Einrichtung zur Schaustellung zu entnehmender Etikettenpakete oder Etikettenrollen

申请号 EP93112754.2 申请日 1993-08-09 公开(公告)号 EP0586905A2 公开(公告)日 1994-03-16
申请人 Zweckform Büro-Produkte GmbH; 发明人 Knote, Manfred; Schwarz, Bernd;
摘要 Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Schaustellung zu entnehmender Etikettenpakete oder Etikettenrollen, gekennzeichnet durch wenigstens zwei Seite an Seite in Flucht miteinander verbindbare Module, die je einen auf einen Boden aufstellbaren, wenigstens einen Schubladen aufnehmenden Schubkasten, eine Rückwand und eine Deckwand aufweisen, und bei denen zwischen der Deckwand und der Oberseite des jeweiligen Schubkastens nebeneinander wenigstens zwei Paare von einer einen rechten Winkel mit einem zur Rückwand gerichteten Scheitel einschließenden Gitterwänden angeordnet sind, in die Halterungen für die Etikettenpakete bzw. die Etikettenrollen einzuhängen sind.
权利要求 Einrichtung zur Schaustellung zu entnehmender Etikettenpakete (32, 34) oder Etikettenrollen (36),
gekennzeichnet durch
wenigstens zwei Seite an Seite in Flucht miteinander verbindbare Module (2, 4, 6), die je einen auf einen Boden aufstellbaren, wenigstens einen Schubladen (8) aufnehmenden Schubkasten (10), eine Rückwand (12) und eine Deckwand (14) aufweisen, und bei denen zwischen der Deckwand (14) und der Oberseite des jeweiligen Schubkastens (10) nebeneinander wenigstens zwei Paare von einer einen rechten Winkel mit einem zur Rückwand (12) gerichteten Scheitel einschließenden Gitterwänden (16, 18; 20, 22) angeordnet sind, in die Halterungen (24, 26, 28, 30) für die Etikettenpakete (32, 34) bzw. die Etikettenrollen (36) einzuhängen sind.
Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich in wenigstens einem vorderen Seiteneckenbereich wenigstens eines Moduls (2, 6) zwischen der Oberseite des Schubkastens (10) und der Deckwand (14) eine Hohlsäule (44, 46) erstreckt, die nach vorne und beidseitig vollwandig ist, zur Rückwand (12) offen ist und wenigstens eine Lampe (48) aufnimmt.Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampe (48) eine Leuchtröhre (48) mit vertikaler Achse ist.Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei wenigstens einem Modul (2, 6) wenigstens ein Paar der Gitterwände (16, 18; 20, 22) zwischen dem Schubkasten (10) und der Deckwand (14) eine um eine vertikale Achse drehbar gelagerte Hohlsäule (Drehsäule 54) einschließt, deren Umfangswand gitterförmig und im Horizontal-Querschnitt quadratisch ist.Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Deckwand (14) wenigstens eines Moduls (2, 4, 6) schwenkbar wenigstens ein auf die Frontseite eines Paars von Gitterwänden (16, 18; 20, 22) bzw. auf die Frontseite einer drehbaren Hohlsäule (54) zu richtender Strahler (58) angebracht ist.Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (12) wenigstens eines Moduls (4) über seine Deckwand (14) hinaus nach oben verlängert ist und in eine nach vorne sich bis über seinen Schubkasten (10) hinaus erstreckende Tragplatte (62) übergeht, an deren Unterseite schwenkbar wenigstens ein auf die Frontseite eines Paars von Gitterwänden (16, 18; 20, 22) bzw. auf die Frontseite einer drehbaren Hohlsäule (54) zu richtender Strahler (64, 66) angebracht ist.Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Oberseite der Deckwand (14) wenigstens eines Moduls (4) ein Leuchtkasten (68) oder eine Trägertafel für ein Plakat aufgesetzt ist.Einrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich als Halterung (24) mehrere Haken (38) nebeneinander an einem ihnen gemeinsamen, an eine Gitterwand (16; 22) einzuhängenden Träger (40) befinden.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Schaustellung zu entnehmender Etikettenpakete oder Etikettenrollen.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung dieser Art anzugeben, die seitlich eines Kundengehwegs aufgestellt werden kann, die Etikettenpakete oder Etikettenrollen einem längs des Gehwegs gehenden Kunden gut sichtbar darbietet, eine leichte Entnahme von Etikettenpaketen oder Etikettenrollen ermöglicht (gegebenenfalls auch von Einzeletiketten) und überdies Etikettenpakete oder Etikettenrollen für den Kunden nicht ohne weiteres zugänglich aufzubewahren gestattet.

Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Einrichtung gekennzeichnet durch wenigstens zwei Seite an Seite in Flucht miteinander verbindbare Module, die je einen auf einen Boden aufstellbaren, wenigstens einen Schubladen aufnehmenden Schubkasten, eine Rückwand und eine Deckwand aufweisen, und bei denen zwischen der Deckwand und der Oberseite des jeweiligen Schubkastens nebeneinander wenigstens zwei Paare von einer einen rechten Winkel mit einem zur Rückwand gerichteten Scheitel einschließenden Gitterwänden angeordnet sind, in die Halterungen für die Etikettenpakete bzw. die Etikettenrollen einzuhängen sind.

Die Modulbauweise gestattet eine Anpassung an die jeweiligen räumlichen Verhältnisse. Die Anordnung der Gitterwände vermittelt dem Kunden, der beim Gang entlang der Module seinen Kopf dabei nur wenig zu wenden braucht, den Eindruck eines Panoramas der Etikettenpakete bzw. Etikettenrollen. Das Einhängen der Halterungen für die Etikettenpakete bzw. Etikettenrollen gestattet eine Anpassung an die jeweiligen Größen der Etikettenpakete bzw. Etikettenrollen. Der Schubkasten ermöglicht eine Aufbewahrung von Etikettenpaketen oder Etikettenrollen als Reserve außerhalb des Sichtfelds des Kunden und kann gegebenenfalls verschließbar sein.

Ist der Kundenweg mehr oder weniger vorgegeben, so werden die Module bevorzugt rechts des Kundenwegs aufgestellt, weil Kunden dazu neigen, eher nach rechts als nach links zu schauen.

Die Module brauchen nicht in einer Reihe aufgestellt zu werden, sondern können beispielsweise auch um eine Säule herum aufgestellt werden.

Zur Beleuchtung der Etikettenpakete bzw. Etikettenrollen ist die Einrichtung bevorzugt dadurch gekennzeichnet, daß sich in wenigstens einem vorderen Seiteneckenbereich wenigstens eines Moduls zwischen der Oberseite des Schubkastens und der Deckwand eine Hohlsäule erstreckt, die nach vorne und beidseitig vollwandig ist, zur Rückwand offen ist und wenigstens eine Lampe aufnimmt. Eine solche Beleuchtung blendet den Kunden nicht. Bevorzugt ist daher die Lampe eine Leuchtröhre mit vertikaler Achse.

Um die Anzahl unterschiedlicher, dem Kunden zur Schau zu stellender und gegebenenfalls zu entnehmender Etikettenpakete oder Etikettenrollen zu vergrößern, ohne die Module zu vergrößern, ist die Einrichtung bevorzugt dadurch gekennzeichnet, daß bei wenigstens einem Modul wenigstens ein Paar der Gitterwände zwischen dem Schubkasten und der Deckwand eine um eine vertikale Achse drehbar gelagerte Hohlsäule, also eine Drehsäule, einschließt: deren Umfangswand gitterförmig und im Horizontal-Querschnitt quadratisch ist.

Um die Etikettenpakete bzw. Etikettenrollen nicht nur von der Seite sondern auch von oben für einen Kunden blendfrei zu beleuchten, ist die Einrichtung bevorzugt dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Deckwand wenigstens eines Moduls schwenkbar wenigstens ein auf die Frontseite eines Paars von Gitterwänden bzw. auf die Frontseite einer drehbaren Hohlsäule zu richtender Strahler angebracht ist und/oder daß die Rückwand wenigstens eines Moduls über seine Deckwand hinaus nach oben verlängert ist und in eine nach vorne sich bis über seinen Schubkasten hinaus erstreckende Tragplatte übergeht, an deren Unterseite schwenkbar wenigstens ein auf die Frontseite eines Paars von Gitterwänden bzw. auf die Frontseite einer drehbaren Hohlsäule zu richtender Strahler angebracht ist.

Zur Aufstellung von Werbung ist die Einrichtung bevorzugt dadurch gekennzeichnet, daß auf die Oberseite der Deckwand wenigstens eines Moduls ein Leuchtkasten oder eine Trägertafel für ein Plakat aufgesetzt ist.

