AUFHÄNGVORRICHTUNG |
|||||||
申请号 | EP13756289.8 | 申请日 | 2013-07-22 | 公开(公告)号 | EP2879970B1 | 公开(公告)日 | 2016-08-31 |
申请人 | Mam Babyartikel Gesellschaft m.b.H.; | 发明人 | RÖHRIG, Peter; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft eine Aufhängvorrichtung für einen Verkaufsartikel, insbesondere für eine Trinkflasche, mit einer Aufhängöffnung zum Aufhängen der Aufhängvorrichtung, mit einem Bodenteil, welches eine Halteöffnung zum Tragen des Verkaufsartikels aufweist, und mit Seitenteilen, welche mit dem Bodenteil eine Ausnehmung zur Aufnahme eines durch die Halteöffnung ragenden Teils des Verkaufsartikels einschließen, wobei die Seitenteile ausgehend von einer Stoßkante zueinander geneigt angeordnet sind. Derartige Aufhängvorrichtungen, vielfach auch als Hängekarten bezeichnet, sind in verschiedensten Ausführungen bekannt und ermöglichen in Selbstbedienungsläden eine übersichtliche Anordnung von Verkaufsartikeln. Hiefür können mehrere Aufhängvorrichtungen an einer stangenförmigen Halterung aufgehängt und von dort entnommen werden. Bekannt sind einerseits Hängekarten aus einem Papiermaterial, welche auf einfache Weise mit Warenangaben bedruckt werden können. Nachteiligerweise sind diese Hängekarten jedoch wenig widerstandsfähig und zur Halterung schwererer Verkaufsartikel kaum geeignet. Zudem ist es nachteilig, dass die Produktion der Hängekarten angepasst werden muss, wenn Änderungen in den Warenangaben berücksichtigt werden sollen. Schließlich ist es von Nachteil, dass auf den bedruckten Hängekarten nur wenige Informationen untergebracht werden können. Andererseits sind im Stand der Technik Hängekarten aus Kunststoff bekannt, welche sich durch eine größere Belastbarkeit auszeichnen. Das Bedrucken der Kunststoff-Hängekarten mit Warenangaben ist jedoch nachteiligerweise aufwendig. Darüber hinaus wurde in der Aus der Aus der Die Aus der Eine andersartige Verpackungsvorrichtung ist zB aus der Schlussendlich ist aus der Somit hat die vorliegende Erfindung zum Ziel, mit konstruktiv einfachen Mitteln eine widerstandsfähige Aufhängvorrichtung der eingangs angeführten Art zu schaffen, mit welcher vielfältige Produkt- und Verkaufsinformationen in variabler Weise dargestellt werden können. Erfindungsgemäß ist in der Ausnehmung ein Einlegeteil zur Darstellung von Produkt- bzw. Verkaufsinformationen austauschbar angeordnet, wobei das Einlegeteil zumindest abschnittsweise an der Stoßkante zwischen den Seitenteilen anliegt. Aufgrund der losen bzw. lösbaren Anordnung des Einlegeteils innerhalb der Ausnehmung können in der erfindungsgemäßen Aufhängvorrichtung verschiedenste Einlegeteile auf einfache Weise angeordnet werden. Dabei können die Seitenteile aufgrund ihrer ausgehend von einer Stoßkante zueinander geneigten Anordnung unter einem Winkel von gegenüberliegenden Seitenkanten des Bodenteils hochstehen, welcher im aufgehängten Zustand der Aufhängvorrichtung im Wesentlichen horizontal angeordnet ist. Vorzugsweise bilden die Seitenteile und der Bodenteil (in einer liegenden Anordnung) hierbei ein Prisma mit einem im Wesentlichen gleichschenkeligen Dreieck als Grundfläche. Dass das Einlegeteil dabei zumindest abschnittsweise an der Stoßkante zwischen den Seitenteilen anliegt, dient der Sicherung des Einlegeteils innerhalb der Ausnehmung. Vorteilhafterweise wird der Außenrand des Einlegeteils entlang der Stoßkante ausgerichtet, so dass das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung gehalten wird. Vorzugsweise stoßen separate Längskanten