Präsentationsvorrichtung für Handschuhe und dergleichen

申请号 EP08405008.7 申请日 2008-01-14 公开(公告)号 EP1947026A1 公开(公告)日 2008-07-23
申请人 Snowlife Nando Pajarola AG; 发明人 Wenk, Daniel;
摘要 Es ist eine Präsentationsvorrichtung (1) für Handschuhe, insbesondere Sporthandschuhe, Fäustlinge und dergleichen beschrieben, welche im wesentlichen aus einem blattartigen Träger (2) besteht. Der Träger (2) weist an seinem einen Längsende eine Aufhängeeinrichtung (3) auf. Darüber hinaus ist er mit einer Einrichtung ausgestattet, über die ein Handschuhpaar (11,12) lösbar mit dem Träger (2) verbindbar ist. Die Verbindungseinrichtung ist in einem an die Aufhängeeinrichtung (3) angrenzenden Bereich des Trägers (2) angeordnet und derart ausgebildet, dass die Handschuhe (11, 12) einzeln mit der Prästentationsvorrichtung (1) verbindbar und auch wieder einzeln von ihr abnehmbar sind.
权利要求 Präsentationsvorrichtung für Handschuhe und dergleichen, welche einen blattartigen Träger (2; 22; 31) umfasst, dessen eines Längsende mit einer Aufhängeeinrichtung (3; 23; 33) ausgestattet ist und welcher mit einer Einrichtung ausgestattet ist, über die ein Handschuhpaar (11, 12) lösbar mit dem Träger (2; 22; 32) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Verbindung des Handschuhpaars (11, 12) mit dem Träger (2; 22; 32) in einem an dieAufhängeeinrichtung (3; 23; 33) angrenzenden Bereich des Trägers (2; 22; 32) angeordnet und derart ausgebildet ist, dass die Handschuhe (11, 12) des Handschuhpaars einzeln an dem blattartigen Träger (2; 22; 32) befestigbar und einzeln wieder davon lösbar sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Verbindung des Handschuhpaars (11,12) mit dem Träger (2; 22) zwei Anbindemittel (6; 26) umfasst, die an einander gegenüberliegenden Flachseiten des Trägers (2; 22) angeordnet sind und dazu ausgebildet sind, mit korrespondierend ausgebildeten Verbindungsmitteln (16) an den Handschuhen (11, 12) lösbar zusammenzuwirken und die Handschuhe (11, 12) jeweils in ihrer Lage in Bezug auf die Aufhängevorrichtung (3; 23) festzulegen.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Anbindemittel (6; 26) einander gegenüberliegen und von der Aufhängeeinrichtung (3; 23) den gleichen Abstand aufweisen.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindemittel (6; 26) zwei einander gegenüberliegende Druckknopfeinrichtungen sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Druckknopfeinrichtungen gleichartig ausgebildet sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Druckknopfeinrichtungen jeweils als Aufnahmen ausgebildet sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Druckknopfeinrichtungen voneinander verschieden sind und an der einen Flachseite als eine Aufnahme und auf der anderen Seite als eine korrespondierend ausgebildete Einsteckvorrichtung ausgebildet sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindemittel zwei Magnete sind, die einander gegenüberliegend an den Flachseiten des Trägers angeordnet sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindemittel zwei an den gegenüberliegenden Flachseiten des Trägers angeordnete Velcrobänder bzw. -einrichtungen sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Verbindung des Handschuhpaars (11,12) mit dem Träger (33) zwei schlitzartige Aussparungen (38, 39) sind, die jeweils zur Aufnahme von Aufhängebändern (19), -laschen oder dergleichen ausgebildet sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die schlitzartigen Aussparungen (38, 39) in Gebrauchsstellung untereinander angeordnet sind.Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die am weitesten von der Aufhängeeinrichtung (33) beabstandete Aussparung (39) eine grössere Weite aufweist als die zweite Aussparung (38).Präsentationsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeeinrichtung (3; 23; 33) hakenartig ausgebildet ist und wenigstens bereichsweise eine kreisbogenförmige Innenkontur (5; 25; 35) aufweist, und die Verbindungseinrichtungen (6; 26; 36) etwa in axialer Verlängerung eines Scheitels der kreisbogenförmigen Innenkontur (5; 25; 35) der hakenartigen Aufhängeeinrichtung (3; 23; 33), unterhalb der Aufhängeeinrichtung (3; 23; 33) angeordnet sind.Präsentationsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens die hakenartige Aufhängeeinrichtung (3; 23; 33) des blattartigen Trägers (2; 22; 32) aus Kunststoff, plastifiziertem Karton oder aus einem Karton-Kunststoff-Verbundwerkstoff besteht.Präsentationsvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der blattartige Träger (22; 32) gesamthaft eine hakenartige Form aufweist und die Einrichtung zum Verbinden des Handschuhpaar mit dem Träger an dem an die Aufhängeeinrichtung (23; 33) angrenzenden Abschnitt des Trägers (22; 32) angeordnet sind.System bestehend aus einer Präsentationsvorrichtung (1; 21; 31) gemäss einem der vorangehenden Ansprüche und einem am blattartigen Träger (2; 22; 32) lösbar befestigten Handschuhpaar (11,12).System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die an den Handschuhen (11, 12) vorgesehenen Verbindungsmittel (16; 51, 52) jeweils an einer Lasche (14) oder einem Aufhängeband (19) angeordnet sind, welche(s) vom Handschuhrand (13) abragt.System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Lasche (14) bzw. das Aufhängeband (19) als ein verlorenes Teil ausgebildet ist und entlang einer Solltrennstelle (25; 35) vom Handschuhrand (13) abtrennbar ist.System nach einem der Ansprüche 16 -18, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (14) oder Aufhängebänder (19) derart an den Handschuhrändern (13) befestigt sind, dass der eine Handschuh (12) mit der Handinnenseite und der zweite Handschuh (11) mit der Handrückenseite am blattartigen Träger (2; 22) anliegt bzw. von diesem abragt.System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die an den Handschuhen (11, 12) vorgesehenen Verbindungsmittel miteinander haltend zusammenwirkende Velcro-Verbindungselemente bzw. Klettverschlusselemente (51, 52) sind, die auf den Aufhängebändern (19) angeordnet sind.
说明书全文

