Warenbehälter |
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申请号 | EP13165762.9 | 申请日 | 2013-04-29 | 公开(公告)号 | EP2661989B1 | 公开(公告)日 | 2014-12-24 |
申请人 | Wanzl Metallwarenfabrik GmbH; | 发明人 | Buchmann, Gerhard; Mussinger, Thomas; Galgenmiller, Markus; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen stapelbaren Warenbehälter mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs. Ein Warenbehälter ist beispielsweise aus der Weiterhin ist aus der Ein Warenbehälter gemäß dem Oberbegriff ist aus der Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, einen Warenbehälter aufzuzeigen, der mit einem effektiveren Rücklegeschutz in Form einer verbesserten Rückhaltevorrichtung ausgestattet ist. Die Erfindung löst die Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch. Weitere vorteilhafte Ausführungen sind in den Unteransprüchen beschrieben. Das Zurücklegen einer Ware in den Innenraum kann somit auf einfache Art und Weise unterbunden werden. Ferner sind beide Elemente leicht einsetzbar und wieder herausnehmbar, so dass eine, durch die Hygienevorschriften geforderte Reinigung, durchgeführt werden kann. Auch sind die beiden Elemente nicht beweglich, so dass ein Verklemmen oder ein Warenstau weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus ist es möglich, durch den Einsatz der beiden Elemente die Anzahl der Bauteile und somit auch die Kosten der Herstellung und der Montage zu verringern. Zudem erfordert die Wartung keine großen Umstände. Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Die Erfindung betrifft einen Warenbehälter 1 zur Selbstbedienungsentnahme von Brot, Brötchen oder dergleichen. Es ist ein Innenraum 2 vorgesehen. Dieser weist Wände 3 auf. Am Boden des Innenraumes 2 ist eine Rückhaltevorrichtung 4 wechselbar oder schwenkbar angebracht. Die Rückhaltevorrichtung 4 unterteilt den Innenraum 2 in einen Bereich zur Lagerung der Waren und in einen Entnahmebereich 6. Der Entnahmebereich 6 ist aus hygienischen Gründen mit einer Schwenkplatte 5 verschließbar. Ferner ist im oberen Bereich eine weitere Schutzvorrichtung 7 vorgesehen. Die Rückhaltevorrichtung 4 weist als Bestandteile ein erstes flächiges Element 4.1 und ein zweites flächiges Element 4.2 auf. Das erste und das zweite flächige Element 4.1, 4.2 sind nahezu parallel oder parallel zueinander angeordnet. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass das erste flächige Element 4.1 wechselbar in einer schienenartigen Vorrichtung 4.4 angeordnet ist. So kann das erste flächige Element 4.1 auf einfache Art herausgenommen, gereinigt und wieder eingesetzt werden. Die schienenartige Vorrichtung 4.4 ist an einem Einsatz 4.3 angeordnet, der einen weiteren Bestandteil der Rückhaltevorrichtung 4 darstellt. Die schienenartige Vorrichtung 4.4 weist zwei sich gegenüberliegende Schienen auf. Eine andere Anzahl an Schienen oder eine andere Art der Anordnung des ersten flächigen Elements 4.1 an dem Einsatz 4.3 wäre denkbar. Der Einsatz 4.3 kann aus einem Drahtgestell gebildet sein, so dass die schienenartige Vorrichtung 4.4 in einfacher Weise an dem Einsatz 4.3 angebracht werden kann. Um genügend Rücklegeschutz zu bilden, ragt das erste flächige Element 4.1 über den Einsatz 4.3 heraus. (vgl. Das zweite flächige Element 4.2 ist ortsfest oder wechselbar an den Wänden 3 des Warenbehälters 1 angebracht. Hierbei kann es sich um zwei gegenüberliegende Außenwände 3.1 oder aber um eine Außenwand 3.1 und eine Innenwand 3.2 handeln. In der wechselbaren Variante kann das zweite flächige Element 4.2 z.B. durch eine Öffnung in der Wand 3 des Behälters 1 eingeschoben werden. Somit ist auch bei diesem Element 4.2 eine einfache Entnahme zur Reinigung gegeben. Eine Länge L des zweiten flächigen Elements 4.2, L(4.2) = 55 mm, hat sich als sinnvoll erwiesen. Andere Längen sind denkbar und je nach Art und Größe der Waren entsprechend zu wählen. Um einen optimalen Rücklegeschutz zu bilden, sind beide Elemente 4.1, 4.2 in einem annähernd gleichen oder gleichen Winkel von α = 40° bis 55° zur Horizontalen angeordnet. Das zweite flächige Element 4.2 ist unterhalb der Oberkante des ersten flächigen Elements 4.1 angebracht. (vgl. hierzu Je nach Breite des Warenbehälters 1 und der Anzahl der Schwenkplatten 5, die das Anbringen von Innenwänden 3.2 fordern, z.B. wenn unterschiedliche Waren in einem Behälter 1 angeboten werden, sind ein oder mehrere erste flächige Elemente 4.1 pro Warenbehälter 1 vorgesehen. Je nach Anzahl der ersten flächigen Elemente 4.1 finden somit auch ein oder mehrere zweite flächige Elemente 4.2 pro Warenbehälter 1 Einsatz. Um die Waren im Innenraum 2 des Behälters 1 von außen deutlich und ohne weitere Hindernisse erkennen zu können, sind beide Elemente 4.1, 4.2 aus einem transparenten Material gebildet. Es hat sich insbesondere als sinnvoll erwiesen, beide Elemente 4.1, 4.2 aus Glas oder Acrylglas herzustellen.
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