der Seitenteile an der Stoßkante insbesondere spitzwinkelig aufeinander. Die Seitenteile können an der Stoßkante allerdings auch einstückig miteinander verbunden sein. Eine derartige Anordnung des Einlegeteils ist insbesondere bei einem internationalen Verkauf des gleichen Artikels von Vorteil, da in einem solchen Fall die Produkt- bzw. Verkaufsinformationen in verschiedensten Sprachen wiedergegeben werden müssen. Demnach ist es mit der erfindungsgemäßen Aufhängvorrichtung auf einfache und kostengünstige Weise möglich, verschiedensprachige Einlegeteile in jeweils einer im Übrigen gleich ausgestalteten Aufhängvorrichtung aufzunehmen, wodurch beträchtliche Einsparungen erzielt werden können. Zudem kann der Einlegeteil vorteilhafterweise auch bei Bedarf ausgetauscht werden, wenn sich die Produkt- bzw. Verkaufsinformationen geändert haben oder die gleiche Aufhängvorrichtung für verschiedenartige Verkaufsartikel verwendet wird. Die Halterung des Einlegeteils in der Ausnehmung erfolgt hierbei insbesondere reib- oder formschlüssig. Anders als beim Stand der Technik, bei welchem die Aufhängekarte selbst mit einem Aufdruck oder einem Aufkleber versehen wird, können daher die übrigen Bestandteile der Aufhängvorrichtung für verschiedene Zwecke verwendet werden, so dass eine besonders variable, für verschiedene Verkaufsartikel verwendbare Ausführung geschaffen wird. Zudem können in der Fertigung der Aufhängvorrichtung Vereinfachungen und Einsparungen erzielt werden. Vorteilhafterweise muss der Einlegeteil zudem keine tragende Funktion übernehmen, so dass an den Einlegeteil vergleichsweise geringe Anforderungen hinsichtlich Festigkeit und Haltbarkeit gestellt werden können. Zudem kann der Einlegeteil auf die Darstellung der Informationen, welche sich beispielsweise auf Art und Modell des Verkaufsprodukts, Gebrauchshinweise etc. beziehen können, optimiert werden. Somit können über den Einlegeteil besonders umfangreiche Produkt- bzw. Verkaufsinformationen wiedergegeben werden. Zudem kann das Material des Einlegeteils im Hinblick auf eine optisch ansprechende Darstellung der Informationen gewählt werden. Zur Darstellung verschiedenartiger bzw. verschiedensprachiger Produkt- bzw. Verkaufsinformationen ist es günstig, wenn als Einlegeteil ein mit den Produkt- bzw. Verkaufsinformationen bedrucktes Blatt, insbesondere ein Faltblatt, vorzugsweise aus einem Papiermaterial, vorgesehen ist. Somit wird ein kostengünstiger Einlegeteil geschaffen, welcher bei Bedarf herausgenommen und gegebenenfalls durch einen anderen Einlegeteil ersetzt werden kann. Bei Verwendung eines Papiermaterials für das Einlegeteil kann vorteilhafterweise auf eine besonders einfache Drucktechnik zurückgegriffen werden. Das Faltblatt eignet sich besonders gut zur Darstellung umfangreicher Produkt- bzw. Verkaufsinformationen. Wenn das Einlegeteil zumindest abschnittsweise an der Innenseite von einem der Seitenteile anliegt, wird ein reibschlüssiger Verbund zwischen den Kontaktflächen hergestellt, wodurch vorteilhafterweise eine rutschhemmende Wirkung erzielt wird. Somit kann ein unbeabsichtigtes Verrutschen des Einlegeteils aus seiner bestimmungsgemäßen Stellung zumindest erschwert werden. Andererseits sind die Kontaktflächen zwischen dem Einlegeteil und dem Seitenteil frei von Klebeschichten, so dass beim Entfernen des Einlegeteils keine Rückstände bleiben. Vorzugsweise erstreckt sich das Einlegeteil über im Wesentlichen die gesamte Höhe und/oder über im Wesentlichen die gesamte Breite