Die Erfindung betrifft eine Präsentationsvorrichtung für Handschuhe und dergleichen gemäss dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Handschuhe, Fäustlinge und dergleichen werden immer paarweise zum Verkauf angeboten. Dazu sind jeweils ein rechter und ein linker Handschuh der gleichen Grösse zu einem Paar zusammengefasst und unverlierbar miteinander verbunden. Zur Verbindung können die Handschuhe beispielsweise teilweise von einer Kartonverpackung oder Kunststoffverpackung umhüllt sein. Diese Art der Verpackung ist jedoch sehr unzweckmässig, da sie geöffnet werden muss, um einen oder beide Handschuhe zum Probieren zu entnehmen. Vielfach wird dabei die Verpackung beschädigt. Meist werden daher Handschuhe, Fäustlinge und dergleichen dem Konsumenten unverpackt präsentiert. Um sicherzustellen, dass zusammengehörige Paare eines rechten und eines linken Handschuhs zusammen bleiben und vom Konsumenten auch nicht durcheinander gebracht werden können, sind die Handschuhe paarweise durch wenigstens ein Kunststoffband miteinander verbunden. Dazu ist wenigstens ein Kunststoffband durch eine Materialschicht des einen Handschuhs und durch eine Materialschicht des zweiten Handschuhs geführt. Meist ist zwischen den beiden Handschuhen ein kartenartiger Träger aus Karton angeordnet, der mit Informationen bezüglich des Produkts, seiner Grösse, der verwendeten Materialien und weiteren Kundeninformationen und Werbung bedruckt ist. Das wenigstens eine Kunststoffband durchsetzt auch den Kartonträger. Das Kunststoffband kann durch an beiden Längsenden abragende Widerhaken an der Materialschicht der Handschuhe befestigt sein; es kann sich aber auch um ein ringförmig geschlossenes Kunststoffband handeln.

Abgesehen davon, dass durch diese Art der paarweisen Befestigung der Handschuhe an dem blattartigen Träger die Materialschichten der Handschuhe durchstossen und beschädigt werden, erweist sich das Kunststoffband beim Probieren der Handschuhe als hinderlich. Es kann immer nur ein Handschuh anprobiert werden, der andere Handschuh und der blattförmige Kartonträger müssen dabei vom Konsumenten als sperriges Anhängsel in Kauf genommen werden. Eine Verlängerung des die beiden Handschuhe verbindenden Kunststoffbands schafft auch keine Abhilfe; vielmehr können dadurch die am Kartonträger befestigten Handschuhe verrutschen. Dies erschwert die Aufbewahrung der Handschuhe und beeinträchtigt ihre Präsentation im Warenhaus oder beim Fachhändler.

Die paarweise am Kartonträger befestigten Handschuhe, Fäustlinge oder dergleichen werden meist in einem Verkaufsregal präsentiert. Dabei kann es sich um Verkaufsregale handeln, in denen die Handschuhe liegend untergebracht sind. In einer anderen Form der Präsentation der Handschuhe werden diese am Verkaufsregal aufgehängt. Beispielsweise können die Handschuhpaare über das verbindende Kunststoffband an vom Verkaufsregal abragenden Armen oder Haken montiert werden. Die Handschuhpaare können von separaten Bügeln gehalten sein, die in das Regal gehängt werden. Es ist auch bereits bekannt, die am Kartonträger befestigten Handschuhpaare über den Träger am Verkaufsregal aufzuhängen. Beispielsweise ist dazu eine Lasche mit einem Haken auf den Kartonträger aufgenietet. In einer alternativen Ausführungsvariante ist der Kartonträger mit einem Langloch oder einer Aussparung versehen, die es ermöglicht, den Träger auf einen vom Verkaufsregal abragenden Arm oder Haken aufzuhängen. Der Kartonträger ist meist relativ klein dimensioniert, so dass das Langloch oder die Aussparung von den Handschuhen verdeckt werden. Dies macht es für den Konsumenten relativ mühsam den Kartonträger am Arm oder Haken des Verkaufsregals einzufädeln und aufzuhängen. In der Regel sind diese Aufhängeeinrichtungen am Kartonträger wenig stabil. Durch ein unsanfteres Abnehmen vom Verkaufsregal, durch eine Zugbelastung infolge eines übermässig bestückten Gestells kann es zu einem Einreissen des Kartonträgers kommen. Ist die Aufhängevorkehrung am Kartonträger zerstört, kann dieser nicht mehr am Verkaufsgestell montiert werden. Es ist zwar auch schon vorgeschlagen worden, die Aufhängeeinrichtungen durch Kunststoff zu verstärken. Dies ist jedoch aufwendig in der Herstellung und erweist sich beim Rezyklieren des Kartonträgers als nachteilig.