Eine besonders rationelle Bauweise ergibt sich, wenn als Halterung für die Etikettenpakete bzw. Etikettenrollen mehrere Haken nebeneinander an einem ihnen gemeinsamen, an einen Gitterrand einzuhängenden Träger angebracht sind.

Die Erfindung wird im folgenden an einem Ausführungsbeispiel unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.

Fig. 1 zeigt eine Ansicht einer aus drei Modulen zusammengesetzten Einrichtung.

Fig. 2 zeigt eine Ansicht aus der Blickrichtung II in Fig. 1.

Fig. 3 zeigt einen Schnitt entsprechend III-III in Fig. 1.

Fig. 4 zeigt perspektivisch ein Modul.

Bei dem Ausführungsbeispiel sind drei Seite an Seite in Flucht miteinander verbundene Module 2, 4, 6 vorgesehen, die je einen auf einen Boden aufstellbaren, einen Schubladen 8 aufnehmenden Schubkasten 10 sowie eine Rückwand 12 und eine Deckwand 14 aufweisen. Zwischen der Deckwand 14 und der Oberseite jedes Schubkastens 10 sind nebeneinander zwei Paare von einen rechten Winkel mit einem zur Rückwand 12 gerichteten Scheitel einschließenden Gitterwänden 16, 18, 20, 22 angeordnet, in die Halterungen 24, 26, 28, 30 (siehe Fig. 4) für Etikettenpakete 32, 34 oder Etikettenrollen 36 einzuhängen sind.

Die Halterung 24 weist mehrere Haken 38 auf, die nebeneinander an einerihnen gemeinsamen, an eine Gitterwand 16 bzw. 20 einzuhängenden Trägerleiste 40 befestigt sind.

Die Halterungen 26 sind Einzelhaken, die in die Gitterwände 16 bzw. 20 eingehängt sind.

Die Halterungen 28 sind Körbe, die in die Gitterwände 16 bzw. 20 eingehängt sind.

Die Halterungen 30 sind Schrägstützen, die in die Gitterwand 16 bzw. 22 eingehängt sind und deren Vorderkanten nach unten abgesenkt auf einer Lochplatte 42 abgestützt sind, die im Bodenbereich zwischen den Gitterwänden 16 bzw. 20 einerseits und 18 bzw. 22 andererseits angeordnet ist.

In den vorderen Seiteneckenbereichen der Module 2 und 6 erstreckt sich zwischen der Oberseite des jeweiligen Schubkastens 10 und der Deckwand 14 jeweils eine Hohlsäule 44, 46, die nach vorne und beidseitig vollwandig ist, zur Rückwand 12 offen ist und eine Leuchtröhre 48 mit vertikaler Achse aufnimmt.

Bei den Modulen 2 und 6 schließen die außen liegenden Paare von Gitterwänden 16, 18 bzw. 20, 22 je eine zwischen dem zugeordneten Schubkasten 10 und der Deckwand 14 um eine vertikale Achse mittels Zapfen 50, 52 drehbar gelagerte Hohlsäule 54 ein, deren Umfangswand gitterförmig und im Horizontalquerschnitt quadratisch ist.

An der Unterseite der Deckwand 14 der Module 2, 4 und 6 sind schwenkbar an Lochplatten 56 Strahler 58 angebracht, die auf die Etikettenpakete bzw. Etikettenrollen an den Gitterwänden 16, 18, 20, 22 bzw. an den Hohlsäulen 54 schräg nach oben zu richten sind.

Die Rückwände 12 der seitlich äußeren Module 2, 6 sind mit nach oben weisenden Verlängerungen 60 versehen, die in nach vorne sich bis über die jeweiligen Schubkästen 10 hinaus erstreckende Tragplatten 62 übergehen. An den Unterseiten dieser Tragplatten 62 sind nebeneinander schwenkbar je zwei auf die Gitterwände 16, 18 bzw. 20, 22 und auf die zugeordneten Hohlsäulen 44, 46 zu richtende Strahler 64, 66 angebracht.

Auf die Oberseite der Deckwand 14 des mittleren Moduls 4 ist ein Leuchtkasten 68 aufgestellt. Stattdessen kann auch eine Plakatwand aufgestellt sein.

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