zumindest eines der Seitenteile. Hiermit kann vorteilhafterweise eine besonders große Fläche für die Darstellung der Produkt- bzw. Verkaufsinformationen geschaffen werden. Hierbei ist es zudem von Vorteil, wenn das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung über im Wesentlichen die gesamte Breite und/oder über im Wesentlichen die gesamte Höhe am zugehörigen Seitenteil anliegt, wodurch der rutschhemmende Reibschluss zwischen den Kontaktflächen gestärkt wird. Um das Einlegeteil gegen ein ungewolltes Lösen aus der Ausnehmung zu sichern, ist es von Vorteil, wenn das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung zwischen dem durch die Halteöffnung ragenden Teil des Verkaufsartikels und zumindest einem der Seitenteile fixiert ist. Somit ist das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung zwischen dem Verkaufsartikel und dem Seitenteil eingeklemmt. Im Hinblick auf eine kostengünstige Herstellung der Aufhängvorrichtung ist es von Vorteil, wenn der Bodenteil und die Seitenteile durch einen vorzugsweise einteiligen Zuschnitt aus einem faltbaren Material gebildet sind, welcher entlang von Faltlinien gefaltet ist. In der Herstellung wird aus einem ursprünglich ebenen Materialblatt ein Zuschnitt erzeugt, welcher durch Auffalten zur fertigen Aufhängvorrichtung geformt wird. Der Zuschnitt ist hierbei vorzugsweise als Stanzteil ausgeführt. Somit kann die Aufhängvorrichtung vorteilhafterweise auf besonders einfache und kostengünstige Weise aus einem Materialblatt hergestellt werden. Zur Erzielung einer besonders haltbaren Ausführung ist es von Vorteil, wenn als faltbares Material eine Kunststofffolie, vorzugweise aus Polypropylen, vorgesehen ist. Die Kunststofffolie hält vorteilhafterweise hohen Beanspruchungen stand, so dass Beschädigungen an der Aufhängvorrichtung zuverlässig vermieden werden können. Wenn die Kunststofffolie durchsichtig ist, können die Produkt- bzw. Verkaufsinformationen durch die Aufhängvorrichtung betrachtet werden. Um das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung innerhalb der Ausnehmung zu fixieren, ist es zudem von Vorteil, wenn das Einlegeteil eine Halterungsöffnung zum Durchtritt eines Halteteils aufweist. Das Einlegeteil ist über die Halterungsöffnung lösbar mit dem Halteteil verbindbar. Im verbundenen Zustand sind das Einlegeteil und das Halteteil formschlüssig miteinander verbunden. Vorteilhafterweise kann das Einlegeteil hiermit unabhängig von der Lage der Aufhängvorrichtung, beispielsweise auch in einer Kopflage, zuverlässig gegen ein ungewolltes Lösen aus der Ausnehmung gesichert werden. Das Halteteil ist vorzugsweise Bestandteil der Aufhängvorrichtung; die Halterungsöffnung des Einlegeteils kann jedoch weniger bevorzugt auch mit einem externen Befestigungsmittel versehen werden, welches an der Aufhängvorrichtung fixiert wird. Wenn die Halterungsöffnung des Einlegeteils entlang einer Faltlinie des Einlegeteils verläuft, ist zur Ausbildung der Halterungsöffnung vorteilhafterweise nur ein geringfügiger Eingriff in das Einlegeteil erforderlich. Hiermit wird vorteilhafterweise das Erscheinungsbild des Einlegeteils kaum gestört. Zudem nimmt die Halterungsöffnung an der Faltkante keinen für die Darstellung der Informationen benötigten Raum in Anspruch. Darüber hinaus ist die Ausbildung der Halterungsöffnung an der Faltlinie in der Fertigung besonders einfach. Vorzugsweise verläuft die Faltlinie zwischen zwei Blättern eines als Faltblatt ausgebildeten Einlegeteils. Zur Halterung