Schliesslich ist auch bereits eine Präsentationsvorrichtung für Handschuhpaare bekannt, die einen blattartigen Träger aus Karton umfasst. An einem Längsende weist der Kartonträger eine hakenartige Aussparung auf, die ein einfacheres Einhängen des Kartonträgers an einem Arm oder Haken eines Verkaufsregals ermöglicht. Etwa mittig im Karton ist eine kreisrunde Aussparung vorgesehen, die mit einem Metallring verstärkt ist. Die Befestigung eines Handschuhpaars am Kartonträger erfolgt über Laschen, die jeweils vom Einsteckende der Handschuhe abragen und an ihren freien Enden Druckknöpfe aufweisen, die miteinander verbunden werden können. Zur Befestigung der beiden Handschuhe am Kartonträger und aneinander wird die Lasche des einen Handschuhs durch die Aussparung am Kartonträger geführt und über den Druckknopfverschluss mit der Lasche des anderen Handschuhs verbunden. Es kann vorkommen, dass die miteinander verbundenen Handschuhe soweit verrutschen, dass der Druckknopfverschluss gerade im Bereich der Kante der mit dem Metallring verstärkten Aussparung zu liegen kommt. Dann besteht die Gefahr, dass sich der Druckknopfverschluss durch eine Hebelwirkung öffnet, und die Handschuhe voneinander getrennt werden. Um dies zu verhindern, ist wenigstens einer der beiden Handschuhe zusätzlich über ein Kunststoffband mit dem Kartonträger verbunden. Der andere Handschuh ist über eine bei den meisten Handschuhen, insbesondere Sporthandschuhen, ohnehin vorgesehene Karabinerverbindung gehalten. Das Kunststoffband ist wiederum durch die Materialschicht des einen Handschuhs und den Kartonträger geführt. Die Nachteile der Kunststoffbandverbindung wurden bereits im vorstehenden geschildert.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, den geschilderten Nachteilen der Präsentationsvorrichtungen für Handschuhe und dergleichen des Stands der Technik abzuhelfen. Es soll eine Vorrichtung geschaffen werden, die auf einfache Weise sicherstellt, dass Handschuhe, Fäustlinge und dergleichen immer paarweise präsentierbar sind. Dabei sollen die Handschuhe unverrückbar aber lösbar und wieder befestigbar an der Präsentationsvorrichtung festlegbar sein. Die Präsentationsvorrichtung soll dem Konsumenten das Probieren der Handschuhe erleichtern. Beschädigungen der Materialschichten der Handschuhe sollen vermieden werden können. Die Präsentationsvorrichtung soll für eine liegende wie auch für eine hängende Präsentation der Handschuhe geeignet sein. Dabei soll die Präsentationseinrichtung insbesondere im Aufhängebereich eine ausreichende Stabilität und Steifigkeit aufweisen.

Die Lösung dieser und noch weiterer Aufgaben erfolgt durch eine Präsentationsvorrichtung für Handschuhe und der gleichen, welche die im kennzeichnenden Abschnitt des Patentanspruchs 1 angeführten Merkmale aufweist. Weiterbildungen und/oder vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung sind Gegenstand der jeweiligen abhängigen Patentansprüche.

Durch die Erfindung wird eine Präsentationsvorrichtung für Handschuhe, insbesondere Sporthandschuhe, Fäustlinge und dergleichen geschaffen, welche im wesentlichen aus einem blattartigen Träger besteht. Der Träger weist an seinem eine Längsende eine Aufhängeeinrichtung auf. Darüber hinaus ist er mit einer Einrichtung ausgestattet, über die ein Handschuhpaar lösbar mit dem Träger verbindbar ist. Diese Einrichtung ist in dem an die Aufhängeeinrichtung anschliessenden Abschnitt des Trägers vorgesehen und derart ausgebildet, dass die Handschuhe einzeln am blattartigen Träger befestigbar und auch wieder einzeln von diesem lösbar sind.

Durch die einzeln von der Präsentationsvorrichtung abnehmbaren Handschuhe wird für den Konsumenten der Anprobiervorgang deutlich vereinfacht. Er wird nicht mehr durch den zweiten Handschuh oder durch eine Aufhängevorrichtung gestört. Nach dem Anprobieren kann der Handschuh wieder sehr einfach mit der Präsentiervorrichtung verbunden werden. Dadurch wird die Präsentiervorrichtung weniger stark beansprucht. Durch die Einzelbefestigung ist ein Verrutschen des Handschuhpaars nach der einen oder der anderen Seite verhindert.

In einer ersten Ausführungsvariante der Erfindung weist die Verbindungseinrichtung zwei Anbindemittel auf, die in einem an die Aufhängeeinrichtung angrenzenden Bereich an den einander gegenüberliegenden Flachseiten des Trägers angeordnet sind. Die Anbindemittel sind dazu ausgebildet, mit korrespondierend ausgebildeten Verbindungsmitteln an den Handschuhen lösbar zusammenzuwirken und die Handschuhe jeweils in ihrer Lage in Bezug auf die Aufhängevorrichtung festzulegen.

