Verkaufsständern angebracht werden, wodurch das Transportgestell für den Transport weiterer Verkaufsständer verwendet werden kann. ebenso können dann die Verkaufsständer nach Bedarf entfernt oder umgesteckt werden, wenn die Waren abverkauft sind, wodurch einerseits für einen Abtransport Platz gespart werden kann und/oder bei der Verwendung mehrerer derartiger Warenpräsenter Verkaufsständer von verschiedenen Warenpräsentern untereinander ausgetauscht werden können.

Für eine optimale Präsentation der zum Verkauf angebotenen Waren ist es vorteilhaft, wenn die Verkaufsständer oder die Haltevorrichtung rotierbar um eine Hochachse angeordnet sind. Somit ist auch stets die Zugänglichkeit der Waren gewährleistet, auch wenn die Verkaufsständer auf einer Palette in zwei nebeneinander angeordneten Reihen platziert sind.

Es versteht sich, dass die Merkmale der vorstehend bzw. in den Ansprüchen beschriebenen Lösungen gegebenenfalls auch kombiniert werden können, um die Vorteile entsprechend kumuliert umsetzen zu können.

Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Beschreibung anliegender Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:

Figur 1
einen Warenpräsenter mit Verkaufsständern und einem Transportgestell in perspektivischer Ansicht;

Figur 2
einen Warenpräsenter mit Verkaufsständern und einem Transportgestell in schematischer Frontansicht; und

Figur 3
eine schematische Aufsicht auf die Anordnungen nach Figuren 1 und 2.

Figur 1 zeigt eine Ausführungsform eines Warenpräsenters 1 mit einem Transportgestell 2 und sechs auf diesem Transportgestell 2 angebrachten Verkaufsständern 3. Hierbei sind die Verkaufsständer 3 in zwei Reihen zu je drei Verkaufsständern 3 angeordnet, wobei diese Verkaufsständer 3 an ihren oberen Enden mit einem Stützrahmen 4 starr miteinander verbunden sind. Der Stützrahmen 4 stabilisiert hierbei die Verkaufsständer, so dass ein beschädigungsfreier Transport betriebssicherer gewährleistet werden kann, und besteht aus mehreren stabförmigen Stützgestellen, die entsprechend zu dem Stützrahmen 4 zusammengesetzt sind.

In dieser Ausführungsform ist das Transportgestell mit einer als Mutter ausgeführten Ständersicherung 8 jeweils an einem Verkaufsständer 3 bzw. an dem oberen Ende der Ständerachse 6 befestigt. Auf der Ständerachse 6 eines Verkaufsständers 3 sind jeweils mehrere, in dieser Ausführungsform jeweils acht, Haltevorrichtungen 5 für zum Verkauf angebotene Waren in regelmäßigen vertikalen Abständen angeordnet.

Die Ständerachse 6 ist weiterhin mittels der Ständerstützen 7 an dem Transportgestell befestigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Ständerstützen 7 stoffschlüssig, also geschweißt, an dem Transportgestell 2 befestigt, wobei die Verkaufsständer 3 drehbar in den Ständerstützen 7 und über die Ständersicherungen 8 gelagert sind. An dieser Stelle kann jedoch auch beispielsweise eine Steckverbindung unmittelbar in dem Transportgestell 2 vorgesehen sein. Auch ist jede andere ausreichend stabile Verbindung zwischen Ständerachse 6 und Transportgestell 2 denkbar. Ebenso ist es denkbar, auf eine Drehverbindung der Ständerachse 6 zu verzichten, wenn dieses zur Warenpräsentation ausreichend ist, wobei dann - je nach konkreter Umsetzung vorliegender Erfindung - nach wie vor eine Steckverbindung von Vorteil sein kann, um beispielsweise ein schnelles Umrüsten oder einen Abtransport bei kleinerem Volumen nach Abverkauf der Waren zu ermöglichen.

Das aus mehreren Gestellstreben 10 und Gestellfüßen 9 bestehende Transportgestell 2 ist der Stabilität wegen vorzugsweise aus Metall gefertigt. Eine Konstruktion des Transportgestells 2 aus Holz oder anderen Materialien ist hierbei ebenfalls denkbar und gegebenenfalls auch mit anderen Vorteilen, beispielsweise bei Verwendung als Einwegpalette, behaftet. Die dargestellte Ausführungsform eines Warenpräsenters 1 verfügt zwar über vier Gestellfüße 9, doch ist eine Ausgestaltung als Normpalette bzw. Europalette, zumindest die Abmaße betreffend, vorgesehen. Es versteht sich, dass auch noch weitere Gestellfüße 9 vorgesehen sein können.

Auch der in Figur 2 in Frontansicht gezeigte Warenpräsenter verfügt über drei in einer Reihe befindliche Verkaufsständer 3. Ist keine zweite Reihe von Verkaufsständern 3 vorgesehen, so kann der Stützrahmen 4 lediglich als einfaches Rohr bzw. als einfache Stange ausgestaltet, wobei der Stützrahmen 4 dann lediglich als einfaches Stützgestell ausgeführt ist. bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Ständerachsen unbeweglich an den Ständerstützen 7 und an dem Stützrahmen 4 befestigt, während die Haltevorrichtungen 5 rotierbar an der Ständerachse 6 angeordnet sind, wobei ggf. auf letzteres auch verzichtet werden kann.