des Einlegeteils an der Aufhängvorrichtung ist es von Vorteil, wenn eine Aufnahmeöffnung für einen durch die Halterungsöffnung des Einlegeteils geführten Endbereich des Halteteils vorgesehen ist. Um das Einlegeteil in der bestimmungsgemäßen Stellung zu fixieren, wird der freie Endbereich des Halteteils durch die Halterungsöffnung des Einlegeteils geführt und in der Aufnahmeöffnung fixiert. Die Aufnahmeöffnung erstreckt sich vorzugsweise an einem die Aufhängöffnung aufweisenden Hängeteil. Gemäß einer weniger bevorzugten Ausführung wird auf die Aufnahmeöffnung verzichtet, wobei der freie Endbereich des Halteteils reibschlüssig an einer die Halterungsöffnung begrenzenden Öffnungskante des Einlegeteils fixiert ist. Die Aufnahmeöffnung ist vorzugsweise als Einschnitt ausgebildet, welcher entsprechend dem Endbereich des Halteteils geformt ist. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführung ist an einem der Seitenteile ein aus der Hauptebene des Seitenteils verschwenkbares Laschenteil vorgesehen. Um ausreichend Platz für die Anordnung des Verkaufsartikels zu schaffen, ist es günstig, wenn an dem Seitenteil in der verschwenkten Stellung des Laschenteils eine Aussparung zur Freistellung des durch die Halteöffnung ragenden Teils des Verkaufsartikels gebildet ist. Das Laschenteil ist zwischen einer in der Hauptebene des Seitenteils liegenden, die Aussparung blockierenden Stellung und einer dazu verschwenkten, die Aussparung freigebenden Stellung überführbar. In der verschwenkten Stellung des Laschenteils kann der durch die Halteöffnung ragende Teil des Verkaufsartikels durch die Aussparung nach außen geführt werden. Vorteilhafterweise kann hiermit das Innenvolumen der Aufhängvorrichtung gering gehalten werden, wodurch einerseits Materialeinsparungen erzielt werden können und zudem eine platzsparende Anordnung mehrerer Aufhängvorrichtungen hintereinander ermöglicht wird. Um das Einlegeteil mit einfachen Mitteln lösbar an der Aufhängvorrichtung zu fixieren, ist es von Vorteil, wenn das Laschenteil als Halteteil zur Verbindung mit der Halterungsöffnung ausgebildet ist. Zur Fixierung des Einlegeteils in der bestimmungsgemäßen Stellung ist es daher lediglich erforderlich, das Laschenteil in die verschwenkte Stellung zu bringen, wobei das Laschenteil durch die Halterungsöffnung des Einlegeteils geführt wird. Bevorzugt wird zudem der freie Endbereich des Laschenteils in der Aufnahmeöffnung fixiert. Aus fertigungstechnischen Gründen ist zu bevorzugen, wenn das Laschenteil durch eine Schnittkante aus dem Seitenteil gebildet ist. Demnach ist das Laschenteil einteilig mit dem Seitenteil gebildet. In der Fertigung wird das Laschenteil aus dem Seitenteil freigeschnitten. Zur Halterung eines Flaschenhalses der Trinkflasche ist es günstig, wenn die Halteöffnung im Wesentlichen kreisförmig ist. In Verwendung ist die Trinkflasche vorzugsweise formschlüssig an der Halteöffnung befestigt. Wenn die Trinkflasche ein Außengewinde aufweist, kann die Trinkflasche über das Außengewinde in die Halteöffnung geschraubt werden. Selbstverständlich wäre es jedoch auch denkbar, dass der Verkaufsartikel durch Dehnung der an die Halteöffnung angrenzenden Abschnitte des Bodenteils in der Halteöffnung fixiert wird. Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels, auf das sie jedoch nicht beschränkt sein soll, noch weiter erläutert. Im Einzelnen zeigen in den Zeichnungen:
In Wie aus Wie aus Wie aus Wie aus Wie aus Wie aus Wie aus Wie aus Wie aus Aus In Wie aus |