Indem die Anbindemittel direkt auf den einander gegenüberliegenden Flachseiten des blattartigen Trägers angeordnet sind, erfolgt die Anbindung der Handschuhe unmittelbar auf den Flachseiten des Trägers. Dadurch werden die Handschuhe hinsichtlich ihrer Lage in Bezug auf die Aufhängeeinrichtung eindeutig festgelegt. Ein Verrutschen des am Träger befestigten Handschuhpaars wird verhindert. Die Handschuhränder bleiben immer in dem durch die Anordnung der Anbindemittel festgelegten Abstand von der Aufhängeeinrichtung. Dadurch weist die Präsentationsvorrichtung in hängender Position eine grössere Stabilität auf, und die Aufhängeeinrichtung wird weniger stark beansprucht. Auf zusätzliche Verstärkungen der Aufhängeeinrichtung kann daher verzichtet werden. Die Handschuhe sind allein durch die Anbindemittel festgelegt, die mit den korrespondierenden Verbindungsmitteln an den Handschuhen zusammenwirken. Auf zusätzliche Kunststoffbänder zur Festlegung der Handschuhe kann verzichtet werden. Dadurch werden keine Materialschichten der Handschuhe beschädigt. Die Anbindemittel erlauben eine einfache Abnahme eines Handschuhs vom blattartigen Träger, um diesen zu probieren. Das Anprobieren eines Handschuhs wird nicht mehr durch den zweiten Handschuh oder durch den blattartigen Träger gestört. Nach dem Anprobieren kann der Handschuh wieder sehr einfach, ohne Einfädelvorgänge oder paarweises Ausrichten und Fixieren der Handschuhe, am Träger fixiert werden. Die Präsentationsvorrichtung ist einfach herstellbar und für die gewohnte Lagerung und Präsentation in bereits vorhandenen Verkaufsregalen geeignet.

Für eine austarierte und gleichmässige Lage der mit den Handschuhen bestückten Präsentationsvorrichtung erweist es sich von Vorteil, wenn die beiden Anbindemittel einander gegenüberliegen und von der Aufhängeeinrichtung den gleichen Abstand aufweisen.

Eine vorteilhafte Variante der Erfindung sieht vor, dass die Anbindemittel zwei einander gegenüberliegende Druckknopfeinrichtungen sind. Druckknopfverbindungen sind einfach erstellbar. Sie sind stabil und weisen auch nach oftmaligerem Lösen und Wiederverbinden eine ausreichend grosse Haltekraft auf. Ein selbsttätiges Lösen der Druckknopfverbindung durch Zug- oder Druckbeanspruchung kommt praktisch nicht vor.

Eine zweckmässige Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Druckknopfeinrichtungen gleichartig ausgebildet sind. Dies hat den Vorteil, dass der Konsument oder das Verkaufspersonal nach dem Anprobieren der Handschuhe nicht darauf achten muss, welcher Handschuh an welcher Flachseite des blattartigen Trägers befestigt wird. Beispielsweise sind die einander gegenüberliegenden Druckknopfeinrichtungen dabei jeweils als Aufnahmen ausgebildet. An den Handschuhen sind dann jeweils korrespondierende Einsteckvorrichtungen ausgebildet. Es versteht sich, dass die Anordnung von Aufnahmen und Einsteckvorrichtungen der Druckknopfverbindungen auch umgekehrt sein kann.

Eine alternativer Ausführungsvariante der Erfindung sieht vor, dass die einander gegenüberliegenden Druckknopfeinrichtungen voneinander verschieden sind. Dann sind die Druckknopfeinrichtungen an der einen Flachseite als eine Aufnahme und auf der anderen Seite als eine korrespondierend ausgebildete Einsteckvorrichtung ausgebildet. Diese Ausführungsvariante der Erfindung verlangt vom Konsumenten bzw. vom Verkaufspersonal zwar, dass der rechte bzw. der linke Handschuh genau an der einen oder der anderen Flachseite des Trägers befestigt wird. Andererseits sind die korrespondierenden Verbindungsmittel an den Handschuhen ebenfalls voneinander verschieden, aber korrespondierend ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass der Konsument nach dem Erwerb der Handschuhe diese auch über die an ihnen angeordneten Verbindungsmittel miteinander verbinden kann.

Die am Träger angeordneten Anbindemittel können in einer anderen Ausführungsvariante als Magnete ausgebildet sein. An den Handschuhen sind dann entsprechende Plättchen aus Eisen oder einem ferromagnetischen Material angeordnet, mit deren Hilfe die Handschuhe am Träger befestigbar sind.

Eine weitere sehr vorteilhafte Ausführungsvariante der erfindungsgemässen Präsentationsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Anbindemittel zwei an den gegenüberliegenden Flachseiten des Trägers angeordnete Velcrobänder bzw. -einrichtungen sind. Velcrobänder oder -einrichtungen sind erprobt und wirken mit korrespondierenden Verbindungsmitteln an den Handschuhen zusammen. Die Haltewerte von derartigen Verbindungen sind auch nach mehrmaligem Lösen und Verbinden sehr hoch. Die Anbindung der Handschuhe an derartige mit Velcrobändern oder -einrichtungen versehene Träger ist sehr einfach. Die Lage der befestigten Handschuhe mag zwar nicht immer völlig perfekt sein, jedoch ist durch die Anordnung der miteinander zusammenwirkenden Anbinde- und Verbindungsmittel eine ausreichende Austarierung und Gleichmässigkeit der Belastung des Trägers gewährleistet.