Die Haltevorrichtungen 5 können bei diesem Ausführungsbeispiel, sofern die Ständersicherung 8 und der Stützrahmen 4 gelöst werden, von der Ständerachse 6 entnommen werden, wodurch eine Anpassung an die auf den Haltevorrichtungen 5 verteilten Waren bzw. an die Größe dieser Waren erfolgen kann. Die Ständerstützen 7 können, wie in dieser Ausführungsform angedeutet, auch als zylindrische Rohre ausgestaltet sein.

Weiterhin ist bei dieser Ausführungsform nach Figur 2 die Gestellstrebe 10 mit dem auf dessen Unterseite angeordneten Transportlager 12 sowie den dort über die Gestellfüße 9 nach untern versetzt angeordneten Bodenlagern 11 erkennbar. Der vertikale Abstand beträgt bei diesem Ausführungsbeispiel 12 cm. An dem Transportlager 12 kann somit, da zwischen diesem Transportlager 12 und dem Bodenlager 11 ein vertikaler Abstand vorliegt, ein Flurförderzeug zum Transport des gesamten Warenpräsenters 1 ohne Weiteres angreifen. Es versteht sich, dass eine entsprechende Möglichkeit auch bei dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht, wobei dort das Transportlager 12 und das Bodenlager 11 nicht unmittelbar zu erkennen sind, da die perspektivische Ansicht von oben vorliegt, wobei hier ein vertikaler Abstand von 15 cm gewählt wurde. Je nach konkreter Umsetzung vorliegender Erfindung und je nach konkretem Einsatz der entsprechenden Warenpräsenter können in anderen Ausführungsformen auch andere Abstände gewählt werden.

Auch das Transportgestell 2 der in Figur 2 dargestellten Ausführungsform kann als Europallette bzw. in Europalettennorm ausgebildet sein.

Zusätzlich zu den an den Gestellfüßen 9 befindlichen Bodenlagern 11 ist es auch denkbar, dass an den Bodenlagern 11 lösbare Transportrollen angebracht werden. Die Anbringung einer Transportrolle kann alternativ aber auch an der Gestellstrebe 10 bzw. an dem Transportlager 12 erfolgen, insoweit die Rollen groß genug sind oder an einem entsprechenden Abstandhalter vorgesehen sind. Ebenso können dort klappbare oder sonstwie nach untern verlagerbare Rollen vorgesehen sein.

Bei beiden Ausführungsbeispielen sind die Ständerachsen 6 entlang Hochachsen 15 ausgerichtet, welche ihrerseits jeweils erste Ebenen 21, 25 (siehe insbesondere auch Figur 3) und zweite ebenen 22, 23, 24 aufspannen, wobei bei diesen Ausführungsbeispielen die ersten Ebenen 21, 25 und zweiten Ebenen 22, 23, 24 nicht nur orthogonal sondern orthonormal, also rechtwinklig in zwischen den Ebenen 21 bis 25 liegenden Winkeln 31, 32, zueinander ausgerichtet sind. Insofern sind die Winkel zwischen diesen Ebenen 21 bis 25 alle größer 0° und bedingen schon durch diese räumliche Aufspannung der Verkaufsständer 3 zueinander eine entsprechende Stabilität des jeweiligen Transportgestells 2. Hierbei sind die ersten Ebenen 21, 25 in sich und zweiten Ebenen 22, 23, 24 in sich bei vorliegendem Ausführungsbeispiel parallel zu einander ausgerichtet und mithin hinsichtlich der Winkelbetrachtung angesichts der Unendlichkeit von Ebenen als identisch anzusetzen. In abweichenden Ausführungsformen muss dieses nicht zwingend der Fall sein und die Ebenen können auch untereinander in einem Winkel zueinander stehen, was letztlich bei vorliegenden Ausführungsbeispielen auch bei diagonal zueinander stehenden Verkaufsständern und deren Hochachsen der Fall ist.

Wie insbesondere in Figur 3 ersichtlich ist, sind die Hochachsen 15 der jeweiligen Verkaufsständer 3 in einer der Ebenen 21 bis 25 jeweils von den anderen zu dieser Ebene parallelen Ebenen 21 bis 25 um weit mehr als den doppelten Radius der Haltevorrichtungen 5 beabstandet. So sind die Verkaufsständer 3 der Ebene 23 von den Verkaufsständern 3 der Ebenen 22 und 24, die Verkaufsständer 3 der Ebene 22 von den Verkaufsständern 3 der Ebenen 23 und 24 und die Verkaufsständer 3 der Ebene 24 von den Verkaufsständern 3 der Ebenen 22 und 23 um weit mehr als den doppelten Radius der Haltevorrichtungen 5 beabstandet. Selbiges gilt für die Verkaufsständer 3 der Ebene 25 von den Verkaufsständern der Ebene 21 und umgekehrt. In Abweichenden Ausführungsformen können diese Abstände variieren und insbesondere auch geringer ausfallen, wenn die Verkaufsständer in Bezug auf die Ebenen versetzt angeordnet sind.

Bezugszeichenliste:

1
Warenpräsenter

2
Transportgestell

3
Verkaufsständer

4
Stützrahmen

5
Haltevorrichtung

6
Ständerachse

7
Ständerstütze

8
Ständersicherung

9
Gestellfuß

10
Gestellstrebe

11
Bodenlager

12
Transportlager

15
Hochachse

21
erste Ebene

22
zweite Ebene

23
zweite Ebene

24
zweite Ebene

25
erste Ebene

31
Winkel

32
Winkel

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