Die Aufhängeeinrichtung ist zweckmässigerweise hakenartig ausgebildet und weist wenigstens bereichsweise eine kreisbogenförmige Innenkontur auf. Die kreisbogenförmige Innenkontur trägt dem Umstand Rechnung, dass die von den Verkaufsregalen abragenden Arme oder Haken meist einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Die beiden Anbindemittel sind im wesentlichen in axialer Verlängerung eines Scheitels der kreisbogenförmigen Innenkontur der hakenartigen Aufhängeeinrichtung unterhalb der Aufhängeeinrichtung angeordnet. Dadurch ist bei der hängenden Präsentation eine sichere und stabile Lage der mit den Handschuhen bestückten Präsentationseinrichtung gewährleistet und kann eine unbeabsichtigtes Herunterfallen vom Verkaufsregal vermieden werden.

Aus Gründen der Festigkeit und der Steifigkeit erweist es sich von Vorteil, wenn der blattartige Träger wenigstens im Bereich der hakenartigen Aufhängeeinrichtung aus Kunststoff oder aus einem plastifizierten Karton oder einem Karton-Kunststoff-Verbundwerkstoff besteht. Durch diese Materialwahl können Beschädigungen der Aufhängeeinrichtung des blattartigen Trägers durch übermässige mechanische Beanspruchung, unsachgemässes Hantieren, aber auch durch Feuchtigkeitseinflüsse verhindert werden.

Eine alternative Ausführungsvariante der Erfindung sieht vor, dass die Verbindunseinrichtung zwei vorzugsweise untereinander angeordnete Aussparungen im Träger der Präsentationsvorrichtung umfasst. Die Aussparungen sind zur Aufnahme von flachen Aufhängebändern ausgebildet, die an den Handschuhrändern angebracht sind. Die vom Aufhängehaken am weitesten beabstandete Aussparung weist eine grössere Weite auf als die zweite Aussparung. Dadurch kann sie zwei übereinander gelegte Aufhängebänder aufnehmen.

Ein System bestehend aus einer erfindungsgemässen Präsentationsvorrichtung und einem am blattartigen Träger lösbar befestigten Handschuhpaar ist einfach lagerbar und liegend oder hängend präsentierbar. Die Anbindung der Handschuhe erfolgt über die Flachseiten des blattartigen Trägers. Dadurch werden die Handschuhe auch hinsichtlich ihrer Lage in Bezug auf die Aufhängeeinrichtung festgelegt. Ein Verrutschen des am Träger befestigten Handschuhpaars wird dadurch verhindert. Die Handschuhe sind allein durch die Anbindemittel festgelegt, die mit den korrespondierenden Verbindungsmitteln an den Handschuhen zusammenwirken. Zusätzliche Kunststoffbänder zur Festlegung der Handschuhe sind nicht erforderlich; dadurch werden die Materialschichten der Handschuhe geschont und nicht verletzt. Bei Bedarf können die Handschuhe einfach einzeln vom blattartigen Träger gelöst werden, um diese zu probieren. Das Anprobieren eines Handschuhs wird nicht mehr durch den zweiten Handschuh oder durch den blattartigen Träger gestört. Nach dem Anprobieren sind die Handschuhe wieder sehr einfach, ohne paarweises Ausrichten und Fixieren am Träger befestigbar.

Es erweist sich als zweckmässig, wenn die an den Handschuhen vorgesehenen Verbindungsmittel jeweils an einer Lasche angeordnet ist, die vom Handschuhrand abragt. Die Länge der Lasche wird so gewählt, dass eine einfache Handhabung beim Verbinden gewährleistet ist. Vorteilhaft weist die Lasche eine Länge von ca. 15 mm bis 40 mm auf.

Üblicherweise ist die Lasche als ein verlorenes Teil ausgebildet, das entlang einer Solltrennstelle vom Handschuhrand abtrennbar ist. Dadurch kann die Lasche mit den Verbindungsmitteln den Tragekomfort der Handschuhe nicht beeinträchtigen.

Die mit den Verbindungsmitteln ausgestatteten Laschen sind mit Vorteil derart an den Handschuhrändern befestigt, dass der eine Handschuh mit der Handinnenseite und der zweite Handschuh mit der Handrückenseite am blattartigen Träger anliegt. Dadurch ist der Daumen des einen Handschuhs auf der einen Seite des Trägers und der Daumen des zweiten Handschuhs auf der anderen Seite des Trägers angeordnet. Daraus ergibt sich eine sehr kompakte Anordnung mit einer möglichst gleichmässigen Materialverteilung. Dadurch können mehr Systeme von Handschuhen und Präsentationseinrichtungen in Verkaufsregalen oder -laden übereinander gestapelt oder hintereinander an den Armen eines Verkaufsregals aufgehängt werden.

Eine Variante des Systems umfasst eine Präsentationsvorrichtung mit zwei Aussparungen und ein Handschuhpaar mit flachen Aufhängebändern. Die Aufhängebänder weisen jeweils zwei Velcro-Verbindungselemente bzw. Klettverschlusselemente auf, die auf der selben Seite des Aufhängebands angeordnet sind und nach Umlegen und Zusammendrücken des Aufhängebands haftend zusammenwirken. Zum Verbinden des Handschuhpaars werden die Aufhängebänder durch die Aussparungen gefädelt und nach dem Umlegen durch Zusammendrücken miteinander verbunden. Bei Bedarf kann die Verbindung einfach durch Zug wieder gelöst werden und danach wieder hergestellt werden usw. Der Konsument kann die Aufhängebänder nach dem Erwerb der Handschuhe durch Abschneiden an einer dafür vorgesehenen Trennstelle entfernen.

Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von beispielsweisen Ausführungsvarianten der Erfindung unter Bezugnahme auf die schematischen Zeichnungen. Es zeigen in nicht massstabsgetreuer Darstellung:

Fig. 1
eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Präsentationsvorrichtung;

Fig. 2
eine an einem von einem Verkaufsregal abragenden Arm aufgehängte Präsentationsvorrichtung und zwei Handschuhe;

Fig. 3
die aufgehängte Präsentationsvorrichtung gemäss Fig. 2 mit daran befestigten Handschuhen;

Fig. 4
einen Handschuh mit einer abgetrennten Lasche

Fig. 5
eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der Präsentationsvorrichtung;

Fig. 6
die Präsentationsvorrichtung gemäss Fig. 5 im aufgehängten Zustand und zwei Handschuhe;

Fig. 7
eine weitere Ausführungsvariante einer Präsentationsvorrichtung; und

Fig. 8 und 9
die Präsentationsvorrichtung aus Fig. 7 mit einem daran befestigten Handschuhpaar aus zwei entgegengesetzten Richtungen.

Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemässen Präsentationsvorrichtung für Handschuhe, Fäustlinge und dergleichen ist gesamthaft mit dem Bezugszeichen 1 versehen. Es besteht aus einem blattartigen Träger 2 aus Kunststoff oder aus einem plastifizierten Karton bzw. Karton-Kunststoff-Verbundwerkstoff. Der blattartige Träger 2 weist beispielsweise eine Höhe von 100 mm - 130 mm und eine Breite von 90 mm bis 110 mm auf. Die Materialstärke beträgt einige wenige Millimeter, beispielsweise 1,5 mm bis 4 mm. Der blattartige Träger 2 dient als Informations- und Werbeträger und trägt auf seinen beiden Flachseiten beispielsweise Produktinformationen über die Grösse, Machart, Type, Materialien, Pflegehinweise usw. An seinem einen Längsende weist der Träger 2 eine hakenartig ausgebildete Aufhängeeinrichtung 3 auf. Diese besitzt eine Einschuböffnung 4, deren Weite ca. 15 mm - 25 mm beträgt. Ein hinterschnittener Bereich der hakenartigen Aufhängeeinrichtung 3 weist wenigstens bereichsweise eine kreisbogenförmige Kontur 5 auf. Damit trägt die Aufhängeeinrichtung 3 dem Umstand Rechnung, dass die von Verkaufsregalen abragenden Arme bzw. Haken, an denen die Präsentationsvorrichtung 1 aufgehängt wird, einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen.

In alternativen Ausführungsvarianten ist nur die hakenartige Aufhängeeinrichtung des blattartigen Trägers verstärkt ausgebildet. Beispielsweise besteht der blattartige Träger gesamthaft aus zwei miteinander verklebten Kartonblättem. Im Bereich der hakenartige Aufhängeeinrichtung ist zwischen den beiden Kartonblättern eine Verstärkungsschicht, die üblicherweise aus Kunststoff besteht, angeordnet.

Unterhalb der hakenartigen Aufhängeeinrichtung 3 sind an den Flachseiten des blattartigen Trägers 2 Anbindemittel angeordnet, die in der Darstellung mit dem Bezugszeichen 6 angedeutet sind. Die Anbindemittel 6 sind in unmittelbarer Nachbarschaft des Randes der Einschuböffnung 4 vorgesehen und auf den beiden Flachseiten in gleicher Höhe und einander gegenüberliegend angeordnet. Beispielsweise weisen sie vom Rand einen Abstand von ca. 8 mm - 20 mm auf. Der Abstand bezieht sich dabei auf die Mitte der Längserstreckung der Anbindemittel 6. Die Anbindemittel sind derart ausgerichtet, dass sich ihre Mitte etwa in axialer Verlängerung eines Scheitels der kreisbogenförmigen Innenkontur der hakenartigen Aufhängeeinrichtung 3, unterhalb der Aufhängeeinrichtung 3 befindet. Die Anbindemittel 6 können unterschiedlich ausgebildet sein. Beispielsweise handelt es sich dabei um Druckknopfeinrichtungen, Magnete oder Velcrobänder bzw. -einrichtungen. Die Druckknopfeinrichtungen können gleichartig ausgebildet sein und beispielsweise von zwei Aufnahmen gebildet sein. Es versteht sich, dass die Druckknopfeinrichtungen an den beiden Flachseiten des Trägers 2 auch als Einsteckvorrichtungen ausgebildet sein können. Es kann auch vorgesehen sein, dass auf der einen Flachseite eine Aufnahme und auf der anderen Flachseite des Trägers 2 eine Einsteckvorrichtung angeordnet ist. Die Anbindemittel 6 können je nach ihrer Ausbildung rechteckig, quadratisch oder kreisförmigen geformt sein. Druckknopfeinrichtungen oder Magnete sind meist kreisförmig ausgebildet und weisen beispielsweise einen Durchmesser von 10 mm -15 mm auf.

Die am Träger 2 angebrachten Anbindemittel 6 sind zur Befestigung von Handschuhen, Fäustlingen und dergleichen an der Präsentationsvorrichtung 1 ausgebildet. Dazu wirken sie mit korrespondierend ausgebildeten Verbindungsmitteln zusammen, die an den Handschuhen angeordnet sind.

Fig. 2 und 3 zeigen eine Präsentationsvorrichtung gemäss Fig. 1, die an einem von einem Verkaufsregal abragenden Arm 18 aufgehängt ist. Beispielsweise sind die Anbindemittel 6 an den Flachseiten des Trägers 2 aus Aufnahmen von Druckknopfverbindungen ausgebildet. In Fig. 2 ist ein Handschuhpaar, das an der Präsentationsvorrichtung 1 zu befestigen ist, bei 11 und 12 angedeutet. Am Handschuhrand 13 ist jeweils eine Lasche 14 angeordnet, insbesondere angenäht. Jede Lasche 14 trägt ein Verbindungsmittel 16, das im dargestellten Ausführungsbeispiel als Einsteckvorrichtung der Druckknopfverbindung ausgebildet ist. Die beiden Handschuhe 11, 12 werden über die an den Laschen 14 angebrachten Einsteckvorrichtungen 16 mit den Aufnahmen 6 auf den beiden Flachseiten des Trägers 2 verbunden. Dies ist in Fig. 2 durch zwei fett gezeichnete Pfeile angedeutet. Im Fall von magnetischen Anbindemitteln an den Flachseiten des Trägers 2 sind an den Laschen 14 ferromagnetische Plättchen montiert. Bestehen die Anbindemittel an den Flachseiten des Trägers 2 aus Velcrobändern oder - einrichtungen, sind an den von den Handschuhrändern 13 abragenden Laschen 14 korrespondierende Velcroeinrichtungen angeordnet. Diese können länglich oder auch kreisförmig ausgebildet sein.

Fig. 3 zeigt ein System bestehend aus einer Präsentationsvorrichtung 1 und zwei am blattartigen Träger 2 befestigten Handschuhen 11, 12. Die Präsentationseinrichtung 1 ist an einem Arm 18 eines Verkaufsregals aufgehängt. Die Laschen 14 sind derart an Handschuhrändern 13 der Handschuhe 11, 12 angeordnet, dass die am Träger 2 befestigten Handschuhe mit der Handinnenfläche des einen Handschuhs 12 gegen den Handrücken des zweiten Handschuhs 11 orientiert sind. Durch diese Anordnung befindet sich die Daumen der Handschuhe 11, 12 auf verschiedenen Seiten des Trägers 2. Dadurch ergibt sich eine sehr gleichmässige Materialverteilung, und die mit den Handschuhen bestückten Präsentationsvorrichtungen 1 können dichter gehängt werden.

Fig. 4 zeigt einen einzelnen Handschuh 12. Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass die Lasche 14 mit dem Verbindungsmittel 16 entlang einer Solltrennlinie 15 vom Handschuhrand 13 abgetrennt werden kann. Dadurch kann die Lasche den Tragekomfort des Handschuhs nicht mehr beeinträchtigen.

Fig. 5 und 6 zeigen eine zweite Ausführungsvariante der erfindungsgemässen Präsentationsvorrichtung, die gesamthaft mit dem Bezugszeichen 21 versehen ist. Sie besteht wiederum aus einem blatt- bzw. plättchenartigen Träger 22 aus Kunststoff oder aus einem plastifizierten Karton oder einem Karton-Kunststoff-Verbundwerkstoff. Der plättchenartige Träger 22 ist gesamthaft hakenförmig ausgebildet und weist an seinem einen Längsende einen Aufhängehaken 23 auf. Der Aufhängehaken 23 besitzt eine Einschuböffnung 24. Die Innenseite des Aufhängehakens 23 ist kreisbogenförmig ausgebildet. Vom Aufhängehaken 23 ragt ein schildartiger Reiter 27 ab, der als Informationsträger und/oder Werbeträger dient und bedruckt oder beklebt werden kann. An dem dem Aufhängehaken 23 gegenüberliegenden Längeende des plättchenartigen Trägers 22 sind Anbindemittel 26 angeordnet. Diese sind wiederum an den beiden Flachseiten des Trägers 22 einander gegenüberliegend vorgesehen und bestehen beispielsweise aus zwei Aufnahmen einer Druckknopfbefestigung. Die Mitten der Anbindemittel 26 befinden sich axial im wesentlichen unterhalb des Scheitels der kreisbogenförmigen Innenkontur 25 des Aufhängehakens 23.

Die Darstellung in Fig. 6, welche derjenigen in Fig. 2 entspricht, zeigt das zweite Ausführungsbeispiel der Präsentationsvorrichtung 21 auf einen von einem Verkaufsregal abragenden Arm 18 gehängt. Das am Träger 22 zu befestigende Handschuhpaar ist wiederum bei 11 und 12 angedeutet. Die Handschuhe 11, 12 weisen Laschen 14 auf, die an die Handschuhränder 13 angenäht sind. Die Laschen 14 tragen jeweils Verbindungsmittel 16, die im dargestellten Ausführungsbeispiel als Einsteckvorrichtungen der Druckknopfverbindung ausgebildet sind. Die beiden fett gezeichneten Pfeile deuten an, dass die beiden Handschuhe 11, 12 über die an den Laschen 14 angeordneten Verbindungsmittel 16 mittels den an den beiden Flachseiten des Trägers 22 vorgesehenen Anbindemitteln 26 verbunden werden.

Fig. 7 zeigt eine weitere Variante einer Präsentationsvorrichtung für Handschuhe, die gesamthaft mit dem Bezugszeichen 31 versehen. Sie entspricht weitgehend derjenigen aus Fig. 5 und besteht wiederum aus einem blatt- bzw. plättchenartigen Träger 32 aus Kunststoff oder aus einem plastifizierten Karton oder einem Karton-Kunststoff-Verbundwerkstoff. Der plättchenartige Träger 32 ist gesamthaft hakenförmig ausgebildet und weist an seinem einen Längsende einen Aufhängehaken 33 auf. Der Aufhängehaken 33 besitzt eine Einschuböffnung 34. Die Innenseite des Aufhängehakens 33 ist kreisbogenförmig ausgebildet. Vom Aufhängehaken 33 ragt ein schildartiger Reiter 37 ab, der als Informationsträger und/oder Werbeträger dient und bedruckt oder beklebt werden kann. An dem an den Aufhängehaken 33 anschliessenden Abschnitt des Trägers 32 ist eine Einrichtung zum Verbinden von Handschuhen mit der Präsentationsvorrichtung 31 vorgesehen. Diese besteht aus zwei Aussparungen 38, 39, die in Gebrauchstellung der Präsentationsvorrichtung 31 untereinander angeordnet sind. Die Aussparungen 38, 39 weisen etwa die gleiche Länge auf. Die vom Aufhängehaken 33 am weitesten beabstandete Aussparung 39 weist eine grösser Weite auf als die näher gelegene Aussparung 38. Die Aussparungen 38, 39 dienen zur Aufnahme von Aufhängebändern, die an den Handschuhrändern befestigt sind.

Fig. 8 und Fig. 9 zeigen ein System aus einem Handschuhpaar 11, 12 und aus einer Präsentationsvorrichtung 31 aus zwei entgegengesetzten Richtungen, in unterschiedlichen Befestigungszuständen. Die Präsentationsvorrichtung 31 hängt mit ihrem Aufhängehaken 33 an einem beispielsweise von einem Verkaufsregal abragenden Arm 18. Die Handschuhe 11, 12 sind an ihren Rändern mit Aufhängebändern 19 ausgestattet. In Fig. 8 ist durch zwei Pfeile angedeutet, wie diese Aufhängebänder 19 durch die Aussparungen 38, 39 im plättchenartigen Träger 32 gefädelt werden. Dabei werden die beiden Aufhängebänder 38, 39 zunächts von der gleichen Seite durch die weitere untere Aussparung 39 gefädelt. Danach wird das obere Aufhängeband 19 durch die obere Aussparung 38 zurückgefädelt. Zur Befestigung der Handschuhe 11, 12, sind an den selben Seiten der Aufhängebänder 19 jeweils zwei Velcro-Verbindungselemente bzw. Klettverschlusselemente 51, 52 angebracht. Die durchgefädelten Aufhängebänder müssen nur noch zusammengedrückt werden, damit die Velcro-Verbindungselemente bzw. die Klettverschlusselemente 51, 52 haftend zusammenwirken. Die Verbindung ist ausreichend fest, sie ist aber dennoch wieder relativ leicht lösbar, um einen Handschuh von der Präsentationsvorrichtung 31 abnehmen zu können. Nach dem Probieren kann der Handschuh wieder einfach mit der Präsentationsvorrichtung 31 verbunden werden, indem sein Aufhängeband 19 durch die Aussparungen 38, 39 gefädelt wird und die Velcro-Verbindungselemente bzw. die Klettverschlusselemente 51, 52 wieder zusammen gedrückt werden. Die Aufhängebänder 19 sind flache Bänder, die an den Flaschseiten des Trägers 32 der Präsentationsvorrichtung 31 anliegen. Nach dem Erwerb der Handschuhe 11, 12 kann der Konsument die Aufhängebänder 19 an dafür vorgesehenen Trennstellen 35 abschneiden und entfernen.

Bei allen Ausführungsvarianten der Präsentationsvorrichtung erfolgt die Anbindung der Handschuhe jeweils auf den Flachseiten des Trägers bzw. über flach anliegenden Aufhängebänder. Dadurch werden die Handschuhe hinsichtlich ihrer Lage in Bezug auf die Aufhängeeinrichtung festgelegt. Ein Verrutschen des am Träger befestigten Handschuhpaars und ein Verdecken der Aufhängevorrichtung wird verhindert. Die Handschuhränder bleiben immer in dem durch die Anordnung der Anbindemittel festgelegten Abstand von der Aufhängeeinrichtung. Dadurch weist die Präsentationsvorrichtung in hängender Position eine grössere Stabilität auf, und die Aufhängeeinrichtung wird weniger stark beansprucht. Auf zusätzliche Verstärkungen der Aufhängeeinrichtung kann daher verzichtet werden. Die Handschuhe sind allein durch Befestigungseinrichtungen festgelegt, mit denen sie lösbar mit der Präsentationsvorrichtung verbunden sind. Auf zusätzliche Kunststoffbänder zur Festlegung der Handschuhe kann verzichtet werden. Dadurch werden keine Materialschichten der Handschuhe beschädigt. Die Handschuhe können sehr einfach einzeln vom blattartigen Träger abgenommen werden, um diese zu probieren. Das Anprobieren eines Handschuhs wird nicht mehr durch den zweiten Handschuh oder durch den blattartigen Träger gestört. Nach dem Anprobieren kann der Handschuh wieder sehr einfach mit dem Träger verbunden werden. Die Präsentationsvorrichtung ist einfach herstellbar und für die gewohnte Lagerung und Präsentation in bereits vorhandenen Verkaufsregalen geeignet.

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